München · Bayern · AGS 09162000
Friedhofsgebühren München: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Friedhofsgebührensatzung 801 der Landeshauptstadt München, vom 27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453). Die Sätze gelten für alle 43 Friedhöfe der Landeshauptstadt München, Städtische Friedhöfe München, nicht für einzelne.
- 1.158,00 €
- Günstigstes Grab
- 5.865,00 €
- Teuerstes Grab
- 20
- Grabarten in der Satzung
- 10 Jahre
- Erwachsene, Regelfall
Urnennische hinter einem Gitter (Gitternische)
Waldgrab in einem Waldfriedhof
§ 14 Abs. 1 Friedhofssatzung 800
Was ein Grab in München kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 6 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgrabstätte in der 2. und den folgenden ReihenDie günstigste Erdbestattung in München. 84,00 Euro je Jahr. | 840,00 € | 1.665,00 € | 2.505,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 I b |
| Erdgrabstätte in der 1. Reihe134,00 Euro je Jahr. | 1.340,00 € | 1.665,00 € | 3.005,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 I a |
| Erdgrabstätte vor einer Hecke (Heckengrab)140,00 Euro je Jahr. | 1.400,00 € | 1.665,00 € | 3.065,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 I c |
| Erdgrabstätte vor einer Mauer (Mauergrab)160,00 Euro je Jahr. | 1.600,00 € | 1.665,00 € | 3.265,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 I d |
| Anlagengrab in besonderer Lage und Größe336,00 Euro je Jahr, doppelt 420,00. | 3.360,00 € | 1.665,00 € | 5.025,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 I e |
| Waldgrab in einem Waldfriedhof420,00 Euro je Jahr, doppelt 546,00. | 4.200,00 € | 1.665,00 € | 5.865,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 I f |
Urne: 14 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnennische hinter einem Gitter (Gitternische)Die günstigste Grabart in München. 57,00 Euro je Jahr. | 570,00 € | 588,00 € | 1.158,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 IV a |
| Urnennische im Sammelraum57,00 Euro je Jahr. | 570,00 € | 588,00 € | 1.158,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 IV f |
| Urnenerdgrabstätte in der 2. und den folgenden Reihen59,00 Euro je Jahr. | 590,00 € | 588,00 € | 1.178,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 II b |
| Urnennische mit offenem Einzelplatz99,00 Euro je Jahr. | 990,00 € | 588,00 € | 1.578,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 IV b |
| Urnennische mit offenem Doppelplatz107,00 Euro je Jahr. | 1.070,00 € | 588,00 € | 1.658,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 IV c |
| Urnenerdgrabstätte in der 1. Reihe109,00 Euro je Jahr. | 1.090,00 € | 588,00 € | 1.678,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 II a |
| Urnenerdgrabstätte vor einer Hecke130,00 Euro je Jahr. | 1.300,00 € | 588,00 € | 1.888,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 II c |
| Urnenerdgrabstätte vor einer Mauer135,00 Euro je Jahr. | 1.350,00 € | 588,00 € | 1.938,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 II d |
| Urnennische mit Deckplatte für eine Urne143,00 Euro je Jahr. | 1.430,00 € | 588,00 € | 2.018,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 IV d |
| Urnenerdgrabstätte für eine Urne einschließlich Bepflanzung und PflegeDie Gebühr enthält Bepflanzung und Pflege. 162,00 Euro je Jahr. | 1.620,00 € | 588,00 € | 2.208,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 III a |
| Urnen-Anlagengrab in besonderer Lage und Größe176,00 Euro je Jahr. | 1.760,00 € | 588,00 € | 2.348,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 II e |
| Urnenerdgrabstätte für zwei Urnen einschließlich Bepflanzung und Pflege224,00 Euro je Jahr. | 2.240,00 € | 588,00 € | 2.828,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 III b |
| Urnen-Waldgrab in einem Waldfriedhof218,00 Euro je Jahr. | 2.180,00 € | 588,00 € | 2.768,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 II f |
| Urnenerdgrabstätte für vier Urnen einschließlich Bepflanzung und Pflege276,00 Euro je Jahr. | 2.760,00 € | 588,00 € | 3.348,00 € | 10 J. | § 4 Abs. 1 III c |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung eines Sarges mit Öffnen und Schließen des Grabes | 1.665,00 € | § 6 Abs. 1 I c |
| Beisetzung einer Urne mit Öffnen und Schließen des Grabes | 588,00 € | § 6 Abs. 1 II f |
| Aufbahrung einschließlich Pflanzen- und Lichterschmuck | 88,00 € | § 6 Abs. 1 I a |
| Benutzung der Trauerhalle einschließlich Pflanzen- und Lichterschmuck | 233,00 € | § 6 Abs. 1 I b |
| Trauerfeier bei einer Feuerbestattung | 229,00 € | § 6 Abs. 1 II c |
| Urnentrauerfeier | 171,00 € | § 6 Abs. 1 II e |
| Benutzung eines Aufbahrungsraumes für eine Urne bis zu vier Werktage | 88,00 € | § 6 Abs. 1 II d |
| Zuschlag je weitere angefangene halbe Stunde bei einer Aussegnung über 45 Minuten | 236,00 € | § 6 Abs. 1 I d |
| Zuschlag je weitere angefangene halbe Stunde bei einer Trauerfeier über 45 Minuten | 171,00 € | § 6 Abs. 1 II g |
| Anonyme Urnengrabstätte | 940,00 € | § 4 Abs. 1 V |
| Zuschlag für eine Grabplatzerweiterung, je Jahr | 42,00 € | § 4 Abs. 1 I g |
| Gruft oder Mausoleum, Gebühr je Grabplatz und Jahr | 160,00 € | § 4 Abs. 1 VI |
| Leihgruft im Westfriedhof, monatlich | 84,00 € | § 4 Abs. 1 VII |
| Leistungen montags bis freitags außerhalb der Dienstzeiten | Die Gebühren erhöhen sich um 25 Prozent. | § 6 Abs. 1 |
| Leistungen an Samstagen | Die Gebühren erhöhen sich um 30 Prozent. | § 6 Abs. 1 |
| Grabstätten in besonders gestalteten Friedhofsabteilungen | Die Grabnutzungsgebühr erhöht sich um 50 Prozent. | § 4 |
| Erdgrabstätten, die nur mit einem Leichnam oder nur mit Urnen belegt werden können | Die Grabnutzungsgebühr ermäßigt sich um 30 Prozent. | § 4 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
5.105,00 €
Erdgrabstätte in der 2. und den folgenden Reihen in München, über 10 Jahre, das sind 510,50 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 4 Abs. 1 I b | 840,00 € |
| Bestattung§ 6 Abs. 1 I c | 1.665,00 € |
| Grabpflege über 10 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 2.600,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.505,00 € |
Die günstigste Erdbestattung in München. 84,00 Euro je Jahr.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung 801 der Landeshauptstadt München, vom 27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453). Erfasst am 28.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- München berechnet die Grabnutzung je Jahr, nicht als Einmalbetrag. Die Beträge in dieser Tabelle sind der Jahressatz mal zehn Jahre, der Regelruhezeit nach § 14 Abs. 1 der Friedhofssatzung. Wer auf einem der Friedhöfe mit 15, 20 oder 30 Jahren Ruhezeit bestattet, zahlt entsprechend mehr; die Jahressätze stehen bei jeder Grabart im Hinweis.
- Die Ruhezeit hängt in München am einzelnen Friedhof, nicht an der Stadt. Zehn Jahre sind die Regel, in zehn Friedhöfen gelten 15, in Lochhausen und Oberföhring 20, in Englschalking 30 Jahre.
- Alle Gebühren der Satzung sind Nettogebühren, ausgenommen Einäscherung und Urnenversand. Wo Mehrwertsteuerpflicht entsteht, kommt die Steuer hinzu.
- Die anonyme Urnengrabstätte kostet 940 Euro einmalig statt je Jahr. Sie steht deshalb unter den weiteren Gebühren und nicht in der Grabartentabelle, wo sie sonst mit einer erfundenen Jahreszahl erschiene.
Weiter im Verzeichnis
- Die 43 Friedhöfe in MünchenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
- Gebührenblatt HannoverZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DüsseldorfZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DuisburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EssenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KölnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BochumZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DortmundZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DarmstadtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Frankfurt am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Offenbach am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WiesbadenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Hofheim am TaunusZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Eltville am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TaunussteinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GießenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WetzlarZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MainzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StuttgartZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DresdenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LeipzigZum Gegenrechnen
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung 801 der Landeshauptstadt München vom 27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453)
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 28.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.