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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

München · Bayern · AGS 09162000

Friedhofsgebühren München: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Friedhofsgebührensatzung 801 der Landeshauptstadt München, vom 27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453). Die Sätze gelten für alle 43 Friedhöfe der Landeshauptstadt München, Städtische Friedhöfe München, nicht für einzelne.

1.158,00 €
Günstigstes Grab

Urnennische hinter einem Gitter (Gitternische)

5.865,00 €
Teuerstes Grab

Waldgrab in einem Waldfriedhof

20
Grabarten in der Satzung
10 Jahre
Erwachsene, Regelfall

§ 14 Abs. 1 Friedhofssatzung 800

Was ein Grab in München kostet

Kurz beantwortet

In München kostet das günstigste Grab 1.158,00 € (Urnennische hinter einem Gitter (Gitternische)), das teuerste 5.865,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung 801 der Landeshauptstadt München, vom 27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453).

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 6 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdgrabstätte in der 2. und den folgenden ReihenDie günstigste Erdbestattung in München. 84,00 Euro je Jahr.840,00 €1.665,00 €2.505,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 I b
Erdgrabstätte in der 1. Reihe134,00 Euro je Jahr.1.340,00 €1.665,00 €3.005,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 I a
Erdgrabstätte vor einer Hecke (Heckengrab)140,00 Euro je Jahr.1.400,00 €1.665,00 €3.065,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 I c
Erdgrabstätte vor einer Mauer (Mauergrab)160,00 Euro je Jahr.1.600,00 €1.665,00 €3.265,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 I d
Anlagengrab in besonderer Lage und Größe336,00 Euro je Jahr, doppelt 420,00.3.360,00 €1.665,00 €5.025,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 I e
Waldgrab in einem Waldfriedhof420,00 Euro je Jahr, doppelt 546,00.4.200,00 €1.665,00 €5.865,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 I f

Urne: 14 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnennische hinter einem Gitter (Gitternische)Die günstigste Grabart in München. 57,00 Euro je Jahr.570,00 €588,00 €1.158,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 IV a
Urnennische im Sammelraum57,00 Euro je Jahr.570,00 €588,00 €1.158,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 IV f
Urnenerdgrabstätte in der 2. und den folgenden Reihen59,00 Euro je Jahr.590,00 €588,00 €1.178,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 II b
Urnennische mit offenem Einzelplatz99,00 Euro je Jahr.990,00 €588,00 €1.578,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 IV b
Urnennische mit offenem Doppelplatz107,00 Euro je Jahr.1.070,00 €588,00 €1.658,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 IV c
Urnenerdgrabstätte in der 1. Reihe109,00 Euro je Jahr.1.090,00 €588,00 €1.678,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 II a
Urnenerdgrabstätte vor einer Hecke130,00 Euro je Jahr.1.300,00 €588,00 €1.888,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 II c
Urnenerdgrabstätte vor einer Mauer135,00 Euro je Jahr.1.350,00 €588,00 €1.938,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 II d
Urnennische mit Deckplatte für eine Urne143,00 Euro je Jahr.1.430,00 €588,00 €2.018,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 IV d
Urnenerdgrabstätte für eine Urne einschließlich Bepflanzung und PflegeDie Gebühr enthält Bepflanzung und Pflege. 162,00 Euro je Jahr.1.620,00 €588,00 €2.208,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 III a
Urnen-Anlagengrab in besonderer Lage und Größe176,00 Euro je Jahr.1.760,00 €588,00 €2.348,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 II e
Urnenerdgrabstätte für zwei Urnen einschließlich Bepflanzung und Pflege224,00 Euro je Jahr.2.240,00 €588,00 €2.828,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 III b
Urnen-Waldgrab in einem Waldfriedhof218,00 Euro je Jahr.2.180,00 €588,00 €2.768,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 II f
Urnenerdgrabstätte für vier Urnen einschließlich Bepflanzung und Pflege276,00 Euro je Jahr.2.760,00 €588,00 €3.348,00 €10 J.§ 4 Abs. 1 III c

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Beisetzung eines Sarges mit Öffnen und Schließen des Grabes1.665,00 €§ 6 Abs. 1 I c
Beisetzung einer Urne mit Öffnen und Schließen des Grabes588,00 €§ 6 Abs. 1 II f
Aufbahrung einschließlich Pflanzen- und Lichterschmuck88,00 €§ 6 Abs. 1 I a
Benutzung der Trauerhalle einschließlich Pflanzen- und Lichterschmuck233,00 €§ 6 Abs. 1 I b
Trauerfeier bei einer Feuerbestattung229,00 €§ 6 Abs. 1 II c
Urnentrauerfeier171,00 €§ 6 Abs. 1 II e
Benutzung eines Aufbahrungsraumes für eine Urne bis zu vier Werktage88,00 €§ 6 Abs. 1 II d
Zuschlag je weitere angefangene halbe Stunde bei einer Aussegnung über 45 Minuten236,00 €§ 6 Abs. 1 I d
Zuschlag je weitere angefangene halbe Stunde bei einer Trauerfeier über 45 Minuten171,00 €§ 6 Abs. 1 II g
Anonyme Urnengrabstätte940,00 €§ 4 Abs. 1 V
Zuschlag für eine Grabplatzerweiterung, je Jahr42,00 €§ 4 Abs. 1 I g
Gruft oder Mausoleum, Gebühr je Grabplatz und Jahr160,00 €§ 4 Abs. 1 VI
Leihgruft im Westfriedhof, monatlich84,00 €§ 4 Abs. 1 VII
Leistungen montags bis freitags außerhalb der DienstzeitenDie Gebühren erhöhen sich um 25 Prozent.§ 6 Abs. 1
Leistungen an SamstagenDie Gebühren erhöhen sich um 30 Prozent.§ 6 Abs. 1
Grabstätten in besonders gestalteten FriedhofsabteilungenDie Grabnutzungsgebühr erhöht sich um 50 Prozent.§ 4
Erdgrabstätten, die nur mit einem Leichnam oder nur mit Urnen belegt werden könnenDie Grabnutzungsgebühr ermäßigt sich um 30 Prozent.§ 4
Friedhofsgebührensatzung 801 der Landeshauptstadt München, vom 27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453).

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

5.105,00 €

Erdgrabstätte in der 2. und den folgenden Reihen in München, über 10 Jahre, das sind 510,50 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die Gemeinde§ 4 Abs. 1 I b840,00 €
Bestattung§ 6 Abs. 1 I c1.665,00 €
Grabpflege über 10 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung2.600,00 €
Davon an die Gemeinde2.505,00 €

Die günstigste Erdbestattung in München. 84,00 Euro je Jahr.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung 801 der Landeshauptstadt München, vom 27. Mai 2024, bekanntgemacht am 10.06.2024 (MüABl. S. 453). Erfasst am 28.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • München berechnet die Grabnutzung je Jahr, nicht als Einmalbetrag. Die Beträge in dieser Tabelle sind der Jahressatz mal zehn Jahre, der Regelruhezeit nach § 14 Abs. 1 der Friedhofssatzung. Wer auf einem der Friedhöfe mit 15, 20 oder 30 Jahren Ruhezeit bestattet, zahlt entsprechend mehr; die Jahressätze stehen bei jeder Grabart im Hinweis.
  • Die Ruhezeit hängt in München am einzelnen Friedhof, nicht an der Stadt. Zehn Jahre sind die Regel, in zehn Friedhöfen gelten 15, in Lochhausen und Oberföhring 20, in Englschalking 30 Jahre.
  • Alle Gebühren der Satzung sind Nettogebühren, ausgenommen Einäscherung und Urnenversand. Wo Mehrwertsteuerpflicht entsteht, kommt die Steuer hinzu.
  • Die anonyme Urnengrabstätte kostet 940 Euro einmalig statt je Jahr. Sie steht deshalb unter den weiteren Gebühren und nicht in der Grabartentabelle, wo sie sonst mit einer erfundenen Jahreszahl erschiene.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 28.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.