Aachen · Nordrhein-Westfalen · AGS 05334002
Friedhofsgebühren Aachen: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen, mit Anlage 1 Gebührentarif für Leistungen im Bereich der Friedhöfe und Anlage 2 Gebührentarif für Leistungen des Krematoriums, vom 13.12.2000, zuletzt geändert durch die 17. Änderungssatzung vom 17.12.2025, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung. Die Sätze gelten für alle 27 Friedhöfe der Stadt Aachen, Aachener Stadtbetrieb E 18, nicht für einzelne.
- 380,00 €
- Günstigstes Grab
- 15.997,00 €
- Teuerstes Grab
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Erdbestattung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Regelfall auf den meisten Friedhöfen
Urnenreihengrab zur anonymen Beisetzung von Urnen im naturnahen Bereich
Gruft zur Sargbeisetzung im Campo Santo auf dem Westfriedhof II, je Stelle
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Aachen kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 9 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab zur Sargbeisetzung für Verstorbene ab dem 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Aachen. Die Gebühr gilt für die gesamte Ruhefrist. Diese beträgt je nach Friedhof 20, 25 oder 30 Jahre; wir rechnen mit den 25 Jahren, die auf den meisten Aachener Friedhöfen gelten. | 1.527,00 € | 798,00 € | 2.325,00 € | 25 J. | Anlage 1 Ziffer 1.1 und Ziffer 5.1 |
| Reihengrab zur Sargbeisetzung für Verstorbene bis zum 5. LebensjahrDie Ruhezeit für Kinder liegt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung je nach Friedhof zwischen 10 und 25 Jahren, auf den meisten Friedhöfen bei 15 Jahren. | 377,00 € | 408,00 € | 785,00 € | 15 J. | Anlage 1 Ziffer 1.2 und Ziffer 5.3 |
| Reihengrab zur Sargbeisetzung nicht bestattungspflichtiger KinderDie Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung auf allen Friedhöfen fünf Jahre. Für nicht bestattete Kinder steht auf dem Westfriedhof I ein Denkmal, auf dem die Namen angebracht werden können. | 186,00 € | 204,00 € | 390,00 € | 5 J. | Anlage 1 Ziffer 1.3 und Ziffer 5.5 |
| Rasengrab für Sargbeisetzungen mit liegender GedenktafelDer Betrag besteht aus dem Nutzungsrecht am Reihengrab von 1.527 Euro, der Anlage von 47 Euro nach Ziffer 6.1 und der Pflege von 36 Euro je Jahr nach Ziffer 6.2. Die Pflege ist eine eigene Tarifziffer der Stadt: Der Aachener Stadtbetrieb mäht den Rasen. Grabschmuck darf an den dafür angelegten Stellen abgelegt werden. | 2.474,00 € | 798,00 € | 3.272,00 € | 25 J. | Anlage 1 Ziffer 1.1, Ziffer 6.1, Ziffer 6.2 und Ziffer 5.1 |
| Rasengrab zur anonymen SargbeisetzungDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Aachen, preisgleich mit dem gekennzeichneten Rasengrab. Ziffer 6.1 und Ziffer 6.2 nennen das anonyme Grab ausdrücklich neben dem Rasenreihengrab. Eine Kennzeichnung der Beisetzungsstelle ist nicht gestattet. | 2.474,00 € | 798,00 € | 3.272,00 € | 25 J. | Anlage 1 Ziffer 1.1, Ziffer 6.1, Ziffer 6.2 und Ziffer 5.1 |
| Erd-Wahlgrab zur Sargbeisetzung in normaler Lage, je StelleDer Jahressatz beträgt 121 Euro je Stelle und wird tagesgenau abgerechnet. Wir rechnen ihn auf die Ruhezeit von 25 Jahren hoch; das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung bis zu 40 Jahre laufen und ist entsprechend teurer. | 3.025,00 € | 798,00 € | 3.823,00 € | 25 J. | Anlage 1 Ziffer 2.1 und Ziffer 5.1 |
| Erd-Wahlgrab zur Sargbeisetzung in Sonderlage, je StelleDer Jahressatz beträgt 278 Euro je Stelle. Das Wahlgrab in bevorzugter Lage nach Ziffer 2.2 und die Tiefgräber nach den Ziffern 2.4 bis 2.6 lassen sich laut Tarif nur verlängern, nicht neu erwerben; ihre Sätze stehen deshalb unter den weiteren Gebühren. | 6.950,00 € | 798,00 € | 7.748,00 € | 25 J. | Anlage 1 Ziffer 2.3 und Ziffer 5.1 |
| Gruft zur Sargbeisetzung, je StelleDer Jahressatz beträgt 121 Euro je Stelle, so viel wie beim Erd-Wahlgrab in normaler Lage. Teurer ist nur die Beisetzung: Sie kostet in der Gruft nach Ziffer 5.2 rund 200 Euro mehr als im Erdgrab. | 3.025,00 € | 997,00 € | 4.022,00 € | 25 J. | Anlage 1 Ziffer 2.9 und Ziffer 5.2 |
| Gruft zur Sargbeisetzung im Campo Santo auf dem Westfriedhof II, je StelleDer Jahressatz von 600 Euro je Stelle ist der höchste im Aachener Tarif. In der Grufthalle des Campo Santo werden einzelne Grabkammern vergeben; je Zelle sind eine Sargbeisetzung und eine Urne möglich oder bis zu vier Urnen. | 15.000,00 € | 997,00 € | 15.997,00 € | 25 J. | Anlage 1 Ziffer 2.10 und Ziffer 5.2 |
Urne: 9 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDie Ruhezeit für Aschen ist nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf allen Friedhöfen einheitlich auf 20 Jahre festgesetzt. Das Nutzungsrecht kostet so viel wie beim Reihengrab zur Sargbeisetzung. | 1.527,00 € | 486,00 € | 2.013,00 € | 20 J. | Anlage 1 Ziffer 1.4 und Ziffer 5.6 |
| Urnenrasengrab mit liegender GedenktafelZum Nutzungsrecht am Urnenreihengrab von 1.527 Euro kommen die Anlage von 35 Euro nach Ziffer 6.3 und die Pflege von 15 Euro je Jahr nach Ziffer 6.4. Der Aachener Stadtbetrieb mäht den Rasen. | 1.862,00 € | 486,00 € | 2.348,00 € | 20 J. | Anlage 1 Ziffer 1.4, Ziffer 6.3, Ziffer 6.4 und Ziffer 5.6 |
| Urnenrasengrab zur anonymen BeisetzungPreisgleich mit dem gekennzeichneten Urnenrasengrab. Ziffer 6.3 und Ziffer 6.4 nennen das anonyme Grab ausdrücklich. Eine Kennzeichnung der Beisetzungsstelle ist nicht gestattet. | 1.862,00 € | 486,00 € | 2.348,00 € | 20 J. | Anlage 1 Ziffer 1.4, Ziffer 6.3, Ziffer 6.4 und Ziffer 5.6 |
| Baumgrab zur Beisetzung von Urnen im Bereich von Bäumen mit der Möglichkeit der KennzeichnungZum Nutzungsrecht von 1.666 Euro kommen die Anlage von 35 Euro nach Ziffer 6.7 und die Pflege von 15 Euro je Jahr nach Ziffer 6.8. Das Angebot besteht auf dem Waldfriedhof. Die Asche wird in einem verrottbaren Behältnis beigesetzt, eine Um- oder Ausbettung ist deshalb ausgeschlossen. | 2.001,00 € | 486,00 € | 2.487,00 € | 20 J. | Anlage 1 Ziffer 1.5, Ziffer 6.7, Ziffer 6.8 und Ziffer 5.6 |
| Urnenreihengrab zur anonymen Beisetzung von Urnen im naturnahen BereichMit Abstand das günstigste Grab in Aachen, aber an eine Bedingung geknüpft: Der Tarif gilt nur in Verbindung mit der Einäscherung im Krematorium der Stadt Aachen, und die kostet nach Anlage 2 Ziffer 1.1 weitere 355 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Eine Kennzeichnung ist nicht gestattet, der Zeitpunkt der Beisetzung wird nicht bekannt gegeben. | 292,00 € | 88,00 € | 380,00 € | 20 J. | Anlage 1 Ziffer 1.6 und Ziffer 5.9 |
| Gemeinschaftsgrab zur Beisetzung von Urnen in einer gärtnerisch angelegten und dauerhaft gepflegten GrabanlageZum Nutzungsrecht von 1.666 Euro kommen die Anlage von 285 Euro je Stelle nach Ziffer 6.5 und die Pflege von 84 Euro je Stelle und Jahr nach Ziffer 6.6. Die Stadt richtet dafür historisch wertvolle oder denkmalgeschützte Großgrabanlagen als Gemeinschaftsanlagen her und belegt sie der Reihe nach wie ein Reihengrabfeld. | 3.631,00 € | 486,00 € | 4.117,00 € | 20 J. | Anlage 1 Ziffer 1.7, Ziffer 6.5, Ziffer 6.6 und Ziffer 5.6 |
| Urnenwahlgrab zur Beisetzung von Urnen in normaler LageDer Jahressatz beträgt 129 Euro. In einem Urnenwahlgrab können nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden; die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Das Urnenwahlgrab in bevorzugter Lage nach Ziffer 2.8 lässt sich nur verlängern, nicht neu erwerben. | 2.580,00 € | 486,00 € | 3.066,00 € | 20 J. | Anlage 1 Ziffer 2.7 und Ziffer 5.6 |
| Baumwahlgrab zur Beisetzung von Urnen im Bereich von BäumenNeben dem Jahressatz von 141 Euro stehen die Anlage von 231 Euro nach Ziffer 6.9 und die Pflege von 131 Euro je Grab und Jahr nach Ziffer 6.10. Diese Pflegegebühr ist die höchste im Tarif und macht das Baumwahlgrab zum teuersten Urnengrab in Aachen. Es liegt auf dem Waldfriedhof, je Grab ist ein liegender naturnaher Gedenkstein zulässig. | 5.671,00 € | 486,00 € | 6.157,00 € | 20 J. | Anlage 1 Ziffer 2.11, Ziffer 6.9, Ziffer 6.10 und Ziffer 5.6 |
| Urnenkammer zur oberirdischen Beisetzung von UrnenDer Jahressatz beträgt 190 Euro, die Beisetzung in der Kammer dagegen nur 88 Euro nach Ziffer 5.8. In einer Kammer können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Eine Pflegegebühr der Stadt nennt der Tarif für die Kammer nicht, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei. | 3.800,00 € | 88,00 € | 3.888,00 € | 20 J. | Anlage 1 Ziffer 2.12 und Ziffer 5.8 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung oder Einbettung eines Sarges in einem Erdgrab | 798,00 € | Anlage 1 Ziffer 5.1 |
| Beisetzung oder Einbettung eines Sarges in einer Gruft | 997,00 € | Anlage 1 Ziffer 5.2 |
| Beisetzung oder Einbettung eines Kindersarges in einem Erdgrab | 408,00 € | Anlage 1 Ziffer 5.3 |
| Beisetzung oder Einbettung eines Kindersarges in einer Gruft | 510,00 € | Anlage 1 Ziffer 5.4 |
| Beisetzung oder Einbettung eines nicht bestattungspflichtigen Kindes | 204,00 € | Anlage 1 Ziffer 5.5 |
| Beisetzung oder Einbettung einer Urne in einem Urnengrab oder Erdgrab | 486,00 € | Anlage 1 Ziffer 5.6 |
| Beisetzung oder Einbettung einer Urne in einer Gruft | 607,00 € | Anlage 1 Ziffer 5.7 |
| Beisetzung oder Einbettung in einer Urnenkammer | 88,00 € | Anlage 1 Ziffer 5.8 |
| Naturnahe anonyme Urnenbeisetzung, nur in Verbindung mit der Einäscherung im Krematorium der Stadt Aachen | 88,00 € | Anlage 1 Ziffer 5.9 |
| Nutzung der Trauerhallen ausser Halle 1 auf dem Friedhof Hüls, je angefangene Stunde | 99,00 € | Anlage 1 Ziffer 3.1 |
| Nutzung der Trauerhalle 1 auf dem Friedhof Hüls, je angefangene Stunde | 175,00 € | Anlage 1 Ziffer 3.2 |
| Trägerdienst, je Träger und angefangene Stunde | 66,00 € | Anlage 1 Ziffer 4.1 |
| Ausbettung eines Sarges | 1.634,00 € | Anlage 1 Ziffer 5.10 |
| Ausbettung einer Urne | 371,00 € | Anlage 1 Ziffer 5.11 |
| Verstreuen der Asche eines Verstorbenen auf dem Aschestreufeld des Friedhofs Hüls | 596,00 € | Anlage 1 Ziffer 5.12 |
| Anlage eines Sarg-Rasenreihengrabes oder eines anonymen Grabes | 47,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.1 |
| Pflege eines Sarg-Rasenreihengrabes oder eines anonymen Grabes, je Jahr | 36,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.2 |
| Anlage eines Urnen-Rasengrabes oder eines anonymen Grabes | 35,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.3 |
| Pflege eines Urnen-Rasengrabes oder eines anonymen Grabes, je Jahr | 15,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.4 |
| Anlage eines Urnen-Gemeinschaftsgrabes, je Stelle | 285,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.5 |
| Pflege eines Urnen-Gemeinschaftsgrabes, auch zur Reservierung einer Grabstelle, je Stelle und Jahr | 84,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.6 |
| Anlage eines Urnen-Baumgrabes mit der Möglichkeit der Kennzeichnung | 35,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.7 |
| Pflege eines Urnen-Baumgrabes mit der Möglichkeit der Kennzeichnung, je Jahr | 15,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.8 |
| Anlage eines Urnen-Baumwahlgrabes, je Grab | 231,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.9 |
| Pflege eines Urnen-Baumwahlgrabes, je Grab und Jahr | 131,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.10 |
| Übernahme der Pflege eines Sarggrabes nach Rückgabe des Nutzungsrechtes bis zum Ablauf der Ruhefrist, je Stelle und Jahr | 68,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.11 |
| Übernahme der Pflege eines Urnengrabes nach Rückgabe des Nutzungsrechtes bis zum Ablauf der Ruhefrist, je Jahr | 54,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.12 |
| Nutzung des Waschraumes auf dem Friedhof Hüls, je angefangene Stunde | 71,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.13 |
| Unterstellung von Särgen für Beisetzungen oder Einäscherungen ausserhalb Aachens ab dem ersten Werktag, je Tag | 33,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.14 |
| Zusatzzeiten zur Beisetzung von Verstorbenen, je angefangene Stunde | 99,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.15 |
| Unterstützungsleistung für die Leichenschau zur Überführung | 81,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.16 |
| Annahme oder Herausgabe eines Verstorbenen | 13,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.17 |
| Nutzung der Tiefkühlzelle, je Tag | 87,00 € | Anlage 1 Ziffer 6.18 |
| Genehmigung eines aufrechten Grabmals auf einer einstelligen Wahlgrabstätte, einem Reihen- oder Urnengrab | 38,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.1 |
| Genehmigung eines aufrechten Grabmals auf einer mehrstelligen Wahlgrabstätte | 74,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.2 |
| Genehmigung eines liegenden Grabmals oder einer Abdeckplatte | 32,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.3 |
| Abräumen eines Sarggrabes, Grabhügel, je Grabstelle | 72,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.4 |
| Abräumen eines Sarggrabes mit Grabmal, Einfassung, Fundament und Entsorgung, je Grabstelle | 86,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.5 |
| Abräumen eines Urnengrabes, Grabhügel, je Grab | 54,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.6 |
| Abräumen eines Urnengrabes mit Grabmal, Einfassung, Fundament und Entsorgung, je Grab | 65,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.7 |
| Auffahrtgebühr für Gewerbetreibende, Hauptkarte, jährlich | 193,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.8 |
| Auffahrtgebühr für Gewerbetreibende, Nebenkarte, jährlich | 32,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.9 |
| Auffahrtgebühr für Gewerbetreibende oder Friedhofsbesucher, je Auffahrt | 5,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.10 |
| Auffahrtgebühr für Friedhofsbesucher mit ärztlicher Bescheinigung, jährlich | 32,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.11 |
| Einrichtung einer Grabpatenschaft, Bearbeitungsgebühr pauschal | 32,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.13 |
| Umschreibung von Nutzungsrechten, Bearbeitungsgebühr pauschal | 32,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.14 |
| Urnenanforderung | 32,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.15 |
| Verwaltungsgebühr pauschal | 11,00 € | Anlage 1 Ziffer 7.16 |
| Erd-Wahlgrab zur Sargbeisetzung in bevorzugter Lage, je Stelle und Jahr, nur zur Verlängerung | 236,00 € | Anlage 1 Ziffer 2.2 |
| Tiefgrab zur Sargbeisetzung in normaler Lage, je Jahr, nur zur Verlängerung | 270,00 € | Anlage 1 Ziffer 2.4 |
| Tiefgrab zur Sargbeisetzung in bevorzugter Lage, je Jahr, nur zur Verlängerung | 376,00 € | Anlage 1 Ziffer 2.5 |
| Tiefgrab zur Sargbeisetzung in Sonderlage, je Jahr, nur zur Verlängerung | 461,00 € | Anlage 1 Ziffer 2.6 |
| Urnenwahlgrab in bevorzugter Lage, je Jahr, nur zur Verlängerung | 278,00 € | Anlage 1 Ziffer 2.8 |
| Einäscherung eines Verstorbenen bis 200 Kilogramm Gesamtgewicht einschliesslich Sarg, Aschekapsel und Aufbewahrung bis zu fünf Werktagen, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 355,00 € | Anlage 2 Ziffer 1.1 |
| Einäscherung eines Verstorbenen über 200 Kilogramm Gesamtgewicht, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 395,00 € | Anlage 2 Ziffer 1.2 |
| Unterstützungsleistung für die Leichenschau zwecks Kremierung, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 72,00 € | Anlage 2 Ziffer 1.3 |
| Urnenaufbewahrung nach der Einäscherung ab dem sechsten Werktag, je Tag, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 4,00 € | Anlage 2 Ziffer 1.4 |
| Sargaufbewahrung zur Einäscherung, je Tag | 33,00 € | Anlage 2 Ziffer 1.5 |
| Portokosten zum Versand von Urnen, pauschal, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 70,00 € | Anlage 2 Ziffer 1.6 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.825,00 €
Reihengrab zur Sargbeisetzung für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr in Aachen, über 25 Jahre, das sind 353,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeAnlage 1 Ziffer 1.1 und Ziffer 5.1 | 1.527,00 € |
| BestattungAnlage 1 Ziffer 5.1 | 798,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.325,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Aachen. Die Gebühr gilt für die gesamte Ruhefrist. Diese beträgt je nach Friedhof 20, 25 oder 30 Jahre; wir rechnen mit den 25 Jahren, die auf den meisten Aachener Friedhöfen gelten.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen, mit Anlage 1 Gebührentarif für Leistungen im Bereich der Friedhöfe und Anlage 2 Gebührentarif für Leistungen des Krematoriums, vom 13.12.2000, zuletzt geändert durch die 17. Änderungssatzung vom 17.12.2025, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Ruhezeit für Erdbestattungen setzt Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung für jeden der 26 Friedhöfe einzeln fest, sie reicht von 20 bis 30 Jahren für Erwachsene und von 10 bis 25 Jahren für Kinder. Wir rechnen mit 25 beziehungsweise 15 Jahren, weil das auf den meisten Friedhöfen gilt. Für Aschen nennt Absatz 2 einheitlich 20 Jahre, dieser Wert ist eindeutig.
- Der Tarif führt die Rasengräber nicht als eigenes Nutzungsrecht. Wir setzen sie aus dem Reihengrab nach Ziffer 1.1 beziehungsweise dem Urnenreihengrab nach Ziffer 1.4 und den Anlage- und Pflegegebühren der Ziffern 6.1 bis 6.4 zusammen, weil Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung sie ausdrücklich als Reihengrabarten führt und die Ziffern 6.1 bis 6.4 sie namentlich nennen. Diese Zusammensetzung ist unsere Auslegung, sie steht so nicht in einer einzigen Tarifziffer.
- Pflegefrei führen wir nur die Grabarten, für die die Stadt in Ziffer 6 eine eigene Pflegegebühr je Jahr erhebt, also Rasengräber, anonyme Gräber, Baumgräber und das Gemeinschaftsgrab, sowie das naturnahe anonyme Urnengrab, an dem es keine Einzelgrabstelle zu pflegen gibt. Für Urnenkammern, Grüfte, gewöhnliche Reihen- und Wahlgräber nennt die Satzung keine Pflege durch die Stadt, dort gilt Paragraf 28 Absatz 3 der Friedhofssatzung mit der Pflegepflicht der Angehörigen.
- Wahlgräber und Urnenkammern kostet Aachen je Stelle und Jahr und rechnet tagesgenau ab. Wir multiplizieren den Jahressatz mit der Ruhezeit, weil das der kürzeste zulässige Zeitraum ist. Nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung kann das Nutzungsrecht bis zu 40 Jahre laufen und ist dann entsprechend teurer.
- Das Erd-Wahlgrab in bevorzugter Lage nach Ziffer 2.2, die Tiefgräber nach den Ziffern 2.4 bis 2.6 und das Urnenwahlgrab in bevorzugter Lage nach Ziffer 2.8 tragen im Tarif den Zusatz, dass die Abrechnung nur für die Verlängerung gilt. Wir führen sie deshalb nicht als erwerbbare Grabart, sondern nur unter den weiteren Gebühren.
- Die Nutzung der Trauerhalle nach Ziffer 3.1 mit 99 Euro je angefangener Stunde und der Trägerdienst nach Ziffer 4.1 mit 66 Euro je Träger und angefangener Stunde stecken nicht in unseren Grabpreisen. Nach Paragraf 13 der Friedhofssatzung übernimmt der Aachener Stadtbetrieb den Transport nur auf den Friedhöfen West I, West II, Wald und Hüls; auf allen anderen Friedhöfen ist der Trägerdienst privat zu organisieren.
- Das naturnahe anonyme Urnengrab nach Ziffer 1.6 und die zugehörige Beisetzung nach Ziffer 5.9 gibt es nur in Verbindung mit der Einäscherung im Krematorium der Stadt Aachen. Diese kostet nach Anlage 2 Ziffer 1.1 zusätzlich 355 Euro einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer. Wir zählen die Einäscherung nicht zur Nutzungsgebühr, weil sie bei jeder Feuerbestattung ohnehin anfällt, weisen sie aber als weitere Gebühr aus.
- Umsatzsteuer fällt nach Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührenordnung nur auf die Leistungen des Krematoriums an, weil dieses als Betrieb gewerblicher Art geführt wird. Die Friedhofsgebühren der Anlage 1 tragen keine Umsatzsteuer.
- Das Themenfeld Memoriam Garten auf dem Friedhof Hüls erfassen wir nicht. Dort pflegen Fachbetriebe der Genossenschaft der Aachener Friedhofsgärtner, Voraussetzung ist ein Pflegevertrag mit der Genossenschaft, und dessen Preis steht in keiner Satzung. Pflegefrei im Sinne dieser Erfassung ist das Feld nicht.
- Das Aschestreufeld auf dem Friedhof Hüls führen wir nicht als Grabart, weil es kein Nutzungsrecht und keine Ruhefrist gibt. Das Verstreuen kostet nach Ziffer 5.12 einmalig 596 Euro und steht unter den weiteren Gebühren.
- Für das Grabfeld für Verstorbene islamischen Glaubens auf dem Friedhof Hüls nennt der Tarif keine eigene Ziffer. Es sind Reihengräber, für die die Ziffern 1.1 und 1.2 gelten.
- Die Abräumgebühren der Ziffern 7.4 bis 7.7 rechnen wir nicht in die Nutzungsgebühr ein. Nach Paragraf 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung müssen die Berechtigten Grabmale selbst entfernen; erst wenn der Stadtbetrieb einspringt, stellt er die Kosten in Rechnung. Die Satzung erhebt sie nicht schon zu Beginn des Nutzungsrechts.
- Die Verwaltungsgebühr von 11 Euro nach Ziffer 7.16 lassen wir in den Grabpreisen aussen vor. Der Tarif sagt nicht, bei welchem Vorgang sie anfällt.
- Die Gebührenordnung nennt in Paragraf 8 nur, dass sie am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. Ein Datum des Inkrafttretens der 17. Änderungssatzung steht nicht im Dokument; der Rat hat sie am 17.12.2025 beschlossen.
- Die Datei im Ortsrecht heißt weiterhin nach der 16. Änderungssatzung, ihr Inhalt ist aber die Fassung der 17. Änderungssatzung. Wer die URL prüft, sollte sich davon nicht irritieren lassen.
- Der Aachener Stadtbetrieb veröffentlicht für die Friedhofsverwaltung keine eigenen Sprechzeiten. Wir nennen deshalb nur Anschrift, Telefonnummer und die Seite zu den Grabarten.
- Die Satzung gilt nur für die von der Stadt Aachen verwalteten Friedhöfe. Die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet haben eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
Weiter im Verzeichnis
- Die 27 Friedhöfe in AachenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
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Quellen und Stand
- Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen, mit Anlage 1 Gebührentarif für Leistungen im Bereich der Friedhöfe und Anlage 2 Gebührentarif für Leistungen des Krematoriums vom 13.12.2000, zuletzt geändert durch die 17. Änderungssatzung vom 17.12.2025, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung
- Friedhofssatzung der Stadt Aachen, Ruhezeiten nach Paragraf 11 und Grabstättenarten nach Paragraf 14 vom 01.01.2011, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 04.09.2024
- Aachener Stadtbetrieb, Beschreibung der Grabarten und Übersicht der Ruhezeiten Stand des Abrufs am 29.08.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.