Hamburg, Hamburg, AGS 02000000
Friedhofsgebühren in Hamburg, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Sechste Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Artikel 2: Änderung der Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen, vom 2. Dezember 2025, verkündet im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 43 vom 16. Dezember 2025 auf Seite 754, Artikel 2 auf den Seiten 756 und 757, in Kraft seit 1. Januar 2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Hamburg und nicht für einzelne. Träger ist Freie und Hansestadt Hamburg; die staatlichen Friedhöfe betreiben die Hamburger Friedhöfe -Anstalt öffentlichen Rechts- sowie die Bezirksämter Harburg, Altona und Bergedorf.
- 408,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 7.555,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 21
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung, alle Altersstufen
Urnengrabstätte im unbekannten Feld auf dem Friedhof Öjendorf, mit Beisetzung
Urnenwahlgrabstätte im Kolumbarium mit herausgehobenem Niveau, je Urne, mit Beisetzung
Paragraf 28 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes
Was ein Grab in Hamburg kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Hamburg
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für eine SargbeisetzungDie günstigste Erdbestattung in Hamburg, zusammen 2.365 Euro. Der Überlassungsbetrag von 1.465 Euro gilt für die gesamte Ruhezeit von 25 Jahren, dazu kommen 900 Euro Beisetzungsgebühr, die das Herrichten des Grabes einschließt. Auffällig ist das Verhältnis: Die Beisetzung eines Sarges kostet fast dreimal so viel wie die einer Urne und macht bei dieser Grabart mehr als ein Drittel des Gesamtpreises aus. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, weil Reihengrabstätten nach Paragraf 23 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden; die Grabstätte ist außerdem einstellig, ein Ehepaar kann sie also nicht teilen. Die Pflege bleibt nach Paragraf 27 Absatz 1 bei denen, die die Bestattung veranlasst haben, und für diese Ziffer führt keiner der beiden Produktkataloge eine Anlage, deren Pflege der Friedhof übernimmt. | 1.465,00 € | 900,00 € | 2.365,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1111 und 201 |
| Anonyme Reihengrabstätte für eine SargbeisetzungDas anonyme Sarggrab kostet 185 Euro mehr als die gewöhnliche Reihengrabstätte und ist mit 2.550 Euro das günstigste pflegefreie Erdgrab der Stadt. Die Pflegefreiheit folgt hier nicht aus einer Preisliste, sondern aus dem Gesetz: Paragraf 27 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes legt die Pflege der Grabstätte demjenigen auf, der die Bestattung veranlasst hat, nimmt die anonymen Reihengrabstätten davon aber ausdrücklich aus. Wo keine Stelle gekennzeichnet ist, gibt es auch nichts zu bepflanzen. Der Ohlsdorfer Produktkatalog zeigt für Särge keine eigene anonyme Anlage, wohl aber der Öjendorfer Gesamtplan: Er führt im Südwesten des Friedhofs Haine für anonyme Sargbeisetzungen. Einen Preis nennt er dafür nicht, weil die Broschüre nur die Anlagen mit eigener Seite beziffert. | 1.650,00 € | 900,00 € | 2.550,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1121 und 201, Paragraf 27 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes |
| Sargwahlgrabstätte auf dem Friedhof Ohlsdorf als Hamburger GrabMit 67 Euro je Grabstelle und Jahr ist das Hamburger Grab der günstigste Wahlgrabsatz des Tarifs, hier auf die 25 Jahre des Nutzungsrechts gerechnet. Es ist eine Sonderform, die es nur auf dem Friedhof Ohlsdorf gibt, dort aber an mehreren Stellen, unter anderem bei Kapelle 11. Der Produktkatalog nennt dieselben 1.675 Euro und zwei Eigenheiten: Für Sarg und Urne gilt dieselbe Gebühr, und zur Grabstätte gehört kostenlos eine Gravur auf der Erinnerungswand am Forum Ohlsdorf, die auch dann noch an den Verstorbenen erinnert, wenn es das Grab nicht mehr gibt. Die Falle steckt in der Pflege: Der Katalog führt das Hamburger Grab unter Pflege inklusiv und verlangt zusätzlich eine Grabpflegepauschale ab 2.325 Euro. Dieser Betrag steht in keiner Gebührenordnung, weshalb wir das Grab nicht als pflegefrei führen und die Pauschale nicht einrechnen. Wer sie mitrechnet, zahlt in Wahrheit rund 4.900 Euro. | 1.675,00 € | 900,00 € | 2.575,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1015 und 201 |
| Sargwahlgrabstätte in StandardqualitätDas klassische Sarggrab, 77 Euro je Grabstelle und Jahr, auf 25 Jahre 1.925 Euro. Standardqualität heißt nach dem Wortlaut der Tarifziffer weniger als 50 Zentimeter Abstand zur Nachbargrabstätte oder einfache Gestaltungsqualität. Der Preis gilt je Grabstelle, nicht je Grabstätte: Ein Familiengrab mit mehreren Stellen kostet ein Vielfaches. In einer Sarggrabstätte können nach dem Produktkatalog bis zu acht Urnen zusätzlich beigesetzt werden. Denselben Satz nennen beide Kataloge für die islamischen beziehungsweise muslimischen Grabstätten, in Ohlsdorf bei Kapelle 13, in Öjendorf in den Bereichen 111, 112 und 504; sie sind gen Mekka ausgerichtet und erlauben die Beisetzung im Leichentuch ohne Sarg, wofür der Tarif seit 2026 unter Nummer 2011 gesondert 80 Euro für die Bereitstellung einer Vorrichtung verlangt. Ebenfalls zu diesem Satz gehört das Sarggrab im Gemeinschaftsgarten Mensch und Tier. Die Pflege liegt in allen Fällen beim Nutzungsberechtigten. Auf Antrag ist das Nutzungsrecht nach Paragraf 30 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes um bis zu 25 Jahre zu verlängern, und dann gilt derselbe Jahressatz weiter. | 1.925,00 € | 900,00 € | 2.825,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1011 und 201 |
| Sargwahlgrabstätte in gehobener StandardqualitätDer Aufpreis gegenüber der Standardqualität beträgt 19 Euro je Grabstelle und Jahr, auf 25 Jahre also 475 Euro. Bezahlt wird damit nach dem Wortlaut der Tarifziffer entweder ein Abstand von mindestens 50 Zentimetern zur Nachbargrabstätte oder eine gehobene Gestaltungsqualität. Zusammen mit der Urnenvariante der Nummer 1022 ist das die einzige Stelle des Tarifs, an der ausdrücklich Platz zum Preis wird, und der Maßstab ist bemerkenswert konkret: Über 475 Euro entscheiden 50 Zentimeter. Keiner der beiden Produktkataloge ordnet dieser Ziffer eine benannte Themenanlage zu; gemeint sind die besseren Lagen der klassischen Wahlgrabfelder, die über beide Friedhöfe verteilt liegen und deren Preis die Kataloge deshalb nur mit einem Ab-Betrag angeben. Die Pflege bleibt beim Nutzungsberechtigten, und auch hier gilt der Satz je Grabstelle, nicht je Grabstätte. Bei als erhaltenswert anerkannten Grabstätten sinkt er nach Nummer 104 ab der fünften Grabstelle um die Hälfte. | 2.400,00 € | 900,00 € | 3.300,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1012 und 201 |
| Sargwahlgrabstätte mit herausgehobenem Niveau, gesonderte ThemengrabstätteMit 121 Euro je Grabstelle und Jahr die teuerste Erdgrabkategorie, auf 25 Jahre 3.025 Euro. Gemeint sind die gesonderten Themengrabstätten mit aufwendiger Rahmenbepflanzung. Der Produktkatalog nennt zu diesem Betrag drei Ohlsdorfer Anlagen, und alle drei stehen unter Pflege inklusiv: das Sarggrab im Apfelhain am Prökelmoor mit einer Grabpflegepauschale von 2.325 Euro, das Sarggrab in der Quelle der Hoffnung mit einer Pauschale ab 1.975 Euro und die Einzelgrabstätte in der Paar-Anlage Mediterraner Garten mit 2.325 Euro. Die Doppelgrabstätte im Mediterranen Garten kostet dort 6.050 Euro, also genau das Doppelte, und trägt eine Pauschale von 4.650 Euro. In Öjendorf dagegen gehört zu dieser Ziffer die Paar-Anlage, deren Sarggrab für zwei Grabstellen 2025 genau 5.900 Euro kostete, und die der dortige Katalog als pflegefrei führt. Dieselbe Gebührennummer trägt also auf dem einen Friedhof eine Pflegepauschale und auf dem anderen nicht. Weil die Gebühr allein nicht sagt, in welche Anlage man kommt, führen wir die Grabart nicht als pflegefrei und rechnen keine Pauschale ein. | 3.025,00 € | 900,00 € | 3.925,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1013 und 201 |
| Sargwahlgrabstätte ohne GestaltungsvorschriftenDenselben Satz von 121 Euro je Grabstelle und Jahr verlangt der Tarif für Grabstätten ohne Gestaltungsvorschriften. Der Produktkatalog beschreibt sie als Gräber zur freien Gestaltung zwischen Kapelle 10 und den Perlenteichen, wo ungewöhnliche Grabsteine, Kunstobjekte, Materialien und Farben erlaubt sind und großzügige Abstände zu den Nachbargräbern den Freiraum sichern. Der Katalog führt sie unter Pflege individuell: Wer sich diese Freiheit kauft, trägt die Pflege selbst. In Öjendorf gibt es dieselbe Kategorie in den Bereichen 201-10, 301-08 und 112-P05, dort 2025 für 2.950 Euro je Sarggrab. Auch für die Ermäßigung nach Nummer 104 ist diese Ziffer eine der drei genannten; bei als erhaltenswert anerkannten Grabstätten sinkt der Satz ab der fünften Grabstelle um die Hälfte. | 3.025,00 € | 900,00 € | 3.925,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1014 und 201 |
| Kinderwahlgrabstätte für einen Sarg oder eine Urne von vor Vollendung des 14. Lebensjahres VerstorbenenDie einzige Grabart, die der Tarif einer Altersgruppe vorbehält: 26,60 Euro je Grabstelle und Jahr für vor Vollendung des 14. Lebensjahres Verstorbene, auf 25 Jahre 665 Euro. Auch die Beisetzung ist mit 76,50 Euro eigens ermäßigt, das ist weniger als ein Zwölftel des Satzes für einen Sarg. Beide Produktkataloge nennen dieselbe Anlage unter dem Titel Wenn ein Kind stirbt, in Ohlsdorf an der Nebenallee bei Kapelle 2, in Öjendorf südlich der Feierhallen und dort 2025 für 650 Euro. Beide beschreiben sie als bewusst frei gestaltbar mit Windmühlen und Ballons und ordnen sie der Kategorie Pflege individuell zu; die Pflege bleibt also bei den Eltern. Überraschend ist die Laufzeit: Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 28 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes auch für Kinder 25 Jahre, denn eine kürzere Frist kennt das Hamburger Recht nicht. Der Tarif nennt keine eigene Grabart für Fehl- und Totgeburten; Öjendorf führt dafür eine Gedenkstätte für ungeborenes Leben, für die kein Betrag veröffentlicht ist. | 665,00 € | 76,50 € | 741,50 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 103 und 204 |
13 Grabarten für die Urne in Hamburg
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnengrabstätte im unbekannten Feld auf dem Friedhof ÖjendorfDas mit Abstand günstigste Grab in Hamburg und zugleich das am stärksten eingeschränkte. Für 308 Euro Überlassung und 100 Euro Beisetzung wird die Urne auf dem Friedhof Öjendorf in einem Feld beigesetzt, dessen Lage den Angehörigen nicht mitgeteilt wird. Beide Tarifziffern hängen an einer Bedingung, die im Wortlaut steht: nur in Verbindung mit der Einäscherung im Krematorium Öjendorf. Wer anderswo einäschern lässt, bekommt diesen Satz nicht. Eine Grabstelle, die zu pflegen wäre, gibt es nicht, denn niemand weiß, wo sie liegt; nach Paragraf 27 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes trifft die Pflegepflicht anonyme Reihengrabstätten ohnehin nicht. Eine Umbettung ist ausgeschlossen, eine Vorsorge nicht möglich, und ein Name wird nirgends genannt. Der Abstand zur nächstgünstigen Urnenbeisetzung mit eigener Grabstelle beträgt mehr als 1.100 Euro. | 308,00 € | 100,00 € | 408,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 12 und 203 |
| Reihengrabstätte für eine UrnenbeisetzungDie günstigste Urnenbeisetzung mit einer eigenen, benannten Grabstelle. Der Betrag von 1.260 Euro gilt für die ganze Ruhezeit von 25 Jahren und nicht je Jahr; Reihengrabstätten sind der einzige Teil des Hamburger Tarifs, der ohne Jahressatz auskommt. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 23 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes einstellige Grabstätten, die der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Eine Verlängerung gibt es deshalb nicht: Wer die Grabstelle über 25 Jahre hinaus behalten will, braucht von vornherein eine Wahlgrabstätte, und die kostet als klassisches Urnengrab 1.625 Euro. Die Grabpflege liegt nach Paragraf 27 Absatz 1 bei denen, die die Bestattung veranlasst haben. Keiner der beiden Produktkataloge führt zu dieser Ziffer eine Anlage, deren Pflege der Friedhof übernimmt; dafür gibt es die um 170 Euro teurere Nummer 1113. | 1.260,00 € | 315,00 € | 1.575,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1112 und 202 |
| Anonyme Reihengrabstätte für eine UrnenbeisetzungDie anonyme Urnenbeisetzung kostet 140 Euro mehr als die gewöhnliche Reihengrabstätte, und der Aufpreis kauft die Pflegefreiheit. Beide Produktkataloge bestätigen die Zuordnung: Ohlsdorf führt den anonymen Urnenhain bei Kapelle 2 mit genau diesen 1.400 Euro und dem Merkmal pflegefrei, Öjendorf den Urnenhain am Eingang Manshardtstraße für 2025 mit 1.350 Euro, dem damaligen Satz derselben Ziffer. Die Gräber liegen unter weitläufigen Rasenflächen ohne jede Kennzeichnung, Blumen und Kerzen finden nur auf einer zentralen Ablagefläche Platz. Das ist die Kehrseite: Angehörige können keine bestimmte Stelle besuchen. Anonyme Beisetzungen erfolgen nach Paragraf 23 Absatz 5 des Bestattungsgesetzes in Reihengrabstätten ohne Kennzeichnung, und Paragraf 27 Absatz 1 nimmt genau diese von der Pflegepflicht aus, die er sonst der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber der Bestattung auferlegt. | 1.400,00 € | 315,00 € | 1.715,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1122 und 202, Paragraf 27 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes |
| Reihengrabstätte für eine Urnenbeisetzung mit herausgehobenem NiveauDiese Ziffer erfasst die Reihengrabstätten in gesonderten Themenanlagen mit aufwendiger Rahmenbepflanzung. Der Ohlsdorfer Produktkatalog nennt zwei davon, beide zu genau 1.430 Euro und beide mit dem Merkmal pflegefrei: die Single-Anlage im Wildblumengarten bei Kapelle 13 und das Schlossertor bei Kapelle 4, die frühere Gemeinschaftsgrabstätte der Schlosserinnung mit einem geschmiedeten Tor von 1900. Den klarsten Beleg liefert aber Öjendorf: Die dortige Grabstätte mit gemeinsamem Grabmal kostete 2025 exakt 1.380 Euro, also den damaligen Satz dieser Ziffer, und der Katalog schreibt dazu wörtlich, die Pflege übernähmen die Öjendorfer Friedhofsgärtner und die Kosten hierfür seien in der Grabgebühr enthalten. Deutlicher lässt sich Pflegefreiheit nicht belegen. Eine Verlängerung über die 25 Jahre hinaus ist nicht möglich, und bei einer Vorsorge kann nur die Kategorie zugesagt werden, nicht die konkrete Anlage. | 1.430,00 € | 315,00 € | 1.745,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1113 und 202, Produktkatalog Ohlsdorf Seiten 14 und 15, Produktkatalog Öjendorf Seite 12 |
| Urnenwahlgrabstätte in StandardqualitätDas klassische Urnengrab, 65 Euro je Quadratmeter und Jahr, hier auf einen Quadratmeter und 25 Jahre gerechnet. Der Produktkatalog bestätigt die Rechnung, indem er für das klassische Urnengrab genau 1.625 Euro nennt. Die Rechnungseinheit ist die Falle: Bei Sarggräbern zählt die Grabstelle, bei Urnengräbern die Fläche. Wer mehr als einen Quadratmeter belegt, zahlt entsprechend mehr, und eine Mindestgröße nennt die Gebührenordnung nicht. Denselben Betrag führt der Katalog für das Urnengrab in der Anlage Hoffnung am Garten der Frauen, dort allerdings mit einer Grabpflegepauschale von 1.975 Euro, und für das Urnengrab im Gemeinschaftsgarten Mensch und Tier. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten. Zusammen mit den 315 Euro Beisetzungsgebühr ist das die günstigste Urnenbeisetzung, die sich verlängern lässt. | 1.625,00 € | 315,00 € | 1.940,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1021 und 202 |
| Urnenwahlgrabstätte in gehobener Standardqualität81 Euro je Quadratmeter und Jahr, auf einen Quadratmeter und 25 Jahre 2.025 Euro. Auch hier heißt gehoben nach dem Wortlaut mindestens 50 Zentimeter Abstand zur Nachbargrabstätte oder gehobene Gestaltungsqualität. Der Produktkatalog führt zu genau diesem Betrag die Terrassen am Prökelmoor mit Blick auf den Inselkanal, eine Anlage für bis zu acht Urnen je Grabstätte, und ordnet sie ausdrücklich der Kategorie Pflege individuell zu. Die Gräber sind zunächst mit immergrüner Waldsteinia bepflanzt, die ganz oder teilweise ersetzt werden darf. Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum eine gepflegt aussehende Anlage nicht pflegefrei sein muss: Die Erstbepflanzung gehört zur Anlage, die Pflege danach nicht. | 2.025,00 € | 315,00 € | 2.340,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1022 und 202 |
| Urnenwahlgrabstätte mit herausgehobenem Niveau, gesonderte ThemengrabstätteMit 104 Euro je Jahr, auf 25 Jahre 2.600 Euro, ist das die am dichtesten belegte Tarifziffer Hamburgs, und sie ist zugleich die schwierigste. Der Produktkatalog nennt zu diesem Betrag elf Ohlsdorfer Anlagen, die in zwei verschiedene Pflegekategorien fallen. Pflegefrei sind die Baumgräber bei Kapelle 12, der Wildblumengarten, die Wasserurnen an der Teichanlage, die historische Klinkermauer, die Paar-Anlage Weißer Garten und die Paar-Anlage Quelle der Hoffnung. Unter Pflege inklusiv stehen der Ankerplatz am Forum mit 1.975 Euro Pauschale, die Paar-Anlage an der Südallee mit 2.325 Euro, das Urnengrab in der Quelle der Hoffnung mit ab 1.975 Euro und das Urnengrab im Apfelhain am Prökelmoor mit 2.325 Euro. In Öjendorf gehört das Urnengrab der dortigen Paar-Anlage dazu, 2025 mit 2.525 Euro und ohne Pauschale. Weil dieselbe Gebührennummer beide Fälle abdeckt und die Gebühr allein nicht sagt, in welche Anlage man kommt, führen wir sie nicht als pflegefrei. Wer eine bestimmte pflegefreie Anlage will, muss sie beim Grabkauf benennen. | 2.600,00 € | 315,00 € | 2.915,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1023 und 202 |
| Urnenwahlgrabstätte ohne GestaltungsvorschriftenDerselbe Satz von 104 Euro wie bei der Themengrabstätte, hier aber ausdrücklich je Quadratmeter und Jahr und für Grabstätten ohne Gestaltungsvorschriften. Der Ohlsdorfer Produktkatalog führt darunter die Gräber zur freien Gestaltung zwischen Kapelle 10 und den Perlenteichen mit 2.600 Euro je Urnengrab und bis zu acht Urnen je Grabstätte; ungewöhnliche Grabsteine, Kunstobjekte und beliebige Materialien sind dort erlaubt, und großzügige Abstände zu den Nachbargräbern sichern den Freiraum. Öjendorf hat dieselbe Kategorie in den Bereichen 201-10, 301-08 und 112-P05, wobei nur der Bereich 112-P05 die weiten Abstände bietet. Beide Kataloge ordnen sie der Kategorie Pflege individuell zu: Die gestalterische Freiheit ist der Zweck der Anlage, und mit ihr kommt die Pflegepflicht. Der Unterschied zur gleich teuren Themengrabziffer 1023 liegt allein in der Bemessung, denn dort wird die Grabstätte gerechnet, hier der Quadratmeter. | 2.600,00 € | 315,00 € | 2.915,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1024 und 202 |
| Urnenwahlgrabstätte im Landschaftsgrab oder RuhewaldDie einzige Tarifziffer, deren Wortlaut selbst eine bestimmte Anlagenform nennt: Landschaftsgrab oder Ruhewald, 111 Euro je Quadratmeter und Jahr, auf 25 Jahre 2.775 Euro. Der Ohlsdorfer Produktkatalog führt den Ruhewald am Prökelmoor zu genau diesem Betrag, vergibt das Merkmal pflegefrei und schreibt wörtlich, die Pflege der Grabstätten übernehme hier die Natur. In Öjendorf gehören dieselbe Ziffer und dasselbe Merkmal zu den Naturgräbern am Schleemer Bach und zu den Öjendorfer Baumgräbern, die 2025 beide 2.700 Euro kosteten, also den damaligen Satz von 108 Euro mal 25. Drei Anlagen auf zwei Friedhöfen, alle drei pflegefrei: Für diese Ziffer ist die Zuordnung so eindeutig wie für keine andere Wahlgrabziffer. Um zum Teil noch junge Bäume gruppieren sich in Ohlsdorf Grabstätten für bis zu vier Urnen, Namenstafeln lassen sich auf Granit anbringen, Blumenschmuck gehört auf zentrale Ablageflächen. | 2.775,00 € | 315,00 € | 3.090,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1025 und 202, Produktkatalog Ohlsdorf Seite 10, Produktkatalog Öjendorf Seiten 9 und 11 |
| Urnenwahlgrabstätte in der Urnenwand, je Urne187 Euro je Urne und Jahr, auf 25 Jahre 4.675 Euro, dazu 80 Euro für die Beisetzung in der Nische. Gemeint ist die Öjendorfer Urnenwand, für Hamburg ein einmaliges Angebot: Die Urnen stehen in einzelnen oberirdischen Kammern, die mit geschliffenen Sandsteinplatten verschlossen werden, in die Namen und Lebensdaten eingraviert werden können. Ein Glasdach schützt die winkelförmige Anlage vor Wetter. Der Produktkatalog Öjendorf führt sie ausdrücklich als pflegefrei; eine Grabfläche, die zu bepflanzen wäre, gibt es nicht. Der Ohlsdorfer Katalog kennt sie nicht, weil es sie dort nicht gibt. Die Zuordnung ist rechnerisch gesichert: Der Katalog nennt für 2025 eine Einzelnische mit 4.575 Euro, und das sind genau 183 Euro mal 25, der Satz der Nummer 1029 im Tarif 2025. | 4.675,00 € | 80,00 € | 4.755,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1029 und 21, Produktkatalog Öjendorf Seite 10 |
| Urnenwahlgrabstätte im Kolumbarium in Standardqualität, je Urne192 Euro je Urne und Jahr, auf 25 Jahre 4.800 Euro. Die Beisetzung in einer Nische kostet mit 80 Euro deutlich weniger als die 315 Euro einer Beisetzung im Boden, weil kein Grab auszuheben ist. Anders als bei den Erd- und Urnengräbern wird hier je Urne gerechnet und nicht je Grabstelle oder Quadratmeter. Ein Kolumbarium ist nach der Beschreibung des Produktkatalogs eine Indoor-Anlage, in der die Schmuckurnen hinter Glas oder geschliffenen Kalksteinplatten stehen, und der Katalog zählt Indoor-Anlagen ausdrücklich zu den pflegefreien Grabstätten. Zu genau diesem Betrag nennt der Ohlsdorfer Katalog allerdings keine Anlage; er führt das Kolumbarium im Forum unter der nächsthöheren Ziffer. Die Standardqualität dürfte deshalb auf einem der anderen staatlichen Friedhöfe liegen. | 4.800,00 € | 80,00 € | 4.880,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1026 und 21 |
| Urnenwahlgrabstätte im Kolumbarium in gehobener Standardqualität, je Urne250 Euro je Urne und Jahr, auf 25 Jahre 6.250 Euro, dazu 80 Euro für die Beisetzung in der Nische. Der Produktkatalog nennt für die Einzelnische im Kolumbarium des Forums Ohlsdorf denselben Betrag und vergibt das Merkmal pflegefrei mit der Begründung, es handele sich um eine Indoor-Anlage; das Forum Ohlsdorf betreut sie. Das Kolumbarium liegt in der ehemaligen Feierhalle des historischen Schumacher-Baus, die Schmuckurnen stehen sichtbar hinter Glas oder dezent hinter geschliffenen Kalksteinplatten und dürfen mit Fotos und persönlichen Stücken arrangiert werden; Vasen für Blumen und farbige Teelichthalter gehören zur Ausstattung. Eine Doppelnische nimmt zwei Urnen auf, und weil der Tarif je Urne rechnet, verdoppelt sich der Betrag dann auf 12.500 Euro. Der Aufpreis gegenüber der Standardqualität nach Nummer 1026 beträgt 58 Euro je Urne und Jahr. | 6.250,00 € | 80,00 € | 6.330,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1027 und 21 |
| Urnenwahlgrabstätte im Kolumbarium mit herausgehobenem Niveau, je UrneDas teuerste Grab in Hamburg: 299 Euro je Urne und Jahr, auf 25 Jahre 7.475 Euro, dazu 80 Euro für die Beisetzung. Der Produktkatalog nennt für die Einzelnische in der Urnenkrypta des Forums Ohlsdorf denselben Betrag und führt sie als pflegefrei, ebenfalls als Indoor-Anlage; das Forum betreut sie. Die Krypta liegt im historischen Gebäudeteil des Forums, das Fritz Schumacher entworfen hat. Namen und Lebensdaten werden in Platten aus klarem oder satiniertem Glas graviert, und für Blumengrüße gibt es eine Steckwand aus Glas, die für einzelne Rosen oder Orchideen gedacht ist. Eine Doppelnische nimmt zwei Urnen auf, und weil der Tarif je Urne rechnet, verdoppelt sich der Betrag dann. Der Abstand innerhalb desselben Tarifs ist bemerkenswert: Die Krypta kostet mit Beisetzung das Achtzehnfache der Urnenbeisetzung im unbekannten Feld von Öjendorf, und das Nutzungsrecht ist anders als bei einer Reihengrabstätte verlängerbar. | 7.475,00 € | 80,00 € | 7.555,00 € | 25 J. | Gebührenübersicht Nummern 1028 und 21 |
39 weitere Gebühren in der Satzung von Hamburg
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung eines Sarges oder Beisetzung eines Verstorbenen ohne Sarg, einschließlich Herrichtung des Grabes | 900,00 € | Gebührenübersicht Nummer 201 |
| Bereitstellung einer Vorrichtung für eine Beisetzung im Leichentuch | 80,00 € | Gebührenübersicht Nummer 2011 |
| Beisetzung einer Urne, einschließlich Herrichtung des Grabes | 315,00 € | Gebührenübersicht Nummer 202 |
| Grabbeigabe einer Haustierurne im Grabfeld Mensch und Tier | 216,00 € | Gebührenübersicht Nummer 2021 |
| Beisetzung einer Urne im unbekannten Feld auf dem Friedhof Öjendorf | 100,00 € | Gebührenübersicht Nummer 203 |
| Beisetzung eines Sarges oder einer Urne von vor Vollendung des 14. Lebensjahres Verstorbenen | 76,50 € | Gebührenübersicht Nummer 204 |
| Beisetzung einer Urne im Kolumbarium oder in der Urnenwand | 80,00 € | Gebührenübersicht Nummer 21 |
| Zuschlag für eine Sargbeisetzung am Samstag | 700,00 € | Gebührenübersicht Nummer 221 |
| Zuschlag für eine Urnenbeisetzung am Samstag | 200,00 € | Gebührenübersicht Nummer 222 |
| Ermäßigung bei als erhaltenswert anerkannten Grabstätten ab der 5. Grabstelle und Jahr | Der Gebührensatz der Nummern 1011, 1012 und 1014 sinkt um 50 vH. Das gilt nicht für Grabstätten, die im Rahmen einer Patenschaft überlassen werden. | Gebührenübersicht Nummer 104 |
| Benutzung der Fritz-Schumacher-Halle im Forum Ohlsdorf, Montag bis Freitag, je angefangene 90 Minuten | 585,00 € | Gebührenübersicht Nummer 3011 |
| Benutzung einer anderen Feierhalle oder Kapelle in Ohlsdorf, Öjendorf, Volksdorf, Wohldorf, Finkenwerder, Finkenriek und auf den bezirklichen Friedhöfen Harburg, Altona und Bergedorf, Montag bis Freitag, je angefangene 90 Minuten | 315,00 € | Gebührenübersicht Nummer 3012 |
| Benutzung der Fritz-Schumacher-Halle am Samstag, je angefangene 90 Minuten | 700,00 € | Gebührenübersicht Nummer 3021 |
| Benutzung einer anderen Feierhalle oder Kapelle am Samstag, je angefangene 90 Minuten | 350,00 € | Gebührenübersicht Nummer 3022 |
| Benutzung eines Feierraums auf den Friedhöfen Ohlsdorf und Öjendorf und auf den bezirklichen Friedhöfen Harburg, Altona und Bergedorf, Montag bis Freitag, je angefangene 90 Minuten | 220,00 € | Gebührenübersicht Nummer 3031 |
| Nutzung eines Abschiedsraumes oder eines Raumes für rituelle Waschungen, Montag bis Samstag, je angefangene 45 Minuten | 131,00 € | Gebührenübersicht Nummer 3051 |
| Nutzung eines Abschiedsraumes für bis zu 72 Stunden | 330,00 € | Gebührenübersicht Nummer 306 |
| Genehmigung eines Grabmals mit Fundament, einschließlich Errichtungsgenehmigung und Sicherheitsprüfung | 130,00 € | Gebührenübersicht Nummer 311 |
| Genehmigung eines Grabmals ohne Fundament, einschließlich Errichtungsgenehmigung | 47,00 € | Gebührenübersicht Nummer 312 |
| Räumung und Entsorgung eines Schuhstein-Grabmals | 110,00 € | Gebührenübersicht Nummer 3131 |
| Räumung und Entsorgung eines Grabmals ohne Fundament | 64,00 € | Gebührenübersicht Nummer 3132 |
| Räumung und Entsorgung eines Grabmals mit Fundament | 204,00 € | Gebührenübersicht Nummer 3133 |
| Räumung und Entsorgung einer Grabeinfassung | 78,00 € | Gebührenübersicht Nummer 3134 |
| Ausgrabung eines Sarges für die Umbettung | 4.000,00 € | Gebührenübersicht Nummer 401 |
| Ausgrabung einer Urne für die Umbettung | 950,00 € | Gebührenübersicht Nummer 402 |
| Ausbettung einer oberirdisch beigesetzten Urne | 247,00 € | Gebührenübersicht Nummer 403 |
| Mindestunterhaltung bei einem Sarggrab mit verlängertem Nutzungsrecht, je Grabstelle und Jahr | 40,00 € | Gebührenübersicht Nummer 421 |
| Mindestunterhaltung bei einem Urnengrab mit verlängertem Nutzungsrecht, je Quadratmeter und Jahr | 35,00 € | Gebührenübersicht Nummer 422 |
| Zeitaufwendige Archivauskunft, je angefangene halbe Stunde | 48,00 € | Gebührenübersicht Nummer 43 |
| Zulassung einer Ausnahme zur Neubelegung einer Grabstelle vor Ablauf der Ruhezeit | 177,00 € | Gebührenübersicht Nummer 4422 |
| Zulassung einer Ausnahme zur Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit | 202,00 € | Gebührenübersicht Nummer 4423 |
| Zulassung einer sonstigen Ausnahme nach dem Zweiten oder Dritten Abschnitt des Bestattungsgesetzes und nach der Bestattungsverordnung | Die Gebührenübersicht führt diese Nummer ohne Betrag. | Gebührenübersicht Nummer 4425 |
| Vorbereitung einer Bestattung oder Beisetzung durch die Behörde | 460,00 € | Gebührenübersicht Nummer 444 |
| Einleitung einer nicht vollzogenen Bestattung oder Beisetzung | 50,00 € | Gebührenübersicht Nummer 4441 |
| Reservierungsgebühr beim Erwerb eines künftigen Nutzungsrechts oder weiterer Friedhofsleistungen im Voraus | 250,00 € | Gebührenübersicht Nummer 445 |
| Vorbereitung und Versand eines Aschegefäßes | 80,00 € | Gebührenübersicht Nummer 446 |
| Aufbewahrung eines Verstorbenen in der Verstorbenenhalle auf einem bezirklichen Friedhof oder in Volksdorf, Wohldorf und Finkenriek, bis zu 3 Kalendertage | 30,00 € | Gebührenübersicht Nummer 501 |
| Aufbewahrung eines Verstorbenen, vom 4. bis zum 14. Kalendertag | 50,00 € | Gebührenübersicht Nummer 502 |
| Aufbewahrung eines Verstorbenen, je weitere angefangene 14 Kalendertage | 60,00 € | Gebührenübersicht Nummer 503 |
Was ein Grab in Hamburg über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.908,00 €
Urnengrabstätte im unbekannten Feld auf dem Friedhof Öjendorf in Hamburg, über 25 Jahre, das sind 276,32 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenübersicht Nummern 12 und 203 | 308,00 € |
| Beisetzung der UrneGebührenübersicht Nummer 201 | 100,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 408,00 € |
Das mit Abstand günstigste Grab in Hamburg und zugleich das am stärksten eingeschränkte. Für 308 Euro Überlassung und 100 Euro Beisetzung wird die Urne auf dem Friedhof Öjendorf in einem Feld beigesetzt, dessen Lage den Angehörigen nicht mitgeteilt wird. Beide Tarifziffern hängen an einer Bedingung, die im Wortlaut steht: nur in Verbindung mit der Einäscherung im Krematorium Öjendorf. Wer anderswo einäschern lässt, bekommt diesen Satz nicht. Eine Grabstelle, die zu pflegen wäre, gibt es nicht, denn niemand weiß, wo sie liegt; nach Paragraf 27 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes trifft die Pflegepflicht anonyme Reihengrabstätten ohnehin nicht. Eine Umbettung ist ausgeschlossen, eine Vorsorge nicht möglich, und ein Name wird nirgends genannt. Der Abstand zur nächstgünstigen Urnenbeisetzung mit eigener Grabstelle beträgt mehr als 1.100 Euro.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Sechste Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Artikel 2: Änderung der Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen, vom 2. Dezember 2025, verkündet im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 43 vom 16. Dezember 2025 auf Seite 754, Artikel 2 auf den Seiten 756 und 757, in Kraft seit 1. Januar 2026. Erfasst am 06.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
24 Fragen, die die Satzung von Hamburg offenlässt
- Diese Erfassung ersetzt unsere Fassung vom 29.08.2026. Kein einziger Betrag hat sich dabei geändert, wohl aber die Quellenlage: Damals war belegt, dass die Sätze ab dem 01.01.2026 gelten, nicht aber, welche Verordnung sie festgesetzt hat. Jetzt ist es Artikel 2 der Sechsten Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft vom 02.12.2025, verkündet im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 43 vom 16.12.2025 auf Seite 754. Sie ändert die Anlage der Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen vom 05.12.2006, die zuvor am 03.12.2024 geändert worden war.
- Das Landesrechtsportal Hamburg läuft über juris und ist für den automatisierten Abruf gesperrt, und die Volltextsuche des Transparenzportals der Stadt findet die Gebührenordnung nicht. Frei und vollständig liegt das Hamburgische Gesetz- und Verordnungsblatt beim Verkündungsverlag unter luewu.de/gvbl, nach Jahrgängen geordnet. Die Ausgaben aus der ersten Dezemberhälfte tragen regelmäßig die Gebührenordnungen aller Behörden für das folgende Jahr.
- Das Bestattungsgesetz liegt in amtlich fortgeschriebener Fassung nur im gesperrten Landesrechtsportal. Wir haben deshalb eine veröffentlichte Lesefassung mit Stand 01.02.2024 benutzt, die als Verkündung den 15.11.2019 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 42 auf Seite 379 nennt und keine spätere Änderung ausweist. Ob das Gesetz nach dem 01.02.2024 geändert wurde, konnten wir nicht abschließend prüfen. Für die hier benutzten Vorschriften spricht alles dagegen: Die Gebührenübersicht 2026 verweist auf die Paragrafen 6, 10, 16, 26, 28, 29 und 36 und trifft mit jeder Angabe die Nummerierung dieser Fassung.
- Wahlgrabstätten kosten in Hamburg je Jahr, nicht einmalig. Wir rechnen jeden Jahressatz auf 25 Jahre hoch, weil das Nutzungsrecht nach Paragraf 23 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes für genau 25 Jahre eingeräumt wird und die Ruhezeit nach Paragraf 28 Absatz 1 ebenso lang ist. Die Rechnung ist an zwölf Stellen gegen die Produktkataloge geprüft und stimmt jedes Mal auf den Cent. Den Jahressatz nennt jede Grabart in ihrem Hinweis. Reihengrabstätten und die Urnengrabstätte im unbekannten Feld tragen dagegen einen Einmalbetrag für die ganze Ruhezeit.
- Sargwahlgrabstätten werden je Grabstelle berechnet, Urnenwahlgrabstätten je Quadratmeter, Nischen im Kolumbarium und in der Urnenwand je Urne. Eine Mindestgröße für Urnengrabstätten nennt die Gebührenordnung nicht. Wir rechnen mit einem Quadratmeter, weil beide Produktkataloge für das klassische Urnengrab genau den Jahressatz mal 25 nennen. Wer mehr Fläche oder mehrere Grabstellen belegt, zahlt entsprechend mehr, und ein Familiengrab kostet ein Vielfaches unserer Angabe.
- Die Gebührenordnung benutzt das Wort Pflege an keiner Stelle. Wer pflegen muss, sagt Paragraf 27 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes: bei Wahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten, bei Reihengrabstätten mit Ausnahme der anonymen die Auftraggeberin oder der Auftraggeber der Bestattung. Als pflegefrei führen wir deshalb nur zweierlei: die anonymen Grabstätten, die das Gesetz selbst ausnimmt, und die Grabarten, denen einer der beiden Produktkataloge das Merkmal pflegefrei zuweist und dabei denselben Betrag nennt, den unsere Hochrechnung ergibt. Der Beleg steht damit teilweise außerhalb der Rechtsvorschrift, in einer amtlichen Veröffentlichung des Friedhofsträgers.
- Die beiden Themengrabziffern 1013 für Särge und 1023 für Urnen führen wir nicht als pflegefrei, obwohl unter ihnen zahlreiche pflegefreie Anlagen liegen. Dieselbe Gebührennummer deckt in Ohlsdorf mehrere Anlagen der Kategorie Pflege inklusiv ab, für die zusätzlich eine Grabpflegepauschale zwischen 1.975 und 4.650 Euro anfällt, und in Öjendorf die pflegefreie Paar-Anlage. Die Gebühr allein entscheidet also nicht, ob gepflegt wird. Wer eine pflegefreie Anlage will, muss sie beim Grabkauf ausdrücklich benennen.
- Die Grabpflegepauschalen der Kategorie Pflege inklusiv stehen in keiner Gebührenordnung, sondern nur im Produktkatalog. Sie reichen von 1.975 Euro beim Ankerplatz am Forum über 2.325 Euro beim Hamburger Grab, beim Apfelhain und an der Südallee und 2.900 Euro beim Einzelsarggrab in der Anlage Hoffnung bis zu 4.650 Euro bei der Doppelgrabstätte im Mediterranen Garten. Sie sind in unseren Preisen nicht enthalten. Beim Hamburger Grab, dem günstigsten Wahlgrab der Stadt, verdoppelt die Pauschale den Preis nahezu.
- Für die Nummer 1026, die Urnenwahlgrabstätte im Kolumbarium in Standardqualität mit 4.800 Euro, nennt keiner der beiden Produktkataloge eine Anlage. Ohlsdorf führt sein Kolumbarium im Forum unter der nächsthöheren Nummer 1027, Öjendorf hat nur die Urnenwand. Wir führen die Nummer trotzdem als pflegefrei, weil der Ohlsdorfer Katalog Indoor-Anlagen ausdrücklich zu den pflegefreien Grabstätten zählt und der Tarifwortlaut selbst von einem Kolumbarium spricht. Wo diese Nischen liegen, konnten wir nicht klären.
- Produktkataloge veröffentlichen nur die Friedhöfe Ohlsdorf und Öjendorf. Für die übrigen zwölf aktiven staatlichen Friedhöfe, also Volksdorf, Wohldorf, Finkenriek, Kirchdorf-Amtshof, den alten und den neuen Friedhof Finkenwerder sowie die bezirklichen Friedhöfe Altona, Bergedorf, Langenbek, Heidefriedhof Neugraben, Alter Friedhof Neugraben und Fischbek, gilt derselbe Tarif, aber welche Grabanlage dort zu welcher Gebührennummer und zu welcher Pflegekategorie gehört, ist nicht veröffentlicht.
- Der Gesamtplan des Öjendorfer Produktkatalogs teilt die Anlagen in drei Blöcke: Grabstätten pflegefrei, Grabstätten Pflege individuell und weitere Grabstätten. Im dritten Block, der zur Pflege gar nichts sagt und keine Preise nennt, stehen das serbisch-orthodoxe Grabfeld, die Landschaftsgräber, die Haine für anonyme Sargbeisetzungen und eine Anlage für Menschen, die ihren Körper der Medizin zur Verfügung gestellt haben. In der Textebene des PDF lief dieser Block mit der Kategorie Pflege individuell zusammen; erst das gerenderte Bild der Seite zeigt die drei getrennten Überschriften. Für die Landschaftsgräber, die dem Wortlaut nach zur Nummer 1025 gehören dürften, fehlt damit eine Pflegeangabe. Wir stützen die Pflegefreiheit dieser Ziffer deshalb nicht auf sie, sondern auf die drei Anlagen mit eigener Katalogseite.
- Der Öjendorfer Produktkatalog trägt den Stand Dezember 2024, und die dort genannten Beträge galten bis zum 31.12.2025. Wir benutzen ihn ausschließlich, um Anlagen den Gebührennummern und den Pflegekategorien zuzuordnen, und rechnen dafür seine Beträge gegen den Tarif 2025 zurück. Als Preis für 2026 ist keine seiner Zahlen verwendet. Ein Katalog mit den Sätzen für 2026 lag im September 2026 nicht vor.
- Nach Paragraf 26 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes wird die Genehmigung für ein Grabmal erst erteilt, wenn die Gebühr für die spätere Entsorgung des Grabmals entrichtet worden ist. Sie beträgt 110 Euro für einen Schuhstein, 64 Euro für ein Grabmal ohne Fundament, 204 Euro mit Fundament und 78 Euro für eine Grabeinfassung, ist also zu Beginn des Nutzungsrechts fällig. Wir rechnen sie trotzdem nicht in die Nutzungsgebühr ein, weil ein eigenes Grabmal nicht zwingend ist: In vielen Themenanlagen tragen gemeinsame Stelen die Namen, und in den anonymen Anlagen gibt es gar keine Kennzeichnung.
- Die Überschrift der Ziffer 1 sagt, dass die Überlassungsgebühr die Mindestunterhaltung und die Friedhofsunterhaltung einschließt. Eine gesonderte jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr gibt es in Hamburg also nicht. Die Jahresbeträge der Nummern 421 und 422 gelten nur für Gräber mit einem nach Paragraf 36 Absätze 4 und 5 des Bestattungsgesetzes verlängerten Nutzungsrecht, also für Altrechte aus der Zeit vor 1970, und nicht für neu erworbene Grabstätten.
- Die Trauerfeier wird getrennt berechnet und ist in unseren Preisen nicht enthalten: 315 Euro für eine Kapelle oder Feierhalle je angefangene 90 Minuten, 585 Euro für die Fritz-Schumacher-Halle im Forum Ohlsdorf, am Samstag 350 beziehungsweise 700 Euro. Auch der Zuschlag für eine Beisetzung am Samstag fehlt in unseren Beträgen; er kostet 700 Euro beim Sarg und 200 Euro bei der Urne.
- Die Einäscherung erledigt in Hamburg die Hamburger Krematorium GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Hamburger Friedhöfe, in den Krematorien Ohlsdorf und Öjendorf. Ihre Preisliste ist privatrechtlich und steht in keiner Gebührenordnung. Bei jeder Urnenbeisetzung kommt sie zu unseren Beträgen hinzu, und rund 80 Prozent der Beisetzungen in Hamburg und Umland sind nach Angabe des Produktkatalogs Feuerbestattungen.
- Die Erinnerungsgärten nahe Kapelle 11 sind ausdrücklich pflegefrei, werden aber von der Friedhofsgärtner Genossenschaft Hamburg eG vergeben, die mit dem Erwerb Grabmal, Pflege und Nutzungsrecht zusammen verkauft. Ihre Preise stehen in keiner Gebührenordnung. Dasselbe gilt für den Garten der Frauen, dessen Grabstätten Mitgliedern des gleichnamigen Vereins vorbehalten sind, und für mehr als einhundert Gemeinschaftsanlagen von Vereinen, Stiftungen und Kirchengemeinden auf dem Ohlsdorfer Friedhof, deren Vergabe und Pflege den Gemeinschaften selbst obliegt.
- Der Ohlsdorfer Produktkatalog nennt für die Urnengemeinschaftsanlage im Gemeinschaftsgarten Mensch und Tier 2.787,50 Euro nur inklusive Grabpflege. Dieser Betrag ergibt sich aus keiner Gebührennummer, denn er ist kein Vielfaches eines Jahressatzes mal 25. Wir führen ihn deshalb nicht als Grabart. Die übrigen Gräber derselben Anlage kosten 1.625 Euro je Urnengrab und 1.925 Euro je Sarggrab und entsprechen damit den Nummern 1021 und 1011.
- Die Anlage Gedanken an Dich bei Kapelle 7 ist keine Grabstätte, sondern ein Ort der Erinnerung für Menschen, deren Grab fehlt, etwa nach einer Seebestattung. Der Katalog nennt dafür eine Kostenbeteiligung von 70 Euro im Jahr einschließlich Namensnennung. Sie steht in keiner Gebührenordnung und ist deshalb hier nicht erfasst.
- Das Hamburger Grab nach Nummer 1015 führen wir als Erdgrab, weil die Ziffer im Tarif unter der Überschrift Sargwahlgrabstätten steht. Der Produktkatalog weist ausdrücklich darauf hin, dass für Urnen- und Sargbestattungen dieselbe Gebühr gilt und in eine Grabstätte ein Sarg und bis zu vier Urnen passen. Eine eigene Tarifzeile für das Hamburger Grab als Urnengrab gibt es nicht, deshalb führen wir dafür keine zweite Grabart.
- Die Ruhezeit beträgt in Hamburg nach Paragraf 28 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes für jede Leiche und jede Urne 25 Jahre, unabhängig vom Alter. Eine kürzere Frist für Kinder, Fehl- oder Totgeburten kennt das Gesetz nicht, obwohl die Kinderwahlgrabstätte mit 26,60 Euro je Grabstelle und Jahr einen eigenen, stark ermäßigten Gebührensatz hat.
- Nach Artikel 7 Absatz 2 der Änderungsverordnung gilt für eine bei Inkrafttreten bereits entstandene Gebührenpflicht das bisherige Recht. Maßgeblich ist damit der Sterbetag und nicht der Tag des Grabkaufs oder der Rechnung. Wer eine Vorsorge abschließt, zahlt nach Angabe beider Produktkataloge die Gebühren des Abschlussjahres und ist von späteren Erhöhungen nicht betroffen; die Reservierungsgebühr dafür beträgt nach Nummer 445 einmalig 250 Euro.
- Für die Nummer 4425, die Zulassung einer sonstigen Ausnahme nach dem Zweiten oder Dritten Abschnitt des Bestattungsgesetzes und nach der Bestattungsverordnung, nennt die Gebührenübersicht keinen Betrag.
- Die sechsunddreißig kirchlichen Friedhöfe, die Anlage 2 des Bestattungsgesetzes für die beiden Kirchenkreise Hamburg-Ost und Hamburg-West sowie für die Mennonitengemeinde und die Jüdische Gemeinde aufzählt, sind hier nicht erfasst. Nach Paragraf 32 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes erlassen die Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts für ihre Friedhöfe eigene Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen. Für sie gilt nur die Mindestruhezeit von 25 Jahren nach Paragraf 32 Absatz 4, von der die zuständige Behörde auf Antrag abweichen kann.
Friedhöfe in Hamburg und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 75 Friedhöfe in HamburgLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Sechste Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Artikel 2: Änderung der Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen vom 2. Dezember 2025, verkündet im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 43 vom 16. Dezember 2025 auf Seite 754, Artikel 2 auf den Seiten 756 und 757, in Kraft seit 1. Januar 2026
- Gebührenübersicht für das Bestattungs- und Friedhofswesen, amtlicher Auszug aus der Gebührenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg gültig ab 01.01.2026, herausgegeben von den Hamburger Friedhöfen -AöR- am 08.12.2025
- Produktkatalog Letzte Ruhe Ohlsdorf, Friedhof und mehr, Zuordnung der Grabanlagen zu den Gebührennummern und zu den Pflegekategorien Ausgabe 2026, Stand Januar 2026, alle Gebühren und Preise gültig bis 31.12.2026
- Produktkatalog Oase der Stille, Parkfriedhof Öjendorf, Zuordnung der Grabanlagen zu den Gebührennummern und zu den Pflegekategorien Ausgabe 2025, Stand Dezember 2024, die dort genannten Beträge galten bis 31.12.2025
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen der Freien und Hansestadt Hamburg, Bestattungsgesetz, mit Anlage 1 der staatlichen und Anlage 2 der kirchlichen Friedhöfe vom 30. Oktober 2019, verkündet am 15.11.2019 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 42 auf Seite 379, hier in der Lesefassung mit Stand 01.02.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 06.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.