Leverkusen, Nordrhein-Westfalen, AGS 05316000
Friedhofsgebühren in Leverkusen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen mit Gebührentarif, Ortsrecht 2/20/7, vom 28.11.1975, zuletzt geändert durch die 27. Änderung, beschlossen am 15.12.2025 und bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 47 vom 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Leverkusen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtgrün.
- 1.518,74 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 6.221,80 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener auf den Friedhöfen Birkenberg und Manfort sowie auf dem Friedhof Reuschenberg in den Feldern 1 bis 35, 40 und 41
Erdreihengrab für Personen unter 5 Jahre sowie für Fehl- und Totgeburten, mit Beisetzung
Gruft, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Leverkusen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Leverkusen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab für Personen über 5 JahreDie Grabstellengebühr beträgt 121,74 Euro je Jahr. Zwanzig Jahre sind die kürzeste Nutzungszeit; auf dem Friedhof Lützenkirchen und auf dem Friedhof Scherfenbrand sind es vierzig Jahre, dann kostet die Grabstelle 4.869,60 Euro. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 2.434,80 € | 1.126,11 € | 3.560,91 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 |
| Erdreihengrab für Personen unter 5 Jahre sowie für Fehl- und TotgeburtenDie Grabstellengebühr beträgt 79,64 Euro je Jahr. Zwölf Jahre sind die kürzeste Ruhezeit für Kinder; auf anderen Friedhöfen sind es 15, 20 oder 25 Jahre. Für Fehl- und Totgeburten weist die Stadt nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung ein eigenes Grabfeld auf dem Friedhof Reuschenberg aus. | 955,68 € | 563,06 € | 1.518,74 € | 12 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2 und Ziffer 2.3 |
| Rasenreihengrab für Personen über 5 JahreDie Grabstellengebühr beträgt 156,43 Euro je Jahr. Das Rasenreihengrab ist nicht pflegefrei: Paragraf 27 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt nur Gemeinschaftshaine, Ruhegärten und anonyme Grabstätten von der Pflicht der Nutzungsberechtigten aus, das Rasenreihengrab steht nicht darunter. | 3.128,60 € | 1.126,11 € | 4.254,71 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.8 und Ziffer 2.1 |
| Anonymes ErdgrabDie Grabstellengebühr beträgt 112,38 Euro je Jahr. Die Beisetzung findet nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Grabstelle wird auch nachträglich nicht bekannt gegeben. Nach Paragraf 19 Absatz 3 gestaltet allein die Stadt diese Gräber, nach Paragraf 27 Absatz 1 trifft die Nutzungsberechtigten keine Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht. | 2.247,60 € | 1.097,84 € | 3.345,44 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.6 und Ziffer 2.2 |
| Erdwahlgrab, je GrabstelleDie Grabstellengebühr beträgt 164,01 Euro je Jahr. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung je nach Friedhof 20, 25, 30 oder 40 Jahre. | 3.280,20 € | 1.270,98 € | 4.551,18 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.3 und Ziffer 2.4 |
| Erdwahlgrab in besonderer Lage, je GrabstelleDie Grabstellengebühr beträgt 201,19 Euro je Jahr. Die Beisetzungsgebühr ist dieselbe wie beim gewöhnlichen Erdwahlgrab. | 4.023,80 € | 1.270,98 € | 5.294,78 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4 und Ziffer 2.4 |
| Tiefengrab als Erdwahlgrab, je GrabstelleZiffer 2.7 bezeichnet das Tiefengrab ausdrücklich als Wahlgrab oder Wahlgrab in besonderer Lage, die Grabstellengebühr ist deshalb die des Erdwahlgrabs mit 164,01 Euro je Jahr. In einem Tiefgrab können nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Särge übereinander und zusätzlich vier Urnen beigesetzt werden. Tiefgräberfelder gibt es auf den Friedhöfen Bergisch Neukirchen, Birkenberg, Reuschenberg und Schlebusch. | 3.280,20 € | 1.602,89 € | 4.883,09 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.3 und Ziffer 2.7 |
| GruftDie Grabstellengebühr beträgt 230,39 Euro je Jahr. Grüfte sind nach Paragraf 29 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur mit religiös motivierter Begründung und nur auf dem Friedhof Reuschenberg zulässig. Zusätzlich erstattet die antragstellende Person der Stadt die tatsächlichen Kosten für Anschaffung und Einbau der Grabkammer; deren Höhe steht nicht in der Satzung. | 4.607,80 € | 1.614,00 € | 6.221,80 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.7 und Ziffer 2.6 |
5 Grabarten für die Urne in Leverkusen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDie Grabstellengebühr beträgt 90,17 Euro je Jahr. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 9 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 1.803,40 € | 285,14 € | 2.088,54 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.9 und Ziffer 2.9 |
| UrnenwahlgrabDie Grabstellengebühr beträgt 128,53 Euro je Jahr. In einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden, jede Beisetzung kostet die Beisetzungsgebühr erneut. | 2.570,60 € | 285,14 € | 2.855,74 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.10 und Ziffer 2.9 |
| Urnenkammer in einer Urnenwand, je KammerDie Grabstellengebühr beträgt 112,08 Euro je Jahr und gilt für die ganze Kammer, in der nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung höchstens zwei Urnen Platz finden. Eine Verlängerung ist nur im Zusammenhang mit der zweiten Beisetzung möglich. Die Kammer ist nicht pflegefrei: Nach Paragraf 27 Absatz 3 müssen die Nutzungsberechtigten die werksseitigen Abdeckplatten binnen sechs Monaten gegen Abdeckungen aus Naturstein tauschen. | 2.241,60 € | 104,12 € | 2.345,72 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.11 und Ziffer 2.10 |
| Anonymes UrnengrabDie Grabstellengebühr beträgt 72,75 Euro je Jahr. Die Beisetzung findet nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Grabstelle wird auch nachträglich nicht bekannt gegeben. Nach Paragraf 19 Absatz 3 gestaltet allein die Stadt diese Gräber, nach Paragraf 27 Absatz 1 trifft die Nutzungsberechtigten keine Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht. | 1.455,00 € | 285,14 € | 1.740,14 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.12 und Ziffer 2.9 |
| Urnenreihengrab im RuhegartenDas günstigste Grab in Leverkusen, die Grabstellengebühr beträgt 72,61 Euro je Jahr. Die Grabstätte bleibt nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung ohne eigenes Grabbeet, ohne Grabmal und ohne individuellen Grabschmuck; der Name kommt auf eine Plakette an einer zentralen Gedenkstele. Paragraf 19 Absatz 3 stellt den Ruhegarten unter die Gestaltung der Stadt, Paragraf 27 Absatz 1 nimmt ihn ausdrücklich von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht der Nutzungsberechtigten aus. | 1.452,20 € | 285,14 € | 1.737,34 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.13 und Ziffer 2.9 |
20 weitere Gebühren in der Satzung von Leverkusen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Reihengräber, Reihengräber und Rasenreihengräber für Personen über 5 Jahre, Erdbestattungen | 1.126,11 € | Gebührentarif Ziffer 2.1 |
| Anonyme Erdgräber, Erdbestattungen | 1.097,84 € | Gebührentarif Ziffer 2.2 |
| Reihengräber, Reihengräber und Rasenreihengräber für Personen unter 5 Jahre, Erdbestattungen | 563,06 € | Gebührentarif Ziffer 2.3 |
| Wahlgräber oder Wahlgräber in besonderer Lage für Personen über 5 Jahre, Erdbestattungen | 1.270,98 € | Gebührentarif Ziffer 2.4 |
| Wahlgräber oder Wahlgräber in besonderer Lage für Personen unter 5 Jahre, Erdbestattungen | 635,49 € | Gebührentarif Ziffer 2.5 |
| Bestattungen in Grüften, Erdbestattungen | 1.614,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.6 |
| Tiefengräber, Wahlgräber oder Wahlgräber in besonderer Lage, für Personen über 5 Jahre, Erdbestattungen | 1.602,89 € | Gebührentarif Ziffer 2.7 |
| Tiefengräber, Wahlgräber oder Wahlgräber in besonderer Lage, für Personen unter 5 Jahre, Erdbestattungen | 801,45 € | Gebührentarif Ziffer 2.8 |
| Reihengräber, Wahlgräber, anonyme Gräber und Ruhegarten, Urnenbeisetzungen | 285,14 € | Gebührentarif Ziffer 2.9 |
| Kolumbarien, Urnenbeisetzungen | 104,12 € | Gebührentarif Ziffer 2.10 |
| Aufbettung eines Kindes unter 1 Jahr zu Verwandten vor Ablauf der Ruhefrist in einem Reihengrab | 218,80 € | Gebührentarif Ziffer 2.11 |
| Aufbettung eines Kindes unter 1 Jahr zu Verwandten vor Ablauf der Ruhefrist in einem Wahlgrab | 267,69 € | Gebührentarif Ziffer 2.12 |
| Sondergrabstätten, Grabstellengebühr | 122,50 Euro je Quadratmeter und Jahr | Gebührentarif Ziffer 1.5 |
| Benutzung der Trauerhalle | 214,51 € | Gebührentarif Ziffer 3.1 |
| Abdeckung des Erdaushubes und Ausschlagen der Gräber mit Matten, je Mattensatz | 17,01 € | Gebührentarif Ziffer 3.2 |
| Genehmigung und Beaufsichtigung der Umbettung oder Ausgrabung einer Leiche | 72,52 € | Gebührentarif Ziffer 3.3.1 |
| Genehmigung und Beaufsichtigung der Umbettung oder Ausgrabung einer Urne | 36,26 € | Gebührentarif Ziffer 3.3.2 |
| Rückgabe eines Nutzungsrechts, für Mahd, Laubfegearbeiten und sonstige Unterhaltungsarbeiten bis zum Ablauf der Ruhefrist, je Jahr und Quadratmeter | 12,59 € | Gebührentarif Ziffer 3.4 |
| Prüfung eines Antrages auf Errichtung eines Grabdenkmals oder einer anderen baulichen Anlage bei Einzelgräbern, mehrstelligen Grabstellen und Urnengräbern, einschließlich der laufenden Kontrollen auf Standfestigkeit | 37,80 € | Gebührentarif Ziffer 3.5 |
| Ablehnung oder Rücknahme eines Antrages auf Verwaltungsleistungen | bis zu 75 Prozent der Gebühr, je nach Fortschritt der Verwaltungsleistung | Gebührentarif Ziffer 4 |
Was ein Grab in Leverkusen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.760,91 €
Erdreihengrab für Personen über 5 Jahre in Leverkusen, über 20 Jahre, das sind 438,05 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 | 2.434,80 € |
| BestattungGebührentarif Ziffer 2.1 | 1.126,11 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.560,91 € |
Die Grabstellengebühr beträgt 121,74 Euro je Jahr. Zwanzig Jahre sind die kürzeste Nutzungszeit; auf dem Friedhof Lützenkirchen und auf dem Friedhof Scherfenbrand sind es vierzig Jahre, dann kostet die Grabstelle 4.869,60 Euro. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen mit Gebührentarif, Ortsrecht 2/20/7, vom 28.11.1975, zuletzt geändert durch die 27. Änderung, beschlossen am 15.12.2025 und bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 47 vom 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Leverkusen offenlässt
- Leverkusen erhebt die Grabstellengebühr je Jahr und multipliziert sie mit der Nutzungszeit des jeweiligen Friedhofs. Wir setzen für jede Grabart die kürzeste Nutzungszeit an, die die Friedhofssatzung kennt: 20 Jahre bei Erdbestattungen auf den Friedhöfen Birkenberg und Manfort sowie auf dem Friedhof Reuschenberg in den Feldern 1 bis 35, 40 und 41, und 20 Jahre bei allen Urnenbestattungen. Auf den übrigen Friedhöfen sind es 25, 30 oder 40 Jahre, und die Grabstelle kostet im gleichen Verhältnis mehr. Ein Erdreihengrab auf dem Friedhof Lützenkirchen kommt danach auf 40 mal 121,74 Euro, also 4.869,60 Euro statt der hier ausgewiesenen 2.434,80 Euro.
- Beim Kindergrab liegt die kürzeste Ruhezeit bei zwölf Jahren. Auf dem Friedhof Reuschenberg gelten in den Feldern 36 bis 38, 42 und 45 bis 53 fünfzehn Jahre, auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen, in den Reuschenberger Feldern 39, 43 und 44 sowie auf der Teilfläche A des Friedhofs Schlebusch zwanzig Jahre, auf den Friedhöfen Lützenkirchen und Scherfenbrand sowie auf der Teilfläche B des Friedhofs Schlebusch fünfundzwanzig Jahre.
- Die Benutzung der Trauerhalle mit 214,51 Euro und der Mattensatz mit 17,01 Euro stecken nicht in unseren Grabpreisen. Die Stadt rechnet in ihrer eigenen Vergleichsrechnung, Anlage 8 der Ratsvorlage 2025/3532/1, beides mit: Ein Erdreihengrab auf dem Friedhof Reuschenberg mit zwanzig Jahren Nutzungszeit kommt dort mit Halle und zwei Mattensätzen auf 3.809,44 Euro statt der von uns ausgewiesenen 3.560,91 Euro. Die Satzung erklärt beide Posten nicht für zwingend, deshalb bleiben sie draußen.
- Der Gebührentarif in der Lesefassung des Ortsrechts trägt am Ende noch den Satz, er trete am 01.05.2023 in Kraft. Das ist ein stehengebliebener Rest der 26. Änderung. Maßgeblich sind die Beträge der 27. Änderung, die der Rat am 15.12.2025 beschlossen hat und deren Abschnitt II sie zum 01.01.2026 in Kraft setzt. Wir haben den beschlossenen Satzungstext in Anlage 7 der Ratsvorlage Ziffer für Ziffer mit der Lesefassung verglichen, beide stimmen überein.
- Die Synopse in Anlage 9 derselben Ratsvorlage nennt für Erdreihengräber über 5 Jahre 127,74 Euro je Jahr. Der beschlossene Satzungstext, die Lesefassung im Ortsrecht und die Kalkulation in Anlage 3 nennen übereinstimmend 121,74 Euro, und die Vergleichsrechnung der Stadt rechnet ebenfalls damit. Wir folgen dem Satzungstext.
- Sondergrabstätten nach Ziffer 1.5 kosten 122,50 Euro je Quadratmeter und Jahr. Die Satzung nennt für diese Grabart keine Fläche, deshalb lässt sich kein Grabpreis rechnen. Wir führen die Position nur unter den weiteren Gebühren.
- Bei der Gruft ist die Nutzungszeit nicht eindeutig. Grüfte sind nur auf dem Friedhof Reuschenberg und dort nur in den Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften zulässig; für den Friedhof Reuschenberg nennt die Satzung je nach Feld 20 oder 25 Jahre, welche Felder ohne besondere Gestaltungsvorschriften sind, steht nicht darin. Wir rechnen mit zwanzig Jahren. Zusätzlich erstattet die antragstellende Person nach Paragraf 29 Absatz 2 der Friedhofssatzung die tatsächlichen Kosten für Anschaffung und Einbau der Grabkammer, die nicht in der Satzung stehen.
- Baumbestattungen nennt Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe g und Absatz 6 der Friedhofssatzung, der Gebührentarif hat dafür keine eigene Ziffer und die Kalkulation in Anlage 3 der Ratsvorlage führt sie nicht auf. Wir legen deshalb keine eigene Grabart an.
- Die Kooperationsgrabfelder nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung führen wir nicht. Der Erwerb eines Nutzungsrechts ist dort an einen Dauergrabpflegevertrag mit einem Vertragspartner der Stadt gebunden, dessen Preis nicht in der Satzung steht. Solche Gräber sind nicht pflegefrei, weil nicht die Stadt die Pflege trägt. Der Gebührentarif hat für sie auch keine eigene Ziffer.
- Pflegefrei führen wir nur die beiden anonymen Grabarten und den Ruhegarten. Paragraf 27 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt Gemeinschaftshaine, Ruhegärten und anonyme Grabstätten ausdrücklich von der Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht der Nutzungsberechtigten aus, Paragraf 19 Absatz 3 stellt anonyme Grabstätten und Ruhegärten unter die Gestaltung der Stadt. Das Rasenreihengrab steht in dieser Ausnahme nicht und ist deshalb nicht pflegefrei, ebenso wenig die Urnenkammer im Kolumbarium, deren Abdeckplatte die Nutzungsberechtigten nach Paragraf 27 Absatz 3 binnen sechs Monaten auf eigene Kosten gegen eine Natursteinabdeckung tauschen müssen.
- Für die Verlängerung eines Nutzungsrechts nennt der Gebührentarif keine eigene Ziffer. Da die Grabstellengebühr je Jahr erhoben wird und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Verlängerung nur für volle Jahre zulässt, kostet ein Verlängerungsjahr den Jahressatz der jeweiligen Grabart. Ausdrücklich sagt das die Satzung nicht.
- Die Vergleichsrechnung der Stadt in Anlage 8 der Ratsvorlage rechnet unter der Überschrift anonymes Urnengrab mit 72,61 Euro je Jahr. Das ist der Satz des Ruhegartens; für anonyme Urnengräber nennt der Tarif 72,75 Euro. Wir folgen dem Tarif.
- Die Satzung gilt nur für die sieben städtischen Friedhöfe Bergisch Neukirchen, Birkenberg, Lützenkirchen, Manfort, Reuschenberg, Scherfenbrand und Schlebusch. Für die vier katholischen Friedhöfe und den jüdischen Friedhof im Stadtgebiet gelten eigene Ordnungen, die wir hier nicht erfassen.
Friedhöfe in Leverkusen und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen mit Gebührentarif, Ortsrecht 2/20/7 vom 28.11.1975, zuletzt geändert durch die 27. Änderung, beschlossen am 15.12.2025 und bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 47 vom 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Satzung zur 27. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen, Anlage 7 der Ratsvorlage 2025/3532/1 beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 15.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Satzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen, Friedhofssatzung, Ortsrecht 5/67/1 vom 17.12.2004, zuletzt geändert durch die 8. Änderung, beschlossen am 15.12.2025 und bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 47 vom 19.12.2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.