Bergheim · Nordrhein-Westfalen · AGS 05362008
Friedhofsgebühren Bergheim: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bergheim, vom 09.12.2003, in der Fassung der 21. Änderung vom 16.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 17 Friedhöfe der Kreisstadt Bergheim, nicht für einzelne.
- 1.206,00 €
- Günstigstes Grab
- 6.916,00 €
- Teuerstes Grab
- 16
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Erdbestattung Erwachsener und Kinder über 5 Jahre
Erdreihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren
Tiefenerdwahlgrab
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Bergheim kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 6 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab für Erwachsene und Kinder über 5 JahreDas günstigste Erdgrab in Bergheim. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte nicht möglich. | 1.974,00 € | 1.446,00 € | 3.420,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1 |
| Erdreihengrab für Kinder bis zu 5 JahrenDas Grabfeld nimmt nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung auch Tot- und Fehlgeburten auf. Nach Paragraf 14 Absatz 3 letzter Satz kann das Nutzungsrecht für Kindergräber auf Antrag verlängert werden. | 947,00 € | 259,00 € | 1.206,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.2 und Ziffer 2.1.2 |
| Anonymes Erdreihengrab einschließlich Grabpflege während der RuhezeitDer Tarif nennt die Grabpflege während der Ruhezeit ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr. Nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung wird das Feld ohne Kennzeichnung als Rasenfläche angelegt. | 3.553,00 € | 1.156,00 € | 4.709,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.3 und Ziffer 2.1.4 |
| Erdeinzelwahlgrab (Einfachgrab)Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, wahlweise bis zu 40 Jahre. Bei mehrstelligen Grabstätten erhöht sich die Gebühr nach Ziffer 1.1.6 je weiterer Grabstelle um den Betrag der Einzelstelle. | 4.737,00 € | 1.446,00 € | 6.183,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.4 und Ziffer 2.1.1 |
| TiefenerdwahlgrabIn einem Tiefenwahlgrab liegen zwei Särge übereinander. Wir setzen die untere Erdbestattung mit 1.706 Euro an, weil sie die erste ist; die obere kostet nach Ziffer 2.1.1 1.446 Euro. Die Ruhezeit der unteren Leiche beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre. | 5.210,00 € | 1.706,00 € | 6.916,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.5 und Ziffer 2.1.5 |
| Pflegeleichtes Rasenerdreihengrab einschließlich Grabpflege während der RuhezeitDer Tarif nennt die Grabpflege während der Ruhezeit ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr. Nach Paragraf 19 Absatz 13 der Friedhofssatzung stellt der Friedhofsträger Fundament und Basisplatte des Grabmals und sät und pflegt die verbleibende Fläche als Rasen. Der Nutzungsberechtigte darf auf der Basisplatte auf eigene Kosten eine Beschriftung oder ein Grabmal anlegen. | 4.145,00 € | 1.446,00 € | 5.591,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.7 und Ziffer 2.1.1 |
Urne: 10 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDie günstigste Grabart in Bergheim. Nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte eine Aschenurne auf, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. | 1.579,00 € | 374,00 € | 1.953,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.1 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenreihengrab in einer Urnengemeinschaftsanlage einschließlich Grabpflege während der RuhezeitDer Tarif nennt die Grabpflege während der Ruhezeit ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr. Nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung übernimmt der Friedhofsträger die gärtnerische Anlage und die Pflege und stellt das gemeinschaftliche Grabmal samt Namensschild. | 2.566,00 € | 374,00 € | 2.940,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.2 und Ziffer 2.2.1 |
| Anonymes Urnenreihengrab einschließlich Grabpflege während der RuhezeitDer Tarif nennt die Grabpflege während der Ruhezeit ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr. Nach Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe c der Friedhofssatzung obliegen Gestaltung und Pflege dem Friedhofsträger, Angehörige haben darauf keinen Einfluss. | 2.171,00 € | 287,00 € | 2.458,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.3 und Ziffer 2.2.2 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei AschenurnenDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung 30 Jahre, wahlweise bis zu 40 Jahre. Die Grabstätte misst 0,50 mal 1,00 Meter. | 3.789,00 € | 374,00 € | 4.163,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.4 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier AschenurnenDie Grabstätte misst nach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung 1,00 mal 1,00 Meter. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, nicht je Urne. | 4.263,00 € | 374,00 € | 4.637,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.5 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenwahlgrabkammer für bis zu zwei Aschenurnen in einer UrnensteleDer Betrag gilt für die gesamte Kammer. Der Friedhofsträger stellt nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung die Stellplatte, die Beschriftung hat der Nutzungsberechtigte zu veranlassen. | 4.737,00 € | 374,00 € | 5.111,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.6 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenwahlgrabkammer für bis zu vier Aschenurnen in einer UrnenwandDer Betrag gilt für die gesamte Kammer. Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert, darf der Friedhofsträger die Urne nach Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung entnehmen und die Asche der Erde übergeben. | 4.500,00 € | 374,00 € | 4.874,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.7 und Ziffer 2.2.1 |
| Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei AschenurnenNach Paragraf 19 Absatz 10 der Friedhofssatzung obliegen Gestaltung und Pflege der Grabstätte ausschließlich dem Friedhofsträger. Die Grabstätte wird nach Paragraf 16 Absatz 6 im Rasen oder an einem Baum angelegt und nur im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugewiesen. Der Nutzungsberechtigte veranlasst die bodenbündige Grabsteinplatte, deren Art und Güte der Friedhofsträger vorgibt. | 4.026,00 € | 374,00 € | 4.400,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.8 und Ziffer 2.2.1 |
| Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier AschenurnenNach Paragraf 19 Absatz 10 der Friedhofssatzung obliegen Gestaltung und Pflege der Grabstätte ausschließlich dem Friedhofsträger. Die Grabstätte misst 1,00 mal 1,00 Meter. | 4.500,00 € | 374,00 € | 4.874,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.9 und Ziffer 2.2.1 |
| Bereitstellung des AschenstreufeldesDas günstigste pflegefreie Grab in Bergheim. Nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung wird die Asche ohne Urne verstreut, wenn der Verstorbene das schriftlich bestimmt hat; es wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig. | 1.184,00 € | 258,00 € | 1.442,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.3 und Ziffer 2.3 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung Erwachsener und Kinder über 5 Jahre in einem Reihen- oder Wahlgrab sowie obere Erdbestattung in einem Tiefenwahlgrab | 1.446,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.1 |
| Erdbestattung von Kindern bis zu 5 Jahren in einem Reihengrab | 259,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.2 |
| Erdbestattung von Früh- und Totgeburten in einem Reihengrab | 143,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.3 |
| Erdbestattung in einem anonymen Reihengrab | 1.156,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.4 |
| Untere Erdbestattung in einem Tiefenwahlgrab | 1.706,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.5 |
| Urnenbeisetzung in einem Reihen- oder Wahlgrab, in einer pflegefreien Urnenwahlgrabstätte, in einer Urnenstele oder in einer Urnenwand | 374,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.2.1 |
| Urnen- und Aschenbeisetzung in einem anonymen Reihengrab | 287,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.2.2 |
| Aschenverstreuung auf einem angelegten Aschenstreufeld | 258,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.3 |
| Aufbewahrung einer Leiche in einer Leichenkammer, je angefangenem Kalendertag | 93,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.1 |
| Aufbewahrung einer Leiche in einer Kühlzelle, je angefangenem Kalendertag | 127,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.2 |
| Benutzung der Trauerhalle | 305,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.3 |
| Aufbewahrung einer Urne, je angefangener Woche | 73,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.4 |
| Genehmigung eines Antrags zum Aufstellen, Verändern oder Versetzen von Grabgestaltungen | 56,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.1 |
| Überwachung der Standfestigkeit bei stehenden Grabmalen | 71,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.2 |
| Genehmigung eines Antrags zur Rückgabe von Nutzungsrechten an einzelnen unbelegten Wahlgrabstellen einer Mehrfachgrabstätte | 62,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3 |
| Genehmigung der Ausgrabung zur Überführung auf einen Friedhof außerhalb des Stadtgebietes | 24,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.4 |
| Umschreiben des Grabnutzungsrechtes auf den Rechtsnachfolger, Entzug oder vorzeitige Rückgabe des Grabnutzungsrechts | 15,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.6 |
| Ausstellen einer Ersatzurkunde für das Grabnutzungsrecht oder einer Zweitausfertigung | 8,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.7 |
| Unterhaltungsgebühr bei Entzug oder vorzeitiger Rückgabe des Grabnutzungsrechts an einer Urnengrabstätte, je Jahr der verbleibenden Ruhezeit | 43,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.8.1 |
| Unterhaltungsgebühr bei Entzug oder vorzeitiger Rückgabe des Grabnutzungsrechts an einer Erdgrabstätte, je Grabstelle und je Jahr der verbleibenden Ruhezeit | 43,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.8.2 |
| Erteilung eines Berechtigungsscheines für gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen | 45,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.9 |
| Räumung eines Erdreihengrabes für Erwachsene mit liegendem Grabmal ohne Abdeckplatte, einschließlich Einfassung und Bepflanzung | 291,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.1.1.1 |
| Räumung eines Erdeinzelwahlgrabes mit liegendem Grabmal ohne Abdeckplatte, einschließlich Einfassung und Bepflanzung | 322,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.1.1.3 |
| Räumung eines Urnenreihengrabes, einer pflegefreien Urnenwahlgrabstätte oder einer Urnenwahlgrabkammer mit liegendem Grabmal ohne Abdeckplatte | 103,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.1.2.1 |
| Räumung eines Erdreihengrabes für Erwachsene mit stehendem Grabmal | 327,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.2.1.1 |
| Räumung eines Urnenreihengrabes mit stehendem Grabmal | 129,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.2.2.1 |
| Ausgrabung einer Urne, zuzüglich der Bereitstellung einer Aschenkapsel | 460,00 € | Paragraf 4 Ziffer 6.1 |
| Bestattung außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen, je angefangener halber Stunde und Mitarbeiter | die tatsächlichen durchschnittlichen Stundenkosten | Paragraf 4 Ziffer 7.1 |
| Pflege ungepflegter Gräber und Entfernung von Aufwuchs durch die Stadt | die tatsächlich entstandenen Kosten | Paragraf 4 Ziffer 7.2 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.920,00 €
Erdreihengrab für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre in Bergheim, über 25 Jahre, das sind 396,80 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1 | 1.974,00 € |
| BestattungParagraf 4 Ziffer 2.1.1 | 1.446,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.420,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Bergheim. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bergheim, vom 09.12.2003, in der Fassung der 21. Änderung vom 16.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Bergheim setzt die Ruhezeiten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung je Friedhof unterschiedlich fest, weil die Böden verschieden sind. Wir führen die Werte, die auf zwölf der vierzehn Friedhöfe gelten: 25 Jahre für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre, 15 Jahre für jüngere Kinder. Auf den Friedhöfen Glessen und Thorr gelten stattdessen 30 und 25 Jahre. Die Gebühren sind auf allen Friedhöfen dieselben.
- Die Ruhezeittabelle der Friedhofssatzung führt Leichen und Aschen gemeinsam. Wir setzen deshalb auch für Urnen 25 Jahre an, obwohl die Satzung keine gesonderte Zeile für Aschen hat.
- Bei den Wahlgrabstätten läuft das Nutzungsrecht nach Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung 30 Jahre, die Ruhezeit für Erwachsene aber nur 25 Jahre. Beide Zahlen stehen getrennt in den Feldern nutzungsdauerJahre und ruhefristJahre. Wahlweise sind auch 40 Jahre möglich; was das kostet, sagt der Tarif nicht ausdrücklich, es folgt aus der anteiligen Jahresgebühr nach der Verlängerungsregel unter Ziffer 1.2.9.
- Für das Tiefenerdwahlgrab nennt der Tarif zwei Bestattungsgebühren: 1.706 Euro für die untere und 1.446 Euro für die obere Erdbestattung. Wir führen die untere, weil sie bei der ersten Belegung anfällt. Wer beide Stellen belegt, zahlt beide Beträge.
- Die Urnengemeinschaftsanlage ist nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung eine besondere Form der Reihengrabstätte, in der die einzelnen Gräber nicht gekennzeichnet werden. Die Satzung nennt sie trotzdem nicht anonym, deshalb rechnen wir die Beisetzung nach Ziffer 2.2.1 mit 374 Euro und nicht nach der niedrigeren Ziffer 2.2.2 für anonyme Reihengräber.
- Die Urnenstelen und Urnenwände der Ziffern 1.2.6 und 1.2.7 führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 19 Absatz 11 der Friedhofssatzung regelt nur die Beschriftung der Stellplatte und den Blumenschmuck, eine Pflegeübernahme durch die Stadt steht dort nicht, und der Tarif trägt bei diesen beiden Zeilen anders als bei vier anderen keinen Zusatz zur Grabpflege.
- Ob die pflegefreie Urnenwahlgrabstätte verlängert werden kann, sagt die Satzung nicht eindeutig. Paragraf 16 Absatz 6 Buchstabe a weist das Nutzungsrecht nur im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zu, wie bei einem Reihengrab; Paragraf 16 Absatz 9 verweist dagegen allgemein auf die Vorschriften für Wahlgrabstätten. Wir führen die Grabart als nicht verlängerbar.
- Die Grabräumungsgebühren nach Ziffer 5 rechnen wir nicht in die Nutzungsgebühr ein. Sie werden zwar im Voraus erhoben, aber erst anlässlich der Genehmigung eines Antrags zum Aufstellen von Grabgestaltungen nach Ziffer 4.1, nicht schon beim Erwerb des Nutzungsrechts. Sie stehen einzeln unter den weiteren Gebühren und liegen je nach Grabart zwischen 94 und 782 Euro.
- Die Unterhaltungsgebühr von 43 Euro je Jahr der verbleibenden Ruhezeit nach Ziffer 4.8 ist keine Gebühr, die auf jedes Grab entfällt. Sie fällt nur an, wenn das Grabnutzungsrecht entzogen oder vorzeitig zurückgegeben wird und die Stadt die Instandhaltung übernimmt. Sie steht deshalb unter den weiteren Gebühren und nicht in der Nutzungsgebühr.
- Für die Erdbestattung von Früh- und Totgeburten nennt der Tarif unter Ziffer 2.1.3 eine eigene Bestattungsgebühr von 143 Euro, aber keine eigene Grabgebühr. Diese Bestattungen finden nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung im Reihengrabfeld für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr statt, für das Ziffer 1.1.2 gilt. Wir führen dafür keine eigene Grabart.
- Das Aschenstreufeld führen wir als Grabart der Form Urne, obwohl die Asche nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung ohne Urne verstreut wird und kein Nutzungsrecht an einer Grabstätte entsteht. Eine Belegungsdauer nennt weder die Satzung noch der Tarif; wir setzen die Ruhezeit für Aschen von 25 Jahren an, damit die Grabart mit den übrigen vergleichbar bleibt.
- Für die Friedhofsverwaltung führen wir die Sammelnummer der Stadt und die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht; die Seite der Abteilung nennt vier Durchwahlen für das Bestattungswesen.
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Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bergheim vom 09.12.2003, in der Fassung der 21. Änderung vom 16.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Kreisstadt Bergheim vom 01.12.2015, in der Fassung der 3. Änderung vom 03.07.2023, in Kraft getreten am 11.07.2023
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.