Bergheim, Nordrhein-Westfalen, AGS 05362008
Friedhofsgebühren in Bergheim, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bergheim, vom 09.12.2003, in der Fassung der 21. Änderung vom 16.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bergheim und nicht für einzelne. Träger ist Kreisstadt Bergheim.
- 1.206,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 6.916,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 16
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener und Kinder über 5 Jahre
Erdreihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren, mit Beisetzung
Tiefenerdwahlgrab, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Bergheim kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Bergheim
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab für Erwachsene und Kinder über 5 JahreDas günstigste Erdgrab in Bergheim. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte nicht möglich. | 1.974,00 € | 1.446,00 € | 3.420,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1 |
| Erdreihengrab für Kinder bis zu 5 JahrenDas Grabfeld nimmt nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung auch Tot- und Fehlgeburten auf. Nach Paragraf 14 Absatz 3 letzter Satz kann das Nutzungsrecht für Kindergräber auf Antrag verlängert werden. | 947,00 € | 259,00 € | 1.206,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.2 und Ziffer 2.1.2 |
| Anonymes Erdreihengrab einschließlich Grabpflege während der RuhezeitDer Tarif nennt die Grabpflege während der Ruhezeit ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr. Nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung wird das Feld ohne Kennzeichnung als Rasenfläche angelegt. | 3.553,00 € | 1.156,00 € | 4.709,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.3 und Ziffer 2.1.4 |
| Erdeinzelwahlgrab (Einfachgrab)Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, wahlweise bis zu 40 Jahre. Bei mehrstelligen Grabstätten erhöht sich die Gebühr nach Ziffer 1.1.6 je weiterer Grabstelle um den Betrag der Einzelstelle. | 4.737,00 € | 1.446,00 € | 6.183,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.4 und Ziffer 2.1.1 |
| TiefenerdwahlgrabIn einem Tiefenwahlgrab liegen zwei Särge übereinander. Wir setzen die untere Erdbestattung mit 1.706 Euro an, weil sie die erste ist; die obere kostet nach Ziffer 2.1.1 1.446 Euro. Die Ruhezeit der unteren Leiche beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre. | 5.210,00 € | 1.706,00 € | 6.916,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.5 und Ziffer 2.1.5 |
| Pflegeleichtes Rasenerdreihengrab einschließlich Grabpflege während der RuhezeitDer Tarif nennt die Grabpflege während der Ruhezeit ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr. Nach Paragraf 19 Absatz 13 der Friedhofssatzung stellt der Friedhofsträger Fundament und Basisplatte des Grabmals und sät und pflegt die verbleibende Fläche als Rasen. Der Nutzungsberechtigte darf auf der Basisplatte auf eigene Kosten eine Beschriftung oder ein Grabmal anlegen. | 4.145,00 € | 1.446,00 € | 5.591,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.7 und Ziffer 2.1.1 |
10 Grabarten für die Urne in Bergheim
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDie günstigste Grabart in Bergheim. Nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte eine Aschenurne auf, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. | 1.579,00 € | 374,00 € | 1.953,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.1 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenreihengrab in einer Urnengemeinschaftsanlage einschließlich Grabpflege während der RuhezeitDer Tarif nennt die Grabpflege während der Ruhezeit ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr. Nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung übernimmt der Friedhofsträger die gärtnerische Anlage und die Pflege und stellt das gemeinschaftliche Grabmal samt Namensschild. | 2.566,00 € | 374,00 € | 2.940,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.2 und Ziffer 2.2.1 |
| Anonymes Urnenreihengrab einschließlich Grabpflege während der RuhezeitDer Tarif nennt die Grabpflege während der Ruhezeit ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr. Nach Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe c der Friedhofssatzung obliegen Gestaltung und Pflege dem Friedhofsträger, Angehörige haben darauf keinen Einfluss. | 2.171,00 € | 287,00 € | 2.458,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.3 und Ziffer 2.2.2 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei AschenurnenDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung 30 Jahre, wahlweise bis zu 40 Jahre. Die Grabstätte misst 0,50 mal 1,00 Meter. | 3.789,00 € | 374,00 € | 4.163,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.4 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier AschenurnenDie Grabstätte misst nach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung 1,00 mal 1,00 Meter. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, nicht je Urne. | 4.263,00 € | 374,00 € | 4.637,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.5 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenwahlgrabkammer für bis zu zwei Aschenurnen in einer UrnensteleDer Betrag gilt für die gesamte Kammer. Der Friedhofsträger stellt nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung die Stellplatte, die Beschriftung hat der Nutzungsberechtigte zu veranlassen. | 4.737,00 € | 374,00 € | 5.111,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.6 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenwahlgrabkammer für bis zu vier Aschenurnen in einer UrnenwandDer Betrag gilt für die gesamte Kammer. Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert, darf der Friedhofsträger die Urne nach Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung entnehmen und die Asche der Erde übergeben. | 4.500,00 € | 374,00 € | 4.874,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.7 und Ziffer 2.2.1 |
| Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei AschenurnenNach Paragraf 19 Absatz 10 der Friedhofssatzung obliegen Gestaltung und Pflege der Grabstätte ausschließlich dem Friedhofsträger. Die Grabstätte wird nach Paragraf 16 Absatz 6 im Rasen oder an einem Baum angelegt und nur im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugewiesen. Der Nutzungsberechtigte veranlasst die bodenbündige Grabsteinplatte, deren Art und Güte der Friedhofsträger vorgibt. | 4.026,00 € | 374,00 € | 4.400,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.8 und Ziffer 2.2.1 |
| Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier AschenurnenNach Paragraf 19 Absatz 10 der Friedhofssatzung obliegen Gestaltung und Pflege der Grabstätte ausschließlich dem Friedhofsträger. Die Grabstätte misst 1,00 mal 1,00 Meter. | 4.500,00 € | 374,00 € | 4.874,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.9 und Ziffer 2.2.1 |
| Bereitstellung des AschenstreufeldesDas günstigste pflegefreie Grab in Bergheim. Nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung wird die Asche ohne Urne verstreut, wenn der Verstorbene das schriftlich bestimmt hat; es wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig. | 1.184,00 € | 258,00 € | 1.442,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.3 und Ziffer 2.3 |
29 weitere Gebühren in der Satzung von Bergheim
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung Erwachsener und Kinder über 5 Jahre in einem Reihen- oder Wahlgrab sowie obere Erdbestattung in einem Tiefenwahlgrab | 1.446,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.1 |
| Erdbestattung von Kindern bis zu 5 Jahren in einem Reihengrab | 259,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.2 |
| Erdbestattung von Früh- und Totgeburten in einem Reihengrab | 143,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.3 |
| Erdbestattung in einem anonymen Reihengrab | 1.156,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.4 |
| Untere Erdbestattung in einem Tiefenwahlgrab | 1.706,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.5 |
| Urnenbeisetzung in einem Reihen- oder Wahlgrab, in einer pflegefreien Urnenwahlgrabstätte, in einer Urnenstele oder in einer Urnenwand | 374,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.2.1 |
| Urnen- und Aschenbeisetzung in einem anonymen Reihengrab | 287,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.2.2 |
| Aschenverstreuung auf einem angelegten Aschenstreufeld | 258,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.3 |
| Aufbewahrung einer Leiche in einer Leichenkammer, je angefangenem Kalendertag | 93,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.1 |
| Aufbewahrung einer Leiche in einer Kühlzelle, je angefangenem Kalendertag | 127,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.2 |
| Benutzung der Trauerhalle | 305,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.3 |
| Aufbewahrung einer Urne, je angefangener Woche | 73,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.4 |
| Genehmigung eines Antrags zum Aufstellen, Verändern oder Versetzen von Grabgestaltungen | 56,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.1 |
| Überwachung der Standfestigkeit bei stehenden Grabmalen | 71,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.2 |
| Genehmigung eines Antrags zur Rückgabe von Nutzungsrechten an einzelnen unbelegten Wahlgrabstellen einer Mehrfachgrabstätte | 62,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3 |
| Genehmigung der Ausgrabung zur Überführung auf einen Friedhof außerhalb des Stadtgebietes | 24,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.4 |
| Umschreiben des Grabnutzungsrechtes auf den Rechtsnachfolger, Entzug oder vorzeitige Rückgabe des Grabnutzungsrechts | 15,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.6 |
| Ausstellen einer Ersatzurkunde für das Grabnutzungsrecht oder einer Zweitausfertigung | 8,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.7 |
| Unterhaltungsgebühr bei Entzug oder vorzeitiger Rückgabe des Grabnutzungsrechts an einer Urnengrabstätte, je Jahr der verbleibenden Ruhezeit | 43,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.8.1 |
| Unterhaltungsgebühr bei Entzug oder vorzeitiger Rückgabe des Grabnutzungsrechts an einer Erdgrabstätte, je Grabstelle und je Jahr der verbleibenden Ruhezeit | 43,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.8.2 |
| Erteilung eines Berechtigungsscheines für gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen | 45,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.9 |
| Räumung eines Erdreihengrabes für Erwachsene mit liegendem Grabmal ohne Abdeckplatte, einschließlich Einfassung und Bepflanzung | 291,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.1.1.1 |
| Räumung eines Erdeinzelwahlgrabes mit liegendem Grabmal ohne Abdeckplatte, einschließlich Einfassung und Bepflanzung | 322,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.1.1.3 |
| Räumung eines Urnenreihengrabes, einer pflegefreien Urnenwahlgrabstätte oder einer Urnenwahlgrabkammer mit liegendem Grabmal ohne Abdeckplatte | 103,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.1.2.1 |
| Räumung eines Erdreihengrabes für Erwachsene mit stehendem Grabmal | 327,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.2.1.1 |
| Räumung eines Urnenreihengrabes mit stehendem Grabmal | 129,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.2.2.1 |
| Ausgrabung einer Urne, zuzüglich der Bereitstellung einer Aschenkapsel | 460,00 € | Paragraf 4 Ziffer 6.1 |
| Bestattung außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen, je angefangener halber Stunde und Mitarbeiter | die tatsächlichen durchschnittlichen Stundenkosten | Paragraf 4 Ziffer 7.1 |
| Pflege ungepflegter Gräber und Entfernung von Aufwuchs durch die Stadt | die tatsächlich entstandenen Kosten | Paragraf 4 Ziffer 7.2 |
Was ein Grab in Bergheim über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.920,00 €
Erdreihengrab für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre in Bergheim, über 25 Jahre, das sind 396,80 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1 | 1.974,00 € |
| BestattungParagraf 4 Ziffer 2.1.1 | 1.446,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.420,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Bergheim. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bergheim, vom 09.12.2003, in der Fassung der 21. Änderung vom 16.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Bergheim offenlässt
- Bergheim setzt die Ruhezeiten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung je Friedhof unterschiedlich fest, weil die Böden verschieden sind. Wir führen die Werte, die auf zwölf der vierzehn Friedhöfe gelten: 25 Jahre für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre, 15 Jahre für jüngere Kinder. Auf den Friedhöfen Glessen und Thorr gelten stattdessen 30 und 25 Jahre. Die Gebühren sind auf allen Friedhöfen dieselben.
- Die Ruhezeittabelle der Friedhofssatzung führt Leichen und Aschen gemeinsam. Wir setzen deshalb auch für Urnen 25 Jahre an, obwohl die Satzung keine gesonderte Zeile für Aschen hat.
- Bei den Wahlgrabstätten läuft das Nutzungsrecht nach Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung 30 Jahre, die Ruhezeit für Erwachsene aber nur 25 Jahre. Beide Zahlen stehen getrennt in den Feldern nutzungsdauerJahre und ruhefristJahre. Wahlweise sind auch 40 Jahre möglich; was das kostet, sagt der Tarif nicht ausdrücklich, es folgt aus der anteiligen Jahresgebühr nach der Verlängerungsregel unter Ziffer 1.2.9.
- Für das Tiefenerdwahlgrab nennt der Tarif zwei Bestattungsgebühren: 1.706 Euro für die untere und 1.446 Euro für die obere Erdbestattung. Wir führen die untere, weil sie bei der ersten Belegung anfällt. Wer beide Stellen belegt, zahlt beide Beträge.
- Die Urnengemeinschaftsanlage ist nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung eine besondere Form der Reihengrabstätte, in der die einzelnen Gräber nicht gekennzeichnet werden. Die Satzung nennt sie trotzdem nicht anonym, deshalb rechnen wir die Beisetzung nach Ziffer 2.2.1 mit 374 Euro und nicht nach der niedrigeren Ziffer 2.2.2 für anonyme Reihengräber.
- Die Urnenstelen und Urnenwände der Ziffern 1.2.6 und 1.2.7 führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 19 Absatz 11 der Friedhofssatzung regelt nur die Beschriftung der Stellplatte und den Blumenschmuck, eine Pflegeübernahme durch die Stadt steht dort nicht, und der Tarif trägt bei diesen beiden Zeilen anders als bei vier anderen keinen Zusatz zur Grabpflege.
- Ob die pflegefreie Urnenwahlgrabstätte verlängert werden kann, sagt die Satzung nicht eindeutig. Paragraf 16 Absatz 6 Buchstabe a weist das Nutzungsrecht nur im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zu, wie bei einem Reihengrab; Paragraf 16 Absatz 9 verweist dagegen allgemein auf die Vorschriften für Wahlgrabstätten. Wir führen die Grabart als nicht verlängerbar.
- Die Grabräumungsgebühren nach Ziffer 5 rechnen wir nicht in die Nutzungsgebühr ein. Sie werden zwar im Voraus erhoben, aber erst anlässlich der Genehmigung eines Antrags zum Aufstellen von Grabgestaltungen nach Ziffer 4.1, nicht schon beim Erwerb des Nutzungsrechts. Sie stehen einzeln unter den weiteren Gebühren und liegen je nach Grabart zwischen 94 und 782 Euro.
- Die Unterhaltungsgebühr von 43 Euro je Jahr der verbleibenden Ruhezeit nach Ziffer 4.8 ist keine Gebühr, die auf jedes Grab entfällt. Sie fällt nur an, wenn das Grabnutzungsrecht entzogen oder vorzeitig zurückgegeben wird und die Stadt die Instandhaltung übernimmt. Sie steht deshalb unter den weiteren Gebühren und nicht in der Nutzungsgebühr.
- Für die Erdbestattung von Früh- und Totgeburten nennt der Tarif unter Ziffer 2.1.3 eine eigene Bestattungsgebühr von 143 Euro, aber keine eigene Grabgebühr. Diese Bestattungen finden nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung im Reihengrabfeld für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr statt, für das Ziffer 1.1.2 gilt. Wir führen dafür keine eigene Grabart.
- Das Aschenstreufeld führen wir als Grabart der Form Urne, obwohl die Asche nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung ohne Urne verstreut wird und kein Nutzungsrecht an einer Grabstätte entsteht. Eine Belegungsdauer nennt weder die Satzung noch der Tarif; wir setzen die Ruhezeit für Aschen von 25 Jahren an, damit die Grabart mit den übrigen vergleichbar bleibt.
- Für die Friedhofsverwaltung führen wir die Sammelnummer der Stadt und die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht; die Seite der Abteilung nennt vier Durchwahlen für das Bestattungswesen.
Friedhöfe in Bergheim und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 17 Friedhöfe in BergheimLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bergheim vom 09.12.2003, in der Fassung der 21. Änderung vom 16.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Kreisstadt Bergheim vom 01.12.2015, in der Fassung der 3. Änderung vom 03.07.2023, in Kraft getreten am 11.07.2023
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.