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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Offenburg · Baden-Württemberg · AGS 08317096

Friedhofsgebühren Offenburg: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenburg über die Erhebung der Friedhofsgebühren, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4, vom 18.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, mit den ab 2025 geltenden Gebührensätzen. Die Sätze gelten für alle 21 Friedhöfe der Stadt Offenburg, Friedhofsverwaltung bei den Technischen Betrieben Offenburg, nicht für einzelne.

790,00 €
Günstigstes Grab

Kinderreihengrab

3.921,00 €
Teuerstes Grab

Doppelwahlgrab für bis zu vier Sargbestattungen und bis zu acht Urnen

15
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Leichen auf allen Friedhöfen

Paragraf 12 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Offenburg kostet

Kurz beantwortet

In Offenburg kostet das günstigste Grab 790,00 € (Kinderreihengrab), das teuerste 3.921,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenburg über die Erhebung der Friedhofsgebühren, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4, vom 18.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, mit den ab 2025 geltenden Gebührensätzen.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 7 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Kinderreihengrab23,00 Euro je Jahr über die Ruhezeit von zwanzig Jahren.460,00 €330,00 €790,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 3.1 und 2.3.1
Reihengrab für Sargbestattung58,00 Euro je Jahr. Die günstigste Erdbestattung in Offenburg.1.160,00 €741,00 €1.901,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 3.2 und 2.3.2
Rasenreihengrab für SargbestattungGrabnutzung 58,00 Euro und Pflegekosten als Rasengrab 41,00 Euro je Jahr, zusammen 99,00 Euro je Jahr. Die Pflegekosten sind eine eigene Gebühr der Stadt, kein Vertrag mit einer Gärtnerei.1.980,00 €741,00 €2.721,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 3.3, 3.4 und 2.3.2
Einzelwahlgrab für eine Sargbestattung und bis zu vier Urnen69,00 Euro je Jahr.1.380,00 €741,00 €2.121,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 4.1 und 2.3.2
Doppeltiefes Wahlgrab für bis zu zwei Sargbestattungen und bis zu vier Urnen87,00 Euro je Jahr. Für das Öffnen eines doppeltiefen Grabes berechnet die Stadt 842,00 Euro statt 741,00 Euro.1.740,00 €842,00 €2.582,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 4.2 und 2.3.3
Doppelwahlgrab für bis zu zwei Sargbestattungen und bis zu vier Urnen123,00 Euro je Jahr.2.460,00 €741,00 €3.201,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 4.3 und 2.3.2
Doppelwahlgrab für bis zu vier Sargbestattungen und bis zu acht Urnen159,00 Euro je Jahr. Angesetzt ist die einfachtiefe Bestattung; wird tiefer bestattet, kostet das Öffnen 842,00 Euro.3.180,00 €741,00 €3.921,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 4.4 und 2.3.2

Urne: 8 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrab43,00 Euro je Jahr. Die günstigste Grabart in Offenburg.860,00 €242,00 €1.102,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 3.5 und 2.3.7
UrnenrasenreihengrabGrabnutzung 47,00 Euro und Pflegekosten als Rasengrab 27,00 Euro je Jahr, zusammen 74,00 Euro je Jahr.1.480,00 €242,00 €1.722,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 3.6, 3.7 und 2.3.7
Urnenrasenreihengrab in GemeinschaftsanlageGrabnutzung 39,00 Euro und Pflegekosten als Rasengrab 13,00 Euro je Jahr, zusammen 52,00 Euro je Jahr. Das günstigste pflegefreie Grab der Stadt.1.040,00 €242,00 €1.282,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 3.11, 3.12 und 2.3.7
UrnenreihenbaumgrabGrabnutzung 58,00 Euro je Jahr. Dazu kommen Pflegekosten, je nach Grabfeld 27,00 Euro als Rasengrab oder 39,00 Euro als Staudengrab. Angesetzt ist der günstigere Rasensatz; als Staudengrab kostet die Nutzung 1.940,00 Euro. Nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung ist jede eigene Grabpflege untersagt.1.700,00 €242,00 €1.942,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 3.8, 3.9 und 2.3.7
Einzelurnenwahlgrab in Gemeinschaftsgrabanlage48,00 Euro je Jahr. Für dieses Grab nennt das Verzeichnis keine Pflegekosten, deshalb führen wir es nicht als pflegefrei.960,00 €242,00 €1.202,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 4.6 und 2.3.7
Urnenwahlgrab für bis zu vier Urnen104,00 Euro je Jahr.2.080,00 €242,00 €2.322,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 4.5 und 2.3.7
UrnenrasenpartnergrabGrabnutzung 73,00 Euro und Pflegekosten als Rasengrab 27,00 Euro je Jahr, zusammen 100,00 Euro je Jahr. Das Grab nimmt zwei Urnen auf.2.000,00 €242,00 €2.242,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 4.7, 4.8 und 2.3.7
Urnenpartnerbaumgrab, auch am FamilienbaumGrabnutzung 102,00 Euro je Jahr. Dazu kommen Pflegekosten, je nach Grabfeld 27,00 Euro als Rasengrab oder 39,00 Euro als Staudengrab. Angesetzt ist der günstigere Rasensatz; als Staudengrab kostet die Nutzung 2.820,00 Euro. Ein eigener Familienbaum wird zusätzlich nach Aufwand berechnet.2.580,00 €242,00 €2.822,00 €20 J.Gebührenverzeichnis 4.9, 4.10 und 2.3.7

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung in einem einfachtiefen Grab741,00 €Gebührenverzeichnis 2.3.2
Erdbestattung in einem doppeltiefen Grab842,00 €Gebührenverzeichnis 2.3.3
Erdbestattung im Kindergrab330,00 €Gebührenverzeichnis 2.3.1
Bestattung von Totgeburten156,00 €Gebührenverzeichnis 2.3.6
Urnenbeisetzung242,00 €Gebührenverzeichnis 2.3.7
Ausschlagen des Erdgrabes49,00 €Gebührenverzeichnis 2.3.4
Zuschlag für Holzschalung bei Tuchbestattung457,00 €Gebührenverzeichnis 2.3.5
Bestattungsordner bei Sargbestattung, Urnenbeisetzung oder Aussegnung, je Person131,00 €Gebührenverzeichnis 2.4.1
Sargträger oder Urnenträger bei stiller Beisetzung, je Person87,00 €Gebührenverzeichnis 2.4.2
Annahme einer Urne auf einem Offenburger Friedhof118,00 €Gebührenverzeichnis 1.1.1
Annahme einer verstorbenen Person auf einem Offenburger Friedhof118,00 €Gebührenverzeichnis 1.1.2
Zuschlag bei Annahme außerhalb der üblichen Öffnungszeiten118,00 €Gebührenverzeichnis 1.1.3
Zustimmung zur Errichtung oder Änderung von Grabmalen oder Grabausstattung118,00 €Gebührenverzeichnis 1.2
Standsicherheitsprüfung, je zu prüfendes Grabelement und Jahr4,00 €Gebührenverzeichnis 1.2.1
Zulassung zur gewerblichen Betätigung auf den Friedhöfen für drei Jahre106,00 €Gebührenverzeichnis 1.3
Zulassung zur gewerblichen Betätigung, Einzelgenehmigung71,00 €Gebührenverzeichnis 1.4
Genehmigung für Umbettung, Tieferlegung oder Ausgrabung379,00 €Gebührenverzeichnis 1.5
Bestätigung der ordnungsgemäßen Einsargung23,00 €Gebührenverzeichnis 1.6
Nutzung der Aufbahrungs- und Kühlräume170,00 €Gebührenverzeichnis 2.1.1
Nutzung des Sonderraums für rituelle Waschungen150,00 €Gebührenverzeichnis 2.1.2
Nutzung des Sonderraums, nur für Bestatter100,00 €Gebührenverzeichnis 2.1.3
Nutzung der Aussegnungshalle oder Friedhofskapelle zur Trauerfeier251,00 €Gebührenverzeichnis 2.2.1
Orgelnutzung13,00 €Gebührenverzeichnis 2.2.2
Organistenhonorar77,00 €Gebührenverzeichnis 2.2.3
Ausgrabung bei Erdbestattung1.913,00 €Gebührenverzeichnis 2.5.1
Ausgrabung bei Urnenbestattung414,00 €Gebührenverzeichnis 2.5.2
Familienbaum als frisch gepflanzter Jungbaumeinmalig nach Aufwand, Baum- und Pflanzkosten nach individuellem AngebotGebührenverzeichnis 4.12
Pflegekosten für den Familienbaum als Rasengrab, je Jahr46,00 €Gebührenverzeichnis 4.13
Grabeinfassung und Plattenweg liefern und herstellen, Einzel- und Tiefgräber533,00 €Gebührenverzeichnis 5.1
Grabeinfassung und Plattenweg liefern und herstellen, Doppelgräber746,00 €Gebührenverzeichnis 5.2
Grabeinfassung und Plattenweg liefern und herstellen, Urnengräber387,00 €Gebührenverzeichnis 5.3
Fundament für ein Rasenreihengrab533,00 €Gebührenverzeichnis 5.4
Namensschild für Urnenrasenreihengrab im Urnenkreis130,00 €Gebührenverzeichnis 6.1
Namensschild für Urnenrasenreihengrab in der Gemeinschaftsanlage149,00 €Gebührenverzeichnis 6.2
Schriftstein für Urnenbaumgrab, 15 mal 15 mal 8 Zentimeter321,00 €Gebührenverzeichnis 6.3
Schriftstein für Urnenbaumgrab, 30 mal 15 mal 8 Zentimeter353,00 €Gebührenverzeichnis 6.4
Zweitbeschriftung des Schriftsteins für Urnenbaumgrab, 30 mal 15 mal 8 Zentimeter317,00 €Gebührenverzeichnis 6.5
Schriftstele für Urnenbaumgrab, 16 mal 16 mal 30 Zentimeter609,00 €Gebührenverzeichnis 6.6
Schriftplatte für Urnenbaumgrab oder Rasengrab, 40 mal 30 Zentimeter308,00 €Gebührenverzeichnis 6.7
Namenstafel aus Bronzeguss für die Schriftstele im Urnenhain408,00 €Gebührenverzeichnis 6.8
Einzel- oder Reihengrab auffüllen einschließlich Heben der seitlichen Grabumrandung193,00 €Gebührenverzeichnis 6.9
Doppelgrab auffüllen einschließlich Heben der seitlichen Grabumrandung344,00 €Gebührenverzeichnis 6.10
Grababräumung, Einzel- und Doppelgräber mit Grabstein ohne Einfassung oder nur mit Abdeckplatte371,00 €Gebührenverzeichnis 7.1
Grababräumung, Einzel- und Doppelgräber mit Grabstein, Abdeckplatte und Einfassung392,00 €Gebührenverzeichnis 7.2
Grababräumung, Erdgräber ohne Grabstein und Urnengräber328,00 €Gebührenverzeichnis 7.3
Sonstige Leistungen, Personalaufwand je Stunde58,00 €Gebührenverzeichnis 8
Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenburg über die Erhebung der Friedhofsgebühren, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4, vom 18.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, mit den ab 2025 geltenden Gebührensätzen.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

5.990,00 €

Kinderreihengrab in Offenburg, über 20 Jahre, das sind 299,50 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis 3.1 und 2.3.1460,00 €
BestattungGebührenverzeichnis 2.3.2330,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde790,00 €

23,00 Euro je Jahr über die Ruhezeit von zwanzig Jahren.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenburg über die Erhebung der Friedhofsgebühren, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage zu Paragraf 4, vom 18.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, mit den ab 2025 geltenden Gebührensätzen. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Offenburg rechnet jede Grabart je Jahr ab, Reihengräber wie Wahlgräber. Das Gebührenverzeichnis nennt neben dem Jahressatz gleich die Summe für die Ruhezeit von zwanzig Jahren, und diese Summe haben wir übernommen. Nach Ziffer 4.14 erhöht sich die Gebühr bei längeren Nutzungszeiten entsprechend dem Jahressatz.
  • Die Pflegekosten stehen als eigene Ziffern hinter der jeweiligen Grabart, jeweils mit dem Zusatz zuzüglich. Wir zählen sie zur Nutzungsgebühr, weil man sie bei einem Rasen- oder Baumgrab nicht abwählen kann. Paragraf 3 Absatz 1 der Friedhofsgebührenordnung nennt die Grünpflegekosten bei Rasengräbern ausdrücklich als Teil der Grabnutzungsgebühr.
  • Bei Baumgräbern nennt das Verzeichnis zwei Pflegesätze nebeneinander, 27,00 Euro als Rasengrab und 39,00 Euro als Staudengrab. Welcher gilt, hängt vom Grabfeld ab. Wir setzen den günstigeren Rasensatz an und nennen die Alternative im Hinweis.
  • Für das Einzelurnenwahlgrab in der Gemeinschaftsgrabanlage nach Ziffer 4.6 nennt das Verzeichnis keine Pflegekosten, und die Friedhofssatzung sagt nichts über die Pflege dieser Grabart. Wir führen es deshalb nicht als pflegefrei, obwohl der Name eine Gemeinschaftsanlage nahelegt.
  • Jede Bestattung kostet zusätzlich 118,00 Euro Verwaltungsgebühr für die Annahme der verstorbenen Person oder der Urne nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.2. Dieser Betrag steckt nicht in unseren Grabpreisen.
  • Die Trauerfeier in der Aussegnungshalle wird mit 251,00 Euro getrennt berechnet und ist in unseren Preisen nicht enthalten.
  • Grabeinfassung, Fundament, Namensschild und Schriftstein rechnet die Stadt nach den Ziffern 5 und 6 gesondert ab. Die Broschüre der Friedhofsverwaltung schreibt dagegen, bei pflegefreien Grabarten seien Grabpflege und Grabmal im Preis enthalten. Wir folgen dem Gebührenverzeichnis und lassen diese Positionen aus dem Grabpreis heraus.
  • Für die gärtnerbetreuten Grabfelder nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung nennt das Gebührenverzeichnis keinen Preis. Die Pflege läuft dort über einen Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner, deren Sätze nicht in der Satzung stehen. Diese Grabfelder fehlen deshalb in unserer Liste.
  • Für die Gemeinschaftsgrabstätte für totgeborene Kinder nach Paragraf 20 nennt das Verzeichnis nur die Bestattungsgebühr von 156,00 Euro, keine Grabnutzungsgebühr. Eine eigene Grabart konnten wir daraus nicht bilden.
  • Für Grüfte nach Paragraf 17 muss das Nutzungsrecht mindestens dreißig Jahre laufen. Einen eigenen Gebührensatz nennt das Verzeichnis dafür nicht.
  • Anonyme Bestattungen bietet die Stadt laut Broschüre bei Rasen- und Baumgräbern an. Eine eigene Gebühr dafür führt das Verzeichnis nicht.
  • Das Gebührenverzeichnis führt zwei Spalten nebeneinander, bis 2024 und ab 2025. Wir übernehmen durchgehend die Spalte ab 2025. Beide unterscheiden sich nur bei den Ziffern 6 und 7.
  • Die Ortsrechtsseite von offenburg.de verlinkt noch die Fassungen von 2021. Die geltenden Dokumente liegen unter den Bekanntmachungen und im Download-Center der Technischen Betriebe Offenburg.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.