Hameln, Niedersachsen, AGS 03252006
Friedhofsgebühren in Hameln, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Hameln, Friedhofsgebührensatzung, vom 20.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026, löst die Friedhofsgebührensatzung vom 14.12.2022 ab. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Hameln und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Hameln, Fachbereich V Umwelt und technische Dienste, Abteilung 55 Betriebshof und Friedhöfe.
- 815,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 5.490,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 15
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Kindergrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung
Rasenreihengrabstätte für Särge, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Hameln kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Hameln
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für ErdbestattungenDas günstigste Erdgrab in Hameln. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung endet das Nutzungsrecht mit Ablauf der Ruhezeit, eine Verlängerung ist nicht möglich. Herrichtung und Pflege liegen nach Paragraf 14 Absatz 3 bei der nutzungsberechtigten Person. | 2.990,00 € | 1.360,00 € | 4.350,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe a sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 4 |
| Rasenreihengrabstätte für SärgeParagraf 3 Absatz 3 der Gebührensatzung nennt diese Grabart ausdrücklich unter den Grabarten, bei denen die Pflege- und Unterhaltungskosten in der Gebühr enthalten sind. Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung weist Herrichtung, Instandhaltung und Pflege der Stadt Hameln zu, ein Gestaltungs- und Pflegerecht der Angehörigen besteht nicht. | 4.130,00 € | 1.360,00 € | 5.490,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 3 sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 4 |
| Kindergrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDer Tarif nennt für diese Grabart abweichend von der Überschrift der Gruppe 20 Jahre Ruhezeit. Das entspricht Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung. | 400,00 € | 415,00 € | 815,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe a sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 4 |
| Wahlgrabstätte in Lage A für Särge und UrnenDas Nutzungsrecht dauert nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 25 Jahre und ist in Zeiträumen von fünf Jahren verlängerbar. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 3 Absatz 2 je Jahr ein Fünfundzwanzigstel der vollen Gebühr, hier 126 Euro. | 3.150,00 € | 1.360,00 € | 4.510,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe a sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 4 |
| Wahlgrabstätte in Lage B für Särge und UrnenDie Lage B ist teurer als die Lage A. Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung nennt auf dem Friedhof Am Wehl Grabstätten in Lage B mit Nebenland. Die Verlängerung kostet je Jahr ein Fünfundzwanzigstel der vollen Gebühr, hier 150 Euro. | 3.750,00 € | 1.360,00 € | 5.110,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe a sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 4 |
10 Grabarten für die Urne in Hameln
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für UrnenDas günstigste Grab in Hameln überhaupt. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 1.660,00 € | 240,00 € | 1.900,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 4 |
| Rasenreihengrabstätte für UrnenParagraf 3 Absatz 3 der Gebührensatzung nennt diese Grabart ausdrücklich unter den Grabarten, bei denen die Pflege- und Unterhaltungskosten in der Gebühr enthalten sind. Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung weist Herrichtung, Instandhaltung und Pflege der Stadt Hameln zu. | 1.780,00 € | 240,00 € | 2.020,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 3 sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 4 |
| Doppel-Rasenreihengrabstätte für UrnenNach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung nimmt diese Grabstätte zwei Urnen auf. Der Betrag gilt für die Grabstätte, die zweite Beisetzung kostet erneut die Beisetzungsgebühr. Für die zweite Beisetzung muss das Nutzungsrecht bis zum Ende der Ruhezeit der nachverstorbenen Person verlängert werden, darüber hinaus ist eine Verlängerung nicht möglich. Die Pflege liegt nach Paragraf 14 Absatz 5 bei der Stadt Hameln. | 1.960,00 € | 240,00 € | 2.200,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 4 |
| Anonyme Rasenreihengrabstätte für UrnenParagraf 3 Absatz 3 der Gebührensatzung nennt diese Grabart ausdrücklich unter den Grabarten, bei denen die Pflege- und Unterhaltungskosten in der Gebühr enthalten sind. Nach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung wird die einzelne Grabstätte nicht gekennzeichnet, und die Angehörigen erfahren die Lage der Grabstelle nicht. | 1.700,00 € | 240,00 € | 1.940,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 3 sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 4 |
| Wahlgrabstätte in Lage A für UrnenIn einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 3 Absatz 2 je Jahr ein Zwanzigstel der vollen Gebühr, hier 93 Euro. | 1.860,00 € | 240,00 € | 2.100,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 4 |
| Wahlgrabstätte in Lage B für UrnenDie Verlängerung kostet je Jahr ein Zwanzigstel der vollen Gebühr, hier 105 Euro. | 2.100,00 € | 240,00 € | 2.340,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 4 |
| Gemeinschaftsgrabstätte für UrnenParagraf 3 Absatz 3 der Gebührensatzung nennt diese Grabart ausdrücklich unter den Grabarten, bei denen die Pflege- und Unterhaltungskosten in der Gebühr enthalten sind. Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung weist Herrichtung, Instandhaltung und Pflege der Stadt Hameln zu. Auf jeder Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen können nach Paragraf 16 Absatz 3 zwei Urnen beigesetzt werden. | 2.030,00 € | 240,00 € | 2.270,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 3 sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 4 |
| UrnenbaumgrabstätteParagraf 3 Absatz 3 der Gebührensatzung nennt diese Grabart ausdrücklich unter den Grabarten, bei denen die Pflege- und Unterhaltungskosten in der Gebühr enthalten sind. Die Urnen sind nach Paragraf 16 Absatz 1 Nummer 3 der Friedhofssatzung radial um einen Baum angeordnet, die Pflege liegt nach Paragraf 16 Absatz 4 bei der Stadt Hameln. | 3.400,00 € | 240,00 € | 3.640,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 3 sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 4 |
| Grabstätte am Bestattungsbaum Ahorn oder BucheParagraf 3 Absatz 3 der Gebührensatzung nennt diese Grabart ausdrücklich unter den Grabarten, bei denen die Pflege- und Unterhaltungskosten in der Gebühr enthalten sind. Nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung ist eine Herrichtung, Pflege oder Unterhaltung durch die Nutzungsberechtigten nicht zulässig. | 2.560,00 € | 240,00 € | 2.800,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 3 sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 4 |
| Grabstätte am Bestattungsbaum EicheParagraf 3 Absatz 3 der Gebührensatzung nennt diese Grabart ausdrücklich unter den Grabarten, bei denen die Pflege- und Unterhaltungskosten in der Gebühr enthalten sind. Die Eiche ist die teurere der beiden Baumarten am Bestattungsbaum. | 2.710,00 € | 240,00 € | 2.950,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 3 sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 4 |
36 weitere Gebühren in der Satzung von Hameln
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung | 1.270,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a |
| Erdbestattung mit Vorbereitung für den Einbau eines Gewölbes | 1.695,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b |
| Urnenbeisetzung | 150,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c |
| Bestattung von Kindern bis zu 5 Jahren | 325,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe d |
| Bestattung einer Totgeburt | 200,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe e |
| Allgemeine Infrastrukturgebühr je Bestattung, fällt zusätzlich zu jeder Bestattung an | 90,00 € | Paragraf 2 Absatz 4 |
| Benutzung der Kapelle | 295,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe a |
| Benutzung des Abschiedsraumes je angefangener Stunde | 70,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b |
| Benutzung der Leichenhalle | 250,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe c |
| Benutzung des Waschraums | 150,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe d |
| Stellen von Trägern, je Träger oder Aufsichtsperson | 80,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe e |
| Ausbettung einer Urne | 275,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe a |
| Wiederbeisetzung einer Urne | 150,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b |
| Ausbettung eines Sarges | 1.270,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe c |
| Wiederbeisetzung eines Sarges nach einer Erdausbettung ohne Sargstellung | 1.270,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe d |
| Wahlgrabstätte in Lage A im jüdischen Grabfeld N VII, Erdbestattung | 7.000,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe a |
| Wahlgrabstätte in Lage A im jüdischen Grabfeld N VII, Urnenbeisetzung | 5.720,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b |
| Verlängerung der Nutzungszeit einer Erdgrabstätte je Jahr | ein Fünfundzwanzigstel der vollen Nutzungsgebühr | Paragraf 3 Absatz 2 |
| Verlängerung der Nutzungszeit einer Urnengrabstätte je Jahr | ein Zwanzigstel der vollen Nutzungsgebühr | Paragraf 3 Absatz 2 |
| Bearbeitung des Antrags für ein liegendes Grabmal | 205,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a |
| Bearbeitung des Antrags für ein stehendes Grabmal einschließlich Findlingen | 310,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b |
| Grabeinfassung für ein Urneneinzelgrab | 205,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe c |
| Grabeinfassung für ein Erdeinzelgrab | 265,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe c |
| Grabeinfassung für ein mehrstelliges Erdgrab | 310,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe c |
| Grababdeckung für ein Urneneinzelgrab | 205,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe d |
| Grababdeckung für ein Erdeinzelgrab | 310,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe d |
| Grababdeckung für ein mehrstelliges Erdgrab | 410,00 € | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe d |
| Überprüfung der Standsicherheit stehender Grabmale je Jahr, für die Dauer der Nutzungszeit im Voraus erhoben | 3,50 € | Paragraf 4 Absatz 2 |
| Urnenversand mit der Post | 120,00 € | Paragraf 5 Buchstabe a |
| Zulassungskarte für gewerblich Tätige, Zulassung für 5 Jahre | 80,00 € | Paragraf 5 Buchstabe b |
| Bearbeitung eines Antrags auf Aus- oder Umbettung eines Sarges oder einer Urne | 60,00 € | Paragraf 5 Buchstabe c |
| Bearbeitung eines Antrags auf vorzeitige Rückgabe eines Nutzungsrechts | 60,00 € | Paragraf 5 Buchstabe d |
| Rasenpflege einer im Vorerwerb erworbenen Urnengrabstätte, je angefangenem Jahr bis zur ersten Beisetzung | 45,00 € | Paragraf 6 Buchstabe a |
| Rasenpflege einer im Vorerwerb erworbenen Erdgrabstätte, je Grabstelle und angefangenem Jahr bis zur ersten Beisetzung | 100,00 € | Paragraf 6 Buchstabe a |
| Rasenpflege einer eingeebneten Urnengrabstätte, je angefangenem Jahr bis zum Ende der Ruhezeit | 45,00 € | Paragraf 6 Buchstabe b |
| Rasenpflege einer eingeebneten Erdgrabstätte, je Grabstelle und angefangenem Jahr bis zum Ende der Ruhezeit | 100,00 € | Paragraf 6 Buchstabe b |
Was ein Grab in Hameln über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
10.850,00 €
Reihengrabstätte für Erdbestattungen in Hameln, über 25 Jahre, das sind 434,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 3 Absatz 1 Buchstabe a sowie Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 4 | 2.990,00 € |
| BestattungParagraf 2 Absatz 1 Buchstabe a | 1.360,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 4.350,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Hameln. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung endet das Nutzungsrecht mit Ablauf der Ruhezeit, eine Verlängerung ist nicht möglich. Herrichtung und Pflege liegen nach Paragraf 14 Absatz 3 bei der nutzungsberechtigten Person.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Hameln, Friedhofsgebührensatzung, vom 20.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026, löst die Friedhofsgebührensatzung vom 14.12.2022 ab. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
15 Fragen, die die Satzung von Hameln offenlässt
- Die Stadt veröffentlicht die geltende Gebührensatzung ausschließlich als eingescanntes PDF ohne Textebene. Wir haben die vier Seiten als Bild in voller Auflösung gelesen und jeden Betrag im zweiten Durchgang vergrößert nachgeprüft.
- Zu jeder Bestattung erhebt die Stadt nach Paragraf 2 Absatz 4 zusätzlich eine Allgemeine Infrastrukturgebühr von 90 Euro. Sie ist nicht abwählbar und deshalb in unserer Beisetzungsgebühr enthalten: 1.360 Euro für die Erdbestattung, 240 Euro für die Urnenbeisetzung, 415 Euro für ein Kind bis zu 5 Jahren. Die Satzungsbeträge ohne diesen Zuschlag stehen unter den Bestattungsgebühren.
- Der Tarif führt unter den Erd- und den Urnengrabstätten je eine Wahlgrabstätte in Lage A im Grabfeld N VII für 7.000 beziehungsweise 5.720 Euro. Das ist das jüdische Grabfeld, auf dem nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung eine ewige Ruhezeit gilt. Wir führen die beiden Positionen deshalb nicht unter den Grabarten, weil wir ihnen keine Ruhefrist in Jahren zuordnen können, sondern unter den weiteren Gebühren.
- Die Friedhofssatzung kennt in Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c auch Gemeinschaftsgrabstätten für Särge und Urnen, und Paragraf 3 Absatz 3 der Gebührensatzung nennt die Gemeinschaftsgrabstätte ausdrücklich für Erde und Urne. Der Tarif führt eine Gemeinschaftsgrabstätte jedoch nur unter den Urnengrabstätten. Für die Erdvariante steht kein Betrag in der Satzung.
- Ebenso kennt die Friedhofssatzung Grabstätten für Sternenkinder und Totgeburten. Der Tarif nennt dafür in Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe e nur eine Bestattungsgebühr von 200 Euro, keine Nutzungsgebühr für die Grabstelle.
- Die Doppel-Rasenreihengrabstätte führen wir als pflegefrei, obwohl Paragraf 3 Absatz 3 der Gebührensatzung nur die Rasenreihengrabstätte nennt. Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung weist die Pflege aller Rasenreihengrabstätten der Stadt Hameln zu, und Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a Nummer 5 führt die Doppel-Rasenreihengrabstätte als Unterfall der Rasenreihengrabstätten.
- Was die Lage A von der Lage B unterscheidet, definiert keine der beiden Satzungen. Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung erwähnt lediglich Grabstätten in Lage B mit Nebenland auf dem Friedhof Am Wehl. Der Tarif verlangt für die Lage B rund 20 Prozent mehr.
- Ob die Nutzungsgebühr einer Wahlgrabstätte je Grabstelle oder je Grabstätte gilt, sagt der Tarif nicht. Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung unterscheidet ein- und mehrstellige Erdwahlgrabstätten, der Tarif nennt nur einen Betrag. Wir haben ihn als Preis einer Grabstelle übernommen.
- Die Doppel-Rasenreihengrabstätte und die Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen nehmen je zwei Urnen auf. Unsere Nutzungsgebühr ist der Preis der ganzen Grabstätte, die zweite Beisetzung kostet erneut die Beisetzungsgebühr.
- Steht auf einer Grabstätte ein stehendes Grabmal, erhebt die Stadt nach Paragraf 4 Absatz 2 zusätzlich 3,50 Euro je Jahr für die Prüfung der Standsicherheit, im Voraus für die ganze Nutzungszeit. Bei 25 Jahren sind das 87,50 Euro. Wir rechnen den Betrag nicht in die Nutzungsgebühr, weil er nur bei einem stehenden Grabmal anfällt und die Satzung ihn nicht an die Grabart bindet.
- Nach Paragraf 8 Absatz 3 wird Umsatzsteuer, soweit sie für einzelne Leistungen anfällt, auf die Gebühr aufgeschlagen und im Bescheid gesondert ausgewiesen. Welche Leistungen das sind und wie hoch der Aufschlag ist, sagt die Satzung nicht. Unsere Beträge sind die Satzungsbeträge ohne einen solchen Aufschlag.
- Kapelle, Abschiedsraum, Leichenhalle, Waschraum und Träger sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Die Trauerfeier in der Kapelle kostet zusätzlich 295 Euro.
- Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Kindergrabstätte regelt weder der Tarif noch die Friedhofssatzung ausdrücklich. Wir führen die Grabart deshalb als nicht verlängerbar.
- Die Satzung gilt nur für die elf Friedhöfe und Friedhofsteile, die Paragraf 1 der Friedhofssatzung aufzählt. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung im Rathaus veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb die Bürozeiten der beiden Friedhofsbetriebe.
Friedhöfe in Hameln und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 11 Friedhöfe in HamelnLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Hameln, Friedhofsgebührensatzung vom 20.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026, löst die Friedhofsgebührensatzung vom 14.12.2022 ab
- Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Hameln, Friedhofssatzung, Lesefassung mit Anlage 1 für das jüdische Grabfeld N VII vom 12.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025, löst die Friedhofssatzung vom 14.12.2022 ab
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.