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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Witten · Nordrhein-Westfalen · AGS 05954036

Friedhofsgebühren Witten: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witten, vom 22.02.2019, zuletzt geändert am 27.02.2023. Die Sätze gelten für alle 30 Friedhöfe der Stadt Witten, Betriebsamt, Friedhofsverwaltung, nicht für einzelne.

269,00 €
Günstigstes Grab

Grabstätte für Totgeburten

3.079,00 €
Teuerstes Grab

Erdrasenwahlgrabstätte, je Grabstelle

14
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Leichen und Aschen, ohne Unterschied nach Alter oder Bestattungsart

Paragraf 10 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Witten kostet

Kurz beantwortet

In Witten kostet das günstigste Grab 269,00 € (Grabstätte für Totgeburten), das teuerste 3.079,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witten, vom 22.02.2019, zuletzt geändert am 27.02.2023.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 6 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdreihengrabstätte für Personen bis 5 JahreDas Grabbeet misst nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung 0,90 mal 0,45 Meter. Die Ruhezeit beträgt auch für Kinder 25 Jahre.1.514,00 €347,00 €1.861,00 €25 J.Nummer 1.11 und Nummer 3.111 des Gebührentarifs
Erdreihengrabstätte für Personen über 5 JahreDas günstigste Erdgrab in Witten. Die Überlassungsgebühr schließt nach der Überschrift der Nummer 1 das Wassergeld und die Friedhofsunterhaltung ein.1.730,00 €829,00 €2.559,00 €25 J.Nummer 1.12 und Nummer 3.112 des Gebührentarifs
ErdrasenreihengrabstätteDas einzige pflegefreie Erdgrab in Witten. Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung nimmt die Erdrasenreihengrabstätte ausdrücklich von der Pflicht zur Anlage und Pflege aus, Paragraf 26 Absatz 1 sagt, dass die Rasengrabstätten von der Stadt Witten eingesät und unterhalten werden. Die Grabart wird auf dem Friedhof Annen nicht angeboten.1.880,00 €829,00 €2.709,00 €25 J.Nummer 1.13 und Nummer 3.113 des Gebührentarifs, Paragraf 13 Absatz 8 und Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung
Grabstätte für TotgeburtenNach Paragraf 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung gelten die Bestimmungen entsprechend für Tot- und Fehlgeburten sowie für Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen, wenn ein Elternteil es wünscht.85,00 €184,00 €269,00 €25 J.Nummer 1.2 und Nummer 3.13 des Gebührentarifs
Erdwahlgrabstätte, je GrabstelleEine Wahlgrabstätte umfasst höchstens drei nebeneinander liegende Grabstellen. Der Wiedererwerb für weitere 15 Jahre kostet nach Nummer 1.411 je Grabstelle 1.035 Euro. Nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung trennt der Friedhofsträger Erdwahlgrabstätten grundsätzlich durch Natursteinplatten voneinander.2.070,00 €829,00 €2.899,00 €30 J.Nummer 1.31 und Nummer 3.1222 des Gebührentarifs, Paragraf 14 der Friedhofssatzung
Erdrasenwahlgrabstätte, je GrabstelleParagraf 14 Absatz 12 der Friedhofssatzung nimmt die Erdrasenwahlgrabstätte ausdrücklich von der Pflicht zur Anlage und Pflege aus, Paragraf 26 Absatz 1 sagt, dass die Stadt Witten die Rasengrabstätten einsät und unterhält. Der Wiedererwerb für weitere 15 Jahre kostet nach Nummer 1.412 je Grabstelle 1.125 Euro.2.250,00 €829,00 €3.079,00 €30 J.Nummer 1.32 und Nummer 3.1223 des Gebührentarifs, Paragraf 14 Absatz 12 und Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung

Urne: 8 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Witten. Nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung darf innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Beisetzung eine zweite Urne dazukommen; die Ruhefrist läuft 25 Jahre nach der ersten Beisetzung ab.1.730,00 €184,00 €1.914,00 €25 J.Nummer 1.14 und Nummer 3.114 des Gebührentarifs
UrnenrasenreihengrabstätteParagraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Rasengrabstätten von der Instandhaltungspflicht aus und sagt, dass die Stadt Witten sie einsät und unterhält. Absatz 4 verbietet den Verantwortlichen sogar, selbst zu pflegen. Auch hier darf binnen fünf Jahren eine zweite Urne dazukommen.1.805,00 €184,00 €1.989,00 €25 J.Nummer 1.15 und Nummer 3.115 des Gebührentarifs, Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung
Urnenreihengrabstätte unter BäumenNur auf dem Hauptfriedhof. Je Baum werden nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung 20 Urnen im Kreis um den Baum beigesetzt, die Stadt stellt je Baum zwei Namensstelen aus Naturstein. Paragraf 26 Absatz 1 nimmt die Reihengrabstätten unter Bäumen von der Instandhaltungspflicht aus. Eine intensive gärtnerische Pflege der Fläche findet nicht statt.2.030,00 €184,00 €2.214,00 €25 J.Nummer 1.16 und Nummer 3.116 des Gebührentarifs, Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung
Urnenreihengrabstätte auf dem anonymen GräberfeldDas günstigste pflegefreie Grab in Witten, gleichauf mit der Aschenbeisetzung. Nur auf dem Hauptfriedhof. Paragraf 26 Absatz 1 nimmt die Grabstätten auf dem anonymen Gräberfeld von der Instandhaltungspflicht aus, Paragraf 19 stellt sie von den Gestaltungsvorschriften frei. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden.1.730,00 €184,00 €1.914,00 €25 J.Nummer 1.17 und Nummer 3.117 des Gebührentarifs, Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung
Aschenbeisetzung auf dem AschestreufeldNur auf dem Hauptfriedhof. Nach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung ist die Verstreuung der Asche zulässig, wenn die verstorbene Person das schriftlich bestimmt hat. Eine zu pflegende Einzelgrabstelle entsteht dabei nicht.1.730,00 €184,00 €1.914,00 €25 J.Nummer 1.18 und Nummer 3.118 des Gebührentarifs, Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung
UrnenwahlgrabstätteIn einer Urnenwahlgrabstätte können bis zu acht Urnen beigesetzt werden. Der Wiedererwerb für weitere 15 Jahre kostet nach Nummer 1.413 1.035 Euro.2.070,00 €184,00 €2.254,00 €30 J.Nummer 1.33 und Nummer 3.1224 des Gebührentarifs, Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung
UrnenrasenwahlgrabstätteParagraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Rasengrabstätten von der Instandhaltungspflicht aus und weist Einsaat und Unterhaltung der Stadt Witten zu. Der Wiedererwerb für weitere 15 Jahre kostet nach Nummer 1.414 1.080 Euro.2.160,00 €184,00 €2.344,00 €30 J.Nummer 1.34 und Nummer 3.1225 des Gebührentarifs, Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung
Urnenkammer in einer Urnenstele, KolumbariumDie Kammer nimmt nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen auf. Paragraf 26 Absatz 1 nimmt die Grabstätten in Kolumbarien von der Instandhaltungspflicht aus. Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert, setzt die Friedhofsverwaltung die Urnen in der Erde bei. Der Wiedererwerb für weitere 15 Jahre kostet nach Nummer 1.415 1.267,50 Euro.2.535,00 €164,00 €2.699,00 €30 J.Nummer 1.35 und Nummer 3.1226 des Gebührentarifs, Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Grundgebühr Erdreihengrabstätte für Personen bis 5 Jahre347,00 €Nummer 3.111 des Gebührentarifs
Grundgebühr Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre829,00 €Nummer 3.112 des Gebührentarifs
Grundgebühr Erdrasenreihengrabstätte829,00 €Nummer 3.113 des Gebührentarifs
Grundgebühr Urnenreihengrabstätte184,00 €Nummer 3.114 des Gebührentarifs
Grundgebühr Urnenrasenreihengrabstätte184,00 €Nummer 3.115 des Gebührentarifs
Grundgebühr Urnenreihengrabstätte unter Bäumen184,00 €Nummer 3.116 des Gebührentarifs
Grundgebühr anonyme Urnengrabstelle184,00 €Nummer 3.117 des Gebührentarifs
Grundgebühr Aschenverstreuung184,00 €Nummer 3.118 des Gebührentarifs
Grundgebühr Tiefgrab, untere Grabstelle, Personen bis 5 Jahre520,00 €Nummer 3.1211 des Gebührentarifs
Grundgebühr Tiefgrab, untere Grabstelle, Personen über 5 Jahre1.244,00 €Nummer 3.1212 des Gebührentarifs
Grundgebühr Erdwahlgrabstätte für Personen bis 5 Jahre347,00 €Nummer 3.1221 des Gebührentarifs
Grundgebühr Erdwahlgrabstätte für Personen über 5 Jahre829,00 €Nummer 3.1222 des Gebührentarifs
Grundgebühr Erdrasenwahlgrabstätte829,00 €Nummer 3.1223 des Gebührentarifs
Grundgebühr Urnenwahlgrabstätte184,00 €Nummer 3.1224 des Gebührentarifs
Grundgebühr Urnenrasenwahlgrabstätte184,00 €Nummer 3.1225 des Gebührentarifs
Grundgebühr Urnenkammer in Urnenstelen164,00 €Nummer 3.1226 des Gebührentarifs
Grundgebühr Grabstätte für Totgeburten184,00 €Nummer 3.13 des Gebührentarifs
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte für weitere 15 Jahre, je Grabstelle1.035,00 €Nummer 1.411 des Gebührentarifs
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Erdrasenwahlgrabstätte für weitere 15 Jahre, je Grabstelle1.125,00 €Nummer 1.412 des Gebührentarifs
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte für weitere 15 Jahre1.035,00 €Nummer 1.413 des Gebührentarifs
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenrasenwahlgrabstätte für weitere 15 Jahre1.080,00 €Nummer 1.414 des Gebührentarifs
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenkammer in einer Urnenstele für weitere 15 Jahre1.267,50 €Nummer 1.415 des Gebührentarifs
Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte bis zum Ablauf einer die Nutzungszeit übersteigenden Ruhezeit, je Jahr und Grabstelle69,00 €Nummer 1.421 des Gebührentarifs
Verlängerung einer Erdrasenwahlgrabstätte bis zum Ablauf einer die Nutzungszeit übersteigenden Ruhezeit, je Jahr und Grabstelle75,00 €Nummer 1.422 des Gebührentarifs
Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte bis zum Ablauf einer die Nutzungszeit übersteigenden Ruhezeit, je Jahr69,00 €Nummer 1.423 des Gebührentarifs
Verlängerung einer Urnenrasenwahlgrabstätte bis zum Ablauf einer die Nutzungszeit übersteigenden Ruhezeit, je Jahr72,00 €Nummer 1.424 des Gebührentarifs
Verlängerung einer Urnenkammer in einer Urnenstele bis zum Ablauf einer die Nutzungszeit übersteigenden Ruhezeit, je Jahr84,50 €Nummer 1.425 des Gebührentarifs
Benutzung der großen Trauerfeierhalle auf dem Hauptfriedhof220,00 €Nummer 2.11 des Gebührentarifs
Benutzung einer der übrigen Trauerfeierhallen160,00 €Nummer 2.21 des Gebührentarifs
Einfachdekoration einer Trauerfeierhalle auf dem Hauptfriedhof119,00 €Nummer 2.31 des Gebührentarifs
Sonderdekoration einer Trauerfeierhalle auf dem Hauptfriedhof143,00 €Nummer 2.32 des Gebührentarifs
Ausschmücken des offenen Grabes70,00 €Nummer 3.3 des Gebührentarifs
Zuschlag für eine Beisetzung an einem Samstag50 Prozent der GrundgebührNummer 3.41 des Gebührentarifs
Abgrenzung einer Wahlgrabstätte mit Naturbruchsteinen, eine Grabstelle369,00 €Nummer 4.11 des Gebührentarifs
Abgrenzung einer Wahlgrabstätte mit Naturbruchsteinen, zwei Grabstellen461,00 €Nummer 4.12 des Gebührentarifs
Abgrenzung einer Wahlgrabstätte mit Naturbruchsteinen, je weitere Grabstelle92,00 €Nummer 4.13 des Gebührentarifs
Abgrenzung einer Urnenwahlgrabstätte mit Naturbruchsteinen276,00 €Nummer 4.2 des Gebührentarifs
Benutzung einer Ruhekammer100,00 €Nummer 5.1 des Gebührentarifs
Benutzung des Leichensammelraumes, je Leiche59,00 €Nummer 5.2 des Gebührentarifs
Benutzung der Kühlkammer, je angefangene 24 Stunden und Leiche59,00 €Nummer 5.3 des Gebührentarifs
Benutzung des Raumes für rituelle Leichenwaschungen, je Leiche280,00 €Nummer 5.4 des Gebührentarifs
Aufbewahren einer Urne über zwei Wochen hinaus, je angefangene Woche10,00 €Nummer 5.5 des Gebührentarifs
Versand einer Urne innerhalb der Bundesrepublik18,00 €Nummer 5.61 des Gebührentarifs
Genehmigung eines Grabmals auf einer Urnenreihengrabstätte oder einer Rasengrabstätte33,00 €Nummer 5.71 des Gebührentarifs
Genehmigung eines Grabmals auf einer Reihengrabstätte für Erdbeisetzungen37,00 €Nummer 5.72 des Gebührentarifs
Genehmigung eines Grabmals auf einer Urnenwahlgrabstätte oder einstelligen Erdwahlgrabstätte42,50 €Nummer 5.73 des Gebührentarifs
Genehmigung eines Grabmals auf einer mehrstelligen Erdwahlgrabstätte51,50 €Nummer 5.74 des Gebührentarifs
Ausstellen einer Zweitschrift, etwa der Grabstättenzuweisung oder des Gebührenbescheids7,50 €Nummer 5.8 des Gebührentarifs
Ausgrabung aus einem Tiefgrab, untere Grabstelle, Personen über 5 Jahre1.860,00 €Nummer 6.12 des Gebührentarifs
Ausgrabung aus einer Erdgrabstätte, Personen über 5 Jahre1.714,00 €Nummer 6.22 des Gebührentarifs
Ausgrabung einer Urne184,00 €Nummer 6.23 des Gebührentarifs
Erlaubnis zum Befahren der Friedhöfe für einen Tag3,00 €Nummer 7.1 des Gebührentarifs
Erlaubnis zum Befahren der Friedhöfe für ein Jahr30,00 €Nummer 7.2 des Gebührentarifs
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witten, vom 22.02.2019, zuletzt geändert am 27.02.2023.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.361,00 €

Erdreihengrabstätte für Personen bis 5 Jahre in Witten, über 25 Jahre, das sind 334,44 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeNummer 1.11 und Nummer 3.111 des Gebührentarifs1.514,00 €
BestattungNummer 3.111 des Gebührentarifs347,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde1.861,00 €

Das Grabbeet misst nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung 0,90 mal 0,45 Meter. Die Ruhezeit beträgt auch für Kinder 25 Jahre.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witten, vom 22.02.2019, zuletzt geändert am 27.02.2023. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die geltende Fassung des Gebührentarifs stammt vom 27.02.2023 und ist damit über drei Jahre alt. Eine jüngere Änderungssatzung ist im Ortsrecht der Stadt Witten und über die Suche nicht auffindbar. Die Beträge können deshalb überholt sein.
  • Nummer 4 des Tarifs berechnet eine Abgrenzung mit Naturbruchsteinen gesondert, für eine Erdwahlgrabstelle 369 Euro und für eine Urnenwahlgrabstätte 276 Euro. Sie ist hier nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet, weil der Tarif sie nicht als Pflichtleistung einer Grabart ausweist. Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt allerdings, dass Erdwahlgrabstätten außer Rasengrabstätten grundsätzlich durch vom Friedhofsträger zu verlegende Natursteinplatten voneinander getrennt werden. Wer eine Erdwahlgrabstätte kauft, sollte diesen Posten also erfragen.
  • Bei den Rasengrabstätten verpflichtet Paragraf 24 Absatz 3 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigte Person, die Namensplatte dauerhaft ebenerdig zu halten. Das ist eine Pflicht am Grabmal und keine Grabpflege; die Grabfläche selbst sät und unterhält nach Paragraf 26 Absätze 1 und 4 die Stadt Witten. Die Grabart bleibt deshalb als pflegefrei geführt.
  • Die Nummer 1.18 des Tarifs heißt Aschenbeisetzung, die zugehörige Grundgebühr unter Nummer 3.118 dagegen Aschenverstreuung. Die Friedhofssatzung kennt in Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe c nur das Aschestreufeld auf dem Hauptfriedhof, deshalb ist die Position hier als Beisetzung auf dem Aschestreufeld geführt.
  • Bei den Wahlgrabstätten läuft das Nutzungsrecht 30 Jahre, die Ruhezeit nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung aber 25 Jahre. Beide Zahlen stehen getrennt in den Feldern nutzungsdauerJahre und ruhefristJahre.
  • Die jährlichen Sätze der Nummern 1.421 bis 1.425 sind keine laufende Gebühr auf jedes Grab, sondern der Preis dafür, ein Nutzungsrecht bis zum Ablauf einer Ruhezeit zu verlängern, die über die Nutzungszeit hinausreicht. Sie fallen nur an, wenn spät im Nutzungszeitraum beigesetzt wird, und sind deshalb nicht eingerechnet.
  • Der Tarif kennt für das Tiefgrab, also die untere Grabstelle einer Erdwahlgrabstätte, eine eigene Grundgebühr von 1.244 Euro, aber keine eigene Überlassungsgebühr. Das Tiefgrab ist deshalb nicht als eigene Grabart erfasst; seine Grundgebühr steht unter den Bestattungsgebühren.
  • Nummer 3.2 des Tarifs erhebt einen Zuschlag von 10 Prozent auf die Grundgebühr für jede angefangenen 10 Prozent, um die ein Sarg die Normgröße nach Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofssatzung überschreitet. Der Zuschlag ist nicht bezifferbar und deshalb nicht erfasst.
  • Die Stadt Witten veröffentlicht für die Friedhofsverwaltung keine Öffnungszeiten, deshalb ist das Feld leer. Die Verwaltung sitzt im Betriebsamt an der Dortmunder Straße, die Friedhofsgärtnerei am Hauptfriedhof an der Pferdebachstraße.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.