Witten, Nordrhein-Westfalen, AGS 05954036
Friedhofsgebühren in Witten, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witten, vom 22.02.2019, zuletzt geändert am 27.02.2023. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Witten und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Witten, Betriebsamt, Friedhofsverwaltung.
- 269,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.079,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 14
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Leichen und Aschen, ohne Unterschied nach Alter oder Bestattungsart
Grabstätte für Totgeburten, mit Beisetzung
Erdrasenwahlgrabstätte, je Grabstelle, mit Beisetzung
Paragraf 10 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Witten kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Witten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrabstätte für Personen bis 5 JahreDas Grabbeet misst nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung 0,90 mal 0,45 Meter. Die Ruhezeit beträgt auch für Kinder 25 Jahre. | 1.514,00 € | 347,00 € | 1.861,00 € | 25 J. | Nummer 1.11 und Nummer 3.111 des Gebührentarifs |
| Erdreihengrabstätte für Personen über 5 JahreDas günstigste Erdgrab in Witten. Die Überlassungsgebühr schließt nach der Überschrift der Nummer 1 das Wassergeld und die Friedhofsunterhaltung ein. | 1.730,00 € | 829,00 € | 2.559,00 € | 25 J. | Nummer 1.12 und Nummer 3.112 des Gebührentarifs |
| ErdrasenreihengrabstätteDas einzige pflegefreie Erdgrab in Witten. Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung nimmt die Erdrasenreihengrabstätte ausdrücklich von der Pflicht zur Anlage und Pflege aus, Paragraf 26 Absatz 1 sagt, dass die Rasengrabstätten von der Stadt Witten eingesät und unterhalten werden. Die Grabart wird auf dem Friedhof Annen nicht angeboten. | 1.880,00 € | 829,00 € | 2.709,00 € | 25 J. | Nummer 1.13 und Nummer 3.113 des Gebührentarifs, Paragraf 13 Absatz 8 und Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung |
| Grabstätte für TotgeburtenNach Paragraf 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung gelten die Bestimmungen entsprechend für Tot- und Fehlgeburten sowie für Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen, wenn ein Elternteil es wünscht. | 85,00 € | 184,00 € | 269,00 € | 25 J. | Nummer 1.2 und Nummer 3.13 des Gebührentarifs |
| Erdwahlgrabstätte, je GrabstelleEine Wahlgrabstätte umfasst höchstens drei nebeneinander liegende Grabstellen. Der Wiedererwerb für weitere 15 Jahre kostet nach Nummer 1.411 je Grabstelle 1.035 Euro. Nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung trennt der Friedhofsträger Erdwahlgrabstätten grundsätzlich durch Natursteinplatten voneinander. | 2.070,00 € | 829,00 € | 2.899,00 € | 30 J. | Nummer 1.31 und Nummer 3.1222 des Gebührentarifs, Paragraf 14 der Friedhofssatzung |
| Erdrasenwahlgrabstätte, je GrabstelleParagraf 14 Absatz 12 der Friedhofssatzung nimmt die Erdrasenwahlgrabstätte ausdrücklich von der Pflicht zur Anlage und Pflege aus, Paragraf 26 Absatz 1 sagt, dass die Stadt Witten die Rasengrabstätten einsät und unterhält. Der Wiedererwerb für weitere 15 Jahre kostet nach Nummer 1.412 je Grabstelle 1.125 Euro. | 2.250,00 € | 829,00 € | 3.079,00 € | 30 J. | Nummer 1.32 und Nummer 3.1223 des Gebührentarifs, Paragraf 14 Absatz 12 und Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung |
8 Grabarten für die Urne in Witten
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Witten. Nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung darf innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Beisetzung eine zweite Urne dazukommen; die Ruhefrist läuft 25 Jahre nach der ersten Beisetzung ab. | 1.730,00 € | 184,00 € | 1.914,00 € | 25 J. | Nummer 1.14 und Nummer 3.114 des Gebührentarifs |
| UrnenrasenreihengrabstätteParagraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Rasengrabstätten von der Instandhaltungspflicht aus und sagt, dass die Stadt Witten sie einsät und unterhält. Absatz 4 verbietet den Verantwortlichen sogar, selbst zu pflegen. Auch hier darf binnen fünf Jahren eine zweite Urne dazukommen. | 1.805,00 € | 184,00 € | 1.989,00 € | 25 J. | Nummer 1.15 und Nummer 3.115 des Gebührentarifs, Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung |
| Urnenreihengrabstätte unter BäumenNur auf dem Hauptfriedhof. Je Baum werden nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung 20 Urnen im Kreis um den Baum beigesetzt, die Stadt stellt je Baum zwei Namensstelen aus Naturstein. Paragraf 26 Absatz 1 nimmt die Reihengrabstätten unter Bäumen von der Instandhaltungspflicht aus. Eine intensive gärtnerische Pflege der Fläche findet nicht statt. | 2.030,00 € | 184,00 € | 2.214,00 € | 25 J. | Nummer 1.16 und Nummer 3.116 des Gebührentarifs, Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung |
| Urnenreihengrabstätte auf dem anonymen GräberfeldDas günstigste pflegefreie Grab in Witten, gleichauf mit der Aschenbeisetzung. Nur auf dem Hauptfriedhof. Paragraf 26 Absatz 1 nimmt die Grabstätten auf dem anonymen Gräberfeld von der Instandhaltungspflicht aus, Paragraf 19 stellt sie von den Gestaltungsvorschriften frei. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden. | 1.730,00 € | 184,00 € | 1.914,00 € | 25 J. | Nummer 1.17 und Nummer 3.117 des Gebührentarifs, Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung |
| Aschenbeisetzung auf dem AschestreufeldNur auf dem Hauptfriedhof. Nach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung ist die Verstreuung der Asche zulässig, wenn die verstorbene Person das schriftlich bestimmt hat. Eine zu pflegende Einzelgrabstelle entsteht dabei nicht. | 1.730,00 € | 184,00 € | 1.914,00 € | 25 J. | Nummer 1.18 und Nummer 3.118 des Gebührentarifs, Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung |
| UrnenwahlgrabstätteIn einer Urnenwahlgrabstätte können bis zu acht Urnen beigesetzt werden. Der Wiedererwerb für weitere 15 Jahre kostet nach Nummer 1.413 1.035 Euro. | 2.070,00 € | 184,00 € | 2.254,00 € | 30 J. | Nummer 1.33 und Nummer 3.1224 des Gebührentarifs, Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung |
| UrnenrasenwahlgrabstätteParagraf 26 Absatz 1 der Friedhofssatzung nimmt die Rasengrabstätten von der Instandhaltungspflicht aus und weist Einsaat und Unterhaltung der Stadt Witten zu. Der Wiedererwerb für weitere 15 Jahre kostet nach Nummer 1.414 1.080 Euro. | 2.160,00 € | 184,00 € | 2.344,00 € | 30 J. | Nummer 1.34 und Nummer 3.1225 des Gebührentarifs, Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung |
| Urnenkammer in einer Urnenstele, KolumbariumDie Kammer nimmt nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen auf. Paragraf 26 Absatz 1 nimmt die Grabstätten in Kolumbarien von der Instandhaltungspflicht aus. Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert, setzt die Friedhofsverwaltung die Urnen in der Erde bei. Der Wiedererwerb für weitere 15 Jahre kostet nach Nummer 1.415 1.267,50 Euro. | 2.535,00 € | 164,00 € | 2.699,00 € | 30 J. | Nummer 1.35 und Nummer 3.1226 des Gebührentarifs, Paragraf 26 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung |
53 weitere Gebühren in der Satzung von Witten
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grundgebühr Erdreihengrabstätte für Personen bis 5 Jahre | 347,00 € | Nummer 3.111 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre | 829,00 € | Nummer 3.112 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Erdrasenreihengrabstätte | 829,00 € | Nummer 3.113 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Urnenreihengrabstätte | 184,00 € | Nummer 3.114 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Urnenrasenreihengrabstätte | 184,00 € | Nummer 3.115 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Urnenreihengrabstätte unter Bäumen | 184,00 € | Nummer 3.116 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr anonyme Urnengrabstelle | 184,00 € | Nummer 3.117 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Aschenverstreuung | 184,00 € | Nummer 3.118 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Tiefgrab, untere Grabstelle, Personen bis 5 Jahre | 520,00 € | Nummer 3.1211 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Tiefgrab, untere Grabstelle, Personen über 5 Jahre | 1.244,00 € | Nummer 3.1212 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Erdwahlgrabstätte für Personen bis 5 Jahre | 347,00 € | Nummer 3.1221 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Erdwahlgrabstätte für Personen über 5 Jahre | 829,00 € | Nummer 3.1222 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Erdrasenwahlgrabstätte | 829,00 € | Nummer 3.1223 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Urnenwahlgrabstätte | 184,00 € | Nummer 3.1224 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Urnenrasenwahlgrabstätte | 184,00 € | Nummer 3.1225 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Urnenkammer in Urnenstelen | 164,00 € | Nummer 3.1226 des Gebührentarifs |
| Grundgebühr Grabstätte für Totgeburten | 184,00 € | Nummer 3.13 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte für weitere 15 Jahre, je Grabstelle | 1.035,00 € | Nummer 1.411 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Erdrasenwahlgrabstätte für weitere 15 Jahre, je Grabstelle | 1.125,00 € | Nummer 1.412 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte für weitere 15 Jahre | 1.035,00 € | Nummer 1.413 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenrasenwahlgrabstätte für weitere 15 Jahre | 1.080,00 € | Nummer 1.414 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenkammer in einer Urnenstele für weitere 15 Jahre | 1.267,50 € | Nummer 1.415 des Gebührentarifs |
| Verlängerung einer Erdwahlgrabstätte bis zum Ablauf einer die Nutzungszeit übersteigenden Ruhezeit, je Jahr und Grabstelle | 69,00 € | Nummer 1.421 des Gebührentarifs |
| Verlängerung einer Erdrasenwahlgrabstätte bis zum Ablauf einer die Nutzungszeit übersteigenden Ruhezeit, je Jahr und Grabstelle | 75,00 € | Nummer 1.422 des Gebührentarifs |
| Verlängerung einer Urnenwahlgrabstätte bis zum Ablauf einer die Nutzungszeit übersteigenden Ruhezeit, je Jahr | 69,00 € | Nummer 1.423 des Gebührentarifs |
| Verlängerung einer Urnenrasenwahlgrabstätte bis zum Ablauf einer die Nutzungszeit übersteigenden Ruhezeit, je Jahr | 72,00 € | Nummer 1.424 des Gebührentarifs |
| Verlängerung einer Urnenkammer in einer Urnenstele bis zum Ablauf einer die Nutzungszeit übersteigenden Ruhezeit, je Jahr | 84,50 € | Nummer 1.425 des Gebührentarifs |
| Benutzung der großen Trauerfeierhalle auf dem Hauptfriedhof | 220,00 € | Nummer 2.11 des Gebührentarifs |
| Benutzung einer der übrigen Trauerfeierhallen | 160,00 € | Nummer 2.21 des Gebührentarifs |
| Einfachdekoration einer Trauerfeierhalle auf dem Hauptfriedhof | 119,00 € | Nummer 2.31 des Gebührentarifs |
| Sonderdekoration einer Trauerfeierhalle auf dem Hauptfriedhof | 143,00 € | Nummer 2.32 des Gebührentarifs |
| Ausschmücken des offenen Grabes | 70,00 € | Nummer 3.3 des Gebührentarifs |
| Zuschlag für eine Beisetzung an einem Samstag | 50 Prozent der Grundgebühr | Nummer 3.41 des Gebührentarifs |
| Abgrenzung einer Wahlgrabstätte mit Naturbruchsteinen, eine Grabstelle | 369,00 € | Nummer 4.11 des Gebührentarifs |
| Abgrenzung einer Wahlgrabstätte mit Naturbruchsteinen, zwei Grabstellen | 461,00 € | Nummer 4.12 des Gebührentarifs |
| Abgrenzung einer Wahlgrabstätte mit Naturbruchsteinen, je weitere Grabstelle | 92,00 € | Nummer 4.13 des Gebührentarifs |
| Abgrenzung einer Urnenwahlgrabstätte mit Naturbruchsteinen | 276,00 € | Nummer 4.2 des Gebührentarifs |
| Benutzung einer Ruhekammer | 100,00 € | Nummer 5.1 des Gebührentarifs |
| Benutzung des Leichensammelraumes, je Leiche | 59,00 € | Nummer 5.2 des Gebührentarifs |
| Benutzung der Kühlkammer, je angefangene 24 Stunden und Leiche | 59,00 € | Nummer 5.3 des Gebührentarifs |
| Benutzung des Raumes für rituelle Leichenwaschungen, je Leiche | 280,00 € | Nummer 5.4 des Gebührentarifs |
| Aufbewahren einer Urne über zwei Wochen hinaus, je angefangene Woche | 10,00 € | Nummer 5.5 des Gebührentarifs |
| Versand einer Urne innerhalb der Bundesrepublik | 18,00 € | Nummer 5.61 des Gebührentarifs |
| Genehmigung eines Grabmals auf einer Urnenreihengrabstätte oder einer Rasengrabstätte | 33,00 € | Nummer 5.71 des Gebührentarifs |
| Genehmigung eines Grabmals auf einer Reihengrabstätte für Erdbeisetzungen | 37,00 € | Nummer 5.72 des Gebührentarifs |
| Genehmigung eines Grabmals auf einer Urnenwahlgrabstätte oder einstelligen Erdwahlgrabstätte | 42,50 € | Nummer 5.73 des Gebührentarifs |
| Genehmigung eines Grabmals auf einer mehrstelligen Erdwahlgrabstätte | 51,50 € | Nummer 5.74 des Gebührentarifs |
| Ausstellen einer Zweitschrift, etwa der Grabstättenzuweisung oder des Gebührenbescheids | 7,50 € | Nummer 5.8 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung aus einem Tiefgrab, untere Grabstelle, Personen über 5 Jahre | 1.860,00 € | Nummer 6.12 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung aus einer Erdgrabstätte, Personen über 5 Jahre | 1.714,00 € | Nummer 6.22 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung einer Urne | 184,00 € | Nummer 6.23 des Gebührentarifs |
| Erlaubnis zum Befahren der Friedhöfe für einen Tag | 3,00 € | Nummer 7.1 des Gebührentarifs |
| Erlaubnis zum Befahren der Friedhöfe für ein Jahr | 30,00 € | Nummer 7.2 des Gebührentarifs |
Was ein Grab in Witten über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.361,00 €
Erdreihengrabstätte für Personen bis 5 Jahre in Witten, über 25 Jahre, das sind 334,44 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeNummer 1.11 und Nummer 3.111 des Gebührentarifs | 1.514,00 € |
| BestattungNummer 3.111 des Gebührentarifs | 347,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.861,00 € |
Das Grabbeet misst nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung 0,90 mal 0,45 Meter. Die Ruhezeit beträgt auch für Kinder 25 Jahre.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witten, vom 22.02.2019, zuletzt geändert am 27.02.2023. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
9 Fragen, die die Satzung von Witten offenlässt
- Die geltende Fassung des Gebührentarifs stammt vom 27.02.2023 und ist damit über drei Jahre alt. Eine jüngere Änderungssatzung ist im Ortsrecht der Stadt Witten und über die Suche nicht auffindbar. Die Beträge können deshalb überholt sein.
- Nummer 4 des Tarifs berechnet eine Abgrenzung mit Naturbruchsteinen gesondert, für eine Erdwahlgrabstelle 369 Euro und für eine Urnenwahlgrabstätte 276 Euro. Sie ist hier nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet, weil der Tarif sie nicht als Pflichtleistung einer Grabart ausweist. Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt allerdings, dass Erdwahlgrabstätten außer Rasengrabstätten grundsätzlich durch vom Friedhofsträger zu verlegende Natursteinplatten voneinander getrennt werden. Wer eine Erdwahlgrabstätte kauft, sollte diesen Posten also erfragen.
- Bei den Rasengrabstätten verpflichtet Paragraf 24 Absatz 3 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigte Person, die Namensplatte dauerhaft ebenerdig zu halten. Das ist eine Pflicht am Grabmal und keine Grabpflege; die Grabfläche selbst sät und unterhält nach Paragraf 26 Absätze 1 und 4 die Stadt Witten. Die Grabart bleibt deshalb als pflegefrei geführt.
- Die Nummer 1.18 des Tarifs heißt Aschenbeisetzung, die zugehörige Grundgebühr unter Nummer 3.118 dagegen Aschenverstreuung. Die Friedhofssatzung kennt in Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe c nur das Aschestreufeld auf dem Hauptfriedhof, deshalb ist die Position hier als Beisetzung auf dem Aschestreufeld geführt.
- Bei den Wahlgrabstätten läuft das Nutzungsrecht 30 Jahre, die Ruhezeit nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung aber 25 Jahre. Beide Zahlen stehen getrennt in den Feldern nutzungsdauerJahre und ruhefristJahre.
- Die jährlichen Sätze der Nummern 1.421 bis 1.425 sind keine laufende Gebühr auf jedes Grab, sondern der Preis dafür, ein Nutzungsrecht bis zum Ablauf einer Ruhezeit zu verlängern, die über die Nutzungszeit hinausreicht. Sie fallen nur an, wenn spät im Nutzungszeitraum beigesetzt wird, und sind deshalb nicht eingerechnet.
- Der Tarif kennt für das Tiefgrab, also die untere Grabstelle einer Erdwahlgrabstätte, eine eigene Grundgebühr von 1.244 Euro, aber keine eigene Überlassungsgebühr. Das Tiefgrab ist deshalb nicht als eigene Grabart erfasst; seine Grundgebühr steht unter den Bestattungsgebühren.
- Nummer 3.2 des Tarifs erhebt einen Zuschlag von 10 Prozent auf die Grundgebühr für jede angefangenen 10 Prozent, um die ein Sarg die Normgröße nach Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofssatzung überschreitet. Der Zuschlag ist nicht bezifferbar und deshalb nicht erfasst.
- Die Stadt Witten veröffentlicht für die Friedhofsverwaltung keine Öffnungszeiten, deshalb ist das Feld leer. Die Verwaltung sitzt im Betriebsamt an der Dortmunder Straße, die Friedhofsgärtnerei am Hauptfriedhof an der Pferdebachstraße.
Friedhöfe in Witten und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 30 Friedhöfe in WittenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Witten vom 22.02.2019, zuletzt geändert am 27.02.2023
- Friedhofssatzung der Stadt Witten vom 12.12.2014, zuletzt geändert am 28.05.2018
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.