Lübeck, Schleswig-Holstein, AGS 01003000
Friedhofsgebühren in Lübeck, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck, Ortsrecht Nummer 6/13, mit dem Gebührentarif als Anhang, vom 07.07.2011 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung vom 31.03.2015, in Kraft seit 01.04.2015. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Lübeck und nicht für einzelne. Träger ist Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr.
- 1.136,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 5.792,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 21
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung Verstorbener über 6 Jahre
Grabstätte für die namenlose Beisetzung von Urnen, mit Beisetzung
Sarg-Gemeinschaftsgrabstätte, mit Beisetzung
Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Lübeck kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
7 Grabarten für die Erdbestattung in Lübeck
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrabstätte für Särge, einstelligDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Zwei Stellen übereinander kosten 2.100 Euro, zwei Stellen nebeneinander 2.420 Euro. Die gärtnerische Anlage und die laufende Unterhaltung liegen nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. | 1.620,00 € | 842,00 € | 2.462,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Abschnitt B Ziffer 1 a und Abschnitt C Ziffer 1 b |
| Wahlgrabstätte für Särge für Verstorbene bis zum vollendeten 6. LebensjahrDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Ruhefrist und Nutzungsdauer betragen hier fünfzehn Jahre, nach Paragraf 10 Absatz 1 und Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung. | 760,00 € | 566,00 € | 1.326,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1.1, vierte Spalte, sowie Abschnitt B Ziffer 1 b und Abschnitt C Ziffer 1 c |
| Wahlgrabstätte für Särge in Rasen, einstelligDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung sät die Friedhofsverwaltung die Grabstätte mit Rasen ein und mäht sie. Der Nutzungsberechtigte darf am Kopfende eine Fläche von einem Meter mal einem Meter pflegen, muss es aber nicht. Zwei Stellen übereinander kosten 2.340 Euro. | 1.860,00 € | 842,00 € | 2.702,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 1.2 sowie Abschnitt B Ziffer 1 a und Abschnitt C Ziffer 1 b |
| Wahlgrabstätte für Särge auf dem Burgtorfriedhof und dem Friedhof St. Jürgen, einstelligDer Betrag gilt auf dem Burgtorfriedhof und dem Friedhof St. Jürgen. Zwei Stellen übereinander kosten 3.160 Euro, zwei Stellen nebeneinander 3.620 Euro. Rasengrabstätten für Särge gibt es auf diesen beiden Friedhöfen nicht. | 2.440,00 € | 972,00 € | 3.412,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 6 sowie Abschnitt B Ziffer 1 a und Abschnitt C Ziffer 1 b |
| Reihengrabstätte für SärgeDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Lübeck. Eine zweistellige Reihengrabstätte kostet bei der Zweitbelegung 1.550 Euro; neu vergeben wird sie nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht mehr. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 3 nicht verlängerbar. | 1.280,00 € | 842,00 € | 2.122,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 3.1 sowie Abschnitt B Ziffer 1 a und Abschnitt C Ziffer 1 b |
| Rasen-Grabstätte für Särge als ReihengrabstätteDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Das günstigste pflegefreie Erdgrab in Lübeck. Nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung sät die Friedhofsverwaltung die Grabstätte mit Rasen ein und mäht sie. Auf der Reihengrabstätte im Rasen ist nach Paragraf 31 Absatz 2 nur ein liegendes Grabmal zulässig. | 1.520,00 € | 842,00 € | 2.362,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 3.2 sowie Abschnitt B Ziffer 1 a und Abschnitt C Ziffer 1 b |
| Sarg-GemeinschaftsgrabstätteDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Nach Paragraf 20 der Friedhofssatzung ist das Grabfeld von einem gewerblichen Unternehmer bepflanzt und gepflegt und trägt ein Grabmal mit den Namen aller dort Bestatteten. Wer die Kosten dieses Unternehmers trägt, sagt die Satzung nicht, deshalb führen wir die Grabart nicht als pflegefrei. | 4.950,00 € | 842,00 € | 5.792,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 3.3 sowie Abschnitt B Ziffer 1 a und Abschnitt C Ziffer 1 b |
14 Grabarten für die Urne in Lübeck
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenwahlgrab, einstelligDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Zwei Stellen übereinander kosten 1.440 Euro, zwei Stellen nebeneinander 1.620 Euro. Nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung dürfen bis zu vier zusätzliche Urnen beigesetzt werden, jede kostet nach Ziffer 5 weitere 790 Euro. | 1.200,00 € | 236,00 € | 1.436,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 2.1 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Urnen-Rasen-Grabstätte als Wahlgrab, einstelligDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Nach Paragraf 21 der Friedhofssatzung sät die Friedhofsverwaltung die Grabstätte mit Rasen ein und mäht sie; eine gärtnerische Pflege ist nicht möglich, Blumenschmuck kann nur an einer zentralen Stelle des Grabfeldes abgelegt werden. Zwei Stellen übereinander kosten 1.560 Euro. | 1.320,00 € | 236,00 € | 1.556,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 2.2 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Abgedecktes Urnenwahlgrab, einstellig, Gebühr ohne SteinDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Nach Paragraf 25 der Friedhofssatzung deckt der Nutzungsberechtigte die Grabstätte vollflächig mit einer Grabplatte ab, es bleibt also keine Fläche zu bepflanzen. Die Grabplatte selbst ist in der Gebühr nicht enthalten. Zwei Stellen übereinander kosten 1.640 Euro. | 1.400,00 € | 236,00 € | 1.636,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 2.3 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Bepflanztes Urnenwahlgrab, einstelligDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Nach Paragraf 26 der Friedhofssatzung wird die Grabstätte gärtnerisch gepflegt; der Friedhofswegweiser der Stadt weist die gärtnerische Pflege für zwanzig Jahre als Teil des Grabpreises aus. Zwei Stellen übereinander kosten 2.240 Euro. | 2.000,00 € | 236,00 € | 2.236,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 2.4 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Baumgrabstätte für die Beisetzung von bis zu acht Urnen unter einem BaumNur auf dem Vorwerker Friedhof. Die Grabplatzgebühr gilt für die gesamte Grabstätte mit bis zu acht Urnen, die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Nach Paragraf 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung sät die Friedhofsverwaltung die Fläche unter der Baumkrone mit Rasen ein und mäht sie; eine weitergehende Pflege des Rasens erfolgt nicht. | 2.950,00 € | 236,00 € | 3.186,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 2.5 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Grabstätte im Kolumbarium als Urnenwahlgrab, einstelligNur auf dem Vorwerker Friedhof. Die Nische wird nach Paragraf 28 der Friedhofssatzung mit einer Glas- oder Steinplatte verschlossen, es gibt keine Fläche zu bepflanzen. Die Grabarbeiten kosten in der Urnenhalle nur 43 Euro. Zwei Stellen kosten 2.980 Euro. | 2.450,00 € | 193,00 € | 2.643,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 2.6 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 f |
| Urnenwahlgrab auf dem Burgtorfriedhof und dem Friedhof St. Jürgen, einstelligDer Betrag gilt auf dem Burgtorfriedhof und dem Friedhof St. Jürgen. Zwei Stellen übereinander kosten 2.160 Euro, zwei Stellen nebeneinander 2.440 Euro. | 1.800,00 € | 291,00 € | 2.091,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 7.1 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Urnengemeinschaftsgrabstätte in einer Gruft, einstelligNur auf dem Burgtorfriedhof. Nach Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung liegen die Urnen in einer Gruft, die Grabstätte trägt eine Namenstafel mit allen dort Beigesetzten, und eine gärtnerische Pflege entfällt. Zwei Stellen kosten 3.560 Euro. | 2.500,00 € | 291,00 € | 2.791,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 7.2 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 d |
| UrnenreihengrabDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Das günstigste gewöhnliche Urnengrab in Lübeck. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung nicht verlängerbar. | 1.040,00 € | 236,00 € | 1.276,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 4.1 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Urnen-Rasen-ReihengrabDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Nach Paragraf 21 der Friedhofssatzung sät die Friedhofsverwaltung die Grabstätte mit Rasen ein und mäht sie; eine gärtnerische Pflege ist nicht möglich. Ein Grabmal darf nach Paragraf 31 Absatz 3 höchstens höhengleich mit dem Erdboden liegen. | 1.160,00 € | 236,00 € | 1.396,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 4.2 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Urnen-Stelen-Grab, Gebühr ohne SteinDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Nach Paragraf 22 der Friedhofssatzung wird die Grabstätte gärtnerisch gepflegt; der Friedhofswegweiser der Stadt weist die gärtnerische Pflege für zwanzig Jahre als Teil des Grabpreises aus. Die Stele selbst ist in der Gebühr nicht enthalten. | 1.740,00 € | 236,00 € | 1.976,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 4.3 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Urnen-GemeinschaftsgrabstätteDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Nach Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist das Grabfeld gärtnerisch gepflegt und trägt ein Grabmal mit den Namen aller dort Beigesetzten. Der Friedhofswegweiser der Stadt nennt dreißig Urnen je Feld und weist die gärtnerische Pflege für zwanzig Jahre als Teil des Grabpreises aus. | 2.130,00 € | 236,00 € | 2.366,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 4.4 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Baumgrabstätte im Friedhofshain als UrnenreihengrabNur auf dem Vorwerker Friedhof. Nach Paragraf 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung sät die Friedhofsverwaltung die Fläche unter der Baumkrone mit Rasen ein und mäht sie. Ein kleines Namensschild auf der gemeinsamen Holzstele kostet nach Abschnitt D Ziffer 30 zusätzlich 90 Euro. | 990,00 € | 236,00 € | 1.226,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 4.5 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Grabstätte für die namenlose Beisetzung von UrnenDer Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Das günstigste Grab in Lübeck. Nach Paragraf 24 der Friedhofssatzung werden die Urnen in Rasen-Grabfeldern namenlos beigesetzt, Anlage und Unterhaltung obliegen der Friedhofsverwaltung. | 900,00 € | 236,00 € | 1.136,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 4.6 sowie Abschnitt B Ziffer 2 und Abschnitt C Ziffer 1 d |
78 weitere Gebühren in der Satzung von Lübeck
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung eines Verstorbenen über 6 Jahre, Friedhöfe Vorwerk und Waldhusen | 370,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 a |
| Bestattung eines Verstorbenen über 6 Jahre, Burgtorfriedhof und Friedhof St. Jürgen | 500,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 a |
| Bestattung eines Verstorbenen über 6 Jahre an einem Samstag, Vorwerk und Waldhusen | 423,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 a |
| Bestattung eines Verstorbenen über 6 Jahre an einem Samstag, Burgtor und St. Jürgen | 571,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 a |
| Bestattung eines Verstorbenen bis 6 Jahre, Vorwerk und Waldhusen | 223,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 b |
| Bestattung eines Verstorbenen bis 6 Jahre, Burgtor und St. Jürgen | 300,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 b |
| Bestattung eines Verstorbenen bis 6 Jahre an einem Samstag, Vorwerk und Waldhusen | 275,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 b |
| Bestattung eines Verstorbenen bis 6 Jahre an einem Samstag, Burgtor und St. Jürgen | 371,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 b |
| Bestattung im Leichentuch einschließlich Holzrahmen, Vorwerk und Waldhusen | 350,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 c |
| Bestattung im Leichentuch einschließlich Holzrahmen, Burgtor und St. Jürgen | 475,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 c |
| Urnenbeisetzung, Vorwerk und Waldhusen | 150,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 2 |
| Urnenbeisetzung, Burgtorfriedhof und Friedhof St. Jürgen | 205,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 2 |
| Urnenbeisetzung an einem Samstag, Vorwerk und Waldhusen | 200,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 2 |
| Urnenbeisetzung an einem Samstag, Burgtor und St. Jürgen | 273,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 2 |
| Trauerfeier, Vorwerk und Waldhusen | 228,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 3 |
| Trauerfeier, Burgtorfriedhof und Friedhof St. Jürgen | 308,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 3 |
| Trauerfeier an einem Samstag, Vorwerk und Waldhusen | 343,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 3 |
| Trauerfeier an einem Samstag, Burgtor und St. Jürgen | 463,00 € | Gebührentarif Abschnitt B Ziffer 3 |
| Öffnen und Schließen eines Grabes für einen Sarg mit einem Verstorbenen über 6 Jahre, 2,50 Meter tief | 558,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 a |
| Öffnen und Schließen eines Grabes für einen Sarg mit einem Verstorbenen über 6 Jahre, 1,60 Meter tief | 472,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 b |
| Öffnen und Schließen eines Grabes für einen Sarg mit einem Verstorbenen bis 6 Jahre | 343,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 c |
| Öffnen und Schließen eines Grabes für eine Urne | 86,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Öffnen und Schließen eines Grabes für eine Urne mit Überurne | 129,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 e |
| Öffnen und Schließen einer Grabstätte für eine Urne in einer Urnenhalle | 43,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 f |
| Öffnen und Schließen eines Grabes an einem Samstag, Sarg, Verstorbener über 6 Jahre, 2,50 Meter tief | 642,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 a |
| Öffnen und Schließen eines Grabes an einem Samstag, Sarg, Verstorbener über 6 Jahre, 1,60 Meter tief | 543,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 b |
| Öffnen und Schließen eines Grabes an einem Samstag, Sarg, Verstorbener bis 6 Jahre | 394,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 c |
| Öffnen und Schließen eines Grabes an einem Samstag, Urne | 99,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Öffnen und Schließen eines Grabes an einem Samstag, Urne mit Überurne | 148,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 e |
| Öffnen und Schließen einer Grabstätte an einem Samstag, Urne in einer Urnenhalle | 50,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 f |
| Zusätzliche Urne oder zusätzlicher Sarg in einer Wahlgrabstätte, Vorwerk und Waldhusen | 790,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 5 |
| Zusätzliche Urne oder zusätzlicher Sarg in einer Wahlgrabstätte, Burgtor und St. Jürgen | 1.180,00 € | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 8 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je angefangenem Monat | ein Zweihundertvierzigstel der Grabplatzgebühr nach Abschnitt A Ziffer 1, 2, 6 oder 7 | Gebührentarif Abschnitt A Ziffer 9 |
| Ausgrabung eines Sarges mit einem Verstorbenen über 6 Jahre aus 2,50 Meter Tiefe | 1.115,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 a |
| Ausgrabung eines Sarges mit einem Verstorbenen über 6 Jahre aus 1,60 Meter Tiefe | 944,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 b |
| Ausgrabung eines Sarges mit einem Verstorbenen bis 6 Jahre | 685,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 c |
| Ausgrabung einer Urne | 172,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 d |
| Ausgrabung einer Urne mit Überurne | 257,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 e |
| Ausgrabung einer Urne aus einer Urnenhalle | 43,00 € | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 f |
| Grabarbeiten an Gruften | nach den tatsächlich entstehenden Kosten | Gebührentarif Abschnitt C Ziffer 1 g |
| Offene Aufbahrung eines Toten in den Leichenräumen, je Aufbahrung | 42,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 2 |
| Offene Aufbahrung eines Toten in den Leichenräumen mit Pflanzenschmuck und Leuchtern, je Aufbahrung | 80,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 3 |
| Benutzung des Leichen-Waschraums, je Vorgang | 87,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 4 |
| Aufbewahrung eines Sarges in den Leichenräumen über fünf Tage hinaus, je weiterem Tag | 20,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 5 |
| Verlängerung der Feier im Feierraum über die üblichen 25 Minuten hinaus, je angefangenen 10 Minuten | 44,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 6 |
| Gedenkbaum mit bis zu 30 Kerzen, je Feier | 34,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 7 |
| Zwei Dekorationsgefäße mit Blumenschmuck, je Feier | 88,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 8 |
| Gruftschmuck, je Feier | 29,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 9 |
| Versand einer Aschenkapsel innerhalb Deutschlands | 20,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 10 |
| Versand einer Aschenkapsel außerhalb Deutschlands, innerhalb Europas | 40,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 11 |
| Versand einer Aschenkapsel außerhalb Europas | 69,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 12 |
| Aufbewahrung einer Urne nach Ablauf eines Monats, je Monat | 18,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 13 |
| Annahme von Kränzen und Gebinden und deren Transport zum Grab, bei mehr als zwölf Gebinden je angefangenen 20 Gebinden | 17,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 14 |
| Abräumen eines grob vernachlässigten einstelligen Grabes, je Vorgang | 30,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 15 |
| Abräumen eines grob vernachlässigten zweistelligen Grabes nebeneinander, je Vorgang | 60,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 16 |
| Sauberhalten eines ungepflegten oder unbepflanzten einstelligen Grabes, je Jahr | 30,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 17 |
| Sauberhalten eines ungepflegten oder unbepflanzten zweistelligen Grabes nebeneinander, je Jahr | 60,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 18 |
| Abheben eines handelsüblichen Grabmals eines Urnengrabes nach Ablauf des Nutzungsrechts | 115,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 19 |
| Abheben eines handelsüblichen Grabmals eines Sarggrabes nach Ablauf des Nutzungsrechts | 136,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 20 |
| Abheben eines nicht handelsüblichen Grabmals, etwa eines Findlings | nach den tatsächlich entstehenden Kosten | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 21 |
| Entfernen der Einfassung eines Urnengrabes | 115,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 22 |
| Entfernen der Einfassung eines Sarggrabes | 136,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 23 |
| Abräumen nicht satzungsgemäßer Anlagen, etwa einer Grabeinfassung | 136,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 24 |
| Abräumen von Kränzen und Gebinden für Verstorbene, die nicht auf einem städtischen Friedhof bestattet sind | 101,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 25 |
| Staffelei, je Feier | 9,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 26 |
| Katafalkdecke, je Feier | 9,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 27 |
| Zusätzlicher Träger für eine Bestattung oder eine Trauerfeier außerhalb der städtischen Einrichtungen, je Stunde | 34,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 28 |
| Kilometerpauschale für Träger vom städtischen Stützpunkt zum Einsatzort und zurück, je Kilometer | 1,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 29 |
| Kleines Namensschild eines Verstorbenen für eine Baumgrabstätte im Friedhofshain auf der Gemeinschaftsholzstele | 90,00 € | Gebührentarif Abschnitt D Ziffer 30 |
| Gräberbuchauszug, Bescheinigung oder Beurkundung, je nach Umfang | 15,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 1 |
| Genehmigung zur Aufstellung einer Bank oder eines Hockers auf einer Grabstätte | 22,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 2 |
| Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung eines Grabmals für ein Urnengrab, einschließlich der Gebühr nach Abschnitt D Ziffer 19 | 150,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 3 |
| Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung eines Grabmals für ein Sarggrab, einschließlich der Gebühr nach Abschnitt D Ziffer 20 | 171,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 4 |
| Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung einer Grabeinfassung | 35,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 5 |
| Verwaltungsgebühr bei Rückgabe eines nicht in Anspruch genommenen Nutzungsrechts an einer Grabstätte | 132,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 6 |
| Verwaltungsgebühr bei Anforderung einer Urne | 15,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 7 |
| Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung einer Grabeinfassung für ein Urnengrab, einschließlich der Gebühr nach Abschnitt D Ziffer 22 | 150,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 8 |
| Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung einer Grabeinfassung für ein Sarggrab, einschließlich der Gebühr nach Abschnitt D Ziffer 23 | 171,00 € | Gebührentarif Abschnitt E Ziffer 9 |
Was ein Grab in Lübeck über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.662,00 €
Wahlgrabstätte für Särge, einstellig in Lübeck, über 20 Jahre, das sind 383,10 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Abschnitt B Ziffer 1 a und Abschnitt C Ziffer 1 b | 1.620,00 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt B Ziffer 1 a | 842,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.462,00 € |
Der Betrag gilt auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen. Zwei Stellen übereinander kosten 2.100 Euro, zwei Stellen nebeneinander 2.420 Euro. Die gärtnerische Anlage und die laufende Unterhaltung liegen nach Paragraf 36 Absatz 1 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck, Ortsrecht Nummer 6/13, mit dem Gebührentarif als Anhang, vom 07.07.2011 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung vom 31.03.2015, in Kraft seit 01.04.2015. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
15 Fragen, die die Satzung von Lübeck offenlässt
- Die geltende Fassung stammt vom 31.03.2015 und ist damit elf Jahre alt. Wir haben das Ortsrechtsverzeichnis der Hansestadt Lübeck am 29.08.2026 abgerufen; es führt den Eintrag 6/13 unverändert mit In Kraft seit 01.04.2015 und nennt keine spätere Änderungssatzung. Auch die örtlichen Bekanntmachungen enthalten keine zweite Änderung. Die Beträge sind also aktuell, aber lange nicht angehoben worden.
- Die Beisetzungsgebühr setzt sich in Lübeck aus zwei Tarifabschnitten zusammen, die beide unvermeidbar sind: der Bestattungsgebühr nach Abschnitt B und der Gebühr für die Grabarbeiten, also das Öffnen und Schließen des Grabes, nach Abschnitt C. Wir addieren beide. Wer nur Abschnitt B liest, hält eine Erdbestattung für 370 Euro möglich, während tatsächlich mindestens 842 Euro anfallen.
- Für Erdbestattungen haben wir bei den Grabarbeiten den Satz für 1,60 Meter Tiefe genommen, weil er zu einer einstelligen Grabstätte gehört. Wird eine zweistellige Grabstätte übereinander erstbelegt, gilt der Satz für 2,50 Meter, also 558 statt 472 Euro.
- Der Gebührentarif staffelt die Grabplatzgebühr nach ein oder zwei Grabstellen. Wir führen je Grabart die einstellige Variante als eigenen Eintrag und nennen die Preise für zwei Stellen übereinander und nebeneinander nur im Hinweis, weil eine Grabstätte für zwei Verstorbene mit den Gräbern anderer Gemeinden nicht vergleichbar ist.
- Die Grabplatzgebühr ist keine Jahresgebühr. Abschnitt A Ziffer 9 bemisst die Verlängerung mit einem Zweihundertvierzigstel je angefangenem Monat; der Tarifbetrag deckt damit genau die zwanzig Jahre der Nutzungszeit ab.
- Die Sarg-Gemeinschaftsgrabstätte nach Abschnitt A Ziffer 3.3 führen wir nicht als pflegefrei, obwohl ihr Preis von 4.950 Euro fast das Vierfache einer gewöhnlichen Reihengrabstätte beträgt. Paragraf 20 der Friedhofssatzung sagt zwar, dass das Grabfeld von einem gewerblichen Unternehmer bepflanzt und gepflegt wird, nennt aber nicht, wer diesen Unternehmer bezahlt. Im Friedhofswegweiser der Stadt taucht die Grabart gar nicht auf. Solange die Kostenträgerschaft nicht belegt ist, bleibt der Wert falsch.
- Die dauergrabgepflegten Grabstätten im Gemeinschaftsgrabfeld nach Paragraf 29 der Friedhofssatzung sind nicht pflegefrei und haben keine eigene Tarifzeile. Paragraf 29 Absatz 7 macht den Erwerb des Nutzungsrechts davon abhängig, dass der Nutzungsberechtigte beim gewerblichen Ersteller einen gesicherten Dauergrabpflegevertrag abschließt. Dessen Preis steht in keiner Satzung. In Lübeck wirbt die Friedhofsgärtner Lübeck eG mit dieser Leistung.
- Bei den bepflanzten Grabarten nach den Paragrafen 22, 23 Absatz 1 und 26 sowie beim abgedeckten Urnengrab nach Paragraf 25 und beim Kolumbarium nach Paragraf 28 sagt die Friedhofssatzung nur, dass sie gärtnerisch gepflegt werden oder dass keine Fläche zu bepflanzen bleibt. Sie nennt keinen Kostenträger. Wir führen sie dennoch als pflegefrei, weil Paragraf 36 Absatz 1 die Unterhaltungspflicht des Nutzungsberechtigten für genau diese Grabarten ausnimmt und der Friedhofswegweiser der Stadt sie ausdrücklich als pflegefrei kennzeichnet und bei dreien von ihnen die gärtnerische Pflege für zwanzig Jahre in die Zeile des Grabpreises schreibt. Der Wegweiser ist eine Broschüre, keine Satzung; diese Zuordnung steht damit auf einer schwächeren Grundlage als die der Rasengräber.
- Die Bestattung im Leichentuch nach Paragraf 6 Absatz 2 der Friedhofssatzung führen wir nicht als eigene Grabart. Sie findet in einer gewöhnlichen Wahlgrabstätte statt, kostet dieselbe Grabplatzgebühr und ist nur auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen zulässig. Die Bestattungsgebühr weicht ab und steht deshalb unter den Bestattungsgebühren.
- Bei der Urnengemeinschaftsgrabstätte in einer Gruft auf dem Burgtorfriedhof haben wir für die Grabarbeiten den Satz für Urnen von 86 Euro angesetzt. Abschnitt C Ziffer 1 g rechnet Arbeiten an Gruften nach den tatsächlich entstehenden Kosten ab; ob diese Ziffer auch für die Gemeinschaftsgruft gilt oder nur für die privaten Gruften nach Paragraf 32, sagt der Tarif nicht.
- Für Bestattungen an Samstagen erhebt die Stadt in den Abschnitten B und C höhere Sätze. Unsere Beträge sind die Werktagssätze. Die Trauerfeier kostet zusätzlich 228 Euro auf den Friedhöfen Vorwerk und Waldhusen und ist in den Grabpreisen nicht enthalten.
- Eine Abräumgebühr enthalten unsere Nutzungsgebühren nicht. Die Stadt erhebt sie nach Abschnitt E Ziffern 3, 4, 8 und 9 zusammen mit der Genehmigung eines Grabmals oder einer Grabeinfassung, also nur, wenn überhaupt ein Grabmal errichtet wird. Auf mehreren Grabarten ist ein Grabmal nach Paragraf 31 Absatz 1 der Friedhofssatzung gar nicht zulässig.
- Für die Baumgrabstätte im Friedhofshain kostet das kleine Namensschild auf der Gemeinschaftsholzstele nach Abschnitt D Ziffer 30 weitere 90 Euro. Ob eine Beisetzung ohne Namensschild möglich ist, sagt die Satzung nicht; wir haben das Schild deshalb nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet.
- Reihengrabstätten für Früh- und Fehlgeburten bietet die Hansestadt Lübeck nicht an. Nach dem Friedhofswegweiser gibt es sie auf dem evangelischen Friedhof St. Lorenz, dort viermal im Jahr kostenlos. Der Gebührentarif der Stadt kennt deshalb kein eigenes Grab für Fehlgeburten.
- Die Satzung gilt nur für die fünf städtischen Friedhöfe. Ein erheblicher Teil der Friedhöfe im Stadtgebiet steht in kirchlicher Trägerschaft, darunter die evangelischen Friedhöfe St. Lorenz, St. Lorenz Travemünde, St. Andreas Schlutup und St. Georg Genin sowie zwei jüdische Friedhöfe. Für sie gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
Friedhöfe in Lübeck und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck, Ortsrecht Nummer 6/13, mit dem Gebührentarif als Anhang vom 07.07.2011 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung vom 31.03.2015, in Kraft seit 01.04.2015
- Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck, Ortsrecht Nummer 6/12 vom 31.03.2015 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung vom 08.07.2019, in Kraft seit 20.07.2019
- Ortsrechtsverzeichnis der Hansestadt Lübeck, Eintrag 6/13 Abruf am 29.08.2026, der Eintrag trägt den Vermerk In Kraft seit 01.04.2015, zuletzt geändert 01.04.2015
- Der Friedhofswegweiser der Hansestadt Lübeck, 3. Ausgabe, Seiten 10, 20 und 21 September 2019, herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Friedhofsverwaltung der Hansestadt Lübeck
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.