Iserlohn · Nordrhein-Westfalen · AGS 05962024
Friedhofsgebühren Iserlohn: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Iserlohn, vom 13.12.2011, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 09.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 9 Friedhöfe der Stadt Iserlohn, Friedhofsverwaltung, nicht für einzelne.
- 724,00 €
- Günstigstes Grab
- 8.801,00 €
- Teuerstes Grab
- 20
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Sargbeisetzung
Sarg-Reihengrab für Kinder bis zu 3 Jahren
Urnen-Wahlgrab Familienbaum für mindestens 4 und höchstens 8 Urnen
Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Iserlohn kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 10 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Sarg-Reihengrab, klassischWird der Reihe nach vergeben, ein Sarg je Grabstelle. Ein Nacherwerb ist nicht möglich. Urnen dürfen zugestellt werden, solange die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet. | 2.909,00 € | 724,00 € | 3.633,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Reihengrab im muslimischen GräberfeldAuf dem Hauptfriedhof hält die Stadt ein eigenes Gräberfeld für islamische Bestattungen vor. Auf Antrag ist eine Bestattung im Tuch statt im Sarg zulässig. | 2.909,00 € | 724,00 € | 3.633,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 6 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 18 der Friedhofssatzung |
| Sarg-SonderreihengrabTrotz des Namens führt die Friedhofssatzung das Sonderreihengrab unter den Wahlgräbern: einstelliger Erwerb für 30 Jahre, ein Sarg und bis zu zwei Urnen, Nacherwerb möglich. | 2.909,00 € | 724,00 € | 3.633,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 4 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Reihengrab RasenDas einzige pflegefreie Erdgrab in Iserlohn. Paragraf 20 Absatz 11 Nummer 1 der Friedhofssatzung nennt Rasengräber ausdrücklich pflegefreie Grabstätten, Paragraf 27 Absatz 8 überträgt Herrichtung und Veränderung der pflegefreien Gräber ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die liegende Gedenkplatte ist nicht im Preis enthalten. | 3.201,00 € | 724,00 € | 3.925,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 9 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 20 Absatz 11 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Reihengrab für Kinder bis zu 3 JahrenDer Tarif stellt die Nutzungsgebühr ausdrücklich gebührenfrei. Die Grabbereitung ist zu zahlen. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden. | 0,00 € | 724,00 € | 724,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 10 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 4 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Reihengrab für Kinder bis zu 3 Jahren im muslimischen GräberfeldAuch hier ist die Nutzungsgebühr gebührenfrei. Auf Antrag ist eine Bestattung im Tuch zulässig. | 0,00 € | 724,00 € | 724,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 11 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 5 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Reihengrab für Tot-, Früh- und FehlgeburtenDie Nutzungsgebühr ist gebührenfrei, auch die Verlängerung nach Ziffer 54. Nach Ablauf der Ruhezeit ist keine Verlängerung möglich. | 0,00 € | 724,00 € | 724,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 12 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 6 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Wahlgrab mit Option einer UrnenzubestattungDas günstigste Erdgrab in Iserlohn. Ein Sarg und bis zu zwei Urnen dürfen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 50 je Jahr 88 Euro, also genau ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr. | 2.645,00 € | 724,00 € | 3.369,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 1 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Wahlgrab im muslimischen Gräberfeld, mit Option einer UrnenzubestattungDie Verlängerung kostet nach Ziffer 53 je Jahr 88 Euro. | 2.645,00 € | 724,00 € | 3.369,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 4 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 2 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Wahlgrab pflegeleicht, mit Option einer UrnenzubestattungTrotz des Namens nicht pflegefrei: Nach Paragraf 20 Absatz 12 Nummer 1 der Friedhofssatzung besteht das Grab zu 30 Prozent aus einer selbst zu pflegenden Pflanzfläche und nur zu 70 Prozent aus einer von der Stadt gepflegten Rasenfläche. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 55 je Jahr 114 Euro. | 3.422,00 € | 724,00 € | 4.146,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 13 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 20 Absatz 12 der Friedhofssatzung |
Urne: 10 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnen-Reihengrab, klassischDas günstigste Grab in Iserlohn. Eine Urne je Grabstelle, kein Nacherwerb möglich. | 1.113,00 € | 223,00 € | 1.336,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 22 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 17 Absatz 3 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Reihengrab in der GemeinschaftsanlageNicht pflegefrei: Paragraf 20 Absatz 14 Nummer 2 der Friedhofssatzung verlangt einen Pflegevertrag, etwa mit der Gesellschaft für Dauergrabpflege, zu Lasten der nutzungsberechtigten Person. Dessen Preis steht in keiner Satzung. Die Friedhofsverwaltung errichtet ein Gemeinschaftsgrabmal mit Namen und Jahreszahlen. | 2.086,00 € | 223,00 € | 2.309,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 25 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 14 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Partnergrab in der Gemeinschaftsanlage Blüteninsel, für bis zu 2 UrnenNicht pflegefrei: Auch hier verlangt Paragraf 20 Absatz 15 Nummer 2 der Friedhofssatzung einen Pflegevertrag zu Lasten der nutzungsberechtigten Person. Die Gestaltung der Blüteninseln obliegt der Stadt, ein liegender Grabstein ist zulässig. | 3.252,00 € | 223,00 € | 3.475,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 20 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 15 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Wahlgrab für bis zu 4 Urnen, mit Option einer UrnenzubestattungDer Betrag gilt je Grabstelle. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre, die Ruhezeit je Urne 20 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 56 je Jahr 57 Euro. | 1.718,00 € | 223,00 € | 1.941,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 14 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 17 Absatz 4 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Wahlgrab im Bestattungswald, für bis zu 2 UrnenDas günstigste pflegefreie Grab in Iserlohn. Paragraf 20 Absatz 17 Nummer 4 der Friedhofssatzung nennt die Grabstätten pflegefrei und naturbelassen. Beigesetzt wird im bewaldeten Teil des Friedhofs Barendorf. Blumenschmuck ist nur am Tag der Beisetzung erlaubt. | 2.106,00 € | 223,00 € | 2.329,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 15 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 17 Nummer 4 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Wahlgrab am Baum, für bis zu 2 UrnenParagraf 20 Absatz 19 Nummer 1 der Friedhofssatzung nennt die Grabstätte pflegefrei und naturbelassen. Beigesetzt wird in der Rasenfläche um einen von der Verwaltung ausgewiesenen Baum. Ein Anspruch auf einen bestimmten Baum besteht nicht. | 2.398,00 € | 223,00 € | 2.621,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 17 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 19 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Wahlgrab Familienbaum für mindestens 4 und höchstens 8 UrnenDer Betrag gilt für den ganzen Baum, unter dem mindestens vier und höchstens acht Urnen Platz finden, nicht je Urne. Paragraf 20 Absatz 18 Nummer 1 der Friedhofssatzung nennt die Grabstätte pflegefrei und naturbelassen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 58 je Jahr 285 Euro. | 8.578,00 € | 223,00 € | 8.801,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 16 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 18 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Partnergrab im Kolumbarium, für bis zu 2 UrnenParagraf 20 Absatz 20 Nummer 1 der Friedhofssatzung überträgt Herrichtung und Pflege der Friedhofsverwaltung. Für die Beisetzung im Kolumbarium gilt der niedrigere Satz von 139 Euro. Wird nach Ablauf der Nutzungszeit nicht verlängert, werden die Urnen anonym beigesetzt. | 5.028,00 € | 139,00 € | 5.167,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 18 und Absatz 5 Ziffer 6, Paragraf 20 Absatz 20 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Wahlgrab pflegeleicht, für bis zu 2 UrnenTrotz des Namens nicht pflegefrei: Nach Paragraf 20 Absatz 16 Nummer 1 der Friedhofssatzung besteht das Grab zu 30 Prozent aus einer selbst zu pflegenden Pflanzfläche und zu 70 Prozent aus einer von der Stadt gepflegten Rasenfläche. | 2.398,00 € | 223,00 € | 2.621,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 19 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 16 der Friedhofssatzung |
| Urnenkulturgrab für bis zu 2 UrnenDie Beisetzung erfolgt in einer künstlerisch, geschichtlich oder städtebaulich erhaltenswerten Grabstätte. Nicht pflegefrei: Paragraf 20 Absatz 21 Nummer 3 der Friedhofssatzung verlangt einen Pflegevertrag zu Lasten der nutzungsberechtigten Person. | 3.641,00 € | 223,00 € | 3.864,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 21 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 21 der Friedhofssatzung |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung, Blumentransport durch das Bestattungsunternehmen | 724,00 € | Paragraf 3 Absatz 5 Ziffer 4 |
| Erdbestattung einschließlich Blumentransport zum Grab durch die Friedhofsverwaltung | 752,00 € | Paragraf 3 Absatz 5 Ziffer 1 |
| Urnenbestattung, Blumentransport durch das Bestattungsunternehmen | 223,00 € | Paragraf 3 Absatz 5 Ziffer 5 |
| Urnenbestattung einschließlich Blumentransport zum Grab durch die Friedhofsverwaltung | 250,00 € | Paragraf 3 Absatz 5 Ziffer 2 |
| Urnenbestattung im Kolumbarium, Blumentransport durch das Bestattungsunternehmen | 139,00 € | Paragraf 3 Absatz 5 Ziffer 6 |
| Urnenbestattung im Kolumbarium einschließlich Blumentransport zum Grab durch die Friedhofsverwaltung | 167,00 € | Paragraf 3 Absatz 5 Ziffer 3 |
| Zuschlag für eine Sargbestattung am Freitagnachmittag oder Samstag | 357,00 € | Paragraf 3 Absatz 6 |
| Zuschlag für eine Urnenbeisetzung am Freitagnachmittag oder Samstag | 151,00 € | Paragraf 3 Absatz 6 |
| Zubestattung einer zusätzlichen Urne in ein bestehendes Sarg- oder Urnengrab | 854,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffern 28 bis 38 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Sarg-Wahlgrab, je Jahr | 88,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 50 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Sarg-Wahlgrab pflegeleicht, je Jahr | 114,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 55 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnen-Wahlgrab, je Jahr | 57,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 56 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnen-Wahlgrab im Bestattungswald, je Jahr | 70,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 57 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Familienbaum, je Jahr | 285,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 58 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnen-Wahlgrab am Baum, je Jahr | 79,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 59 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnen-Partnergrab im Kolumbarium, je Jahr | 167,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 60 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnen-Wahlgrab pflegeleicht, je Jahr | 79,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 61 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnen-Partnergrab Blüteninsel, je Jahr | 108,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 62 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenkulturgrab, je Jahr | 121,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 63 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem städtischen Pflegegrab oder einer Grabstätte der historischen Abteilung, je Jahr | 136,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffern 51 und 52 |
| Ausgrabung einer Leiche | 1.184,00 € | Paragraf 3 Absatz 7 Ziffer 1 |
| Wiederbestattung einer Leiche | 1.115,00 € | Paragraf 3 Absatz 7 Ziffer 2 |
| Ausgrabung einer Urne | 278,00 € | Paragraf 3 Absatz 7 Ziffer 3 |
| Wiederbestattung einer Urne | 209,00 € | Paragraf 3 Absatz 7 Ziffer 4 |
| Umbettung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres | 975,00 € | Paragraf 3 Absatz 7 Ziffer 5 |
| Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier | 278,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 1 |
| Benutzung der Leichenhalle | 135,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 2 |
| Benutzung des Abschiedsraumes, der kleinen Kapelle | 147,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 3 |
| Aufbewahrung einer Leiche ohne anschließende Bestattung auf einem Iserlohner Friedhof, je angefangenem Tag | 47,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 4 |
| Aufbewahrung einer Urne, je angefangenem Monat | 38,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 5 |
| Prüfung und Genehmigung eines stehenden Grabmals | 107,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 6 |
| Prüfung und Genehmigung eines liegenden Grabmals | 57,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 7 |
| Erteilung oder Erneuerung der Zulassung von Gewerbetreibenden | 47,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 8 |
| Erlaubnis zum Befahren der städtischen Friedhöfe, je Jahr | 189,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 9 |
| Ermäßigte Erlaubnis zum Befahren der städtischen Friedhöfe, je Jahr | 63,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 10 |
| Sonderleistung: Urnengrabstelle einebnen und mit einer Steinplatte verschließen, einmalig | 132,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 11 |
| Sonderleistung: Fegen und Laubentfernen auf der Steinplatte, jährliche Pauschale | 25,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 12 |
| Sonderleistung: Erdgrabstelle einsäen und mähen, jährliche Pauschale | 54,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 13 |
| Leistungen, die der Tarif nicht aufführt | nach Aufwand berechnet | Paragraf 3 Absatz 11 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
11.433,00 €
Sarg-Reihengrab, klassisch in Iserlohn, über 30 Jahre, das sind 381,10 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 3 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung | 2.909,00 € |
| BestattungParagraf 3 Absatz 5 Ziffer 4 | 724,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.633,00 € |
Wird der Reihe nach vergeben, ein Sarg je Grabstelle. Ein Nacherwerb ist nicht möglich. Urnen dürfen zugestellt werden, solange die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Iserlohn, vom 13.12.2011, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 09.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Paragraf 3 Absatz 12 der Gebührensatzung nennt alle Beträge Nettobeträge. Wird eine Position durch Paragraf 2 b Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerpflichtig, kommt die geltende Umsatzsteuer obendrauf. Welche Positionen das betrifft, sagt die Satzung nicht.
- Als Beisetzungsgebühr steht der jeweils schmalere der beiden Sätze der Grabbereitung, also der für den Fall, dass das Bestattungsunternehmen die Blumen zum Grab bringt. Übernimmt das die Friedhofsverwaltung, kostet die Erdbestattung 752 statt 724 Euro, die Urnenbestattung 250 statt 223 Euro und die Beisetzung im Kolumbarium 167 statt 139 Euro. Beide Sätze stehen unter den Bestattungsgebühren.
- Die drei Sonderleistungen des Paragrafen 3 Absatz 8, also das Einebnen einer Urnengrabstelle, das Fegen der Steinplatte für 25 Euro im Jahr und das Einsäen und Mähen einer Erdgrabstelle für 54 Euro im Jahr, sind nicht in die Nutzungsgebühren eingerechnet. Die Satzung führt sie als Sonderleistungen, nicht als Pflichtleistung einer bestimmten Grabart, und für das Rasenreihengrab wäre das Mähen doppelt berechnet, weil dessen Erwerbsgebühr bereits 292 Euro über der des gewöhnlichen Reihengrabs liegt.
- Beim Urnen-Reihengrab Gemeinschaft, beim Partnergrab Blüteninsel und beim Urnenkulturgrab verlangt die Friedhofssatzung einen Pflegevertrag zu Lasten der nutzungsberechtigten Person, etwa mit der Gesellschaft für Dauergrabpflege. Dieser Preis steht in keiner Satzung und fehlt deshalb hier. Der ausgewiesene Betrag ist bei diesen drei Grabarten nicht der Endpreis.
- Nicht als Grabart erfasst sind die Positionen, die der Tarif mit entfällt oder mit keine Neuvergabe führt: das anonyme Sarg-Reihengrab, das anonyme Urnen-Reihengrab, das Urnen-Reihengrab Baum, die Ascheverstreuung, die seit 2024 nicht mehr angeboten wird, sowie das städtische Pflegegrab und die historische Abteilung des Hauptfriedhofs. Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung bestätigt, dass Aschenstreufelder und anonyme Aschengrabfelder nicht mehr vorgehalten werden.
- Ebenfalls nicht erfasst ist das Urnen-Reihengrab Ordnungsamt für 1.050 Euro. Nach Paragraf 17 Absatz 3 Nummer 2 der Friedhofssatzung nimmt es nur Urnen von Verstorbenen ohne Angehörige auf, die das Ordnungsamt bestattet. Angehörige können es nicht wählen, es wäre sonst das günstigste Urnengrab der Stadt.
- Der Tarif führt für das Sonderreihengrab keinen jährlichen Verlängerungssatz, obwohl Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 4 der Friedhofssatzung den Nacherwerb ausdrücklich zulässt. Hier steht verlängerbar, gestützt auf die Friedhofssatzung.
- Beim Partnergrab Blüteninsel widersprechen sich die beiden Satzungen scheinbar: Paragraf 17 Absatz 3 Nummer 4 der Friedhofssatzung nennt die Grabstätte nach Ablauf beider Ruhefristen nicht verlängerbar, der Tarif führt unter Ziffer 62 aber einen jährlichen Verlängerungssatz von 108 Euro. Beides passt zusammen, wenn die zweite Urne später beigesetzt wird und das Nutzungsrecht dafür verlängert werden muss. Hier steht deshalb verlängerbar.
- Bei den Urnen-Wahlgräbern läuft das Nutzungsrecht 30 Jahre, die Ruhezeit je Urne aber nur 20 Jahre. Beide Zahlen stehen getrennt in den Feldern nutzungsdauerJahre und ruhefristJahre.
- Die Satzung nennt für Kindergräber und für Tot-, Früh- und Fehlgeburten keinen eigenen Satz der Grabbereitung. Hier steht deshalb der allgemeine Satz für Erdbestattungen.
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Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Iserlohn vom 13.12.2011, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 09.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Iserlohn vom Rat beschlossen am 19.03.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.