Iserlohn, Nordrhein-Westfalen, AGS 05962024
Friedhofsgebühren in Iserlohn, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Iserlohn, vom 13.12.2011, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 09.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Iserlohn und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Iserlohn, Friedhofsverwaltung.
- 724,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 8.801,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 20
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Sargbeisetzung
Sarg-Reihengrab für Kinder bis zu 3 Jahren, mit Beisetzung
Urnen-Wahlgrab Familienbaum für mindestens 4 und höchstens 8 Urnen, mit Beisetzung
Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Iserlohn kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
10 Grabarten für die Erdbestattung in Iserlohn
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Sarg-Reihengrab, klassischWird der Reihe nach vergeben, ein Sarg je Grabstelle. Ein Nacherwerb ist nicht möglich. Urnen dürfen zugestellt werden, solange die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet. | 2.909,00 € | 724,00 € | 3.633,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Reihengrab im muslimischen GräberfeldAuf dem Hauptfriedhof hält die Stadt ein eigenes Gräberfeld für islamische Bestattungen vor. Auf Antrag ist eine Bestattung im Tuch statt im Sarg zulässig. | 2.909,00 € | 724,00 € | 3.633,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 6 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 18 der Friedhofssatzung |
| Sarg-SonderreihengrabTrotz des Namens führt die Friedhofssatzung das Sonderreihengrab unter den Wahlgräbern: einstelliger Erwerb für 30 Jahre, ein Sarg und bis zu zwei Urnen, Nacherwerb möglich. | 2.909,00 € | 724,00 € | 3.633,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 4 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Reihengrab RasenDas einzige pflegefreie Erdgrab in Iserlohn. Paragraf 20 Absatz 11 Nummer 1 der Friedhofssatzung nennt Rasengräber ausdrücklich pflegefreie Grabstätten, Paragraf 27 Absatz 8 überträgt Herrichtung und Veränderung der pflegefreien Gräber ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die liegende Gedenkplatte ist nicht im Preis enthalten. | 3.201,00 € | 724,00 € | 3.925,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 9 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 20 Absatz 11 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Reihengrab für Kinder bis zu 3 JahrenDer Tarif stellt die Nutzungsgebühr ausdrücklich gebührenfrei. Die Grabbereitung ist zu zahlen. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden. | 0,00 € | 724,00 € | 724,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 10 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 4 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Reihengrab für Kinder bis zu 3 Jahren im muslimischen GräberfeldAuch hier ist die Nutzungsgebühr gebührenfrei. Auf Antrag ist eine Bestattung im Tuch zulässig. | 0,00 € | 724,00 € | 724,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 11 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 5 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Reihengrab für Tot-, Früh- und FehlgeburtenDie Nutzungsgebühr ist gebührenfrei, auch die Verlängerung nach Ziffer 54. Nach Ablauf der Ruhezeit ist keine Verlängerung möglich. | 0,00 € | 724,00 € | 724,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 12 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 6 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Wahlgrab mit Option einer UrnenzubestattungDas günstigste Erdgrab in Iserlohn. Ein Sarg und bis zu zwei Urnen dürfen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 50 je Jahr 88 Euro, also genau ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr. | 2.645,00 € | 724,00 € | 3.369,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 1 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Wahlgrab im muslimischen Gräberfeld, mit Option einer UrnenzubestattungDie Verlängerung kostet nach Ziffer 53 je Jahr 88 Euro. | 2.645,00 € | 724,00 € | 3.369,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 4 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 2 der Friedhofssatzung |
| Sarg-Wahlgrab pflegeleicht, mit Option einer UrnenzubestattungTrotz des Namens nicht pflegefrei: Nach Paragraf 20 Absatz 12 Nummer 1 der Friedhofssatzung besteht das Grab zu 30 Prozent aus einer selbst zu pflegenden Pflanzfläche und nur zu 70 Prozent aus einer von der Stadt gepflegten Rasenfläche. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 55 je Jahr 114 Euro. | 3.422,00 € | 724,00 € | 4.146,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 13 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 20 Absatz 12 der Friedhofssatzung |
10 Grabarten für die Urne in Iserlohn
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnen-Reihengrab, klassischDas günstigste Grab in Iserlohn. Eine Urne je Grabstelle, kein Nacherwerb möglich. | 1.113,00 € | 223,00 € | 1.336,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 22 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 17 Absatz 3 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Reihengrab in der GemeinschaftsanlageNicht pflegefrei: Paragraf 20 Absatz 14 Nummer 2 der Friedhofssatzung verlangt einen Pflegevertrag, etwa mit der Gesellschaft für Dauergrabpflege, zu Lasten der nutzungsberechtigten Person. Dessen Preis steht in keiner Satzung. Die Friedhofsverwaltung errichtet ein Gemeinschaftsgrabmal mit Namen und Jahreszahlen. | 2.086,00 € | 223,00 € | 2.309,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 25 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 14 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Partnergrab in der Gemeinschaftsanlage Blüteninsel, für bis zu 2 UrnenNicht pflegefrei: Auch hier verlangt Paragraf 20 Absatz 15 Nummer 2 der Friedhofssatzung einen Pflegevertrag zu Lasten der nutzungsberechtigten Person. Die Gestaltung der Blüteninseln obliegt der Stadt, ein liegender Grabstein ist zulässig. | 3.252,00 € | 223,00 € | 3.475,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 20 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 15 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Wahlgrab für bis zu 4 Urnen, mit Option einer UrnenzubestattungDer Betrag gilt je Grabstelle. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre, die Ruhezeit je Urne 20 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 56 je Jahr 57 Euro. | 1.718,00 € | 223,00 € | 1.941,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 14 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 17 Absatz 4 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Wahlgrab im Bestattungswald, für bis zu 2 UrnenDas günstigste pflegefreie Grab in Iserlohn. Paragraf 20 Absatz 17 Nummer 4 der Friedhofssatzung nennt die Grabstätten pflegefrei und naturbelassen. Beigesetzt wird im bewaldeten Teil des Friedhofs Barendorf. Blumenschmuck ist nur am Tag der Beisetzung erlaubt. | 2.106,00 € | 223,00 € | 2.329,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 15 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 17 Nummer 4 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Wahlgrab am Baum, für bis zu 2 UrnenParagraf 20 Absatz 19 Nummer 1 der Friedhofssatzung nennt die Grabstätte pflegefrei und naturbelassen. Beigesetzt wird in der Rasenfläche um einen von der Verwaltung ausgewiesenen Baum. Ein Anspruch auf einen bestimmten Baum besteht nicht. | 2.398,00 € | 223,00 € | 2.621,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 17 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 19 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Wahlgrab Familienbaum für mindestens 4 und höchstens 8 UrnenDer Betrag gilt für den ganzen Baum, unter dem mindestens vier und höchstens acht Urnen Platz finden, nicht je Urne. Paragraf 20 Absatz 18 Nummer 1 der Friedhofssatzung nennt die Grabstätte pflegefrei und naturbelassen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 58 je Jahr 285 Euro. | 8.578,00 € | 223,00 € | 8.801,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 16 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 18 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Partnergrab im Kolumbarium, für bis zu 2 UrnenParagraf 20 Absatz 20 Nummer 1 der Friedhofssatzung überträgt Herrichtung und Pflege der Friedhofsverwaltung. Für die Beisetzung im Kolumbarium gilt der niedrigere Satz von 139 Euro. Wird nach Ablauf der Nutzungszeit nicht verlängert, werden die Urnen anonym beigesetzt. | 5.028,00 € | 139,00 € | 5.167,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 18 und Absatz 5 Ziffer 6, Paragraf 20 Absatz 20 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Urnen-Wahlgrab pflegeleicht, für bis zu 2 UrnenTrotz des Namens nicht pflegefrei: Nach Paragraf 20 Absatz 16 Nummer 1 der Friedhofssatzung besteht das Grab zu 30 Prozent aus einer selbst zu pflegenden Pflanzfläche und zu 70 Prozent aus einer von der Stadt gepflegten Rasenfläche. | 2.398,00 € | 223,00 € | 2.621,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 19 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 16 der Friedhofssatzung |
| Urnenkulturgrab für bis zu 2 UrnenDie Beisetzung erfolgt in einer künstlerisch, geschichtlich oder städtebaulich erhaltenswerten Grabstätte. Nicht pflegefrei: Paragraf 20 Absatz 21 Nummer 3 der Friedhofssatzung verlangt einen Pflegevertrag zu Lasten der nutzungsberechtigten Person. | 3.641,00 € | 223,00 € | 3.864,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 21 und Absatz 5 Ziffer 5, Paragraf 20 Absatz 21 der Friedhofssatzung |
39 weitere Gebühren in der Satzung von Iserlohn
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung, Blumentransport durch das Bestattungsunternehmen | 724,00 € | Paragraf 3 Absatz 5 Ziffer 4 |
| Erdbestattung einschließlich Blumentransport zum Grab durch die Friedhofsverwaltung | 752,00 € | Paragraf 3 Absatz 5 Ziffer 1 |
| Urnenbestattung, Blumentransport durch das Bestattungsunternehmen | 223,00 € | Paragraf 3 Absatz 5 Ziffer 5 |
| Urnenbestattung einschließlich Blumentransport zum Grab durch die Friedhofsverwaltung | 250,00 € | Paragraf 3 Absatz 5 Ziffer 2 |
| Urnenbestattung im Kolumbarium, Blumentransport durch das Bestattungsunternehmen | 139,00 € | Paragraf 3 Absatz 5 Ziffer 6 |
| Urnenbestattung im Kolumbarium einschließlich Blumentransport zum Grab durch die Friedhofsverwaltung | 167,00 € | Paragraf 3 Absatz 5 Ziffer 3 |
| Zuschlag für eine Sargbestattung am Freitagnachmittag oder Samstag | 357,00 € | Paragraf 3 Absatz 6 |
| Zuschlag für eine Urnenbeisetzung am Freitagnachmittag oder Samstag | 151,00 € | Paragraf 3 Absatz 6 |
| Zubestattung einer zusätzlichen Urne in ein bestehendes Sarg- oder Urnengrab | 854,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffern 28 bis 38 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Sarg-Wahlgrab, je Jahr | 88,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 50 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Sarg-Wahlgrab pflegeleicht, je Jahr | 114,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 55 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnen-Wahlgrab, je Jahr | 57,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 56 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnen-Wahlgrab im Bestattungswald, je Jahr | 70,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 57 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Familienbaum, je Jahr | 285,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 58 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnen-Wahlgrab am Baum, je Jahr | 79,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 59 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnen-Partnergrab im Kolumbarium, je Jahr | 167,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 60 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnen-Wahlgrab pflegeleicht, je Jahr | 79,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 61 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnen-Partnergrab Blüteninsel, je Jahr | 108,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 62 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenkulturgrab, je Jahr | 121,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffer 63 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem städtischen Pflegegrab oder einer Grabstätte der historischen Abteilung, je Jahr | 136,00 € | Paragraf 3 Absatz 1 Ziffern 51 und 52 |
| Ausgrabung einer Leiche | 1.184,00 € | Paragraf 3 Absatz 7 Ziffer 1 |
| Wiederbestattung einer Leiche | 1.115,00 € | Paragraf 3 Absatz 7 Ziffer 2 |
| Ausgrabung einer Urne | 278,00 € | Paragraf 3 Absatz 7 Ziffer 3 |
| Wiederbestattung einer Urne | 209,00 € | Paragraf 3 Absatz 7 Ziffer 4 |
| Umbettung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres | 975,00 € | Paragraf 3 Absatz 7 Ziffer 5 |
| Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier | 278,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 1 |
| Benutzung der Leichenhalle | 135,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 2 |
| Benutzung des Abschiedsraumes, der kleinen Kapelle | 147,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 3 |
| Aufbewahrung einer Leiche ohne anschließende Bestattung auf einem Iserlohner Friedhof, je angefangenem Tag | 47,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 4 |
| Aufbewahrung einer Urne, je angefangenem Monat | 38,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 5 |
| Prüfung und Genehmigung eines stehenden Grabmals | 107,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 6 |
| Prüfung und Genehmigung eines liegenden Grabmals | 57,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 7 |
| Erteilung oder Erneuerung der Zulassung von Gewerbetreibenden | 47,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 8 |
| Erlaubnis zum Befahren der städtischen Friedhöfe, je Jahr | 189,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 9 |
| Ermäßigte Erlaubnis zum Befahren der städtischen Friedhöfe, je Jahr | 63,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 10 |
| Sonderleistung: Urnengrabstelle einebnen und mit einer Steinplatte verschließen, einmalig | 132,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 11 |
| Sonderleistung: Fegen und Laubentfernen auf der Steinplatte, jährliche Pauschale | 25,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 12 |
| Sonderleistung: Erdgrabstelle einsäen und mähen, jährliche Pauschale | 54,00 € | Paragraf 3 Absatz 8 Ziffer 13 |
| Leistungen, die der Tarif nicht aufführt | nach Aufwand berechnet | Paragraf 3 Absatz 11 |
Was ein Grab in Iserlohn über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
11.433,00 €
Sarg-Reihengrab, klassisch in Iserlohn, über 30 Jahre, das sind 381,10 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 3 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 5 Ziffer 4, Paragraf 17 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung | 2.909,00 € |
| BestattungParagraf 3 Absatz 5 Ziffer 4 | 724,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.633,00 € |
Wird der Reihe nach vergeben, ein Sarg je Grabstelle. Ein Nacherwerb ist nicht möglich. Urnen dürfen zugestellt werden, solange die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Iserlohn, vom 13.12.2011, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 09.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
10 Fragen, die die Satzung von Iserlohn offenlässt
- Paragraf 3 Absatz 12 der Gebührensatzung nennt alle Beträge Nettobeträge. Wird eine Position durch Paragraf 2 b Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerpflichtig, kommt die geltende Umsatzsteuer obendrauf. Welche Positionen das betrifft, sagt die Satzung nicht.
- Als Beisetzungsgebühr steht der jeweils schmalere der beiden Sätze der Grabbereitung, also der für den Fall, dass das Bestattungsunternehmen die Blumen zum Grab bringt. Übernimmt das die Friedhofsverwaltung, kostet die Erdbestattung 752 statt 724 Euro, die Urnenbestattung 250 statt 223 Euro und die Beisetzung im Kolumbarium 167 statt 139 Euro. Beide Sätze stehen unter den Bestattungsgebühren.
- Die drei Sonderleistungen des Paragrafen 3 Absatz 8, also das Einebnen einer Urnengrabstelle, das Fegen der Steinplatte für 25 Euro im Jahr und das Einsäen und Mähen einer Erdgrabstelle für 54 Euro im Jahr, sind nicht in die Nutzungsgebühren eingerechnet. Die Satzung führt sie als Sonderleistungen, nicht als Pflichtleistung einer bestimmten Grabart, und für das Rasenreihengrab wäre das Mähen doppelt berechnet, weil dessen Erwerbsgebühr bereits 292 Euro über der des gewöhnlichen Reihengrabs liegt.
- Beim Urnen-Reihengrab Gemeinschaft, beim Partnergrab Blüteninsel und beim Urnenkulturgrab verlangt die Friedhofssatzung einen Pflegevertrag zu Lasten der nutzungsberechtigten Person, etwa mit der Gesellschaft für Dauergrabpflege. Dieser Preis steht in keiner Satzung und fehlt deshalb hier. Der ausgewiesene Betrag ist bei diesen drei Grabarten nicht der Endpreis.
- Nicht als Grabart erfasst sind die Positionen, die der Tarif mit entfällt oder mit keine Neuvergabe führt: das anonyme Sarg-Reihengrab, das anonyme Urnen-Reihengrab, das Urnen-Reihengrab Baum, die Ascheverstreuung, die seit 2024 nicht mehr angeboten wird, sowie das städtische Pflegegrab und die historische Abteilung des Hauptfriedhofs. Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung bestätigt, dass Aschenstreufelder und anonyme Aschengrabfelder nicht mehr vorgehalten werden.
- Ebenfalls nicht erfasst ist das Urnen-Reihengrab Ordnungsamt für 1.050 Euro. Nach Paragraf 17 Absatz 3 Nummer 2 der Friedhofssatzung nimmt es nur Urnen von Verstorbenen ohne Angehörige auf, die das Ordnungsamt bestattet. Angehörige können es nicht wählen, es wäre sonst das günstigste Urnengrab der Stadt.
- Der Tarif führt für das Sonderreihengrab keinen jährlichen Verlängerungssatz, obwohl Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 4 der Friedhofssatzung den Nacherwerb ausdrücklich zulässt. Hier steht verlängerbar, gestützt auf die Friedhofssatzung.
- Beim Partnergrab Blüteninsel widersprechen sich die beiden Satzungen scheinbar: Paragraf 17 Absatz 3 Nummer 4 der Friedhofssatzung nennt die Grabstätte nach Ablauf beider Ruhefristen nicht verlängerbar, der Tarif führt unter Ziffer 62 aber einen jährlichen Verlängerungssatz von 108 Euro. Beides passt zusammen, wenn die zweite Urne später beigesetzt wird und das Nutzungsrecht dafür verlängert werden muss. Hier steht deshalb verlängerbar.
- Bei den Urnen-Wahlgräbern läuft das Nutzungsrecht 30 Jahre, die Ruhezeit je Urne aber nur 20 Jahre. Beide Zahlen stehen getrennt in den Feldern nutzungsdauerJahre und ruhefristJahre.
- Die Satzung nennt für Kindergräber und für Tot-, Früh- und Fehlgeburten keinen eigenen Satz der Grabbereitung. Hier steht deshalb der allgemeine Satz für Erdbestattungen.
Friedhöfe in Iserlohn und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in IserlohnLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Iserlohn vom 13.12.2011, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 09.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Iserlohn vom Rat beschlossen am 19.03.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.