Wuppertal · Nordrhein-Westfalen · AGS 05124000
Friedhofsgebühren Wuppertal: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wuppertal, vom 08.12.1971, zuletzt geändert am 16.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 52 Friedhöfe der Stadt Wuppertal, Ressort Grünflächen und Forsten, nicht für einzelne.
- 758,17 €
- Günstigstes Grab
- 2.871,03 €
- Teuerstes Grab
- 10
- Grabarten in der Satzung
- 15 Jahre
- Reihengräber, außer Kindergräber
Anonymes Urnengrab
Sargwahlgrab
Ziffer 3 der Gebührensatzung
Was ein Grab in Wuppertal kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 4 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Sargreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr | 500,02 € | 574,14 € | 1.074,16 € | 12 J. | Ziffer 1.1 und 2.1 |
| Sargreihengrab für Verstorbene nach dem vollendeten fünften LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Wuppertal. | 945,59 € | 1.365,18 € | 2.310,77 € | 15 J. | Ziffer 1.2 und 2.2 |
| Sargreihengrab im Rasenfeld | 1.227,13 € | 1.365,18 € | 2.592,31 € | 15 J. | Ziffer 1.3 und 2.3 |
| SargwahlgrabVerlängerung ein Dreißigstel der Nutzungsgebühr je Jahr. | 1.505,85 € | 1.365,18 € | 2.871,03 € | 30 J. | Ziffer 1.7 und 2.7 |
Urne: 6 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anonymes UrnengrabDie günstigste Grabart in Wuppertal. | 413,11 € | 345,06 € | 758,17 € | 15 J. | Ziffer 1.5 und 2.5 |
| Rasen-Urnengrab | 439,89 € | 345,06 € | 784,95 € | 15 J. | Ziffer 1.6 und 2.6 |
| Urnenreihengrab | 437,59 € | 366,48 € | 804,07 € | 15 J. | Ziffer 1.4 und 2.4 |
| Urnenwahlgrab, zweistelligVerlängerung ein Dreißigstel der Nutzungsgebühr je Jahr. | 643,00 € | 383,13 € | 1.026,13 € | 30 J. | Ziffer 1.8 und 2.8 |
| Urnenwahlgrab, vierstellig | 789,52 € | 404,55 € | 1.194,07 € | 30 J. | Ziffer 1.9 und 2.9 |
| Urnengrab im KolumbariumVerlängerung ein Zwanzigstel der Nutzungsgebühr je Jahr. | 1.411,86 € | 321,61 € | 1.733,47 € | 20 J. | Ziffer 1.10 und 2.10 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sargreihengrab für Verstorbene nach dem vollendeten fünften Lebensjahr | 1.365,18 € | Ziffer 1.2 |
| Sargreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr | 574,14 € | Ziffer 1.1 |
| Sargreihengrab im Rasenfeld | 1.365,18 € | Ziffer 1.3 |
| Sargwahlgrab | 1.365,18 € | Ziffer 1.7 |
| Urnenreihengrab | 366,48 € | Ziffer 1.4 |
| Anonymes Urnengrab | 345,06 € | Ziffer 1.5 |
| Rasen-Urnengrab | 345,06 € | Ziffer 1.6 |
| Urnenwahlgrab, zweistellig | 383,13 € | Ziffer 1.8 |
| Urnengrab im Kolumbarium | 321,61 € | Ziffer 1.10 |
| Nutzung der Trauerhalle | 168,20 € | Ziffer 3.1 |
| Umschreibung eines Grabes auf den rechtlichen Nachfolger | Auch für die Zweitausfertigung verlorengegangener Urkunden. Der Betrag steht unter Ziffer 4.1 der Satzung. | Ziffer 4.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts bei Sarg- und Urnenwahlgräbern, je Jahr | Ein Dreißigstel der Nutzungsgebühr. | Ziffer 3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts im Kolumbarium, je Jahr | Ein Zwanzigstel der Nutzungsgebühr. | Ziffer 3 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
4.658,17 €
Anonymes Urnengrab in Wuppertal, über 15 Jahre, das sind 310,54 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 1.5 und 2.5 | 413,11 € |
| Beisetzung der UrneZiffer 1.2 | 345,06 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 758,17 € |
Die günstigste Grabart in Wuppertal.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wuppertal, vom 08.12.1971, zuletzt geändert am 16.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Eine Telefonnummer der Friedhofsverwaltung nennt die Stadt auf ihren Seiten nicht; sie bittet um telefonische Terminvereinbarung, ohne die Nummer anzugeben.
- Die Nutzungsdauern unterscheiden sich stark: 15 Jahre bei Reihengräbern, 30 bei Wahlgräbern, 20 im Kolumbarium, 12 bei Kindergräbern. Der Vergleich mit anderen Gemeinden trägt das mit, weil die Nutzungsdauer in der Tabelle steht.
- Den Betrag für die Umschreibung eines Grabes nennt der Tarif unter Ziffer 4.1; er ließ sich aus dem veröffentlichten PDF nicht sicher der Zeile zuordnen.
Weiter im Verzeichnis
- Die 52 Friedhöfe in WuppertalLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
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- Gebührenblatt WolfsburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EinbeckZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WolfenbüttelZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GöttingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HannoverZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HamelnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HildesheimZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt CuxhavenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LüneburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EmdenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt OldenburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt OsnabrückZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WilhelmshavenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Lingen (Ems)Zum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BremenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BremerhavenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DüsseldorfZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DuisburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EssenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KrefeldZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MönchengladbachZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Mülheim an der RuhrZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt OberhausenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt RemscheidZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt SolingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KleveZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)Zum Gegenrechnen
- Gebührenblatt RatingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt VelbertZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DormagenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GrevenbroichZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt NeussZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ViersenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WillichZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MoersZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WeselZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KölnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LeverkusenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt AachenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EschweilerZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StolbergZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DürenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BergheimZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt FrechenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KerpenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EuskirchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GummersbachZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Bergisch GladbachZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Sankt AugustinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BottropZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GelsenkirchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MünsterZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BocholtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Castrop-RauxelZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DorstenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HertenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MarlZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt RecklinghausenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt IbbenbürenZum Gegenrechnen
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- Gebührenblatt Bad SalzuflenZum Gegenrechnen
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- Gebührenblatt HammZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HerneZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HattingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WittenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt ArnsbergZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt IserlohnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LüdenscheidZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)Zum Gegenrechnen
- Gebührenblatt SiegenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BergkamenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LünenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt UnnaZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DarmstadtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Frankfurt am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Offenbach am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WiesbadenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der HöheZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Hofheim am TaunusZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Eltville am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TaunussteinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GießenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WetzlarZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MarburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KasselZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt FuldaZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KoblenzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt NeuwiedZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TrierZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KaiserslauternZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Ludwigshafen am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MainzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WormsZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StuttgartZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Esslingen am NeckarZum Gegenrechnen
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- Gebührenblatt WaiblingenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HeilbronnZum Gegenrechnen
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- Gebührenblatt AalenZum Gegenrechnen
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- Gebührenblatt KarlsruheZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt HeidelbergZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MannheimZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt PforzheimZum Gegenrechnen
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- Gebührenblatt Lahr/SchwarzwaldZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt OffenburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Villingen-SchwenningenZum Gegenrechnen
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Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wuppertal vom 08.12.1971, zuletzt geändert am 16.12.2025, gültig ab 01.01.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.