Marl, Nordrhein-Westfalen, AGS 05562024
Friedhofsgebühren in Marl, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Marl, vom 16.12.2013, zuletzt geändert durch die 8. Änderung vom 14.12.2023, gültig ab 01.01.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Marl und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Marl, Zentraler Betriebshof, Friedhofsverwaltung.
- 1.461,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 5.137,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 15 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung von Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Rasenurnengrab, mit Beisetzung
Familienbaumurnengrab für zwei Grabstellen, ohne Grabplatte, mit Beisetzung
Paragraf 12 Nummer 2 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Marl kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Marl
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Kindergrab bis zum vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung lässt sich allein dieses Reihengrab verlängern, und zwar um jeweils fünf Jahre für 416 Euro nach Ziffer 2.111. | 1.249,00 € | 388,00 € | 1.637,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 2.11 und Ziffer 3.12 |
| Erdgrab in einer gärtnerbetreuten AnlageAuf dem Hauptfriedhof beträgt die Nutzungszeit 30 Jahre, der Betrag bleibt derselbe. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.121 je Grabstelle und Jahr 102 Euro. Wer die gärtnerische Betreuung leistet und was sie kostet, sagt die Satzung nicht. | 2.543,00 € | 667,00 € | 3.210,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 2.12 und Ziffer 3.13 |
| RasengrabAuf dem Hauptfriedhof beträgt die Nutzungszeit 30 Jahre, der Betrag bleibt derselbe. Das Grab wird nach Paragraf 23 Absatz 10 Buchstabe c der Friedhofssatzung als Rasenfläche angelegt und trägt allenfalls eine ebenerdige Grabplatte. Eine Pflege durch die Stadt sagt die Satzung nicht zu. | 2.957,00 € | 667,00 € | 3.624,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 2.13 und Ziffer 3.13 |
| EinzelgrabAuf dem Hauptfriedhof beträgt die Nutzungszeit 30 Jahre, der Betrag bleibt derselbe. | 2.782,00 € | 667,00 € | 3.449,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 2.14 und Ziffer 3.13 |
| Rasengrabkammer auf dem Hauptfriedhof, ohne GrabplatteDie Grabkammer ist eine Sonderform der Erdbestattung, für die Paragraf 12 Nummer 2 der Friedhofssatzung eine Ruhezeit von 15 Jahren festsetzt. Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Marl. | 2.496,00 € | 667,00 € | 3.163,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 2.17 und Ziffer 3.13 |
| Familiengrab, je GrabstelleDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, die Ruhezeit einer Erdbestattung ab dem 6. Lebensjahr dagegen 25 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.32 je Grabstelle und Jahr 111 Euro. Eine zusätzliche Urne in einer schon belegten Grabstelle kostet nach Ziffer 2.321 je Urne und Jahr 62 Euro. | 3.338,00 € | 667,00 € | 4.005,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 2.31 und Ziffer 3.13 |
7 Grabarten für die Urne in Marl
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnengrab, auch in einer gärtnerbetreuten AnlageZiffer 2.201 nennt eine Verlängerung von 78 Euro je Grabstelle und Jahr, allerdings nur für das Urnengrab in einer gärtnerbetreuten Anlage. | 1.167,00 € | 318,00 € | 1.485,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 2.20 und Ziffer 3.14 |
| RasenurnengrabDas günstigste Grab in Marl. Es wird als Rasenfläche angelegt, die Satzung sagt jedoch nicht, dass die Stadt es pflegt. | 1.143,00 € | 318,00 € | 1.461,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 2.21 und Ziffer 3.14 |
| UrnenwandkammerDie Gestaltungsvorgaben stehen in Paragraf 23 Absatz 10 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Über die Pflege der Anlage sagt die Satzung nichts. | 1.441,00 € | 249,00 € | 1.690,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 2.22 und Ziffer 3.15 |
| Baumurnengrab, ohne GrabplatteParagraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt ausdrücklich, dass die Baumgräber von der Stadt Marl gepflegt werden. Die Asche wird im Wurzelbereich des Baumes beigesetzt. | 1.892,00 € | 318,00 € | 2.210,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 2.23 und Ziffer 3.14 |
| Urnenfamiliengrab oder Urnenpartnergrab in einer gärtnerbetreuten Anlage, je GrabstelleDie Verlängerung kostet nach Ziffer 2.42 je Grabstelle und Jahr 78 Euro. Wer die gärtnerische Betreuung leistet und was sie kostet, sagt die Satzung nicht. | 1.555,00 € | 318,00 € | 1.873,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 2.41 und Ziffer 3.14 |
| Urnenfamilienwandkammer für zwei GrabstellenDer Betrag gilt für die gesamte Kammer mit zwei Grabstellen, ein Preis für eine einzelne Stelle steht nicht im Tarif. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.44 für beide Stellen zusammen 156 Euro im Jahr. | 3.129,00 € | 249,00 € | 3.378,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 2.43 und Ziffer 3.15 |
| Familienbaumurnengrab für zwei Grabstellen, ohne GrabplatteParagraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt ausdrücklich, dass die Baumgräber von der Stadt Marl gepflegt werden. Der Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.46 für beide Stellen zusammen 241 Euro im Jahr. | 4.819,00 € | 318,00 € | 5.137,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 2.45 und Ziffer 3.14 |
27 weitere Gebühren in der Satzung von Marl
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung nicht meldepflichtiger Frühgeburten | 249,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.11 |
| Beisetzung von Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Totgeburten in einem Erdgrab | 388,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.12 |
| Beisetzung von Personen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr in einem Erdgrab oder einer Grabkammer | 667,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.13 |
| Beisetzung einer Urne, auch im Baumurnengrab | 318,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.14 |
| Beisetzung einer Urne in einer Urnenwandkammer | 249,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.15 |
| Zuschlag für Leistungen außerhalb der in Paragraf 9 der Friedhofssatzung festgelegten Zeiten, etwa samstags | 419,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.2 |
| Aufbewahrung in der Leichenzelle | 150,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.1 |
| Benutzung der Trauerhalle | 300,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.2 |
| Benutzung der Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof | 360,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.2a |
| Aufbewahrung oder Unterstellung einer Urne | 75,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.3 |
| Verlängerung der Nutzungszeit eines Kindergrabes um fünf Jahre | 416,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.111 |
| Verlängerung der Nutzungszeit eines Erdgrabes in einer gärtnerbetreuten Anlage, je Grabstelle und Jahr | 102,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.121 |
| Verlängerung der Nutzungszeit eines Urnengrabes in einer gärtnerbetreuten Anlage, je Grabstelle und Jahr | 78,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.201 |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einem Familiengrab, je Grabstelle und Jahr | 111,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.32 |
| Zusätzliche Belegung einer Familiengrabstätte durch eine Urne während der laufenden Nutzungszeit, je Urne und Jahr | 62,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.321 |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einer Familiengrabkammer, zwei Grabstellen je Jahr | 238,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.34 |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einem Kommunalen Familieneinheitsgrab, zwei Grabstellen je Jahr | 380,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.36 |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einem Rasenfamiliengrab, zwei Grabstellen je Jahr | 264,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.38 |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einem Urnenfamiliengrab oder Urnenpartnergrab in einer gärtnerbetreuten Anlage, je Grabstelle und Jahr | 78,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.42 |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einer Urnenfamilienwandkammer, zwei Grabstellen je Jahr | 156,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.44 |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einem Familienbaumurnengrab, zwei Grabstellen je Jahr | 241,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.46 |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einem Kommunalen Urnenfamiliengrab, zwei Grabstellen je Jahr | 268,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.48 |
| Öffnung und Ausgrabung aus einem Erdgrab oder einer Grabkammer | 2.342,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.1 |
| Öffnung und Ausgrabung aus einem Urnengrab, auch aus einem Baumgrab | 946,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.2 |
| Öffnung und Ausgrabung aus einer Urnenwandkammer | 528,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3 |
| Unterhaltung vorzeitig eingeebneter Gräber bis zum Ablauf der Ruhefrist, je Grabstelle und Jahr verbleibender Ruhefrist | 45,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.1 |
| Abräumen von baulichen Anlagen einschließlich Entsorgung | 200,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.2 |
Was ein Grab in Marl über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
5.537,00 €
Kindergrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Marl, über 15 Jahre, das sind 369,13 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Ziffer 2.11 und Ziffer 3.12 | 1.249,00 € |
| BestattungParagraf 4 Ziffer 3.11 | 388,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.637,00 € |
Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung lässt sich allein dieses Reihengrab verlängern, und zwar um jeweils fünf Jahre für 416 Euro nach Ziffer 2.111.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Marl, vom 16.12.2013, zuletzt geändert durch die 8. Änderung vom 14.12.2023, gültig ab 01.01.2024. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Marl offenlässt
- Die Satzung gilt für die sechs kommunalen Friedhöfe der Stadt Marl. Für die evangelischen und katholischen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Der Betriebshof veröffentlicht die Lesefassung mit der 8. Änderung vom 14.12.2023, gültig ab 01.01.2024, und die Tarifspalte trägt die Überschrift Gebühr 2024. Eine spätere Änderung fanden wir weder auf der Downloadseite des Betriebshofs noch im Bekanntmachungsblatt der Stadt. Die Beträge sind damit gut zweieinhalb Jahre alt.
- Als pflegefrei führen wir allein das Baumurnengrab und das Familienbaumurnengrab. Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt in einem Satz, dass die Stadt Marl die Baumgräber pflegt. Für Rasengrab, Rasengrabkammer und Rasenurnengrab fehlt ein solcher Satz: Paragraf 23 Absatz 10 Buchstabe c regelt nur Größe und Verlegung der Grabplatte, und das Merkblatt des Betriebshofs zu diesen Grabarten verbietet zwar zusätzlichen Grabschmuck, sagt über die Pflege aber nichts. Nach Paragraf 23 Absatz 4 bleibt damit der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
- Paragraf 23 Absatz 1 und Paragraf 23 Absatz 10 Buchstabe b nehmen die anonymen Grabstätten sowie die Kommunalen Einheitsgräber und Kommunalen Urnengräber von der Pflegepflicht aus, dort übernimmt die Stadt Gestaltung und Instandsetzung. Diese Gräber tauchen im Tarif jedoch nur mit einer Verlängerungsgebühr auf, denn nach Paragraf 16 Absatz 2 werden sie ausschließlich zur Zweitbelegung vergeben. Eine Erwerbsgebühr nennt der Tarif nicht, deshalb führen wir sie nicht als eigene Grabart.
- Auch für Familiengrabkammer und Rasenfamiliengrab nennt der Tarif nur eine Verlängerungsgebühr und keine Erwerbsgebühr. Wir haben beide deshalb nicht als Grabart aufgenommen, sondern nur unter den weiteren Gebühren geführt.
- Die Sondergrabstätte Pusteblume auf dem Hauptfriedhof nimmt un- oder totgeborene Kinder auf einem anonymen Grabfeld auf, und nach Paragraf 17 Buchstabe d der Friedhofssatzung obliegt die Unterhaltung ausschließlich der Stadt Marl. Eine eigene Nutzungsgebühr steht dafür nicht im Tarif, nur die Beisetzungsgebühr für nicht meldepflichtige Frühgeburten nach Ziffer 3.11. Wir führen die Grabart deshalb nicht auf, obwohl sie pflegefrei wäre.
- Die dauergrabgepflegten Gemeinschaftsgrabstätten nach Paragraf 17 Buchstabe e sind nicht pflegefrei im Sinne dieser Erfassung. Die Pflege leistet dort ein zugelassener Gewerbetreibender aufgrund eines Treuhand-Dauergrabpflegevertrages, den die Angehörigen vor der Beisetzung schließen müssen. Der Preis dieses Vertrages steht nicht in der Satzung.
- Bei den Grabarten mit gärtnerbetreuter Anlage nach den Ziffern 2.12, 2.20 und 2.41 sagt die Satzung nicht, wer die Betreuung leistet und ob sie zusätzlich zu bezahlen ist. Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe b nennt lediglich ein fertiges Grabbeet je nach Gestaltung. Wir haben diese Gräber deshalb weder als pflegefrei geführt noch einen Aufschlag angesetzt.
- Für Erdgrab in gärtnerbetreuter Anlage, Rasengrab und Einzelgrab nennt der Tarif eine Nutzungszeit von 25 Jahren und für den Hauptfriedhof 30 Jahre, beides zum selben Preis. Wir führen die 25 Jahre, weil sie der Regelfall auf fünf der sechs Friedhöfe sind.
- Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung schließt eine Verlängerung von Reihengräbern aus und lässt sie nur für Kindergräber zu. Der Tarif nennt in den Ziffern 2.121 und 2.201 dennoch Verlängerungsgebühren für das Erdgrab und das Urnengrab in gärtnerbetreuten Anlagen. Wir haben diese beiden Grabarten deshalb als verlängerbar geführt und folgen damit dem Tarif.
- Die Benutzung einer Trauerhalle kostet 300 Euro, auf dem Hauptfriedhof 360 Euro, und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten des Paragrafen 9 der Friedhofssatzung, etwa samstags, kommen nach Ziffer 3.2 weitere 419 Euro hinzu.
- Die Gebühr von 200 Euro für das Abräumen baulicher Anlagen nach Ziffer 5.2 haben wir nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet. Nach Paragraf 22 Absatz 4 und Paragraf 23 Absatz 6 der Friedhofssatzung räumt der Nutzungsberechtigte selbst ab, und die Gebühr entsteht nur, wenn er die Friedhofsverwaltung damit beauftragt.
- Die Erreichbarkeit unter zbh.marl.de war beim Abruf gestört. Wir haben die Dokumente über den zweiten Auftritt des Betriebshofs unter www.zbh-marl.de geladen, der dieselben Dateien führt.
Friedhöfe in Marl und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Marl vom 16.12.2013, zuletzt geändert durch die 8. Änderung vom 14.12.2023, gültig ab 01.01.2024
- Friedhofssatzung der Stadt Marl, Ruhezeiten, Grabarten und Grabpflege vom 16.12.2013 in der vom Rat am 03.02.2022 beschlossenen Fassung vom 04.02.2022
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.