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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Moers · Nordrhein-Westfalen · AGS 05170024

Friedhofsgebühren Moers: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Satzung der ENNI Stadt & Service Niederrhein, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Erhebung von Friedhofsgebühren, mit Gebührentarif, vom 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Gebührensatzung vom 20.12.2021. Die Sätze gelten für alle 13 Friedhöfe der ENNI Stadt & Service Niederrhein, Anstalt des öffentlichen Rechts, nicht für einzelne.

85,00 €
Günstigstes Grab

Wiesengrab für Tot- und Fehlgeburten

10.812,00 €
Teuerstes Grab

Sonderwahlgrabstätte

15
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Erdbestattung und Urnenbeisetzung für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Moers kostet

Kurz beantwortet

In Moers kostet das günstigste Grab 85,00 € (Wiesengrab für Tot- und Fehlgeburten), das teuerste 10.812,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Satzung der ENNI Stadt & Service Niederrhein, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Erhebung von Friedhofsgebühren, mit Gebührentarif, vom 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Gebührensatzung vom 20.12.2021.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 7 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Anonymes Wiesengrab für ErdbestattungDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Moers. Die Bestattung erfolgt nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung in einem Gemeinschaftsfeld, auf dem ein Grab nicht erkennbar ist, und unter Ausschluss der Öffentlichkeit; die Lage wird auch nachträglich nicht mitgeteilt. Vergeben wird das Grab nur, wenn ein schriftlicher Nachweis des Willens der verstorbenen Person vorliegt.2.726,00 €1.022,00 €3.748,00 €25 J.Ziffer 1.11 und Ziffer 2.13 des Gebührentarifs, Paragraf 21 der Friedhofssatzung
Wiesengrab für Erdbestattung mit NamenskennzeichnungDie Namenskennzeichnung erfolgt je nach Grabfeld auf einem Gemeinschaftsdenkmal oder auf einer Grabplatte in einem von ENNI verlegten Plattenträger. Die Beschriftung am Gemeinschaftsdenkmal kostet nach Ziffer 6.3 weitere 392 Euro und steckt in diesem Preis nicht.3.364,00 €1.022,00 €4.386,00 €25 J.Ziffer 1.13 und Ziffer 2.13 des Gebührentarifs, Paragraf 22 der Friedhofssatzung
Wiesengrab für Tot- und FehlgeburtenDer Gebührentarif nennt für diese Grabart keine Nutzungsgebühr, nur die Grabbereitung nach Ziffer 2.12. Die Gräber liegen in einem Gemeinschaftsfeld und sind einzeln nicht erkennbar; Bepflanzung und Blumenschmuck sind dort nicht statthaft.-85,00 €85,00 €15 J.Ziffer 2.12 des Gebührentarifs, Paragraf 23 und Paragraf 10 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Moers. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 15 Absatz 2 die Pflicht, die Grabstätte innerhalb von sechs Monaten anzulegen und zu pflegen. In der Grabstätte können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.41 je Jahr und Grabstelle 97 Euro.2.433,00 €989,00 €3.422,00 €25 J.Ziffer 1.31 und Ziffer 2.21 des Gebührentarifs, Paragraf 15 der Friedhofssatzung
Pflegeleichtes Rasenwahlgrab, je GrabstelleNicht pflegefrei, obwohl der Name es nahelegt. Paragraf 19 Absatz 2 teilt die Grabstätte in eine Rasenfläche von 1,50 mal 1,30 Metern, die ENNI pflegt, und eine Beetfläche von 1,00 mal 1,30 Metern, die der Nutzungsberechtigte anzulegen und über die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen hat. Grabschmuck ist nur auf der Beetfläche erlaubt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.41b je Jahr und Grabstelle 116 Euro, bei einem Erwerb vor dem 01.11.2017 nach Ziffer 1.41a 125 Euro.2.907,00 €989,00 €3.896,00 €25 J.Ziffer 1.32 und Ziffer 2.21 des Gebührentarifs, Paragraf 19 der Friedhofssatzung
SonderwahlgrabstätteSonderwahlgrabstätten gibt es nur auf dem Friedhof Meerbeck. Die hohe Grabbereitungsgebühr erklärt sich daraus, dass ENNI nach Paragraf 18 allein über die Grabkammern entscheidet und sie selbst erstellt. Eine Beibelegung kostet nach Ziffer 2.23a 1.678 Euro. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.44 je Jahr und Grabstelle 144 Euro.3.604,00 €7.208,00 €10.812,00 €25 J.Ziffer 1.34 und Ziffer 2.23 des Gebührentarifs, Paragraf 18 der Friedhofssatzung
Grabstelle für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDer Gebührentarif nennt für diese Grabart keine Nutzungsgebühr, nur die Grabbereitung nach Ziffer 2.11. In der Grabstelle darf ein Sarg oder eine Urne bestattet werden. Nach Paragraf 13 b Absatz 4 ist ein Wiedererwerb nach Ablauf der Ruhezeit auf schriftlichen Antrag möglich.-339,00 €339,00 €15 J.Ziffer 2.11 des Gebührentarifs, Paragraf 13 b und Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung

Urne: 8 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Anonymes Wiesengrab für UrneDas günstigste pflegefreie Urnengrab, dessen Gesamtpreis die Satzung vollständig hergibt. Auf der Grabfläche dürfen nach Paragraf 21 Absatz 3 weder Pflanzen noch Grabschmuck abgelegt werden.1.733,00 €356,00 €2.089,00 €25 J.Ziffer 1.12 und Ziffer 2.14 des Gebührentarifs, Paragraf 21 der Friedhofssatzung
Wiesengrab für Urne mit NamenskennzeichnungBlumen und Kränze sind nach Paragraf 22 Absatz 3 nur an den dafür vorgesehenen Orten erlaubt, nicht auf der Grabfläche. Die Beschriftung am Gemeinschaftsdenkmal kostet nach Ziffer 6.3 weitere 392 Euro.2.036,00 €356,00 €2.392,00 €25 J.Ziffer 1.14 und Ziffer 2.14 des Gebührentarifs, Paragraf 22 der Friedhofssatzung
Waldreihengrab für UrneDie niedrigste Nutzungsgebühr aller Grabarten in Moers. Der Gebührentarif nennt für diese Grabart aber keine Grabbereitungsgebühr, deshalb bleibt der Gesamtpreis offen. Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 26 Absatz 2 in einem Gemeinschaftsfeld, auf dem ein Grab nicht erkennbar ist; ein Wiedererwerb ist nach Absatz 5 nicht möglich.1.174,00 €-1.174,00 €25 J.Ziffer 1.16 des Gebührentarifs, Paragraf 26 der Friedhofssatzung
Waldgrab für UrnenDie einzige Grabart, für die die Satzung die Pflege wörtlich zusagt: Nach Paragraf 25 Absatz 3 werden die Waldgräber von ENNI unterhalten und extensiv gepflegt. Sie liegen ausschließlich auf dem Friedhof Lohmannsheide, fassen bis zu vier Urnen und messen etwa sechs Quadratmeter. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.43 je Jahr 88 Euro.2.205,00 €335,00 €2.540,00 €25 J.Ziffer 1.21 und Ziffer 2.22 des Gebührentarifs, Paragraf 25 der Friedhofssatzung
Urnennische in einem KolumbariumDer Preis gilt für die gesamte Nische, in der bis zu zwei Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.45 je Jahr 95 Euro. Das Einmeißeln von Namen und Lebensdaten in die Tafel zahlt der Nutzungsberechtigte selbst, die Satzung nennt dafür keinen Satz.2.376,00 €230,00 €2.606,00 €25 J.Ziffer 1.22 und Ziffer 2.24 des Gebührentarifs, Paragraf 24 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte für UrnenDie Grabstätte misst einen mal einen Meter und fasst bis zu vier Urnen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.42 je Jahr und Grabstelle 70 Euro.1.745,00 €335,00 €2.080,00 €25 J.Ziffer 1.33 und Ziffer 2.22 des Gebührentarifs, Paragraf 16 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte für Urnen für die Bestattung von Mensch und TierIn der Grabstätte darf zusätzlich die Asche eines kremierten Tieres als Grabbeigabe beigesetzt werden; mindestens eine der bis zu vier Urnen muss die Asche eines Menschen enthalten. Die Beisetzung der Grabbeigabe kostet nach Ziffer 2.25 weitere 275 Euro und ist hier nicht eingerechnet, weil sie freiwillig ist. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.46 je Jahr und Grabstelle 70 Euro.1.745,00 €335,00 €2.080,00 €25 J.Ziffer 1.35 und Ziffer 2.22 des Gebührentarifs, Paragraf 17 der Friedhofssatzung
Grabstelle in einer UrnengemeinschaftsgrabanlageDer niedrigste Tarif unter den Urnengräbern, aber nicht der niedrigste Preis: Nach Paragraf 20 Absatz 4 ist eine Beisetzung nur zulässig, wenn vorher ein bis zum Ende der Nutzungszeit laufender Dauergrabpflegevertrag mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH nachgewiesen wird. Dessen Preis steht nicht in der Satzung. Die Anlage steht auf dem Friedhof Hülsdonk und nimmt bis zu 16 Urnen auf; eine Verlängerung und eine vorzeitige Rückgabe sind nach Absatz 3 ausgeschlossen.1.159,00 €314,00 €1.473,00 €25 J.Ziffer 1.36 und Ziffer 2.15 des Gebührentarifs, Paragraf 20 der Friedhofssatzung

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Grabbereitung Grabstelle für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr339,00 €Ziffer 2.11 des Gebührentarifs
Grabbereitung Wiesengrab für Tot- und Fehlgeburten85,00 €Ziffer 2.12 des Gebührentarifs
Grabbereitung Wiesengrab für Erdbestattung1.022,00 €Ziffer 2.13 des Gebührentarifs
Grabbereitung Wiesengrab für Urne356,00 €Ziffer 2.14 des Gebührentarifs
Grabbereitung Urnengemeinschaftsgrabanlage314,00 €Ziffer 2.15 des Gebührentarifs
Grabbereitung Wahlerdgrab989,00 €Ziffer 2.21 des Gebührentarifs
Grabbereitung Wahlurnengrab335,00 €Ziffer 2.22 des Gebührentarifs
Grabbereitung Sonderwahlgrab7.208,00 €Ziffer 2.23 des Gebührentarifs
Beibelegung in einem Sonderwahlgrab1.678,00 €Ziffer 2.23a des Gebührentarifs
Beisetzung einer Urne im Kolumbarium230,00 €Ziffer 2.24 des Gebührentarifs
Beisetzung einer Grabbeigabe, also der Asche eines kremierten Tieres275,00 €Ziffer 2.25 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Jahr und Grabstelle97,00 €Ziffer 1.41 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem pflegeleichten Rasenwahlgrab bei Erwerb vor dem 01.11.2017, je Jahr und Grabstelle125,00 €Ziffer 1.41a des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem pflegeleichten Rasenwahlgrab bei Erwerb nach dem 01.11.2017, je Jahr und Grabstelle116,00 €Ziffer 1.41b des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte für Urnen, je Jahr und Grabstelle70,00 €Ziffer 1.42 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Waldgrab für Urnen, je Jahr und Grabstelle88,00 €Ziffer 1.43 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Sonderwahlgrabstätte, je Jahr und Grabstelle144,00 €Ziffer 1.44 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Urnennische in einem Kolumbarium, je Jahr95,00 €Ziffer 1.45 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte für Urnen Mensch und Tier, je Jahr und Grabstelle70,00 €Ziffer 1.46 des Gebührentarifs
Pflegepauschale bei vorzeitiger Rückgabe oder vernachlässigter Pflege, Grabstelle für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, je angefangenem Jahr37,00 €Ziffer 1.51 des Gebührentarifs
Pflegepauschale bei vorzeitiger Rückgabe oder vernachlässigter Pflege, Reihengrab, je angefangenem Jahr51,00 €Ziffer 1.52 des Gebührentarifs
Pflegepauschale bei vorzeitiger Rückgabe oder vernachlässigter Pflege, Urnenreihengrab, je angefangenem Jahr19,00 €Ziffer 1.53 des Gebührentarifs
Pflegepauschale bei vorzeitiger Rückgabe oder vernachlässigter Pflege, Wahlgrabstätte, je angefangenem Jahr51,00 €Ziffer 1.54 des Gebührentarifs
Pflegepauschale bei vorzeitiger Rückgabe oder vernachlässigter Pflege, Urnenwahlgrabstätte, je angefangenem Jahr22,00 €Ziffer 1.55 des Gebührentarifs
Pflegepauschale bei vorzeitiger Rückgabe oder vernachlässigter Pflege, Sonderwahlgrabstätte, je angefangenem Jahr78,00 €Ziffer 1.56 des Gebührentarifs
Pflegepauschale bei vorzeitiger Rückgabe oder vernachlässigter Pflege, pflegeleichte Rasenwahlgrabstätte, je angefangenem Jahr51,00 €Ziffer 1.57 des Gebührentarifs
Zuschlag für die Grabbereitung einer Erdbestattung an einem Samstag443,00 €Ziffer 1.61 des Gebührentarifs
Zuschlag für die Grabbereitung einer Urnenbeisetzung an einem Samstag218,00 €Ziffer 1.62 des Gebührentarifs
Zuschlag für die Benutzung der Trauerhalle an einem Samstag104,00 €Ziffer 1.63 des Gebührentarifs
Ausgrabung eines Sarges1.231,00 €Ziffer 3.1 des Gebührentarifs
Ausgrabung einer Urne307,00 €Ziffer 3.2 des Gebührentarifs
Umbettung eines Sarges1.984,00 €Ziffer 4.1 des Gebührentarifs
Umbettung einer Urne482,00 €Ziffer 4.2 des Gebührentarifs
Benutzung einer Leichenzelle und sonstiger Räume, je angefangenem Kalendertag68,00 €Ziffer 5.1 des Gebührentarifs
Benutzung der Trauerhalle389,00 €Ziffer 5.2 des Gebührentarifs
Prüfung eines Grabmalantrags59,00 €Ziffer 6.1 des Gebührentarifs
Erteilung von Bescheinigungen und sonstigen Genehmigungen31,00 €Ziffer 6.2 des Gebührentarifs
Beschriftung eines Wiesengrabs am Gemeinschaftsdenkmal392,00 €Ziffer 6.3 des Gebührentarifs
Nebenarbeiten bei Grabbereitung, Ausgrabung und Umbettung, etwa das Versetzen von Grabsteinen und Einfassungennach Zeitaufwand, gesondert in Rechnung gestelltZiffern 2.3, 3.3 und 4.3 des Gebührentarifs
Satzung der ENNI Stadt & Service Niederrhein, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Erhebung von Friedhofsgebühren, mit Gebührentarif, vom 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Gebührensatzung vom 20.12.2021.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

10.248,00 €

Anonymes Wiesengrab für Erdbestattung in Moers, über 25 Jahre, das sind 409,92 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 1.11 und Ziffer 2.13 des Gebührentarifs, Paragraf 21 der Friedhofssatzung2.726,00 €
BestattungZiffer 2.11 des Gebührentarifs1.022,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde3.748,00 €

Das günstigste pflegefreie Erdgrab in Moers. Die Bestattung erfolgt nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung in einem Gemeinschaftsfeld, auf dem ein Grab nicht erkennbar ist, und unter Ausschluss der Öffentlichkeit; die Lage wird auch nachträglich nicht mitgeteilt. Vergeben wird das Grab nur, wenn ein schriftlicher Nachweis des Willens der verstorbenen Person vorliegt.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung der ENNI Stadt & Service Niederrhein, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Erhebung von Friedhofsgebühren, mit Gebührentarif, vom 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Gebührensatzung vom 20.12.2021. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Satzung gilt nur für die zehn Friedhöfe im Eigentum der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR, die Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung einzeln aufzählt. Für kirchliche Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Der Gebührentarif nennt für das Waldreihengrab für Urnen keine Grabbereitungsgebühr. Ziffer 2.1 zählt unter der Überschrift Reihengrab nur die Grabstelle für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr, das Wiesengrab für Tot- und Fehlgeburten, das Wiesengrab für Erdbestattung, das Wiesengrab für Urne und die Urnengemeinschaftsgrabanlage auf. Wir tragen deshalb keine Beisetzungsgebühr ein, obwohl die Nutzungsgebühr von 1.174 Euro die niedrigste aller Grabarten ist. Der Gesamtpreis dieser Grabart lässt sich aus der Satzung nicht ableiten.
  • Für das Waldgrab für Urnen nennt der Tarif ebenfalls keine eigene Grabbereitungsgebühr. Wir setzen Ziffer 2.22 Wahlurnengrab an, weil der Tarif das Waldgrab in Ziffer 1.43 selbst unter die Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgräber stellt und Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Vorschriften für Wahlgräber auf das Waldgrab für anwendbar erklärt. In Ziffer 2.2 ist das Wahlurnengrab die einzige Position für eine Urne. Das ist unsere Auslegung, nicht der Wortlaut.
  • Für die Grabstelle für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und für das Wiesengrab für Tot- und Fehlgeburten nennt der Tarif keine Nutzungsgebühr. Die Nummerierung in Ziffer 1.1 springt von 1.14 auf 1.16, und Ziffer 1.3 führt nur Wahlgräber. Beide Grabarten tragen bei uns deshalb keine Nutzungsgebühr, sondern nur die Grabbereitungsgebühr nach Ziffer 2.11 und 2.12. Dass ENNI für den Erwerb nichts berechnet, sagt die Satzung nicht ausdrücklich.
  • Wo genau ENNI die Pflege trägt, sagt die Satzung nur für die Waldgräber wörtlich: Nach Paragraf 25 Absatz 3 werden sie von ENNI unterhalten und extensiv gepflegt. Für die übrigen als pflegefrei geführten Grabarten stützen wir uns auf Paragraf 12 Absatz 2.2, der sie unter der Überschrift Pflegefreie Grabstätten aufzählt, zusammen mit Paragraf 36 Absätze 1 und 3, die die Pflicht zum Herrichten und Instandhalten ausdrücklich nur den pflegegebundenen Grabstätten auferlegen, und Paragraf 36 Absatz 5, nach dem die gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten allein ENNI obliegen. Der Gebührentarif verwendet in den Ziffern 1.1 und 1.2 dieselben Überschriften.
  • Das pflegeleichte Rasenwahlgrab führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung teilt die Grabstätte in eine Rasenfläche, die ENNI pflegt, und eine Beetfläche, die der Nutzungsberechtigte anzulegen und über die gesamte Nutzungsdauer zu pflegen hat. Paragraf 36 Absatz 3 wiederholt das.
  • Die Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsgrabanlage kostet nach dem Tarif nur 1.159 Euro und ist damit die günstigste Urnengrabart. Nach Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist eine Beisetzung dort aber nur zulässig, wenn vorher ein bis zum Ende der Nutzungszeit laufender Dauergrabpflegevertrag mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH nachgewiesen wird. Dessen Preis steht nicht in der Satzung. Der wirkliche Preis dieser Grabart liegt deshalb deutlich höher, und pflegefrei ist sie nicht.
  • Die Beschriftung eines Wiesengrabs am Gemeinschaftsdenkmal kostet nach Ziffer 6.3 zusätzlich 392 Euro. Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofssatzung stellt sie unter den Vorbehalt eines schriftlichen Antrags, sie ist also formal abwählbar. Wir rechnen sie deshalb nicht in die Nutzungsgebühr der beiden Wiesengräber mit Namenskennzeichnung ein, obwohl die Grabart ohne sie ihren Zweck verliert. Bei der zweiten Möglichkeit, der Grabplatte auf einem von ENNI verlegten Plattenträger, trägt der Nutzungsberechtigte die Kosten des Steinmetzes; diese stehen nicht in der Satzung.
  • Eine allgemeine Friedhofsunterhaltungsgebühr erhebt Moers nicht. Die Pflegepauschale der Ziffer 1.5 fällt nur an, wenn ein Nutzungsrecht vorzeitig zurückgegeben wird (Paragraf 27 Absatz 1) oder wenn ein pflegegebundenes Grab trotz Aufforderung vernachlässigt wird (Paragraf 37 Absatz 2). Sie gehört deshalb nicht in den Grabpreis.
  • Die Gebühren der Ziffer 1.3 gelten je Grabstelle. Ein mehrstelliges Wahlgrab kostet entsprechend ein Vielfaches. Die Verlängerungssätze der Ziffer 1.4 gelten je Jahr und Grabstelle und werden nach dem Zusatz unter Ziffer 1.46 anlässlich einer Beisetzung taggenau bis zum Ablauf der Ruhefrist abgerechnet.
  • Reihengrabstätten für Erdbestattungen und Reihengrabstätten für Urnen aus der Zeit bis zum 31.12.2012 führen wir nicht als Grabart, weil nach Paragraf 13 a Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung weder ein Neuerwerb noch ein Wiedererwerb möglich ist.
  • Grabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr können nach Paragraf 13 b Absatz 4 der Friedhofssatzung nach Ablauf der Ruhezeit wiedererworben werden. Der Tarif nennt für diesen Wiedererwerb keinen Satz; Ziffer 1.4 führt nur Wahlgräber und Urnennischen.
  • Die Benutzung der Trauerhalle kostet nach Ziffer 5.2 zusätzlich 389 Euro und steckt in unseren Grabpreisen nicht. Für Leistungen an Samstagen kommen die Zuschläge der Ziffer 1.6 hinzu, für die Grabbereitung einer Erdbestattung etwa 443 Euro.
  • Ehrengräber und Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft führen wir nicht als Grabart. Sie werden nach Paragraf 28 der Friedhofssatzung von ENNI angelegt und dauernd unterhalten und sind nach Paragraf 4 der Gebührensatzung von allen Gebühren befreit.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.