Ibbenbüren · Nordrhein-Westfalen · AGS 05566028
Friedhofsgebühren Ibbenbüren: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung der Stadt Ibbenbüren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe nebst Gebührentarif, vom 22.12.2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Gebührentarif gültig ab 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 8 Friedhöfe der Stadt Ibbenbüren, nicht für einzelne.
- 0,00 €
- Günstigstes Grab
- 7.927,35 €
- Teuerstes Grab
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Erdbestattung Erwachsener und Urnenbeisetzung
Grabstätte im Sternenkinderfeld des Hauptfriedhofs für Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte
Erdwahlgrabstätte mit vier Grabstellen
Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Ibbenbüren kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 11 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Ibbenbüren. Die Grabstätte wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 1.013,25 € | 1.442,55 € | 2.455,80 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit beträgt bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 Buchstabe b der Friedhofssatzung zwanzig Jahre. | 810,60 € | 1.039,43 € | 1.850,03 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.2 und Abschnitt II Ziffer 1.2 |
| Pflegefreie Reihengrabstätte auf dem Hauptfriedhof, für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe f der Friedhofssatzung nennt diese Grabart selbst pflegefrei. Nach Paragraf 21 Absatz 2 sind eine Bepflanzung und die Ablage von Grabschmuck unzulässig; zulässig ist allein eine ebenerdig eingelassene Namensplatte von 30 mal 45 Zentimetern. Der Preis ist derselbe wie beim gewöhnlichen Reihengrab. | 1.013,25 € | 1.442,55 € | 2.455,80 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Pflegefreie Reihengrabstätte auf dem Hauptfriedhof, für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe f der Friedhofssatzung nennt diese Grabart selbst pflegefrei. Das städtische Übersichtsblatt führt sie als pflegefreies Kinderreihengrab zum selben Betrag wie das gewöhnliche Kinderreihengrab. | 810,60 € | 1.039,43 € | 1.850,03 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.2 und Abschnitt II Ziffer 1.2 |
| Anonyme Reihengrabstätte auf dem Hauptfriedhof, für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung dürfen auf anonymen Reihengrabstätten keine Grabmale und keine sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden, nach Absatz 2 auch keine Bepflanzung und kein Grabschmuck. Es gibt keine Einzelgrabstelle zu pflegen. | 1.013,25 € | 1.442,55 € | 2.455,80 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Grabstätte im Sternenkinderfeld des Hauptfriedhofs für Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende LeibesfrüchteFür die Bestattung im Sondergrabfeld des Hauptfriedhofs erhebt die Stadt weder eine Bestattungsgebühr noch eine Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts. Es gibt ein konfessionsfreies und ein muslimisches Feld. Bei einer Bestattung in sonstigen Grabfeldern gelten nach Ziffer 3.2 die Sätze für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 15 J. | Paragraf 13 a der Friedhofssatzung und Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 3.1 |
| Erdwahlgrabstätte mit einer GrabstelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für vierzig Jahre verliehen. Je Stelle können eine Leiche und zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. | 1.621,20 € | 1.442,55 € | 3.063,75 € | 40 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Erdwahlgrabstätte mit zwei GrabstellenDie Erwerbsgebühr ist das Zweifache des Satzes für eine Grabstelle. | 3.242,40 € | 1.442,55 € | 4.684,95 € | 40 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Erdwahlgrabstätte mit drei GrabstellenDie Erwerbsgebühr ist das Dreifache des Satzes für eine Grabstelle. | 4.863,60 € | 1.442,55 € | 6.306,15 € | 40 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Erdwahlgrabstätte mit vier GrabstellenDie Erwerbsgebühr ist das Vierfache des Satzes für eine Grabstelle. | 6.484,80 € | 1.442,55 € | 7.927,35 € | 40 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Wahlgrabstätte für Muslime auf dem Hauptfriedhof, eine GrabstelleDer Gebührentarif führt für das muslimische Feld keine eigene Ziffer, es gelten die Sätze der Erdwahlgrabstätte. Nach Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofssatzung ist die Bestattung Auswärtiger auf dem muslimischen Feld nur zulässig, wenn die Verstorbenen in Ibbenbüren gewohnt haben und nur wegen Alters, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit fortgezogen sind. | 1.621,20 € | 1.442,55 € | 3.063,75 € | 40 J. | Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung und Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.1 |
Urne: 7 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Ibbenbüren. Es kann nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur eine Asche beigesetzt werden, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 1.013,25 € | 1.039,43 € | 2.052,68 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.3 und Abschnitt II Ziffer 2.1 |
| Pflegefreie Urnenreihengrabstätte auf dem HauptfriedhofParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe g der Friedhofssatzung nennt diese Grabart selbst pflegefrei. Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 16 Absatz 4 der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Metern. Zulässig ist allein eine ebenerdig eingelassene Namensplatte. | 1.013,25 € | 1.039,43 € | 2.052,68 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.3 und Abschnitt II Ziffer 2.1 |
| Anonyme Urnenreihengrabstätte auf dem HauptfriedhofAuf anonymen Urnenreihengrabstätten dürfen nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung keine Grabmale errichtet werden, nach Absatz 2 auch keine Bepflanzung und kein Grabschmuck angelegt werden. Es gibt keine Einzelgrabstelle zu pflegen. | 1.013,25 € | 1.039,43 € | 2.052,68 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.3 und Abschnitt II Ziffer 2.1 |
| Urnenwahlgrabstätte mit einer GrabstelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung für vierzig Jahre verliehen. Je Stelle kann eine Urne beigesetzt werden. | 1.621,20 € | 1.039,43 € | 2.660,63 € | 40 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.2 und Abschnitt II Ziffer 2.1 |
| Urnenwahlgrabstätte mit zwei GrabstellenDie Erwerbsgebühr ist das Zweifache des Satzes für eine Grabstelle. Auf Antrag prüft die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 15 Absatz 3, ob eine Urnenwahlgrabstätte mit mehr als zwei Stellen möglich ist. | 3.242,40 € | 1.039,43 € | 4.281,83 € | 40 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.2 und Abschnitt II Ziffer 2.1 |
| Grabstätte an einem freistehenden Einzelbaum, vergeben als UrnenreihengrabstätteBaumgrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 7 als Urnenreihen- oder Urnenwahlgräber vergeben und tragen deshalb keine eigene Tarifziffer; als Urnenwahlgrab kostet der Erwerb 1.621,20 Euro. Es sind nur biologisch abbaubare Urnen mit höchstens 27 Zentimetern Durchmesser zulässig. Die Satzung sagt über die Pflege dieser Gräber nichts, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei. | 1.013,25 € | 1.039,43 € | 2.052,68 € | 25 J. | Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe j und Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung sowie Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.3 |
| Waldgrabstätte auf dem Waldfriedhof Dickenberg, vergeben als UrnenreihengrabstätteAuch die Waldgrabstätten werden als Urnenreihen- oder Urnenwahlgräber vergeben; als Urnenwahlgrab kostet der Erwerb 1.621,20 Euro. Eine Beisetzung ist nur auf schriftlichen Antrag möglich, und das Betreten des Waldbeisetzungsbereichs erfolgt auf eigene Gefahr. Über die Pflege schweigt die Satzung, deshalb führen wir das Grab nicht als pflegefrei. | 1.013,25 € | 1.039,43 € | 2.052,68 € | 25 J. | Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe k und Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung sowie Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.3 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Fallpauschale je Bestattung für Grabbereitung und sonstige Aufwendungen | 1.442,55 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Erdbestattung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Fallpauschale je Bestattung | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.2 |
| Beisetzung von Urnen, Fallpauschale je Beisetzung | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2.1 |
| Verstreuung von Aschen auf dem Aschenstreufeld des Hauptfriedhofs | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2.2 und Paragraf 17 der Friedhofssatzung |
| Aufschlag für eine Bestattung an einem Samstag | 300,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffern 1.3 und 2.3 |
| Aufschlag für eine Beisetzung freitags um 13 Uhr | 150,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, je Grabstelle und Jahr | 40,53 € | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.1 |
| Beisetzung in einem Wahlgrab, deren Ruhefrist über die Nutzungszeit hinausreicht | die Gebühr für das gesamte Wahlgrab vom Ablauf des bestehenden Nutzungsrechts bis zum Ablauf der Ruhefrist, jedes angefangene Jahr voll gerechnet | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.2 |
| Rückgabe eines Nutzungsrechts vor Ablauf der Nutzungszeit | keine Erstattung für die nicht in Anspruch genommene Nutzungszeit und keine Gebühr für den Verwaltungsaufwand | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 3 |
| Benutzung des Aufbahrungsraumes bei einer Bestattung auf einem kommunalen Friedhof, je Tag | 33,07 € | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.1 |
| Benutzung der Trauerhalle für eine Trauerfeier bei einer Bestattung auf einem kommunalen Friedhof | 132,28 € | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.2 |
| Benutzung des Sezierraumes für rituelle Waschungen bei einer Bestattung auf einem kommunalen Friedhof | 132,28 € | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.3 |
| Benutzung der Kühlzelle bei einer Bestattung auf einem kommunalen Friedhof, je Tag | 33,07 € | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.4 |
| Grundbetrag für die Benutzung der Einrichtungen ohne eine Bestattung auf einem kommunalen Friedhof | 491,02 € | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 2.1 |
| Ausgrabung einer Leiche, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.442,55 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1.1.1 |
| Ausgrabung einer Leiche, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1.1.2 |
| Ausgrabung einer Urne | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1.2 |
| Wiedereingrabung einer Leiche, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.442,55 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2.1.1 |
| Wiedereingrabung einer Leiche, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2.1.2 |
| Wiedereingrabung einer Urne | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2.2 |
| Umbettung einer Leiche, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 2.021,25 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 3.1.1 |
| Umbettung einer Leiche, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 1.215,01 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 3.1.2 |
| Umbettung einer Urne | 1.215,01 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 3.2 |
| Erlaubnis zur Errichtung eines stehenden Grabmals | 30,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1.1 |
| Erlaubnis zur Errichtung eines liegenden Grabmals, einer Grabplatte oder einer Grababdeckung | 30,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1.2 |
| Erlaubnis für eine Grabeinfassung | 30,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2.1 |
| Erlaubnis für eine Grabeinfassung als Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 22 der Friedhofssatzung | 60,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2.2 |
| Zulassung eines Gewerbebetriebs im Einzelfall | 30,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 3.1 |
| Zulassung eines Gewerbebetriebs für fünf Jahre | 150,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 3.2 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.955,80 €
Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in Ibbenbüren, über 25 Jahre, das sind 358,23 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 | 1.013,25 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.1 | 1.442,55 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.455,80 € |
Die günstigste Erdbestattung in Ibbenbüren. Die Grabstätte wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, ein Wiedererwerb ist nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung der Stadt Ibbenbüren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe nebst Gebührentarif, vom 22.12.2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Gebührentarif gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Der Gebührentarif kennt für die pflegefreien und die anonymen Reihengrabstätten keine eigene Ziffer. Sie kosten dasselbe wie das gewöhnliche Reihengrab, was das amtliche Übersichtsblatt der Stadt mit Stand vom 01.01.2026 für jede dieser Grabarten einzeln vorrechnet.
- Die Pflege der pflegefreien Reihen- und Urnenreihengrabstätten ist in der Satzung nicht ausdrücklich einer Stelle zugewiesen. Wir führen sie dennoch als pflegefrei, weil Paragraf 13 Absatz 2 Buchstaben f und g der Friedhofssatzung die Grabart selbst so benennt und Paragraf 21 Absatz 2 jede Bepflanzung und jeden Grabschmuck verbietet, den Angehörige pflegen könnten. Ein Pflegevertrag, eine Genossenschaft oder eine Treuhandstelle kommt in der Satzung nicht vor.
- Die Gräber an freistehenden Einzelbäumen und die Waldgrabstätten auf dem Waldfriedhof Dickenberg führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 21 verbietet dort Grabmale und Grabschmuck, sagt über die Pflege aber nichts.
- Für die Grabstätten an freistehenden Einzelbäumen und die Waldgrabstätten nennt der Tarif keine eigene Ziffer. Wir haben den Satz für Urnenreihengräber angesetzt, weil Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung sie als Urnenreihen- oder Urnenwahlgräber vergibt; als Urnenwahlgrab kostet der Erwerb 1.621,20 Euro statt 1.013,25 Euro.
- Für die Wahlgrabstätten für Muslime auf dem Hauptfriedhof nennt der Tarif ebenfalls keine eigene Ziffer. Wir haben den Satz der einstelligen Erdwahlgrabstätte angesetzt.
- Die Nutzungszeit der Wahlgräber beträgt vierzig Jahre, die Ruhezeit nur fünfundzwanzig. Die Erwerbsgebühr deckt die vollen vierzig Jahre ab.
- Das städtische Übersichtsblatt rechnet in seinen Musterfällen die Benutzung des Aufbahrungsraumes für vier Tage und die Trauerhalle mit ein. Beides sind nach Abschnitt III des Tarifs eigenständige Leistungen, deshalb stecken sie hier nicht in der Beisetzungsgebühr.
- Die Stadt unterhält sieben kommunale Friedhöfe. Daneben bestehen in Ibbenbüren kirchliche Friedhöfe, für die diese Satzung nicht gilt; der Geltungsbereich in Paragraf 1 der Friedhofssatzung nennt in Laggenbeck ausdrücklich nur den Kommunalen Friedhof.
Weiter im Verzeichnis
- Die 8 Friedhöfe in IbbenbürenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
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Quellen und Stand
- Gebührensatzung der Stadt Ibbenbüren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe nebst Gebührentarif vom 22.12.2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Gebührentarif gültig ab 01.01.2026
- Satzung der Stadt Ibbenbüren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe, Friedhofssatzung vom 18.12.2025 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.07.2026
- Was kostet eine Bestattung auf den kommunalen Friedhöfen in Ibbenbüren, amtliches Übersichtsblatt der Friedhofsverwaltung Stand 01. Januar 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.