Ibbenbüren, Nordrhein-Westfalen, AGS 05566028
Friedhofsgebühren in Ibbenbüren, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung der Stadt Ibbenbüren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe nebst Gebührentarif, vom 22.12.2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Gebührentarif gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Ibbenbüren und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Ibbenbüren.
- 0,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 7.927,35 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener und Urnenbeisetzung
Grabstätte im Sternenkinderfeld des Hauptfriedhofs für Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte, mit Beisetzung
Erdwahlgrabstätte mit vier Grabstellen, mit Beisetzung
Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Ibbenbüren kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
11 Grabarten für die Erdbestattung in Ibbenbüren
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Ibbenbüren. Die Grabstätte wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 1.013,25 € | 1.442,55 € | 2.455,80 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit beträgt bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 Buchstabe b der Friedhofssatzung zwanzig Jahre. | 810,60 € | 1.039,43 € | 1.850,03 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.2 und Abschnitt II Ziffer 1.2 |
| Pflegefreie Reihengrabstätte auf dem Hauptfriedhof, für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe f der Friedhofssatzung nennt diese Grabart selbst pflegefrei. Nach Paragraf 21 Absatz 2 sind eine Bepflanzung und die Ablage von Grabschmuck unzulässig; zulässig ist allein eine ebenerdig eingelassene Namensplatte von 30 mal 45 Zentimetern. Der Preis ist derselbe wie beim gewöhnlichen Reihengrab. | 1.013,25 € | 1.442,55 € | 2.455,80 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Pflegefreie Reihengrabstätte auf dem Hauptfriedhof, für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe f der Friedhofssatzung nennt diese Grabart selbst pflegefrei. Das städtische Übersichtsblatt führt sie als pflegefreies Kinderreihengrab zum selben Betrag wie das gewöhnliche Kinderreihengrab. | 810,60 € | 1.039,43 € | 1.850,03 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.2 und Abschnitt II Ziffer 1.2 |
| Anonyme Reihengrabstätte auf dem Hauptfriedhof, für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung dürfen auf anonymen Reihengrabstätten keine Grabmale und keine sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden, nach Absatz 2 auch keine Bepflanzung und kein Grabschmuck. Es gibt keine Einzelgrabstelle zu pflegen. | 1.013,25 € | 1.442,55 € | 2.455,80 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Grabstätte im Sternenkinderfeld des Hauptfriedhofs für Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende LeibesfrüchteFür die Bestattung im Sondergrabfeld des Hauptfriedhofs erhebt die Stadt weder eine Bestattungsgebühr noch eine Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts. Es gibt ein konfessionsfreies und ein muslimisches Feld. Bei einer Bestattung in sonstigen Grabfeldern gelten nach Ziffer 3.2 die Sätze für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 15 J. | Paragraf 13 a der Friedhofssatzung und Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 3.1 |
| Erdwahlgrabstätte mit einer GrabstelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für vierzig Jahre verliehen. Je Stelle können eine Leiche und zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. | 1.621,20 € | 1.442,55 € | 3.063,75 € | 40 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Erdwahlgrabstätte mit zwei GrabstellenDie Erwerbsgebühr ist das Zweifache des Satzes für eine Grabstelle. | 3.242,40 € | 1.442,55 € | 4.684,95 € | 40 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Erdwahlgrabstätte mit drei GrabstellenDie Erwerbsgebühr ist das Dreifache des Satzes für eine Grabstelle. | 4.863,60 € | 1.442,55 € | 6.306,15 € | 40 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Erdwahlgrabstätte mit vier GrabstellenDie Erwerbsgebühr ist das Vierfache des Satzes für eine Grabstelle. | 6.484,80 € | 1.442,55 € | 7.927,35 € | 40 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Wahlgrabstätte für Muslime auf dem Hauptfriedhof, eine GrabstelleDer Gebührentarif führt für das muslimische Feld keine eigene Ziffer, es gelten die Sätze der Erdwahlgrabstätte. Nach Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofssatzung ist die Bestattung Auswärtiger auf dem muslimischen Feld nur zulässig, wenn die Verstorbenen in Ibbenbüren gewohnt haben und nur wegen Alters, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit fortgezogen sind. | 1.621,20 € | 1.442,55 € | 3.063,75 € | 40 J. | Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung und Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.1 |
7 Grabarten für die Urne in Ibbenbüren
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Ibbenbüren. Es kann nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur eine Asche beigesetzt werden, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 1.013,25 € | 1.039,43 € | 2.052,68 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.3 und Abschnitt II Ziffer 2.1 |
| Pflegefreie Urnenreihengrabstätte auf dem HauptfriedhofParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe g der Friedhofssatzung nennt diese Grabart selbst pflegefrei. Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 16 Absatz 4 der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Metern. Zulässig ist allein eine ebenerdig eingelassene Namensplatte. | 1.013,25 € | 1.039,43 € | 2.052,68 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.3 und Abschnitt II Ziffer 2.1 |
| Anonyme Urnenreihengrabstätte auf dem HauptfriedhofAuf anonymen Urnenreihengrabstätten dürfen nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung keine Grabmale errichtet werden, nach Absatz 2 auch keine Bepflanzung und kein Grabschmuck angelegt werden. Es gibt keine Einzelgrabstelle zu pflegen. | 1.013,25 € | 1.039,43 € | 2.052,68 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.3 und Abschnitt II Ziffer 2.1 |
| Urnenwahlgrabstätte mit einer GrabstelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung für vierzig Jahre verliehen. Je Stelle kann eine Urne beigesetzt werden. | 1.621,20 € | 1.039,43 € | 2.660,63 € | 40 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.2 und Abschnitt II Ziffer 2.1 |
| Urnenwahlgrabstätte mit zwei GrabstellenDie Erwerbsgebühr ist das Zweifache des Satzes für eine Grabstelle. Auf Antrag prüft die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 15 Absatz 3, ob eine Urnenwahlgrabstätte mit mehr als zwei Stellen möglich ist. | 3.242,40 € | 1.039,43 € | 4.281,83 € | 40 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.2.2 und Abschnitt II Ziffer 2.1 |
| Grabstätte an einem freistehenden Einzelbaum, vergeben als UrnenreihengrabstätteBaumgrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 7 als Urnenreihen- oder Urnenwahlgräber vergeben und tragen deshalb keine eigene Tarifziffer; als Urnenwahlgrab kostet der Erwerb 1.621,20 Euro. Es sind nur biologisch abbaubare Urnen mit höchstens 27 Zentimetern Durchmesser zulässig. Die Satzung sagt über die Pflege dieser Gräber nichts, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei. | 1.013,25 € | 1.039,43 € | 2.052,68 € | 25 J. | Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe j und Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung sowie Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.3 |
| Waldgrabstätte auf dem Waldfriedhof Dickenberg, vergeben als UrnenreihengrabstätteAuch die Waldgrabstätten werden als Urnenreihen- oder Urnenwahlgräber vergeben; als Urnenwahlgrab kostet der Erwerb 1.621,20 Euro. Eine Beisetzung ist nur auf schriftlichen Antrag möglich, und das Betreten des Waldbeisetzungsbereichs erfolgt auf eigene Gefahr. Über die Pflege schweigt die Satzung, deshalb führen wir das Grab nicht als pflegefrei. | 1.013,25 € | 1.039,43 € | 2.052,68 € | 25 J. | Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe k und Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung sowie Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.3 |
29 weitere Gebühren in der Satzung von Ibbenbüren
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Fallpauschale je Bestattung für Grabbereitung und sonstige Aufwendungen | 1.442,55 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Erdbestattung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Fallpauschale je Bestattung | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.2 |
| Beisetzung von Urnen, Fallpauschale je Beisetzung | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2.1 |
| Verstreuung von Aschen auf dem Aschenstreufeld des Hauptfriedhofs | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2.2 und Paragraf 17 der Friedhofssatzung |
| Aufschlag für eine Bestattung an einem Samstag | 300,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffern 1.3 und 2.3 |
| Aufschlag für eine Beisetzung freitags um 13 Uhr | 150,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, je Grabstelle und Jahr | 40,53 € | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.1 |
| Beisetzung in einem Wahlgrab, deren Ruhefrist über die Nutzungszeit hinausreicht | die Gebühr für das gesamte Wahlgrab vom Ablauf des bestehenden Nutzungsrechts bis zum Ablauf der Ruhefrist, jedes angefangene Jahr voll gerechnet | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2.2 |
| Rückgabe eines Nutzungsrechts vor Ablauf der Nutzungszeit | keine Erstattung für die nicht in Anspruch genommene Nutzungszeit und keine Gebühr für den Verwaltungsaufwand | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 3 |
| Benutzung des Aufbahrungsraumes bei einer Bestattung auf einem kommunalen Friedhof, je Tag | 33,07 € | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.1 |
| Benutzung der Trauerhalle für eine Trauerfeier bei einer Bestattung auf einem kommunalen Friedhof | 132,28 € | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.2 |
| Benutzung des Sezierraumes für rituelle Waschungen bei einer Bestattung auf einem kommunalen Friedhof | 132,28 € | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.3 |
| Benutzung der Kühlzelle bei einer Bestattung auf einem kommunalen Friedhof, je Tag | 33,07 € | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.4 |
| Grundbetrag für die Benutzung der Einrichtungen ohne eine Bestattung auf einem kommunalen Friedhof | 491,02 € | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 2.1 |
| Ausgrabung einer Leiche, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.442,55 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1.1.1 |
| Ausgrabung einer Leiche, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1.1.2 |
| Ausgrabung einer Urne | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1.2 |
| Wiedereingrabung einer Leiche, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.442,55 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2.1.1 |
| Wiedereingrabung einer Leiche, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2.1.2 |
| Wiedereingrabung einer Urne | 1.039,43 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2.2 |
| Umbettung einer Leiche, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 2.021,25 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 3.1.1 |
| Umbettung einer Leiche, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 1.215,01 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 3.1.2 |
| Umbettung einer Urne | 1.215,01 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 3.2 |
| Erlaubnis zur Errichtung eines stehenden Grabmals | 30,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1.1 |
| Erlaubnis zur Errichtung eines liegenden Grabmals, einer Grabplatte oder einer Grababdeckung | 30,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1.2 |
| Erlaubnis für eine Grabeinfassung | 30,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2.1 |
| Erlaubnis für eine Grabeinfassung als Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 22 der Friedhofssatzung | 60,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2.2 |
| Zulassung eines Gewerbebetriebs im Einzelfall | 30,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 3.1 |
| Zulassung eines Gewerbebetriebs für fünf Jahre | 150,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 3.2 |
Was ein Grab in Ibbenbüren über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.955,80 €
Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in Ibbenbüren, über 25 Jahre, das sind 358,23 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt I Ziffer 1.1.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 | 1.013,25 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.1 | 1.442,55 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.455,80 € |
Die günstigste Erdbestattung in Ibbenbüren. Die Grabstätte wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, ein Wiedererwerb ist nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung der Stadt Ibbenbüren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe nebst Gebührentarif, vom 22.12.2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Gebührentarif gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
8 Fragen, die die Satzung von Ibbenbüren offenlässt
- Der Gebührentarif kennt für die pflegefreien und die anonymen Reihengrabstätten keine eigene Ziffer. Sie kosten dasselbe wie das gewöhnliche Reihengrab, was das amtliche Übersichtsblatt der Stadt mit Stand vom 01.01.2026 für jede dieser Grabarten einzeln vorrechnet.
- Die Pflege der pflegefreien Reihen- und Urnenreihengrabstätten ist in der Satzung nicht ausdrücklich einer Stelle zugewiesen. Wir führen sie dennoch als pflegefrei, weil Paragraf 13 Absatz 2 Buchstaben f und g der Friedhofssatzung die Grabart selbst so benennt und Paragraf 21 Absatz 2 jede Bepflanzung und jeden Grabschmuck verbietet, den Angehörige pflegen könnten. Ein Pflegevertrag, eine Genossenschaft oder eine Treuhandstelle kommt in der Satzung nicht vor.
- Die Gräber an freistehenden Einzelbäumen und die Waldgrabstätten auf dem Waldfriedhof Dickenberg führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 21 verbietet dort Grabmale und Grabschmuck, sagt über die Pflege aber nichts.
- Für die Grabstätten an freistehenden Einzelbäumen und die Waldgrabstätten nennt der Tarif keine eigene Ziffer. Wir haben den Satz für Urnenreihengräber angesetzt, weil Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung sie als Urnenreihen- oder Urnenwahlgräber vergibt; als Urnenwahlgrab kostet der Erwerb 1.621,20 Euro statt 1.013,25 Euro.
- Für die Wahlgrabstätten für Muslime auf dem Hauptfriedhof nennt der Tarif ebenfalls keine eigene Ziffer. Wir haben den Satz der einstelligen Erdwahlgrabstätte angesetzt.
- Die Nutzungszeit der Wahlgräber beträgt vierzig Jahre, die Ruhezeit nur fünfundzwanzig. Die Erwerbsgebühr deckt die vollen vierzig Jahre ab.
- Das städtische Übersichtsblatt rechnet in seinen Musterfällen die Benutzung des Aufbahrungsraumes für vier Tage und die Trauerhalle mit ein. Beides sind nach Abschnitt III des Tarifs eigenständige Leistungen, deshalb stecken sie hier nicht in der Beisetzungsgebühr.
- Die Stadt unterhält sieben kommunale Friedhöfe. Daneben bestehen in Ibbenbüren kirchliche Friedhöfe, für die diese Satzung nicht gilt; der Geltungsbereich in Paragraf 1 der Friedhofssatzung nennt in Laggenbeck ausdrücklich nur den Kommunalen Friedhof.
Friedhöfe in Ibbenbüren und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 8 Friedhöfe in IbbenbürenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung der Stadt Ibbenbüren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe nebst Gebührentarif vom 22.12.2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Gebührentarif gültig ab 01.01.2026
- Satzung der Stadt Ibbenbüren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe, Friedhofssatzung vom 18.12.2025 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 14.07.2026
- Was kostet eine Bestattung auf den kommunalen Friedhöfen in Ibbenbüren, amtliches Übersichtsblatt der Friedhofsverwaltung Stand 01. Januar 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.