Neuss, Nordrhein-Westfalen, AGS 05162024
Friedhofsgebühren in Neuss, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührenordnung der Stadt Neuss, Ortsrecht Nummer 67/03, mit dem Gebührentarif als Anlage, vom 17.12.2021, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 13.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Neuss und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Neuss, Stadtgrün Neuss, Städtische Friedhöfe.
- 756,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 8.168,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 36
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung auf dem Hauptfriedhof Rheydter Straße, in Grimlinghausen alt, Grimlinghausen neu im älteren Teil, Hoisten, Holzheim, Grefrath im älteren Teil, Norf alt im älteren Teil, Rosellen im älteren Teil, Uedesheim im älteren Teil sowie Weckhoven alt und neu
Kinderreihengrab, 12 Jahre, mit Beisetzung
Historisches Wahlgrab, je Grabstelle, 30 Jahre, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Neuss kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
15 Grabarten für die Erdbestattung in Neuss
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrab, Erdwahlgrab, je Grabstelle, 20 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.5.1 je Jahr ein Zwanzigstel der Nutzungsgebühr, also 83,70 Euro. Der Wiedererwerb ist nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung nur für die gesamte Grabstätte und für mindestens fünf Jahre möglich. | 1.674,00 € | 929,00 € | 2.603,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1 |
| Wahlgrab, Erdwahlgrab, je Grabstelle, 30 JahreDreißig Jahre gelten nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf dem Südfriedhof Reuschenberg und auf sechs weiteren Friedhofsteilen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.5.1 je Jahr ein Dreißigstel, also 83,70 Euro. | 2.511,00 € | 929,00 € | 3.440,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.2 und Ziffer 2.1.1 |
| Rasenwahlgrab, je Grabstelle, 20 JahreWir führen das Rasenwahlgrab nicht als pflegefrei. Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung nimmt der Stadt nur die Pflege der Rasengemeinschaftsanlagen ab, und das Rasenwahlgrab ist keine solche Anlage. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.5.1 je Jahr 105,45 Euro. | 2.109,00 € | 929,00 € | 3.038,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.3 und Ziffer 2.1.1 |
| Rasenwahlgrab, je Grabstelle, 30 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.5.1 je Jahr ein Dreißigstel der Nutzungsgebühr, also 105,43 Euro. | 3.163,00 € | 929,00 € | 4.092,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.4 und Ziffer 2.1.1 |
| Historisches Wahlgrab, je Grabstelle, 20 JahreDas teuerste Erdgrab in Neuss. Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung stellt historisch und künstlerisch wertvolle Grabdenkmäler unter besonderen Schutz. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.5.1 je Jahr 241,30 Euro. | 4.826,00 € | 929,00 € | 5.755,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.5 und Ziffer 2.1.1 |
| Historisches Wahlgrab, je Grabstelle, 30 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.5.1 je Jahr ein Dreißigstel der Nutzungsgebühr, also 241,30 Euro. | 7.239,00 € | 929,00 € | 8.168,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.6 und Ziffer 2.1.1 |
| Wahlgrab als Sondergrab, mindestens zweistellig, je Grabstelle, 20 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle, das Sondergrab wird nur mit mindestens zwei Stellen vergeben. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.5.1 je Jahr 101,65 Euro. | 2.033,00 € | 929,00 € | 2.962,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.1 und Ziffer 2.1.1 |
| Wahlgrab als Sondergrab, mindestens zweistellig, je Grabstelle, 30 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.5.1 je Jahr ein Dreißigstel, also 101,67 Euro. | 3.050,00 € | 929,00 € | 3.979,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.2 und Ziffer 2.1.1 |
| Reihengrab, Erdgrab, 20 JahreDas günstigste Erdgrab in Neuss. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung endet das Nutzungsrecht mit der Ruhezeit, eine Verlängerung ist nicht möglich. | 1.465,00 € | 929,00 € | 2.394,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.7.1 und Ziffer 2.1.1 |
| Reihengrab, Erdgrab, 30 JahreDreißig Jahre gelten auf den Friedhöfen mit der längeren Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung. | 2.197,00 € | 929,00 € | 3.126,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.7.2 und Ziffer 2.1.1 |
| Rasengemeinschaftsanlage für Erdbestattungen, 20 JahreNach Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung obliegen Pflege und Bepflanzung der Rasengemeinschaftsanlagen für Erd- und Urnenbestattungen ausschließlich der Stadt Neuss. Weiteres Grabzubehör darf nur an einer gesondert ausgewiesenen Stelle abgelegt werden. | 2.257,00 € | 929,00 € | 3.186,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.7.3 und Ziffer 2.1.1 |
| Rasengemeinschaftsanlage für Erdbestattungen, 30 JahrePflege und Bepflanzung obliegen nach Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung ausschließlich der Stadt Neuss. | 3.386,00 € | 929,00 € | 4.315,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.7.4 und Ziffer 2.1.1 |
| Anonyme Grabstätte, Erdbestattung, 20 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Neuss. Nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung werden Reihengräber auch als Gemeinschaftsgräber ohne namentliche Nennung vergeben; Gestaltung, Pflege und Instandhaltung obliegen dann der Stadt Neuss, und Grabschmuck darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. | 2.178,00 € | 929,00 € | 3.107,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.7.5 und Ziffer 2.1.1 |
| Kinderreihengrab, 12 JahreZwölf Jahre sind nach Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr und für totgeborene Kinder. | 316,00 € | 440,00 € | 756,00 € | 12 J. | Gebührentarif Ziffer 1.7.6 und Ziffer 2.1.3 |
| Kinderreihengrab, 25 JahreDer Tarif bietet das Kindergrab auch mit 25 Jahren Laufzeit an. Paragraf 11 der Friedhofssatzung nennt für Kinder nur die zwölf Jahre, eine Erklärung für die längere Laufzeit steht in keinem der beiden Dokumente. | 658,00 € | 440,00 € | 1.098,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.7.7 und Ziffer 2.1.3 |
21 Grabarten für die Urne in Neuss
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenwahlgrab, zweistellig, 20 JahreEine nachträgliche Umwandlung in ein vierstelliges Urnenwahlgrab ist nach dem Wortlaut der Ziffer nicht möglich. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.6.1 je Jahr 82,50 Euro. | 1.650,00 € | 451,00 € | 2.101,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.1 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenwahlgrab, zweistellig, 30 JahreEine nachträgliche Umwandlung in ein vierstelliges Urnenwahlgrab ist nicht möglich. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.6.1 je Jahr 82,50 Euro. | 2.475,00 € | 451,00 € | 2.926,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.2 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenwahlgrab, vierstellig, 20 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.6.1 je Jahr ein Zwanzigstel der Nutzungsgebühr, also 107,35 Euro. | 2.147,00 € | 451,00 € | 2.598,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.3 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenwahlgrab, vierstellig, 30 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.6.1 je Jahr ein Dreißigstel der Nutzungsgebühr, also 107,33 Euro. | 3.220,00 € | 451,00 € | 3.671,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.4 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenwahlgrab, vierstellig, mit fester Grabbegrenzung, 20 JahreDer Betrag entspricht dem des vierstelligen Urnenwahlgrabs ohne feste Grabbegrenzung; der Tarif führt beide Fälle trotzdem getrennt. | 2.147,00 € | 451,00 € | 2.598,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.5 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenwahlgrab, vierstellig, mit fester Grabbegrenzung, 30 JahreDer Betrag entspricht dem des vierstelligen Urnenwahlgrabs ohne feste Grabbegrenzung. | 3.220,00 € | 451,00 € | 3.671,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.6 und Ziffer 2.2.1 |
| Rasen-Urnenwahlgrab, zweistellig, 20 JahreWir führen das Rasen-Urnenwahlgrab nicht als pflegefrei. Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung übernimmt die Pflege nur für die Rasengemeinschaftsanlagen, und ein Wahlgrab im Rasen gehört nicht dazu. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.6.1 je Jahr 113,70 Euro. | 2.274,00 € | 451,00 € | 2.725,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.7 und Ziffer 2.2.1 |
| Rasen-Urnenwahlgrab, zweistellig, 30 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.6.1 je Jahr ein Dreißigstel der Nutzungsgebühr, also 113,73 Euro. | 3.412,00 € | 451,00 € | 3.863,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.8 und Ziffer 2.2.1 |
| Rasenbaum-Urnenwahlgrab, zweistellig, 20 JahreParagraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung untersagt jede Form der Grabpflege an Baumgrabstätten, sagt aber nicht, dass die Stadt die Pflege übernimmt. Wir führen das Grab deshalb nicht als pflegefrei. In einer Baumgrabstätte können nach Paragraf 17 Absatz 1 zwei biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden. | 2.343,00 € | 451,00 € | 2.794,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.9 und Ziffer 2.2.1 |
| Rasenbaum-Urnenwahlgrab, zweistellig, 30 JahreParagraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung verleiht das Nutzungsrecht an Baumgrabstätten für 20 Jahre; der Tarif bietet daneben diese dreißigjährige Laufzeit an. | 3.515,00 € | 451,00 € | 3.966,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.10 und Ziffer 2.2.1 |
| Historisches Urnenwahlgrab, zweistellig, 20 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.6.1 je Jahr ein Zwanzigstel der Nutzungsgebühr, also 110,25 Euro. | 2.205,00 € | 451,00 € | 2.656,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.11 und Ziffer 2.2.1 |
| Historisches Urnenwahlgrab, zweistellig, 30 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.6.1 je Jahr ein Dreißigstel der Nutzungsgebühr, also 110,27 Euro. | 3.308,00 € | 451,00 € | 3.759,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.12 und Ziffer 2.2.1 |
| Doppelurnenkammer im Kolumbarium, 20 JahreDie teuerste Grabart in Neuss. Der Betrag gilt für die Kammer, in der zwei Urnen Platz finden. Die Beisetzung im Kolumbarium kostet nach Ziffer 2.2.2 nur 147 Euro statt der 451 Euro einer Urnenbeisetzung im Boden. Die Friedhofssatzung erwähnt das Kolumbarium nicht und sagt deshalb auch nichts über die Pflege. | 4.364,00 € | 147,00 € | 4.511,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.13 und Ziffer 2.2.2 |
| Urnenwahlgrab im Bestattungswäldchen, einstellig, 20 JahreDie Friedhofssatzung nennt das Bestattungswäldchen nicht namentlich. Paragraf 17 regelt Wahlgrabstätten an Bäumen und untersagt in Absatz 2 jede Form der Grabpflege, sagt aber nicht, dass die Stadt die Pflege trägt. Wir führen das Grab deshalb nicht als pflegefrei. | 1.724,00 € | 451,00 € | 2.175,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.14 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenwahlgrab im Bestattungswäldchen, zweistellig, 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.6.1 je Jahr 108,35 Euro. | 2.167,00 € | 451,00 € | 2.618,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4.15 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenreihengrab, 20 JahreDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Neuss. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung bei Reihengrabstätten nicht möglich. | 1.128,00 € | 451,00 € | 1.579,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.8.1 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenreihengrab, 30 JahreDreißig Jahre gelten auf den Friedhöfen mit der längeren Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung. | 1.693,00 € | 451,00 € | 2.144,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.8.2 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenreihengrab in der Rasengemeinschaftsanlage, 20 JahreNach Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung obliegen Pflege und Bepflanzung der Rasengemeinschaftsanlagen für Erd- und Urnenbestattungen ausschließlich der Stadt Neuss. Das Grab kostet in der Nutzung sogar sechs Euro weniger als das gewöhnliche Urnenreihengrab. | 1.122,00 € | 451,00 € | 1.573,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.8.3 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenreihengrab in der Rasengemeinschaftsanlage, 30 JahrePflege und Bepflanzung obliegen nach Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung ausschließlich der Stadt Neuss. | 1.683,00 € | 451,00 € | 2.134,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.8.4 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenreihengrab im anonymen Bestattungsfeld, 20 JahreDas günstigste Grab in Neuss überhaupt. Nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung werden Reihengräber auch als Gemeinschaftsgräber ohne namentliche Nennung vergeben; Gestaltung, Pflege und Instandhaltung obliegen dann der Stadt Neuss. | 1.025,00 € | 451,00 € | 1.476,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.8.5 und Ziffer 2.2.1 |
| Urnenreihengrab im anonymen Bestattungsfeld, 30 JahreGestaltung, Pflege und Instandhaltung obliegen nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Neuss. | 1.538,00 € | 451,00 € | 1.989,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.8.6 und Ziffer 2.2.1 |
43 weitere Gebühren in der Satzung von Neuss
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sargbeisetzung von Personen über 5 Jahren, einschließlich einer Begleitperson | 929,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.1 |
| Sargbeisetzung tief im Wahlgrab von Personen über 5 Jahren | 1.600,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.2 |
| Bestattung von Personen unter 5 Jahren | 440,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.3 |
| Sargbeisetzung in einer Wahlgrabstätte für Erwachsene einschließlich Tieferlegung | 1.937,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.4 |
| Urnenbeisetzung, einschließlich einer Begleitperson | 451,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.1 |
| Urnenbeisetzung im Kolumbarium | 147,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.2 |
| Beisetzung einer Tierurne als Grabbeigabe | 147,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.3 |
| Beibestattung einer Urne im Erdwahlgrab, 20 Jahre, zusätzliches Nutzungsrecht | 239,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.3.1 |
| Beibestattung einer Urne im Erdwahlgrab, 30 Jahre, zusätzliches Nutzungsrecht | 358,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.3.2 |
| Erdwahlgrab mit zusätzlicher Tiefe, 20 Jahre, zusätzliches Nutzungsrecht | 239,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.3.3 |
| Erdwahlgrab mit zusätzlicher Tiefe, 30 Jahre, zusätzliches Nutzungsrecht | 358,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.3.4 |
| Beibestattung einer Tierurne als Grabbeigabe, 20 Jahre | 179,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.3.5 |
| Beibestattung einer Tierurne als Grabbeigabe, 30 Jahre | 269,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.3.6 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte, je Stelle und Jahr | ein Zwanzigstel der Gebühr zu Ziffer 1.1.1, 1.1.3, 1.1.5 und 1.2.1 beziehungsweise ein Dreißigstel der Gebühr zu Ziffer 1.1.2, 1.1.4, 1.1.6 und 1.2.2 | Gebührentarif Ziffer 1.5.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte, je Stelle und Jahr | ein Zwanzigstel der Gebühr zu Ziffer 1.4.1, 1.4.3, 1.4.5, 1.4.7, 1.4.9, 1.4.11, 1.4.13, 1.4.14 und 1.4.15 beziehungsweise ein Dreißigstel der Gebühr zu Ziffer 1.4.2, 1.4.4, 1.4.6, 1.4.8, 1.4.10 und 1.4.12 | Gebührentarif Ziffer 1.6.1 |
| Benutzung der Friedhofskapelle, bis zu einer halben Stunde | 264,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.1 |
| Zuschlag für die Verlängerung der Kapellennutzung, je angefangene halbe Stunde | 35,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.2 |
| Benutzung der kleinen Friedhofskapelle auf dem Hauptfriedhof | 218,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.3 |
| Benutzung der provisorischen Trauerhalle in Weckhoven neu | 218,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.4 |
| Benutzung der Naturtrauerhalle Rundbrunnen | 80,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.5 |
| Bereitstellung eines alternativen Trauerfeierplatzes | 57,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.6 |
| Gestellung von Trägern, je Person | 98,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.7 |
| Benutzung des Aufbewahrungsraumes mit normaler Dekoration, je Nutzung | 281,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.8 |
| Benutzung der Kühlzelle, je Tag | 90,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.9 |
| Aufbewahrung einer Urne | 70,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.10 |
| Benutzung des Raumes für rituelle Waschungen | 140,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.11 |
| Ausgrabung eines Sarges, in und nach der Ruhefrist | 1.194,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.1 |
| Ausgrabung eines Sarges aus einem Kindergrab | 381,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.2 |
| Ausgrabung eines Sarges aus einem Tiefengrab, in und nach der Ruhefrist | 1.477,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.3 |
| Ausgrabung einer Urne | 283,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.4 |
| Sicherung und Wiederbeisetzung einer Urne einschließlich einer Erdbestattung | 850,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.2.1 |
| Trennplatten bei Erdwahlgräbern, sechs Trittplatten einseitig, nur einmalige Verlegung | 274,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.3.5 |
| Einfassung eines Urnenwahlgrabes | 410,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.3.6 |
| Versenden einer Urne im normalen Postversand | 106,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.3.7 |
| Überführung von Urnen innerhalb der Stadt Neuss | 94,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.3.8 |
| Gebühr bei vorzeitiger Rückgabe eines Erdwahlgrabes in ein Rasenwahlgrab, je Stelle, einmalig | 418,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.3.9 |
| Gebühr bei vorzeitiger Rückgabe eines Urnenwahlgrabes in ein Rasenwahlgrab, einmalig | 206,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.3.10 |
| Pflege einer Wahlgrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre, je Stelle und Jahr | 91,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.3.11 |
| Pflege einer Einzelgrabstätte für Verstorbene bis 5 Jahre oder einer Urnengrabstätte, je Jahr | 57,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.3.12 |
| Genehmigung von liegenden Grabaufbauten einschließlich Einfassung | 108,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.4.1 |
| Genehmigung von stehenden Grabaufbauten einschließlich Einfassung | 133,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.4.2 |
| Arbeitserlaubnis, je Mitarbeiter | 63,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.4.3 |
| Sondergenehmigung zum Befahren des Friedhofes mit Kraftfahrzeugen | 75,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.4.4 |
Was ein Grab in Neuss über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.803,00 €
Wahlgrab, Erdwahlgrab, je Grabstelle, 20 Jahre in Neuss, über 20 Jahre, das sind 390,15 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1 | 1.674,00 € |
| BestattungGebührentarif Ziffer 2.1.1 | 929,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.603,00 € |
Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.5.1 je Jahr ein Zwanzigstel der Nutzungsgebühr, also 83,70 Euro. Der Wiedererwerb ist nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung nur für die gesamte Grabstätte und für mindestens fünf Jahre möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Neuss, Ortsrecht Nummer 67/03, mit dem Gebührentarif als Anlage, vom 17.12.2021, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 13.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
14 Fragen, die die Satzung von Neuss offenlässt
- Die Satzung gilt nur für die dreizehn Friedhöfe und Friedhofsteile, die die Stadt Neuss nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung selbst verwaltet. Für die kirchlichen und jüdischen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Die Laufzeit hängt in Neuss am Friedhof und nicht an der Grabart. Paragraf 11 der Friedhofssatzung setzt auf zehn Friedhöfen 20 Jahre und auf sieben Friedhofsteilen 30 Jahre Ruhezeit fest. Wir führen die 20- und die 30-jährige Variante als getrennte Grabarten, weil der Tarif für beide einen eigenen Betrag nennt. Wer den Preis vergleicht, muss also wissen, auf welchem Friedhof das Grab liegt.
- Als pflegefrei führen wir nur vier Grabarten, und zwar in zwei Gruppen. Rasengemeinschaftsanlage und Urnenreihengrab in der Rasengemeinschaftsanlage stützen sich auf Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung, der Pflege und Bepflanzung ausschließlich der Stadt Neuss zuweist. Anonyme Grabstätte und anonymes Urnenbestattungsfeld stützen sich auf Paragraf 14 Absatz 3, der Gestaltung, Pflege und Instandhaltung der Gemeinschaftsgräber ohne namentliche Nennung der Stadt zuweist.
- Rasenwahlgrab, Rasen-Urnenwahlgrab und Rasenbaum-Urnenwahlgrab führen wir trotz des Namens nicht als pflegefrei. Paragraf 24 Absatz 8 der Friedhofssatzung nennt allein die Rasengemeinschaftsanlagen, und Paragraf 22 Absatz 3 zählt als Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften ebenfalls nur diese und das Feld A des Hauptfriedhofs auf. Für Wahlgräber im Rasen bleibt es damit bei Paragraf 30 Absatz 1, wonach die nutzungsberechtigte Person die Grabstätte herrichtet und in Stand hält.
- Für das Bestattungswäldchen und die Doppelurnenkammer im Kolumbarium schweigt die Friedhofssatzung ganz, sie nennt beide Wörter nicht. Paragraf 17 Absatz 2 untersagt an Wahlgrabstätten an Bäumen jede Form der Grabpflege, sagt aber nicht, dass die Stadt Neuss sie übernimmt. Ein Verbot der eigenen Pflege ist keine Zusage der städtischen Pflege, deshalb führen wir auch diese Gräber nicht als pflegefrei.
- Die Ziffern 3.3.11 und 3.3.12 des Gebührentarifs nennen eine Pflegegebühr von 91 Euro je Stelle und Jahr für Wahlgräber und 57 Euro je Jahr für Kinder- und Urnengrabstätten. Wir rechnen sie keiner Grabart zu. Sie greift nur, wenn ein Grab nach Paragraf 32 der Friedhofssatzung wegen Vernachlässigung eingezogen oder nach Ziffer 3.3.9 und 3.3.10 vorzeitig zurückgegeben wird. Ein regelmäßig anfallender Zuschlag auf jedes Grab ist sie nicht.
- Der Tarif kennt keine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr und keine Jahresgebühr. Dass die Beträge der Ziffer 1 die gesamte Laufzeit decken, belegen die Ziffern 1.5.1 und 1.6.1: Der Wiedererwerb kostet je Jahr ein Zwanzigstel beziehungsweise ein Dreißigstel des Erstbetrags.
- Der Gebührentarif bietet unter Ziffer 1.7.7 ein Kinderreihengrab mit 25 Jahren Laufzeit an. Paragraf 11 Absatz 3 der Friedhofssatzung nennt für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr aber nur zwölf Jahre Ruhezeit. Warum es die längere Laufzeit gibt, sagt keines der beiden Dokumente.
- Die Ziffern 1.4.5 und 1.4.6, vierstelliges Urnenwahlgrab mit fester Grabbegrenzung, tragen dieselben Beträge wie die Ziffern 1.4.3 und 1.4.4 ohne feste Begrenzung. Wir führen sie trotzdem getrennt, weil der Tarif sie getrennt aufführt.
- Wir nehmen bei den Erdbestattungen die Sargbeisetzung nach Ziffer 2.1.1 mit 929 Euro als Beisetzungsgebühr. Die Sätze für ein Tiefengrab, 1.600 Euro nach Ziffer 2.1.2 und 1.937 Euro einschließlich Tieferlegung nach Ziffer 2.1.4, sind darin nicht enthalten und stehen unter den Bestattungsgebühren.
- Die Benutzung einer Friedhofskapelle kostet nach Ziffer 2.3.1 zusätzlich 264 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
- Die Beibestattungsgebühren nach den Ziffern 1.3.1 bis 1.3.6 sind zusätzliche Nutzungsrechte für eine weitere Urne, für eine zweite Tiefe oder für eine Tierurne im Erdwahlgrab. Sie fallen nicht regelmäßig an und stehen deshalb unter den weiteren Gebühren.
- Eine gesonderte Abräumgebühr nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 30 Absatz 4 der Friedhofssatzung räumt die nutzungsberechtigte Person die Grabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechts selbst ab.
- Für Grabstätten in gärtnerbetreuten Grabfeldern nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung nennt der Gebührentarif keine eigene Nutzungsgebühr. Die Anlage und Pflege rechnet dort nach Absatz 2 die Dienstleistungserbringerin oder der Dienstleistungserbringer über einen eigenen Vertrag ab, dessen Preis nicht in der Satzung steht.
Friedhöfe in Neuss und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührenordnung der Stadt Neuss, Ortsrecht Nummer 67/03, mit dem Gebührentarif als Anlage vom 17.12.2021, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 13.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Friedhofssatzung der Stadt Neuss, Ortsrecht Nummer 67/02 vom 08.11.2019, in Kraft getreten am 15.11.2019, seither unverändert
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.