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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Kerpen · Nordrhein-Westfalen · AGS 05362032

Friedhofsgebühren Kerpen: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen, mit Gebührentarif in Paragraf 4, vom 21.12.1989 unter Berücksichtigung der Änderungen bis zum 16.12.2025, 28. Änderung eingearbeitet, in Kraft seit 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 13 Friedhöfe der Kolpingstadt Kerpen, nicht für einzelne.

303,00 €
Günstigstes Grab

Nutzung des Aschestreufeldes

5.803,00 €
Teuerstes Grab

Einstellige Wahlgrabstätte oder Tiefwahlgrabstätte, auch erste Grabstelle in einem Mehrfachwahlgrab, Nutzungsdauer 30 Jahre

17
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

Paragraf 11 Absatz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung

Was ein Grab in Kerpen kostet

Kurz beantwortet

In Kerpen kostet das günstigste Grab 303,00 € (Nutzung des Aschestreufeldes), das teuerste 5.803,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen, mit Gebührentarif in Paragraf 4, vom 21.12.1989 unter Berücksichtigung der Änderungen bis zum 16.12.2025, 28. Änderung eingearbeitet, in Kraft seit 01.01.2026.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 9 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungsdauer 20 JahreIn diesen Reihengrabfeldern werden nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Bestattungs- und Friedhofssatzung auch Tot- und Fehlgeburten bestattet; deren Beisetzung kostet nach Ziffer 2.1.1.1 nur 80 Euro. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich.795,00 €609,00 €1.404,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.1 Buchstabe a und Ziffer 2.1.1.2
Reihengrabstätte für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungsdauer 25 JahreDiese Laufzeit gilt auf den Friedhöfen Buir, Manheim, Manheim-neu, Neu-Bottenbroich und Sindorf, für die Paragraf 11 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung wegen der Bodenbeschaffenheit längere Ruhefristen festsetzt.952,00 €609,00 €1.561,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1 Buchstabe b und Ziffer 2.1.1.2
Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungsdauer 25 JahreDas günstigste Erdgrab in Kerpen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nicht möglich. Die Pflege liegt nach Paragraf 29 Absatz 5 beim Unterhaltungspflichtigen.1.891,00 €1.162,00 €3.053,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.2 Buchstabe a und Ziffer 2.1.1.3
Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungsdauer 30 JahreDiese Laufzeit gilt auf den Friedhöfen Buir, Manheim, Manheim-neu, Neu-Bottenbroich und Sindorf, für die Paragraf 11 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung wegen der Bodenbeschaffenheit längere Ruhefristen festsetzt.2.167,00 €1.162,00 €3.329,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 1.2 Buchstabe b und Ziffer 2.1.1.3
Einstellige Wahlgrabstätte oder Tiefwahlgrabstätte, auch erste Grabstelle in einem Mehrfachwahlgrab, Nutzungsdauer 25 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle. Jede weitere Stelle eines Mehrfachwahlgrabes kostet nach Ziffer 1.4 Buchstabe a 3.465 Euro. Die untere Beisetzung in einem Tiefgrab kostet nach Ziffer 2.1.1.4 statt 1.162 Euro 1.354 Euro.3.966,00 €1.162,00 €5.128,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.3 Buchstabe a und Ziffer 2.1.1.3
Einstellige Wahlgrabstätte oder Tiefwahlgrabstätte, auch erste Grabstelle in einem Mehrfachwahlgrab, Nutzungsdauer 30 JahreDiese Laufzeit gilt auf den Friedhöfen Buir, Manheim, Manheim-neu, Neu-Bottenbroich und Sindorf, für die Paragraf 11 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung wegen der Bodenbeschaffenheit längere Ruhefristen festsetzt. Jede weitere Stelle kostet nach Ziffer 1.4 Buchstabe b 4.042 Euro.4.641,00 €1.162,00 €5.803,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 1.3 Buchstabe b und Ziffer 2.1.1.3
Pflegefreie Reihengrabstätte, Nutzungsdauer 20 JahreZiffer 1.7 des Gebührentarifs führt diese Grabstätte unter der Überschrift Pflegefreie Grabstätte, und Paragraf 13 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nennt sie als eigene Grabstättenart neben der gewöhnlichen. Die Stadt erhebt den Aufpreis in ihrer eigenen Gebührensatzung, ein Dritter wie eine Genossenschaft oder eine Treuhandstelle kommt darin nicht vor. Zwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 Absatz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung allein die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.2.935,00 €609,00 €3.544,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.7.1 Buchstabe a und Ziffer 2.1.1.2
Pflegefreie Reihengrabstätte, Nutzungsdauer 25 JahreZiffer 1.7 des Gebührentarifs führt diese Grabstätte unter der Überschrift Pflegefreie Grabstätte, und Paragraf 13 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nennt sie als eigene Grabstättenart neben der gewöhnlichen. Die Stadt erhebt den Aufpreis in ihrer eigenen Gebührensatzung, ein Dritter wie eine Genossenschaft oder eine Treuhandstelle kommt darin nicht vor. Das günstigste pflegefreie Erdgrab in Kerpen für Erwachsene. Fünfundzwanzig Jahre sind die regelmäßige Ruhezeit für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr.3.511,00 €1.162,00 €4.673,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.7.1 Buchstabe b und Ziffer 2.1.1.3
Pflegefreie Reihengrabstätte, Nutzungsdauer 30 JahreZiffer 1.7 des Gebührentarifs führt diese Grabstätte unter der Überschrift Pflegefreie Grabstätte, und Paragraf 13 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nennt sie als eigene Grabstättenart neben der gewöhnlichen. Die Stadt erhebt den Aufpreis in ihrer eigenen Gebührensatzung, ein Dritter wie eine Genossenschaft oder eine Treuhandstelle kommt darin nicht vor. Diese Laufzeit gilt auf den Friedhöfen Buir, Manheim, Manheim-neu, Neu-Bottenbroich und Sindorf, für die Paragraf 11 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung wegen der Bodenbeschaffenheit längere Ruhefristen festsetzt.4.086,00 €1.162,00 €5.248,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 1.7.1 Buchstabe c und Ziffer 2.1.1.3

Urne: 8 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrabstätte, Nutzungsdauer 20 JahreDas günstigste eigene Grab in Kerpen. In einer Urnenreihengrabstätte wird nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe a der Bestattungs- und Friedhofssatzung eine Aschenurne beigesetzt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Absatz 2 nicht möglich.990,00 €538,00 €1.528,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2.1
Urnenwahlgrabstätte, je Grabstelle für bis zu 4 Beisetzungen, Nutzungsdauer 20 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle. Jede Beisetzung kostet zusätzlich 538 Euro.1.518,00 €538,00 €2.056,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.6.1 und Ziffer 2.2.1
Urnenwahlgrabstätte, je Grabstelle für bis zu 2 Beisetzungen, Nutzungsdauer 20 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle. Jede Beisetzung kostet zusätzlich 538 Euro.1.174,00 €538,00 €1.712,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.6.2 und Ziffer 2.2.1
Pflegefreie Urnenreihengrabstätte, Nutzungsdauer 20 JahreZiffer 1.7 des Gebührentarifs führt diese Grabstätte unter der Überschrift Pflegefreie Grabstätte, und Paragraf 13 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nennt sie als eigene Grabstättenart neben der gewöhnlichen. Die Stadt erhebt den Aufpreis in ihrer eigenen Gebührensatzung, ein Dritter wie eine Genossenschaft oder eine Treuhandstelle kommt darin nicht vor. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 16 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nicht möglich.2.289,00 €538,00 €2.827,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.7.2 und Ziffer 2.2.1
Pflegefreie zweistellige Urnenwahlgrabstätte, Nutzungsdauer 20 JahreZiffer 1.7 des Gebührentarifs führt diese Grabstätte unter der Überschrift Pflegefreie Grabstätte, und Paragraf 13 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nennt sie als eigene Grabstättenart neben der gewöhnlichen. Die Stadt erhebt den Aufpreis in ihrer eigenen Gebührensatzung, ein Dritter wie eine Genossenschaft oder eine Treuhandstelle kommt darin nicht vor. Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Bestattungs- und Friedhofssatzung nennt die Grabstätte ausdrücklich als zweistellig. Verlängerbar nach Ziffer 1.10.2.545,00 €538,00 €3.083,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.7.3 und Ziffer 2.2.1
Pflegefreie Urnenreihenbaumgrabstätte, Nutzungsdauer 20 JahreZiffer 1.7 des Gebührentarifs führt diese Grabstätte unter der Überschrift Pflegefreie Grabstätte, und Paragraf 13 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nennt sie als eigene Grabstättenart neben der gewöhnlichen. Die Stadt erhebt den Aufpreis in ihrer eigenen Gebührensatzung, ein Dritter wie eine Genossenschaft oder eine Treuhandstelle kommt darin nicht vor. Baumbestattungen von Aschenurnen sind nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe c der Bestattungs- und Friedhofssatzung an besonders ausgewiesenen Bäumen möglich.2.438,00 €538,00 €2.976,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.7.4 und Ziffer 2.2.1
Pflegefreie zweistellige Urnenwahlbaumgrabstätte, Nutzungsdauer 20 JahreZiffer 1.7 des Gebührentarifs führt diese Grabstätte unter der Überschrift Pflegefreie Grabstätte, und Paragraf 13 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung nennt sie als eigene Grabstättenart neben der gewöhnlichen. Die Stadt erhebt den Aufpreis in ihrer eigenen Gebührensatzung, ein Dritter wie eine Genossenschaft oder eine Treuhandstelle kommt darin nicht vor. Verlängerbar nach Ziffer 1.10.2.694,00 €538,00 €3.232,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.7.5 und Ziffer 2.2.1
Nutzung des AschestreufeldesDie günstigste Beisetzung in Kerpen. Nach Paragraf 13 Absatz 4 der Bestattungs- und Friedhofssatzung kann die Friedhofsverwaltung auf Antrag die Aschenbeisetzung ohne Urne auf einem festgelegten Bereich des Friedhofs zulassen. Eine eigene Grabstelle entsteht dabei nicht, es gibt nichts zu pflegen. Der Tarif nennt für diese Position keine Nutzungsdauer; wir setzen die Ruhezeit für Aschen von 20 Jahren nach Paragraf 11 Absatz 3 an.231,00 €72,00 €303,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1.8 und Ziffer 2.4

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbeisetzung einer Totgeburt in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte80,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1.1.1
Erdbeisetzung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte609,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1.1.2
Erdbeisetzung Verstorbener nach dem vollendeten 5. Lebensjahr in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte1.162,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1.1.3
Beisetzung in einem Tiefgrab, untere Beisetzung1.354,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1.1.4
Beisetzung einer Aschenurne in einem Urnenreihen- oder Urnenwahlgrab538,00 €Gebührentarif Ziffer 2.2.1
Zuschlag für die Beisetzung einer Aschenurne außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit durch den Bestattungsunternehmer96,00 €Gebührentarif Ziffer 2.2.2
Verstreuung einer Asche auf einem Aschestreufeld72,00 €Gebührentarif Ziffer 2.4
Zweite und jede weitere Grabstelle in einem Mehrfachwahl- oder Mehrfachtiefwahlgrab, je Stelle, Nutzungsdauer 25 Jahre3.465,00 €Gebührentarif Ziffer 1.4 Buchstabe a
Zweite und jede weitere Grabstelle in einem Mehrfachwahl- oder Mehrfachtiefwahlgrab, je Stelle, Nutzungsdauer 30 Jahre4.042,00 €Gebührentarif Ziffer 1.4 Buchstabe b
Verlängerung des Nutzungsrechts in mehrstelligen Wahl- oder Tiefgräbern wegen unterschiedlicher Bestattungszeiträumeje Grabstelle und Jahr ein Zwanzigstel, ein Fünfundzwanzigstel beziehungsweise ein Dreißigstel der Gebühr, angefangene Jahre gelten als voll genutztGebührentarif Ziffer 1.9
Verlängerung um weitere 20, 25 oder 30 Jahredie volle Gebühr nach Ziffer 1.3, 1.4, 1.6, 1.7.3 beziehungsweise 1.7.5Gebührentarif Ziffer 1.10 in Verbindung mit Paragraf 15 Absatz 9 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Verlängerung um weitere 10 Jahrezwei Fünftel der Gebühr nach Ziffer 1.3 a und 1.4 a, ein Drittel der Gebühr nach Ziffer 1.3 b und 1.4 b, die Hälfte der Gebühr nach Ziffer 1.6, 1.7.3 und 1.7.5Gebührentarif Ziffer 1.11 in Verbindung mit Paragraf 15 Absatz 6 der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Ausgraben und Wiederbeisetzung einer Urne bei Umbettung, je Urne240,00 €Gebührentarif Ziffer 2.3
Aufbewahrung in der Leichenhalle270,00 €Gebührentarif Ziffer 3.1
Aufbahrung in der Leichenhalle mit Trauerfeier378,00 €Gebührentarif Ziffer 3.2
Aufbahrung in der Leichenhalle Götzenkirchen mit Trauerfeier189,00 €Gebührentarif Ziffer 3.3
Aufbewahren einer Aschenurne, je angefangene Woche54,00 €Gebührentarif Ziffer 3.4
Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke vor der Beerdigung541,00 €Gebührentarif Ziffer 3.5.1
Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke nach der Beerdigung811,00 €Gebührentarif Ziffer 3.5.2
Ausgraben einer Leiche vor Ablauf der Ruhefrist, Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr940,00 €Gebührentarif Ziffer 4.1.1.1
Ausgraben einer Leiche vor Ablauf der Ruhefrist, Erwachsene und Kinder nach dem vollendeten 5. Lebensjahr1.880,00 €Gebührentarif Ziffer 4.1.1.2
Ausgraben einer Leiche vor Ablauf der Ruhefrist, Tiefgrab, untere Beisetzung2.264,00 €Gebührentarif Ziffer 4.1.1.3
Ausgraben einer Leiche nach Ablauf der Ruhefrist, Erwachsene und Kinder nach dem vollendeten 5. Lebensjahr1.807,00 €Gebührentarif Ziffer 4.1.2.2
Wiederbeisetzung einer Leiche, Erwachsene und Kinder nach dem vollendeten 5. Lebensjahr865,00 €Gebührentarif Ziffer 4.2.2
Genehmigung von Holzkreuzen, Holztafeln und Grabmalen46,00 €Gebührentarif Ziffer 5.1.1
Genehmigung von Kissensteinen, Abdeckplatten ohne aufstehendes Grabmal und Grabeinfassungen21,00 €Gebührentarif Ziffer 5.1.2
Ausstellen oder Verlängern von Bescheinigungen, Ausweisen und Urkunden4,00 €Gebührentarif Ziffer 5.2
Räumung eines Reihengrabes oder einstelligen Wahlgrabes bei vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechts247,50 €Gebührentarif Ziffer 6.1.1
Räumung eines Urnenreihengrabes bei vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechts107,25 €Gebührentarif Ziffer 6.1.3
Pflege eines vorzeitig zurückgegebenen Reihengrabes oder einstelligen Wahlgrabes, je angefangenes Jahr bis zum Ablauf der Ruhefrist100,00 €Gebührentarif Ziffer 6.2.1
Pflege eines vorzeitig zurückgegebenen Urnenreihengrabes, je angefangenes Jahr bis zum Ablauf der Ruhefrist35,00 €Gebührentarif Ziffer 6.2 dritter Spiegelstrich, im Tarif versehentlich als 6.1.3 nummeriert
Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen, mit Gebührentarif in Paragraf 4, vom 21.12.1989 unter Berücksichtigung der Änderungen bis zum 16.12.2025, 28. Änderung eingearbeitet, in Kraft seit 01.01.2026.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

6.604,00 €

Reihengrabstätte für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungsdauer 20 Jahre in Kerpen, über 20 Jahre, das sind 330,20 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 1.1 Buchstabe a und Ziffer 2.1.1.2795,00 €
BestattungGebührentarif Ziffer 2.1.1.1609,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde1.404,00 €

In diesen Reihengrabfeldern werden nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Bestattungs- und Friedhofssatzung auch Tot- und Fehlgeburten bestattet; deren Beisetzung kostet nach Ziffer 2.1.1.1 nur 80 Euro. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kerpen, mit Gebührentarif in Paragraf 4, vom 21.12.1989 unter Berücksichtigung der Änderungen bis zum 16.12.2025, 28. Änderung eingearbeitet, in Kraft seit 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Satzung gilt für die elf städtischen Friedhöfe, die Paragraf 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung aufzählt: Mödrath, Götzenkirchen, Buir, Blatzheim, die beiden Friedhöfe in Kerpen, Sindorf, Horrem, Neu-Bottenbroich, Türnich, Brüggen und Manheim-neu. Für kirchliche Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Die Beträge der Ziffer 1 gelten ausdrücklich je Grabstelle. In einem Mehrfachwahlgrab kostet die erste Stelle nach Ziffer 1.3, jede weitere nach Ziffer 1.4. Wir führen die weiteren Stellen nicht als eigene Grabart, weil man sie nicht ohne die erste erwerben kann; sie stehen unter den weiteren Gebühren.
  • Der Tarif nennt zu jeder Grabart zwei oder drei Laufzeiten, weil Paragraf 11 Absatz 2 der Bestattungs- und Friedhofssatzung für die Friedhöfe Buir, Manheim, Manheim-neu, Neu-Bottenbroich und Sindorf wegen der Bodenbeschaffenheit längere Ruhefristen festsetzt. Wir führen jede Laufzeit als eigene Grabart, weil sich der Preis unterscheidet.
  • Die pflegefreie Reihengrabstätte nach Ziffer 1.7.1 Buchstabe a mit 20 Jahren Laufzeit führen wir als Kindergrab. Der Tarif sagt das nicht, aber zwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 Absatz 1 der Bestattungs- und Friedhofssatzung allein die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr; für Erwachsene gibt es die Laufzeit nicht. Das ist eine Auslegung, keine ausdrückliche Angabe der Quelle.
  • Die fünf pflegefreien Grabarten der Ziffer 1.7 führen wir als pflegefrei, weil die Gebührensatzung sie selbst so überschreibt und die Bestattungs- und Friedhofssatzung sie in Paragraf 13 Absatz 2, Paragraf 14 und Paragraf 16 Absatz 2 als eigene Grabstättenarten neben den gewöhnlichen führt. Der Aufpreis von 1.620 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab derselben Laufzeit ist der Preis der Pflege, und die Stadt erhebt ihn in ihrer eigenen Satzung. Ein Satz, der die Pflege ausdrücklich der Friedhofsverwaltung zuweist, steht allerdings in keiner der beiden Satzungen; Paragraf 29 Absatz 5 legt die Herrichtung und Instandhaltung allgemein den Unterhaltungspflichtigen auf, ohne die pflegefreien Grabstätten davon auszunehmen. Wir stützen uns deshalb auf die Bezeichnung und auf den Preisunterschied.
  • Die Stadt beschreibt die pflegefreien Gräber auf ihrer Seite zum Friedhofswesen als in Rasen eingebettete Gräber, deren gesamte Rasenfläche das Friedhofspersonal pflegt. Diese Seite liegt auf dem alten Auftritt www2.stadt-kerpen.de, dessen Server ein falsches Zertifikat ausliefert und der deshalb weder über den normalen Abruf noch über den Rückfall erreichbar war. Wir stützen die Einordnung daher auf die beiden Satzungen und nennen die Beschreibung nur als Bestätigung.
  • Für das Aschestreufeld nennt Ziffer 1.8 nur eine Nutzungsgebühr von 231 Euro und keine Nutzungsdauer. Wir setzen die Ruhezeit für Aschen von zwanzig Jahren nach Paragraf 11 Absatz 3 an.
  • Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe c der Bestattungs- und Friedhofssatzung erlaubt Beisetzungen in anonymen Urnenreihengrabfeldern. Der Gebührentarif führt dafür keine eigene Position; wir legen deshalb keine eigene Grabart an.
  • Ziffer 2.1.1.5 ermäßigt die Erdbeisetzungsgebühr auf ein Viertel, wenn durch eine unmittelbar vorhergehende Bestattung im Tiefgrab die Gebühr für das Öffnen und Schließen der oberen Grabstelle bereits entstanden war. Wir rechnen mit dem vollen Satz.
  • Die Benutzung der Leichenhalle ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Die Aufbahrung mit Trauerfeier kostet nach Ziffer 3.2 zusätzlich 378 Euro, in Götzenkirchen nach Ziffer 3.3 nur 189 Euro.
  • Ziffer 6.2 des Tarifs nummeriert ihre vier Unterpunkte fehlerhaft als 6.2.1, 6.1.2, 6.1.3 und 6.1.4 und wiederholt damit die Nummern der Ziffer 6.1. Wir übernehmen die Beträge und benennen die Stelle beschreibend.
  • Die Stadt veröffentlicht keine eigene Rufnummer und keine eigenen Öffnungszeiten für das Friedhofswesen, die wir prüfen konnten. Wir geben die Anschrift und die Zentrale der Stadtverwaltung an.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.