Regensburg, Bayern, AGS 09362000
Friedhofsgebühren in Regensburg, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS), vom 13.12.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Regensburg und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Regensburg.
- 598,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 2.025,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 14
- Grabarten in der Satzung
- 15 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung von Leichen
Urnensammelgrab für anonyme Bestattungen, mit Beisetzung
Gruft, je Grabstelle, mit Beisetzung
Paragraf 15 Satz 1 der Bestattungssatzung
Was ein Grab in Regensburg kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Regensburg
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Grabstätte allgemeiner Art, je GrabstelleDas einzige gewöhnliche Erdgrab in Regensburg. Die Grabnutzungsgebühr beträgt 73 Euro je Jahr und Grabstelle und wird bei der erstmaligen Zuteilung für die ganze Ruhezeit von 15 Jahren erhoben. In der Beisetzungsgebühr stecken 848 Euro für das Öffnen und Schließen des Grabes sowie 25 Euro für die Benutzung der allgemeinen Friedhofseinrichtungen. | 1.095,00 € | 873,00 € | 1.968,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.1, Nummer II.3.1 Buchstabe a und Nummer II.2.1 |
| Kindergrabstätte in einem Grabfeld bis zu einer Sarglänge von 1,00 MeterDie Grabnutzungsgebühr beträgt 71 Euro je Jahr. Die Ruhezeit von sieben Jahren gilt nach Paragraf 15 Satz 1 der Bestattungssatzung für Leichen in Grabfeldern bis zu einer Sarglänge von 1,00 Meter und für Totgeburten. | 497,00 € | 447,00 € | 944,00 € | 7 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.4, Nummer II.3.1 Buchstabe b und Nummer II.2.1 |
| Kindergrabstätte für Verstorbene mit einer Sarglänge bis 40 ZentimeterDieselbe Grabstätte wie die vorige Zeile, nur die Beisetzungsgebühr ist eine andere: Bei einer Sarglänge bis 40 Zentimeter kostet die Beisetzung 135 statt 422 Euro. | 497,00 € | 160,00 € | 657,00 € | 7 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.4, Nummer II.3.1 Buchstabe c und Nummer II.2.1 |
| Gruft, je GrabstelleDie Grabnutzungsgebühr beträgt 74 Euro je Jahr und Grabstelle. Das Grabrecht an Grüften besteht nach Paragraf 19 Absatz 1 der Bestattungssatzung 20 Jahre und richtet sich damit nicht nach der Ruhezeit. Das unterirdische Bauwerk selbst stellt die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 11 der Bestattungssatzung auf Rechnung des Erwerbers her; dieser Preis steht nicht im Gebührenverzeichnis und fehlt in unserem Betrag. | 1.480,00 € | 545,00 € | 2.025,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.11, Nummer II.3.4 und Nummer II.2.1 |
10 Grabarten für die Urne in Regensburg
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnengrab, je GrabstelleDie Grabnutzungsgebühr beträgt 71 Euro je Jahr und Grabstelle. Nach Paragraf 6 Absatz 3 Satz 3 der Bestattungssatzung finden in einem Urnengrab je Grabstelle vier Urnen Platz; die Zahl der Beisetzungen ändert die Grabnutzungsgebühr nicht. | 852,00 € | 343,00 € | 1.195,00 € | 12 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.2, Nummer II.3.5 und Nummer II.2.1 |
| Urnennische in der Urnenwand I im Friedhof Dreifaltigkeitsberg, für eine UrneDas günstigste gewöhnliche Grab in Regensburg. Die Grabnutzungsgebühr beträgt 48 Euro je Jahr, in die Nische passt nur eine Urne. | 576,00 € | 343,00 € | 919,00 € | 12 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.8, Nummer II.3.5 und Nummer II.2.1 |
| Urnennische für bis zu zwei UrnenDie Grabnutzungsgebühr beträgt 96 Euro je Jahr und gilt für die ganze Nische, in der zwei Urnen Platz finden. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. | 1.152,00 € | 343,00 € | 1.495,00 € | 12 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.9, Nummer II.3.5 und Nummer II.2.1 |
| Urnennische für bis zu vier UrnenDie Grabnutzungsgebühr beträgt 125 Euro je Jahr und gilt für die ganze Nische, in der vier Urnen Platz finden. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. | 1.500,00 € | 343,00 € | 1.843,00 € | 12 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.10, Nummer II.3.5 und Nummer II.2.1 |
| Grabplatz für eine Urne in einer naturnahen, pflegefreien Abteilung am Friedhof DreifaltigkeitsbergDie Grabnutzungsgebühr beträgt 76 Euro je Jahr. Das Gebührenverzeichnis nennt diese Abteilungen ausdrücklich pflegefrei, und die Beisetzungsgebühr von 632 Euro schließt das Grabschild samt Beschriftung und die Erstbegrünung des Grabplatzes durch die Stadt ein. Hierher gehören nach Paragraf 10a der Bestattungssatzung auch die Bestattung unter Bäumen, die Waldgrababteilung und die Bestattungsschnecke. | 912,00 € | 657,00 € | 1.569,00 € | 12 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.7, Nummer II.3.6 und Nummer II.2.1 |
| Einzelgrab unter einer Granitsteinplatte in einer naturnahen, pflegefreien Abteilung am Friedhof DreifaltigkeitsbergDie Beisetzungsgebühr von 683 Euro enthält die Granitplatte, das Grabschild samt Beschriftung und die Erstbegrünung. | 912,00 € | 708,00 € | 1.620,00 € | 12 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.7, Nummer II.3.7 Buchstabe a und Nummer II.2.1 |
| Doppelgrab unter einer Doppelgranitsteinplatte in einer naturnahen, pflegefreien Abteilung am Friedhof DreifaltigkeitsbergDas günstigste pflegefreie Einzelgrab mit Namen in Regensburg. Die Beisetzungsgebühr von 424 Euro fällt je Beisetzung an und ist niedriger als beim Einzelgrab, weil sich zwei Beisetzungen eine Platte teilen. Die Beschriftung des Grabschildes muss nach dem Gebührenverzeichnis gesondert beauftragt werden und kostet extra; dieser Preis steht nicht in der Satzung. | 912,00 € | 449,00 € | 1.361,00 € | 12 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.7, Nummer II.3.7 Buchstabe b und Nummer II.2.1 |
| Grabplatz um einen Quader oder Steinfindling in einer naturnahen, pflegefreien Abteilung am Friedhof DreifaltigkeitsbergDie Beisetzungsgebühr von 474 Euro enthält den Quader oder den Steinfindling und die Erstbegrünung. | 912,00 € | 499,00 € | 1.411,00 € | 12 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.7, Nummer II.3.8 und Nummer II.2.1 |
| Urnensammelgrab für anonyme BestattungenDas günstigste Grab in Regensburg überhaupt. Die 255 Euro sind ausdrücklich die Gebühr für die ganze Dauer der Ruhefrist und keine Jahresgebühr. An einem Sammelgrab kann nach Paragraf 18 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungssatzung kein Grabrecht erworben werden, deshalb ist es auch nicht verlängerbar. | 255,00 € | 343,00 € | 598,00 € | 12 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.5, Nummer II.3.5 und Nummer II.2.1 |
| Urnensammelgrab mit BeschriftungAuch diese 648 Euro gelten für die ganze Dauer der Ruhefrist. Das Grab trägt die Namen der Beigesetzten. Ein Grabrecht entsteht auch hier nicht, die Beisetzung und die saisonale Bepflanzung übernimmt nach der Infobroschüre der Städtischen Friedhofsverwaltung deren Personal. | 648,00 € | 343,00 € | 991,00 € | 12 J. | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.6, Nummer II.3.5 und Nummer II.2.1 |
40 weitere Gebühren in der Satzung von Regensburg
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Benutzung der allgemeinen Friedhofseinrichtungen, fällt bei jeder Bestattung an | 25,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.2.1 |
| Sargbestattung in Einfachgrabtiefe, Verstorbene ab dem vollendeten 10. Lebensjahr oder Sarglänge über 80 Zentimeter | 848,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.3.1 Buchstabe a |
| Sargbestattung in Einfachgrabtiefe, Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder Sarglänge bis 80 Zentimeter | 422,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.3.1 Buchstabe b |
| Sargbestattung in Einfachgrabtiefe bei einer Sarglänge bis 40 Zentimeter | 135,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.3.1 Buchstabe c |
| Zusätzliche Leistungen bei der Beisetzung eines Sarges in Überlänge | 101,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.3.2 |
| Zusätzliche Leistungen für die Herstellung eines Tiefgrabes oder eine Ausbettung aus einem Tiefgrab | 158,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.3.3 |
| Sargbestattung in einer Gruft, einschließlich Kontrolle und Kehren der Gruft | 520,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.3.4 |
| Urnenbeisetzung in einer Erdgrabstätte oder in einer Urnennische | 318,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.3.5 |
| Urnenbeisetzung in einem naturnahen Grabplatz, mit Grabschild, Beschriftung und Erstbegrünung | 632,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.3.6 |
| Urnenbeisetzung in einem Einzelgrab unter Granitsteinplatte, mit Platte, Grabschild, Beschriftung und Erstbegrünung | 683,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.3.7 Buchstabe a |
| Urnenbeisetzung in einem Doppelgrab unter Doppelgranitsteinplatte, mit Platte, Grabschild und Erstbegrünung, ohne Beschriftung | 424,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.3.7 Buchstabe b |
| Urnenbeisetzung um einen Quader oder Steinfindling, mit Stein und Erstbegrünung | 474,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.3.8 |
| Grabplatz in der Abteilung 51 im Friedhof Dreifaltigkeitsberg, einmalige Gebühr | 3.228,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer I.1.3 |
| Benutzung des Leichenhauses | 185,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.2.2 |
| Benutzung der Trauerhallen Dreifaltigkeitsberg und Reinhausen bis zu 45 Minuten, ohne Organist | 206,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.2.3 |
| Zuschlag bei Nutzung der Trauerhalle über 45 Minuten hinaus, für bis zu weitere 45 Minuten | 28,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.2.4 |
| Benutzung des Trauerraums am Dreifaltigkeitsbergfriedhof | 107,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.2.5 |
| Benutzung eines Verabschiedungsraums am Dreifaltigkeitsbergfriedhof | 135,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.2.6 |
| Benutzung des Umbettungsraums am Dreifaltigkeitsbergfriedhof | 48,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.2.7 |
| Benutzung des Sektionsraums am Dreifaltigkeitsbergfriedhof | 144,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.2.8 |
| Benutzung der Kühlräume, je angefangenem Tag | 19,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.2.9 |
| Ausbettung einer Leiche oder von Gebeinen aus einem Einfachgrab | 852,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.4.1 |
| Ausbettung einer Urne oder von Ascheresten | 315,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.4.2 |
| Fundamentierung von Grabmalen durch die Friedhofsverwaltung | 83,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.5.1 |
| Herstellung von Grabeinfassungen durch die Friedhofsverwaltung | 43,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.5.2 |
| Abtragung und Entsorgung von Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung | 482,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.5.3 |
| Reinigung einer Gruft bei einem Zeitaufwand bis zu einer Stunde | 208,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.5.4 |
| Reinigung einer Gruft über eine Stunde hinaus, je angefangener weiterer Stunde | 113,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer II.5.5 |
| Sonderleistungen der Friedhofsverwaltung, die das Gebührenverzeichnis nicht nennt | nach den tatsächlichen Personal- und Sachkosten zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags von 20 Prozent | Gebührenverzeichnis Nummer II.5.6 |
| Einäscherung ab dem vollendeten 10. Lebensjahr oder Sarglänge über 80 Zentimeter, netto zuzüglich Umsatzsteuer | 383,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer III.6.1 Buchstabe a |
| Einäscherung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder Sarglänge bis 80 Zentimeter, netto zuzüglich Umsatzsteuer | 191,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer III.6.1 Buchstabe b |
| Urnenversand innerhalb Deutschlands ohne Expresspaket, netto zuzüglich Umsatzsteuer | 86,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer III.6.2 |
| Urnenversand außerhalb Deutschlands oder per Expresspaket, netto zuzüglich Umsatzsteuer | 105,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer III.6.3 |
| Urnentransport innerhalb Regensburgs oder bis 15 Kilometer, netto zuzüglich Umsatzsteuer | 46,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer III.6.4 Buchstabe a |
| Urnentransport über 15 bis 30 Kilometer, netto zuzüglich Umsatzsteuer | 77,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer III.6.4 Buchstabe b |
| Reguläre Bestatterdienstleistungen der Städtischen Bestattung, netto zuzüglich Umsatzsteuer | 425,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer III.7.1 |
| Inanspruchnahme eines Leihsargs, netto zuzüglich Umsatzsteuer | 82,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer III.7.7 |
| Überführung eines Verstorbenen bei einer Sarglänge über 80 Zentimeter innerhalb Regensburgs oder bis 15 Kilometer, netto zuzüglich Umsatzsteuer | 204,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer III.8.2 |
| Überführung eines Verstorbenen bei einer Sarglänge über 80 Zentimeter bis 30 Kilometer, netto zuzüglich Umsatzsteuer | 254,00 € | Gebührenverzeichnis Nummer III.8.4 |
| Überführung eines Verstorbenen bei einer Sarglänge über 80 Zentimeter über 30 Kilometer hinaus, je angefangenem weiteren Kilometer, netto zuzüglich Umsatzsteuer | 1,34 € | Gebührenverzeichnis Nummer III.8.6 |
Was ein Grab in Regensburg über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
5.868,00 €
Grabstätte allgemeiner Art, je Grabstelle in Regensburg, über 15 Jahre, das sind 391,20 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Nummer I.1.1, Nummer II.3.1 Buchstabe a und Nummer II.2.1 | 1.095,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Nummer II.2.1 | 873,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.968,00 € |
Das einzige gewöhnliche Erdgrab in Regensburg. Die Grabnutzungsgebühr beträgt 73 Euro je Jahr und Grabstelle und wird bei der erstmaligen Zuteilung für die ganze Ruhezeit von 15 Jahren erhoben. In der Beisetzungsgebühr stecken 848 Euro für das Öffnen und Schließen des Grabes sowie 25 Euro für die Benutzung der allgemeinen Friedhofseinrichtungen.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS), vom 13.12.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
16 Fragen, die die Satzung von Regensburg offenlässt
- Regensburg erhebt die Grabnutzungsgebühr als Jahresgebühr je Grabstelle. Wir multiplizieren den Jahressatz mit der Ruhezeit, weil Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung die Gebühr bei der erstmaligen Zuteilung für die Dauer der Ruhezeit erhebt. Bei mehrstelligen Grabstätten vervielfacht sich der Betrag nach der Zahl der Grabstellen; unsere Angaben gelten für eine einstellige Grabstätte.
- Zu jeder Beisetzungsgebühr rechnen wir die 25 Euro der Nummer II.2.1 für die Benutzung der allgemeinen Friedhofseinrichtungen hinzu. Das Gebührenverzeichnis führt sie als eigene Position, sie fällt aber bei jeder Bestattung auf einem städtischen Friedhof an. Wer sie weglässt, rechnet jedes Grab um 25 Euro zu billig.
- Für die Beisetzung in einem Urnensammelgrab nennt das Gebührenverzeichnis keine eigene Position. Wir setzen die Nummer II.3.5 für die Urnenbeisetzung in Erdgrabstätten an, weil ein Urnensammelgrab nach Paragraf 9 Absatz 1 der Bestattungssatzung eine Erdgrabstätte für Urnen ist. Das ist unsere Auslegung, kein Wortlaut.
- Die Nummer I.1.3 nennt einen Grabplatz in der Abteilung 51 im Friedhof Dreifaltigkeitsberg für einmalig 3.228 Euro. Weder die Gebührensatzung noch die Bestattungssatzung sagen, ob dort Särge oder Urnen beigesetzt werden und wie lange das Nutzungsrecht läuft. Wir führen die Position deshalb nur unter den weiteren Gebühren und nicht als Grabart.
- Die Bestattungssatzung kennt in Paragraf 8 noch Grabstätten in besonderer Lage an Mauern, in Mauernischen und an Hecken. Bis 2018 hatten sie einen eigenen, höheren Gebührensatz. Seit dem Gebührenverzeichnis vom 13.12.2018 gibt es diese Zeile nicht mehr; wir führen für sie deshalb keinen eigenen Preis.
- Wir führen die naturnahen Grabplätze am Dreifaltigkeitsberg als pflegefrei, weil die Nummer I.1.7 des Gebührenverzeichnisses sie wörtlich naturnahe, pflegefreie Abteilungen nennt und die Beisetzungsgebühren der Nummern II.3.6 bis II.3.8 die Erstbegrünung des Grabplatzes durch die Stadt einschließen. Ein Paragraf der Bestattungssatzung, der die laufende Pflege ausdrücklich der Stadt zuweist, fehlt allerdings; Paragraf 32 Absatz 3 spricht nur von den Anlagen außerhalb der Grabstätten. Die Infobroschüre der Städtischen Friedhofsverwaltung sagt, die pflegefreien Grabstätten seien in ein gärtnerisches Gesamtkonzept eingebunden, das städtisches Fachpersonal saisonal bepflanzt und pflegt. Eine Genossenschaft, eine Treuhandstelle oder ein gesonderter Pflegevertrag kommt in Regensburg nirgends vor.
- Die beiden Urnensammelgräber der Nummern I.1.5 und I.1.6 führen wir als pflegefrei, weil an einer Sammelgrabstätte nach Paragraf 18 Absatz 1 Satz 2 der Bestattungssatzung kein Grabrecht erworben werden kann und die Pflicht zur Anlegung und Instandhaltung nach Paragraf 32 Absatz 2 nur den Inhaber eines Grabrechts trifft. Für das anonyme Sammelgrab folgt das schon daraus, dass es keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle gibt.
- Die Urnennischen führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 35 Absatz 2 der Bestattungssatzung sagt nur, an Urnennischen sollten keinerlei Gegenstände angebracht werden. Das ist ein Schmuckverbot und keine Übernahme der Pflege durch die Stadt.
- Beim Doppelgrab unter Doppelgranitsteinplatte nach Nummer II.3.7 Buchstabe b muss die Beschriftung des Grabschildes gesondert beauftragt werden. Was sie kostet, steht nicht in der Satzung und fehlt deshalb in unserem Betrag.
- Bei Grüften stellt die Friedhofsverwaltung das unterirdische Bauwerk nach Paragraf 11 der Bestattungssatzung auf Rechnung des Erwerbers her. Dieser Preis steht nicht im Gebührenverzeichnis, unser Grabpreis enthält nur die Grabnutzungsgebühr.
- Das Grabrecht kann nach Paragraf 19 Absatz 2 der Bestattungssatzung auf Antrag verlängert werden, in der Regel um jeweils zehn Jahre. Eine eigene Verlängerungsgebühr nennt das Gebührenverzeichnis nicht; nach Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührensatzung entsteht die Grabnutzungsgebühr bei der Verlängerung für den Zeitraum der Verlängerung, also zum dann geltenden Jahressatz.
- Eine Abräumgebühr, die schon zu Beginn des Nutzungsrechts anfällt, gibt es in Regensburg nicht. Nach Paragraf 31 der Bestattungssatzung muss der bisherige Inhaber das Grabmal selbst entfernen; erst wenn er das versäumt, berechnet die Stadt die 482 Euro der Nummer II.5.3.
- Die Zuschläge für einen Sarg in Überlänge nach Nummer II.3.2 und für ein Tiefgrab nach Nummer II.3.3 sind in unseren Beisetzungsgebühren nicht enthalten. Wir nennen jeweils den schmalsten Satz ohne Trauerhalle, ohne Leichenhaus und ohne Überführung.
- Die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren sind derzeit umsatzsteuerfrei. Ab 01.01.2027 werden nach Paragraf 1 Absatz 3 der Gebührensatzung einzelne Positionen umsatzsteuerpflichtig, soweit die Leistung auf einem nicht stadteigenen Friedhof erbracht wird; die Gebühren der Nummern II.2.9 und II.5.3 werden es in jedem Fall. Unsere Beträge sind die heute geltenden.
- Die Friedhofsverwaltung kann nach Paragraf 15 Satz 2 der Bestattungssatzung für einzelne Friedhofsteile längere Ruhezeiten festsetzen, wenn die Bodenbeschaffenheit es verlangt. Welche Teile das sind, veröffentlicht die Stadt nicht; dort wäre der Grabpreis entsprechend höher.
- Die Satzung gilt nur für die elf städtischen Friedhöfe. Der Evangelische Zentralfriedhof und die katholischen Friedhöfe im Stadtgebiet haben eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
Friedhöfe in Regensburg und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 16 Friedhöfe in RegensburgLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13.12.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Gebührenverzeichnis als Anlage zur Bestattungsgebührensatzung der Stadt Regensburg vom 12.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt Nummer 52 vom 23.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungssatzung - BS) vom 04.12.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.04.2017, bekannt gemacht im Amtsblatt Nummer 21 vom 22.05.2017
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.