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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Recklinghausen · Nordrhein-Westfalen · AGS 05562032

Friedhofsgebühren Recklinghausen: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührentarif zur Satzung der Stadt Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe, vom 16.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 12 Friedhöfe der Stadt Recklinghausen, Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen (KSR), nicht für einzelne.

563,35 €
Günstigstes Grab

Reihengrab (Sarg) für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

3.993,20 €
Teuerstes Grab

Wahlgrab (Sarg), je Grabstelle

15
Grabarten in der Satzung
15 Jahre
Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Leichen und Aschen

Paragraf 12 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Recklinghausen kostet

Kurz beantwortet

In Recklinghausen kostet das günstigste Grab 563,35 € (Reihengrab (Sarg) für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr), das teuerste 3.993,20 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührentarif zur Satzung der Stadt Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe, vom 16.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 7 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab (Sarg) für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrFünfzehn Jahre sind nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung die Ruhefrist für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Nummer 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.358,50 €204,85 €563,35 €15 J.Gebührentarif Ziffer 1.1111 und Ziffer 2.2111
Reihengrab (Sarg) für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Recklinghausen. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Nummer 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.1.942,25 €426,85 €2.369,10 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1112 und Ziffer 2.2112
Anonymes Grab (Sarg)Nach Paragraf 17 Nummer 2.1 der Friedhofssatzung sind anonyme Grabstätten Bestattungsflächen, die ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt werden. Die einzelne Grabstelle wird nicht kenntlich gemacht. Das Grab kostet genauso viel wie das gewöhnliche Reihengrab.1.942,25 €426,85 €2.369,10 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1113 und Ziffer 2.2113
Rasenreihengrab (Sarg) mit einzelnem NamenssteinNach Paragraf 17 Nummer 2.2.2 der Friedhofssatzung wird die Fläche des Grabfeldes mit Rasen eingesät und allein von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Den Namensstein lassen die Angehörigen nach derselben Nummer auf eigene Kosten anfertigen, sein Preis steht nicht im Gebührentarif.2.764,00 €426,85 €3.190,85 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1114 und Ziffer 2.2114
Rasenreihengrab (Sarg) mit zentralem DenkmalNach Paragraf 17 Nummer 2.2.1 der Friedhofssatzung gestaltet und pflegt die Friedhofsverwaltung diese Flächen ausschließlich selbst. Der Name kommt auf Antrag auf eine Plakette am zentralen Denkmal.2.614,50 €426,85 €3.041,35 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1115 und Ziffer 2.2114
Baumgrab (Sarg)Nach Paragraf 17 Nummer 2.3 der Friedhofssatzung erfolgen Kennzeichnung und Pflege des Beisetzungsortes ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Es handelt sich um ein Baumwahlgrab nach Nummer 2.3.1.2, in dem je Grabstelle eine Erdbestattung und zusätzlich eine Urnenbeisetzung möglich sind. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2113 je Jahr 113,54 Euro.2.838,50 €743,70 €3.582,20 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1116 und Ziffer 2.2116
Wahlgrab (Sarg), je GrabstelleJe Grabstelle können nach Paragraf 16 Nummer 1.2 der Friedhofssatzung eine Leiche und zusätzlich bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2111 je Jahr 129,98 Euro.3.249,50 €743,70 €3.993,20 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1117 und Ziffer 2.2118

Urne: 8 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabDie günstigste Grabart in Recklinghausen. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Nummer 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.1.606,00 €81,05 €1.687,05 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1211 und Ziffer 2.1111
Anonymes Grab (Urne)Das günstigste pflegefreie Grab in Recklinghausen, preisgleich mit dem gewöhnlichen Urnenreihengrab. Nach Paragraf 17 Nummer 2.1 der Friedhofssatzung gestaltet und pflegt die Friedhofsverwaltung diese Flächen ausschließlich selbst.1.606,00 €81,05 €1.687,05 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1212 und Ziffer 2.1112
Rasenreihengrab (Urne) mit einzelnem NamenssteinNach Paragraf 17 Nummer 2.2.2 der Friedhofssatzung pflegt die Friedhofsverwaltung die Rasenfläche allein. Den Namensstein beschaffen die Angehörigen auf eigene Kosten.2.110,25 €81,05 €2.191,30 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1213 und Ziffer 2.1113
Rasenreihengrab (Urne) mit zentralem DenkmalNach Paragraf 17 Nummer 2.2.1 der Friedhofssatzung gestaltet und pflegt die Friedhofsverwaltung diese Flächen ausschließlich selbst.1.979,50 €81,05 €2.060,55 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1214 und Ziffer 2.1113
Urnenwahlgrab, je GrabstelleJe Grabstelle können nach Paragraf 16 Nummer 1.2 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2112 je Jahr 77,69 Euro.1.942,25 €160,60 €2.102,85 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1215 und Ziffer 2.1114
Baumwahlgrab (Urne)Nach Paragraf 17 Nummer 2.3 der Friedhofssatzung erfolgen Kennzeichnung und Pflege des Beisetzungsortes ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Je Grabstelle können bis zu zwei Urnen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2114 je Jahr 86,98 Euro.2.174,50 €160,60 €2.335,10 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1216 und Ziffer 2.1116
Urnenkammer im KolumbariumIn jeder Kammer können nach Paragraf 17 Nummer 2.4 Buchstabe e der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, der Betrag gilt für die ganze Kammer. Die Abdeckplatte wird mit dem Nutzungsrecht erworben, ihre Beschriftung zahlen die Angehörigen selbst. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2115 je Jahr 139,69 Euro.3.492,25 €141,95 €3.634,20 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1217 und Ziffer 2.1117
Baumreihengrab (Urne)Nach Paragraf 17 Nummer 2.3 der Friedhofssatzung erfolgen Kennzeichnung und Pflege des Beisetzungsortes ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Wiedererwerb und Verlängerung sind nach Nummer 2.3.2 nicht möglich.1.867,50 €81,05 €1.948,55 €25 J.Gebührentarif Ziffer 1.1218 und Ziffer 2.1118

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Beisetzung einer Urne im Urnenreihengrab81,05 €Gebührentarif Ziffer 2.1111
Beisetzung einer Urne im anonymen Grab81,05 €Gebührentarif Ziffer 2.1112
Beisetzung einer Urne im Rasenreihengrab81,05 €Gebührentarif Ziffer 2.1113
Beisetzung einer Urne im Urnenwahlgrab160,60 €Gebührentarif Ziffer 2.1114
Beisetzung einer Urne im Wahlgrab160,60 €Gebührentarif Ziffer 2.1115
Beisetzung einer Urne im Baumwahlgrab (Urne)160,60 €Gebührentarif Ziffer 2.1116
Beisetzung einer Urne in einer Urnenkammer im Kolumbarium141,95 €Gebührentarif Ziffer 2.1117
Beisetzung einer Urne im Baumreihengrab (Urne)81,05 €Gebührentarif Ziffer 2.1118
Beisetzung einer Urne im Baumwahlgrab (Sarg)160,60 €Gebührentarif Ziffer 2.1119
Beisetzung im Sarg im Reihengrab, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr204,85 €Gebührentarif Ziffer 2.2111
Beisetzung im Sarg im Reihengrab, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr426,85 €Gebührentarif Ziffer 2.2112
Beisetzung im Sarg im anonymen Grab426,85 €Gebührentarif Ziffer 2.2113
Beisetzung im Sarg im Rasenreihengrab426,85 €Gebührentarif Ziffer 2.2114
Beisetzung im Sarg im Baumgrab, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr357,80 €Gebührentarif Ziffer 2.2115
Beisetzung im Sarg im Baumgrab, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr743,70 €Gebührentarif Ziffer 2.2116
Beisetzung im Sarg im Wahlgrab, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr357,80 €Gebührentarif Ziffer 2.2117
Beisetzung im Sarg im Wahlgrab, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr743,70 €Gebührentarif Ziffer 2.2118
Beisetzung von Totgeburten77,10 €Gebührentarif Ziffer 2.2119
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (Sarg), je Grabstelle und Jahr129,98 €Gebührentarif Ziffer 1.2111
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Grabstelle und Jahr77,69 €Gebührentarif Ziffer 1.2112
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Baumgrab (Sarg), je Jahr113,54 €Gebührentarif Ziffer 1.2113
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Baumgrab (Urne), je Jahr86,98 €Gebührentarif Ziffer 1.2114
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenkammer im Kolumbarium, je Jahr139,69 €Gebührentarif Ziffer 1.2115
Vorzeitige Rückgabe oder Entzug eines Nutzungsrechts, je Grabstelle und vollem Jahr der Restruhefrist65,74 €Gebührentarif Ziffer 1.3
Zuschlag für eine Beisetzung an Samstagen312,25 €Gebührentarif Ziffer 2.3111
Begleitung zum Grab85,35 €Gebührentarif Ziffer 2.3112
Ausgrabung einer Urne312,25 €Gebührentarif Ziffer 2.4111
Umbettung einer Urne624,65 €Gebührentarif Ziffer 2.4112
Ausgrabung eines Sarges2.290,30 €Gebührentarif Ziffer 2.4113
Umbettung eines Sarges4.580,60 €Gebührentarif Ziffer 2.4114
Kühlzelle, je Tag119,50 €Gebührentarif Ziffer 3.1111
Aufbahrungsraum, je Nutzung259,35 €Gebührentarif Ziffer 3.1112
Ritueller Raum, je Nutzung119,50 €Gebührentarif Ziffer 3.1113
Trauerhalle, je Nutzung389,20 €Gebührentarif Ziffer 3.1114
Gebührentarif zur Satzung der Stadt Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe, vom 16.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

4.463,35 €

Reihengrab (Sarg) für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Recklinghausen, über 15 Jahre, das sind 297,56 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 1.1111 und Ziffer 2.2111358,50 €
BestattungGebührentarif Ziffer 2.1111204,85 €
Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung3.900,00 €
Davon an die Gemeinde563,35 €

Fünfzehn Jahre sind nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung die Ruhefrist für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Nummer 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührentarif zur Satzung der Stadt Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe, vom 16.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Satzung gilt nur für die neun kommunalen Friedhöfe der Stadt Recklinghausen. Die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet haben eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Der Gebührentarif nennt unter Ziffer 2.2119 eine Beisetzungsgebühr von 77,10 Euro für Totgeburten, aber keine Nutzungsgebühr für ein solches Grab. Die Grabfelder für Tot- und Fehlgeburten liegen nach Paragraf 17 Nummer 2.1 der Friedhofssatzung in den anonymen Grabstätten auf dem Nord- und dem Südfriedhof. Weil der Tarif für sie keinen Erwerbstatbestand kennt, führen wir sie nicht als eigene Grabart, sondern nur die Beisetzungsgebühr.
  • Die Urnenkammer im Kolumbarium führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 17 Nummer 1.3 der Friedhofssatzung nimmt Gemeinschaftsgrabstätten zwar vom Abschnitt über Herrichtung und Pflege aus, aber anders als bei anonymen Gräbern, Rasengräbern und Baumgräbern sagt die Satzung für das Kolumbarium nirgends, dass die Friedhofsverwaltung die Pflege übernimmt. Die Beschriftung und den Ersatz der Abdeckplatte tragen nach Nummer 2.4 Buchstabe h und j ausdrücklich die Nutzungsberechtigten.
  • Die Gemeinschaftsfelder für dauergrabgepflegte Grabstätten nach Paragraf 17 Nummer 2.5 der Friedhofssatzung erfassen wir nicht. Der Gebührentarif kennt für sie keinen eigenen Tatbestand, und die Pflege läuft über einen Dauergrabpflegevertrag mit einem Unternehmen, dessen Preis nicht in der Satzung steht.
  • Der Tarif führt für das Rasenreihengrab nur eine Beisetzungsgebühr, Ziffer 2.2114 für Särge und Ziffer 2.1113 für Urnen. Wir setzen sie deshalb sowohl für die Variante mit einzelnem Namensstein als auch für die Variante mit zentralem Denkmal an.
  • Das Rasenreihengrab mit zentralem Denkmal ist in beiden Formen günstiger als das Rasenreihengrab mit einzelnem Namensstein. Das dürfte daran liegen, dass beim Namensstein die Friedhofsverwaltung ihn verlegt und das Grabfeld dafür herrichtet. Die Satzung sagt dazu nichts.
  • Für Wahlgräber und Baumgräber nennt der Tarif eine niedrigere Beisetzungsgebühr für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, 357,80 statt 743,70 Euro. Wir rechnen mit dem Satz für Erwachsene, weil nur er zwischen den Gemeinden vergleichbar ist.
  • Unsere Grabpreise enthalten nicht die Trauerhalle für 389,20 Euro, den Aufbahrungsraum für 259,35 Euro und den Samstagszuschlag von 312,25 Euro. Alle drei fallen nur an, wenn sie in Anspruch genommen werden.
  • Eine Gebühr für die Genehmigung eines Grabmals steht nicht im Friedhofsgebührentarif. Paragraf 17 Nummer 2.5 Buchstabe f der Friedhofssatzung erwähnt eine Grabmalgenehmigungsgebühr, ihre Höhe richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt, die wir hier nicht ausgewertet haben.
  • Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, eine Jahresgebühr auf das Grab oder eine im Voraus erhobene Abräumgebühr kennt der Tarif nicht. Der Betrag der Ziffer 1.3 über 65,74 Euro je Jahr fällt nur an, wenn ein Nutzungsrecht vorzeitig zurückgegeben oder entzogen wird.
  • Den Namensstein für ein Rasengrab lassen die Angehörigen nach Paragraf 17 Nummer 2.2.2 der Friedhofssatzung selbst anfertigen und anliefern. Dieser Betrag steht nicht in der Satzung und fehlt daher in unserem Grabpreis.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.