Recklinghausen · Nordrhein-Westfalen · AGS 05562032
Friedhofsgebühren Recklinghausen: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührentarif zur Satzung der Stadt Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe, vom 16.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 12 Friedhöfe der Stadt Recklinghausen, Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen (KSR), nicht für einzelne.
- 563,35 €
- Günstigstes Grab
- 3.993,20 €
- Teuerstes Grab
- 15
- Grabarten in der Satzung
- 15 Jahre
- Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Leichen und Aschen
Reihengrab (Sarg) für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Wahlgrab (Sarg), je Grabstelle
Paragraf 12 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Recklinghausen kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 7 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab (Sarg) für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrFünfzehn Jahre sind nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung die Ruhefrist für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Nummer 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 358,50 € | 204,85 € | 563,35 € | 15 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1111 und Ziffer 2.2111 |
| Reihengrab (Sarg) für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Recklinghausen. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Nummer 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 1.942,25 € | 426,85 € | 2.369,10 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1112 und Ziffer 2.2112 |
| Anonymes Grab (Sarg)Nach Paragraf 17 Nummer 2.1 der Friedhofssatzung sind anonyme Grabstätten Bestattungsflächen, die ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt werden. Die einzelne Grabstelle wird nicht kenntlich gemacht. Das Grab kostet genauso viel wie das gewöhnliche Reihengrab. | 1.942,25 € | 426,85 € | 2.369,10 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1113 und Ziffer 2.2113 |
| Rasenreihengrab (Sarg) mit einzelnem NamenssteinNach Paragraf 17 Nummer 2.2.2 der Friedhofssatzung wird die Fläche des Grabfeldes mit Rasen eingesät und allein von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Den Namensstein lassen die Angehörigen nach derselben Nummer auf eigene Kosten anfertigen, sein Preis steht nicht im Gebührentarif. | 2.764,00 € | 426,85 € | 3.190,85 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1114 und Ziffer 2.2114 |
| Rasenreihengrab (Sarg) mit zentralem DenkmalNach Paragraf 17 Nummer 2.2.1 der Friedhofssatzung gestaltet und pflegt die Friedhofsverwaltung diese Flächen ausschließlich selbst. Der Name kommt auf Antrag auf eine Plakette am zentralen Denkmal. | 2.614,50 € | 426,85 € | 3.041,35 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1115 und Ziffer 2.2114 |
| Baumgrab (Sarg)Nach Paragraf 17 Nummer 2.3 der Friedhofssatzung erfolgen Kennzeichnung und Pflege des Beisetzungsortes ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Es handelt sich um ein Baumwahlgrab nach Nummer 2.3.1.2, in dem je Grabstelle eine Erdbestattung und zusätzlich eine Urnenbeisetzung möglich sind. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2113 je Jahr 113,54 Euro. | 2.838,50 € | 743,70 € | 3.582,20 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1116 und Ziffer 2.2116 |
| Wahlgrab (Sarg), je GrabstelleJe Grabstelle können nach Paragraf 16 Nummer 1.2 der Friedhofssatzung eine Leiche und zusätzlich bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2111 je Jahr 129,98 Euro. | 3.249,50 € | 743,70 € | 3.993,20 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1117 und Ziffer 2.2118 |
Urne: 8 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDie günstigste Grabart in Recklinghausen. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Nummer 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 1.606,00 € | 81,05 € | 1.687,05 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1211 und Ziffer 2.1111 |
| Anonymes Grab (Urne)Das günstigste pflegefreie Grab in Recklinghausen, preisgleich mit dem gewöhnlichen Urnenreihengrab. Nach Paragraf 17 Nummer 2.1 der Friedhofssatzung gestaltet und pflegt die Friedhofsverwaltung diese Flächen ausschließlich selbst. | 1.606,00 € | 81,05 € | 1.687,05 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1212 und Ziffer 2.1112 |
| Rasenreihengrab (Urne) mit einzelnem NamenssteinNach Paragraf 17 Nummer 2.2.2 der Friedhofssatzung pflegt die Friedhofsverwaltung die Rasenfläche allein. Den Namensstein beschaffen die Angehörigen auf eigene Kosten. | 2.110,25 € | 81,05 € | 2.191,30 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1213 und Ziffer 2.1113 |
| Rasenreihengrab (Urne) mit zentralem DenkmalNach Paragraf 17 Nummer 2.2.1 der Friedhofssatzung gestaltet und pflegt die Friedhofsverwaltung diese Flächen ausschließlich selbst. | 1.979,50 € | 81,05 € | 2.060,55 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1214 und Ziffer 2.1113 |
| Urnenwahlgrab, je GrabstelleJe Grabstelle können nach Paragraf 16 Nummer 1.2 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2112 je Jahr 77,69 Euro. | 1.942,25 € | 160,60 € | 2.102,85 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1215 und Ziffer 2.1114 |
| Baumwahlgrab (Urne)Nach Paragraf 17 Nummer 2.3 der Friedhofssatzung erfolgen Kennzeichnung und Pflege des Beisetzungsortes ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Je Grabstelle können bis zu zwei Urnen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2114 je Jahr 86,98 Euro. | 2.174,50 € | 160,60 € | 2.335,10 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1216 und Ziffer 2.1116 |
| Urnenkammer im KolumbariumIn jeder Kammer können nach Paragraf 17 Nummer 2.4 Buchstabe e der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, der Betrag gilt für die ganze Kammer. Die Abdeckplatte wird mit dem Nutzungsrecht erworben, ihre Beschriftung zahlen die Angehörigen selbst. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.2115 je Jahr 139,69 Euro. | 3.492,25 € | 141,95 € | 3.634,20 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1217 und Ziffer 2.1117 |
| Baumreihengrab (Urne)Nach Paragraf 17 Nummer 2.3 der Friedhofssatzung erfolgen Kennzeichnung und Pflege des Beisetzungsortes ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Wiedererwerb und Verlängerung sind nach Nummer 2.3.2 nicht möglich. | 1.867,50 € | 81,05 € | 1.948,55 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1218 und Ziffer 2.1118 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung einer Urne im Urnenreihengrab | 81,05 € | Gebührentarif Ziffer 2.1111 |
| Beisetzung einer Urne im anonymen Grab | 81,05 € | Gebührentarif Ziffer 2.1112 |
| Beisetzung einer Urne im Rasenreihengrab | 81,05 € | Gebührentarif Ziffer 2.1113 |
| Beisetzung einer Urne im Urnenwahlgrab | 160,60 € | Gebührentarif Ziffer 2.1114 |
| Beisetzung einer Urne im Wahlgrab | 160,60 € | Gebührentarif Ziffer 2.1115 |
| Beisetzung einer Urne im Baumwahlgrab (Urne) | 160,60 € | Gebührentarif Ziffer 2.1116 |
| Beisetzung einer Urne in einer Urnenkammer im Kolumbarium | 141,95 € | Gebührentarif Ziffer 2.1117 |
| Beisetzung einer Urne im Baumreihengrab (Urne) | 81,05 € | Gebührentarif Ziffer 2.1118 |
| Beisetzung einer Urne im Baumwahlgrab (Sarg) | 160,60 € | Gebührentarif Ziffer 2.1119 |
| Beisetzung im Sarg im Reihengrab, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 204,85 € | Gebührentarif Ziffer 2.2111 |
| Beisetzung im Sarg im Reihengrab, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 426,85 € | Gebührentarif Ziffer 2.2112 |
| Beisetzung im Sarg im anonymen Grab | 426,85 € | Gebührentarif Ziffer 2.2113 |
| Beisetzung im Sarg im Rasenreihengrab | 426,85 € | Gebührentarif Ziffer 2.2114 |
| Beisetzung im Sarg im Baumgrab, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 357,80 € | Gebührentarif Ziffer 2.2115 |
| Beisetzung im Sarg im Baumgrab, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 743,70 € | Gebührentarif Ziffer 2.2116 |
| Beisetzung im Sarg im Wahlgrab, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 357,80 € | Gebührentarif Ziffer 2.2117 |
| Beisetzung im Sarg im Wahlgrab, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 743,70 € | Gebührentarif Ziffer 2.2118 |
| Beisetzung von Totgeburten | 77,10 € | Gebührentarif Ziffer 2.2119 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (Sarg), je Grabstelle und Jahr | 129,98 € | Gebührentarif Ziffer 1.2111 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Grabstelle und Jahr | 77,69 € | Gebührentarif Ziffer 1.2112 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Baumgrab (Sarg), je Jahr | 113,54 € | Gebührentarif Ziffer 1.2113 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Baumgrab (Urne), je Jahr | 86,98 € | Gebührentarif Ziffer 1.2114 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenkammer im Kolumbarium, je Jahr | 139,69 € | Gebührentarif Ziffer 1.2115 |
| Vorzeitige Rückgabe oder Entzug eines Nutzungsrechts, je Grabstelle und vollem Jahr der Restruhefrist | 65,74 € | Gebührentarif Ziffer 1.3 |
| Zuschlag für eine Beisetzung an Samstagen | 312,25 € | Gebührentarif Ziffer 2.3111 |
| Begleitung zum Grab | 85,35 € | Gebührentarif Ziffer 2.3112 |
| Ausgrabung einer Urne | 312,25 € | Gebührentarif Ziffer 2.4111 |
| Umbettung einer Urne | 624,65 € | Gebührentarif Ziffer 2.4112 |
| Ausgrabung eines Sarges | 2.290,30 € | Gebührentarif Ziffer 2.4113 |
| Umbettung eines Sarges | 4.580,60 € | Gebührentarif Ziffer 2.4114 |
| Kühlzelle, je Tag | 119,50 € | Gebührentarif Ziffer 3.1111 |
| Aufbahrungsraum, je Nutzung | 259,35 € | Gebührentarif Ziffer 3.1112 |
| Ritueller Raum, je Nutzung | 119,50 € | Gebührentarif Ziffer 3.1113 |
| Trauerhalle, je Nutzung | 389,20 € | Gebührentarif Ziffer 3.1114 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
4.463,35 €
Reihengrab (Sarg) für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Recklinghausen, über 15 Jahre, das sind 297,56 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 1.1111 und Ziffer 2.2111 | 358,50 € |
| BestattungGebührentarif Ziffer 2.1111 | 204,85 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 563,35 € |
Fünfzehn Jahre sind nach Paragraf 12 der Friedhofssatzung die Ruhefrist für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Nummer 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührentarif zur Satzung der Stadt Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe, vom 16.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Satzung gilt nur für die neun kommunalen Friedhöfe der Stadt Recklinghausen. Die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet haben eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Der Gebührentarif nennt unter Ziffer 2.2119 eine Beisetzungsgebühr von 77,10 Euro für Totgeburten, aber keine Nutzungsgebühr für ein solches Grab. Die Grabfelder für Tot- und Fehlgeburten liegen nach Paragraf 17 Nummer 2.1 der Friedhofssatzung in den anonymen Grabstätten auf dem Nord- und dem Südfriedhof. Weil der Tarif für sie keinen Erwerbstatbestand kennt, führen wir sie nicht als eigene Grabart, sondern nur die Beisetzungsgebühr.
- Die Urnenkammer im Kolumbarium führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 17 Nummer 1.3 der Friedhofssatzung nimmt Gemeinschaftsgrabstätten zwar vom Abschnitt über Herrichtung und Pflege aus, aber anders als bei anonymen Gräbern, Rasengräbern und Baumgräbern sagt die Satzung für das Kolumbarium nirgends, dass die Friedhofsverwaltung die Pflege übernimmt. Die Beschriftung und den Ersatz der Abdeckplatte tragen nach Nummer 2.4 Buchstabe h und j ausdrücklich die Nutzungsberechtigten.
- Die Gemeinschaftsfelder für dauergrabgepflegte Grabstätten nach Paragraf 17 Nummer 2.5 der Friedhofssatzung erfassen wir nicht. Der Gebührentarif kennt für sie keinen eigenen Tatbestand, und die Pflege läuft über einen Dauergrabpflegevertrag mit einem Unternehmen, dessen Preis nicht in der Satzung steht.
- Der Tarif führt für das Rasenreihengrab nur eine Beisetzungsgebühr, Ziffer 2.2114 für Särge und Ziffer 2.1113 für Urnen. Wir setzen sie deshalb sowohl für die Variante mit einzelnem Namensstein als auch für die Variante mit zentralem Denkmal an.
- Das Rasenreihengrab mit zentralem Denkmal ist in beiden Formen günstiger als das Rasenreihengrab mit einzelnem Namensstein. Das dürfte daran liegen, dass beim Namensstein die Friedhofsverwaltung ihn verlegt und das Grabfeld dafür herrichtet. Die Satzung sagt dazu nichts.
- Für Wahlgräber und Baumgräber nennt der Tarif eine niedrigere Beisetzungsgebühr für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, 357,80 statt 743,70 Euro. Wir rechnen mit dem Satz für Erwachsene, weil nur er zwischen den Gemeinden vergleichbar ist.
- Unsere Grabpreise enthalten nicht die Trauerhalle für 389,20 Euro, den Aufbahrungsraum für 259,35 Euro und den Samstagszuschlag von 312,25 Euro. Alle drei fallen nur an, wenn sie in Anspruch genommen werden.
- Eine Gebühr für die Genehmigung eines Grabmals steht nicht im Friedhofsgebührentarif. Paragraf 17 Nummer 2.5 Buchstabe f der Friedhofssatzung erwähnt eine Grabmalgenehmigungsgebühr, ihre Höhe richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt, die wir hier nicht ausgewertet haben.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, eine Jahresgebühr auf das Grab oder eine im Voraus erhobene Abräumgebühr kennt der Tarif nicht. Der Betrag der Ziffer 1.3 über 65,74 Euro je Jahr fällt nur an, wenn ein Nutzungsrecht vorzeitig zurückgegeben oder entzogen wird.
- Den Namensstein für ein Rasengrab lassen die Angehörigen nach Paragraf 17 Nummer 2.2.2 der Friedhofssatzung selbst anfertigen und anliefern. Dieser Betrag steht nicht in der Satzung und fehlt daher in unserem Grabpreis.
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- Die 12 Friedhöfe in RecklinghausenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
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Quellen und Stand
- Gebührentarif zur Satzung der Stadt Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe vom 16.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Satzung der Stadt Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe vom 16.12.2025, beschlossen am 15.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, ersetzt die Satzung vom 03.12.2024
- Friedhofssatzung der Stadt Recklinghausen für die kommunalen Friedhöfe vom 28.11.2023, beschlossen am 27.11.2023
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.