Lörrach · Baden-Württemberg · AGS 08336050
Friedhofsgebühren Lörrach: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Friedhofssatzung der Stadt Lörrach mit Anlage I, Gebührenverzeichnis zu Paragraf 34, vom 28.11.2019, gültig ab 01.01.2020, geändert am 19.05.2026, die Änderung gilt ab 01.06.2026. Die Sätze gelten für alle 9 Friedhöfe der Stadt Lörrach, Eigenbetrieb Stadtgrün und Friedhöfe, nicht für einzelne.
- 120,00 €
- Günstigstes Grab
- 11.295,00 €
- Teuerstes Grab
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Erdbestattung Verstorbener im Sarg
Erd-Reihengrab Frühchenfeld
Erd-Wahlgrab sechsstellig
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Lörrach kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 9 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erd-ReihengrabDas einzige gewöhnliche Erdgrab im Tarif. Der Tarif weist einen Platz und 20 Jahre aus, das ist zugleich die Ruhezeit für Verstorbene in Särgen nach Paragraf 11 Absatz 1. Eine zusätzliche Belegung kostet nach Ziffer 3.3 einmalig 230 Euro. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 1.915,00 € | 1.445,00 € | 3.360,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.1.1 und Ziffer 2.1 |
| Erd-Reihengrab Kind unter 10Die Grabnutzung ist gebührenfrei, es bleibt die Bestattungsgebühr von 200 Euro. Die Ruhezeit für Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 zehn Jahre. | 0,00 € | 200,00 € | 200,00 € | 10 J. | Anlage I Ziffer 3.1.2 und Ziffer 2.2 |
| Erd-Reihengrab FrühchenfeldDas Frühchenfeld ist die Gemeinschaftsgrabstätte für totgeborene Kinder. Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt, sie werde von der Stadt angelegt und in deren Verantwortung unterhalten; individuelle Bepflanzungen, Grabmale, Einfassungen oder sonstige fundamentierte Grabausstattungen sind nicht gestattet. Die Grabnutzung ist gebührenfrei. | 0,00 € | 120,00 € | 120,00 € | 10 J. | Anlage I Ziffer 3.1.3 und Ziffer 2.3, dazu Paragraf 16 Absatz 2 |
| Erd-Wahlgrab einstelligDer Tarif weist zwei Plätze aus, jede weitere Belegung kostet nach Ziffer 3.3 einmalig 230 Euro. Die Verlängerung nach Ziffer 3.4 wird anteilig berechnet und kostet nachrichtlich 128,75 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 2.575,00 € | 1.445,00 € | 4.020,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.1 und Ziffer 2.1 |
| Erd-Wahlgrab zweistelligVier Plätze. Die Verlängerung kostet nachrichtlich 201 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 4.020,00 € | 1.445,00 € | 5.465,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.2 und Ziffer 2.1 |
| Erd-Wahlgrab dreistelligSechs Plätze. Die Verlängerung kostet nachrichtlich 272 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 5.440,00 € | 1.445,00 € | 6.885,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.3 und Ziffer 2.1 |
| Erd-Wahlgrab vierstelligAcht Plätze. Die Verlängerung kostet nachrichtlich 348,50 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 6.970,00 € | 1.445,00 € | 8.415,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.4 und Ziffer 2.1 |
| Erd-Wahlgrab fünfstelligZehn Plätze. Die Verlängerung kostet nachrichtlich 421 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 8.420,00 € | 1.445,00 € | 9.865,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.5 und Ziffer 2.1 |
| Erd-Wahlgrab sechsstelligDas teuerste Grab im Lörracher Tarif, zwölf Plätze. Die Verlängerung kostet nachrichtlich 492,50 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 9.850,00 € | 1.445,00 € | 11.295,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.6 und Ziffer 2.1 |
Urne: 4 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnen-ReihengrabDas günstigste gewöhnliche Grab in Lörrach. Die Grabstätte nimmt eine Urne auf, die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 fünfzehn Jahre. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 1.175,00 € | 455,00 € | 1.630,00 € | 15 J. | Anlage I Ziffer 3.1.4 und Ziffer 2.4 |
| Urnen-ReihenwiesengrabDie Grabart liegt im Rasenfeld, deshalb faellt die Rasenpflege nach Ziffer 4.4.1 zwingend an. In der Nutzungsgebühr stecken neben den 1.020 Euro der Ziffer 3.1.5 daher 15 Euro je Jahr für die 15 Jahre der Nutzungszeit, zusammen 225 Euro. Die Stadt mäht die Grabfläche also gegen eine eigene Gebühr, eine gärtnerische Anlage durch die Angehörigen ist auf der Wiese nicht vorgesehen. | 1.245,00 € | 455,00 € | 1.700,00 € | 15 J. | Anlage I Ziffer 3.1.5, Ziffer 4.4.1 und Ziffer 2.4 |
| Urnen-Reihengrab anonym im Stillen GräberfeldDas günstigste pflegefreie Urnengrab in Lörrach. Im Stillen Gräberfeld werden die Urnen der Reihe nach beigesetzt, eine individuelle Gestaltung der Grabstätte ist nicht möglich, Blumen dürfen nur an der dafür vorgesehenen Stelle abgelegt werden. Nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung obliegen Gestaltung, Pflege und Instandhaltung solcher Gemeinschaftsgräber der Stadt. In der Nutzungsgebühr stecken neben den 1.020 Euro der Ziffer 3.1.6 die 15 Euro je Jahr der Ziffer 4.4.2 für die 15 Jahre der Nutzungszeit, zusammen 225 Euro. | 1.245,00 € | 455,00 € | 1.700,00 € | 15 J. | Anlage I Ziffer 3.1.6, Ziffer 4.4.2 und Ziffer 2.4, dazu Paragraf 14 Absatz 4 |
| UrnenwahlgrabDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 15 Absatz 1 zwanzig Jahre, die Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 11 Absatz 1 aber nur fünfzehn. Beide Zahlen stehen getrennt in den Feldern nutzungsdauerJahre und ruhefristJahre. Nach Paragraf 15 Absatz 2 finden bis zu vier Urnen Platz, der Tarif weist zwei Plätze aus. Die Verlängerung kostet nachrichtlich 117,50 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 2.350,00 € | 455,00 € | 2.805,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.7 und Ziffer 2.4 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung | 1.445,00 € | Anlage I Ziffer 2.1 |
| Bestattung von Kindern unter 10 Jahren | 200,00 € | Anlage I Ziffer 2.2 |
| Bestattung im Frühchenfeld | 120,00 € | Anlage I Ziffer 2.3 |
| Urnenbeisetzung | 455,00 € | Anlage I Ziffer 2.4 |
| Grabmalgenehmigung bei liegender Ausführung | 50,00 € | Anlage I Ziffer 1.1.1 |
| Grabmalgenehmigung bei stehender Ausführung | 100,00 € | Anlage I Ziffer 1.1.2 |
| Ausnahmegenehmigung für ein Grabmal | 200,00 € | Anlage I Ziffer 1.1.3 |
| Zusätzliche Ausnahmegenehmigung bei Feststellung der Nichteinhaltung der Maße | 100,00 € | Anlage I Ziffer 1.1.4 |
| Aufbewahrung ohne Kremation oder Bestattung in Lörrach, zuzüglich der Gebühr nach Ziffer 4.3 | 20,00 € | Anlage I Ziffer 1.2 |
| Urnenanforderung | 20,00 € | Anlage I Ziffer 1.3 |
| Urnenaufbewahrung je Monat, soweit nicht durch die Einäscherungsgebühr abgegolten | 20,00 € | Anlage I Ziffer 1.4 |
| Ausfertigung eines Leichenpasses oder Genehmigung des Selbsttransports einer Urne | 50,00 € | Anlage I Ziffer 1.5 |
| Amtshandlungen, für die weder eine Verwaltungsgebühr noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist | 10 bis 2.500 Euro | Anlage I Ziffer 1.6 |
| Zusätzliche Belegung über die ausgewiesenen Plätze der Grabart hinaus, je Belegung, zuzüglich der gegebenenfalls erforderlichen Verlängerungsgebühr | 230,00 € | Anlage I Ziffer 3.3 |
| Verlängerung eines Wahlgrabes | anteilig nach dem Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode | Anlage I Ziffer 3.4 |
| Verlängerung eines Erd-Wahlgrabes einstellig, je Jahr | 128,75 € | Anlage I Ziffer 3.2.1 |
| Verlängerung eines Erd-Wahlgrabes zweistellig, je Jahr | 201,00 € | Anlage I Ziffer 3.2.2 |
| Verlängerung eines Erd-Wahlgrabes dreistellig, je Jahr | 272,00 € | Anlage I Ziffer 3.2.3 |
| Verlängerung eines Erd-Wahlgrabes vierstellig, je Jahr | 348,50 € | Anlage I Ziffer 3.2.4 |
| Verlängerung eines Erd-Wahlgrabes fünfstellig, je Jahr | 421,00 € | Anlage I Ziffer 3.2.5 |
| Verlängerung eines Erd-Wahlgrabes sechsstellig, je Jahr | 492,50 € | Anlage I Ziffer 3.2.6 |
| Verlängerung eines Urnenwahlgrabes, je Jahr | 117,50 € | Anlage I Ziffer 3.2.7 |
| Benutzung einer Friedhofskapelle oder des Urnenübergaberaums für Trauerfeiern | 200,00 € | Anlage I Ziffer 4.1 |
| Benutzung des Urnenübergaberaums für eine Außenfeier, etwa unter dem Sonnensegel | 100,00 € | Anlage I Ziffer 4.1.1 |
| Ausgrabung einer Urne | 300,00 € | Anlage I Ziffer 4.2.1 |
| Wiederbestattung einer Urne | 300,00 € | Anlage I Ziffer 4.2.2 |
| Umbettung einer Urne | 600,00 € | Anlage I Ziffer 4.2.3 |
| Aufbewahrung einer Leiche je Nacht, soweit nicht durch Ziffer 2.1 oder 5.1 abgedeckt | 40,00 € | Anlage I Ziffer 4.3 |
| Rasenpflege eines Urnenreihenwiesengrabes, je Jahr der Nutzung | 15,00 € | Anlage I Ziffer 4.4.1 |
| Rasenpflege eines anonymen Urnenreihengrabes, je Jahr der Nutzung | 15,00 € | Anlage I Ziffer 4.4.2 |
| Rasenpflege eines Urnenreihengrabes in einem Rasenfeld, je Jahr der Nutzung | 55,00 € | Anlage I Ziffer 4.4.3 |
| Rasenpflege eines Urnenwahlgrabes in einem Rasenfeld, je Jahr der Nutzung | 55,00 € | Anlage I Ziffer 4.4.4 |
| Rasenpflege eines Erdreihengrabes in einem Rasenfeld, je Jahr der Nutzung | 70,00 € | Anlage I Ziffer 4.4.5 |
| Rasenpflege eines Erdwahlgrabes in einem Rasenfeld, je Stelle und Jahr der Nutzung | 70,00 € | Anlage I Ziffer 4.4.6 |
| Sonstige Leistungen | nach tatsächlichem Aufwand nach den jährlich neu festgesetzten Rückersätzen für Personal und Geräte, Materialkosten kommen hinzu | Anlage I Ziffer 4.5 |
| Einäscherung im Krematorium, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 565,00 € | Anlage I Ziffer 5.1 |
| Servicegebühr des Krematoriums, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 59,50 € | Anlage I Ziffer 5.2 |
| Urnenversand, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 100,00 € | Anlage I Ziffer 5.3 |
| Zweite ärztliche Leichenschau, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 51,00 € | Anlage I Ziffer 5.4 |
| Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten | 5 bis 1.000 Euro bei Vorsatz, höchstens 500 Euro bei Fahrlässigkeit | Paragraf 35 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.560,00 €
Erd-Reihengrab in Lörrach, über 20 Jahre, das sind 428,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeAnlage I Ziffer 3.1.1 und Ziffer 2.1 | 1.915,00 € |
| BestattungAnlage I Ziffer 2.1 | 1.445,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.360,00 € |
Das einzige gewöhnliche Erdgrab im Tarif. Der Tarif weist einen Platz und 20 Jahre aus, das ist zugleich die Ruhezeit für Verstorbene in Särgen nach Paragraf 11 Absatz 1. Eine zusätzliche Belegung kostet nach Ziffer 3.3 einmalig 230 Euro. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofssatzung der Stadt Lörrach mit Anlage I, Gebührenverzeichnis zu Paragraf 34, vom 28.11.2019, gültig ab 01.01.2020, geändert am 19.05.2026, die Änderung gilt ab 01.06.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Anlage I der Friedhofssatzung liegt sowohl in der Lesefassung der Stadt als auch in der Änderungssatzung nur als eingebettetes Bild vor. Die Beträge stammen deshalb aus der Anlage 1 der Beschlussvorlage 070/2026, die dieselbe Tabelle als Textdatei führt. Wir haben beide Bildseiten Zeile für Zeile gegen die Textfassung gehalten, Nummerierung, Bezeichnungen und Beträge stimmen überein.
- Die Rasenpflege nach Ziffer 4.4 fällt nur an, wenn das Grab in einem Rasenfeld liegt. Beim Urnen-Reihenwiesengrab und beim anonymen Urnen-Reihengrab gehört das zur Grabart, dort haben wir 15 Euro je Jahr mal 15 Jahre in die Nutzungsgebühr gerechnet. Beim Erd-Reihengrab, beim Urnen-Reihengrab und bei den Wahlgräbern hängt es von der Lage der Grabstelle ab. Wie viele dieser Gräber tatsächlich im Rasenfeld liegen, sagt die Satzung nicht, deshalb steht dort nur der Grundbetrag und die Gebühr in den weiteren Gebühren.
- Ziffer 4.4 heißt Rasenpflege, nicht Grabpflege. Für ein Erd- oder Urnenreihengrab in einem Rasenfeld mäht die Stadt den Rasen, die Grabstätte selbst herzurichten und zu pflegen bleibt nach Paragraf 26 Absatz 1 Sache der nutzungsberechtigten Person. Diese Gräber führen wir deshalb nicht als pflegefrei.
- Die Grabnutzungsgebühr unter Ziffer 3 gilt für die gesamte Nutzungszeit. Die Spalte pro Jahr daneben ist im Tarif als nachrichtlich überschrieben und dient der anteiligen Verlängerung nach Ziffer 3.4; sie ist keine zusätzliche Jahresgebühr. Eine Friedhofsunterhaltungsgebühr erhebt Lörrach nicht, die Synopse der Vorlage 070/2026 weist den Friedhofsunterhalt mit null Euro aus und vermerkt, er sei in der Grabnutzungsgebühr enthalten.
- Um wie viele Jahre ein Wahlgrab verlängert werden kann, sagt weder die Satzung noch der Tarif. Die Stadt nennt auf ihrer Seite zu den Grabarten zehn Jahre. Wir haben nur den anteiligen Jahressatz erfasst.
- Die Spalte Plätze im Tarif zählt die im Preis enthaltenen Belegungen, nicht die Grabstellen. Ein einstelliges Erd-Wahlgrab trägt zwei Plätze, jede weitere Belegung kostet nach Ziffer 3.3 einmalig 230 Euro.
- Die Beisetzungsgebühr ist der schmalste Satz nach Ziffer 2. Die Benutzung einer Friedhofskapelle oder des Urnenübergaberaums kostet nach Ziffer 4.1 zusätzlich 200 Euro und ist deshalb nicht eingerechnet.
- Ein Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner oder einer Treuhandstelle kommt in der Satzung nicht vor. Keine der günstigen Grabarten hängt an einem solchen Vertrag.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir tragen deshalb keine ein. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe selbst hängen nach Paragraf 5 Absatz 1 an den Eingängen aus.
- Die Einäscherungsgebühren nach Ziffer 5 sind Leistungen des städtischen Krematoriums und fallen nur bei einer Feuerbestattung an. Sie stehen in den weiteren Gebühren mit dem Bruttobetrag, den der Tarif neben dem Nettobetrag ausweist.
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Quellen und Stand
- Friedhofssatzung der Stadt Lörrach mit Anlage I, Gebührenverzeichnis zu Paragraf 34 vom 28.11.2019, gültig ab 01.01.2020, geändert am 19.05.2026, die Änderung gilt ab 01.06.2026
- Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Lörrach vom 27.04.2026, beschlossen am 19.05.2026, in Kraft ab 01.06.2026, das Gebührenverzeichnis vom 01.01.2022 tritt zum 31.05.2026 außer Kraft
- Anlage 1 Gebührenverzeichnis zur Beschlussvorlage 070/2026, Textfassung derselben Tabelle Stand 27.04.2026, beschlossen am 19.05.2026, gültig ab 01.06.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.