Lörrach, Baden-Württemberg, AGS 08336050
Friedhofsgebühren in Lörrach, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofssatzung der Stadt Lörrach mit Anlage I, Gebührenverzeichnis zu Paragraf 34, vom 28.11.2019, gültig ab 01.01.2020, geändert am 19.05.2026, die Änderung gilt ab 01.06.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Lörrach und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Lörrach, Eigenbetrieb Stadtgrün und Friedhöfe.
- 120,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 11.295,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Verstorbener im Sarg
Erd-Reihengrab Frühchenfeld, mit Beisetzung
Erd-Wahlgrab sechsstellig, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Lörrach kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
9 Grabarten für die Erdbestattung in Lörrach
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erd-ReihengrabDas einzige gewöhnliche Erdgrab im Tarif. Der Tarif weist einen Platz und 20 Jahre aus, das ist zugleich die Ruhezeit für Verstorbene in Särgen nach Paragraf 11 Absatz 1. Eine zusätzliche Belegung kostet nach Ziffer 3.3 einmalig 230 Euro. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 1.915,00 € | 1.445,00 € | 3.360,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.1.1 und Ziffer 2.1 |
| Erd-Reihengrab Kind unter 10Die Grabnutzung ist gebührenfrei, es bleibt die Bestattungsgebühr von 200 Euro. Die Ruhezeit für Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 zehn Jahre. | 0,00 € | 200,00 € | 200,00 € | 10 J. | Anlage I Ziffer 3.1.2 und Ziffer 2.2 |
| Erd-Reihengrab FrühchenfeldDas Frühchenfeld ist die Gemeinschaftsgrabstätte für totgeborene Kinder. Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt, sie werde von der Stadt angelegt und in deren Verantwortung unterhalten; individuelle Bepflanzungen, Grabmale, Einfassungen oder sonstige fundamentierte Grabausstattungen sind nicht gestattet. Die Grabnutzung ist gebührenfrei. | 0,00 € | 120,00 € | 120,00 € | 10 J. | Anlage I Ziffer 3.1.3 und Ziffer 2.3, dazu Paragraf 16 Absatz 2 |
| Erd-Wahlgrab einstelligDer Tarif weist zwei Plätze aus, jede weitere Belegung kostet nach Ziffer 3.3 einmalig 230 Euro. Die Verlängerung nach Ziffer 3.4 wird anteilig berechnet und kostet nachrichtlich 128,75 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 2.575,00 € | 1.445,00 € | 4.020,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.1 und Ziffer 2.1 |
| Erd-Wahlgrab zweistelligVier Plätze. Die Verlängerung kostet nachrichtlich 201 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 4.020,00 € | 1.445,00 € | 5.465,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.2 und Ziffer 2.1 |
| Erd-Wahlgrab dreistelligSechs Plätze. Die Verlängerung kostet nachrichtlich 272 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 5.440,00 € | 1.445,00 € | 6.885,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.3 und Ziffer 2.1 |
| Erd-Wahlgrab vierstelligAcht Plätze. Die Verlängerung kostet nachrichtlich 348,50 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 6.970,00 € | 1.445,00 € | 8.415,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.4 und Ziffer 2.1 |
| Erd-Wahlgrab fünfstelligZehn Plätze. Die Verlängerung kostet nachrichtlich 421 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 8.420,00 € | 1.445,00 € | 9.865,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.5 und Ziffer 2.1 |
| Erd-Wahlgrab sechsstelligDas teuerste Grab im Lörracher Tarif, zwölf Plätze. Die Verlängerung kostet nachrichtlich 492,50 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 9.850,00 € | 1.445,00 € | 11.295,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.6 und Ziffer 2.1 |
4 Grabarten für die Urne in Lörrach
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnen-ReihengrabDas günstigste gewöhnliche Grab in Lörrach. Die Grabstätte nimmt eine Urne auf, die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 fünfzehn Jahre. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 1.175,00 € | 455,00 € | 1.630,00 € | 15 J. | Anlage I Ziffer 3.1.4 und Ziffer 2.4 |
| Urnen-ReihenwiesengrabDie Grabart liegt im Rasenfeld, deshalb faellt die Rasenpflege nach Ziffer 4.4.1 zwingend an. In der Nutzungsgebühr stecken neben den 1.020 Euro der Ziffer 3.1.5 daher 15 Euro je Jahr für die 15 Jahre der Nutzungszeit, zusammen 225 Euro. Die Stadt mäht die Grabfläche also gegen eine eigene Gebühr, eine gärtnerische Anlage durch die Angehörigen ist auf der Wiese nicht vorgesehen. | 1.245,00 € | 455,00 € | 1.700,00 € | 15 J. | Anlage I Ziffer 3.1.5, Ziffer 4.4.1 und Ziffer 2.4 |
| Urnen-Reihengrab anonym im Stillen GräberfeldDas günstigste pflegefreie Urnengrab in Lörrach. Im Stillen Gräberfeld werden die Urnen der Reihe nach beigesetzt, eine individuelle Gestaltung der Grabstätte ist nicht möglich, Blumen dürfen nur an der dafür vorgesehenen Stelle abgelegt werden. Nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung obliegen Gestaltung, Pflege und Instandhaltung solcher Gemeinschaftsgräber der Stadt. In der Nutzungsgebühr stecken neben den 1.020 Euro der Ziffer 3.1.6 die 15 Euro je Jahr der Ziffer 4.4.2 für die 15 Jahre der Nutzungszeit, zusammen 225 Euro. | 1.245,00 € | 455,00 € | 1.700,00 € | 15 J. | Anlage I Ziffer 3.1.6, Ziffer 4.4.2 und Ziffer 2.4, dazu Paragraf 14 Absatz 4 |
| UrnenwahlgrabDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 15 Absatz 1 zwanzig Jahre, die Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 11 Absatz 1 aber nur fünfzehn. Beide Zahlen stehen getrennt in den Feldern nutzungsdauerJahre und ruhefristJahre. Nach Paragraf 15 Absatz 2 finden bis zu vier Urnen Platz, der Tarif weist zwei Plätze aus. Die Verlängerung kostet nachrichtlich 117,50 Euro je Jahr. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag. | 2.350,00 € | 455,00 € | 2.805,00 € | 20 J. | Anlage I Ziffer 3.2.7 und Ziffer 2.4 |
40 weitere Gebühren in der Satzung von Lörrach
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung | 1.445,00 € | Anlage I Ziffer 2.1 |
| Bestattung von Kindern unter 10 Jahren | 200,00 € | Anlage I Ziffer 2.2 |
| Bestattung im Frühchenfeld | 120,00 € | Anlage I Ziffer 2.3 |
| Urnenbeisetzung | 455,00 € | Anlage I Ziffer 2.4 |
| Grabmalgenehmigung bei liegender Ausführung | 50,00 € | Anlage I Ziffer 1.1.1 |
| Grabmalgenehmigung bei stehender Ausführung | 100,00 € | Anlage I Ziffer 1.1.2 |
| Ausnahmegenehmigung für ein Grabmal | 200,00 € | Anlage I Ziffer 1.1.3 |
| Zusätzliche Ausnahmegenehmigung bei Feststellung der Nichteinhaltung der Maße | 100,00 € | Anlage I Ziffer 1.1.4 |
| Aufbewahrung ohne Kremation oder Bestattung in Lörrach, zuzüglich der Gebühr nach Ziffer 4.3 | 20,00 € | Anlage I Ziffer 1.2 |
| Urnenanforderung | 20,00 € | Anlage I Ziffer 1.3 |
| Urnenaufbewahrung je Monat, soweit nicht durch die Einäscherungsgebühr abgegolten | 20,00 € | Anlage I Ziffer 1.4 |
| Ausfertigung eines Leichenpasses oder Genehmigung des Selbsttransports einer Urne | 50,00 € | Anlage I Ziffer 1.5 |
| Amtshandlungen, für die weder eine Verwaltungsgebühr noch Gebührenfreiheit vorgesehen ist | 10 bis 2.500 Euro | Anlage I Ziffer 1.6 |
| Zusätzliche Belegung über die ausgewiesenen Plätze der Grabart hinaus, je Belegung, zuzüglich der gegebenenfalls erforderlichen Verlängerungsgebühr | 230,00 € | Anlage I Ziffer 3.3 |
| Verlängerung eines Wahlgrabes | anteilig nach dem Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsperiode | Anlage I Ziffer 3.4 |
| Verlängerung eines Erd-Wahlgrabes einstellig, je Jahr | 128,75 € | Anlage I Ziffer 3.2.1 |
| Verlängerung eines Erd-Wahlgrabes zweistellig, je Jahr | 201,00 € | Anlage I Ziffer 3.2.2 |
| Verlängerung eines Erd-Wahlgrabes dreistellig, je Jahr | 272,00 € | Anlage I Ziffer 3.2.3 |
| Verlängerung eines Erd-Wahlgrabes vierstellig, je Jahr | 348,50 € | Anlage I Ziffer 3.2.4 |
| Verlängerung eines Erd-Wahlgrabes fünfstellig, je Jahr | 421,00 € | Anlage I Ziffer 3.2.5 |
| Verlängerung eines Erd-Wahlgrabes sechsstellig, je Jahr | 492,50 € | Anlage I Ziffer 3.2.6 |
| Verlängerung eines Urnenwahlgrabes, je Jahr | 117,50 € | Anlage I Ziffer 3.2.7 |
| Benutzung einer Friedhofskapelle oder des Urnenübergaberaums für Trauerfeiern | 200,00 € | Anlage I Ziffer 4.1 |
| Benutzung des Urnenübergaberaums für eine Außenfeier, etwa unter dem Sonnensegel | 100,00 € | Anlage I Ziffer 4.1.1 |
| Ausgrabung einer Urne | 300,00 € | Anlage I Ziffer 4.2.1 |
| Wiederbestattung einer Urne | 300,00 € | Anlage I Ziffer 4.2.2 |
| Umbettung einer Urne | 600,00 € | Anlage I Ziffer 4.2.3 |
| Aufbewahrung einer Leiche je Nacht, soweit nicht durch Ziffer 2.1 oder 5.1 abgedeckt | 40,00 € | Anlage I Ziffer 4.3 |
| Rasenpflege eines Urnenreihenwiesengrabes, je Jahr der Nutzung | 15,00 € | Anlage I Ziffer 4.4.1 |
| Rasenpflege eines anonymen Urnenreihengrabes, je Jahr der Nutzung | 15,00 € | Anlage I Ziffer 4.4.2 |
| Rasenpflege eines Urnenreihengrabes in einem Rasenfeld, je Jahr der Nutzung | 55,00 € | Anlage I Ziffer 4.4.3 |
| Rasenpflege eines Urnenwahlgrabes in einem Rasenfeld, je Jahr der Nutzung | 55,00 € | Anlage I Ziffer 4.4.4 |
| Rasenpflege eines Erdreihengrabes in einem Rasenfeld, je Jahr der Nutzung | 70,00 € | Anlage I Ziffer 4.4.5 |
| Rasenpflege eines Erdwahlgrabes in einem Rasenfeld, je Stelle und Jahr der Nutzung | 70,00 € | Anlage I Ziffer 4.4.6 |
| Sonstige Leistungen | nach tatsächlichem Aufwand nach den jährlich neu festgesetzten Rückersätzen für Personal und Geräte, Materialkosten kommen hinzu | Anlage I Ziffer 4.5 |
| Einäscherung im Krematorium, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 565,00 € | Anlage I Ziffer 5.1 |
| Servicegebühr des Krematoriums, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 59,50 € | Anlage I Ziffer 5.2 |
| Urnenversand, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 100,00 € | Anlage I Ziffer 5.3 |
| Zweite ärztliche Leichenschau, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 51,00 € | Anlage I Ziffer 5.4 |
| Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten | 5 bis 1.000 Euro bei Vorsatz, höchstens 500 Euro bei Fahrlässigkeit | Paragraf 35 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
Was ein Grab in Lörrach über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.560,00 €
Erd-Reihengrab in Lörrach, über 20 Jahre, das sind 428,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeAnlage I Ziffer 3.1.1 und Ziffer 2.1 | 1.915,00 € |
| BestattungAnlage I Ziffer 2.1 | 1.445,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.360,00 € |
Das einzige gewöhnliche Erdgrab im Tarif. Der Tarif weist einen Platz und 20 Jahre aus, das ist zugleich die Ruhezeit für Verstorbene in Särgen nach Paragraf 11 Absatz 1. Eine zusätzliche Belegung kostet nach Ziffer 3.3 einmalig 230 Euro. Liegt die Grabstelle in einem Rasenfeld, kommt nach Ziffer 4.4 eine jährliche Rasenpflegegebühr hinzu. Sie hängt von der Lage ab und steckt deshalb nicht im Betrag.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofssatzung der Stadt Lörrach mit Anlage I, Gebührenverzeichnis zu Paragraf 34, vom 28.11.2019, gültig ab 01.01.2020, geändert am 19.05.2026, die Änderung gilt ab 01.06.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
10 Fragen, die die Satzung von Lörrach offenlässt
- Anlage I der Friedhofssatzung liegt sowohl in der Lesefassung der Stadt als auch in der Änderungssatzung nur als eingebettetes Bild vor. Die Beträge stammen deshalb aus der Anlage 1 der Beschlussvorlage 070/2026, die dieselbe Tabelle als Textdatei führt. Wir haben beide Bildseiten Zeile für Zeile gegen die Textfassung gehalten, Nummerierung, Bezeichnungen und Beträge stimmen überein.
- Die Rasenpflege nach Ziffer 4.4 fällt nur an, wenn das Grab in einem Rasenfeld liegt. Beim Urnen-Reihenwiesengrab und beim anonymen Urnen-Reihengrab gehört das zur Grabart, dort haben wir 15 Euro je Jahr mal 15 Jahre in die Nutzungsgebühr gerechnet. Beim Erd-Reihengrab, beim Urnen-Reihengrab und bei den Wahlgräbern hängt es von der Lage der Grabstelle ab. Wie viele dieser Gräber tatsächlich im Rasenfeld liegen, sagt die Satzung nicht, deshalb steht dort nur der Grundbetrag und die Gebühr in den weiteren Gebühren.
- Ziffer 4.4 heißt Rasenpflege, nicht Grabpflege. Für ein Erd- oder Urnenreihengrab in einem Rasenfeld mäht die Stadt den Rasen, die Grabstätte selbst herzurichten und zu pflegen bleibt nach Paragraf 26 Absatz 1 Sache der nutzungsberechtigten Person. Diese Gräber führen wir deshalb nicht als pflegefrei.
- Die Grabnutzungsgebühr unter Ziffer 3 gilt für die gesamte Nutzungszeit. Die Spalte pro Jahr daneben ist im Tarif als nachrichtlich überschrieben und dient der anteiligen Verlängerung nach Ziffer 3.4; sie ist keine zusätzliche Jahresgebühr. Eine Friedhofsunterhaltungsgebühr erhebt Lörrach nicht, die Synopse der Vorlage 070/2026 weist den Friedhofsunterhalt mit null Euro aus und vermerkt, er sei in der Grabnutzungsgebühr enthalten.
- Um wie viele Jahre ein Wahlgrab verlängert werden kann, sagt weder die Satzung noch der Tarif. Die Stadt nennt auf ihrer Seite zu den Grabarten zehn Jahre. Wir haben nur den anteiligen Jahressatz erfasst.
- Die Spalte Plätze im Tarif zählt die im Preis enthaltenen Belegungen, nicht die Grabstellen. Ein einstelliges Erd-Wahlgrab trägt zwei Plätze, jede weitere Belegung kostet nach Ziffer 3.3 einmalig 230 Euro.
- Die Beisetzungsgebühr ist der schmalste Satz nach Ziffer 2. Die Benutzung einer Friedhofskapelle oder des Urnenübergaberaums kostet nach Ziffer 4.1 zusätzlich 200 Euro und ist deshalb nicht eingerechnet.
- Ein Dauergrabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner oder einer Treuhandstelle kommt in der Satzung nicht vor. Keine der günstigen Grabarten hängt an einem solchen Vertrag.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir tragen deshalb keine ein. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe selbst hängen nach Paragraf 5 Absatz 1 an den Eingängen aus.
- Die Einäscherungsgebühren nach Ziffer 5 sind Leistungen des städtischen Krematoriums und fallen nur bei einer Feuerbestattung an. Sie stehen in den weiteren Gebühren mit dem Bruttobetrag, den der Tarif neben dem Nettobetrag ausweist.
Friedhöfe in Lörrach und die Gebühren von 314 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jüchen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wegberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zirndorf15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dingelstädt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofssatzung der Stadt Lörrach mit Anlage I, Gebührenverzeichnis zu Paragraf 34 vom 28.11.2019, gültig ab 01.01.2020, geändert am 19.05.2026, die Änderung gilt ab 01.06.2026
- Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Lörrach vom 27.04.2026, beschlossen am 19.05.2026, in Kraft ab 01.06.2026, das Gebührenverzeichnis vom 01.01.2022 tritt zum 31.05.2026 außer Kraft
- Anlage 1 Gebührenverzeichnis zur Beschlussvorlage 070/2026, Textfassung derselben Tabelle Stand 27.04.2026, beschlossen am 19.05.2026, gültig ab 01.06.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.