Hattingen, Nordrhein-Westfalen, AGS 05954016
Friedhofsgebühren in Hattingen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Hattingen, Ortsrecht 751, vom 20.06.2002, in der Fassung der sechsten Änderungssatzung vom 27.03.2026, in Kraft getreten am 01.04.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Hattingen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Hattingen, Stadtbetriebe Hattingen.
- 1.479,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.247,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 14
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener und Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Reihengrabstätte mit Gestaltungs- und Pflegerecht für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung
Rasenwahlgrabstätte ohne Gestaltungs- und Pflegerecht für Erdbestattungen, je Grabstelle, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Hattingen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Hattingen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte mit Gestaltungs- und Pflegerecht für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit von fünfzehn Jahren steht in Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Die Angehörigen haben das Gestaltungs- und das Pflegerecht und tragen die Pflege selbst. | 835,00 € | 644,00 € | 1.479,00 € | 15 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.1.1 und Absatz 2 Ziffer 1 |
| Reihengrabstätte mit Gestaltungs- und Pflegerecht für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Hattingen. Das Reihengrab wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt und ist deshalb nicht verlängerbar. | 1.514,00 € | 1.067,00 € | 2.581,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.1.2 und Absatz 2 Ziffer 2 |
| Bodendeckerreihengrabstätte mit Gestaltungsrecht, ohne Pflegerecht, für ErdbestattungenParagraf 2 Absatz 7 der Gebührensatzung rechnet die Pflege der Grabstätte ausdrücklich zu den Leistungen, die mit der Nutzungsgebühr abgegolten sind. Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt dazu im Wortlaut, die Angehörigen hätten kein Pflegerecht, dieses obliege dem Friedhofsträger. Die Lieferung und Verlegung der Grabplatte ist nach Paragraf 2 Absatz 7 ebenfalls in der Gebühr enthalten. | 1.756,00 € | 1.067,00 € | 2.823,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.2, Absatz 2 Ziffer 2 und Absatz 7 |
| Reihengrabstätte ohne Gestaltungs- und Pflegerecht für Erdbestattungen, anonymes GrabDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Hattingen. Nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung erfolgen Gestaltung und Pflege durch den Friedhofsträger, die genaue Lage des Grabes wird nicht bekannt gegeben und die Beisetzung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. | 1.574,00 € | 1.067,00 € | 2.641,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.3, Absatz 2 Ziffer 2 und Absatz 7 |
| Wahlgrabstätte mit Gestaltungs- und Pflegerecht für Erdbestattungen, je GrabstelleDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.1 achtzig Euro je Jahr und Stelle. Auf dem Friedhof III in Hattingen-Welper liegt in dieser Grabart auch das muslimische Gräberfeld nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung. | 1.817,00 € | 1.067,00 € | 2.884,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 2.1 und Absatz 2 Ziffer 2 |
| Rasenwahlgrabstätte ohne Gestaltungs- und Pflegerecht für Erdbestattungen, je GrabstelleParagraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt, diese Gräber würden vom Friedhofsträger angelegt und für die Dauer des Nutzungsrechts gepflegt, das alleinige Gestaltungs- und Pflegerecht obliege dem Friedhofsträger. Paragraf 2 Absatz 7 der Gebührensatzung zählt die Ziffer 2.2 zu den Fällen, in denen die Pflege mit der Nutzungsgebühr abgegolten ist. Anders als bei der Bodendecker- und der Baumgrabstätte ist die Grabplatte hier nicht enthalten: Paragraf 19 Absatz 4 verpflichtet die Nutzungsberechtigten, das Grab binnen sechs Monaten mit einem liegenden Grabmal auszustatten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.1 achtzig Euro je Jahr und Stelle. | 2.180,00 € | 1.067,00 € | 3.247,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 2.2.1, Absatz 2 Ziffer 2 und Absatz 7 |
8 Grabarten für die Urne in Hattingen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrabstätte mit Gestaltungs- und PflegerechtDie günstigste Grabart in Hattingen, die nicht pflegefrei ist. Der Tarif nennt für Urnenbeisetzungen in beiden Altersstufen denselben Betrag von 1.114 Euro und dieselbe Bestattungsgebühr von 490 Euro. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung zwanzig Jahre. | 1.114,00 € | 490,00 € | 1.604,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffern 1.1.1 und 1.1.2 sowie Absatz 2 Ziffern 1 und 2 |
| Bodendeckerreihengrabstätte mit Gestaltungsrecht, ohne Pflegerecht, für UrnenbeisetzungenParagraf 2 Absatz 7 der Gebührensatzung rechnet für die Ziffer 1.2 die Pflege der Grabstätte sowie die Lieferung und Verlegung der Grabplatte zu den mit der Nutzungsgebühr abgegoltenen Leistungen. Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung weist das Pflegerecht dem Friedhofsträger zu. | 1.259,00 € | 490,00 € | 1.749,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.2, Absatz 2 Ziffer 1 und Absatz 7 |
| Reihengrabstätte ohne Gestaltungs- und Pflegerecht für Urnenbeisetzungen, anonymes GrabDas günstigste Grab in Hattingen überhaupt. Nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung übernimmt der Friedhofsträger Gestaltung und Pflege, die Lage wird nicht bekannt gegeben. | 1.066,00 € | 490,00 € | 1.556,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.3, Absatz 2 Ziffer 1 und Absatz 7 |
| Wahlgrabstätte mit Gestaltungs- und Pflegerecht für Urnenbeisetzungen, je GrabstelleDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre, die Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 11 Absatz 2 nur zwanzig. In einer einstelligen Wahlgrabstelle dürfen nach Paragraf 18 Absatz 5 bis zu vier Urnen beigesetzt werden, wenn keine Erdbestattung erfolgt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.1 neunundsiebzig Euro je Jahr und Stelle. | 1.817,00 € | 490,00 € | 2.307,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 2.1 und Absatz 2 Ziffer 1 |
| Rasenwahlgrabstätte ohne Gestaltungs- und Pflegerecht für Urnenbeisetzungen, je GrabstelleNach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung legt der Friedhofsträger diese Gräber an und pflegt sie für die Dauer des Nutzungsrechts. Ein liegendes Grabmal ist nach Paragraf 19 Absatz 4 Pflicht und in der Gebühr nicht enthalten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.1 neunundsiebzig Euro je Jahr und Stelle. | 2.120,00 € | 490,00 € | 2.610,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 2.2.1, Absatz 2 Ziffer 1 und Absatz 7 |
| Baumgrabstätte für Urnenbeisetzungen im Wurzelbereich von Bäumen, je GrabstelleParagraf 2 Absatz 7 der Gebührensatzung zählt die Ziffer 2.2 zu den Fällen, in denen die Pflege der Grabstätte mit der Nutzungsgebühr abgegolten ist, und nennt die Ziffer 2.2.2 zusätzlich bei der Lieferung und Verlegung der Grabplatte. Nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung dürfen in einer Grabstelle bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.2 einhundertneun Euro je Jahr und Stelle. | 2.180,00 € | 490,00 € | 2.670,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 2.2.2, Absatz 2 Ziffer 1 und Absatz 7 |
| Staudengrabstätte für einzelne Urnenbeisetzungen in einer bestehenden StaudenflächeParagraf 2 Absatz 7 der Gebührensatzung zählt die Ziffer 2.2 zu den Fällen, in denen die Pflege der Grabstätte mit der Nutzungsgebühr abgegolten ist. Der Tarif führt die Grabbereitung im Staudengrab unter Absatz 2 Ziffer 3 mit demselben Betrag von 490 Euro gesondert auf. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.3 einundneunzig Euro je Jahr und Stelle. | 1.817,00 € | 490,00 € | 2.307,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 2.2.3, Absatz 2 Ziffer 3 und Absatz 7 |
| Urnennische in einem KolumbariumDer Betrag gilt für die gesamte Nische, in der nach Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen beigesetzt werden dürfen. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 2 zwanzig Jahre. Paragraf 2 Absatz 7 der Gebührensatzung nennt die Ziffer 2.3 unter den Fällen, in denen die Pflege abgegolten ist. Die Bestattungsgebühr von 513 Euro umfasst nach Absatz 7 auch die endgültige Beisetzung der Asche nach Ablauf des Nutzungsrechts. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.4 vierundfünfzig Euro je Jahr und Stelle. | 1.089,00 € | 513,00 € | 1.602,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 2.3, Absatz 2 Ziffer 4 und Absatz 7 |
19 weitere Gebühren in der Satzung von Hattingen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grabbereitung für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Erdbestattung | 644,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 1 |
| Grabbereitung für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Urnenbeisetzung | 490,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 1 |
| Grabbereitung für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Erdbestattung | 1.067,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2 |
| Grabbereitung für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Urnenbeisetzung | 490,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2 |
| Grabbereitung für eine Urnenbeisetzung im Staudengrab | 490,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 3 |
| Grabbereitung für eine Urnenbeisetzung im Kolumbarium | 513,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 4 |
| Benutzung der Trauerhalle | 471,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 |
| Benutzung des Aufbahrungsraumes je Tag bei einer Erdbestattung | 45,00 € | Paragraf 2 Absatz 4 |
| Genehmigung eines stehenden Grabmals | 175,00 € | Paragraf 2 Absatz 5 Ziffer 1 |
| Genehmigung eines liegenden Grabmals | 131,00 € | Paragraf 2 Absatz 5 Ziffer 2 |
| Leistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit, etwa bei einer Bestattung am Samstag, je eingesetztem Bediensteten und Stunde zusätzlich | 69,00 € | Paragraf 2 Absatz 6 Ziffer 1 |
| Leistungen über die aufgeführten Gebührentarife hinaus, etwa bei Ausbettungen | nach dem tatsächlichen Personal-, Fahrzeug- und Maschineneinsatz | Paragraf 2 Absatz 6 Ziffer 2 |
| Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte mit Gestaltungs- und Pflegerecht oder an einem Rasengrab, Erdbestattung, je Jahr und Stelle | 80,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 3.1 |
| Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte mit Gestaltungs- und Pflegerecht oder an einem Rasengrab, Urnenbeisetzung, je Jahr und Stelle | 79,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 3.1 |
| Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Baumgrabstätte, je Jahr und Stelle | 109,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 3.2 |
| Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Staudengrabstätte, je Jahr und Stelle | 91,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 3.3 |
| Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische im Kolumbarium, je Jahr und Stelle | 54,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 3.4 |
| Vorzeitige Rückgabe des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte nach Ablauf von mindestens zehn Jahren seit der letzten Bestattung, einmalig | 261,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 4 |
| Vorzeitige Rückgabe des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je Grabstelle und Jahr der verbleibenden Ruhefrist, gegebenenfalls anteilig nach Monaten | 114,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 4 |
Was ein Grab in Hattingen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
5.379,00 €
Reihengrabstätte mit Gestaltungs- und Pflegerecht für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Hattingen, über 15 Jahre, das sind 358,60 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.1.1 und Absatz 2 Ziffer 1 | 835,00 € |
| BestattungParagraf 2 Absatz 2 Ziffer 1 | 644,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.479,00 € |
Die Ruhezeit von fünfzehn Jahren steht in Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Die Angehörigen haben das Gestaltungs- und das Pflegerecht und tragen die Pflege selbst.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Hattingen, Ortsrecht 751, vom 20.06.2002, in der Fassung der sechsten Änderungssatzung vom 27.03.2026, in Kraft getreten am 01.04.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Hattingen offenlässt
- Die Satzung gilt nur für die städtischen Friedhöfe in Hattingen. Der evangelische Friedhof Hattingen wird von einem eigenen Träger betrieben und hat eine eigene Friedhofsgebührenordnung, die wir hier nicht erfassen.
- Der Tarif kennt bei der Bodendeckerreihengrabstätte und beim anonymen Grab keine eigene Kinderstufe. Nur die Reihengrabstätte mit Gestaltungs- und Pflegerecht ist nach Ziffer 1.1.1 und 1.1.2 nach dem Alter gestaffelt. Wir setzen bei den übrigen Reihengrabstätten deshalb die Nutzungsdauer der Erwachsenen an, also fünfundzwanzig Jahre bei Erdbestattungen und zwanzig Jahre bei Urnenbeisetzungen.
- Beim Rasenwahlgrab verpflichtet Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung die Nutzungsberechtigten, das Grab binnen sechs Monaten mit einem liegenden Grabmal auszustatten. Dessen Genehmigung kostet nach Paragraf 2 Absatz 5 Ziffer 2 einhunderteinunddreißig Euro. Wir rechnen diesen Betrag nicht in die Nutzungsgebühr, weil es eine Genehmigungsgebühr für ein Grabmal ist, das die Angehörigen ohnehin selbst beschaffen und bezahlen, und weil der Preis des Grabmals selbst gar nicht in der Satzung steht. Wer die Rasengräber Hattingens vergleicht, sollte diese einhunderteinunddreißig Euro und die Kosten des Steins mitdenken.
- Die muslimischen Wahlgrabstätten auf dem Friedhof III in Hattingen-Welper nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung führen wir nicht als eigene Grabart. Der Tarif nennt für sie keinen eigenen Betrag, es gilt die Ziffer 2.1.
- Bei den Wahlgrabstätten, den Rasenwahlgräbern, den Baumgräbern und den Staudengräbern läuft das Nutzungsrecht nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre, die Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 11 Absatz 2 aber nur zwanzig. Beide Zahlen stehen getrennt in den Feldern nutzungsdauerJahre und ruhefristJahre.
- Die Nutzungsgebühr der Wahlgrabstätte nach Ziffer 2.1 und des Rasenwahlgrabs nach Ziffer 2.2.1 gilt je Grabstelle. Mehrstellige Wahlgrabstätten kosten entsprechend ein Vielfaches. In einer einstelligen Wahlgrabstelle dürfen nach Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofssatzung eine Erdbestattung und zwei Urnenbeisetzungen stattfinden oder, ohne Erdbestattung, vier Urnenbeisetzungen.
- Der Preis des Baumgrabs und der Urnennische im Kolumbarium gilt für die gesamte Stelle beziehungsweise Nische, in der jeweils bis zu zwei Urnen Platz finden. Einen Preis für eine einzelne Urne nennt der Tarif nicht.
- Die Benutzung der Trauerhalle kostet nach Paragraf 2 Absatz 3 vierhunderteinundsiebzig Euro und ist in unseren Beisetzungsgebühren nicht enthalten. Wir führen nach der Regel des schmalsten Satzes nur die Grabbereitung nach Absatz 2.
- Für Leistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit, etwa bei einer Bestattung am Samstag, erhebt die Stadt nach Paragraf 2 Absatz 6 Ziffer 1 zusätzlich neunundsechzig Euro je eingesetztem Bediensteten und Stunde. Unsere Beträge sind die Werktagssätze ohne diesen Zuschlag.
- Der Tarif nennt für die Benutzung des Aufbahrungsraumes in der Spalte für Urnenbeisetzungen den Betrag null Euro. Wir führen die Position deshalb nur für Erdbestattungen.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung müssen die Berechtigten aufstehende Pflanzen, Grabmale und Grabzubehör selbst entfernen.
- Für die Übertragung des Nutzungsrechts und für sonstige Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung gilt nach Paragraf 2 Absatz 9 die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren. Deren Sätze stehen nicht in der Friedhofsgebührensatzung und sind hier nicht erfasst.
Friedhöfe in Hattingen und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 8 Friedhöfe in HattingenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Hattingen, Ortsrecht 751 vom 20.06.2002, in der Fassung der sechsten Änderungssatzung vom 27.03.2026, in Kraft getreten am 01.04.2026
- Satzung für die städtischen Friedhöfe in Hattingen, Ortsrecht 750 vom 21.10.2019, Stand Oktober 2019
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.