Hildesheim · Niedersachsen · AGS 03254021
Friedhofsgebühren Hildesheim: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Nummer 70.07, vom 09.07.2012, in der Fassung vom 16.12.2024, zuletzt geändert durch die 8. Änderung, gültig ab 01.01.2025. Die Sätze gelten für alle 17 Friedhöfe der Stadt Hildesheim, Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün, nicht für einzelne.
- 911,00 €
- Günstigstes Grab
- 10.671,00 €
- Teuerstes Grab
- 31
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Erdbestattung auf dem Nordfriedhof sowie auf den Friedhöfen Himmelsthür und Drispenstedt, unabhängig vom Alter
Urnenreihengrab ohne Rasenschnitt
Urnenwahlgrab am Individualbaum für bis zu acht Urnen, Nordfriedhof und Südfriedhof
Paragraf 13 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Hildesheim kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 20 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrab ohne Rasenschnitt, Nordfriedhof, Drispenstedt und HimmelsthürOhne Rasenschnitt heißt, dass die Grabstelle nach Paragraf 30 Absatz 3.1 der Friedhofssatzung vollflächig als Pflanzbeet angelegt wird. Anlage und Pflege des Beetes liegen nach Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung bei den Nutzungsberechtigten. Der Betrag gilt für eine Grabstelle. | 1.953,00 € | 519,00 € | 2.472,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe a1 und Paragraf 8 Buchstabe a |
| Wahlgrab mit Rasenschnitt, Nordfriedhof, Drispenstedt und HimmelsthürDer Aufpreis von 231 Euro gegenüber dem Grab ohne Rasenschnitt bezahlt das Mähen der Rasenfläche, die neben dem kleineren Pflanzbeet übrig bleibt. Paragraf 30 Absatz 3.1 der Friedhofssatzung sagt dazu, die restliche Rasenfläche werde von der Stadt gepflegt. Das Pflanzbeet selbst bleibt Sache der Angehörigen, deshalb ist dieses Grab nicht pflegefrei. | 2.184,00 € | 519,00 € | 2.703,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe a2 und Paragraf 8 Buchstabe a |
| Rasenwahlgrab mit Kennzeichnung, Nordfriedhof, Drispenstedt und HimmelsthürDie Friedhofssatzung führt diese Grabart in Paragraf 15 Absatz 2.5 nur dem Namen nach auf. Einen Satz über die Pflege gibt es dazu nicht, und Paragraf 17 Absatz 8 legt die Pflege jeder Wahlgrabstätte den Nutzungsberechtigten auf. Wir führen das Grab deshalb nicht als pflegefrei. | 2.851,00 € | 519,00 € | 3.370,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe b und Paragraf 8 Buchstabe a |
| Reihengrab für Personen über 5 Jahren ohne Rasenschnitt, Nordfriedhof, Drispenstedt und HimmelsthürDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Hildesheim. Die Grabstelle wird nach Paragraf 30 Absatz 3.2 der Friedhofssatzung vollflächig als Pflanzbeet angelegt und von den Angehörigen gepflegt. | 1.592,00 € | 447,00 € | 2.039,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe c1 und Paragraf 8 Buchstabe b |
| Reihengrab für Personen über 5 Jahren mit Rasenschnitt, Nordfriedhof, Drispenstedt und HimmelsthürDas Grab trägt ein Pflanzbeet am Kopfende, die übrige Fläche bleibt Rasen und wird von der Stadt gemäht. Das Beet pflegen die Angehörigen, deshalb ist das Grab nicht pflegefrei. | 1.770,00 € | 447,00 € | 2.217,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe c2 und Paragraf 8 Buchstabe b |
| Rasenreihengrab mit Kennzeichnung, Nordfriedhof, Drispenstedt und HimmelsthürNach Paragraf 16 Absatz 2.4 der Friedhofssatzung wird die Grabstätte eingeebnet und eingesät, mit einer Liegeplatte versehen, und die Pflege wird von der Stadt Hildesheim durchgeführt. Grabschmuck ist nur auf den Hochbeeten erlaubt. | 2.447,00 € | 447,00 € | 2.894,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe d und Paragraf 8 Buchstabe b |
| Rasenreihengrab ohne Kennzeichnung, Nordfriedhof, Drispenstedt und HimmelsthürDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Hildesheim. Nach Paragraf 16 Absatz 2.3 der Friedhofssatzung wird die Grabstätte eingeebnet und eingesät, und die Pflege wird von der Stadt Hildesheim durchgeführt. | 1.947,00 € | 447,00 € | 2.394,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe e und Paragraf 8 Buchstabe b |
| Rasenreihengrab mit Grabsteinrecht, Nordfriedhof, Drispenstedt und HimmelsthürDer Preis gleicht dem Rasenreihengrab ohne Kennzeichnung, die Angehörigen dürfen hier zusätzlich ein eigenes Grabmal setzen. Als Rasenreihengrabstätte fällt es unter Paragraf 16 Absatz 2.3 der Friedhofssatzung, wonach die Stadt die Pflege durchführt. | 1.947,00 € | 447,00 € | 2.394,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe f und Paragraf 8 Buchstabe b |
| Kleinparzelliges Stelengrab, Nordfriedhof, Drispenstedt und HimmelsthürDie Friedhofssatzung kennt diese Grabart nicht, sie steht nur im Gebührentarif. Über die Pflege sagt keine Vorschrift etwas, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei. Die Bestattungsgebühr setzen wir mit dem Satz für Reihengräber an, weil der Tarif die Grabart zwischen den Reihengräbern aufführt. | 2.447,00 € | 447,00 € | 2.894,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe g und Paragraf 8 Buchstabe b |
| Reihengrab für Kinder unter 5 Jahren, Nordfriedhof, Drispenstedt und HimmelsthürDie Ruhezeit ist nach Paragraf 13 der Friedhofssatzung auch für Kinder 25 Jahre, eine kürzere Frist kennt Hildesheim nicht. | 871,00 € | 175,00 € | 1.046,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe h und Paragraf 8 Buchstabe c |
| Wahlgrab ohne Rasenschnitt, SüdfriedhofAuf dem Südfriedhof beträgt die Ruhezeit für Erdbeisetzungen 35 Jahre, deshalb liegen alle Erdgräber dort höher als auf den übrigen Friedhöfen. | 2.571,00 € | 519,00 € | 3.090,00 € | 35 J. | Paragraf 4 Buchstabe i1 und Paragraf 8 Buchstabe a |
| Wahlgrab mit Rasenschnitt, SüdfriedhofDer Aufpreis von 325 Euro bezahlt das Mähen der Rasenfläche neben dem Pflanzbeet. Das Beet bleibt Sache der Angehörigen. | 2.896,00 € | 519,00 € | 3.415,00 € | 35 J. | Paragraf 4 Buchstabe i2 und Paragraf 8 Buchstabe a |
| Rasenwahlgrab mit Kennzeichnung, SüdfriedhofWie beim gleichnamigen Grab der übrigen Friedhöfe sagt die Friedhofssatzung über die Pflege nichts, Paragraf 17 Absatz 8 legt sie den Nutzungsberechtigten auf. | 3.251,00 € | 519,00 € | 3.770,00 € | 35 J. | Paragraf 4 Buchstabe j und Paragraf 8 Buchstabe a |
| Reihengrab für Personen über 5 Jahren ohne Rasenschnitt, SüdfriedhofVollflächiges Pflanzbeet, Pflege durch die Angehörigen. | 2.066,00 € | 447,00 € | 2.513,00 € | 35 J. | Paragraf 4 Buchstabe k1 und Paragraf 8 Buchstabe b |
| Reihengrab für Personen über 5 Jahren mit Rasenschnitt, SüdfriedhofPflanzbeet am Kopfende, die übrige Rasenfläche mäht die Stadt. Das Beet pflegen die Angehörigen. | 2.315,00 € | 447,00 € | 2.762,00 € | 35 J. | Paragraf 4 Buchstabe k2 und Paragraf 8 Buchstabe b |
| Rasenreihengrab mit Kennzeichnung, SüdfriedhofNach Paragraf 16 Absatz 2.4 der Friedhofssatzung wird die Grabstätte eingeebnet, eingesät und mit einer Liegeplatte versehen, und die Pflege wird von der Stadt Hildesheim durchgeführt. | 3.064,00 € | 447,00 € | 3.511,00 € | 35 J. | Paragraf 4 Buchstabe l und Paragraf 8 Buchstabe b |
| Rasenreihengrab ohne Kennzeichnung, SüdfriedhofNach Paragraf 16 Absatz 2.3 der Friedhofssatzung übernimmt die Stadt die Pflege der eingeebneten und eingesäten Grabstätte. | 2.564,00 € | 447,00 € | 3.011,00 € | 35 J. | Paragraf 4 Buchstabe m und Paragraf 8 Buchstabe b |
| Rasenreihengrab mit Grabsteinrecht, SüdfriedhofPreisgleich mit dem Rasenreihengrab ohne Kennzeichnung, zusätzlich darf ein eigenes Grabmal gesetzt werden. Die Pflege liegt nach Paragraf 16 Absatz 2.3 der Friedhofssatzung bei der Stadt. | 2.564,00 € | 447,00 € | 3.011,00 € | 35 J. | Paragraf 4 Buchstabe n und Paragraf 8 Buchstabe b |
| Kleinparzelliges Stelengrab, SüdfriedhofDie Friedhofssatzung kennt diese Grabart nicht. Ohne eine Vorschrift über die Pflege führen wir sie nicht als pflegefrei. Die Bestattungsgebühr setzen wir mit dem Satz für Reihengräber an. | 3.064,00 € | 447,00 € | 3.511,00 € | 35 J. | Paragraf 4 Buchstabe o und Paragraf 8 Buchstabe b |
| Reihengrab für Kinder unter 5 Jahren, SüdfriedhofAuch für Kinder gilt auf dem Südfriedhof die Ruhezeit von 35 Jahren. | 1.056,00 € | 175,00 € | 1.231,00 € | 35 J. | Paragraf 4 Buchstabe p und Paragraf 8 Buchstabe c |
Urne: 11 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenwahlgrab ohne RasenschnittDer Betrag gilt für eine Grabstelle. In einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofssatzung bis zu acht Urnen beigesetzt werden, jede Beisetzung kostet die Bestattungsgebühr erneut. | 1.572,00 € | 187,00 € | 1.759,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Buchstabe a1 und Paragraf 8 Buchstabe d |
| Urnenwahlgrab mit RasenschnittDer Aufpreis von 175 Euro bezahlt das Mähen der Rasenfläche neben dem Pflanzbeet. Das Beet in der Mitte der Grabstelle pflegen nach Paragraf 30 Absatz 3.3 und Paragraf 29 Absatz 2 der Friedhofssatzung die Angehörigen. | 1.747,00 € | 187,00 € | 1.934,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Buchstabe a2 und Paragraf 8 Buchstabe d |
| Urnenreihengrab ohne RasenschnittDas günstigste gewöhnliche Grab in Hildesheim. Die Grabstelle trägt nach Paragraf 30 Absatz 3.4 der Friedhofssatzung ein vollflächiges Pflanzbeet, das die Angehörigen pflegen. | 724,00 € | 187,00 € | 911,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Buchstabe b1 und Paragraf 8 Buchstabe d |
| Urnenreihengrab mit RasenschnittPflanzbeet in der Mitte der Grabstelle, die übrige Rasenfläche mäht die Stadt. Das Beet bleibt Sache der Angehörigen. | 771,00 € | 187,00 € | 958,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Buchstabe b2 und Paragraf 8 Buchstabe d |
| Urnengemeinschaftsgrab mit KennzeichnungNach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist das eine Gemeinschaftsgrabstätte für 30 bis 70 Urnen mit Grabplatte oder Stele. Über die Pflege sagt die Vorschrift nichts, deshalb führen wir das Grab nicht als pflegefrei. | 1.319,00 € | 187,00 € | 1.506,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Buchstabe c und Paragraf 8 Buchstabe d |
| Urnenrasenreihengrab ohne KennzeichnungDas günstigste pflegefreie Grab in Hildesheim. Nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird die Grabstätte eingeebnet und eingesät, und die Pflege wird von der Stadt Hildesheim durchgeführt. | 819,00 € | 187,00 € | 1.006,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Buchstabe d und Paragraf 8 Buchstabe d |
| Urnenrasenreihengrab mit GrabsteinrechtPreisgleich mit dem Urnenrasenreihengrab ohne Kennzeichnung, zusätzlich darf ein eigenes Grabmal gesetzt werden. Als Rasengrab fällt es unter Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung, wonach die Stadt die Pflege durchführt. | 819,00 € | 187,00 € | 1.006,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Buchstabe e und Paragraf 8 Buchstabe d |
| Urnenrasenreihengrab mit KennzeichnungDie Grabart steht als Rasenurnenreihengrabstätte mit Kennzeichnung in Paragraf 15 Absatz 2.9 der Friedhofssatzung. Für Urnenrasenreihengrabstätten schreibt Paragraf 18 Absatz 3, die Pflege werde von der Stadt Hildesheim durchgeführt. | 1.224,00 € | 187,00 € | 1.411,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Buchstabe f und Paragraf 8 Buchstabe d |
| Kleinparzelliges Stelengrab für UrnenDie Friedhofssatzung kennt diese Grabart nicht, sie steht nur im Gebührentarif. Ohne eine Vorschrift über die Pflege führen wir sie nicht als pflegefrei. | 1.319,00 € | 187,00 € | 1.506,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Buchstabe g und Paragraf 8 Buchstabe d |
| Urnenwahlgrab am GemeinschaftsbaumNach Paragraf 18 Absatz 6 der Friedhofssatzung besteht die Grabpflege aus Rasenschnitt und Baumpflege und wird von der Stadt Hildesheim im Aufgabenvorbehalt durchgeführt. Grabschmuck ist nicht zulässig und wird abgeräumt. Der Tarif führt das Grab unter der Überschrift mit 20 Jahren Grabnutzungszeit, die Friedhofssatzung nennt für Urnengrabstätten am Baum dagegen 50 Jahre. | 1.000,00 € | 187,00 € | 1.187,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Buchstabe h und Paragraf 8 Buchstabe d |
| Urnenwahlgrab am Individualbaum für bis zu acht Urnen, Nordfriedhof und SüdfriedhofDer Betrag gilt nach Paragraf 1 Absatz 2 als einzige Position des Tarifs nicht für eine, sondern für acht Grabstellen an einem eigenen Baum. Die Pflege aus Rasenschnitt und Baumpflege übernimmt nach Paragraf 18 Absatz 6 der Friedhofssatzung die Stadt. Wird ein neuer Baum gewünscht, zahlen die Nutzungsberechtigten ihn zusätzlich. | 10.484,00 € | 187,00 € | 10.671,00 € | 50 J. | Paragraf 5 Buchstabe i und Paragraf 8 Buchstabe d |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung in einem Wahlgrab, je Grabstelle | 519,00 € | Paragraf 8 Buchstabe a |
| Bestattung in einem Reihengrab für Personen über 5 Jahren, je Grabstelle | 447,00 € | Paragraf 8 Buchstabe b |
| Bestattung in einem Reihengrab für Kinder unter 5 Jahren, je Grabstelle | 175,00 € | Paragraf 8 Buchstabe c |
| Beisetzung in einem Urnenreihen- oder Urnenwahlgrab | 187,00 € | Paragraf 8 Buchstabe d |
| Beisetzung einer Urne in einem Wahlgrab für Erdbeisetzungen | 174,00 € | Paragraf 8 Buchstabe e |
| Zulage bei einer Bestattung mit Übersarg | 249,00 € | Paragraf 8 Buchstabe f |
| Nachkauf des Nutzungsrechts an einem Erd- oder Urnenwahlgrab | anteilig nach der Verlängerungszeit taggenau aus der dann geltenden Grabnutzungsgebühr | Paragraf 6 Absatz 1 |
| Nutzungsrecht an einem Wahlgrab, das nicht durch die Ruhezeit einer Beisetzung genutzt wird, etwa beim Vorkauf | Die Grabnutzungsgebühr wird um 50 Prozent verringert. | Paragraf 6 Absatz 2 |
| Rasenpflege bei vorzeitigem Verzicht auf ein Nutzungsrecht, je Grabstelle und je Jahr der Restruhezeit | 8,40 € | Paragraf 7 Absatz 3 |
| Umbettung einer Urne | 191,00 € | Paragraf 8 Buchstabe g |
| Ausbettung einer Urne | 174,00 € | Paragraf 8 Buchstabe h |
| Umbettung einer Leiche | 556,00 € | Paragraf 8 Buchstabe i |
| Ausbettung einer Leiche | 519,00 € | Paragraf 8 Buchstabe j |
| Umbettung von Gebeinen | 519,00 € | Paragraf 8 Buchstabe k |
| Ausbettung von Gebeinen | 447,00 € | Paragraf 8 Buchstabe l |
| Genehmigung zur Aufstellung von Grabmalen | 24,00 € | Paragraf 9 |
| Benutzung der Kapelle, je Termineinheit | 224,00 € | Paragraf 10 Buchstabe a |
| Benutzung des Glasraums, je Termineinheit | 32,00 € | Paragraf 10 Buchstabe b |
| Besonderer Arbeitsaufwand und Überstunden, Stundensatz für Personal | 38,00 € | Paragraf 11 |
| Besonderer Arbeitsaufwand, Stundensatz für den Friedhofsbagger | 16,40 € | Paragraf 11 |
| Besonderer Arbeitsaufwand, Stundensatz für den Großflächenmäher | 24,00 € | Paragraf 11 |
| Besonderer Arbeitsaufwand, Stundensatz für Muldenkipper und Minikipper | 12,80 € | Paragraf 11 |
| Besonderer Arbeitsaufwand, Stundensatz für den Transporter | 8,60 € | Paragraf 11 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.972,00 €
Wahlgrab ohne Rasenschnitt, Nordfriedhof, Drispenstedt und Himmelsthür in Hildesheim, über 25 Jahre, das sind 358,88 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Buchstabe a1 und Paragraf 8 Buchstabe a | 1.953,00 € |
| BestattungParagraf 8 Buchstabe a | 519,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.472,00 € |
Ohne Rasenschnitt heißt, dass die Grabstelle nach Paragraf 30 Absatz 3.1 der Friedhofssatzung vollflächig als Pflanzbeet angelegt wird. Anlage und Pflege des Beetes liegen nach Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung bei den Nutzungsberechtigten. Der Betrag gilt für eine Grabstelle.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Nummer 70.07, vom 09.07.2012, in der Fassung vom 16.12.2024, zuletzt geändert durch die 8. Änderung, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Satzung gilt nur für die vier städtischen Friedhöfe Nordfriedhof, Südfriedhof, Friedhof Himmelsthür und Friedhof Drispenstedt. Für die kirchlichen und jüdischen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Der Tarif unterscheidet die Erdgräber nach Friedhof, weil die Ruhezeit auf dem Südfriedhof 35 Jahre und auf den übrigen Friedhöfen 25 Jahre beträgt. Wir führen beide Blöcke als eigene Grabarten, weil sich Laufzeit und Preis unterscheiden.
- Die Wendung ohne und mit Rasenschnitt erklärt die Gebührensatzung nicht. Wir lesen sie mit Paragraf 30 Absatz 3 der Friedhofssatzung: Ein Grab trägt entweder ein vollflächiges Pflanzbeet, dann bleibt kein Rasen zu mähen, oder ein kleineres Beet am Kopfende beziehungsweise in der Mitte, dann pflegt die Stadt nach Paragraf 30 Absatz 3.1 die restliche Rasenfläche und verlangt dafür den Aufpreis. Pflegefrei ist keine der beiden Varianten, weil das Pflanzbeet nach Paragraf 29 Absatz 2 und Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung den Angehörigen bleibt.
- Das Rasenwahlgrab mit Kennzeichnung nach Paragraf 4 Buchstabe b und j führen wir nicht als pflegefrei. Die Friedhofssatzung nennt die Grabart in Paragraf 15 Absatz 2.5 nur im Verzeichnis der Grabstättenarten und regelt sie nirgends. Paragraf 17 Absatz 8 legt die Pflege jeder Wahlgrabstätte den Nutzungsberechtigten auf und nimmt davon allein die Gräber des muslimischen Grabfeldes aus. Dass der Name Rasen enthält, genügt uns nicht.
- Das kleinparzellige Stelengrab nach Paragraf 4 Buchstabe g und o sowie Paragraf 5 Buchstabe g steht nur im Gebührentarif. Die Friedhofssatzung kennt es nicht, weder im Verzeichnis der Grabstättenarten noch in den Vorschriften über Reihen-, Wahl- und Urnengräber. Wir führen es deshalb weder als pflegefrei noch als verlängerbar und weisen darauf hin, dass der Preis dem Rasenreihengrab mit Kennzeichnung gleicht.
- Für das kleinparzellige Stelengrab auf den Erdgrabfeldern nennt die Satzung keine eigene Bestattungsgebühr. Wir rechnen mit dem Satz für Reihengräber über 5 Jahren nach Paragraf 8 Buchstabe b, weil der Tarif die Grabart zwischen den Reihengräbern aufführt. Ob die Stadt sie als Wahlgrab abrechnet und dafür 519 Euro verlangt, steht nicht im Wortlaut.
- Das Urnengemeinschaftsgrab mit Kennzeichnung nach Paragraf 5 Buchstabe c führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung beschreibt es als Gemeinschaftsgrabstätte von 30 bis 70 Urnen mit Grabplatte oder Stele, sagt über die Pflege aber nichts. Paragraf 29 Absatz 5 weist der Stadt nur die gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten zu. Praktisch dürfte an einer Gemeinschaftsanlage für die Angehörigen nichts zu pflegen sein, belegt ist das im Satzungstext jedoch nicht.
- Die beiden Grabarten mit Grabsteinrecht nach Paragraf 4 Buchstabe f und n sowie Paragraf 5 Buchstabe e stehen nicht im Verzeichnis der Grabstättenarten der Friedhofssatzung. Wir behandeln sie als Rasenreihen- beziehungsweise Urnenrasenreihengrabstätten, für die Paragraf 16 Absatz 2.3 und Paragraf 18 Absatz 3 die Pflege der Stadt zuweisen, und führen sie deshalb als pflegefrei. Dafür spricht der Preis, der dem jeweiligen Rasengrab ohne Kennzeichnung auf den Cent gleicht.
- Der Gebührentarif führt das Urnenwahlgrab am Gemeinschaftsbaum unter der Überschrift mit 20 Jahren Grabnutzungszeit. Paragraf 18 Absatz 6 der Friedhofssatzung verleiht das Nutzungsrecht an Urnengrabstätten am Baum dagegen für 50 Jahre. Wir folgen dem Tarif, weil er die jüngere Vorschrift ist und die Überschrift den Preis trägt, halten den Widerspruch aber fest.
- Der Preis für das Urnenwahlgrab am Individualbaum von 10.484 Euro gilt nach Paragraf 1 Absatz 2 für acht Grabstellen an einem eigenen Baum, nicht für eine. Ein Preis für eine einzelne Stelle an einem Individualbaum steht nicht im Tarif. Beim Vergleich mit anderen Gemeinden ist das zu beachten.
- Die Friedhofssatzung stammt in der geltenden Fassung vom 21.12.2020 und ist damit vier Jahre älter als der Gebührentarif. Sie kennt mehrere Grabarten des Tarifs nicht, unter anderem das kleinparzellige Stelengrab, die Varianten mit Grabsteinrecht und die Unterscheidung nach dem Rasenschnitt. Wo wir eine Grabart des Tarifs einer Vorschrift der Friedhofssatzung zuordnen, steht die Zuordnung im Hinweis der Grabart.
- Die Grabnutzungsgebühr deckt nach der Überschrift des Abschnitts A auch die laufende Kontrolle der Standfestigkeit der Grabmale und die spätere Beseitigung der Grabstätte. Eine gesonderte Abräumgebühr erhebt Hildesheim daher nicht. Die Bestattungsgebühr deckt nach der Überschrift des Paragrafen 8 die Ausschmückung der Grabstelle mit Grün und die Vorhaltung der Friedhofskapellen.
- Die Benutzung der Kapelle kostet nach Paragraf 10 Buchstabe a zusätzlich 224 Euro je Termineinheit und steckt nicht in unseren Beisetzungsgebühren. Ebenso wenig enthalten ist die Zulage von 249 Euro für eine Bestattung mit Übersarg nach Paragraf 8 Buchstabe f.
- Die Gebühr von 8,40 Euro je Grabstelle und Jahr nach Paragraf 7 Absatz 3 ist keine laufende Pflegegebühr, sondern fällt nur an, wenn ein Nutzungsrecht vorzeitig zurückgegeben wird. Sie gehört deshalb nicht in den Grabpreis. Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, eine Jahresgebühr oder einen Vervielfältiger aus der Haushaltssatzung kennt Hildesheim nicht.
- Paragraf 12 der Satzung stellt in Aussicht, dass für Leistungen, die umsatzsteuerpflichtig sein können, zusätzlich der geltende Umsatzsteuersatz berechnet wird. Welche Positionen das betrifft, sagt der Tarif nicht. Unsere Beträge sind die im Tarif genannten.
- Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung nimmt die Gräber des muslimischen Wahlgrabfeldes auf dem Nordfriedhof von der Pflicht zur Anlage und Pflege aus, ebenso Paragraf 29 Absatz 3 von der Frist zur Herrichtung. Einen eigenen Gebührensatz für diese Gräber nennt der Tarif nicht, deshalb führen wir sie nicht als eigene Grabart.
- Die Nachkaufgebühr nach Paragraf 6 Absatz 1 hat keinen festen Betrag. Sie wird taggenau aus der dann geltenden Grabnutzungsgebühr berechnet. Ein Jahressatz für die Verlängerung steht nicht in der Satzung.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Für den Fachbereich 66 im Verwaltungsgebäude Markt 3 gilt die Angabe, dass eine Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich ist.
Weiter im Verzeichnis
- Die 17 Friedhöfe in HildesheimLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
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Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hildesheim, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Nummer 70.07 vom 09.07.2012, in der Fassung vom 16.12.2024, zuletzt geändert durch die 8. Änderung, gültig ab 01.01.2025
- Satzung für die städtischen Friedhöfe in Hildesheim, Friedhofssatzung, Ortsrecht Nummer 70.06 vom 13.12.2010, in der Fassung vom 21.12.2020, zuletzt geändert durch die 2. Änderung, gültig ab 01.01.2021
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.