Castrop-Rauxel · Nordrhein-Westfalen · AGS 05562004
Friedhofsgebühren Castrop-Rauxel: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in der Stadt Castrop-Rauxel, Ortsrecht 7-11, vom 02.07.2025, beschlossen vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes am 02.07.2025 und vom Rat der Stadt am 03.07.2025 bestätigt, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung im Jahr 2025. Die Sätze gelten für alle 10 Friedhöfe der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR, Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen, nicht für einzelne.
- 1.201,00 €
- Günstigstes Grab
- 3.224,00 €
- Teuerstes Grab
- 9
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Aschenreste
Reihengrabstätte für Urnen, Nutzungszeit 20 Jahre
Rasenreihengrabstätte
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Castrop-Rauxel kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 4 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Nutzungszeit 30 JahreDie günstigste Erdbestattung in Castrop-Rauxel. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugewiesen und lassen sich nicht verlängern. | 1.725,00 € | 809,00 € | 2.534,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte für Personen unter 5 Jahre und für Totgeburten, Nutzungszeit 25 JahreFünfundzwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung das Ruherecht für Kinder unter fünf Jahren. | 1.150,00 € | 379,00 € | 1.529,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| RasenreihengrabstätteNach Paragraf 17 Ziffer 3 und Paragraf 23 Ziffer 1 der Friedhofssatzung sät der Friedhofsträger die Grabfläche selbst mit Rasen ein und übernimmt die Rasenpflege über den gesamten Nutzungszeitraum; eine Bepflanzung durch die Angehörigen ist nicht erlaubt. Paragraf 2 Absatz 2 der Gebührensatzung zählt die Pflege der Rasenreihengräber ausdrücklich zu den Leistungen, die mit der Bestattungsgebühr abgegolten sind. Rasenreihengrabfelder stehen nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung nur für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr zur Verfügung. | 2.415,00 € | 809,00 € | 3.224,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Wahlgrabstätte, je Grabstelle, Nutzungsrecht 30 JahreDie Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c für jedes Jahr und jede Grabstelle 69 Euro. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte. | 2.070,00 € | 809,00 € | 2.879,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
Urne: 5 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Urnen, Nutzungszeit 20 JahreDie günstigste Grabart in Castrop-Rauxel. In einem Urnenreihengrab wird nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung genau eine Asche beigesetzt. | 920,00 € | 281,00 € | 1.201,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Anonymes Urnengrab, Nutzungszeit 20 JahreDas günstigste pflegefreie Grab in Castrop-Rauxel. Nach Paragraf 17 Ziffer 4 und Paragraf 23 Ziffer 2 der Friedhofssatzung nimmt die Friedhofsverwaltung Herrichtung und Pflege dieser Grabfelder ausschließlich selbst vor, die Gräber werden nicht gekennzeichnet, und die Angehörigen haben keinen Anspruch darauf, die Lage zu erfahren. Die Beisetzung kostet nach Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b denselben Satz wie jede andere Urnenbeisetzung. | 1.035,00 € | 281,00 € | 1.316,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für 2 Urnen, Nutzungsrecht 30 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung bis zu zwei Aschen Platz finden. Das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre, das Ruherecht für Aschen nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 20 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c für jedes Jahr und jede Grabstelle 58 Euro. Die Beisetzung ist je Urne fällig. | 1.725,00 € | 281,00 € | 2.006,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Baumbestattung für 1 Urne, Nutzungsrecht 30 JahreBaumgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung Urnenwahlgrabstätten im Kronenbereich eines Baumes. Nach Paragraf 17 Ziffer 6 in Verbindung mit Paragraf 23 Ziffer 3 der Friedhofssatzung nimmt die Friedhofsverwaltung Herrichtung und Pflege dieser Grabfelder ausschließlich selbst vor und benennt den Verstorbenen an einer zentralen Stelle. Die Verlängerung kostet 58 Euro je Jahr und Grabstelle. | 2.760,00 € | 281,00 € | 3.041,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Partnergrabbestattung für je 1 Urne, Nutzungsrecht 30 JahrePartnergrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung bis zu zwei zusammenhängende Urnenwahlgrabstätten; je Stelle wird höchstens eine Asche beigesetzt. Der Betrag gilt je Stelle. Zur Pflege sagt die Satzung nichts, es bleibt daher bei der Pflicht des Nutzungsberechtigten nach Paragraf 15 Absatz 11. Die Verlängerung kostet 58 Euro je Jahr und Grabstelle. | 2.300,00 € | 281,00 € | 2.581,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung in einem Reihengrab, Person über 5 Jahre | 809,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Bestattung in einem Reihengrab, Person unter 5 Jahre oder Totgeburt | 379,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Beisetzung einer Urne in einem Reihengrab | 281,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Bestattung in einem Wahlgrab, Person über 5 Jahre | 809,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Bestattung in einem Wahlgrab, Person unter 5 Jahre oder Totgeburt | 379,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Beisetzung einer Urne in einem Wahlgrab | 281,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Anonyme Urnenbestattung | 281,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Beisetzung einer standesamtlich nicht meldepflichtigen Frühgeburt | 226,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je Jahr und Grabstelle | 69,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte, je Jahr und Grabstelle | 58,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Verlängerung für kürzere Zeiträume als ein Jahr, je angefangenem Monat | ein Zwölftel der Jahresgebühr | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Nutzung von Leichenzellen, Trauerhallen und Harmonien, Gesamtgebühr | 137,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Ausbettung einer Person über 5 Jahre | 1.541,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Ausbettung einer Person unter 5 Jahre | 1.308,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Ausbettung einer Urne | 515,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Versendung einer Urne | 80,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Zulassung eines stehenden Grabdenkmals | 36,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung |
| Zulassung einer Namensplatte bis 0,25 Quadratmeter oder eines Holzkreuzes | 19,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung |
| Zulassung einer Namensplatte über 0,25 Quadratmeter | 19,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung |
| Zulassung einer Grabeinfassung | 12,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung |
| Rückgabe einer Grabstelle für Erdbestattungen vor Ablauf des Nutzungsrechts, frühestens nach 20 Jahren, je Jahr und Grabstelle | 224,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe e der Gebührensatzung |
| Aufschlag für eine Sargbestattung am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag | 157,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe f der Gebührensatzung |
| Aufschlag für eine Urnenbeisetzung am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag | 98,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe f der Gebührensatzung |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
10.334,00 €
Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Nutzungszeit 30 Jahre in Castrop-Rauxel, über 30 Jahre, das sind 344,47 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung | 1.725,00 € |
| BestattungParagraf 2 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung | 809,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.534,00 € |
Die günstigste Erdbestattung in Castrop-Rauxel. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugewiesen und lassen sich nicht verlängern.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in der Stadt Castrop-Rauxel, Ortsrecht 7-11, vom 02.07.2025, beschlossen vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes am 02.07.2025 und vom Rat der Stadt am 03.07.2025 bestätigt, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung im Jahr 2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Satzung gilt nur für die sieben städtischen Friedhöfe Bladenhorst, Frohlinde, Habinghorst, Henrichenburg, Ickern, Merklinde und Pöppinghausen. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Für die Rasenreihengrabstätte nennt Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung keine Nutzungszeit. Wir setzen 30 Jahre an, weil Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung die Rasenreihengrabfelder Verstorbenen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr zuweist und Paragraf 11 für diese Fälle ein Ruherecht von 30 Jahren festsetzt.
- Bei den Urnenwahlgrabstätten, den Baumgrabstätten und den Partnergrabstätten läuft das Nutzungsrecht nach Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung 30 Jahre, das Ruherecht für Aschen nach Paragraf 11 aber nur 20 Jahre. Beide Zahlen stehen getrennt in den Feldern nutzungsdauerJahre und ruhefristJahre.
- Die Urnenwahlgrabstätte kostet 1.725 Euro für die gesamte Stelle, in der bis zu zwei Aschen Platz finden. Einen Preis für eine einzelne Urne nennt der Tarif nicht. Die Beisetzungsgebühr von 281 Euro fällt dagegen je Urne an.
- Die Partnergrabstätte führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 16 Absatz 6 und Paragraf 17 Ziffer 7 der Friedhofssatzung beschreiben sie nur als bis zu zwei zusammenhängende Urnenwahlgrabstätten und sagen zur Pflege nichts. Anders als bei Rasenreihengrab, anonymem Urnengrab und Baumgrab fehlt die Aussage, dass die Friedhofsverwaltung Herrichtung und Pflege übernimmt, und Schweigen ist kein Beleg.
- Die Gemeinschaftsgrabanlagen nach Paragraf 17 Ziffer 2 der Friedhofssatzung führen wir gar nicht, weil der Gebührentarif für sie keinen Betrag nennt. Sie wären auch nicht pflegefrei: Die Satzung verlangt zwingend einen Pflegevertrag mit einer für die Anlage zuständigen Arbeitsgemeinschaft, dessen Preis nicht in der Satzung steht.
- Reihengräber und Urnenreihengräber führen wir als nicht verlängerbar. Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung weist sie erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zu, und die Verlängerungsgebühr nach Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c gilt nach ihrem Wortlaut allein für Wahlgräber und Urnenwahlgrabstätten.
- Die Nutzung von Leichenzellen, Trauerhallen und Harmonien kostet einheitlich 137 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ebenso wenig enthalten ist der Aufschlag von 157 Euro für eine Sargbestattung oder 98 Euro für eine Urnenbeisetzung am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, eine Jahresgebühr auf jedes Grab und einen Vervielfältigungsfaktor aus der Haushaltssatzung kennt die Gebührensatzung nicht. Der Grabpreis besteht ausschließlich aus Nutzungsgebühr und Bestattungsgebühr.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 30 Absatz 7 der Friedhofssatzung kann die Friedhofsverwaltung vom Verfügungsberechtigten verlangen, dass er die Grabstätte selbst abräumt.
- Eigene Sprechzeiten des Bereichs Stadtgrün und Friedhofswesen veröffentlicht der EUV Stadtbetrieb nicht. Wir nennen deshalb die Öffnungszeiten des Kundenservice.
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Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in der Stadt Castrop-Rauxel, Ortsrecht 7-11 vom 02.07.2025, beschlossen vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes am 02.07.2025 und vom Rat der Stadt am 03.07.2025 bestätigt, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung im Jahr 2025
- Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-Rauxel, Ortsrecht 7-10 vom 05.07.2018, im Ortsrecht der Stadt als geltende Fassung geführt
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.