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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Castrop-Rauxel · Nordrhein-Westfalen · AGS 05562004

Friedhofsgebühren Castrop-Rauxel: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in der Stadt Castrop-Rauxel, Ortsrecht 7-11, vom 02.07.2025, beschlossen vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes am 02.07.2025 und vom Rat der Stadt am 03.07.2025 bestätigt, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung im Jahr 2025. Die Sätze gelten für alle 10 Friedhöfe der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR, Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen, nicht für einzelne.

1.201,00 €
Günstigstes Grab

Reihengrabstätte für Urnen, Nutzungszeit 20 Jahre

3.224,00 €
Teuerstes Grab

Rasenreihengrabstätte

9
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Aschenreste

Paragraf 11 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Castrop-Rauxel kostet

Kurz beantwortet

In Castrop-Rauxel kostet das günstigste Grab 1.201,00 € (Reihengrabstätte für Urnen, Nutzungszeit 20 Jahre), das teuerste 3.224,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in der Stadt Castrop-Rauxel, Ortsrecht 7-11, vom 02.07.2025, beschlossen vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes am 02.07.2025 und vom Rat der Stadt am 03.07.2025 bestätigt, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung im Jahr 2025.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 4 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Nutzungszeit 30 JahreDie günstigste Erdbestattung in Castrop-Rauxel. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugewiesen und lassen sich nicht verlängern.1.725,00 €809,00 €2.534,00 €30 J.Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung
Reihengrabstätte für Personen unter 5 Jahre und für Totgeburten, Nutzungszeit 25 JahreFünfundzwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung das Ruherecht für Kinder unter fünf Jahren.1.150,00 €379,00 €1.529,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung
RasenreihengrabstätteNach Paragraf 17 Ziffer 3 und Paragraf 23 Ziffer 1 der Friedhofssatzung sät der Friedhofsträger die Grabfläche selbst mit Rasen ein und übernimmt die Rasenpflege über den gesamten Nutzungszeitraum; eine Bepflanzung durch die Angehörigen ist nicht erlaubt. Paragraf 2 Absatz 2 der Gebührensatzung zählt die Pflege der Rasenreihengräber ausdrücklich zu den Leistungen, die mit der Bestattungsgebühr abgegolten sind. Rasenreihengrabfelder stehen nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung nur für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr zur Verfügung.2.415,00 €809,00 €3.224,00 €30 J.Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung
Wahlgrabstätte, je Grabstelle, Nutzungsrecht 30 JahreDie Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c für jedes Jahr und jede Grabstelle 69 Euro. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte.2.070,00 €809,00 €2.879,00 €30 J.Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung

Urne: 5 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Urnen, Nutzungszeit 20 JahreDie günstigste Grabart in Castrop-Rauxel. In einem Urnenreihengrab wird nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung genau eine Asche beigesetzt.920,00 €281,00 €1.201,00 €20 J.Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung
Anonymes Urnengrab, Nutzungszeit 20 JahreDas günstigste pflegefreie Grab in Castrop-Rauxel. Nach Paragraf 17 Ziffer 4 und Paragraf 23 Ziffer 2 der Friedhofssatzung nimmt die Friedhofsverwaltung Herrichtung und Pflege dieser Grabfelder ausschließlich selbst vor, die Gräber werden nicht gekennzeichnet, und die Angehörigen haben keinen Anspruch darauf, die Lage zu erfahren. Die Beisetzung kostet nach Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b denselben Satz wie jede andere Urnenbeisetzung.1.035,00 €281,00 €1.316,00 €20 J.Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung
Urnenwahlgrabstätte für 2 Urnen, Nutzungsrecht 30 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung bis zu zwei Aschen Platz finden. Das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre, das Ruherecht für Aschen nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 20 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c für jedes Jahr und jede Grabstelle 58 Euro. Die Beisetzung ist je Urne fällig.1.725,00 €281,00 €2.006,00 €30 J.Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung
Baumbestattung für 1 Urne, Nutzungsrecht 30 JahreBaumgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung Urnenwahlgrabstätten im Kronenbereich eines Baumes. Nach Paragraf 17 Ziffer 6 in Verbindung mit Paragraf 23 Ziffer 3 der Friedhofssatzung nimmt die Friedhofsverwaltung Herrichtung und Pflege dieser Grabfelder ausschließlich selbst vor und benennt den Verstorbenen an einer zentralen Stelle. Die Verlängerung kostet 58 Euro je Jahr und Grabstelle.2.760,00 €281,00 €3.041,00 €30 J.Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung
Partnergrabbestattung für je 1 Urne, Nutzungsrecht 30 JahrePartnergrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung bis zu zwei zusammenhängende Urnenwahlgrabstätten; je Stelle wird höchstens eine Asche beigesetzt. Der Betrag gilt je Stelle. Zur Pflege sagt die Satzung nichts, es bleibt daher bei der Pflicht des Nutzungsberechtigten nach Paragraf 15 Absatz 11. Die Verlängerung kostet 58 Euro je Jahr und Grabstelle.2.300,00 €281,00 €2.581,00 €30 J.Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Bestattung in einem Reihengrab, Person über 5 Jahre809,00 €Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung
Bestattung in einem Reihengrab, Person unter 5 Jahre oder Totgeburt379,00 €Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung
Beisetzung einer Urne in einem Reihengrab281,00 €Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung
Bestattung in einem Wahlgrab, Person über 5 Jahre809,00 €Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung
Bestattung in einem Wahlgrab, Person unter 5 Jahre oder Totgeburt379,00 €Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung
Beisetzung einer Urne in einem Wahlgrab281,00 €Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung
Anonyme Urnenbestattung281,00 €Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung
Beisetzung einer standesamtlich nicht meldepflichtigen Frühgeburt226,00 €Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe c der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je Jahr und Grabstelle69,00 €Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte, je Jahr und Grabstelle58,00 €Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung
Verlängerung für kürzere Zeiträume als ein Jahr, je angefangenem Monatein Zwölftel der JahresgebührParagraf 2 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung
Nutzung von Leichenzellen, Trauerhallen und Harmonien, Gesamtgebühr137,00 €Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührensatzung
Ausbettung einer Person über 5 Jahre1.541,00 €Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung
Ausbettung einer Person unter 5 Jahre1.308,00 €Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung
Ausbettung einer Urne515,00 €Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung
Versendung einer Urne80,00 €Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung
Zulassung eines stehenden Grabdenkmals36,00 €Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung
Zulassung einer Namensplatte bis 0,25 Quadratmeter oder eines Holzkreuzes19,00 €Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung
Zulassung einer Namensplatte über 0,25 Quadratmeter19,00 €Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung
Zulassung einer Grabeinfassung12,00 €Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung
Rückgabe einer Grabstelle für Erdbestattungen vor Ablauf des Nutzungsrechts, frühestens nach 20 Jahren, je Jahr und Grabstelle224,00 €Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe e der Gebührensatzung
Aufschlag für eine Sargbestattung am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag157,00 €Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe f der Gebührensatzung
Aufschlag für eine Urnenbeisetzung am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag98,00 €Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe f der Gebührensatzung
Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in der Stadt Castrop-Rauxel, Ortsrecht 7-11, vom 02.07.2025, beschlossen vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes am 02.07.2025 und vom Rat der Stadt am 03.07.2025 bestätigt, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung im Jahr 2025.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

10.334,00 €

Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Nutzungszeit 30 Jahre in Castrop-Rauxel, über 30 Jahre, das sind 344,47 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung1.725,00 €
BestattungParagraf 2 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung809,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde2.534,00 €

Die günstigste Erdbestattung in Castrop-Rauxel. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugewiesen und lassen sich nicht verlängern.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in der Stadt Castrop-Rauxel, Ortsrecht 7-11, vom 02.07.2025, beschlossen vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes am 02.07.2025 und vom Rat der Stadt am 03.07.2025 bestätigt, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung im Jahr 2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Satzung gilt nur für die sieben städtischen Friedhöfe Bladenhorst, Frohlinde, Habinghorst, Henrichenburg, Ickern, Merklinde und Pöppinghausen. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Für die Rasenreihengrabstätte nennt Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung keine Nutzungszeit. Wir setzen 30 Jahre an, weil Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung die Rasenreihengrabfelder Verstorbenen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr zuweist und Paragraf 11 für diese Fälle ein Ruherecht von 30 Jahren festsetzt.
  • Bei den Urnenwahlgrabstätten, den Baumgrabstätten und den Partnergrabstätten läuft das Nutzungsrecht nach Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung 30 Jahre, das Ruherecht für Aschen nach Paragraf 11 aber nur 20 Jahre. Beide Zahlen stehen getrennt in den Feldern nutzungsdauerJahre und ruhefristJahre.
  • Die Urnenwahlgrabstätte kostet 1.725 Euro für die gesamte Stelle, in der bis zu zwei Aschen Platz finden. Einen Preis für eine einzelne Urne nennt der Tarif nicht. Die Beisetzungsgebühr von 281 Euro fällt dagegen je Urne an.
  • Die Partnergrabstätte führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 16 Absatz 6 und Paragraf 17 Ziffer 7 der Friedhofssatzung beschreiben sie nur als bis zu zwei zusammenhängende Urnenwahlgrabstätten und sagen zur Pflege nichts. Anders als bei Rasenreihengrab, anonymem Urnengrab und Baumgrab fehlt die Aussage, dass die Friedhofsverwaltung Herrichtung und Pflege übernimmt, und Schweigen ist kein Beleg.
  • Die Gemeinschaftsgrabanlagen nach Paragraf 17 Ziffer 2 der Friedhofssatzung führen wir gar nicht, weil der Gebührentarif für sie keinen Betrag nennt. Sie wären auch nicht pflegefrei: Die Satzung verlangt zwingend einen Pflegevertrag mit einer für die Anlage zuständigen Arbeitsgemeinschaft, dessen Preis nicht in der Satzung steht.
  • Reihengräber und Urnenreihengräber führen wir als nicht verlängerbar. Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung weist sie erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zu, und die Verlängerungsgebühr nach Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c gilt nach ihrem Wortlaut allein für Wahlgräber und Urnenwahlgrabstätten.
  • Die Nutzung von Leichenzellen, Trauerhallen und Harmonien kostet einheitlich 137 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ebenso wenig enthalten ist der Aufschlag von 157 Euro für eine Sargbestattung oder 98 Euro für eine Urnenbeisetzung am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag.
  • Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, eine Jahresgebühr auf jedes Grab und einen Vervielfältigungsfaktor aus der Haushaltssatzung kennt die Gebührensatzung nicht. Der Grabpreis besteht ausschließlich aus Nutzungsgebühr und Bestattungsgebühr.
  • Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 30 Absatz 7 der Friedhofssatzung kann die Friedhofsverwaltung vom Verfügungsberechtigten verlangen, dass er die Grabstätte selbst abräumt.
  • Eigene Sprechzeiten des Bereichs Stadtgrün und Friedhofswesen veröffentlicht der EUV Stadtbetrieb nicht. Wir nennen deshalb die Öffnungszeiten des Kundenservice.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.