Castrop-Rauxel, Nordrhein-Westfalen, AGS 05562004
Friedhofsgebühren in Castrop-Rauxel, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in der Stadt Castrop-Rauxel, Ortsrecht 7-11, vom 02.07.2025, beschlossen vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes am 02.07.2025 und vom Rat der Stadt am 03.07.2025 bestätigt, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung im Jahr 2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Castrop-Rauxel und nicht für einzelne. Träger ist EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR, Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen.
- 1.201,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.224,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 9
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Aschenreste
Reihengrabstätte für Urnen, Nutzungszeit 20 Jahre, mit Beisetzung
Rasenreihengrabstätte, mit Beisetzung
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Castrop-Rauxel kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Castrop-Rauxel
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Nutzungszeit 30 JahreDie günstigste Erdbestattung in Castrop-Rauxel. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugewiesen und lassen sich nicht verlängern. | 1.725,00 € | 809,00 € | 2.534,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte für Personen unter 5 Jahre und für Totgeburten, Nutzungszeit 25 JahreFünfundzwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung das Ruherecht für Kinder unter fünf Jahren. | 1.150,00 € | 379,00 € | 1.529,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| RasenreihengrabstätteNach Paragraf 17 Ziffer 3 und Paragraf 23 Ziffer 1 der Friedhofssatzung sät der Friedhofsträger die Grabfläche selbst mit Rasen ein und übernimmt die Rasenpflege über den gesamten Nutzungszeitraum; eine Bepflanzung durch die Angehörigen ist nicht erlaubt. Paragraf 2 Absatz 2 der Gebührensatzung zählt die Pflege der Rasenreihengräber ausdrücklich zu den Leistungen, die mit der Bestattungsgebühr abgegolten sind. Rasenreihengrabfelder stehen nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung nur für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr zur Verfügung. | 2.415,00 € | 809,00 € | 3.224,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Wahlgrabstätte, je Grabstelle, Nutzungsrecht 30 JahreDie Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c für jedes Jahr und jede Grabstelle 69 Euro. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte. | 2.070,00 € | 809,00 € | 2.879,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
5 Grabarten für die Urne in Castrop-Rauxel
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Urnen, Nutzungszeit 20 JahreDie günstigste Grabart in Castrop-Rauxel. In einem Urnenreihengrab wird nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung genau eine Asche beigesetzt. | 920,00 € | 281,00 € | 1.201,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Anonymes Urnengrab, Nutzungszeit 20 JahreDas günstigste pflegefreie Grab in Castrop-Rauxel. Nach Paragraf 17 Ziffer 4 und Paragraf 23 Ziffer 2 der Friedhofssatzung nimmt die Friedhofsverwaltung Herrichtung und Pflege dieser Grabfelder ausschließlich selbst vor, die Gräber werden nicht gekennzeichnet, und die Angehörigen haben keinen Anspruch darauf, die Lage zu erfahren. Die Beisetzung kostet nach Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b denselben Satz wie jede andere Urnenbeisetzung. | 1.035,00 € | 281,00 € | 1.316,00 € | 20 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für 2 Urnen, Nutzungsrecht 30 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung bis zu zwei Aschen Platz finden. Das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre, das Ruherecht für Aschen nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 20 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c für jedes Jahr und jede Grabstelle 58 Euro. Die Beisetzung ist je Urne fällig. | 1.725,00 € | 281,00 € | 2.006,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Baumbestattung für 1 Urne, Nutzungsrecht 30 JahreBaumgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung Urnenwahlgrabstätten im Kronenbereich eines Baumes. Nach Paragraf 17 Ziffer 6 in Verbindung mit Paragraf 23 Ziffer 3 der Friedhofssatzung nimmt die Friedhofsverwaltung Herrichtung und Pflege dieser Grabfelder ausschließlich selbst vor und benennt den Verstorbenen an einer zentralen Stelle. Die Verlängerung kostet 58 Euro je Jahr und Grabstelle. | 2.760,00 € | 281,00 € | 3.041,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Partnergrabbestattung für je 1 Urne, Nutzungsrecht 30 JahrePartnergrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung bis zu zwei zusammenhängende Urnenwahlgrabstätten; je Stelle wird höchstens eine Asche beigesetzt. Der Betrag gilt je Stelle. Zur Pflege sagt die Satzung nichts, es bleibt daher bei der Pflicht des Nutzungsberechtigten nach Paragraf 15 Absatz 11. Die Verlängerung kostet 58 Euro je Jahr und Grabstelle. | 2.300,00 € | 281,00 € | 2.581,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
23 weitere Gebühren in der Satzung von Castrop-Rauxel
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung in einem Reihengrab, Person über 5 Jahre | 809,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Bestattung in einem Reihengrab, Person unter 5 Jahre oder Totgeburt | 379,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Beisetzung einer Urne in einem Reihengrab | 281,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Bestattung in einem Wahlgrab, Person über 5 Jahre | 809,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Bestattung in einem Wahlgrab, Person unter 5 Jahre oder Totgeburt | 379,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Beisetzung einer Urne in einem Wahlgrab | 281,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Anonyme Urnenbestattung | 281,00 € | Paragraf 2 Absatz 2 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Beisetzung einer standesamtlich nicht meldepflichtigen Frühgeburt | 226,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je Jahr und Grabstelle | 69,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte, je Jahr und Grabstelle | 58,00 € | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Verlängerung für kürzere Zeiträume als ein Jahr, je angefangenem Monat | ein Zwölftel der Jahresgebühr | Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Nutzung von Leichenzellen, Trauerhallen und Harmonien, Gesamtgebühr | 137,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Ausbettung einer Person über 5 Jahre | 1.541,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Ausbettung einer Person unter 5 Jahre | 1.308,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Ausbettung einer Urne | 515,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Versendung einer Urne | 80,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Zulassung eines stehenden Grabdenkmals | 36,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung |
| Zulassung einer Namensplatte bis 0,25 Quadratmeter oder eines Holzkreuzes | 19,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung |
| Zulassung einer Namensplatte über 0,25 Quadratmeter | 19,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung |
| Zulassung einer Grabeinfassung | 12,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe d der Gebührensatzung |
| Rückgabe einer Grabstelle für Erdbestattungen vor Ablauf des Nutzungsrechts, frühestens nach 20 Jahren, je Jahr und Grabstelle | 224,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe e der Gebührensatzung |
| Aufschlag für eine Sargbestattung am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag | 157,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe f der Gebührensatzung |
| Aufschlag für eine Urnenbeisetzung am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag | 98,00 € | Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe f der Gebührensatzung |
Was ein Grab in Castrop-Rauxel über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
10.334,00 €
Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Nutzungszeit 30 Jahre in Castrop-Rauxel, über 30 Jahre, das sind 344,47 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung | 1.725,00 € |
| BestattungParagraf 2 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührensatzung | 809,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.534,00 € |
Die günstigste Erdbestattung in Castrop-Rauxel. Reihengräber werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugewiesen und lassen sich nicht verlängern.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in der Stadt Castrop-Rauxel, Ortsrecht 7-11, vom 02.07.2025, beschlossen vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes am 02.07.2025 und vom Rat der Stadt am 03.07.2025 bestätigt, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung im Jahr 2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Castrop-Rauxel offenlässt
- Die Satzung gilt nur für die sieben städtischen Friedhöfe Bladenhorst, Frohlinde, Habinghorst, Henrichenburg, Ickern, Merklinde und Pöppinghausen. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Für die Rasenreihengrabstätte nennt Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührensatzung keine Nutzungszeit. Wir setzen 30 Jahre an, weil Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung die Rasenreihengrabfelder Verstorbenen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr zuweist und Paragraf 11 für diese Fälle ein Ruherecht von 30 Jahren festsetzt.
- Bei den Urnenwahlgrabstätten, den Baumgrabstätten und den Partnergrabstätten läuft das Nutzungsrecht nach Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung 30 Jahre, das Ruherecht für Aschen nach Paragraf 11 aber nur 20 Jahre. Beide Zahlen stehen getrennt in den Feldern nutzungsdauerJahre und ruhefristJahre.
- Die Urnenwahlgrabstätte kostet 1.725 Euro für die gesamte Stelle, in der bis zu zwei Aschen Platz finden. Einen Preis für eine einzelne Urne nennt der Tarif nicht. Die Beisetzungsgebühr von 281 Euro fällt dagegen je Urne an.
- Die Partnergrabstätte führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 16 Absatz 6 und Paragraf 17 Ziffer 7 der Friedhofssatzung beschreiben sie nur als bis zu zwei zusammenhängende Urnenwahlgrabstätten und sagen zur Pflege nichts. Anders als bei Rasenreihengrab, anonymem Urnengrab und Baumgrab fehlt die Aussage, dass die Friedhofsverwaltung Herrichtung und Pflege übernimmt, und Schweigen ist kein Beleg.
- Die Gemeinschaftsgrabanlagen nach Paragraf 17 Ziffer 2 der Friedhofssatzung führen wir gar nicht, weil der Gebührentarif für sie keinen Betrag nennt. Sie wären auch nicht pflegefrei: Die Satzung verlangt zwingend einen Pflegevertrag mit einer für die Anlage zuständigen Arbeitsgemeinschaft, dessen Preis nicht in der Satzung steht.
- Reihengräber und Urnenreihengräber führen wir als nicht verlängerbar. Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung weist sie erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zu, und die Verlängerungsgebühr nach Paragraf 2 Absatz 1 Buchstabe c gilt nach ihrem Wortlaut allein für Wahlgräber und Urnenwahlgrabstätten.
- Die Nutzung von Leichenzellen, Trauerhallen und Harmonien kostet einheitlich 137 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ebenso wenig enthalten ist der Aufschlag von 157 Euro für eine Sargbestattung oder 98 Euro für eine Urnenbeisetzung am Freitagnachmittag oder Samstagvormittag.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, eine Jahresgebühr auf jedes Grab und einen Vervielfältigungsfaktor aus der Haushaltssatzung kennt die Gebührensatzung nicht. Der Grabpreis besteht ausschließlich aus Nutzungsgebühr und Bestattungsgebühr.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 30 Absatz 7 der Friedhofssatzung kann die Friedhofsverwaltung vom Verfügungsberechtigten verlangen, dass er die Grabstätte selbst abräumt.
- Eigene Sprechzeiten des Bereichs Stadtgrün und Friedhofswesen veröffentlicht der EUV Stadtbetrieb nicht. Wir nennen deshalb die Öffnungszeiten des Kundenservice.
Friedhöfe in Castrop-Rauxel und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 10 Friedhöfe in Castrop-RauxelLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in der Stadt Castrop-Rauxel, Ortsrecht 7-11 vom 02.07.2025, beschlossen vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetriebes am 02.07.2025 und vom Rat der Stadt am 03.07.2025 bestätigt, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung im Jahr 2025
- Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Castrop-Rauxel, Ortsrecht 7-10 vom 05.07.2018, im Ortsrecht der Stadt als geltende Fassung geführt
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.