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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Lingen (Ems) · Niedersachsen · AGS 03454032

Friedhofsgebühren Lingen (Ems): jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung für den städtischen Friedhof der Stadt Lingen (Ems), vom 20.12.2007, in Kraft seit 01.01.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Emsland vom 15.01.2008. Die Sätze gelten für alle 8 Friedhöfe der Stadt Lingen (Ems), nicht für einzelne.

284,00 €
Günstigstes Grab

Reihengrab eines Kindes

1.573,00 €
Teuerstes Grab

Wahlgrab im offenen Belegfeld für 30 Jahre

8
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Erdbestattung

Paragraf 11 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Lingen (Ems) kostet

Kurz beantwortet

In Lingen (Ems) kostet das günstigste Grab 284,00 € (Reihengrab eines Kindes), das teuerste 1.573,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung für den städtischen Friedhof der Stadt Lingen (Ems), vom 20.12.2007, in Kraft seit 01.01.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Emsland vom 15.01.2008.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 6 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab eines ErwachsenenDas günstigste Erdgrab in Lingen. Die Beisetzung setzt sich aus 246 Euro Totengräbergebühr und 77 Euro Verwaltungsgebühr zusammen. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung kann das Nutzungsrecht einmalig um zehn Jahre verlängert werden, die Verlängerung kostet nach Ziffer 6 so viel wie bei einem Wahlgrab.180,00 €323,00 €503,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe a, Ziffer 8 und Ziffer 11.1 Buchstabe a
Reihengrab eines KindesDie Ruhezeit beträgt auch für Kinder zwanzig Jahre. Eine Verlängerung sieht Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur für Verstorbene über dem vollendeten fünften Lebensjahr vor.77,00 €207,00 €284,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe b, Ziffer 8 und Ziffer 11.1 Buchstabe b
Anonymengrab für eine Erdbestattung einschließlich PflegekostenDer Tarif weist die Pflegekosten ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr aus. Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung liegen anonyme Gräber ausschließlich auf Rasenflächen, die die Friedhofsverwaltung pflegt.835,00 €323,00 €1.158,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe d, Ziffer 8 und Ziffer 11.1 Buchstabe a
Wahlgrab, je GrabstelleNach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für dreißig Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5 wieder 348 Euro je Grabstelle und ist nach Paragraf 16 Absatz 6 um zehn, zwanzig oder dreißig Jahre möglich.348,00 €323,00 €671,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 2, Ziffer 8 und Ziffer 11.1 Buchstabe a
Wahlgrab im offenen Belegfeld für 20 JahreDer Tarif führt das Wahlgrab im offenen Belegfeld mit zwei Laufzeiten. Was ein offenes Belegfeld ist, sagt weder der Tarif noch die Friedhofssatzung.835,00 €323,00 €1.158,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 4, Ziffer 8 und Ziffer 11.1 Buchstabe a
Wahlgrab im offenen Belegfeld für 30 JahreDie längere der beiden Laufzeiten des Wahlgrabs im offenen Belegfeld.1.250,00 €323,00 €1.573,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 4, Ziffer 8 und Ziffer 11.1 Buchstabe a

Urne: 2 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Anonymes Urnengrab einschließlich PflegekostenDer Tarif weist die Pflegekosten ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr aus. Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung liegen anonyme Gräber ausschließlich auf Rasenflächen, die die Friedhofsverwaltung pflegt, und tragen keinerlei Kennzeichnung.486,00 €139,00 €625,00 €20 J.Gebührentarif Ziffer 1 Buchstabe c, Ziffer 8 und Ziffer 11.1 Buchstabe c
UrnenwahlgrabNach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte bis zu vier Urnen auf. Paragraf 17 Absatz 5 erklärt die Vorschriften für Wahlgräber für anwendbar, das Nutzungsrecht läuft also dreißig Jahre.348,00 €139,00 €487,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 3, Ziffer 8 und Ziffer 11.1 Buchstabe c

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Verwaltungsgebühr je Beisetzung77,00 €Gebührentarif Ziffer 8
Grab eines Erwachsenen ausheben, schließen und ausschmücken246,00 €Gebührentarif Ziffer 11.1 Buchstabe a
Grab eines Kindes ausheben, schließen und ausschmücken130,00 €Gebührentarif Ziffer 11.1 Buchstabe b
Grab bei Totgeburten und Urnen ausheben, schließen und ausschmücken62,00 €Gebührentarif Ziffer 11.1 Buchstabe c
Abräumen einer Grabstelle62,00 €Gebührentarif Ziffer 11.1 Buchstabe d
Grab eines Erwachsenen bei doppelt tiefer Bestattung ausheben, schließen und ausschmücken358,00 €Gebührentarif Ziffer 11.2 Buchstabe a
Abräumen einer Grabstelle bei doppelt tiefer Bestattung103,00 €Gebührentarif Ziffer 11.2 Buchstabe b
Zusätzliche Materialbeschaffung bei doppelt tiefer Bestattung93,00 €Gebührentarif Ziffer 11.2 Buchstabe c
Verlängerung des Rechts an Wahlgräbern, je Grabstelle348,00 €Gebührentarif Ziffer 5
Verlängerung des Rechts an Reihengräbernwie für Wahlgräber, also 348,00 Euro je GrabstelleGebührentarif Ziffer 6
Verlängerung einer Urkunde über Wahlgräber und Umschreibung einer Nutzungsberechtigung8,00 €Gebührentarif Ziffer 7
Benutzung der Leichenhalle einschließlich Dekoration154,00 €Gebührentarif Ziffer 9
Unterstellung einer Leiche52,00 €Gebührentarif Ziffer 10
Genehmigung einer festen Grabeinfassung und Aufstellung eines Denkmals41,00 €Gebührentarif Ziffer 11 Buchstabe a
Genehmigung einer festen Grabeinfassung und Niederlegung eines Grabsteinkissens21,00 €Gebührentarif Ziffer 11 Buchstabe b
Genehmigung einer festen Grabeinfassung und Niederlegung von zwei Grabplatten41,00 €Gebührentarif Ziffer 11 Buchstabe c
Niederlegung jeder weiteren Grabplatte21,00 €Gebührentarif Ziffer 11 Buchstabe c
Tieferlegung in der gleichen Grabstättenach ArbeitsaufwandGebührentarif Ziffer 11.2 Buchstabe d
Anteilige Kosten zur Entsorgung von künftigen Grabstätten93,00 €Gebührentarif Ziffer 12
Anteilige Kosten für Wegeeinfassungen und Hecken, die die Friedhofskommission erstellt hateine den Herstellungskosten entsprechende GebührGebührentarif Ziffer 13
Gebührensatzung für den städtischen Friedhof der Stadt Lingen (Ems), vom 20.12.2007, in Kraft seit 01.01.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Emsland vom 15.01.2008.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

5.703,00 €

Reihengrab eines Erwachsenen in Lingen (Ems), über 20 Jahre, das sind 285,15 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 1 Buchstabe a, Ziffer 8 und Ziffer 11.1 Buchstabe a180,00 €
BestattungGebührentarif Ziffer 8323,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde503,00 €

Das günstigste Erdgrab in Lingen. Die Beisetzung setzt sich aus 246 Euro Totengräbergebühr und 77 Euro Verwaltungsgebühr zusammen. Nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung kann das Nutzungsrecht einmalig um zehn Jahre verlängert werden, die Verlängerung kostet nach Ziffer 6 so viel wie bei einem Wahlgrab.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für den städtischen Friedhof der Stadt Lingen (Ems), vom 20.12.2007, in Kraft seit 01.01.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Emsland vom 15.01.2008. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Gebührensatzung stammt vom 20.12.2007 und gilt seit dem 01.01.2008. Sie ist damit deutlich älter als drei Jahre. Die Ortsrechtsseite der Stadt Lingen führt sie unverändert als geltendes Recht, eine jüngere Fassung oder eine Änderungssatzung ist dort nicht veröffentlicht. Die Beträge können deshalb hinter dem tatsächlich erhobenen Stand zurückbleiben.
  • Das städtische Ortsrecht gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für den Friedhof im Ortsteil Darme, und dort nur für den städtischen Teil innerhalb des kirchlich-kommunalen Friedhofes. Für die übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet, darunter der Alte Friedhof, der Neue Friedhof, der Waldfriedhof, Baccum, Holthausen-Biene, Estringen und St. Alexander Schepsdorf, gelten die Friedhofsordnung und der Gebührentarif der Friedhofskommission Lingen. Deren Beträge stehen nicht im Ortsrecht der Stadt und sind hier nicht erfasst.
  • Die Beisetzungsgebühr ist zweigeteilt. Zur Totengräbergebühr nach Ziffer 11.1 kommt zwingend die Verwaltungsgebühr je Beisetzung von 77 Euro nach Ziffer 8. Wir rechnen beide Posten zusammen, weil beide bei jeder Beisetzung anfallen.
  • Der Tarif nennt unter Ziffer 4 ein Wahlgrab im offenen Belegfeld mit zwanzig oder dreißig Jahren Laufzeit. Weder der Tarif noch die Friedhofssatzung erklären, was ein offenes Belegfeld ist. Wir führen die beiden Zeilen als Erdgräber, weil Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung Wahlgrabstätten als Grabstätten für Erdbeisetzungen bestimmt. Ob dort auch Urnen beigesetzt werden dürfen, sagt die Quelle nicht.
  • Ziffer 12 erhebt anteilige Kosten zur Entsorgung von künftigen Grabstätten in Höhe von 93 Euro. Der Tarif sagt nicht, ob dieser Betrag bei jedem Grabkauf, bei jeder Beisetzung oder nur in bestimmten Fällen anfällt. Wir haben ihn deshalb nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet, sondern unter den weiteren Gebühren geführt. Fällt er regelmäßig an, sind unsere Grabpreise um 93 Euro zu niedrig.
  • Ziffer 13 verlangt für Wegeeinfassungen und Hecken, die die Friedhofskommission angelegt hat, eine den Herstellungskosten entsprechende Gebühr zusätzlich zu den Grabgebühren. Einen Betrag nennt der Tarif nicht.
  • Für doppelt tiefe Bestattungen gilt nach Ziffer 11.2 eine höhere Totengräbergebühr von 358 statt 246 Euro, dazu können 93 Euro für zusätzliche Materialbeschaffung kommen. Unsere Beisetzungsbeträge sind die einfachen Sätze ohne diese Zuschläge.
  • Die Benutzung der Leichenhalle kostet 154 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
  • Der Tarif nennt für das Reihengrab eines Kindes keine Altersgrenze. Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung stellt für die Verlängerung auf das vollendete fünfte Lebensjahr ab, Paragraf 10 Absatz 2 für die Grabtiefe ebenfalls. Wir führen die Grabart deshalb als reines Kindergrab.
  • Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung einheitlich zwanzig Jahre, das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab läuft nach Paragraf 16 Absatz 1 dagegen dreißig Jahre. Bei den Wahlgräbern führen wir die Nutzungszeit, nicht die kürzere Ruhezeit.
  • Die Gebührenerhebung liegt nach Paragraf 3 Absatz 2 der Gebührensatzung bei der Friedhofskommission Lingen. Wir nennen deshalb deren Anschrift und Sprechzeiten als Friedhofsverwaltung, obwohl die Satzung von der Stadt Lingen (Ems) stammt.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.