Augsburg · Bayern · AGS 09761000
Friedhofsgebühren Augsburg: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Bestattungseinrichtungen der Stadt Augsburg, Friedhofsgebührensatzung, Stadtrecht Nummer 7511, vom 16.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025. Die Sätze gelten für alle 14 Friedhöfe der Stadt Augsburg, Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen, nicht für einzelne.
- 1.247,00 €
- Günstigstes Grab
- 4.042,00 €
- Teuerstes Grab
- 20
- Grabarten in der Satzung
- 15 Jahre
- Erdbestattung und Aschenbeisetzung, Regelfall
Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
Urnengrab in der Gemeinschaftsanlage Wie Blätter im Wind
Paragraf 7 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Augsburg kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 6 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Familiengrab im Inneren der Grabfelder, je GrabstelleDas günstigste Erdgrab in Augsburg. Die Grabnutzungsgebühr beträgt 47 Euro je Jahr und Grabstelle, dazu kommen 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. Wir rechnen mit der Ruhezeit von 15 Jahren. Die Verlängerung kostet nach Nummer 1.1.2 je Jahr 40 Euro zuzüglich der Unterhaltsgebühr. | 1.215,00 € | 940,00 € | 2.155,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 1.1.1 und Nummer 3.1, Buchstabe A Nummer 1.1 |
| Familiengrab an Wegen, Zaun, Hecke oder Hang, je GrabstelleDie Grabnutzungsgebühr beträgt 57 Euro je Jahr und Grabstelle, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. Die Verlängerung kostet nach Nummer 1.1.4 je Jahr 50 Euro. | 1.365,00 € | 940,00 € | 2.305,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 1.1.3 und Nummer 3.1, Buchstabe A Nummer 1.1 |
| Familiengrab in Sonderlage an Hauptwegen, Wegkreuzungen, als Mauer- oder Nischengrab, je GrabstelleDie Grabnutzungsgebühr beträgt 67 Euro je Jahr und Grabstelle, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. Die Verlängerung kostet nach Nummer 1.1.6 je Jahr 60 Euro. | 1.515,00 € | 940,00 € | 2.455,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 1.1.5 und Nummer 3.1, Buchstabe A Nummer 1.1 |
| Reihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 6. LebensjahrDas günstigste pflegefreie Erdgrab. Der Vorspann zu Buchstabe B rechnet bei Reihengräbern Beschaffung, Beschriften und Setzen des Denkzeichens sowie die gärtnerische Anlage und Pflege für die Ruhezeit in die Gebühr ein. Nach Paragraf 11 Absatz 4 der Friedhofssatzung bilden Reihengräber durchgehende Rasenflächen, deren Herrichten und Instandhalten ausschließlich der Stadt vorbehalten ist. Ein Grabrecht wird nach Paragraf 11 Absatz 1 nicht gewährt, eine Verlängerung ist deshalb nicht möglich. | 1.395,00 € | 940,00 € | 2.335,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 1.2.1 und Nummer 3.1, Buchstabe A Nummer 1.1 |
| Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 6. LebensjahrDer Jahressatz ist derselbe wie beim Reihengrab für Erwachsene, die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofssatzung jedoch nur 6 Jahre. Die Bestattungsgebühr richtet sich nach dem vollendeten 12. Lebensjahr und beträgt 689 Euro. | 558,00 € | 689,00 € | 1.247,00 € | 6 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 1.2.2 und Nummer 3.1, Buchstabe A Nummer 1.2 |
| Erdgrab im MemoriamgartenDie Grabnutzungsgebühr beträgt 86 Euro je Jahr, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr, bei einer Ruhezeit von 10 Jahren. Der Betrag deckt nur die städtische Gebühr. Das Grab ist nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur als Gesamtpaket mit Grabmal und Grabpflege zu erwerben; diesen Teil rechnet die Arge Augsburger Friedhofsgärtner ab, sein Preis steht nicht in der Satzung. Die Verlängerung kostet nach Nummer 1.3.2 je Jahr 79 Euro. | 1.200,00 € | 940,00 € | 2.140,00 € | 10 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 1.3.1 und Nummer 3.1, Buchstabe A Nummer 1.1 |
Urne: 14 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnengrab im Inneren der GrabfelderDie Grabnutzungsgebühr beträgt 67 Euro je Jahr, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. In einer Familienaschenstätte können nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu vier Aschen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.2 je Jahr 60 Euro. | 1.515,00 € | 532,00 € | 2.047,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.1 und Nummer 3.3, Buchstabe A Nummer 2.2 |
| Urnengrab an Wegen, Zaun, Hecke oder Hang, je GrabstelleDie Grabnutzungsgebühr beträgt 82 Euro je Jahr, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.4 je Jahr 75 Euro. | 1.740,00 € | 532,00 € | 2.272,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.3 und Nummer 3.3, Buchstabe A Nummer 2.2 |
| Urnengrab in SonderlageDie Grabnutzungsgebühr beträgt 97 Euro je Jahr, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.6 je Jahr 90 Euro. | 1.965,00 € | 532,00 € | 2.497,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.5 und Nummer 3.3, Buchstabe A Nummer 2.2 |
| Nische für zwei UrnenDas günstigste Urnengrab in Augsburg. Der Betrag gilt für die gesamte Nische, in der zwei Urnen Platz finden. Die Grabnutzungsgebühr beträgt 49 Euro je Jahr, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.8 je Jahr 42 Euro. | 1.245,00 € | 532,00 € | 1.777,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.7 und Nummer 3.3, Buchstabe A Nummer 2.1 |
| Nische für vier UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Nische, in der vier Urnen Platz finden. Die Grabnutzungsgebühr beträgt 92 Euro je Jahr, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.10 je Jahr 85 Euro. | 1.890,00 € | 532,00 € | 2.422,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.9 und Nummer 3.3, Buchstabe A Nummer 2.1 |
| Nische mit PflanzflächeDie Grabnutzungsgebühr beträgt 98 Euro je Jahr, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. Die Pflanzfläche gehört zur Nische, gepflegt wird sie von den Angehörigen. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.12 je Jahr 91 Euro. | 1.980,00 € | 532,00 € | 2.512,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.11 und Nummer 3.3, Buchstabe A Nummer 2.1 |
| ReihenurnengrabDer Vorspann zu Buchstabe B rechnet bei Reihenurnenplätzen Beschaffung, Beschriften und Setzen des Denkzeichens sowie die gärtnerische Anlage und Pflege für die Ruhezeit in die Gebühr ein. Nach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung gelten für Reihenaschenstätten die Vorschriften über Reihengräber entsprechend, also auch der Vorbehalt der Stadt aus Paragraf 11 Absatz 4. Ein Grabrecht wird nicht gewährt, eine Verlängerung ist nicht möglich. | 1.395,00 € | 532,00 € | 1.927,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.13 und Nummer 3.3, Buchstabe A Nummer 2.2 |
| Urnengrab in einer anonymen GemeinschaftsanlageDas günstigste pflegefreie Grab in Augsburg. Nach Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung werden die Urnen der Reihe nach beigesetzt und die Grabstätten nicht gekennzeichnet, es gibt also keine Einzelgrabstelle zu pflegen. Die Grabnutzungsgebühr beträgt 42 Euro je Jahr, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. | 1.140,00 € | 532,00 € | 1.672,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.14 und Nummer 3.3, Buchstabe A Nummer 2.2 |
| Urnengrab in einer RuhegemeinschaftsanlageDie Grabnutzungsgebühr beträgt 66 Euro je Jahr, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. Der Betrag deckt nur die städtische Gebühr. Nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist das Grab nur als Gesamtpaket mit einem Grabmal und einer Grabpflege zu erwerben; deren Preis steht nicht in der Satzung. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.16 je Jahr 59 Euro. | 1.500,00 € | 532,00 € | 2.032,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.15 und Nummer 3.3, Buchstabe A Nummer 2.2 |
| Urnengrab im MemoriamgartenDieselbe Tarifzeile wie die Ruhegemeinschaftsanlage, aber mit der kürzeren Ruhezeit von 10 Jahren nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung. Der Betrag deckt nur die städtische Gebühr; das Paket aus Grabmal und Grabpflege nach Paragraf 17 Absatz 2 rechnet die Arge Augsburger Friedhofsgärtner ab. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.16 je Jahr 59 Euro. | 1.000,00 € | 532,00 € | 1.532,00 € | 10 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.15 und Nummer 3.3, Buchstabe A Nummer 2.2 |
| Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Gestaltung und RahmenbepflanzungDie Grabnutzungsgebühr beträgt 103 Euro je Jahr, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr, die je Nutzungsberechtigtem nur einfach festgesetzt wird. Die Kosten für die Gravur am vorhandenen Grabstein trägt der Grabnutzungsberechtigte selbst. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.18 je Jahr 97 Euro. | 2.055,00 € | 532,00 € | 2.587,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.17 und Nummer 3.5, Buchstabe A Nummer 2.2 |
| Urnenbaumgrabstätte im NaturfriedhofDie Grabnutzungsgebühr beträgt 107 Euro je Jahr, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. Nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung liegen die Urnen in Bodenhülsen kreisförmig um den Baum, je Hülse zwei Urnen. Die Kosten für die Gravur der Abdeckplatte trägt der Grabnutzungsberechtigte selbst. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.20 je Jahr 100 Euro. | 2.115,00 € | 532,00 € | 2.647,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.19 und Nummer 3.4, Buchstabe A Nummer 2.2 |
| Urnengrab im Apfelhain des Neuen OstfriedhofsDie Grabnutzungsgebühr beträgt 130 Euro je Jahr, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. Der Apfelhain ist nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung eine Aschenstätte unter Bäumen, in der neben Abdeckplatten auch Würfel aus Naturstein zugelassen sind. Die Kosten für die Gravur der Gedenktafel trägt der Grabnutzungsberechtigte selbst. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.22 je Jahr 124 Euro. | 2.460,00 € | 532,00 € | 2.992,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.21 und Nummer 3.4, Buchstabe A Nummer 2.2 |
| Urnengrab in der Gemeinschaftsanlage Wie Blätter im WindDas teuerste Grab im Verzeichnis. Die Grabnutzungsgebühr beträgt 200 Euro je Jahr, dazu 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. Die Kosten für die Gravur des Grabmals trägt der Grabnutzungsberechtigte selbst. Die Anlage kommt in der Friedhofssatzung von 2021 noch nicht vor, wir setzen deshalb die allgemeine Ruhezeit für Aschen von 15 Jahren an. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.24 je Jahr 194 Euro. | 3.510,00 € | 532,00 € | 4.042,00 € | 15 J. | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.23 und Nummer 3.3, Buchstabe A Nummer 2.2 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung einer Person ab dem 12. Lebensjahr | 940,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 1.1 |
| Erdbestattung einer Person bis zum vollendeten 12. Lebensjahr | 689,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 1.2 |
| Erdbestattung der zweiten Person bei gleichzeitiger Bestattung zweier Familienangehöriger in einem Grab, ab dem 12. Lebensjahr | 595,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 1.3.1 |
| Erdbestattung der zweiten Person bei gleichzeitiger Bestattung zweier Familienangehöriger in einem Grab, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr | 469,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 1.3.2 |
| Erdbestattung in einem Grabkammersystem, Person ab dem 12. Lebensjahr | 752,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 1.4.1 |
| Erdbestattung in einem Grabkammersystem, Person bis zum vollendeten 12. Lebensjahr | 626,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 1.4.2 |
| Sarglose Bestattung im Leintuch, Person ab dem 12. Lebensjahr | 1.066,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 1.5.1 |
| Sarglose Bestattung im Leintuch, Person bis zum vollendeten 12. Lebensjahr | 815,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 1.5.2 |
| Urnenbeisetzung in einer Nische | 532,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 2.1 |
| Urnenbeisetzung in einer Grabstätte | 532,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 2.2 |
| Zuschlag bei Verwendung einer Überurne | 42,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 2.3 |
| Bestattung einzelner Leichenteile und Leibesfrüchte | 94,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 4.1 |
| Friedhofsunterhaltsgebühr für ein Einfachgrab, je Jahr | 34,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 3.1 |
| Friedhofsunterhaltsgebühr für jede weitere Grabstelle eines Familiengrabes, je Jahr | 11,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 3.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Familiengrab im Inneren der Grabfelder, je Grabstelle und Jahr | 40,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 1.1.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Familiengrab an Wegen, Zaun, Hecke oder Hang, je Grabstelle und Jahr | 50,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 1.1.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Familiengrab in Sonderlage, je Grabstelle und Jahr | 60,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 1.1.6 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Erdgrab im Memoriamgarten, je Jahr | 79,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 1.3.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnengrab im Inneren der Grabfelder, je Jahr | 60,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Nische für zwei Urnen, je Jahr | 42,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.8 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenbaumgrabstätte, je Jahr | 100,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 2.20 |
| Ausgrabung und Wiederbestattung im gleichen Grab, Leiche einer Person ab dem vollendeten 12. Lebensjahr | 2.448,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 3.1.1 |
| Ausgrabung und Wiederbestattung im gleichen Grab, Gebeine einer Person ab dem vollendeten 12. Lebensjahr | 1.506,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 3.1.1 |
| Ausgrabung und Wiederbestattung in einem anderen Grab auf einem städtischen Friedhof, Leiche einer Person ab dem vollendeten 12. Lebensjahr | 4.332,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 3.2.1.1 |
| Entnahme einer Urne aus der Grabstätte | 469,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 3.3 |
| Umbetten einer Urne von einer Grabstätte in eine andere | 689,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 3.4.3 |
| Tieferbetten einer Leiche, Person ab dem vollendeten 12. Lebensjahr | 628,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 4.2.1 |
| Erschwerniszuschlag bei Erdbestattungen für übergroße oder schwere Särge | 440,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 4.3 |
| Herstellen des Grabhügels, je Grabstelle | 94,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 4.4 |
| Herstellen eines Fundaments für ein Einzelgrab | 994,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 4.5.1 |
| Herstellen eines Fundaments für ein Doppelgrab | 1.178,60 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 4.5.2 |
| Abräumen einer Grabstelle, für Anpflanzung, Steineinfassung, Grabdenkmal und Entsorgung der Grabplatten | tatsächlich entstehende Kosten | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 4.6.1 bis 4.6.4 |
| Kühlanlage, je Tag | 69,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 5.1 |
| Leichenhalle ohne Aufbahrung, je angefangenem Benutzungstag | 57,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 5.2 |
| Leichenhalle mit Aufbahrung, je angefangenem Benutzungstag | 85,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 5.3 |
| Annahme von Leichen außerhalb der Dienststunden | 114,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 5.4 |
| Aufbewahrung einer Urne, je angefangener Woche | 28,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 5.5 |
| Benutzung der Aussegnungshalle | 158,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 5.6 |
| Benutzung des Verabschiedungsraums im Friedhof Göggingen | 79,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 5.7 |
| Benutzung des Verabschiedungsraums im Westfriedhof | 118,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 5.8 |
| Benutzung des Raums für die rituelle Waschung während der Dienstzeiten | 177,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 5.10 |
| Bereitstellung der mobilen Lautsprecheranlage oder eines CD-Players | 100,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 6.6 |
| Orgelbenutzung | 75,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 6.7 |
| Umschreibung des Grabrechts beim Ableben oder auf Antrag des Nutzungsberechtigten | 28,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe C Nummer 2 und Nummer 3 |
| Genehmigung der Umbettung einer Leiche oder von Gebeinen | 88,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe C Nummer 5.1 |
| Genehmigung der Umbettung einer Urne | 66,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe C Nummer 5.2 |
| Genehmigung eines Grabmals, einer Einfassung oder einer sonstigen baulichen Anlage | 55,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe C Nummer 7 |
| Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Gestaltung einer Grabstätte | 28,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe C Nummer 9 |
| Internationaler Leichenpass | 33,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe C Nummer 10 |
| Sonstige Amtshandlungen nach Aufwand | 17,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe C Nummer 15 |
| Bewilligung gewerblicher Arbeiten für ein Jahr | 55,00 € | Gebührenverzeichnis Buchstabe C Nummer 16.1 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.055,00 €
Familiengrab im Inneren der Grabfelder, je Grabstelle in Augsburg, über 15 Jahre, das sind 403,67 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Buchstabe B Nummer 1.1.1 und Nummer 3.1, Buchstabe A Nummer 1.1 | 1.215,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Buchstabe A Nummer 1.1 | 940,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.155,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Augsburg. Die Grabnutzungsgebühr beträgt 47 Euro je Jahr und Grabstelle, dazu kommen 34 Euro Friedhofsunterhaltsgebühr je Jahr. Wir rechnen mit der Ruhezeit von 15 Jahren. Die Verlängerung kostet nach Nummer 1.1.2 je Jahr 40 Euro zuzüglich der Unterhaltsgebühr.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Bestattungseinrichtungen der Stadt Augsburg, Friedhofsgebührensatzung, Stadtrecht Nummer 7511, vom 16.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Augsburg erhebt die Grabgebühren je Jahr. Wir multiplizieren den Jahressatz des Ersterwerbs mit der Ruhezeit nach Paragraf 7 der Friedhofssatzung, also mit 15 Jahren, beim Kinderreihengrab mit 6 und im Memoriamgarten mit 10 Jahren. Den Jahressatz nennen wir bei jeder Grabart im Hinweis.
- Zur Grabnutzungsgebühr kommt bei jedem Grab die Friedhofsunterhaltsgebühr von 34 Euro je Jahr und Grabstelle nach Buchstabe B Nummer 3. Sie deckt Wegeunterhalt, Reinigung, Winterdienst, Reparaturen und die Pflege der Bäume und Anpflanzungen und wird nach Paragraf 3 Absatz 1 der Gebührensatzung zusammen mit der Grabnutzungsgebühr für die gesamte Ruhezeit im Voraus erhoben. Wir rechnen sie in die Nutzungsgebühr jeder Grabart ein. Ohne sie wäre jedes Erwachsenengrab um 510 Euro zu billig.
- Ob die Friedhofsunterhaltsgebühr auch für Reihengräber anfällt, sagt die Satzung nicht ausdrücklich. Paragraf 3 Absatz 1 der Gebührensatzung knüpft sie an die Zuteilung des Grabnutzungsrechts, und nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird bei Reihengräbern kein Grabrecht gewährt. Buchstabe B des Gebührenverzeichnisses führt die Reihengräber aber unter der Überschrift Grabnutzungsrecht Erdgrabstätten, und Nummer 3.1 nennt das Einfachgrab ohne jede Einschränkung. Wir rechnen die Gebühr deshalb bei jeder Grabart mit.
- Für ein Familiengrab mit mehreren Grabstellen erhebt die Stadt die Grabnutzungsgebühr je Grabstelle und die Friedhofsunterhaltsgebühr mit 34 Euro für die erste sowie 11 Euro für jede weitere Grabstelle. Unsere Beträge gelten für eine einzelne Grabstelle.
- Das Nutzungsrecht an einem Familiengrab kann nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung für mindestens 3 und höchstens 25 Jahre erworben werden. Nach einer Bestattung muss es mindestens die Ruhezeit abdecken. Wir rechnen deshalb mit 15 Jahren und weisen keine längeren Laufzeiten aus.
- Pflegefrei führen wir nur das Reihengrab, das Kinderreihengrab, das Reihenurnengrab und das Urnengrab in der anonymen Gemeinschaftsanlage. Der Vorspann zu Buchstabe B des Gebührenverzeichnisses sagt für Reihengräber und Reihenurnenplätze ausdrücklich, dass die gärtnerische Anlage und Pflege für die Ruhezeit in der Grabnutzungsgebühr enthalten ist, und Paragraf 11 Absatz 4 Satz 2 der Friedhofssatzung behält Herrichten und Instandhalten ausschließlich der Stadt vor. Die anonymen Anlagen sind nach Paragraf 14 Absatz 5 nicht gekennzeichnet, es gibt dort keine Einzelgrabstelle zu pflegen.
- Nach Paragraf 11 Absatz 5 Satz 2 der Friedhofssatzung dürfen Angehörige vor dem Denkzeichen eines Reihengrabes einen Pflanzbereich von 60 cm Länge anlegen. Das ist erlaubt, nicht verlangt. Die Pflicht zur Herrichtung und Pflege aus Paragraf 20 Absatz 1 gilt für Reihengräber nicht, Paragraf 11 Absatz 5 Satz 3 verweist nur auf Paragraf 20 Absätze 4 bis 6. Wir halten das Reihengrab deshalb für pflegefrei.
- Memoriamgarten und Ruhegemeinschaftsanlagen führen wir nicht als pflegefrei. Nach Paragraf 16 Absatz 1 und Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung sind diese Gräber nur als Gesamtpaket mit einem Grabmal und einer Grabpflege zu erwerben. Der Preis dieses Pakets steht nicht in der Satzung; die Stadt verweist für den Memoriamgarten auf die Arge Augsburger Friedhofsgärtner. Unsere Beträge sind allein die städtische Grabgebühr und damit unvollständig, was die tatsächlichen Kosten angeht. Das verschiebt den Preisvergleich: Rechnerisch sind das Erdgrab im Memoriamgarten mit 2140 Euro und das Urnengrab im Memoriamgarten mit 1532 Euro die günstigsten gewöhnlichen Gräber der Stadt, tatsächlich kommt bei beiden das Paket aus Grabmal und Grabpflege hinzu. Das günstigste frei wählbare Erdgrab ist das Familiengrab im Inneren der Grabfelder mit 2155 Euro, das günstigste frei wählbare Urnengrab die Nische für zwei Urnen mit 1777 Euro.
- Die Urnenbaumgrabstätte und das Urnengrab im Apfelhain führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung verbietet zwar die individuelle Grabpflege und den Grabschmuck, sagt aber nicht, dass die Stadt die Pflege übernimmt. Der Vorspann zu Buchstabe B zählt für Urnenbaumgräber ausdrücklich nur die Benutzung der Abdeckplatten als in der Gebühr enthalten auf, die Pflege gerade nicht.
- Die Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Gestaltung und Rahmenbepflanzung nach Nummer 2.17 führen wir nicht als pflegefrei. Wer die Rahmenbepflanzung unterhält, steht weder im Gebührenverzeichnis noch in der Friedhofssatzung.
- Die Urnennischen führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 20 Absatz 3 Buchstabe c der Friedhofssatzung verbietet nur das Schmücken von Urnennischen. Eine Pflegeübernahme durch die Stadt steht nirgends, und die Nische mit Pflanzfläche nach Nummer 2.11 hat sogar ausdrücklich eine Fläche zum Bepflanzen.
- Die Gemeinschaftsanlage Wie Blätter im Wind nach Nummer 2.23 des Gebührenverzeichnisses kommt in der Friedhofssatzung von 2021 nicht vor. Wir setzen die allgemeine Ruhezeit für Aschen von 15 Jahren an. Über die Pflege dieser Anlage sagt keine der beiden Satzungen etwas.
- Alle Beträge sind nach Paragraf 1 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung Nettogebühren. Entsteht Umsatzsteuerpflicht, erhebt die Stadt die Steuer zusätzlich in gesetzlicher Höhe. Welche Leistungen davon betroffen sind, sagt die Satzung nicht.
- Als Beisetzungsgebühr nehmen wir den schmalsten Satz, also 940 Euro für die Erdbestattung einer Person ab dem 12. Lebensjahr und 532 Euro für jede Urnenbeisetzung. Nicht enthalten sind die Aussegnungshalle mit 158 Euro, die Leichenhalle, die Kühlanlage und das Herstellen des Grabhügels mit 94 Euro je Grabstelle, das das Gebührenverzeichnis unter den Einzelleistungen nach Nummer 4.4 führt. Ob der Grabhügel bei jeder Erdbestattung anfällt, sagt die Satzung nicht.
- Die Altersgrenzen laufen auseinander. Die Bestattungsgebühr unterscheidet nach dem vollendeten 12. Lebensjahr, die Ruhezeit und die Reihengrabfelder nach dem vollendeten 6. Lebensjahr. Für das Kinderreihengrab setzen wir deshalb den Jahressatz des Reihengrabs, die Ruhezeit von 6 Jahren und die Bestattungsgebühr von 689 Euro an.
- Die Stadt nennt auf ihrer Seite zur Friedhofsunterhaltsgebühr noch die alten Sätze von 29 Euro für ein Einfachgrab und 38 Euro für ein Doppelgrab. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis in der seit 01.01.2025 geltenden Fassung mit 34 Euro und 11 Euro je weiterer Grabstelle.
- Die Friedhofssatzung, aus der die Ruhezeiten stammen, ist zuletzt am 29.07.2021 geändert worden und damit älter als drei Jahre. Sie ist die Fassung, die die Stadt in ihrem Stadtrecht als geltend führt.
- Die Satzung gilt nur für die städtischen Friedhöfe. Für die kirchlichen und die jüdischen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Das Verzeichnis der Stichworte im Stadtrecht verlinkt das Gebührenverzeichnis als 7511_ANL.pdf. Diese Adresse liefert einen Fehler 404. Die Datei liegt unter 7511_Anl.pdf, und diese Adresse geben wir an.
Weiter im Verzeichnis
- Die 14 Friedhöfe in AugsburgLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
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Quellen und Stand
- Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Bestattungseinrichtungen der Stadt Augsburg, Friedhofsgebührensatzung, Stadtrecht Nummer 7511 vom 16.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Augsburg, Gebührenverzeichnis, Stadtrecht Nummer 7511 Anlage Anlage zur Satzung vom 16.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Friedhofssatzung der Stadt Augsburg, Stadtrecht Nummer 7510 vom 17.01.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 29.07.2021, in Kraft seit 14.08.2021
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.