Remscheid · Nordrhein-Westfalen · AGS 05120000
Friedhofsgebühren Remscheid: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Remscheid mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 3.81, vom 23.12.1971, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 11 Friedhöfe der Stadt Remscheid, Technische Betriebe Remscheid, nicht für einzelne.
- 939,00 €
- Günstigstes Grab
- 3.810,00 €
- Teuerstes Grab
- 22
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Erdbestattung auf dem Friedhof Bliedinghausen und dem Waldfriedhof Reinshagen
Reihengrab für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Waldgrabstätte an einem Einzelbaum, für bis zu vier Aschen
Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Remscheid kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 12 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Personen nach vollendetem 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Remscheid. Das Grab liegt auf dem Friedhof Bliedinghausen oder dem Waldfriedhof Reinshagen, wo die Ruhefrist nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung 25 Jahre beträgt. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht verlängert werden. | 700,00 € | 1.366,00 € | 2.066,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.1 und Ziffer 1.1 |
| Reihengrab für Personen nach vollendetem 5. Lebensjahr auf dem Waldfriedhof LennepAuf dem Waldfriedhof Lennep beträgt die Ruhefrist für Erdbestattungen nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung 30 Jahre. | 840,00 € | 1.366,00 € | 2.206,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.1.1 und Ziffer 1.1 |
| Reihengrab für Personen bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhefrist ist dieselbe wie bei Erwachsenen, nur die Grabmaße und die Gebühren sind kleiner. | 475,00 € | 464,00 € | 939,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.2 und Ziffer 1.2 |
| Reihengrab für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auf dem Waldfriedhof Lennep | 570,00 € | 464,00 € | 1.034,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.2.1 und Ziffer 1.2 |
| ReihenrasengrabNach Paragraf 19 Absatz 8 der Friedhofssatzung unterhält die Friedhofsverwaltung die Rasengräber, dazu gehören die gärtnerische Pflege der Rasenfläche und das Beseitigen von Nachsackungen. Die Verwaltung legt etwa drei Monate nach der Bestattung eine einheitliche Gedenkplatte mit dem Namen auf; deren tatsächliche Kosten stellt der Tarif zusätzlich in Rechnung, ohne einen Betrag zu nennen. | 1.275,00 € | 1.366,00 € | 2.641,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.3 und Ziffer 1.1 |
| Reihenrasengrab auf dem Waldfriedhof LennepEs gilt Paragraf 19 Absatz 8 der Friedhofssatzung: Die Friedhofsverwaltung unterhält die Rasengräber. Die Gedenkplatte wird zusätzlich zum tatsächlichen Preis abgerechnet. | 1.530,00 € | 1.366,00 € | 2.896,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.3.1 und Ziffer 1.1 |
| Erdbestattungswahlgrab 1., 2. oder 3. Ordnung auf dem Waldfriedhof Reinshagen und dem Friedhof Bliedinghausen, je GrabstelleDie drei Ordnungen kosten gleich viel, deshalb führen wir sie in einer Zeile. Je Grabstelle dürfen nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung ein Sarg und bis zu vier Urnen bestattet werden. Der Nacherwerb kostet nach dem Vorspann des Abschnitts 2 je angefangenes Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Grabgebühr. | 2.025,00 € | 1.366,00 € | 3.391,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffern 2.2.1.1 bis 2.2.1.3 und Ziffer 1.1 |
| Erdbestattungswahlgrab 4. Ordnung auf dem Waldfriedhof Reinshagen und dem Friedhof Bliedinghausen, je GrabstelleDas günstigste Wahlgrab für eine Erdbestattung. Welche Lage die vierte Ordnung bezeichnet, sagt weder der Tarif noch die Friedhofssatzung. | 1.400,00 € | 1.366,00 € | 2.766,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.1.4 und Ziffer 1.1 |
| Wahlrasengrab auf dem Waldfriedhof Reinshagen und dem Friedhof Bliedinghausen, je GrabstelleNach Paragraf 19 Absatz 8 der Friedhofssatzung unterhält die Friedhofsverwaltung die Rasengräber einschließlich der gärtnerischen Pflege der Rasenfläche. Die Grabplatte darf der Nutzungsberechtigte hier nach demselben Absatz selbst beschaffen. | 1.975,00 € | 1.366,00 € | 3.341,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.1.5 und Ziffer 1.1 |
| Erdbestattungswahlgrab 1., 2. oder 3. Ordnung auf dem Waldfriedhof Lennep, je GrabstelleAuf dem Waldfriedhof Lennep dauert das Nutzungsrecht nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, der Nacherwerb kostet je angefangenes Jahr ein Dreißigstel der Grabgebühr. | 2.430,00 € | 1.366,00 € | 3.796,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffern 2.2.2.1 bis 2.2.2.3 und Ziffer 1.1 |
| Erdbestattungswahlgrab 4. Ordnung auf dem Waldfriedhof Lennep, je Grabstelle | 1.680,00 € | 1.366,00 € | 3.046,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.2.4 und Ziffer 1.1 |
| Wahlrasengrab auf dem Waldfriedhof Lennep, je GrabstelleNach Paragraf 19 Absatz 8 der Friedhofssatzung unterhält die Friedhofsverwaltung die Rasengräber einschließlich der gärtnerischen Pflege der Rasenfläche. | 2.370,00 € | 1.366,00 € | 3.736,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.2.5 und Ziffer 1.1 |
Urne: 10 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabEs können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, solange die Ruhefrist nicht überschritten wird, Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung. Das Nutzungsrecht kann nach Absatz 2 nicht verlängert werden. | 600,00 € | 865,00 € | 1.465,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.4 und Ziffer 1.3 |
| Urnen-ReihenrasengrabNach Paragraf 19 Absatz 8 der Friedhofssatzung unterhält die Friedhofsverwaltung die Rasengräber und legt etwa drei Monate nach der Bestattung eine einheitliche Gedenkplatte mit dem Namen auf. Deren tatsächliche Kosten stellt der Tarif zusätzlich in Rechnung, ohne einen Betrag zu nennen. | 975,00 € | 865,00 € | 1.840,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.5 und Ziffer 1.3 |
| Gemeinschaftsgrab für Aschen oder UrnenDas günstigste Grab in Remscheid und zugleich das günstigste pflegefreie. Gemeinschaftsgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung Reihengrabstätten ohne individuelle Kennzeichnung, also anonym. | 475,00 € | 865,00 € | 1.340,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 2.1.6 und Ziffer 1.3 |
| Urnenwahlgrab 1. Ordnung, für bis zu vier UrnenDer Betrag gilt für die ganze Grabstelle, in der bis zu vier Urnen Platz finden. Die Bestattungsgebühr fällt je Urne an. | 1.025,00 € | 865,00 € | 1.890,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.3.1 und Ziffer 1.3 |
| Urnenwahlgrab 2. Ordnung, für bis zu vier UrnenWorin sich die erste und die zweite Ordnung unterscheiden, sagt weder der Tarif noch die Friedhofssatzung. | 950,00 € | 865,00 € | 1.815,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.3.2 und Ziffer 1.3 |
| Urnenwahlrasengrab, für bis zu vier UrnenNach Paragraf 19 Absatz 8 der Friedhofssatzung unterhält die Friedhofsverwaltung die Rasengräber einschließlich der gärtnerischen Pflege der Rasenfläche. Die Grabplatte darf der Nutzungsberechtigte hier selbst beschaffen. | 1.475,00 € | 865,00 € | 2.340,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.3.3 und Ziffer 1.3 |
| Urnenkammer in einer Urnenstele, für bis zu zwei UrnenDer Betrag gilt für die ganze Kammer, in der nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen Platz finden. Die Genehmigung der Verschlussplatte kostet nach Ziffer 5.3.2.3 zusätzlich 80 Euro. | 1.550,00 € | 475,00 € | 2.025,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.4.1 und Ziffer 1.4 |
| Urnenkammer in einer Urnenwand, für bis zu zwei UrnenDer Betrag gilt für die ganze Kammer, in der bis zu zwei Urnen Platz finden. | 1.900,00 € | 475,00 € | 2.375,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.4.2 und Ziffer 1.4 |
| Waldgrabstätte an einem Einzelbaum, für bis zu vier AschenDie Grabstätte liegt im städtischen Begräbniswald Im Kempkenholz. Nach Paragraf 16 a Absatz 5 der Friedhofssatzung unterhält das Forstamt den Begräbniswald; eine gärtnerische Anlage der Grabstätte, eine Veränderung des Bewuchses und jede besondere Kenntlichmachung sind unzulässig. Der Nacherwerb kostet je angefangenes Jahr ein Fünfzigstel der Grabgebühr. | 3.000,00 € | 810,00 € | 3.810,00 € | 50 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.5.1 und Ziffer 1.5 |
| Bestattungsplatz am Gemeinschaftsbaum, für eine AscheDas günstigste Waldgrab. Die Friedhofsverwaltung richtet die Gemeinschaftsbäume ein und legt die Bestattungsplätze fest; das Nutzungsrecht verbleibt nach Paragraf 16 a Absatz 4 der Friedhofssatzung bei ihr. Für die Pflege gilt wie bei jeder Waldgrabstätte Paragraf 16 a Absatz 5. | 850,00 € | 810,00 € | 1.660,00 € | 50 J. | Gebührentarif Ziffer 2.2.5.2 und Ziffer 1.5 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung für Personen nach vollendetem 5. Lebensjahr | 1.366,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.1 |
| Erdbestattung für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 464,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.2 |
| Urnen- oder Aschenbestattung | 865,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.3 |
| Urnenbestattung im Urnenkolumbarium | 475,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.4 |
| Aschenbestattung im Begräbniswald | 810,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.5 |
| Bestattung von Totgeburten, pauschal | 310,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.6 |
| Nacherwerb eines Nutzungsrechts, je angefangenes Jahr | ein Fünfundzwanzigstel der Grabgebühr, bei Erdbestattungswahlgräbern auf dem Waldfriedhof Lennep ein Dreißigstel, bei Waldgrabstätten ein Fünfzigstel | Gebührentarif Vorspann zu Abschnitt 2 |
| Ausgrabung von Personen nach vollendetem 5. Lebensjahr | 2.226,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.1 |
| Ausgrabung von Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 1.632,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.2 |
| Urnenausgrabung | 1.462,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.3 |
| Öffnung der Verschlussplatten bei Urnenkolumbarien zur Umbettung | 890,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.1.4 |
| Umbettung von Personen nach vollendetem 5. Lebensjahr innerhalb der städtischen Friedhöfe | 3.592,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.2.1 |
| Umbettung von Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr innerhalb der städtischen Friedhöfe | 2.096,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.2.2 |
| Urnenumbettung innerhalb der städtischen Friedhöfe | 2.327,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.2.3 |
| Umbettung zwischen Urnenkolumbarien | 1.365,00 € | Gebührentarif Ziffer 3.2.4 |
| Abräumen und Einsäen der Grabstätte bei vorzeitigem Verzicht oder Entzug, je Grabstelle | 132,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.1 |
| Vorhaltung der Grabstätte nach vorzeitigem Verzicht oder Entzug, je Grabstelle und Jahr der Restruhefrist | 79,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.2 |
| Entfernung von ordnungswidrigem Grabschmuck, Umlegung von Grabmalen und andere Zusatzleistungen, je angefangene halbe Arbeitsstunde zuzüglich Fremdkosten | 45,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.3 |
| Benutzung der Friedhofskapelle einschließlich Hallenschmuck | 290,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.1.1 |
| Benutzung der Leichenzelle für die Aufbewahrung eines Sarges | 39,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.1.2 |
| Orgelbenutzung | 20,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.1.3 |
| Grabschmuck bei Bestattung von Personen nach vollendetem 5. Lebensjahr | 65,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.2.1 |
| Grabschmuck bei Bestattung von Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 37,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.2.2 |
| Grabschmuck bei Urnenbestattung | 37,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.2.3 |
| Umschreibung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte | 55,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.3.1 |
| Genehmigung eines liegenden Gedenkzeichens, Grabtafel | 72,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.3.2.1 |
| Genehmigung eines stehenden Gedenkzeichens, Denkmal | 182,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.3.2.2 |
| Genehmigung einer Verschlussplatte an einem Urnenkolumbarium | 80,00 € | Gebührentarif Ziffer 5.3.2.3 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.566,00 €
Reihengrab für Personen nach vollendetem 5. Lebensjahr in Remscheid, über 25 Jahre, das sind 342,64 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 2.1.1 und Ziffer 1.1 | 700,00 € |
| BestattungGebührentarif Ziffer 1.1 | 1.366,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.066,00 € |
Die günstigste Erdbestattung in Remscheid. Das Grab liegt auf dem Friedhof Bliedinghausen oder dem Waldfriedhof Reinshagen, wo die Ruhefrist nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung 25 Jahre beträgt. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht verlängert werden.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Remscheid mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 3.81, vom 23.12.1971, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Satzung gilt für die vier städtischen Friedhöfe Bliedinghausen, Waldfriedhof Reinshagen, Waldfriedhof Lennep und den Begräbniswald Im Kempkenholz. Für die Begräbniswälder Kleebachtal und Ehringhausen, die die Begräbniswaldgesellschaft Remscheid mbH betreibt, gilt die eigene Satzung Nummer 3.82 vom 18.09.2023; dort werden Entgelte der Gesellschaft erhoben, die nicht im städtischen Gebührentarif stehen. Die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet haben ebenfalls eigene Ordnungen.
- Die Gebühr von 65 Euro für Grabschmuck nach Ziffer 5.2 rechnen wir nicht in den Grabpreis. Sie steht im Abschnitt der sonstigen Gebühren neben der Friedhofskapelle, und die Technischen Betriebe Remscheid führen die Bereitstellung von Wurfsträußen ausdrücklich unter den Nebenleistungen auf, die nur bei Inanspruchnahme berechnet werden. Die Formulierung des Tarifs, bei Bestattung von Personen nach vollendetem 5. Lebensjahr, lässt sich allerdings auch als Zuschlag auf jede Bestattung lesen. Wer den Betrag mitrechnet, kommt bei der Erdbestattung auf 65 Euro und bei der Urnenbestattung auf 37 Euro mehr.
- Beim Reihenrasengrab und beim Urnen-Reihenrasengrab legt die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 19 Absatz 8 der Friedhofssatzung eine einheitliche Gedenkplatte auf. Der Tarif erhebt dafür die tatsächlich entstehenden Kosten und nennt keinen Betrag. Dieser Posten fehlt daher in unserem Grabpreis, obwohl er zwingend anfällt.
- Der Tarif nennt unter Ziffer 1.6 eine Pauschale von 310 Euro für die Bestattung von Totgeburten, aber keine Grabgebühr dafür. Wir führen den Betrag deshalb nur unter den Bestattungsgebühren und nicht als eigene Grabart.
- Die Wahlgräber 1., 2. und 3. Ordnung kosten auf demselben Friedhof jeweils gleich viel, 2.025 Euro auf dem Waldfriedhof Reinshagen und dem Friedhof Bliedinghausen und 2.430 Euro auf dem Waldfriedhof Lennep. Wir führen sie deshalb in einer Zeile. Was die Ordnungen unterscheidet, sagen weder der Tarif noch die Friedhofssatzung; dasselbe gilt für die beiden Ordnungen des Urnenwahlgrabs.
- Die Urnenkolumbarien, also Urnenstelen und Urnenwände, führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 19 Absatz 8 der Friedhofssatzung nennt nur die Rasengräber, für die Kolumbarien schweigt die Satzung zur Pflege. Eine Nutzungszeit nennt sie für Kolumbarien ebenfalls nicht ausdrücklich; wir setzen 25 Jahre an, weil der Tarif sie unter die Wahlgräber stellt und der Nacherwerb nach dem Vorspann des Abschnitts 2 mit einem Fünfundzwanzigstel je Jahr berechnet wird.
- Die Waldgrabstätten führen wir als pflegefrei, weil Paragraf 16 a Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt, dass das Forstamt den Begräbniswald unterhält, und weil dieselbe Vorschrift jede gärtnerische Anlage und jede Kenntlichmachung der einzelnen Grabstätte verbietet. Es bleibt also nichts, was Angehörige pflegen könnten. Der Satz nennt allerdings den Begräbniswald als Ganzes und nicht die einzelne Grabstätte.
- Unsere Grabpreise enthalten nicht die Friedhofskapelle für 290 Euro, die Leichenzelle für 39 Euro je Sarg und die Orgel für 20 Euro. Diese Gebühren fallen nur bei Inanspruchnahme an.
- Für das Wahlrasengrab und das Urnenwahlrasengrab darf der Nutzungsberechtigte die Grabplatte nach Paragraf 19 Absatz 8 der Friedhofssatzung selbst beschaffen. Deren Preis steht nicht in der Satzung. Die Pflege der Rasenfläche liegt gleichwohl bei der Friedhofsverwaltung.
- Die Friedhofsgebührensatzung stammt in ihrem Satzungsteil aus dem Jahr 1971. Der Gebührentarif, aus dem alle hier erfassten Beträge stammen, ist dagegen durch die Änderungssatzung vom 19.12.2025 vollständig neu gefasst worden und gilt seit dem 01.01.2026.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb nur die allgemeinen Bestattungszeiten, die die Stadt für die Terminvergabe angibt.
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- Die 11 Friedhöfe in RemscheidLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
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Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Remscheid mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 3.81 vom 23.12.1971, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Satzung vom 19.12.2025 zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Remscheid, Sonderausgabe des Amtsblatts mit dem neu gefassten Gebührentarif beschlossen am 18.12.2025, bekannt gemacht am 23.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Satzung für die städtischen Friedhöfe in Remscheid, Friedhofssatzung, Ortsrecht Nummer 3.80 vom 29.09.2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 14.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.