Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen, AGS 05162008
Friedhofsgebühren in Grevenbroich, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR über die Erhebung von Friedhofsgebühren, mit dem Gebührentarif als Anlage, Gebührentarif in der Fassung der 2. Änderung vom 20.12.2023, beschlossen vom Verwaltungsrat am 19.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Grevenbroich und nicht für einzelne. Träger ist Stadtbetriebe Grevenbroich AöR.
- 1.037,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 5.278,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 12
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Leichen und Aschen auf allen Friedhöfen und Friedhofsteilen außer den beiden unten genannten Flurstücken
Nutzung des Aschestreufeldes auf den Friedhöfen Neuenhausen, Elsen und Gustorf, mit Beisetzung
Wahlgrab als Tiefengrab, mit Beisetzung
Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Grevenbroich kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Grevenbroich
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Personen bis zu 5 JahrenIn diesen Reihengrabfeldern werden nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung auch Tot- und Fehlgeburten sowie Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen beigesetzt; deren Beisetzung kostet nach Abschnitt II Ziffer 2 nur 220 Euro. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 fünfzehn Jahre. | 697,00 € | 550,00 € | 1.247,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.1.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Reihengrab für Personen über 5 JahrenDas günstigste Erdgrab in Grevenbroich. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Auf den Flurstücken Neurath Flur 8 Flurstück 31 und Frimmersdorf Flur 3 Flurstück 500 beträgt die Ruhefrist dreißig statt fünfundzwanzig Jahre, der Preis bleibt derselbe. Die Pflege liegt nach Paragraf 25 Absatz 3 beim Nutzungsberechtigten. | 2.354,00 € | 991,00 € | 3.345,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.1.2 und Abschnitt II Ziffer 1.2 |
| WahlgrabDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für dreißig Jahre und nur für die gesamte Grabstätte verliehen. In einer Sargwahlgrabstätte können nach Paragraf 15 Absatz 2 zusätzlich bis zu vier Urnen beigesetzt werden. | 3.168,00 € | 1.431,00 € | 4.599,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.2.1 und Abschnitt II Ziffer 1.3 |
| Wahlgrab als TiefengrabIn einem Tiefengrab können nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung zwei Verstorbene übereinander bestattet werden. Die Grabbereitung kostet mit 1.981 Euro deutlich mehr als beim einfachen Wahlgrab. | 3.297,00 € | 1.981,00 € | 5.278,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.2.2 und Abschnitt II Ziffer 1.4 |
| Rasenreihengrab für Särge, nur auf dem Friedhof FrimmersdorfDas einzige pflegefreie Erdgrab in Grevenbroich. Abschnitt III Ziffer 1.3 des Gebührentarifs führt die Rasengräber ausdrücklich einschließlich der Gebühren für die Pflege für die Dauer der Nutzungszeit, und Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt dazu: Die Pflege der Rasengrabstätten mit Ausnahme der Grabplatten übernimmt der Friedhofsträger. Die steinerne Grabplatte ist nach Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung verpflichtend, im Preis aber ausdrücklich nicht enthalten: Der Nutzungsberechtigte lässt sie auf eigene Kosten von einem Steinmetzbetrieb verlegen. Was sie kostet, sagt die Satzung nicht. | 2.858,00 € | 991,00 € | 3.849,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.3.1 und Abschnitt II Ziffer 1.2 |
7 Grabarten für die Urne in Grevenbroich
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrab für 4 UrnenIn einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Jede Beisetzung kostet zusätzlich 330 Euro. | 3.040,00 € | 330,00 € | 3.370,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.2.3 und Abschnitt II Ziffer 1.5 |
| Wahlgrab für 2 Urnen auf dem Kooperationsfeld, Garten der BegegnungNicht pflegefrei: Nach Paragraf 15 Absatz 6 in Verbindung mit Paragraf 13 Absatz 7 der Friedhofssatzung werden diese Grabstätten im Rahmen einer Kooperation mit einem fachlich qualifizierten Partner angeboten, und der Erwerb ist an einen Pflegevertrag mit diesem Vertragspartner für den gesamten Zeitraum des Nutzungsrechts gebunden. Was dieser Vertrag kostet, steht nicht in der Satzung. | 2.940,00 € | 330,00 € | 3.270,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.2.4 und Abschnitt II Ziffer 1.5 |
| Rasenreihengrab für eine UrneAbschnitt III Ziffer 1.3 des Gebührentarifs führt die Rasengräber ausdrücklich einschließlich der Gebühren für die Pflege für die Dauer der Nutzungszeit, und Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt dazu: Die Pflege der Rasengrabstätten mit Ausnahme der Grabplatten übernimmt der Friedhofsträger. Die steinerne Grabplatte ist nach Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung verpflichtend, im Preis aber ausdrücklich nicht enthalten: Der Nutzungsberechtigte lässt sie auf eigene Kosten von einem Steinmetzbetrieb verlegen. Was sie kostet, sagt die Satzung nicht. | 2.721,00 € | 330,00 € | 3.051,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.3.2 und Abschnitt II Ziffer 1.5 |
| RasenurnenwahlgrabIn einer Urnenrasenwahlgrabstätte können nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Abschnitt III Ziffer 1.3 des Gebührentarifs führt die Rasengräber ausdrücklich einschließlich der Gebühren für die Pflege für die Dauer der Nutzungszeit, und Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt dazu: Die Pflege der Rasengrabstätten mit Ausnahme der Grabplatten übernimmt der Friedhofsträger. Die steinerne Grabplatte ist nach Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung verpflichtend, im Preis aber ausdrücklich nicht enthalten: Der Nutzungsberechtigte lässt sie auf eigene Kosten von einem Steinmetzbetrieb verlegen. Was sie kostet, sagt die Satzung nicht. | 3.442,00 € | 330,00 € | 3.772,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.3.3 und Abschnitt II Ziffer 1.5 |
| Rasenreihengrab für eine Urne, anonymNach Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung werden die Urnen unter Ausschluss der Angehörigen bestattet, die Bestattungsstelle wird nicht bekannt gegeben, und Gestaltung und Pflege stehen allein der Friedhofsverwaltung zu. Abschnitt III Ziffer 1.3 des Gebührentarifs führt die Rasengräber ausdrücklich einschließlich der Gebühren für die Pflege für die Dauer der Nutzungszeit, und Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt dazu: Die Pflege der Rasengrabstätten mit Ausnahme der Grabplatten übernimmt der Friedhofsträger. | 2.447,00 € | 330,00 € | 2.777,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.3.4 und Abschnitt II Ziffer 1.5 |
| Urnenwahlgrab für 2 Urnen im KolumbariumUrnennischen sind nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung Grabstätten in eigens errichteten Bauwerken für zwei Urnen. Der Absatz untersagt es, die Verschlussplatten mit Vasen oder Kerzenhaltern zu versehen, sagt über die Pflege aber nichts; wir führen die Nische deshalb nicht als pflegefrei. Der Betrag gilt für die gesamte Nische. | 3.272,00 € | 330,00 € | 3.602,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.5 und Abschnitt II Ziffer 1.5 |
| Nutzung des Aschestreufeldes auf den Friedhöfen Neuenhausen, Elsen und GustorfDie günstigste Beisetzung in Grevenbroich. Nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung wird die Asche auf einem festgelegten Bereich verstreut, wenn der Verstorbene das schriftlich bestimmt hat; am Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, und Grabmale sind nicht zulässig. Eine eigene Grabstelle entsteht nicht. Auf dem Friedhof Neuenhausen ist nach Absatz 3 eine namentliche Kennzeichnung an einer Stele möglich. | 904,00 € | 133,00 € | 1.037,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 3 und Abschnitt II Ziffer 1.6 |
29 weitere Gebühren in der Satzung von Grevenbroich
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grabbereitung Kindergrab, einschließlich Ausschmückung des offenen Grabes | 550,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.1 |
| Grabbereitung Reihengrab, einschließlich Ausschmückung des offenen Grabes | 991,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.2 |
| Grabbereitung Wahlgrab, einschließlich Ausschmückung des offenen Grabes | 1.431,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.3 |
| Grabbereitung Wahlgrab als Tiefengrab, einschließlich Ausschmückung des offenen Grabes | 1.981,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.4 |
| Beisetzung von Urnen, auch in Urnenkammern | 330,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.5 |
| Ascheverstreuung | 133,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.6 |
| Beisetzung von Totgeburten und Körperteilen, wenn die Bestattung nicht in Särgen oder festen Kästen erfolgt | 220,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab | ein Dreißigstel der Gebühren nach Abschnitt III Ziffer 1.2 und 1.3 je Jahr des Wiedererwerbs, für ein Wahlgrab also 105,60 Euro je Jahr | Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 2 |
| Benutzung einer Leichenzelle ohne Dekoration, pauschal | 150,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 |
| Benutzung einer Trauerhalle einschließlich Dekoration, pauschal | 250,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 |
| Umbettung von Särgen | nach Aufwand | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 3.1 |
| Umbettung von Urnen, auch aus Urnenkammern | nach Aufwand | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 3.2 |
| Ausbettungen | nach Aufwand | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 4.1 |
| Ausbettungen von Urnen, auch aus Urnenkammern | nach Aufwand | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 4.2 |
| Tiefersetzung von Särgen | nach Aufwand | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 5 |
| Pflegegebühr bei vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, je Grabstelle und Jahr | 80,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 6.1 |
| Pflegegebühr bei vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Grabstelle und Jahr | 70,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 6.2 |
| Erlaubnis für ein Grabmal einschließlich Einfassung an einem Reihengrab | 38,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1 |
| Erlaubnis für ein Grabmal einschließlich Einfassung an einem Wahlgrab | 46,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2 |
| Erlaubnis für ein Grabmal an einem Reihengrab | 26,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 3 |
| Erlaubnis für ein Grabmal an einem Wahlgrab | 38,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 4 |
| Erlaubnis für eine Einfassung an einem Reihen- oder Urnengrab | 26,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 5 |
| Erlaubnis für eine Einfassung an einem Wahlgrab | 38,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 6 |
| Erlaubnis für eine Grababdeckung einschließlich Einfassung | 46,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 7 |
| Erlaubnis für eine Grababdeckung | 38,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 8 |
| Abräumen von Grabaufbauten an einer einstelligen Wahlgrabstätte bei Pflichtversäumnis | 250,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 9.1 |
| Abräumen einer Urnenwahlgrabstätte bei Pflichtversäumnis | 200,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 9.3 |
| Ausstellen einer Bescheinigung im Zusammenhang mit einer Bestattung | 24,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1 |
| Ausstellen einer Bescheinigung über die fristgerechte Beisetzung einer Asche | 24,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2 |
Was ein Grab in Grevenbroich über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
5.147,00 €
Reihengrab für Personen bis zu 5 Jahren in Grevenbroich, über 15 Jahre, das sind 343,13 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.1.1 und Abschnitt II Ziffer 1.1 | 697,00 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt II Ziffer 1.1 | 550,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.247,00 € |
In diesen Reihengrabfeldern werden nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung auch Tot- und Fehlgeburten sowie Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen beigesetzt; deren Beisetzung kostet nach Abschnitt II Ziffer 2 nur 220 Euro. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 fünfzehn Jahre.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR über die Erhebung von Friedhofsgebühren, mit dem Gebührentarif als Anlage, Gebührentarif in der Fassung der 2. Änderung vom 20.12.2023, beschlossen vom Verwaltungsrat am 19.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Grevenbroich offenlässt
- Die Satzung gilt für die sechzehn Friedhöfe und Friedhofsteile, die Paragraf 1 Absatz 2 der Friedhofssatzung aufzählt: Allrath, Elsen, Frimmersdorf, Gustorf, Hemmerden, Hülchrath, Kapellen, Neuenhausen an der Hauptstraße und an der Willibrordusstraße, Neukirchen, Neurath an der Glück-Auf-Straße und an der Donaustraße, Noithausen, Stadtmitte, Wevelinghoven an der Langwadener Straße und an der Zehntstraße. Drei davon sind geschlossen. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Der Gebührentarif stammt vom 20.12.2023 und gilt seit dem 01.01.2024, die Friedhofssatzung dagegen erst seit dem 27.02.2026. Die Friedhofssatzung kennt deshalb Grabarten, für die der Tarif keinen Preis nennt: die Wahlgrabstätten für Aschebeisetzungen in Urnenerdgrabsystemen nach Paragraf 15 Absatz 7, die Reihengrabstätten im Garten der Begegnung nach Paragraf 13 Absatz 7 und die muslimischen Grabstätten nach Paragraf 17. Wir erfassen sie nicht, weil eine Grabart ohne Gebühr keine Zahl hergibt. Für die Urnenerdgrabsysteme wäre das schade: Paragraf 15 Absatz 7 weist Anlage, Pflege und Gestaltung ausdrücklich allein der Friedhofsverwaltung zu.
- Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung erlaubt in einer Reihengrabstätte ausdrücklich auch die Beisetzung einer Urne. Der Tarif nennt für das Reihengrab aber nur eine einzige Nutzungsgebühr von 2.354 Euro und unterscheidet nicht nach Sarg und Urne. Eine Urnenbeisetzung in einem gewöhnlichen Reihengrab käme damit auf 2.354 Euro Nutzungsgebühr und 330 Euro Beisetzung. Wir legen dafür keine eigene Grabart an, weil der Tarif diese Kombination nicht als eigene Position führt.
- Die Ruhefrist unterscheidet sich innerhalb der Stadt: Auf den Flurstücken Neurath Flur 8 Flurstück 31 und Frimmersdorf Flur 3 Flurstück 500 beträgt sie für Leichen dreißig statt fünfundzwanzig Jahre. Der Tarif kennt für diesen Unterschied keinen eigenen Preis, ein Reihengrab kostet überall gleich viel. Wir führen die Grabart deshalb mit der Regellaufzeit von fünfundzwanzig Jahren.
- Das Rasenreihengrab für Särge nach Ziffer 1.3.1 gibt es nach Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung nur auf dem Friedhof Frimmersdorf. Ob das Grabfeld auf dem Flurstück 500 mit der dreißigjährigen Ruhefrist liegt, sagt keine der beiden Satzungen. Wir setzen fünfundzwanzig Jahre an, weil das die Regel ist.
- Die Nutzungsgebühr für ein Rasengrab enthält nach der Überschrift der Ziffer 1.3 die Pflege für die Dauer der Nutzungszeit, ausdrücklich aber nicht die Grabplatte, ihre Verlegung und ihre Beschriftung. Die Grabplatte ist nach Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung trotzdem verpflichtend und muss von einem Steinmetzbetrieb auf einem Fundament verlegt werden. Was sie kostet, steht in keiner Satzung; unsere Rasengrabpreise sind deshalb um diesen Betrag zu niedrig.
- Das Wahlgrab für zwei Urnen auf dem Kooperationsfeld nach Ziffer 1.2.4 führen wir nicht als pflegefrei, obwohl es mit 2.940 Euro fast so viel kostet wie ein Rasengrab. Paragraf 15 Absatz 6 in Verbindung mit Paragraf 13 Absatz 7 der Friedhofssatzung bindet den Erwerb an einen Pflegevertrag mit einem fachlich qualifizierten Kooperationspartner, dessen Preis nicht in der Satzung steht. Die Gemeinde übernimmt die Pflege dort gerade nicht.
- Die Urnennische im Kolumbarium nach Ziffer 1.5 führen wir ebenfalls nicht als pflegefrei. Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung verbietet zwar, die Verschlussplatte mit Vasen oder Kerzenhaltern zu versehen, sagt über die Pflege aber nichts. Ein Schmuckverbot ist keine Pflegeübernahme, und Paragraf 25 Absatz 3 legt die Instandhaltung allgemein dem Nutzungsberechtigten auf.
- Der Preis der Urnennische im Kolumbarium gilt für die gesamte Nische, in der nach Paragraf 15 Absatz 5 zwei Urnen Platz finden. Dasselbe gilt für das Wahlgrab für vier Urnen nach Ziffer 1.2.3 und das Wahlgrab für zwei Urnen auf dem Kooperationsfeld. Ein Preis je einzelner Urne steht nicht im Tarif.
- Umbettungen, Ausbettungen und Tiefersetzungen rechnet der Tarif nach Aufwand ab und nennt dafür keinen Betrag. Auch die Bestattungsleistungen, die der Tarif nicht aufführt, werden nach Abschnitt VI nach dem Stundendurchschnittswert berechnet.
- Die Benutzung einer Trauerhalle ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten und kostet nach Abschnitt I Ziffer 2 pauschal 250 Euro, die Leichenzelle nach Ziffer 1 pauschal 150 Euro.
- Bestattungen auf den Ehrenfriedhöfen sind nach Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung von Benutzungs- und Nebengebühren befreit.
- Träger der Friedhöfe sind die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR, nicht die Stadt selbst. Die Stadtbetriebe veröffentlichen für die Friedhofsverwaltung keine eigenen Öffnungszeiten. Die angegebene Rufnummer ist die der Sachbearbeiterin für Friedhofsgebühren; die Zentrale der Stadtbetriebe ist unter 02181 608-443 erreichbar.
Friedhöfe in Grevenbroich und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 25 Friedhöfe in GrevenbroichLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR über die Erhebung von Friedhofsgebühren, mit dem Gebührentarif als Anlage Gebührentarif in der Fassung der 2. Änderung vom 20.12.2023, beschlossen vom Verwaltungsrat am 19.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Grevenbroich, Friedhofssatzung vom 27.02.2026, beschlossen vom Verwaltungsrat der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR am 24.02.2026, löst die Friedhofssatzung vom 17.01.2022 ab
- Ortsrechtsammlung der Stadt Grevenbroich Bestandsverzeichnis, abgerufen am 30.08.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.