Kiel · Schleswig-Holstein · AGS 01002000
Friedhofsgebühren Kiel: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel mit Anlage Gebührenverzeichnis, vom 27. März 2025, beschlossen am 20.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.04.2025. Die Sätze gelten für alle 14 Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel, Grünflächenamt, Abteilung Friedhöfe, nicht für einzelne.
- 261,80 €
- Günstigstes Grab
- 4.874,40 €
- Teuerstes Grab
- 16
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Erdbestattung ab dem 13. Lebensjahr
Kinderwahlgrab für perinatal verstorbene Kinder
Sargwahlgrab am Familienbaum
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Kiel kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 6 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Sargwahlgrab, traditionellDas günstigste Sargwahlgrab in Kiel. Die Grabstätte ist vollflächig gärtnerisch bepflanzt, und die Nutzungsberechtigten sind nach Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe a der Friedhofssatzung für Anlage und Pflege komplett verantwortlich. | 1.767,20 € | 654,60 € | 2.421,80 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1 und Ziffer 6.1, Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe a der Friedhofssatzung |
| Sargwahlgrab, Rasengrab mit BeetDie Grabstätte liegt zu drei Fünfteln unter Rasen, die oberen zwei Fünftel sind ein Beet. Die Friedhofsverwaltung pflegt nach Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe b der Friedhofssatzung nur den Rasenstreifen, das Beet bleibt Sache der Nutzungsberechtigten. | 2.024,40 € | 654,60 € | 2.679,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2 und Ziffer 6.1, Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe b der Friedhofssatzung |
| Sargwahlgrab, RasengrabDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Kiel. Die Grabstätte liegt komplett unter Rasen, hinter ihr liegt ein Staudenstreifen für ein liegendes Grabmal. Für die komplette Anlage und Pflege ist nach Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe c der Friedhofssatzung die Friedhofsverwaltung zuständig; individuell gestalten lässt sich die Grabstätte nicht. | 2.281,70 € | 654,60 € | 2.936,30 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3 und Ziffer 6.1, Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe c der Friedhofssatzung |
| Sargwahlgrab am FamilienbaumDas teuerste Grab im Kieler Tarif. Nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung führt die Friedhofsverwaltung Unterhaltung und Pflege einschließlich der Bäume ausschließlich selbst durch. Erdbestattungen sind nur an neu gepflanzten Bäumen möglich. | 4.219,80 € | 654,60 € | 4.874,40 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.4 und Ziffer 6.1, Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Kinderwahlgrab bis zum vollendeten 12. LebensjahrFür das Grab selbst erhebt Kiel keine Nutzungsgebühr, der Tarif weist ausdrücklich 0 Euro aus. Fällig wird nur das Öffnen und Schließen der Kindergrabstätte. Die Grabstätte nimmt nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung Särge und Urnen auf. | 0,00 € | 392,80 € | 392,80 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.5 und Ziffer 6.2, Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung |
| Kinderwahlgrab für perinatal verstorbene KinderFür vor, während oder unmittelbar nach der Geburt verstorbene Kinder und für Leibesfrüchte. Auch hier erhebt Kiel keine Nutzungsgebühr für das Grab. Die Grabstätte misst nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung höchstens einen Meter mal einen Meter und nimmt Särge wie Urnen auf. | 0,00 € | 261,80 € | 261,80 € | 10 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.6 und Ziffer 6.3, Paragraf 17 der Friedhofssatzung |
Urne: 10 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenwahlgrab für 4 UrnenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden. Sie misst 1,25 mal 1,25 Meter und ist vollflächig gärtnerisch bepflanzt; Anlage und Pflege tragen nach Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe d der Friedhofssatzung die Nutzungsberechtigten. | 1.193,60 € | 130,90 € | 1.324,50 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.1 und Ziffer 6.5.1, Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe d der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab für 2 UrnenDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Kiel. Es misst 0,60 mal 0,80 Meter und nimmt bis zu zwei Urnen auf. Anlage und Pflege tragen nach Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe d der Friedhofssatzung die Nutzungsberechtigten. | 998,60 € | 130,90 € | 1.129,50 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.2 und Ziffer 6.5.1, Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe d der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab für 4 Urnen am FamilienbaumDie Beisetzung findet im Kronenbereich eines Familienbaumes statt. Nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung führt die Friedhofsverwaltung Unterhaltung und Pflege einschließlich der Bäume ausschließlich selbst durch. Erlaubt ist ein erdfarbener Findlingsstein in Stammnähe. | 3.375,90 € | 130,90 € | 3.506,80 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.3 und Ziffer 6.5.1, Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrab für 4 Urnen im ThemengrabfeldDas Grabfeld steht unter einem bestimmten Thema. Die Friedhofsverwaltung legt zwar das Grabfeld an und unterhält es, die Nutzungsberechtigten verpflichten sich mit dem Erwerb nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung aber, das Thema in der Bepflanzung ihrer eigenen Grabstätte aufzugreifen. Die Pflege des einzelnen Grabes bleibt damit bei ihnen. | 2.241,70 € | 130,90 € | 2.372,60 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.4 und Ziffer 6.5.1, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne mit GedenksteinDie Friedhofsverwaltung stellt den Gedenkstein und arbeitet Vor- und Nachnamen sowie Geburts- und Sterbejahr ein; die Kosten dafür stecken nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung schon in der Erwerbsgebühr. Die Pflege der Anlage erfolgt nach Paragraf 16 Absatz 1 durch den Friedhof. | 1.485,30 € | 130,90 € | 1.616,20 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1 und Ziffer 6.5.1, Paragraf 16 Absätze 1 und 3 der Friedhofssatzung |
| Urnengemeinschaftsgrab für 2 Urnen mit GedenksteinNeben der zuerst beigesetzten Urne bleibt der Platz für eine zweite frei. Die Grabstätte besteht, bis die Ruhefrist der zweiten Urne erfüllt ist, längstens jedoch 40 Jahre nach der ersten Beisetzung. Die Pflege der Anlage erfolgt nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung durch den Friedhof. | 3.165,50 € | 130,90 € | 3.296,40 € | 40 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.2 und Ziffer 6.5.1, Paragraf 16 Absätze 1 und 3 der Friedhofssatzung |
| Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne in RasenDas günstigste Grab in Kiel überhaupt und zugleich das günstigste pflegefreie. Die Grabplätze liegen nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung unter einer Rasenfläche oder einer Flächenbepflanzung und sind nicht gekennzeichnet. Die Pflege der Anlage erfolgt nach Paragraf 16 Absatz 1 durch den Friedhof. Der Betrag enthält 19 Prozent Umsatzsteuer. | 686,80 € | 130,90 € | 817,70 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.3 und Ziffer 6.5.1, Paragraf 16 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung |
| Urnengemeinschaftsgrab für 2 Urnen in RasenWie das Grab nach Ziffer 3.3, jedoch mit Platz für eine zweite Urne und einer Nutzungszeit von längstens 40 Jahren. Die Grabplätze sind nicht gekennzeichnet, die Pflege der Anlage erfolgt nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung durch den Friedhof. Der Betrag enthält 19 Prozent Umsatzsteuer. | 1.570,70 € | 130,90 € | 1.701,60 € | 40 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.4 und Ziffer 6.5.1, Paragraf 16 Absätze 1 und 2 der Friedhofssatzung |
| Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne am GemeinschaftsbaumWaldgrabstätte an einem dafür vorgesehenen Baum, ein Grabplatz je Urne. Das Grabfeld soll sich nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung selbst überlassen bleiben, die Pflege der Anlage erfolgt nach Paragraf 16 Absatz 1 durch den Friedhof. Abgestorbene Bäume ersetzt die Stadt. Der Betrag enthält 19 Prozent Umsatzsteuer. | 851,00 € | 130,90 € | 981,90 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.5 und Ziffer 6.5.1, Paragraf 16 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung |
| Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne am Gemeinschaftsbaum mit NamensschildWie das Grab nach Ziffer 3.5, jedoch mit einem vergänglichen Holznamensschild, das die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung auf Antrag anbringt. Der Betrag enthält 19 Prozent Umsatzsteuer. | 1.042,70 € | 130,90 € | 1.173,60 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.6 und Ziffer 6.5.1, Paragraf 16 Absätze 1 und 4 der Friedhofssatzung |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Öffnen und Schließen einer Grabstätte einschließlich Kondukt und Gruftschmuck | 654,60 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.1 |
| Öffnen und Schließen einer Kindergrabstätte | 392,80 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.2 |
| Öffnen und Schließen einer Kindergrabstätte für perinatal verstorbene Kinder | 261,80 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.3 |
| Öffnen und Schließen einer Grabstätte ohne Sarg, einschließlich Kondukt, Holzverschalung und Kiesverfüllung | 785,60 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.4 |
| Urnenbeisetzung ohne Begleitung von Angehörigen | 130,90 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.5.1 |
| Urnenbeisetzung ohne Begleitung von Angehörigen, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 149,80 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.5.2 |
| Urnenbeisetzung mit Begleitung von Angehörigen | 229,10 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.6.1, erste Zeile |
| Urnenbeisetzung mit Begleitung von Angehörigen, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 262,10 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.6.1, zweite Zeile |
| Aufschlag für die Begleitung durch Angehörige gegenüber Ziffer 6.5.1 | 98,20 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.7 |
| Nutzungsgebühr für eine Grabstätte der Landeshauptstadt Kiel, 20 Jahre, nur für Urnenbeisetzungen, die das Ordnungsamt veranlasst | 514,10 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.7 und Paragraf 19 der Friedhofssatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte | je Verlängerungsmonat anteilig aus den Gebühren der Ziffern 1 und 2 berechnet | Gebührenverzeichnis Ziffer 5 |
| Vorerwerb eines Sargwahlgrabes, 5 Jahre | 199,10 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.1 |
| Vorerwerb eines Urnenwahlgrabes für 4 Urnen, 5 Jahre | 197,30 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2 |
| Vorerwerb eines Urnenwahlgrabes für 2 Urnen, 5 Jahre | 147,30 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.3 |
| Vorerwerb am Familienbaum, 5 Jahre | 376,60 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.4 |
| Vorerwerb am Gemeinschaftsbaum, 5 Jahre, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 152,80 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.5 |
| Benutzung des Trauerraumes auf dem Urnenfriedhof | 109,30 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.1 |
| Benutzung der Kapelle auf dem Friedhof Meimersdorf | 109,30 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.2 |
| Benutzung der Kapelle auf dem Friedhof Russee | 240,40 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.3 |
| Benutzung der Kapelle auf dem Nordfriedhof | 240,40 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.4 |
| Benutzung der Kapelle auf dem Ostfriedhof | 240,40 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.5 |
| Ausgrabung eines Sarges, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 2.247,30 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 8.1 |
| Ausgrabung einer Urne, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 299,60 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 8.2 |
| Genehmigung eines liegenden Grabmals | 39,20 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 9.1 |
| Genehmigung eines stehenden Grabmals | 39,20 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 9.2 |
| Genehmigung einer Grabeinfassung | 39,20 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 9.3 |
| Standsicherheitsprüfung für ein stehendes Grabmal, je Jahr der Nutzungsdauer | 1,30 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 9.4 und Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Abnahme und Entsorgung eines liegenden Grabmals nach Ablauf des Nutzungsrechts | 83,90 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 9.5 |
| Abnahme und Entsorgung eines stehenden Grabmals nach Ablauf des Nutzungsrechts | 120,10 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 9.6 |
| Urnenversand, mit 19 Prozent Umsatzsteuer, zuzüglich Versandkosten | 51,30 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 10.0 |
| Einsäen und Rasenpflege eines Sarggrabes nach vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechts, je Jahr | 13,40 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 10.1 und Paragraf 14 Absatz 9 der Friedhofssatzung |
| Einsäen und Rasenpflege eines Urnengrabes nach vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechts, je Jahr | 6,70 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 10.2 und Paragraf 14 Absatz 9 der Friedhofssatzung |
| Laufende Pflege einer traditionellen Sargwahlgrabstätte im Auftrag der Angehörigen, je Jahr, mit Umsatzsteuer | 185,29 € | Entgelttabelle Ziffer 1.1 der Entgeltordnung vom 04.06.2026 |
| Laufende Pflege eines Sargwahlgrabes als Rasengrab mit Beet oder eines Urnenwahlgrabes für 4 Urnen im Auftrag der Angehörigen, je Jahr, mit Umsatzsteuer | 148,71 € | Entgelttabelle Ziffer 1.3 der Entgeltordnung vom 04.06.2026 |
| Laufende Pflege eines Urnenwahlgrabes für 2 Urnen einschließlich Frühjahrs- und Sommerbepflanzung und Wintereindeckung, je Jahr, mit Umsatzsteuer | 128,07 € | Entgelttabelle Ziffer 1.5 der Entgeltordnung vom 04.06.2026 |
| Sonstige gärtnerische Leistung der Friedhofsverwaltung im Auftrag der Angehörigen, je Stunde, mit Umsatzsteuer | 65,97 € | Entgelttabelle Ziffer 7.8 der Entgeltordnung vom 04.06.2026 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.921,80 €
Sargwahlgrab, traditionell in Kiel, über 25 Jahre, das sind 356,87 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Ziffer 1.1 und Ziffer 6.1, Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe a der Friedhofssatzung | 1.767,20 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Ziffer 6.1 | 654,60 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.421,80 € |
Das günstigste Sargwahlgrab in Kiel. Die Grabstätte ist vollflächig gärtnerisch bepflanzt, und die Nutzungsberechtigten sind nach Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe a der Friedhofssatzung für Anlage und Pflege komplett verantwortlich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel mit Anlage Gebührenverzeichnis, vom 27. März 2025, beschlossen am 20.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.04.2025. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die fünf städtischen Friedhöfe Urnenfriedhof, Nordfriedhof, Ostfriedhof, Friedhof Russee und Friedhof Meimersdorf. Für die sechs Kieler Friedhöfe des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Altholstein, darunter Südfriedhof und Parkfriedhof Eichhof, gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen. Nicht jede Grabart steht nach Paragraf 14 Absatz 1 auf jedem städtischen Friedhof zur Verfügung.
- Für das Kinderwahlgrab nach Ziffer 1.5 und das Kinderwahlgrab für perinatal verstorbene Kinder nach Ziffer 1.6 erhebt Kiel keine Nutzungsgebühr. Der Tarif weist dort ausdrücklich 0 Euro aus. Das ist keine Lücke in unserer Erhebung, sondern der Satzungswert.
- Die Grabstätte der Landeshauptstadt Kiel nach Ziffer 3.7 kostet 514,10 Euro und wäre damit rechnerisch das günstigste Urnengrab der Stadt. Wir führen sie nicht unter den Grabarten, weil Paragraf 19 der Friedhofssatzung sie ausschließlich für Urnenbeisetzungen vorsieht, die das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel veranlasst. Angehörige können diese Grabart nicht wählen. Der Betrag steht bei den weiteren Gebühren.
- Der Tarif führt die Urnenbeisetzung zweimal auf, unter Ziffer 6.5.1 mit 130,90 Euro und unter Ziffer 6.5.2 mit 149,80 Euro einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer. Welche Grabarten die Fassung mit Umsatzsteuer trifft, sagt die Satzung nicht, und die beiden Beträge gehen auch nicht durch Aufschlag der Steuer auseinander. Wir rechnen durchgehend mit 130,90 Euro, weil das der schmalste Satz ist.
- Die Urnenbeisetzung nach Ziffer 6.5.1 gilt ohne Begleitung von Angehörigen. Ist eine Trauergesellschaft dabei, kostet sie nach Ziffer 6.6.1 229,10 Euro, also 98,20 Euro mehr. Diesen Aufschlag enthalten unsere Beträge nicht.
- Die Benutzung eines Trauerraumes oder einer Kapelle kostet nach den Ziffern 7.1 bis 7.5 zwischen 109,30 und 240,40 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
- Für das Urnengemeinschaftsgrab für zwei Urnen nach den Ziffern 3.2 und 3.4 nennt der Tarif eine Nutzungsdauer von 40 Jahren. Die Ruhefrist einer Asche bleibt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung bei 20 Jahren; die 40 Jahre decken zwei aufeinanderfolgende Ruhefristen ab. Wir tragen deshalb 20 Jahre als Ruhefrist und 40 Jahre als Nutzungsdauer ein.
- Das Sargwahlgrab als Rasengrab mit Beet nach Ziffer 1.2 führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe b der Friedhofssatzung legt Anlage und Pflege des Beetes ausdrücklich den Nutzungsberechtigten auf, nur den Rasenstreifen pflegt die Friedhofsverwaltung.
- Das Themengrab nach Ziffer 2.4 führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt zwar, dass die Friedhofsverwaltung das Grabfeld anlegt und unterhält, verpflichtet die Nutzungsberechtigten im selben Absatz aber, das Thema in der Bepflanzung ihrer eigenen Grabstätte aufzugreifen. Die Pflege des einzelnen Grabes bleibt damit bei den Angehörigen.
- Die Entgeltordnung vom 04.06.2026 regelt gärtnerische Leistungen, die die Friedhofsverwaltung auf Auftrag übernimmt, als Jahres- oder Dauergrabpflegevertrag. Nach ihrem Paragraf 1 Absatz 2 besteht darauf kein Anspruch. Diese Entgelte sind freiwillig, machen kein Grab pflegefrei und stecken nicht in unseren Nutzungsgebühren. Wir führen vier von ihnen zum Vergleich unter den weiteren Gebühren.
- Die Ziffern 10.1 und 10.2 erheben für Einsäen und Rasenpflege 13,40 beziehungsweise 6,70 Euro je Jahr. Diese Gebühr trifft nach Paragraf 14 Absatz 9 der Friedhofssatzung nur, wer ein belegtes Grab vorzeitig zurückgibt und die Friedhofsverwaltung mit der vereinfachten Pflege bis zum Ende der Ruhefrist beauftragt. Sie ist keine laufende Pflegegebühr für die Rasengräber und steckt deshalb in keiner Nutzungsgebühr.
- Für ein stehendes Grabmal erhebt die Stadt nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung schon bei der Antragstellung eine Gebühr für die gesamte Nutzungsdauer, nach Ziffer 9.4 sind das 1,30 Euro je Jahr, bei einem Sargwahlgrab über 25 Jahre also 32,50 Euro. Dazu kommen 39,20 Euro für die Genehmigung. Ein Grabmal ist nicht vorgeschrieben, deshalb rechnen wir beides nicht in die Nutzungsgebühr ein.
- Das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechts erhebt Kiel nicht zu Beginn. Nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung können die Berechtigten das Grabmal selbst entfernen; erst wenn die Friedhofsverwaltung es tut, werden 83,90 oder 120,10 Euro nach den Ziffern 9.5 und 9.6 fällig. Die Grabbepflanzung räumt die Stadt auf eigene Kosten ab.
- Das Gebührenverzeichnis nennt für die Sargwahlgräber je einen Betrag, ohne zu sagen, ob er für die einzelne Grabbreite oder für die ganze Grabstätte gilt. Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung lässt ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten zu, Absatz 9 setzt eine Sargwahlgrabstätte mit 2,50 mal 1,25 Meter an, und die Entgelttabelle rechnet ausdrücklich je weiterer Breite ab. Wir lesen den Betrag deshalb als Preis für eine Grabbreite.
- Ziffer 5 rechnet die Verlängerung eines Nutzungsrechts anteilig je Verlängerungsmonat aus den Gebühren der Ziffern 1 und 2. Einen festen Monats- oder Jahresbetrag nennt der Tarif nicht, deshalb steht bei dieser Position kein Betrag. Nach Paragraf 15 Absatz 8 der Friedhofssatzung wird höchstens um 25 Jahre ab Antragstellung verlängert. Die Urnengemeinschaftsgräber der Ziffer 3 sind nicht verlängerbar, ihr Nutzungsrecht erlischt nach Paragraf 13 Absatz 3 automatisch.
- Die Stadt veröffentlicht ihr Ortsrecht als PDF hinter Verweisen mit einer Dokumentkennung. Ändert die Stadt diese Kennung, gehen unsere Verweise ins Leere. Das Verzeichnis selbst steht auf kiel.de im Bereich Politik und Verwaltung unter Ortsrecht und Bekanntmachungen.
Weiter im Verzeichnis
- Die 14 Friedhöfe in KielLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
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- Gebührenblatt GeraZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt JenaZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WeimarZum Gegenrechnen
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel mit Anlage Gebührenverzeichnis vom 27. März 2025, beschlossen am 20.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.04.2025
- Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 27. März 2025, beschlossen am 20.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025
- Entgeltordnung für die städtischen Friedhöfe in Kiel mit Anlage Entgelttabelle vom 04.06.2026, beschlossen am 21.05.2026, Entgelttabelle mit Stand 31.03.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.