Sankt Augustin, Nordrhein-Westfalen, AGS 05382056
Friedhofsgebühren in Sankt Augustin, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2, mit dem Gebührentarif als Anlage, vom 15.12.2010, in Kraft seit 23.12.2010, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 03.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Sankt Augustin und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Sankt Augustin, Friedhofsverwaltung.
- 858,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 5.094,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 15
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung ungeachtet des Alters der oder des Verstorbenen
Totgeburtengrab, mit Beisetzung
Wahlgrab als Tiefengrab, Tiefenbestattung, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung
Was ein Grab in Sankt Augustin kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Sankt Augustin
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrab, eine Stelle für Erdbestattung umfassendDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung für 30 Jahre verliehen. Ein mehrstelliges Wahlgrab kostet nach Ziffer 1.2 denselben Betrag je Stelle. In jedem Wahlgrab dürfen je Stelle bis zu drei Urnen zusätzlich beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.1.1 je Jahr 111 Euro. Die Pflege obliegt nach Paragraf 34 Absatz 1 den Nutzungsberechtigten. | 3.330,00 € | 1.202,00 € | 4.532,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe A Ziffer 1.1 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 3 |
| Wahlgrab als Tiefengrab, TiefenbestattungIn einem Tiefengrab können nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung zwei Leichen übereinander bestattet werden. Die Grabbereitung von 1.524 Euro gilt für die Beisetzung in drei Metern Tiefe und fällt je Bestattung an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1 je Jahr 119 Euro. | 3.570,00 € | 1.524,00 € | 5.094,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe A Ziffer 1.3 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 9 |
| TotgeburtengrabSondergrabstätte für bestattungspflichtige Totgeburten ab 500 Gramm nach Paragraf 22 der Friedhofs- und Bestattungssatzung. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 zehn Jahre, die Verlängerung ist um fünf oder zehn Jahre möglich und kostet je Jahr 30 Euro. Die Pflege obliegt nach Paragraf 22 Absatz 2 den Angehörigen. | 300,00 € | 558,00 € | 858,00 € | 10 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.1 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 1 |
| Einzelgrab als Kindergrab für Verstorbene bis einschließlich fünf JahreDie Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung ungeachtet des Alters 25 Jahre. Der Wiedererwerb ist nach Paragraf 17 Absatz 1 für 5, 10, 15, 20 oder 25 Jahre möglich und kostet je Jahr 24,20 Euro. | 605,00 € | 558,00 € | 1.163,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.2 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 2 |
| Einzelgrab für Erwachsene und Kinder über fünf JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Sankt Augustin. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung nicht möglich, der Tarif nennt dafür auch keinen Jahressatz. | 2.459,00 € | 1.148,00 € | 3.607,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.3 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 4 |
| Einzelgrab mit Grabhülle für Erwachsene und Kinder über fünf JahreBei einer Sargbeisetzung im Grabhüllensystem beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung nur 15 Jahre. Die Grabbereitung ist mit 1.471 Euro die teuerste im Reihengrabbereich, sodass das Grab insgesamt teurer wird als das gewöhnliche Einzelgrab. | 2.276,00 € | 1.471,00 € | 3.747,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.4 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 5 |
| Anonymes Reihengrab für ErdbestattungNach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung lässt die gärtnerische Gestaltung des Grabfeldes keine Rückschlüsse auf die Lage einzelner Särge zu, und Angehörige dürfen an der Beisetzung nicht teilnehmen. Es gibt also keine Einzelgrabstelle zu pflegen. Die Stadt errichtet nach Absatz 2 ein Denkmal zum Gedenken. Das Nutzungsrecht ist auf die Ruhefrist beschränkt. | 2.686,00 € | 1.095,00 € | 3.781,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.8 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 10 |
| Rasengrab für ErdbestattungNach Paragraf 21 Absatz 4 der Friedhofs- und Bestattungssatzung übernimmt der Friedhofsträger das Mähen des Rasens, und die Kosten sind für die gesamte Nutzungszeit im Erwerbspreis enthalten. Grabschmuck ist nach Absatz 3 nicht zulässig; der Nutzungsberechtigte muss dagegen binnen drei Monaten eine bündig eingelassene liegende Grabplatte anbringen lassen, die er selbst bezahlt. | 2.686,00 € | 1.095,00 € | 3.781,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.10 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 10 |
7 Grabarten für die Urne in Sankt Augustin
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenwahlgrab zur Beisetzung von zwei Urnen, je StelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 19 b Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung für 20 Jahre verliehen, in jeder Stelle dürfen zwei Urnen beigesetzt werden. Die Grabbereitung fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.1 je Jahr 74 Euro. | 1.480,00 € | 343,00 € | 1.823,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe A Ziffer 1.4 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 6 |
| UrnengrabUrnenreihengrabstätte nach Paragraf 19 a der Friedhofs- und Bestattungssatzung, 1,00 mal 0,70 Meter groß und für eine Urne vorgesehen. Die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre, ein Wiedererwerb ist wie beim Reihengrab nicht möglich. | 1.017,00 € | 343,00 € | 1.360,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.5 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 6 |
| UrnenbaumgrabNach Paragraf 19 d Absatz 4 der Friedhofs- und Bestattungssatzung werden die Baumgrabstätten durch die Friedhofsverwaltung gepflegt, und Pflegeeingriffe in Gehölzbestand und Bodenwuchs erfolgen ausschließlich durch sie. Die Beisetzung muss in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen, der Name kommt auf eine zentrale Gedenkstele. Eine Verlängerung ist nach Absatz 2 nicht möglich. | 1.161,00 € | 316,00 € | 1.477,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.6 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 7 |
| Urnennische in einer Urnenstele für zwei UrnenDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 19 c Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung für die Ruhefrist von 15 Jahren verliehen und kann für 5, 10 oder 15 Jahre wiedererworben werden. Der Betrag gilt für die ganze Nische, in der bis zu zwei Urnen Platz finden; die Grabbereitung fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.7.1 je Jahr 161 Euro. | 2.415,00 € | 189,00 € | 2.604,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.7 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 8 |
| Anonymes UrnenreihengrabAnonyme Grabstätte nach Paragraf 20 der Friedhofs- und Bestattungssatzung. Eine Einzelgrabstelle zum Pflegen gibt es nicht, das Nutzungsrecht ist auf die Ruhefrist von 15 Jahren beschränkt. | 1.050,00 € | 316,00 € | 1.366,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.9 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 11 |
| Rasengrab für UrnenbeisetzungDie Pflege übernimmt nach Paragraf 21 Absatz 4 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Friedhofsträger, die Kosten stecken im Erwerbspreis. In einem Urnenrasengrab dürfen zwei Urnen beigesetzt werden, wenn die Verstorbenen ein Paar waren oder in nachweislich enger Verbundenheit standen; dann ist das Nutzungsrecht zu verlängern. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.11.1 je Jahr 70 Euro. | 1.050,00 € | 316,00 € | 1.366,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.11 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 11 |
| AschestreufeldDas günstigste Grab in Sankt Augustin. Die Asche wird nach Paragraf 19 e der Friedhofs- und Bestattungssatzung auf einem gekennzeichneten Feld verstreut, wenn der Verstorbene das schriftlich bestimmt hat. Private Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig, eine Einzelgrabstelle zum Pflegen entsteht nicht. | 944,00 € | 177,00 € | 1.121,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.12 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 12 |
39 weitere Gebühren in der Satzung von Sankt Augustin
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grabbereitung für Totgeburten | 558,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 1 |
| Grabbereitung für Personen bis einschließlich fünf Jahre | 558,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 2 |
| Grabbereitung für Personen über fünf Jahre im Wahlgrab | 1.202,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 3 |
| Grabbereitung für Personen über fünf Jahre im Reihengrab | 1.148,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 4 |
| Grabbereitung für Personen über fünf Jahre im Reihengrab mit Grabhülle | 1.471,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 5 |
| Grabbereitung für die Beisetzung einer Urne | 343,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 6 |
| Grabbereitung für ein Urnenbaumgrab | 316,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 7 |
| Grabbereitung für eine Urnennische | 189,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 8 |
| Grabbereitung für alle Personen bei Tiefenbestattung in drei Metern | 1.524,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 9 |
| Grabbereitung für ein Rasen- oder anonymes Reihengrab | 1.095,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 10 |
| Grabbereitung für ein Rasen- oder anonymes Urnengrab | 316,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 11 |
| Grabbereitung für das Aschestreufeld | 177,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 12 |
| Verlängerung der Nutzungszeit eines Wahlgrabs, je Jahr und Stelle | 111,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe A Ziffer 1.1.1 |
| Verlängerung der Nutzungszeit eines Tiefengrabs, je Jahr | 119,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe A Ziffer 1.3.1 |
| Verlängerung der Nutzungszeit eines Urnenwahlgrabs, je Jahr | 74,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe A Ziffer 1.4.1 |
| Verlängerung der Nutzungszeit eines Totgeburtengrabs, je Jahr | 30,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.1.1 |
| Verlängerung der Nutzungszeit eines Kindergrabs, je Jahr | 24,20 € | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.2.1 |
| Verlängerung der Nutzungszeit einer Urnennische, je Jahr | 161,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.7.1 |
| Verlängerung der Nutzungszeit eines Urnenrasengrabs, je Jahr | 70,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Buchstabe B Ziffer 1.11.1 |
| Zeitgleiche Grabbeigabe | 67,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 13.1 |
| Nachträgliche Grabbeigabe | 343,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 13.2 |
| Verlegen von Grauwacke-Trittplatten am Totgeburtengrab | 88,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 14 Buchstabe a |
| Verlegen von Grauwacke-Trittplatten am Kinder- oder Urnengrab | 118,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 14 Buchstabe b |
| Verlegen von Grauwacke-Trittplatten am Reihengrab | 118,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 14 Buchstabe c |
| Verlegen von Grauwacke-Trittplatten am Wahlgrab | 147,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 14 Buchstabe d |
| Ausgraben eines Leichnams während der Ruhefrist | 2.276,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe B Ziffer 1.1 |
| Ausgraben eines Leichnams nach Ablauf der Ruhefrist | 1.417,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe B Ziffer 1.2 |
| Ausgraben einer Urne | 450,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe B Ziffer 1.3 |
| Wiederbeisetzung des Leichnams oder der Urne auf einem Friedhof der Stadt Sankt Augustin | Gebühr nach Abschnitt II Buchstabe A, also nach der Grabbereitung | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe B Ziffer 2 |
| Genehmigung einer Grabtafel als liegender Grabstein | 77,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe C Ziffer 1 |
| Genehmigung eines stehenden Denkmals bis 1 Quadratmeter | 83,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe C Ziffer 2 |
| Genehmigung eines stehenden Denkmals über 1 Quadratmeter | 95,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe C Ziffer 3 |
| Genehmigung einer Grabeinfassung am Reihen- oder Wahlgrab | 107,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe C Ziffer 4 |
| Genehmigung einer Grabeinfassung am Kinder- oder Urnengrab | 83,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe C Ziffer 5 |
| Genehmigung einer Grababdeckung am Reihen- oder Wahlgrab | 95,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe C Ziffer 6 |
| Genehmigung einer Grababdeckung am Kinder- oder Urnengrab | 83,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe C Ziffer 7 |
| Benutzung der Leichenkammer | 330,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe D Ziffer 1 |
| Benutzung der Trauerhalle einschließlich Nebenleistungen bei einer Beisetzung | 320,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe D Ziffer 2 |
| Aufgeben einer Grabstelle vor Ablauf der Ruhefrist, je Jahr bis zum Ablauf der Ruhefrist und unabhängig von der Grabart | 87,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe F |
Was ein Grab in Sankt Augustin über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
12.332,00 €
Wahlgrab, eine Stelle für Erdbestattung umfassend in Sankt Augustin, über 30 Jahre, das sind 411,07 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt I Buchstabe A Ziffer 1.1 und Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 3 | 3.330,00 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt II Buchstabe A Ziffer 1 | 1.202,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 4.532,00 € |
Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung für 30 Jahre verliehen. Ein mehrstelliges Wahlgrab kostet nach Ziffer 1.2 denselben Betrag je Stelle. In jedem Wahlgrab dürfen je Stelle bis zu drei Urnen zusätzlich beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.1.1 je Jahr 111 Euro. Die Pflege obliegt nach Paragraf 34 Absatz 1 den Nutzungsberechtigten.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2, mit dem Gebührentarif als Anlage, vom 15.12.2010, in Kraft seit 23.12.2010, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 03.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Sankt Augustin offenlässt
- Die Satzung gilt für die sieben kommunalen Friedhöfe der Stadt Sankt Augustin. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Die Urnennische in der Urnenstele führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 34 Absatz 4 der Friedhofs- und Bestattungssatzung sagt ausdrücklich, dass die Friedhofsverwaltung die Herstellung und Pflege von Grabstätten nicht übernimmt; Paragraf 19 c über die Urnenstelen enthält keine Ausnahme davon. Dass an einer Nische wenig zu pflegen ist, ändert am Wortlaut nichts.
- Die Landschaftsgrabfelder und Themengärten nach Paragraf 24 der Friedhofs- und Bestattungssatzung führen wir nicht. Das Nutzungsrecht ist dort an einen Dauerpflegevertrag mit einem Kooperationspartner der Stadt gebunden, dessen Preis nicht in der Satzung steht, und der Gebührentarif nennt für diese Grabfelder keine eigene Ziffer. Pflegefrei sind sie nach unserer Regel nicht, weil nicht die Stadt die Pflege trägt.
- Das mehrstellige Wahlgrab nach Ziffer 1.2 kostet denselben Betrag je Stelle wie das einstellige nach Ziffer 1.1. Wir führen deshalb nur eine Grabart und nennen den Fall im Hinweis.
- Beim Rasengrab für Erdbestattungen und beim anonymen Reihengrab nennt der Tarif dieselben Beträge, ebenso beim Rasengrab für Urnen und beim anonymen Urnenreihengrab. Wir führen sie trotzdem getrennt, weil die Friedhofs- und Bestattungssatzung sie in Paragraf 20 und Paragraf 21 als verschiedene Grabarten regelt.
- Für das Aschestreufeld nennt die Friedhofs- und Bestattungssatzung in Paragraf 19 e keine eigene Nutzungszeit. Wir setzen die Ruhezeit für Aschen von 15 Jahren an, weil der Tarif das Feld unter dem Erwerb des Nutzungsrechts führt und keine andere Frist erkennbar ist.
- Das Rasengrab verlangt vom Nutzungsberechtigten nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung binnen drei Monaten eine liegende Grabplatte von mindestens 40 mal 40 Zentimetern. Deren Kosten trägt er selbst, sie stehen nicht im Gebührentarif und sind in unseren Beträgen nicht enthalten. Dasselbe gilt für die Gravur auf der Gedenkstele des Baumgrabes und für die Beschriftung der Verschlussplatte der Urnennische, die beide durch einen Steinmetzbetrieb zu beauftragen sind.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, eine Jahresgebühr auf jedes Grab und ein Vervielfältiger aus der Haushaltssatzung bestehen in Sankt Augustin nicht. Die Pflegegebühr von 87 Euro je Jahr nach Abschnitt II Buchstabe F fällt nur an, wenn eine Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist zurückgegeben wird, und ist deshalb nicht Teil des Grabpreises.
- Die Benutzung der Trauerhalle kostet 320 Euro und die der Leichenkammer 330 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
- Die Stadt veröffentlicht die Friedhofsgebührensatzung nur als Lesefassung mit einem Deckblatt, das die elf Änderungssatzungen aufzählt. Die einzelnen Änderungssatzungen ab der sechsten stehen nicht mehr im Netz. Wir konnten den Tarif deshalb nicht gegen den Wortlaut der 11. Änderungssatzung gegenprüfen. Die Datei ist nach Angabe der Downloadseite zuletzt am 17.03.2025 aktualisiert worden, also nach dem Inkrafttreten dieser Änderung.
- Der Gebührentarif springt in der Gliederung von Buchstabe D auf Buchstabe F. Ein Abschnitt E fehlt in der veröffentlichten Fassung.
Friedhöfe in Sankt Augustin und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2, mit dem Gebührentarif als Anlage vom 15.12.2010, in Kraft seit 23.12.2010, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 03.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Sankt Augustin, Ortsrecht 67.1 vom 17.12.2008, in Kraft seit 01.01.2009, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 06.12.2017, gültig ab 01.01.2018
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.