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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bad Nauheim · Hessen · AGS 06440002

Friedhofsgebühren in Bad Nauheim, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim, Stadtrecht 2-121, beschlossen am 24.02.2022, ausgefertigt am 25.02.2022, in Kraft seit 01.03.2022, mit einer zweiten Preisspalte Gebühr ab 01.01.2023, die heute gilt. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bad Nauheim und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bad Nauheim, Friedhofsverwaltung.

200,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Gemeinschaftliche Bestattungsanlage für totgeborene Kinder und Föten, mit Beisetzung

4.230,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle, mit Beisetzung

13
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Leichen und Aschen, einheitlich

Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofsordnung

Was ein Grab in Bad Nauheim kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Bad Nauheim führt 13 Grabarten. Die günstigste ist Gemeinschaftliche Bestattungsanlage für totgeborene Kinder und Föten mit 200,00 €, die teuerste Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle mit 4.230,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim, Stadtrecht 2-121, beschlossen am 24.02.2022, ausgefertigt am 25.02.2022, in Kraft seit 01.03.2022, mit einer zweiten Preisspalte Gebühr ab 01.01.2023, die heute gilt.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

6 Grabarten für die Erdbestattung in Bad Nauheim

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Bad Nauheim. Die Grabstätte wird der Reihe nach belegt und für die Ruhefrist von 25 Jahren zugeteilt; ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung nicht möglich. In der ersten Preisspalte, gültig vom 01.03.2022 bis 31.12.2022, stand 1.360 Euro.1.500,00 €1.600,00 €3.100,00 €25 J.Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung, jeweils Spalte Gebühr ab 01.01.2023, sowie Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung
Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. LebensjahresDie Grabstätte misst nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofsordnung 1,00 mal 0,50 Meter.495,00 €525,00 €1.020,00 €25 J.Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung, jeweils Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Anonyme Erdreihengrabstätte in einem Rasenfeld für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Bad Nauheim. Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt ausdrücklich, dass die Bestattung in einem einheitlich angelegten Rasenfeld erfolgt, welches von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Die Beisetzungsstelle wird nach Absatz 2 weder ausgewiesen noch kenntlich gemacht; Grabkreuze, Namensschilder, Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet. In der ersten Preisspalte stand 1.615 Euro.1.900,00 €1.600,00 €3.500,00 €25 J.Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung, jeweils Spalte Gebühr ab 01.01.2023, sowie Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung
Anonyme Erdreihengrabstätte in einem Rasenfeld für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. LebensjahresDas Rasenfeld wird nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung von der Friedhofsverwaltung gepflegt.630,00 €525,00 €1.155,00 €25 J.Paragraf 8 Absatz 1 Buchstabe d und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung, jeweils Spalte Gebühr ab 01.01.2023, sowie Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung
Erdwahlgrabstätte, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle; jede weitere Grabstelle kostet nach Buchstabe b denselben Satz. Das Nutzungsrecht läuft 40 Jahre, die Ruhefrist einer einzelnen Beisetzung 25 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 1 je Grabstelle und je Jahr 65,75 Euro. In eine Erdwahlgrabstätte kann zusätzlich eine Aschenurne beigesetzt werden; der Urnenplatz kostet nach Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c 335 Euro, die Beisetzung nach Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe d 665 Euro.2.630,00 €1.600,00 €4.230,00 €40 J.Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a und b sowie Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung, jeweils Spalte Gebühr ab 01.01.2023, sowie Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofsordnung
Gemeinschaftliche Bestattungsanlage für totgeborene Kinder und FötenDie Anlage auf dem Kernstadtfriedhof nimmt totgeborene Kinder auf, die vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden oder bei der Geburt weniger als 500 Gramm wogen, sowie Föten. Nach Paragraf 32 Absatz 3 der Friedhofsordnung wird kein individuelles Nutzungsrecht erworben, eine Nutzungsgebühr erhebt der Tarif deshalb nicht; es fällt nur die Bestattungsgebühr von 200 Euro an, die in beiden Preisspalten gleich hoch ist. Die Laufzeit ist die allgemeine Ruhefrist von 25 Jahren nach Paragraf 13 Absatz 4. Pflege, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Anlage übernimmt nach Paragraf 32 Absatz 2 die Friedhofsverwaltung.0,00 €200,00 €200,00 €25 J.Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührenordnung, Spalte Gebühr ab 01.01.2023, sowie Paragraf 32 der Friedhofsordnung

7 Grabarten für die Urne in Bad Nauheim

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Bad Nauheim. Die Grabstätte misst 0,70 mal 0,70 Meter und nimmt eine Aschenurne auf; ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. In der ersten Preisspalte stand 810 Euro.850,00 €500,00 €1.350,00 €25 J.Paragraf 8 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, jeweils Spalte Gebühr ab 01.01.2023, sowie Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofsordnung
Anonyme Urnenreihengrabstätte in einem RasenfeldDas günstigste Grab in Bad Nauheim überhaupt und zugleich pflegefrei. Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt ausdrücklich, dass die Beisetzung in einem einheitlich angelegten Rasenfeld erfolgt, welches von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Die Beisetzungsstelle wird nicht kenntlich gemacht. In der ersten Preisspalte stand 665 Euro.710,00 €500,00 €1.210,00 €25 J.Paragraf 8 Absatz 2 Buchstabe b und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, jeweils Spalte Gebühr ab 01.01.2023, sowie Paragraf 26 Absatz 1 der Friedhofsordnung
Personifizierte Urnenreihengrabstätte in einem RasenfeldParagraf 27 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt, die Grabstätten sind einheitlich gestaltet und werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Zulässig ist nur eine einheitliche Granitplatte von 0,50 mal 0,50 Meter; Grabkreuze, Namensschilder, Grabschmuck und Anpflanzungen sind nicht gestattet. Der Betrag ist in beiden Preisspalten gleich hoch.840,00 €500,00 €1.340,00 €25 J.Paragraf 8 Absatz 2 Buchstabe c und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, jeweils Spalte Gebühr ab 01.01.2023, sowie Paragraf 27 Absatz 1 der Friedhofsordnung
Personifizierte Urnenreihengrabstätte im Bereich historischer GrabmaleParagraf 28 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt wörtlich dasselbe wie beim Rasenfeld: Die Grabstätten sind einheitlich gestaltet und werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Der Betrag ist in beiden Preisspalten gleich hoch.840,00 €500,00 €1.340,00 €25 J.Paragraf 8 Absatz 2 Buchstabe d und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, jeweils Spalte Gebühr ab 01.01.2023, sowie Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofsordnung
Urnenwahlgrabstätte für bis zu 2 UrnenDie Grabstätte misst einen mal einen Meter. Das Nutzungsrecht läuft 40 Jahre, die Ruhefrist einer Beisetzung 25 Jahre. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe a je Jahr 42,25 Euro.1.690,00 €500,00 €2.190,00 €40 J.Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, jeweils Spalte Gebühr ab 01.01.2023, sowie Paragraf 29 Absatz 1 der Friedhofsordnung
Urnenwahlgrabstätte für bis zu 4 UrnenDie Grabstätte misst 1,00 mal 1,20 Meter. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe b je Jahr 47,50 Euro. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an.1.900,00 €500,00 €2.400,00 €40 J.Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe b und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, jeweils Spalte Gebühr ab 01.01.2023, sowie Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofsordnung
Urnenwahlgrabstätte als BaumgrabDie Grabstätte liegt im Wurzelbereich eines Baumes und nimmt bis zu zwei Urnen auf. Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt, die Grabstätten sind einheitlich gestaltet und werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt; der Baumbestand soll im Übrigen naturbelassen bleiben. Zulässig ist nur eine Granitplatte von 0,70 mal 0,70 Meter. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe c je Jahr 52,50 Euro.2.100,00 €500,00 €2.600,00 €40 J.Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe c und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung, jeweils Spalte Gebühr ab 01.01.2023, sowie Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofsordnung

24 weitere Gebühren in der Satzung von Bad Nauheim

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Bestattung einer Leiche nach Vollendung des 5. Lebensjahres in einer Erdgrabstätte1.600,00 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Bestattung einer Leiche bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres in einer Erdgrabstätte525,00 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Beisetzung einer Aschenurne in einer Urnengrabstätte500,00 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Beisetzung einer Aschenurne in einer Erdwahlgrabstätte665,00 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe d, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Bestattung totgeborener Kinder vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche oder unter 500 Gramm sowie von Föten in der Gemeinschaftlichen Bestattungsanlage200,00 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe e, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Bestattung einer Leiche außerhalb der regulären Dienstzeiten2.100,00 €Paragraf 6 Ziffer 7, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Beisetzung einer Aschenurne in einer Urnengrabstätte außerhalb der regulären Dienstzeiten800,00 €Paragraf 6 Ziffer 8, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Beisetzung einer Aschenurne in einer Erdwahlgrabstätte außerhalb der regulären Dienstzeiten950,00 €Paragraf 6 Ziffer 9, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Urnenplatz in einer Erdwahlgrabstätte335,00 €Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Benutzung eines Kühlfaches, je angefangenem Tag40,00 €Paragraf 6 Ziffer 1, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Benutzung einer Trauerhalle oder des Kirchenraumes Wisselsheim380,00 €Paragraf 6 Ziffer 2, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Benutzung einer Trauerhalle oder des Kirchenraumes Wisselsheim außerhalb der regulären Dienstzeiten740,00 €Paragraf 6 Ziffer 10, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Nutzung einer Orgel25,00 €Paragraf 6 Ziffer 3, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Berechtigungskarte für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof, Einzelgenehmigung78,00 €Paragraf 6 Ziffer 4 Buchstabe a, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Berechtigungskarte für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof, für ein Jahr206,00 €Paragraf 6 Ziffer 4 Buchstabe b, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Genehmigung zur Aufstellung einer Grabeinfassung oder eines Grabmales41,00 €Paragraf 6 Ziffer 5, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Trägerdienst, je Mitarbeiter95,00 €Paragraf 6 Ziffer 6, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Erdarbeiten bei der Ausbettung einer Leiche nach Vollendung des 5. Lebensjahres2.215,00 €Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe a, in beiden Preisspalten gleich
Erdarbeiten bei der Ausbettung einer Leiche bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres1.600,00 €Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe b, in beiden Preisspalten gleich
Erdarbeiten bei der Ausbettung einer Aschenurne1.100,00 €Paragraf 7 Absatz 2 Buchstabe c, in beiden Preisspalten gleich
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle und je Jahr65,75 €Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a und b, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte für bis zu 2 Urnen, je Jahr42,25 €Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe a, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen, je Jahr47,50 €Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe b, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte als Baumgrab, je Jahr52,50 €Paragraf 10 Absatz 2 Buchstabe c, Spalte Gebühr ab 01.01.2023
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim, Stadtrecht 2-121, beschlossen am 24.02.2022, ausgefertigt am 25.02.2022, in Kraft seit 01.03.2022, mit einer zweiten Preisspalte Gebühr ab 01.01.2023, die heute gilt.

Was ein Grab in Bad Nauheim über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.600,00 €

Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in Bad Nauheim, über 25 Jahre, das sind 384,00 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 8 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung, jeweils Spalte Gebühr ab 01.01.2023, sowie Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung1.500,00 €
BestattungParagraf 5 Absatz 1 Buchstabe a, Spalte Gebühr ab 01.01.20231.600,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde3.100,00 €

Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Bad Nauheim. Die Grabstätte wird der Reihe nach belegt und für die Ruhefrist von 25 Jahren zugeteilt; ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofsordnung nicht möglich. In der ersten Preisspalte, gültig vom 01.03.2022 bis 31.12.2022, stand 1.360 Euro.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim, Stadtrecht 2-121, beschlossen am 24.02.2022, ausgefertigt am 25.02.2022, in Kraft seit 01.03.2022, mit einer zweiten Preisspalte Gebühr ab 01.01.2023, die heute gilt. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

12 Fragen, die die Satzung von Bad Nauheim offenlässt

  • Der Gebührentarif führt in jeder Tabelle zwei Preisspalten nebeneinander, überschrieben mit Gebühr ab 01.03.2022 und Gebühr ab 01.01.2023. Wir haben durchgehend die zweite Spalte genommen, weil ihr Datum das jüngste ist, das nicht in der Zukunft liegt. Die erste Spalte gilt seit dem 01.01.2023 nicht mehr. Bei den Ausbettungsgebühren nach Paragraf 7 und bei drei weiteren Positionen sind beide Spalten gleich hoch.
  • Die Gebührenordnung ist vom 25.02.2022 und damit über drei Jahre alt. Wir haben in derselben Sitzung nach einer jüngeren Fassung gesucht: Das Verzeichnis Stadtrecht und Satzungen der Stadt verlinkt unter Friedhof genau zwei Dateien, 2-120 Friedhofsordnung ab 01.03.2022 und 2-121 Gebührenordnung ab 01.03.2022, und keine Änderungssatzung. Die Seite der Friedhofsverwaltung bietet dieselben beiden Dateien zum Herunterladen an, und ihre Dateigrößen stimmen mit den von uns gelesenen Dokumenten überein. Die vollständige Sitemap der Stadt mit 3.274 Adressen enthält zum Friedhofsrecht nur die beiden amtlichen Bekanntmachungen vom 25.02.2022; jüngere Bekanntmachungen zum Friedhof betreffen den Ablauf von Reihen- und Wahlgrabstätten, nicht die Gebühren. Die zweite Preisspalte sorgt außerdem dafür, dass die geltenden Beträge aus dem Jahr 2023 stammen und nicht aus 2022.
  • Die Ruhefristen stehen nicht in der Gebührenordnung, sondern in Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofsordnung: einheitlich 25 Jahre für Leichen und Aschen. Bei den Wahlgrabstätten läuft das Nutzungsrecht dagegen 40 Jahre. Wir haben deshalb Nutzungsdauer und Ruhefrist bei diesen Grabarten unterschiedlich gefüllt, 40 und 25 Jahre.
  • Für die Gemeinschaftliche Bestattungsanlage nach Paragraf 32 der Friedhofsordnung erhebt der Tarif keine Nutzungsgebühr, weil nach Absatz 3 kein individuelles Nutzungsrecht erworben wird. Die Nutzungsgebühr steht deshalb auf null, es fällt nur die Bestattungsgebühr von 200 Euro an. Als Laufzeit haben wir die allgemeine Ruhefrist von 25 Jahren eingetragen; eine eigene Laufzeit nennt die Friedhofsordnung für diese Anlage nicht.
  • Der Urnenplatz in einer Erdwahlgrabstätte nach Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c ist keine eigene Grabart, sondern ein Zusatz zu einer bestehenden Erdwahlgrabstätte. Er kostet 335 Euro Nutzungsgebühr und 665 Euro Beisetzungsgebühr und steht deshalb unter den weiteren Gebühren, nicht unter den Grabarten.
  • Die Bestattungsgebühr enthält nach Paragraf 5 Absatz 2 das Schützen der Nachbargrabstätten samt nachträglicher Reinigung, die Herstellung und Schließung des Grabes, das Abfahren und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubes und den Transport des Grabschmuckes zum Grab. Die Gräber werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung nur durch das Friedhofspersonal oder Beauftragte der Friedhofsverwaltung ausgehoben, geöffnet und geschlossen.
  • Wir haben durchweg den Satz für die regulären Dienstzeiten angesetzt. Außerhalb der Dienstzeiten kostet die Erdbestattung 2.100 statt 1.600 Euro, die Urnenbeisetzung 800 statt 500 Euro und die Urnenbeisetzung in einer Erdwahlgrabstätte 950 statt 665 Euro.
  • Die Benutzung einer Trauerhalle oder des Kirchenraumes Wisselsheim kostet 380 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Dasselbe gilt für das Kühlfach mit 40 Euro je angefangenem Tag, die Orgel mit 25 Euro und den Trägerdienst mit 95 Euro je Mitarbeiter.
  • Eine gesonderte Abräumgebühr gibt es nicht. Nach Paragraf 8 Absatz 3 und Paragraf 9 Absatz 3 sind die Räumung der Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit sowie die Benutzung der Friedhofseinrichtungen zur Grabpflege, etwa die Wasserentnahme und die Abraumbeseitigung, bereits in der Nutzungsgebühr enthalten. Das ist keine Grabpflege durch die Stadt und begründet für sich genommen kein pflegefreies Grab.
  • Die Urnenwahlgrabstätten für bis zu 2 und für bis zu 4 Urnen führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 29 der Friedhofsordnung sagt über ihre Pflege nichts, und Paragraf 38 Absatz 1 verpflichtet alle Grabstätten mit Ausnahme der anonymen, der mit Platten abgedeckten und der Gemeinschaftlichen Bestattungsanlage zur Bepflanzung und dauernden Instandhaltung durch die Berechtigten.
  • Die Gebührenordnung gilt für die sechs städtischen Friedhöfe, die nach Paragraf 1 der Gebührenordnung zu einer einheitlichen Einrichtung zusammengefasst sind: Kernstadtfriedhof, Nieder-Mörlen, Rödgen, Schwalheim, Steinfurth und Wisselsheim. Nach Friedhöfen gestaffelte Beträge gibt es nicht.
  • Bei vorzeitiger Rückgabe einer Grabstätte durch Verzichtserklärung erstattet die Stadt nach Paragraf 3 Absatz 3 der Gebührenordnung keine Gebühren.

Friedhöfe in Bad Nauheim und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.