Bruchsal · Baden-Württemberg · AGS 08215009
Friedhofsgebühren in Bruchsal, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsatzung der Stadt Bruchsal mit Gebührenverzeichnis, vom Gemeinderat beschlossen und ausgefertigt am 25.11.2025, bekanntgemacht und gesiegelt am 15.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bruchsal und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bruchsal.
- 1.574,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 5.660,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 16
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung im Normalgrab, Sarg aus weichem Holz
Urnenreihengrab, mit Beisetzung
Wiesen- und Baumgrab für Erdbeisetzungen, einschließlich Wiesenpflege, mit Beisetzung
Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b
Was ein Grab in Bruchsal kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
7 Grabarten für die Erdbestattung in Bruchsal
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab für die Bestattung von Personen ab dem vollendeten 8. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Bruchsal. Nach Paragraf 11 Absatz 5 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsatzung ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Reihengräbern nicht möglich. | 1.281,00 € | 2.042,00 € | 3.323,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.1.1 und Ziffer 1.1 |
| Erdreihengrab im Rasenfeld (Feld 53), einschließlich RasenpflegeNach Paragraf 12 Absatz 9 der Friedhofsatzung wird das Reihengräberrasenfeld auf dem Friedhof in Bruchsal (Feld 53) ausschließlich von der Stadt gepflegt und unterhalten. Die Tarifzeile weist die Rasenpflege als Bestandteil der Gebühr aus. Grabkreuze sind zulässig, sonstiger Grabschmuck nicht. | 2.571,00 € | 2.042,00 € | 4.613,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.1.2 und Ziffer 1.1 |
| Erdwahlgrab an Wegen und in Feldern für die Bestattung von Personen ab dem vollendeten 8. LebensjahrDie Verlängerung kostet nach derselben Ziffer 88 Euro je Jahr. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 13 Absatz 2 Nummer 1.3 der Friedhofsatzung für 20 Jahre verliehen. | 1.652,00 € | 2.042,00 € | 3.694,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.1 und Ziffer 1.1 |
| Erdwahlgrab an Fußwegen oder im Feld für die Bestattung von Personen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr (Kindergrab)Die Verlängerung kostet nach derselben Ziffer 45 Euro je Jahr. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 13 Absatz 2 Nummer 1.2 der Friedhofsatzung für 20 Jahre verliehen; Paragraf 11 Absatz 6 nennt für Kindergräber dagegen eine Ruhezeit von 10 Jahren. | 905,00 € | 1.047,00 € | 1.952,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.2 und Ziffer 1.2 |
| Erdwahlpflegegrab (Genossenschaftsgrab)Nicht pflegefrei: Die Tarifzeile verlangt für die Pflege des Genossenschaftsgrabs einen Pflegevertrag mit der Genossenschaft der Badischen Friedhofsgärtner. Dessen Preis steht nicht in der Satzung. Die Verlängerung kostet 88 Euro je Jahr. | 1.795,00 € | 2.042,00 € | 3.837,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.3 und Ziffer 1.1 |
| Erdwahlgrab an einem HauptwegDie Verlängerung kostet nach derselben Ziffer 115 Euro je Jahr. | 2.316,00 € | 2.042,00 € | 4.358,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.4 und Ziffer 1.1 |
| Wiesen- und Baumgrab für Erdbeisetzungen, einschließlich WiesenpflegeNach Paragraf 13 Absatz 17 der Friedhofsatzung werden die Baum- und Wiesenfelder (Feld 70 und 77) ausschließlich durch die Stadt gepflegt, die Mahd erfolgt ein- bis zweimal jährlich. Eine individuelle Gestaltung, Bepflanzung oder Dekoration ist untersagt. Die Verlängerung kostet 161 Euro je Jahr. | 3.618,00 € | 2.042,00 € | 5.660,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.5.1 und Ziffer 1.1 |
9 Grabarten für die Urne in Bruchsal
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDie günstigste Grabart in Bruchsal. Die Ruhezeit für Urnen beträgt nach Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsatzung 20 Jahre. | 828,00 € | 746,00 € | 1.574,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.1.4 und Ziffer 2.1 |
| Urnenreihengrab im Rasenfeld (Feld 53), einschließlich RasenpflegeNach Paragraf 12 Absatz 9 der Friedhofsatzung pflegt und unterhält die Stadt das Rasenfeld Feld 53 ausschließlich selbst. Paragraf 11 Absatz 2 nennt für diese Grabart auch den Friedhof Untergrombach, Feld 1. | 1.514,00 € | 746,00 € | 2.260,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.1.3 und Ziffer 2.1 |
| Urnenreihengrab in einem anonymen Urnenfeld (Feld 72), einschließlich RasenpflegeNach Paragraf 12 Absatz 8 der Friedhofsatzung wird das anonyme Urnenfeld (Feld 72) ausschließlich von der Stadt gepflegt und unterhalten; Grabmale, Grabausstattungen und Grabschmuck sind dort nicht zulässig. | 1.403,00 € | 746,00 € | 2.149,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.1.5 und Ziffer 2.1 |
| Wiesen- und Baumgrab für Urnenbeisetzungen, einschließlich WiesenpflegeNach Paragraf 13 Absatz 17 der Friedhofsatzung pflegt die Stadt die Baum- und Wiesenfelder (Feld 70 und 77) ausschließlich selbst. Die Verlängerung kostet 161 Euro je Jahr. | 3.418,00 € | 746,00 € | 4.164,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.5.2 und Ziffer 2.1 |
| UrnenwahlgrabDie Verlängerung kostet nach derselben Ziffer 87 Euro je Jahr. | 1.508,00 € | 746,00 € | 2.254,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.6 und Ziffer 2.1 |
| Urnenwahlgrab am HauptwegDie Verlängerung kostet nach derselben Ziffer 115 Euro je Jahr. | 2.264,00 € | 746,00 € | 3.010,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.7 und Ziffer 2.1 |
| Urnenwahlpflegegrab (Genossenschaftsgrab)Nicht pflegefrei: Die Tarifzeile verlangt für die Pflege des Genossenschaftsgrabs einen Pflegevertrag mit der Genossenschaft der Badischen Friedhofsgärtner. Dessen Preis steht nicht in der Satzung. Die Verlängerung kostet 87 Euro je Jahr. | 1.488,00 € | 746,00 € | 2.234,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.8 und Ziffer 2.1 |
| Urnenkammer im KolumbariumDie Beisetzungsgebühr nach Ziffer 2.2 gilt ohne Steinmetzarbeiten und schließt das Herausnehmen der Urne nach Ablauf der Ruhefrist ein. Nicht als pflegefrei geführt: Die Satzung sagt nirgends, dass die Stadt die Nische pflegt, und Paragraf 21 Absatz 8 verlangt vom Berechtigten, den angebrachten Schmuck regelmäßig zu pflegen. Die Verlängerung kostet 146 Euro je Jahr. | 2.923,00 € | 746,00 € | 3.669,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.9 und Ziffer 2.2 |
| Steinstele mit Rasenpflege, UrnenreihengrabNach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofsatzung obliegt die Pflege der Grabfelder mit gemeinschaftlicher Stele oder zentralem Findling ausschließlich der Stadt; eine individuelle Gestaltung der einzelnen Grabstätten ist nicht zulässig. Die Zeile steht zwar unter der Überschrift der Wahlgräber, bezeichnet die Grabart aber als Urnenreihengrab und nennt als einzige Zeile der Ziffer 4.2 keinen Verlängerungssatz. | 1.957,00 € | 746,00 € | 2.703,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.10 und Ziffer 2.1 |
41 weitere Gebühren in der Satzung von Bruchsal
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung einer Person ab dem vollendeten 8. Lebensjahr | 2.042,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.1 |
| Erdbestattung einer Person bis zum vollendeten 8. Lebensjahr | 1.047,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.2 |
| Erdbestattung je Person in einem Tiefgrab | 2.457,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.3 |
| Bestattung von Kleinkindern bis 2 Jahre, Tot- und Fehlgeburten sowie Körperteilen | 309,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 1.4 |
| Beisetzung einer Urne in einer Urnengrabstätte oder Erdgrabstätte | 746,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.1 |
| Beisetzung einer Urne in einer Urnenkammer im Kolumbarium, ohne Steinmetzarbeiten | 746,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 2.2 |
| Trägerdienst mit 4 Trägern für den Transport des Sarges zur Grabstätte | 296,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.2.1 |
| Trägerdienst mit 6 Trägern für den Transport des Sarges zur Grabstätte | 418,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.2.2 |
| Nutzung der Trauerhalle | 439,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.1 |
| Nutzung des Abschiedsraums | 309,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.2 |
| Nutzung des Urnenraums | 176,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.3 |
| Kühlung | 113,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.4 |
| Aufbahrung | 113,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 3.1.5 |
| Aufschlag je Tiefbestattung in einem Grab nach Ziffer 4.2.1, 4.2.3 oder 4.2.4, für die entsprechende Ruhefrist | 2.100,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.11.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts, wenn die Grabstätte nur noch als Gedenkstätte genutzt wird | Ermäßigung der Nutzungsrechtsgebühr um 50 Prozent | Gebührenverzeichnis Ziffer 4.2.13 |
| Umbettung einer Leiche innerhalb des Friedhofs, innerhalb der Ruhefrist | 4.395,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.1.1 |
| Umbettung einer Leiche innerhalb des Friedhofs, nach der Ruhefrist | 3.686,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.1.2 |
| Umbettung eines Kindes unter 8 Jahren | Ermäßigung der Gebühr um 50 Prozent | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.1.3 |
| Ausgrabung einer Leiche zur Überführung an einen anderen Bestattungsplatz, innerhalb der Ruhefrist | 3.792,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.2.1 |
| Ausgrabung einer Leiche zur Überführung an einen anderen Bestattungsplatz, nach der Ruhefrist | 1.833,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.2.2 |
| Ausgrabung eines Kindes unter 8 Jahren | Ermäßigung der Gebühr um 50 Prozent | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.2.3 |
| Ausgrabung einer Urne zur Überführung an einen anderen Bestattungsplatz | 1.459,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.3.1 |
| Ausgrabung einer Urne mit Wiederbestattung in einer Urnen- oder Erdgrabstätte innerhalb des Friedhofs | 1.361,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.3.2 |
| Ausgrabung einer Urne mit Wiederbestattung innerhalb des Friedhofs im Kolumbarium, ohne Steinmetzarbeiten | 1.220,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.3.3 |
| Herausnehmen einer Urne aus einer Urnenkammer zur Überführung an einen anderen Bestattungsplatz | 468,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.4.1 |
| Herausnehmen einer Urne aus einer Urnenkammer mit Wiederbestattung innerhalb des Friedhofs in ein Kolumbarium | 934,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.4.2 |
| Herausnehmen einer Urne aus einer Urnenkammer mit Wiederbestattung in einer Urnen- oder Erdgrabstätte innerhalb des Friedhofs | 733,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 6.4.3 |
| Erneutes Ausstellen einer Verleihungsurkunde (Graburkunde) | 47,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.1 |
| Vorzeitiger Verzicht auf ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab | 71,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.2 |
| Umschreibung von Grabnutzungsrechten | 74,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.3 |
| Verwaltungsgebühr bei vernachlässigter Grabpflege oder gefährdeter Standsicherheit, Anhörung | 76,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.4 |
| Verwaltungsgebühr bei vernachlässigter Grabpflege oder gefährdeter Standsicherheit, Ersatzvornahme | 121,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.5 |
| Sonstige Leistungen der Verwaltung nach Zeitaufwand | 67,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.6 |
| Zustimmung zu einer Umbettung bei Feuer- und Erdbestattung | 141,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.7 |
| Genehmigungsverfahren zur Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals oder einer sonstigen Grabausstattung | 103,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.8 |
| Prüfgebühr für aufgestellte Grabmale, die nach der Technischen Anleitung Grabmal jährlich zu kontrollieren sind | 94,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.9 |
| Zulassung von Gewerbetreibenden auf allen Friedhöfen, Dauer 5 Jahre | 136,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.10 |
| Verwaltungsgebühr bei Ermittlung der bestattungspflichtigen Personen sowie Anordnung der Bestattung durch die Ortspolizeibehörde | 322,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.11 |
| Ausstellung eines Leichenpasses | 42,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.12 |
| Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine Feuerbestattung | 25,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.13 |
| Genehmigung einer Ausnahme für eine Bestattung nach Paragraf 33 Bestattungsgesetz, nach Zeitaufwand | 67,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer 7.14 |
Was ein Grab in Bruchsal über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.523,00 €
Erdreihengrab für die Bestattung von Personen ab dem vollendeten 8. Lebensjahr in Bruchsal, über 20 Jahre, das sind 426,15 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Ziffer 4.1.1 und Ziffer 1.1 | 1.281,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Ziffer 1.1 | 2.042,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.323,00 € |
Die günstigste Erdbestattung in Bruchsal. Nach Paragraf 11 Absatz 5 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofsatzung ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Reihengräbern nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsatzung der Stadt Bruchsal mit Gebührenverzeichnis, vom Gemeinderat beschlossen und ausgefertigt am 25.11.2025, bekanntgemacht und gesiegelt am 15.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
10 Fragen, die die Satzung von Bruchsal offenlässt
- Als Beisetzungsgebühr ist der schmalste Satz erfasst, also ohne Trauerhalle und ohne Trägerdienst. Die Anmerkung in Ziffer 1.5 nimmt die Gebühren für Leichenträger ausdrücklich aus der Bestattungsgebühr heraus, Paragraf 8 Absatz 5 der Friedhofsatzung lässt aber zu, dass der Sarg von Angehörigen zur Grabstätte getragen wird. Wer den Trägerdienst der Stadt in Anspruch nimmt, zahlt nach Ziffer 3.2.1 zusätzlich 296 Euro für vier Träger oder nach Ziffer 3.2.2 418 Euro für sechs Träger; die Nutzung der Trauerhalle kostet nach Ziffer 3.1.1 weitere 439 Euro.
- Die Genehmigungsgebühr für ein Grabmal von 103 Euro nach Ziffer 7.8 und die Prüfgebühr nach der Technischen Anleitung Grabmal von 94 Euro nach Ziffer 7.9 sind nicht in die Nutzungsgebühr eingerechnet, weil sie nur anfallen, wenn ein Grabmal aufgestellt wird. Auf den Rasen-, Wiesen-, Baum- und anonymen Feldern sind Grabmale nach Paragraf 12 Absatz 8 und 9 sowie Paragraf 13 Absatz 17 gar nicht zulässig, die Gebühren fallen dort also nie an.
- Das Gebührenverzeichnis verweist in den Ziffern 4.1, 4.2, 4.2.11.1 und 4.2.11.2 auf die Paragrafen 11 und 12 einer Friedhofsordnung. In der Neufassung vom 01.01.2026 stehen die Reihengräber jedoch in Paragraf 12 und die Wahlgräber in Paragraf 13. Die Verweise sind offenbar aus der alten Fassung übernommen worden.
- Die Ruhezeit für Kinder zwischen 2 und 8 Jahren ist widersprüchlich geregelt: Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b nennt für Personen im Normalgrab 20 Jahre, Paragraf 11 Absatz 6 für Kindergräber bis zum vollendeten 8. Lebensjahr dagegen 10 Jahre. Erfasst ist beim Kindergrab die Nutzungszeit von 20 Jahren, die Paragraf 13 Absatz 2 Nummer 1.2 für das Nutzungsrecht ausdrücklich nennt.
- Für Kleinkinder bis 2 Jahre sowie für Tot- und Fehlgeburten nennt Ziffer 1.4 eine Bestattungsgebühr von 309 Euro, das Gebührenverzeichnis führt dafür aber keine eigene Grabgebühr. Welche Grabart in diesen Fällen vergeben wird und was sie kostet, geht aus der Satzung nicht hervor.
- Särge aus Hartholz oder mit Metalleinsatz verlängern die Ruhezeit nach Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 2 und 3 auf 35 beziehungsweise 40 Jahre. Einen eigenen Tarif dafür gibt es nicht; nach Ziffer 4.2.11 erhöht sich die Gebühr im gleichen Verhältnis zur Regelnutzungsdauer von 20 Jahren. Der genaue Betrag ist deshalb nicht erfasst, sondern zu berechnen.
- Das Abräumen der Grabfläche ist nach der Anmerkung in Ziffer 1.5 nicht in der Bestattungsgebühr enthalten. Einen Tarif dafür führt das Gebührenverzeichnis nicht; nach Paragraf 20 Absatz 2 und Paragraf 21 Absatz 6 hat der Verfügungs- oder Nutzungsberechtigte selbst abzuräumen.
- Die Erdwahlpflegegräber nach Ziffer 4.2.3 und die Urnenwahlpflegegräber nach Ziffer 4.2.8 sind trotz des Wortes Pflegegrab nicht pflegefrei. Die Tarifzeilen verlangen einen Pflegevertrag mit der Genossenschaft der Badischen Friedhofsgärtner, dessen Preis nicht in der Satzung steht und deshalb hier fehlt.
- Die Urnenkammer im Kolumbarium ist nicht als pflegefrei geführt. Die Satzung sagt an keiner Stelle, dass die Stadt die Nische pflegt, und Paragraf 21 Absatz 8 verlangt vom Berechtigten, den an der Kolumbarienmauer angebrachten Schmuck regelmäßig zu pflegen.
- Zur Aktualität: Suchmaschinen liefern für Bruchsal weiterhin ältere Dateien mit den Namen Friedhofssatzung mit Änderungssatzung und Gebührenverzeichnis sowie eine Fassung mit dem Zusatz Stand 1. Januar 2022. Die erste Adresse gibt inzwischen 404 zurück. Nachgesehen wurde in der Ortsrechtsübersicht, in der Liste der öffentlichen Bekanntmachungen und auf der Friedhofsseite der Stadt; alle drei führen als jüngsten Friedhofseintrag ausschließlich die Neufassung der Friedhofssatzung vom 15.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Eine spätere Änderungssatzung ist nicht ersichtlich.
Friedhöfe in Bruchsal und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in BruchsalLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsatzung der Stadt Bruchsal mit Gebührenverzeichnis vom Gemeinderat beschlossen und ausgefertigt am 25.11.2025, bekanntgemacht und gesiegelt am 15.12.2025, gültig ab 01.01.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.