Kamp-Lintfort · Nordrhein-Westfalen · AGS 05170020
Friedhofsgebühren in Kamp-Lintfort, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort mit Gebührentarif, Ortsrecht 6 IV b, vom 20.07.2026, beschlossen vom Rat am 14.07.2026, gültig ab 01.08.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Kamp-Lintfort und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Kamp-Lintfort, Friedhofsverwaltung.
- 904,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.734,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 11
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung, Regelfall
Grabstelle im Aschestreufeld, mit Beisetzung
Pflegefreie Reihengrabstätte, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Kamp-Lintfort kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Kamp-Lintfort
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Kindergrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung 15 Jahre. Ein Wiedererwerb des Verfügungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 grundsätzlich nicht möglich; für Kindergrabstätten kann die Friedhofsverwaltung auf Antrag eine Ausnahme zulassen. | 1.045,00 € | 196,00 € | 1.241,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe a und Abschnitt II Buchstabe b |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Kamp-Lintfort. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Verfügungsberechtigte verantwortlich. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich. | 2.185,00 € | 459,00 € | 2.644,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe b und Abschnitt II Buchstabe c |
| Reihengrabstätte im muslimischen GrabfeldDas Grabfeld ist nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nach Mekka ausgerichtet. Die Grabstätte kann ein- oder mehrstellig erworben werden, und anders als bei den übrigen Reihengrabstätten ist ein Wiedererwerb des Verfügungsrechts nach Absatz 3 auf Antrag möglich. Einen Satz für diesen Wiedererwerb nennt der Gebührentarif nicht. | 2.185,00 € | 459,00 € | 2.644,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe c und Abschnitt II Buchstabe c |
| Pflegefreie ReihengrabstätteDas einzige pflegefreie Erdgrab in Kamp-Lintfort. Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung erfolgt die Bestattung in einem Gemeinschaftsfeld, dessen Anlage und Unterhaltung der Stadt Kamp-Lintfort obliegt; eine individuelle Mitgestaltung ist nicht zulässig. Ein Grabmal darf nach Absatz 3 aufgestellt werden, Blumenschmuck außer im November nicht. | 3.275,00 € | 459,00 € | 3.734,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe d und Abschnitt II Buchstabe c |
| Wahlgrabstätte, erste GrabstelleJede weitere Grabstelle kostet nach Buchstabe b 2.456 Euro. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. Das Nutzungsrecht kann nach Absatz 2 jeweils um fünf, höchstens um 25 Jahre wiedererworben werden; die Verlängerung kostet nach Ziffer 5 des Gebührentarifs je Grabstelle und angefangenem Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Verleihungsgebühr. Auf einer Wahlgrabstelle dürfen nach Absatz 3 bis zu vier Urnen beigesetzt werden. | 3.275,00 € | 459,00 € | 3.734,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe a und Abschnitt II Buchstabe c |
6 Grabarten für die Urne in Kamp-Lintfort
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Grabstelle im AschestreufeldDie günstigste Grabart in Kamp-Lintfort und das günstigste pflegefreie Grab. Das Aschestreufeld wird nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung als naturnahes Gemeinschaftsgrabfeld angelegt, ein einzelnes Grab ist nicht erkennbar und ein Grabmal darf nicht gesetzt werden. Die Verstreuung erfolgt nach Absatz 1 durch das beauftragte Bestattungsunternehmen und setzt eine schriftliche Bestimmung der oder des Verstorbenen voraus. | 535,00 € | 369,00 € | 904,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 3 Buchstabe d und Abschnitt II Buchstabe d |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Kamp-Lintfort. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Verfügungsberechtigte verantwortlich. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 18 Absatz 1 nicht möglich. | 1.310,00 € | 369,00 € | 1.679,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 3 Buchstabe a und Abschnitt II Buchstabe d |
| Anonyme UrnenreihengrabstätteNach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung erfolgt die Beisetzung in einem Gemeinschaftsfeld, auf dem weder ein Grab erkennbar ist noch ein Denkmal gesetzt werden darf; Blumenschmuck ist nur am Gemeinschaftsgrabmal zulässig. Eine Einzelgrabstelle zum Pflegen gibt es damit nicht. Die Beisetzung erfolgt nach Absatz 3 unter Ausschluss der Angehörigen und setzt nach Absatz 2 den Willen der oder des Verstorbenen voraus. | 1.770,00 € | 369,00 € | 2.139,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 3 Buchstabe b und Abschnitt II Buchstabe d |
| BaumgrabstätteNach Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung erfolgt die Beisetzung in einem Gemeinschaftsfeld, dessen Anlage und Unterhaltung der Stadt Kamp-Lintfort obliegt; eine individuelle Mitgestaltung der Grabfläche oder des Grabfeldes ist nicht zulässig. Blumenschmuck ist nach Absatz 2 außer im November nicht gestattet. | 2.160,00 € | 369,00 € | 2.529,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 3 Buchstabe c und Abschnitt II Buchstabe d |
| Urnenwahlgrabstätte, je GrabstelleDie Zahl der beisetzbaren Urnen richtet sich nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung nach der Anzahl der erworbenen Grabstellen. Im Übrigen gelten nach Absatz 2 die Bestimmungen über Wahlgrabstätten, also auch die Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5 des Gebührentarifs je Grabstelle und angefangenem Jahr ein Fünfzehntel der Verleihungsgebühr. | 1.450,00 € | 369,00 € | 1.819,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 4 Buchstabe a und Abschnitt II Buchstabe d |
| Nische in einer Urnenstele für bis zu zwei UrnenDie Urnenstele ist nach Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofssatzung ein oberirdisches Urnensystem mit verschließbaren Nischen für bis zu zwei Urnen je Nische. Der Vorerwerb oder die Wahl einer bestimmten Nische ist nach Absatz 2 nicht möglich. Das Nutzungsrecht kann nach Absatz 3 jeweils um fünf, höchstens um 15 Jahre wiedererworben werden; wird es nicht wiedererworben, setzt die Friedhofsverwaltung die Urnen ohne weitere Namensnennung an anderer Stelle des Friedhofs bei. Wir führen die Nische nicht als pflegefrei, weil die Satzung dazu nichts sagt. | 2.355,00 € | 150,00 € | 2.505,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 4 Buchstabe b und Abschnitt II Buchstabe e |
31 weitere Gebühren in der Satzung von Kamp-Lintfort
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung von Tot- und Fehlgeburten sowie von aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten | 150,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe a |
| Bestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 196,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe b |
| Bestattung von Verstorbenen ab dem 6. Lebensjahr | 459,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe c |
| Beisetzung in einer Urnengrabstätte | 369,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe d |
| Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsgrabanlage | 369,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe f |
| Beisetzung in einer Urnenstele | 150,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Buchstabe e |
| Nutzungsrecht an einer Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsgrabanlage, zuzüglich der Pflegekosten als Fremdleistung einer Pflegefirma | 1.115,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 4 Buchstabe c |
| Wahlgrabstätte, jede weitere Grabstelle über die erste hinaus | 2.456,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 Buchstabe b |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je Grabstelle und angefangenem Jahr | ein Fünfundzwanzigstel der Verleihungsgebühr | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte, einer Urnengemeinschaftsgrabstätte oder einer Urnenstele, je Grabstelle oder Kammer und angefangenem Jahr | ein Fünfzehntel der Verleihungsgebühr | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 5 |
| Benutzung eines Leichenraumes, je angefangenem Tag | 43,00 € | Gebührentarif Abschnitt III Buchstabe a |
| Benutzung des Gefrierraumes, je angefangenem Tag | 359,00 € | Gebührentarif Abschnitt III Buchstabe b |
| Benutzung der Friedhofskapelle | 245,00 € | Gebührentarif Abschnitt III Buchstabe c |
| Annahme eines Sarges ohne Benutzung des Leichenraumes | 100,00 € | Gebührentarif Abschnitt III Buchstabe d |
| Ausgrabung oder Umbettung von Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr | 600,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Buchstabe a |
| Ausgrabung oder Umbettung von Verstorbenen ab dem 6. Lebensjahr | 1.500,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Buchstabe b |
| Ausgrabung einer Urne | 330,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Buchstabe c |
| Abräumen vorhandener Bepflanzungen auf einer Grabstätte vor einer Bestattung durch die Friedhofsverwaltung | 175,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe a |
| Zuschlag für Bestattungen, die später als eineinhalb Stunden vor dem Ende der Dienstzeit des Friedhofspersonals beginnen | 160,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe b |
| Genehmigung von Grabmalen, Einfassungen sowie Voll- und Teilabdeckungen, je Antrag | 100,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe c |
| Abräumen einer einstelligen Wahlgrabstätte einschließlich Entsorgung bei Verzicht oder Entzug des Nutzungsrechts | 260,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe d Ziffer 1 |
| Abräumen einer zweistelligen Wahlgrabstätte einschließlich Entsorgung bei Verzicht oder Entzug des Nutzungsrechts | 335,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe d Ziffer 2 |
| Abräumen einer drei- und mehrstelligen Wahlgrabstätte, je weitere Stelle zusätzlich zum Satz der zweistelligen | 50,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe d Ziffer 3 |
| Abräumen einer Reihengrabstätte einschließlich Entsorgung bei Verzicht oder Entzug des Nutzungsrechts | 230,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe e |
| Abräumen einer Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätte bei Verzicht oder Entzug des Nutzungsrechts | 190,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe f |
| Ausräumen einer Urnenstele bei Verzicht oder Entzug des Nutzungsrechts | 100,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe g |
| Erneuerung eines entzogenen Nutzungsrechts | 50,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe h |
| Unterhaltungsgebühr für die Restlaufzeit der Ruhefrist bei Wahlgrabstätten nach vorzeitiger Rückgabe, je Jahr | 160,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe i |
| Unterhaltungsgebühr für die Restlaufzeit der Ruhefrist bei Reihengrabstätten nach vorzeitiger Rückgabe, je Jahr | 135,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe j |
| Unterhaltungsgebühr für die Restlaufzeit der Ruhefrist bei Urnengrabstätten nach vorzeitiger Rückgabe, je Jahr | 85,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe k |
| Sonstige Leistungen, die der Gebührentarif nicht aufführt | nach den tatsächlich entstandenen Kosten | Gebührentarif Abschnitt V Buchstabe l |
Was ein Grab in Kamp-Lintfort über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
5.141,00 €
Kindergrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Kamp-Lintfort, über 15 Jahre, das sind 342,73 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe a und Abschnitt II Buchstabe b | 1.045,00 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt II Buchstabe a | 196,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.241,00 € |
Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung 15 Jahre. Ein Wiedererwerb des Verfügungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 grundsätzlich nicht möglich; für Kindergrabstätten kann die Friedhofsverwaltung auf Antrag eine Ausnahme zulassen.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort mit Gebührentarif, Ortsrecht 6 IV b, vom 20.07.2026, beschlossen vom Rat am 14.07.2026, gültig ab 01.08.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Kamp-Lintfort offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof Dachsberg und den Friedhof Hoerstgen. Auf dem Friedhof Hoerstgen sind nach Paragraf 13 Absatz 2 nur die Reihengrabstätte, die pflegefreie Reihengrabstätte, die Wahlgrabstätte, die Urnenreihengrabstätte, die Urnenwahlgrabstätte und die Urnengemeinschaftsgrabanlage zugelassen; die übrigen Grabarten gibt es nur auf dem Dachsberg.
- Ob eine jüngere Fassung besteht, haben wir im Amtsblattarchiv der Stadt geprüft. Die Satzung wurde am 23.07.2026 in Ausgabe 16 des Jahrgangs 2026 bekannt gemacht; die Ausgaben 17 vom 30.07.2026, 18 vom 27.08.2026 und 19 vom 03.09.2026, die zuletzt erschienene, nennen das Wort Friedhof nicht. Der Wortlaut der Ortsrechtsfassung stimmt mit der Bekanntmachung überein.
- Die Urnengemeinschaftsgrabanlage führen wir nicht als Grabart. Der Gebührentarif nennt 1.115 Euro zuzüglich der Pflegekosten als Fremdleistung einer Pflegefirma, und Paragraf 24 Absatz 2 der Friedhofssatzung verpflichtet den Nutzungsberechtigten zum Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages für die gesamte Ruhezeit. Die Höhe dieser Pflegekosten steht nicht in der Satzung. Der Tarifbetrag allein wäre keine Untergrenze, sondern eine falsche Zahl: Mit ihm wäre die Anlage für 1.484 Euro das günstigste gewöhnliche Urnengrab der Stadt. Pflegefrei ist sie ebenfalls nicht, weil die Stadt sich nach Paragraf 24 Absatz 1 für Unterhaltung und Pflege Dritter bedient und der Nutzungsberechtigte diese bezahlt. Den Tarifbetrag führen wir unter den weiteren Gebühren.
- Die Nische in einer Urnenstele führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 22 der Friedhofssatzung sagt nichts über die Pflege, und die Unterhaltungssätze der Paragrafen 15 und 23 gelten ausdrücklich nur für die pflegefreie Reihengrabstätte und die Baumgrabstätte. Schweigen ist kein Beleg.
- Die Nutzungszeiten nennt die Satzung nicht als Zahl. Jede Grabart wird für die Dauer der Ruhezeit vergeben, und Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung setzt diese auf 25 Jahre für Erdbestattungen und auf 15 Jahre für Aschen sowie für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Ziffer 5 des Gebührentarifs bestätigt das, indem sie die Verlängerung mit einem Fünfundzwanzigstel, bei Urnengrabstätten mit einem Fünfzehntel der Verleihungsgebühr je Jahr bemisst.
- Für die Grabstelle im Aschestreufeld setzen wir die Beisetzungsgebühr für eine Urnengrabstätte von 369 Euro an. Der Gebührentarif führt das Aschestreufeld unter den Urnenreihengrabstätten, nennt aber in Abschnitt II keine eigene Position dafür. Nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung verstreut das beauftragte Bestattungsunternehmen die Asche, nicht die Friedhofsverwaltung; ob die Stadt daneben die volle Beisetzungsgebühr erhebt, sagt der Tarif nicht.
- Für Tot- und Fehlgeburten richtet Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung ein eigenes Reihengrabfeld ein. Abschnitt I des Gebührentarifs nennt dafür keine Grabgebühr, nur Abschnitt II Buchstabe a eine Bestattungsgebühr von 150 Euro. Wir führen deshalb keine eigene Grabart.
- Ehrengrabstätten und Kriegsopfergräber nach Paragraf 25 der Friedhofssatzung führen wir nicht. Ihre Zuerkennung, Anlage und Unterhaltung obliegt der Stadt, erwerben kann man sie nicht, und der Gebührentarif nennt sie nicht.
- Die Wahlgrabstätte kostet für die erste Grabstelle 3.275 Euro, für jede weitere 2.456 Euro. Wir setzen den Preis der ersten Grabstelle an, weil er der Preis einer einstelligen Grabstätte ist.
- Für den Wiedererwerb des Verfügungsrechts an einer muslimischen Reihengrabstätte, den Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung ausdrücklich zulässt, nennt der Gebührentarif keinen Satz. Ziffer 5 des Tarifs erfasst nur Wahlgrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, Urnengemeinschaftsgrabstätten und Urnenstelen.
- Die Unterhaltungsgebühren des Abschnitts V Buchstaben i bis k von 160, 135 und 85 Euro je Jahr sind kein Zuschlag auf jedes Grab. Sie fallen nach Paragraf 26 der Friedhofssatzung nur an, wenn ein Nutzungsrecht vorzeitig zurückgegeben wird und die Stadt die Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit unterhält. Dasselbe gilt für die Abräumgebühren des Buchstabens d bis g, die Verzicht oder Entzug voraussetzen.
- Die Benutzung der Friedhofskapelle kostet 245 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, ebenso wenig der Zuschlag von 160 Euro für Bestattungen, die spät am Tag beginnen.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht; sie bittet darum, für Termine außerhalb der Öffnungszeiten vorher anzurufen. Wir nennen deshalb die veröffentlichten Zeiten der Leichenhalle.
Friedhöfe in Kamp-Lintfort und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 8 Friedhöfe in Kamp-LintfortLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort mit Gebührentarif, Ortsrecht 6 IV b vom 20.07.2026, beschlossen vom Rat am 14.07.2026, gültig ab 01.08.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Kamp-Lintfort, Ortsrecht 6 IV a, mit Ruhezeiten, Nutzungszeiten und Pflegeregeln Neufassung vom 20.07.2026, gültig ab 01.08.2026
- Amtsblatt der Stadt Kamp-Lintfort Nummer 16/2026, Bekanntmachung der Neufassung der Friedhofssatzung ab Seite 2 und der Friedhofsgebührensatzung ab Seite 23 vom 23.07.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.