Balingen · Baden-Württemberg · AGS 08417002
Friedhofsgebühren in Balingen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsordnung der Stadt Balingen mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 27.01.2009 in der Fassung vom 16.12.2025, 15. Änderung, öffentlich bekanntgemacht am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Balingen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Balingen.
- 800,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 8.320,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 17
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Leichen und Aschen in Balingen, Erzingen, Heselwangen, Streichen und Zillhausen
Grabstelle für Sternenkinder, mit Beisetzung
Rasenwahlgrab, doppelbreit, mit Beisetzung
Paragraf 8 der Friedhofsordnung
Was ein Grab in Balingen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Balingen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ReihengrabDie günstigste Erdbestattung in Balingen. In der Kernstadt beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung 20 Jahre, in Endingen, Engstlatt, Ostdorf, Weilstetten und Roßwangen dagegen 25 Jahre, bei gleicher Gebühr. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist bei Reihengräbern nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung nicht möglich. | 2.090,00 € | 870,00 € | 2.960,00 € | 20 J. | Ziffer 4.1.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.2 |
| RasenreihengrabNach Paragraf 19 Absatz 7 der Friedhofsordnung werden Rasengräber von der Stadt mit Rasen eingesät und während der ganzen Nutzungszeit gepflegt. Paragraf 22 Absatz 1 nimmt die Rasengrabfelder ausdrücklich von der Pflegepflicht der Angehörigen aus. Der Rasenzuschlag nach Ziffer 4.4.9 beträgt 300 Euro und kommt nach der Überschrift von Ziffer 4.4 zusätzlich zur Gräbergebühr hinzu. Zulässig ist nur ein stehendes Grabmal auf einem ebenerdigen Sockel. | 2.390,00 € | 870,00 € | 3.260,00 € | 20 J. | Ziffer 4.1.2, Ziffer 4.4.9 und Ziffer 1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Kindergrab, Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. LebensjahrFür Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind, gilt nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung eine einheitliche Ruhezeit von 15 Jahren. Gestaltung und Pflege obliegen den Verfügungsberechtigten. | 500,00 € | 610,00 € | 1.110,00 € | 15 J. | Ziffer 4.1.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.1 |
| Grabstelle für SternenkinderDie Ruhezeit bei Sternenkindern beträgt nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung zehn Jahre. Eine eigene Bestattungsgebühr nennt der Tarif nicht; die Friedhofsbroschüre der Stadt rechnet mit 570 Euro nach Ziffer 1.3. | 230,00 € | 570,00 € | 800,00 € | 10 J. | Ziffer 4.2.6 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.3 |
| Wahlgrab, einfachDie Gebühr gilt nach der Vorbemerkung zu Ziffer 4.3 für eine Nutzungsdauer von 25 Jahren. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.1.1 je Jahr 140 Euro. In einem einfachen Wahlgrab wird ein Sarg bestattet, Urnen können zusätzlich beigesetzt werden. | 3.490,00 € | 870,00 € | 4.360,00 € | 25 J. | Ziffer 4.3.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.2 |
| Wahlgrab, doppelbreitIm doppelbreiten Wahlgrab können zwei Särge nebeneinander beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.2.1 je Jahr 278 Euro. | 6.970,00 € | 870,00 € | 7.840,00 € | 25 J. | Ziffer 4.3.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.2 |
| Rasenwahlgrab, einfachNach Paragraf 19 Absatz 7 der Friedhofsordnung werden Rasengräber von der Stadt mit Rasen eingesät und während der ganzen Nutzungszeit gepflegt. Paragraf 22 Absatz 1 nimmt die Rasengrabfelder ausdrücklich von der Pflegepflicht der Angehörigen aus. Der Rasenzuschlag nach Ziffer 4.4.10 beträgt 320 Euro. | 3.810,00 € | 870,00 € | 4.680,00 € | 25 J. | Ziffer 4.3.1, Ziffer 4.4.10 und Ziffer 1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Rasenwahlgrab, doppelbreitNach Paragraf 19 Absatz 7 der Friedhofsordnung werden Rasengräber von der Stadt mit Rasen eingesät und während der ganzen Nutzungszeit gepflegt. Paragraf 22 Absatz 1 nimmt die Rasengrabfelder ausdrücklich von der Pflegepflicht der Angehörigen aus. Der Rasenzuschlag nach Ziffer 4.4.11 beträgt 480 Euro. | 7.450,00 € | 870,00 € | 8.320,00 € | 25 J. | Ziffer 4.3.2, Ziffer 4.4.11 und Ziffer 1.2 des Gebührenverzeichnisses |
9 Grabarten für die Urne in Balingen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDie Verlängerung des Nutzungsrechts kostet nach Ziffer 4.2.1.1 je Jahr 64 Euro. Die Beilegung einer zweiten Urne kostet nach Ziffer 4.2.4 weitere 640 Euro. Gestaltung und Pflege obliegen den Verfügungsberechtigten. | 1.290,00 € | 570,00 € | 1.860,00 € | 20 J. | Ziffer 4.2.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.3 |
| UrnenrasengrabNach Paragraf 19 Absatz 7 der Friedhofsordnung werden Rasengräber von der Stadt mit Rasen eingesät und während der ganzen Nutzungszeit gepflegt. Paragraf 22 Absatz 1 nimmt die Rasengrabfelder ausdrücklich von der Pflegepflicht der Angehörigen aus. Der Rasenzuschlag nach Ziffer 4.4.12 beträgt 150 Euro. | 1.440,00 € | 570,00 € | 2.010,00 € | 20 J. | Ziffer 4.2.1, Ziffer 4.4.12 und Ziffer 1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenreihengrab als liegende GrabkammerDer Baukostenanteil samt Abdeckplatte nach Ziffer 4.4.13 beträgt 752 Euro. Die Abdeckplatte ist nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofsordnung von der Stadt zu beziehen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.2.2.1 je Jahr 70 Euro. | 2.162,00 € | 200,00 € | 2.362,00 € | 20 J. | Ziffer 4.2.2, Ziffer 4.4.13 und Ziffer 1.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenreihengrab als MauernischeDer Baukostenanteil samt Abdeckplatte nach Ziffer 4.4.14 beträgt 752 Euro. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.2.3.1 je Jahr 59 Euro, was bei 1.180 Euro Gräbergebühr genau ein Zwanzigstel ist und die Nutzungsdauer von 20 Jahren bestätigt. | 1.932,00 € | 200,00 € | 2.132,00 € | 20 J. | Ziffer 4.2.3, Ziffer 4.4.14 und Ziffer 1.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Anonymes UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Balingen. Die Urne wird auf einer Rasenfläche beigesetzt, das einzelne Grab ist nicht gekennzeichnet. Für anonyme Urnengräber gilt nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung eine einheitliche Ruhezeit von 15 Jahren. | 840,00 € | 570,00 € | 1.410,00 € | 15 J. | Ziffer 4.2.5 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.3 |
| Urnenbaumgrab mit Kennzeichnung am BaumNach Paragraf 19 Absatz 8 der Friedhofsordnung werden die Urnenbaumgräber, die Grünfläche und die Bäume von der Stadt gepflegt und unterhalten. An jedem Baum bringt die Stadt ein gemeinsames Namensschild an. Der Zuschlag nach Ziffer 4.4.15 beträgt 200 Euro. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nach demselben Absatz nicht möglich. | 1.490,00 € | 570,00 € | 2.060,00 € | 20 J. | Ziffer 4.2.1, Ziffer 4.4.15 und Ziffer 1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenbaumgrab mit Einzelkennzeichnung am BodenWie das Urnenbaumgrab mit Kennzeichnung am Baum, nur wird die Grabstelle hier mit einer Schriftplatte am Boden gekennzeichnet. Der Zuschlag nach Ziffer 4.4.16 beträgt 220 Euro. Die Pflege liegt nach Paragraf 19 Absatz 8 bei der Stadt. | 1.510,00 € | 570,00 € | 2.080,00 € | 20 J. | Ziffer 4.2.1, Ziffer 4.4.16 und Ziffer 1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Grab in der Urnengemeinschaftsanlage mit Pflege durch die StadtZiffer 4.4.17 heißt im Tarif ausdrücklich Grab in Urnengemeinschaftsanlage mit Pflege durch die Stadt und kostet 1.125 Euro einschließlich des Anteils an Gemeinschaftsstele und Schild. Paragraf 19 Absatz 9 der Friedhofsordnung sagt dazu, dass die Grabstätten von der Stadt gärtnerisch angelegt und während der gesamten Nutzungszeit gepflegt werden. Eine Verlängerung ist nach demselben Absatz nicht möglich. | 2.415,00 € | 570,00 € | 2.985,00 € | 20 J. | Ziffer 4.2.1, Ziffer 4.4.17 und Ziffer 1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrab in der FriedhofsmauerDie Gebühr gilt nach der Vorbemerkung zu Ziffer 4.3 für eine Nutzungsdauer von 25 Jahren, die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3.4.1 je Jahr 65 Euro. Der Baukostenanteil samt Abdeckplatte nach Ziffer 4.4.14 ist hinzugerechnet, weil die Überschrift von Ziffer 4.4 die Zuschläge ausdrücklich auch auf Ziffer 4.3 bezieht und Paragraf 19 Absatz 4 die Abdeckplatte für Grabstellen in Urnenwänden vorschreibt. | 2.382,00 € | 200,00 € | 2.582,00 € | 25 J. | Ziffer 4.3.4, Ziffer 4.4.14 und Ziffer 1.4 des Gebührenverzeichnisses |
35 weitere Gebühren in der Satzung von Balingen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung von Personen bis 10 Jahren | 610,00 € | Ziffer 1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Erdbestattung von Personen ab 10 Jahren | 870,00 € | Ziffer 1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenbestattung in einem Erdgrab | 570,00 € | Ziffer 1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenbestattung in einer Mauernische oder Grabkammer | 200,00 € | Ziffer 1.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausgraben eines Verstorbenen | 980,00 € | Ziffer 2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausgraben einer Urne aus einem Urnenerdgrab | 510,00 € | Ziffer 2.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Herausnehmen einer Urne aus einer Grabkammer oder Mauernische | 200,00 € | Ziffer 2.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung der Leichenhalle | 230,00 € | Ziffer 3 des Gebührenverzeichnisses |
| Zusätzliche Urne in einem Reihengrab | 640,00 € | Ziffer 4.1.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts am Urnenreihengrab, je Jahr | 64,00 € | Ziffer 4.2.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts am Urnenreihengrab als liegende Grabkammer, je Jahr | 70,00 € | Ziffer 4.2.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts am Urnenreihengrab als Mauernische, je Jahr | 59,00 € | Ziffer 4.2.3.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Beilegung einer zweiten Urne in ein Urnenreihengrab | 640,00 € | Ziffer 4.2.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts am einfachen Wahlgrab, je Jahr | 140,00 € | Ziffer 4.3.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts am doppelbreiten Wahlgrab, je Jahr | 278,00 € | Ziffer 4.3.2.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Wahlgrab tief, wird nicht mehr angeboten | 4.830,00 € | Ziffer 4.3.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts am tiefen Wahlgrab, je Jahr | 202,00 € | Ziffer 4.3.3.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts am Urnenwahlgrab in der Friedhofsmauer, je Jahr | 65,00 € | Ziffer 4.3.4.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag Grabeinfassung Reihengrab | 310,00 € | Ziffer 4.4.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag Grabeinfassung Wahlgrab einfach | 310,00 € | Ziffer 4.4.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag Grabeinfassung Wahlgrab doppelt | 460,00 € | Ziffer 4.4.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag Grabeinfassung Urnengrab | 150,00 € | Ziffer 4.4.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag Fundament Reihengrab | 190,00 € | Ziffer 4.4.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag Fundament Wahlgrab einfach | 190,00 € | Ziffer 4.4.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag Fundament Wahlgrab doppelt | 280,00 € | Ziffer 4.4.7 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag Fundament Urnengrab | 90,00 € | Ziffer 4.4.8 des Gebührenverzeichnisses |
| Rasenzuschlag Rasenreihengrab | 300,00 € | Ziffer 4.4.9 des Gebührenverzeichnisses |
| Rasenzuschlag Rasenwahlgrab einfach | 320,00 € | Ziffer 4.4.10 des Gebührenverzeichnisses |
| Rasenzuschlag Rasenwahlgrab doppelt | 480,00 € | Ziffer 4.4.11 des Gebührenverzeichnisses |
| Rasenzuschlag Urnenrasengrab | 150,00 € | Ziffer 4.4.12 des Gebührenverzeichnisses |
| Baukostenanteil und Abdeckplatte für eine Urnenkammer | 752,00 € | Ziffer 4.4.13 des Gebührenverzeichnisses |
| Baukostenanteil und Abdeckplatte für eine Mauernische | 752,00 € | Ziffer 4.4.14 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag Urnenbaumgrab mit Kennzeichnung am Baum | 200,00 € | Ziffer 4.4.15 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag Urnenbaumgrab mit Einzelkennzeichnung am Boden | 220,00 € | Ziffer 4.4.16 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag Grab in Urnengemeinschaftsanlage mit Pflege durch die Stadt, einschließlich Anteil an Gemeinschaftsstele und unbeschriftetem Schild | 1.125,00 € | Ziffer 4.4.17 des Gebührenverzeichnisses |
Was ein Grab in Balingen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.160,00 €
Reihengrab in Balingen, über 20 Jahre, das sind 408,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 4.1.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 1.2 | 2.090,00 € |
| BestattungZiffer 1.1 des Gebührenverzeichnisses | 870,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.960,00 € |
Die günstigste Erdbestattung in Balingen. In der Kernstadt beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 8 der Friedhofsordnung 20 Jahre, in Endingen, Engstlatt, Ostdorf, Weilstetten und Roßwangen dagegen 25 Jahre, bei gleicher Gebühr. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist bei Reihengräbern nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofsordnung nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsordnung der Stadt Balingen mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 27.01.2009 in der Fassung vom 16.12.2025, 15. Änderung, öffentlich bekanntgemacht am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Balingen offenlässt
- Die Suchmaschine liefert für Balingen zuerst die Datei mit dem Stand 01.01.2023, die die Fassung vom 28.11.2023 enthält. Nachgesehen haben wir an zwei Stellen der Stadtseite, unter Friedhöfe und unter Stadtrecht; beide führen die Fassung vom 16.12.2025, die seit dem 01.01.2026 gilt. Die Friedhofsbroschüre der Stadt mit Stand 07.05.2026 nennt dieselben Beträge, die Fassung ist also im September 2026 noch die geltende.
- Die Zuschläge nach Ziffer 4.4 fallen nach der Überschrift dieses Abschnitts je nach Grabtyp und örtlichen Gestaltungsvorgaben zusätzlich zu den Gräbergebühren nach den Ziffern 4.1, 4.2 und 4.3 an. Wir haben deshalb die Zuschläge für Rasengrab, Urnenkammer, Mauernische, Urnenbaumgrab und Urnengemeinschaftsanlage in die Nutzungsgebühr gerechnet, weil ohne sie die Grabart nicht zu haben ist. Die Friedhofsbroschüre der Stadt rechnet in ihren Preisangaben genauso.
- Nicht eingerechnet haben wir die Zuschläge für Grabeinfassung nach den Ziffern 4.4.1 bis 4.4.4 und für Fundamente nach den Ziffern 4.4.5 bis 4.4.8. Sie hängen nach der Überschrift von den örtlichen Friedhofsgestaltungsvorgaben ab, und Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofsordnung verbietet Grabeinfassungen sogar überall dort, wo die Gemeinde die Grabzwischenwege mit Trittplatten belegt. Wo sie anfallen, liegt der Preis eines Reihengrabes um bis zu 500 Euro höher.
- Für das Urnenwahlgrab in der Friedhofsmauer nach Ziffer 4.3.4 haben wir den Baukostenanteil samt Abdeckplatte nach Ziffer 4.4.14 hinzugerechnet. Das ist unsere Lesart: Die Überschrift von Ziffer 4.4 bezieht die Zuschläge ausdrücklich auch auf Ziffer 4.3, und Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofsordnung schreibt für Grabstellen in Urnenwänden eine von der Stadt bezogene Abdeckplatte vor. Die Friedhofsbroschüre führt diese Grabart nicht auf und rechnet den Zuschlag deshalb weder vor noch weg.
- Die Mauernische und die liegende Grabkammer führen wir nicht als pflegefrei. Die Friedhofsbroschüre schreibt zwar Grabpflege entfällt, die Friedhofsordnung sagt an keiner Stelle, dass die Stadt dort die Pflege übernimmt. Paragraf 19 Absatz 5 verbietet lediglich jeden Grabschmuck an Mauernischen; ein Verbot ist kein Pflegeversprechen. Dasselbe gilt für die Grabstelle für Sternenkinder.
- Die Friedhofsordnung weist in Paragraf 19 Absatz 10 ein gärtnerbetreutes Grabfeld für Urnenbestattungen aus. Grabnutzungsrechte werden dort nur vergeben, wenn ein Dauergrabpflegevertrag mit der Württembergischen Friedhofsgärtner eG über die gesamte Nutzungszeit nachgewiesen ist. Das Gebührenverzeichnis kennt dafür keine eigene Zeile, die Broschüre nennt 1.290 Euro Gräbergebühr und verweist für die Kosten des Pflegevertrags auf eine eigene Broschüre, die erst mit der Verfügbarkeit des Angebots erscheint. Wir erfassen diese Grabart deshalb nicht und führen sie erst recht nicht als pflegefrei.
- Die Ruhezeit ist in Balingen nicht einheitlich: In der Kernstadt und in Erzingen, Heselwangen, Streichen und Zillhausen sind es 20 Jahre, in Endingen, Engstlatt, Ostdorf, Weilstetten und Roßwangen 25 Jahre, in Dürrwangen, Frommern und Stockenhausen 25 Jahre für Leichen und 20 für Aschen. Der Tarif verlangt in allen Fällen dieselbe Gebühr. Wir führen die 20 Jahre der Kernstadt.
- Das Wahlgrab tief nach Ziffer 4.3.3 kostet 4.830 Euro, wird nach dem Tarif aber nicht mehr angeboten. Es steht deshalb nur unter den weiteren Gebühren und nicht bei den Grabarten.
- Das muslimische Grab führt die Friedhofsbroschüre als eigene Grabart, das Gebührenverzeichnis nicht. Es kostet nach der Broschüre wie ein einfaches Wahlgrab 3.490 Euro und unterscheidet sich nur in der Ausrichtung. Wir führen es deshalb nicht als eigene Grabart.
- Die Benutzung der Leichenhalle kostet nach Ziffer 3 zusätzlich 230 Euro. Die Broschüre nennt sie bei jeder Grabart als möglichen Zusatz, zwingend ist sie nicht; sie ist in unseren Preisen nicht enthalten.
- Die Verlängerung eines Urnenrasengrabes beziffert die Friedhofsbroschüre mit 72 Euro je Jahr. Das Gebührenverzeichnis nennt unter Ziffer 4.2.1.1 nur 64 Euro. Der Unterschied entspricht dem Rasenzuschlag, im Tarif steht er aber nicht. Wir übernehmen die 64 Euro der Satzung.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Sie nennt für Friedhofs- und Bestattungswesen die Abteilung Liegenschaften der Stadtkämmerei in der Neuen Straße 33/35 und verweist für die Friedhöfe in den Stadtteilen zusätzlich auf die Ortschaftsverwaltungen.
Friedhöfe in Balingen und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
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- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsordnung der Stadt Balingen mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage vom 27.01.2009 in der Fassung vom 16.12.2025, 15. Änderung, öffentlich bekanntgemacht am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Friedhofsordnung der Stadt Balingen, dieselbe Ausfertigung im Stadtrecht der Stadt vom 27.01.2009 in der Fassung vom 16.12.2025, dort mit Dateidatum 08.01.2026 geführt
- Friedhofsbroschüre der Stadt Balingen mit den Grabarten, Ruhezeiten und den ausgerechneten Gesamtgebühren Stand 07.05.2026, gültig ab 01.01.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.