Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Lemgo · Nordrhein-Westfalen · AGS 05766044

Friedhofsgebühren in Lemgo, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Alten Hansestadt Lemgo für die städtischen Friedhöfe, vom 13.12.2022, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Lemgo und nicht für einzelne. Träger ist Alte Hansestadt Lemgo, Städtische Betriebe Lemgo.

808,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrab für eine Erdbestattung, Verstorbene unter 5 Jahre, mit Beisetzung

3.960,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Rasenwahlgrab für Erdbestattungen, je Grabstelle, mit Beisetzung

18
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Erdbeisetzung von Kindern bis 5 Jahre

Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Lemgo kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Lemgo führt 18 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrab für eine Erdbestattung, Verstorbene unter 5 Jahre mit 808,00 €, die teuerste Rasenwahlgrab für Erdbestattungen, je Grabstelle mit 3.960,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Alten Hansestadt Lemgo für die städtischen Friedhöfe, vom 13.12.2022, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

6 Grabarten für die Erdbestattung in Lemgo

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für eine Erdbestattung, Verstorbene über 5 JahreDie günstigste Erdbestattung in Lemgo. Der Preis enthält die Ersteinfassung. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Herrichtung und Pflege obliegen den Nutzungsberechtigten.2.102,00 €563,00 €2.665,00 €30 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c
Reihengrab für eine Erdbestattung, Verstorbene unter 5 JahreDer Preis enthält die Ersteinfassung. Die Grabstätte misst nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung 1,25 mal 0,75 Meter.526,00 €282,00 €808,00 €25 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe b und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe a
Rasenreihengrabstätte für eine ErdbestattungDer Tarif weist die Gebühr ausdrücklich inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist die Grabstelle Bestandteil einer Rasenfläche, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet, gemäht und dauerhaft unterhalten wird; die Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit nimmt ebenfalls die Friedhofsverwaltung vor.2.620,00 €563,00 €3.183,00 €30 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe c und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleDer Preis gilt je Grabstelle und enthält die Ersteinfassung. Die Verlängerung kostet 87 Euro je Jahr und Grabstelle.2.620,00 €563,00 €3.183,00 €30 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c
Rasenwahlgrab für Erdbestattungen, je GrabstelleDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist die Grabstelle Bestandteil einer Rasenfläche, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet, gemäht und dauerhaft unterhalten wird. Die Verlängerung kostet 113 Euro je Jahr.3.397,00 €563,00 €3.960,00 €30 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe g und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c
Naturnahes Wahlgrab für Erdbestattungen auf dem Friedhof LüningheideDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Lemgo. Der Tarif nennt hier keinen Pflegeanteil, Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt aber ausdrücklich, dass die Grabstelle durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und dauerhaft unterhalten wird und dass kein Anspruch besteht, die Grabstätte individuell zu pflegen. Paragraf 25 Absatz 1 nimmt das naturnahe Wahlgrab von der Abräumpflicht aus. Die Beisetzung erfolgt im Bereich planmäßig festgelegter Punkte. Die Verlängerung kostet 94 Euro je Jahr.2.814,00 €563,00 €3.377,00 €30 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe m und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c

12 Grabarten für die Urne in Lemgo

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrabstätte für eine UrneDie günstigste Urnenbeisetzung mit eigener Grabstelle, deren Pflege den Angehörigen bleibt. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht möglich.1.342,00 €105,00 €1.447,00 €25 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe d und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d
Urnenrasenreihengrabstätte für eine UrneDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird die Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet, gemäht und dauerhaft unterhalten.1.480,00 €105,00 €1.585,00 €25 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe e und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d
Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte für eine UrneDas günstigste Grab in Lemgo. Die Grabstätte dient nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung der namenlosen Beisetzung; sie wird als Rasenfläche von der Friedhofsverwaltung angelegt und in deren Verantwortung unterhalten, und die Beisetzung findet unter Ausschluss der Angehörigen statt. Auf beide Beträge kommt nach dem Wortlaut der Satzung noch die gesetzliche Umsatzsteuer, deren Satz die Satzung nicht nennt; die hier genannten Beträge sind deshalb Nettobeträge.1.011,00 €105,00 €1.116,00 €25 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe f und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d
Urnenhainreihengrabstätte für eine UrneNur auf dem Waldfriedhof Lüningheide. Der Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus, und Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung nennt die Urnenhainreihengrabstätte ausdrücklich unter den Flächen, die die Friedhofsverwaltung herrichtet, mäht und dauerhaft unterhält.1.480,00 €105,00 €1.585,00 €25 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe g und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d
Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei UrnenDer Preis enthält die Ersteinfassung. Nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung dürfen zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet 69 Euro je Jahr.1.713,00 €105,00 €1.818,00 €25 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe c und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d
Urnengrabkammer in einer Urnenwand für zwei UrnenDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus; die Friedhofssatzung selbst sagt zur Pflege der Urnenwand nichts. Die Kammer wird nach Paragraf 16 Absatz 9 mit einer Grabplatte verschlossen und nimmt nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe h zwei Urnen auf. Urnenwände gibt es nicht auf den Friedhöfen Lüningheide und Trophagen. Die Verlängerung kostet 92 Euro je Jahr.2.309,00 €105,00 €2.414,00 €25 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe e und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d
Urnenrasenwahlgrab für zwei UrnenDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung unterhält die Friedhofsverwaltung die Rasenfläche dauerhaft. Die Verlängerung kostet 81 Euro je Jahr.2.037,00 €105,00 €2.142,00 €25 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe i und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d
Urnenhainwahlgrab für zwei UrnenNur auf dem Waldfriedhof Lüningheide. Der Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus, und Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung nennt das Urnenhainwahlgrab ausdrücklich. Die Verlängerung kostet 81 Euro je Jahr.2.037,00 €105,00 €2.142,00 €25 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe k und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d
Urnenwahlgemeinschaftsgrabstätte auf dem Friedhof Rintelner Straße für zwei UrnenDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung wird die Grabstelle durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und dauerhaft unterhalten, und es besteht kein Anspruch, sie individuell zu pflegen. Ein Grabstein ist in diesem Satz nicht enthalten. Die Verlängerung kostet 91 Euro je Jahr.2.275,00 €105,00 €2.380,00 €25 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe o und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d
Urnenwahlgemeinschaftsgrabstätte auf dem Friedhof Rintelner Straße für zwei Urnen, mit GrabsteinDieselbe Grabart wie Buchstabe o, hier mit Grabstein im Preis. Pflegeanteil und dauerhafte Unterhaltung durch die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet 91 Euro je Jahr.2.814,00 €105,00 €2.919,00 €25 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe p und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d
Baumwahlgrab auf dem Friedhof Lüningheide für zwei UrnenDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung wird die Grabstelle durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und dauerhaft unterhalten. Die Verlängerung kostet 91 Euro je Jahr.2.814,00 €105,00 €2.919,00 €25 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe r und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d
Naturnahes Urnenwahlgrab auf dem Friedhof Lüningheide für zwei UrnenDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung wird die Grabstelle durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und dauerhaft unterhalten, und die Beisetzung erfolgt im Bereich planmäßig festgelegter Punkte. Die Verlängerung kostet 72 Euro je Jahr.1.794,00 €105,00 €1.899,00 €25 J.Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe t und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d

37 weitere Gebühren in der Satzung von Lemgo

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Beisetzung einer Erdbestattung, Erwachsene, Ausheben und Verfüllen des Grabes einschließlich Aushängen der Grube und Aufbringen von Schalen und Kränzen563,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c
Beisetzung einer Erdbestattung, Kinder bis zu 5 Jahren282,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe a
Beisetzung einer Erdbestattung, Totgeburt und Kinder bis zu 4 Wochen105,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe b
Beisetzung einer Urne105,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d
Benutzung der Leichenzelle oder Kühlzelle108,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer II
Benutzung der Friedhofskapelle357,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer III
Abräumen der Kränze48,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe e
Zuführung eines kremierten Haustieres als Grabbeigabe70,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe f
Gestellung von Trägern, je Träger47,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer V
Zuschlag für Trauerfeiern und Bestattungen am Samstag oder außerhalb der festgelegten Zeiten50 Prozent auf die anfallenden BestattungsgebührenParagraf 2 Abschnitt B Ziffer VII
Umbettung eines Verstorbenen bis zu 5 Jahren innerhalb der städtischen Friedhöfe612,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer VIII Buchstabe a
Umbettung eines Verstorbenen über 5 Jahre innerhalb der städtischen Friedhöfe1.200,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer VIII Buchstabe b
Ausbettung eines Verstorbenen bis zu 5 Jahren zwecks Überführung auf einen anderen Friedhof310,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer VIII Buchstabe c
Ausbettung eines Verstorbenen über 5 Jahre zwecks Überführung auf einen anderen Friedhof695,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer VIII Buchstabe d
Ausbettung einer Urne und Wiederbeisetzung auf einem städtischen Friedhof234,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer VIII Buchstabe e
Ausbettung einer Urne zwecks Überführung auf einen anderen Friedhof, einschließlich Verpackung und Versand150,00 €Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer VIII Buchstabe f
Grundausschmückung der Leichenkammer mit Dauergrünpflanzen35,00 €Paragraf 2 Abschnitt C Ziffer I
Harmoniumbenutzung12,50 €Paragraf 2 Abschnitt C Ziffer II
Grundausschmückung der Trauerhalle mit Dauergrünpflanzen und Kranzdekoration, Beteiligung beim Transport und beim Aufbahren85,00 €Paragraf 2 Abschnitt C Ziffer III
Zustimmung zur Aufstellung eines liegenden Grabmals30,00 €Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer I Buchstabe a
Zustimmung zur Aufstellung eines stehenden Grabmals71,50 €Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer I Buchstabe b
Zulassung von Gewerbetreibenden, jährlich20,00 €Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer II
Einebnung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungszeit, je Grabstelle einschließlich Einfassungen, zuzüglich Umsatzsteuer190,00 €Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer III Buchstabe a
Einebnung eines Kinder- oder Urnengrabes einschließlich Einfassungen, zuzüglich Umsatzsteuer131,00 €Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer III Buchstabe b
Abräumen eines liegenden Grabmals, zuzüglich Umsatzsteuer45,00 €Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer III Buchstabe c
Abräumen eines stehenden Grabmals, zuzüglich Umsatzsteuer45,00 €Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer III Buchstabe d
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstelle, je Jahr87,00 €Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe b
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstelle, je Jahr69,00 €Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe d
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnengrabkammer, je Jahr92,00 €Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe f
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Rasenwahlgrabstelle, je Jahr113,00 €Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe h
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenrasenwahlgrabstelle, je Jahr81,00 €Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe j
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenhainwahlgrabstelle, je Jahr81,00 €Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe l
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer naturnahen Wahlgrabstelle, je Jahr94,00 €Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe n
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnengemeinschaftsgrabstelle, je Jahr91,00 €Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe q
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Baumgrabstelle, je Jahr91,00 €Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe s
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer naturnahen Urnenwahlgrabstelle, je Jahr72,00 €Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe u
Leistungen, die sich nicht im Voraus bestimmen lassen, sowie zusätzliche Leistungennach Materialverbrauch und Lohnaufwand nach dem TVöDParagraf 2 Abschnitt D Ziffer III
Friedhofsgebührensatzung der Alten Hansestadt Lemgo für die städtischen Friedhöfe, vom 13.12.2022, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024.

Was ein Grab in Lemgo über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

10.465,00 €

Reihengrab für eine Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre in Lemgo, über 30 Jahre, das sind 348,83 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c2.102,00 €
BestattungParagraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c563,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde2.665,00 €

Die günstigste Erdbestattung in Lemgo. Der Preis enthält die Ersteinfassung. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Herrichtung und Pflege obliegen den Nutzungsberechtigten.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Alten Hansestadt Lemgo für die städtischen Friedhöfe, vom 13.12.2022, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

14 Fragen, die die Satzung von Lemgo offenlässt

  • Die geltende Fassung ist die Friedhofsgebührensatzung vom 13.12.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2023, gültig seit dem 01.01.2024. Wir haben in dieser Sitzung nachgesehen, ob es eine jüngere gibt: im Ortsrecht der Stadt, im Downloadbereich der Seite Friedhöfe der Städtischen Betriebe, in den Bekanntmachungen unter lemgo.de/aktuelles/bekanntmachungen und im Serviceportal Lemgo. Alle vier führen dieselbe Datei mit demselben Stand. Eine zweite Änderungssatzung ist nicht ersichtlich.
  • Die anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte nach Abschnitt A Ziffer I Buchstabe f und die zugehörige Beisetzung nach Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d tragen den Zusatz zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, ohne den Steuersatz zu nennen. Wir übernehmen die Nettobeträge von 1.011 und 105 Euro, weil die Satzung keinen Bruttobetrag ausweist. Der tatsächlich zu zahlende Betrag liegt um die gesetzliche Umsatzsteuer höher. An der Reihenfolge ändert das nichts, die Grabart bleibt auch mit Steuer die günstigste in Lemgo.
  • Das naturnahe Wahlgrab nach Abschnitt A Ziffer II Buchstabe m führen wir als pflegefrei, obwohl der Tarif dort anders als bei den übrigen pflegefreien Grabarten keinen Pflegeanteil ausweist. Der Beleg steht in Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung: Die Grabstelle wird durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und dauerhaft unterhalten, ein Anspruch auf individuelle Pflege besteht nicht. Paragraf 25 Absatz 1 nimmt es zusätzlich von der Abräumpflicht aus.
  • Die Urnengrabkammer nach Abschnitt A Ziffer II Buchstabe e führen wir als pflegefrei, weil der Tarif die Gebühr ausdrücklich inklusive Pflegeanteil festsetzt. Die Friedhofssatzung selbst sagt zur Pflege der Urnenwand nichts; Paragraf 16 Absatz 9 verweist auf die Regeln der Urnenwahlgrabstätten, die keine Pflegeregel enthalten. Der Beleg ist damit allein die Tarifzeile.
  • Die Beisetzungsgebühr nach Abschnitt B Ziffer IV deckt das Ausheben und Verfüllen des Grabes einschließlich Aushängen der Grube und Aufbringen von Schalen und Kränzen. Das Abräumen der Kränze kostet nach Buchstabe e weitere 48 Euro. Ob diese Position bei jeder Bestattung anfällt, sagt die Satzung nicht; wir haben sie deshalb nicht in den Grabpreis gerechnet, sondern unter den weiteren Gebühren geführt.
  • Die Benutzung der Friedhofskapelle kostet 357 Euro und die Benutzung der Leichenzelle 108 Euro. Beide sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil die Satzung sie als eigene Positionen führt und nicht zwingend erhebt.
  • Die Satzung nummeriert den Abschnitt B mit den Ziffern II bis VIII; eine Ziffer I fehlt. Der Zuschlag nach Ziffer VII verweist außerdem auf B III Buchstaben a bis d, gemeint sind erkennbar die Beisetzungsgebühren der Ziffer IV. Wir zitieren die Ziffern so, wie sie im Dokument abgedruckt sind.
  • Für das Reihengrabfeld für Totgeburten unter 500 Gramm auf dem Waldfriedhof Lüningheide nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung nennt der Tarif keine Nutzungsgebühr. Nur die Beisetzung ist mit 105 Euro festgesetzt. Wir führen diese Grabart deshalb nicht.
  • Der Tarif nennt für Reihengräber keine Verlängerung, weil ein Wiedererwerb nach Paragraf 14 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht möglich ist. Reicht die Nutzungszeit eines Wahlgrabes für eine weitere Beisetzung nicht aus, ist nach Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer III für jedes angefangene Jahr die Nutzungsgebühr für sämtliche Grabstellen nachzuzahlen.
  • Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grab und Jahr, wie sie das benachbarte Gütersloh erhebt, kennt die Lemgoer Satzung nicht. Wir haben den vollständigen Paragrafen 2 mit allen vier Abschnitten daraufhin durchgesehen.
  • Die Einebnung nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungszeit kostet nach Abschnitt D Ziffer III je Grabstelle 190 Euro und für Kinder- und Urnengräber 131 Euro, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die Satzung erhebt sie nicht schon zu Beginn des Nutzungsrechts, deshalb ist sie nicht in der Nutzungsgebühr enthalten. Bei Rasengrabstätten, naturnahen Wahlgräbern, Baumwahlgräbern und Urnenwahlgemeinschaftsgräbern trägt nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung ohnehin nicht der Nutzungsberechtigte die Kosten.
  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 nur für die von der Stadt verwalteten Friedhöfe, darunter der Waldfriedhof Lüningheide, der Friedhof Rintelner Straße, der gemeindliche Teil des Friedhofs Brake und die Ortsteilfriedhöfe. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen. Auf dem Friedhof Rintelner Straße sind Erdbestattungen seit dem 01.01.2000 nicht mehr möglich.
  • Nicht jede Grabart wird auf jedem Friedhof angeboten. Urnenhaingräber, naturnahe Gräber und Baumwahlgräber gibt es nur auf dem Waldfriedhof Lüningheide, Urnenwahlgemeinschaftsgrabstätten nur auf dem Friedhof Rintelner Straße, Urnengrabkammern nicht auf den Friedhöfen Lüningheide und Trophagen.
  • Als Telefonnummer nennen wir die der Ansprechpartnerin für die Friedhöfe bei den Städtischen Betrieben. Eine eigene Sammelnummer der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht, die Zentrale ist unter 05261 213-0 erreichbar.

Friedhöfe in Lemgo und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.