Lemgo · Nordrhein-Westfalen · AGS 05766044
Friedhofsgebühren in Lemgo, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Alten Hansestadt Lemgo für die städtischen Friedhöfe, vom 13.12.2022, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Lemgo und nicht für einzelne. Träger ist Alte Hansestadt Lemgo, Städtische Betriebe Lemgo.
- 808,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.960,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbeisetzung von Kindern bis 5 Jahre
Reihengrab für eine Erdbestattung, Verstorbene unter 5 Jahre, mit Beisetzung
Rasenwahlgrab für Erdbestattungen, je Grabstelle, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Lemgo kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Lemgo
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für eine Erdbestattung, Verstorbene über 5 JahreDie günstigste Erdbestattung in Lemgo. Der Preis enthält die Ersteinfassung. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Herrichtung und Pflege obliegen den Nutzungsberechtigten. | 2.102,00 € | 563,00 € | 2.665,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c |
| Reihengrab für eine Erdbestattung, Verstorbene unter 5 JahreDer Preis enthält die Ersteinfassung. Die Grabstätte misst nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung 1,25 mal 0,75 Meter. | 526,00 € | 282,00 € | 808,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe b und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe a |
| Rasenreihengrabstätte für eine ErdbestattungDer Tarif weist die Gebühr ausdrücklich inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist die Grabstelle Bestandteil einer Rasenfläche, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet, gemäht und dauerhaft unterhalten wird; die Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit nimmt ebenfalls die Friedhofsverwaltung vor. | 2.620,00 € | 563,00 € | 3.183,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe c und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleDer Preis gilt je Grabstelle und enthält die Ersteinfassung. Die Verlängerung kostet 87 Euro je Jahr und Grabstelle. | 2.620,00 € | 563,00 € | 3.183,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c |
| Rasenwahlgrab für Erdbestattungen, je GrabstelleDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist die Grabstelle Bestandteil einer Rasenfläche, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet, gemäht und dauerhaft unterhalten wird. Die Verlängerung kostet 113 Euro je Jahr. | 3.397,00 € | 563,00 € | 3.960,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe g und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c |
| Naturnahes Wahlgrab für Erdbestattungen auf dem Friedhof LüningheideDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Lemgo. Der Tarif nennt hier keinen Pflegeanteil, Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt aber ausdrücklich, dass die Grabstelle durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und dauerhaft unterhalten wird und dass kein Anspruch besteht, die Grabstätte individuell zu pflegen. Paragraf 25 Absatz 1 nimmt das naturnahe Wahlgrab von der Abräumpflicht aus. Die Beisetzung erfolgt im Bereich planmäßig festgelegter Punkte. Die Verlängerung kostet 94 Euro je Jahr. | 2.814,00 € | 563,00 € | 3.377,00 € | 30 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe m und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c |
12 Grabarten für die Urne in Lemgo
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrabstätte für eine UrneDie günstigste Urnenbeisetzung mit eigener Grabstelle, deren Pflege den Angehörigen bleibt. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 1.342,00 € | 105,00 € | 1.447,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe d und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d |
| Urnenrasenreihengrabstätte für eine UrneDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird die Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet, gemäht und dauerhaft unterhalten. | 1.480,00 € | 105,00 € | 1.585,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe e und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d |
| Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte für eine UrneDas günstigste Grab in Lemgo. Die Grabstätte dient nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung der namenlosen Beisetzung; sie wird als Rasenfläche von der Friedhofsverwaltung angelegt und in deren Verantwortung unterhalten, und die Beisetzung findet unter Ausschluss der Angehörigen statt. Auf beide Beträge kommt nach dem Wortlaut der Satzung noch die gesetzliche Umsatzsteuer, deren Satz die Satzung nicht nennt; die hier genannten Beträge sind deshalb Nettobeträge. | 1.011,00 € | 105,00 € | 1.116,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe f und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d |
| Urnenhainreihengrabstätte für eine UrneNur auf dem Waldfriedhof Lüningheide. Der Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus, und Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung nennt die Urnenhainreihengrabstätte ausdrücklich unter den Flächen, die die Friedhofsverwaltung herrichtet, mäht und dauerhaft unterhält. | 1.480,00 € | 105,00 € | 1.585,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe g und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei UrnenDer Preis enthält die Ersteinfassung. Nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung dürfen zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet 69 Euro je Jahr. | 1.713,00 € | 105,00 € | 1.818,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe c und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d |
| Urnengrabkammer in einer Urnenwand für zwei UrnenDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus; die Friedhofssatzung selbst sagt zur Pflege der Urnenwand nichts. Die Kammer wird nach Paragraf 16 Absatz 9 mit einer Grabplatte verschlossen und nimmt nach Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe h zwei Urnen auf. Urnenwände gibt es nicht auf den Friedhöfen Lüningheide und Trophagen. Die Verlängerung kostet 92 Euro je Jahr. | 2.309,00 € | 105,00 € | 2.414,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe e und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d |
| Urnenrasenwahlgrab für zwei UrnenDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung unterhält die Friedhofsverwaltung die Rasenfläche dauerhaft. Die Verlängerung kostet 81 Euro je Jahr. | 2.037,00 € | 105,00 € | 2.142,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe i und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d |
| Urnenhainwahlgrab für zwei UrnenNur auf dem Waldfriedhof Lüningheide. Der Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus, und Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung nennt das Urnenhainwahlgrab ausdrücklich. Die Verlängerung kostet 81 Euro je Jahr. | 2.037,00 € | 105,00 € | 2.142,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe k und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d |
| Urnenwahlgemeinschaftsgrabstätte auf dem Friedhof Rintelner Straße für zwei UrnenDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung wird die Grabstelle durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und dauerhaft unterhalten, und es besteht kein Anspruch, sie individuell zu pflegen. Ein Grabstein ist in diesem Satz nicht enthalten. Die Verlängerung kostet 91 Euro je Jahr. | 2.275,00 € | 105,00 € | 2.380,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe o und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d |
| Urnenwahlgemeinschaftsgrabstätte auf dem Friedhof Rintelner Straße für zwei Urnen, mit GrabsteinDieselbe Grabart wie Buchstabe o, hier mit Grabstein im Preis. Pflegeanteil und dauerhafte Unterhaltung durch die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet 91 Euro je Jahr. | 2.814,00 € | 105,00 € | 2.919,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe p und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d |
| Baumwahlgrab auf dem Friedhof Lüningheide für zwei UrnenDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung wird die Grabstelle durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und dauerhaft unterhalten. Die Verlängerung kostet 91 Euro je Jahr. | 2.814,00 € | 105,00 € | 2.919,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe r und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d |
| Naturnahes Urnenwahlgrab auf dem Friedhof Lüningheide für zwei UrnenDer Tarif weist die Gebühr inklusive Pflegeanteil aus. Nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung wird die Grabstelle durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und dauerhaft unterhalten, und die Beisetzung erfolgt im Bereich planmäßig festgelegter Punkte. Die Verlängerung kostet 72 Euro je Jahr. | 1.794,00 € | 105,00 € | 1.899,00 € | 25 J. | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe t und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d |
37 weitere Gebühren in der Satzung von Lemgo
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beisetzung einer Erdbestattung, Erwachsene, Ausheben und Verfüllen des Grabes einschließlich Aushängen der Grube und Aufbringen von Schalen und Kränzen | 563,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c |
| Beisetzung einer Erdbestattung, Kinder bis zu 5 Jahren | 282,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe a |
| Beisetzung einer Erdbestattung, Totgeburt und Kinder bis zu 4 Wochen | 105,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe b |
| Beisetzung einer Urne | 105,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d |
| Benutzung der Leichenzelle oder Kühlzelle | 108,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer II |
| Benutzung der Friedhofskapelle | 357,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer III |
| Abräumen der Kränze | 48,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe e |
| Zuführung eines kremierten Haustieres als Grabbeigabe | 70,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe f |
| Gestellung von Trägern, je Träger | 47,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer V |
| Zuschlag für Trauerfeiern und Bestattungen am Samstag oder außerhalb der festgelegten Zeiten | 50 Prozent auf die anfallenden Bestattungsgebühren | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer VII |
| Umbettung eines Verstorbenen bis zu 5 Jahren innerhalb der städtischen Friedhöfe | 612,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer VIII Buchstabe a |
| Umbettung eines Verstorbenen über 5 Jahre innerhalb der städtischen Friedhöfe | 1.200,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer VIII Buchstabe b |
| Ausbettung eines Verstorbenen bis zu 5 Jahren zwecks Überführung auf einen anderen Friedhof | 310,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer VIII Buchstabe c |
| Ausbettung eines Verstorbenen über 5 Jahre zwecks Überführung auf einen anderen Friedhof | 695,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer VIII Buchstabe d |
| Ausbettung einer Urne und Wiederbeisetzung auf einem städtischen Friedhof | 234,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer VIII Buchstabe e |
| Ausbettung einer Urne zwecks Überführung auf einen anderen Friedhof, einschließlich Verpackung und Versand | 150,00 € | Paragraf 2 Abschnitt B Ziffer VIII Buchstabe f |
| Grundausschmückung der Leichenkammer mit Dauergrünpflanzen | 35,00 € | Paragraf 2 Abschnitt C Ziffer I |
| Harmoniumbenutzung | 12,50 € | Paragraf 2 Abschnitt C Ziffer II |
| Grundausschmückung der Trauerhalle mit Dauergrünpflanzen und Kranzdekoration, Beteiligung beim Transport und beim Aufbahren | 85,00 € | Paragraf 2 Abschnitt C Ziffer III |
| Zustimmung zur Aufstellung eines liegenden Grabmals | 30,00 € | Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer I Buchstabe a |
| Zustimmung zur Aufstellung eines stehenden Grabmals | 71,50 € | Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer I Buchstabe b |
| Zulassung von Gewerbetreibenden, jährlich | 20,00 € | Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer II |
| Einebnung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungszeit, je Grabstelle einschließlich Einfassungen, zuzüglich Umsatzsteuer | 190,00 € | Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer III Buchstabe a |
| Einebnung eines Kinder- oder Urnengrabes einschließlich Einfassungen, zuzüglich Umsatzsteuer | 131,00 € | Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer III Buchstabe b |
| Abräumen eines liegenden Grabmals, zuzüglich Umsatzsteuer | 45,00 € | Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer III Buchstabe c |
| Abräumen eines stehenden Grabmals, zuzüglich Umsatzsteuer | 45,00 € | Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer III Buchstabe d |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstelle, je Jahr | 87,00 € | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe b |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstelle, je Jahr | 69,00 € | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe d |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnengrabkammer, je Jahr | 92,00 € | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe f |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Rasenwahlgrabstelle, je Jahr | 113,00 € | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe h |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenrasenwahlgrabstelle, je Jahr | 81,00 € | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe j |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenhainwahlgrabstelle, je Jahr | 81,00 € | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe l |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer naturnahen Wahlgrabstelle, je Jahr | 94,00 € | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe n |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnengemeinschaftsgrabstelle, je Jahr | 91,00 € | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe q |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Baumgrabstelle, je Jahr | 91,00 € | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe s |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer naturnahen Urnenwahlgrabstelle, je Jahr | 72,00 € | Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer II Buchstabe u |
| Leistungen, die sich nicht im Voraus bestimmen lassen, sowie zusätzliche Leistungen | nach Materialverbrauch und Lohnaufwand nach dem TVöD | Paragraf 2 Abschnitt D Ziffer III |
Was ein Grab in Lemgo über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
10.465,00 €
Reihengrab für eine Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre in Lemgo, über 30 Jahre, das sind 348,83 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Abschnitt A Ziffer I Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c | 2.102,00 € |
| BestattungParagraf 2 Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe c | 563,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.665,00 € |
Die günstigste Erdbestattung in Lemgo. Der Preis enthält die Ersteinfassung. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Herrichtung und Pflege obliegen den Nutzungsberechtigten.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Alten Hansestadt Lemgo für die städtischen Friedhöfe, vom 13.12.2022, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
14 Fragen, die die Satzung von Lemgo offenlässt
- Die geltende Fassung ist die Friedhofsgebührensatzung vom 13.12.2022 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2023, gültig seit dem 01.01.2024. Wir haben in dieser Sitzung nachgesehen, ob es eine jüngere gibt: im Ortsrecht der Stadt, im Downloadbereich der Seite Friedhöfe der Städtischen Betriebe, in den Bekanntmachungen unter lemgo.de/aktuelles/bekanntmachungen und im Serviceportal Lemgo. Alle vier führen dieselbe Datei mit demselben Stand. Eine zweite Änderungssatzung ist nicht ersichtlich.
- Die anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte nach Abschnitt A Ziffer I Buchstabe f und die zugehörige Beisetzung nach Abschnitt B Ziffer IV Buchstabe d tragen den Zusatz zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, ohne den Steuersatz zu nennen. Wir übernehmen die Nettobeträge von 1.011 und 105 Euro, weil die Satzung keinen Bruttobetrag ausweist. Der tatsächlich zu zahlende Betrag liegt um die gesetzliche Umsatzsteuer höher. An der Reihenfolge ändert das nichts, die Grabart bleibt auch mit Steuer die günstigste in Lemgo.
- Das naturnahe Wahlgrab nach Abschnitt A Ziffer II Buchstabe m führen wir als pflegefrei, obwohl der Tarif dort anders als bei den übrigen pflegefreien Grabarten keinen Pflegeanteil ausweist. Der Beleg steht in Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung: Die Grabstelle wird durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und dauerhaft unterhalten, ein Anspruch auf individuelle Pflege besteht nicht. Paragraf 25 Absatz 1 nimmt es zusätzlich von der Abräumpflicht aus.
- Die Urnengrabkammer nach Abschnitt A Ziffer II Buchstabe e führen wir als pflegefrei, weil der Tarif die Gebühr ausdrücklich inklusive Pflegeanteil festsetzt. Die Friedhofssatzung selbst sagt zur Pflege der Urnenwand nichts; Paragraf 16 Absatz 9 verweist auf die Regeln der Urnenwahlgrabstätten, die keine Pflegeregel enthalten. Der Beleg ist damit allein die Tarifzeile.
- Die Beisetzungsgebühr nach Abschnitt B Ziffer IV deckt das Ausheben und Verfüllen des Grabes einschließlich Aushängen der Grube und Aufbringen von Schalen und Kränzen. Das Abräumen der Kränze kostet nach Buchstabe e weitere 48 Euro. Ob diese Position bei jeder Bestattung anfällt, sagt die Satzung nicht; wir haben sie deshalb nicht in den Grabpreis gerechnet, sondern unter den weiteren Gebühren geführt.
- Die Benutzung der Friedhofskapelle kostet 357 Euro und die Benutzung der Leichenzelle 108 Euro. Beide sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil die Satzung sie als eigene Positionen führt und nicht zwingend erhebt.
- Die Satzung nummeriert den Abschnitt B mit den Ziffern II bis VIII; eine Ziffer I fehlt. Der Zuschlag nach Ziffer VII verweist außerdem auf B III Buchstaben a bis d, gemeint sind erkennbar die Beisetzungsgebühren der Ziffer IV. Wir zitieren die Ziffern so, wie sie im Dokument abgedruckt sind.
- Für das Reihengrabfeld für Totgeburten unter 500 Gramm auf dem Waldfriedhof Lüningheide nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung nennt der Tarif keine Nutzungsgebühr. Nur die Beisetzung ist mit 105 Euro festgesetzt. Wir führen diese Grabart deshalb nicht.
- Der Tarif nennt für Reihengräber keine Verlängerung, weil ein Wiedererwerb nach Paragraf 14 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht möglich ist. Reicht die Nutzungszeit eines Wahlgrabes für eine weitere Beisetzung nicht aus, ist nach Paragraf 2 Abschnitt A Ziffer III für jedes angefangene Jahr die Nutzungsgebühr für sämtliche Grabstellen nachzuzahlen.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grab und Jahr, wie sie das benachbarte Gütersloh erhebt, kennt die Lemgoer Satzung nicht. Wir haben den vollständigen Paragrafen 2 mit allen vier Abschnitten daraufhin durchgesehen.
- Die Einebnung nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungszeit kostet nach Abschnitt D Ziffer III je Grabstelle 190 Euro und für Kinder- und Urnengräber 131 Euro, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die Satzung erhebt sie nicht schon zu Beginn des Nutzungsrechts, deshalb ist sie nicht in der Nutzungsgebühr enthalten. Bei Rasengrabstätten, naturnahen Wahlgräbern, Baumwahlgräbern und Urnenwahlgemeinschaftsgräbern trägt nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung ohnehin nicht der Nutzungsberechtigte die Kosten.
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 nur für die von der Stadt verwalteten Friedhöfe, darunter der Waldfriedhof Lüningheide, der Friedhof Rintelner Straße, der gemeindliche Teil des Friedhofs Brake und die Ortsteilfriedhöfe. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen. Auf dem Friedhof Rintelner Straße sind Erdbestattungen seit dem 01.01.2000 nicht mehr möglich.
- Nicht jede Grabart wird auf jedem Friedhof angeboten. Urnenhaingräber, naturnahe Gräber und Baumwahlgräber gibt es nur auf dem Waldfriedhof Lüningheide, Urnenwahlgemeinschaftsgrabstätten nur auf dem Friedhof Rintelner Straße, Urnengrabkammern nicht auf den Friedhöfen Lüningheide und Trophagen.
- Als Telefonnummer nennen wir die der Ansprechpartnerin für die Friedhöfe bei den Städtischen Betrieben. Eine eigene Sammelnummer der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht, die Zentrale ist unter 05261 213-0 erreichbar.
Friedhöfe in Lemgo und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 19 Friedhöfe in LemgoLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Alten Hansestadt Lemgo für die städtischen Friedhöfe vom 13.12.2022, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Friedhofssatzung der Alten Hansestadt Lemgo für die städtischen Friedhöfe, Ruhezeiten nach Paragraf 11 und Pflegeregeln nach den Paragrafen 14, 15, 16 und 25 vom 11.12.2012, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 12.12.2023
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.