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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Würselen · Nordrhein-Westfalen · AGS 05334036

Friedhofsgebühren in Würselen, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen, Ortsrecht 7-77, mit Anlage I Gebührentarif, vom 09.05.1997, Anlage I zuletzt geändert durch die XX. Änderungssatzung vom 22.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Würselen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Würselen, Baubetriebshof A 67, Friedhofsverwaltung.

1.121,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Urnenreihenerdgrabstätte, mit Beisetzung

5.093,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Doppelwahlgrabstätte, mit Beisetzung

19
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung

Paragraf 11 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Würselen kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Würselen führt 19 Grabarten. Die günstigste ist Urnenreihenerdgrabstätte mit 1.121,00 €, die teuerste Doppelwahlgrabstätte mit 5.093,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen, Ortsrecht 7-77, mit Anlage I Gebührentarif, vom 09.05.1997, Anlage I zuletzt geändert durch die XX. Änderungssatzung vom 22.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

9 Grabarten für die Erdbestattung in Würselen

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Benutzungsgebühr deckt die gesamte Ruhefrist und schließt das Abräumen der Grabanlage ein. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung nicht möglich.652,00 €491,00 €1.143,00 €30 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.10 und Ziffer 2.10
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Würselen. Die Benutzungsgebühr deckt die gesamte Ruhefrist von 30 Jahren und schließt das Abräumen der Grabanlage ein.1.356,00 €685,00 €2.041,00 €30 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.11 und Ziffer 2.11
Anonyme ReihengrabstätteDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus. Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung bestätigt, dass der Friedhofsträger diese Pflege übernimmt und die Kosten für die gesamte Belegungszeit als Gebühr erhebt.2.008,00 €685,00 €2.693,00 €30 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.12 und Ziffer 2.12
Reihengrabstätte auf Rasenflächen mit besonderen GestaltungsvorschriftenDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu.2.187,00 €1.620,00 €3.807,00 €30 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.16 und Ziffer 2.13
Reihengrabstätte auf Rasenflächen mit Grabstele nach besonderen GestaltungsvorschriftenDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu.2.187,00 €1.620,00 €3.807,00 €30 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.17 und Ziffer 2.14
EinzelwahlgrabstätteDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für 30 Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.31 je angefangenes Jahr 55,60 Euro.2.204,00 €685,00 €2.889,00 €30 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.30 und Ziffer 2.20
DoppelwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.41 je angefangenes Jahr 111,17 Euro.4.408,00 €685,00 €5.093,00 €30 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.40 und Ziffer 2.20
Mehrfachwahlgrabstätte mit mehr als zwei Wahlgrabstellen, je StelleDer Betrag gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.51 je angefangenes Jahr und Stelle 55,60 Euro.2.204,00 €685,00 €2.889,00 €30 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.50 und Ziffer 2.20
Wahlgrabstätte auf Rasenflächen mit besonderen Gestaltungsvorschriften, je StelleDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.61 je angefangenes Jahr und Stelle 80,83 Euro.2.961,00 €685,00 €3.646,00 €30 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.60 und Ziffer 2.20

10 Grabarten für die Urne in Würselen

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihenerdgrabstätteDie günstigste Grabart in Würselen. Ein Wiedererwerb des Belegungsrechts ist nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 3 der Friedhofssatzung nicht möglich.864,00 €257,00 €1.121,00 €20 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.13 und Ziffer 2.30
Anonyme UrnenreihenerdgrabstätteDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu.1.235,00 €257,00 €1.492,00 €20 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.14 und Ziffer 2.32
Urnenreihengrabstätte in einer oberirdischen GrabsteleDas günstigste pflegefreie Grab in Würselen. Der Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich Pflege und Unterhaltung aus.1.119,00 €163,00 €1.282,00 €20 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.15 und Ziffer 2.33
Urnenreihengrabstätte auf Rasenflächen mit besonderen GestaltungsvorschriftenDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu.1.219,00 €1.192,00 €2.411,00 €20 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.19 und Ziffer 2.40
Urnenreihenbaumgrabstätte mit besonderen GestaltungsvorschriftenDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu.1.219,00 €1.192,00 €2.411,00 €20 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.20 und Ziffer 2.41
Urnenreihenbaumgrabstätte mit der Möglichkeit der KennzeichnungDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu.1.219,00 €1.192,00 €2.411,00 €20 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.21 und Ziffer 2.42
Urnenwahl-ErdgrabstätteDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung für 20 Jahre verliehen, die Grabstätte nimmt bis zu vier Urnen auf. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.71 je angefangenes Jahr 65,35 Euro.1.426,00 €257,00 €1.683,00 €20 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.70 und Ziffer 2.30
Urnenwahlgrabstätte in einer oberirdischen GrabsteleDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich Pflege und Unterhaltung aus. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.81 je angefangenes Jahr 88,95 Euro.1.929,00 €163,00 €2.092,00 €20 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.80 und Ziffer 2.33
UrnenwahlbaumgrabstätteDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.91 je angefangenes Jahr 80,10 Euro.1.705,00 €1.192,00 €2.897,00 €20 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.90 und Ziffer 2.43
Urnenwahlbaumgrabstätte Blätter im WindNach Paragraf 25 Absatz 6 Buchstabe a der Friedhofssatzung nimmt der Friedhofsträger die Bepflanzung und deren Pflege vor, eine Bepflanzung durch den Nutzungsberechtigten ist nicht zulässig. Die Grabstätte ist für zwei Beisetzungen vorgesehen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.96 je angefangenes Jahr 88,20 Euro.1.832,00 €1.192,00 €3.024,00 €20 J.Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.95 und Ziffer 2.43

38 weitere Gebühren in der Satzung von Würselen

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in eine Reihengrabstätte491,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.10
Erdbestattung für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in eine Reihengrabstätte685,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.11
Erdbestattung in eine anonyme Reihengrabstätte685,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.12
Erdbestattung in eine Reihengrabstätte auf Rasenflächen mit besonderen Gestaltungsvorschriften1.620,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.13
Erdbestattung in eine Reihengrabstätte auf Rasenflächen mit Grabstele nach besonderen Gestaltungsvorschriften1.620,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.14
Erdbestattung in eine unbelegte Wahlgrabstätte685,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.20
Erdbestattung in eine belegte Wahlgrabstätte685,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.21
Urnenbeisetzung in eine vorhandene Wahlgrabstätte257,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.18
Urnenbeisetzung in eine für Urnenbeisetzungen bestimmte Erdgrabstätte257,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.30
Urnenbeisetzung in eine für Erdbestattungen bestimmte Grabstätte257,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.31
Urnenbeisetzung in eine für Urnenbeisetzungen bestimmte anonyme Erdgrabstätte257,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.32
Urnenbeisetzung in eine für Urnenbeisetzung bestimmte oberirdische Grabstele163,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.33
Urnenbeisetzung in eine Urnenreihengrabstätte auf Rasenfläche mit besonderen Gestaltungsvorschriften1.192,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.40
Urnenbeisetzung in eine Urnenreihenbaumgrabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften1.192,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.41
Urnenbeisetzung in eine Urnenreihenbaumgrabstätte mit der Möglichkeit der Kennzeichnung1.192,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.42
Urnenbeisetzung in eine Urnenwahlbaumgrabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften1.192,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.43
Zuschlag für eine Urnenbestattung an einem Samstag150,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.5 und Ziffer 2.5.a
Zuschlag für eine Sargbestattung an einem Samstag250,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.5 und Ziffer 2.5.b
Benutzung der Trauerhalle150,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 3
Benutzung einer Leichenzelle oder einer Leichenkühlzelle190,00 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 4
Ausgrabung und Umbettung einer Urne100,00 €Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.1
Ausgrabung und Umbettung eines Sarges1.800,00 €Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.2
Genehmigung für die Errichtung von Grabanlagen30,00 €Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 2.1
Versagungsgebühr bei abgelehnter Genehmigung für die Errichtung von Grabanlagen15,00 €Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 2.1.a
Abräumen und Einebnen von Grabstätten vor Ablauf der Ruhefrist, nur für bis einschließlich 31.12.2023 angelegte Gräber, ohne Pflegeaufwand für die RestruhezeitRahmengebühr von 68,00 bis 1.074,00 Euro je nach Art des GrabesAnlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 3
Genehmigung zum Befahren der Friedhofswege10,00 €Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 4
Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Berechtigungskarte für gewerbliche Betätigungen25,00 €Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 5
Berechtigungskarte für gewerbliche Betätigungen, Genehmigung für ein Jahr50,00 €Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 5.a
Berechtigungskarte für gewerbliche Betätigungen, Ausnahmegenehmigung für nur eine Beisetzung25,00 €Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 5.b
Gestellung eines Bahr- und Transportwagens15,00 €Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 6
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelwahlgrabstätte, je angefangenes Jahr55,60 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.31
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Doppelwahlgrabstätte, je angefangenes Jahr111,17 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.41
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Mehrfachwahlgrabstätte, je angefangenes Jahr und Stelle55,60 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.51
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte auf Rasenflächen, je angefangenes Jahr und Stelle80,83 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.61
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahl-Erdgrabstätte, je angefangenes Jahr65,35 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.71
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte in einer oberirdischen Grabstele, je angefangenes Jahr88,95 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.81
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlbaumgrabstätte, je angefangenes Jahr80,10 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.91
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlbaumgrabstätte Blätter im Wind, je angefangenes Jahr88,20 €Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.96
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen, Ortsrecht 7-77, mit Anlage I Gebührentarif, vom 09.05.1997, Anlage I zuletzt geändert durch die XX. Änderungssatzung vom 22.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Was ein Grab in Würselen über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.943,00 €

Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Würselen, über 30 Jahre, das sind 298,10 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeAnlage I Gebührentarif Ziffer 1.10 und Ziffer 2.10652,00 €
BestattungAnlage I Gebührentarif Ziffer 2.10491,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde1.143,00 €

Die Benutzungsgebühr deckt die gesamte Ruhefrist und schließt das Abräumen der Grabanlage ein. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen, Ortsrecht 7-77, mit Anlage I Gebührentarif, vom 09.05.1997, Anlage I zuletzt geändert durch die XX. Änderungssatzung vom 22.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

12 Fragen, die die Satzung von Würselen offenlässt

  • Die Satzung gilt für die zehn kommunalen Friedhöfe der Stadt Würselen, die Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung einzeln aufzählt. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Für die Wahlgrabstätte auf Rasenflächen nach Ziffer 1.60 nennt Abschnitt II des Gebührentarifs keine eigene Bestattungsgebühr. Wir rechnen deshalb mit Ziffer 2.20, der Erdbestattung in eine unbelegte Wahlgrabstätte, weil das die einzige passende Position ist. Die Ziffern 2.13 und 2.14 betreffen ausdrücklich nur Reihengrabstätten auf Rasenflächen und liegen mit 1.620 Euro deutlich höher; sollte die Stadt sie auch auf das Wahlgrab anwenden, wäre unser Preis um 935 Euro zu niedrig.
  • Die Doppelwahlgrabstätte nach Ziffer 1.40 kostet 4.408 Euro für die gesamte zweistellige Grabstätte, also genau das Doppelte der Einzelwahlgrabstätte. Ein Preis je Stelle steht nicht im Tarif.
  • Ziffer 2.2 des Abschnitts III, die Genehmigung für die Änderung von Grabanlagen, steht ohne Betrag im Gebührentarif. Das ist keine Auslassung unsererseits, sondern eine Lücke des Tarifs, sowohl in der Lesefassung des Ortsrechts als auch im Text des Amtsblatts Nr. 29 vom 23.12.2025.
  • Das Abräumen der Grabanlage nach Ablauf der Ruhefrist steckt bei jeder Grabart bereits in der Benutzungsgebühr, der Tarif sagt das je Ziffer ausdrücklich. Die Abräumgebühr des Abschnitts III Ziffer 3 fällt nur bei vorzeitiger Rückgabe und nur für Gräber an, die bis einschließlich 31.12.2023 angelegt wurden; sie ist eine Rahmengebühr von 68 bis 1.074 Euro und keiner Grabart zuzuordnen.
  • Die Benutzung der Trauerhalle kostet 150 Euro, die Benutzung einer Leichenzelle 190 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil es nicht zwingend anfällt.
  • Für Bestattungen an Samstagen erhebt die Stadt nach Ziffer 2.5 einen Zuschlag von 150 Euro bei Urnen- und 250 Euro bei Sargbestattungen. Unsere Beträge sind die Werktagssätze ohne diesen Zuschlag.
  • Nachgesehen, ob eine jüngere Fassung besteht: Das Amtsblattarchiv der Stadt Würselen wurde vollständig durchgesehen, alle 38 abrufbaren Ausgaben von Nr. 7 vom 04.04.2025 bis Nr. 18 vom 28.07.2026 und damit sämtliche Ausgaben des laufenden Jahres 2026. Nur die Ausgabe Nr. 29 vom 23.12.2025 nennt eine Friedhofsangelegenheit. Eine XXI. Änderungssatzung gibt es nicht.
  • Die Friedhofsverwaltung veröffentlicht keine eigenen Sprechzeiten. Wir nennen deshalb die Öffnungszeiten des Rathauses.
  • Die Anschrift der Friedhofsverwaltung führt die Stadt ohne Hausnummer, das Serviceportal setzt an dieser Stelle einen Strich. Wir übernehmen die Angabe so, wie sie dort steht.
  • Reihengrabstätten sind in Würselen nicht verlängerbar. Paragraf 14 Absatz 1 Satz 3 und Paragraf 17 Absatz 2 Satz 3 der Friedhofssatzung schließen einen Wiedererwerb ausdrücklich aus.
  • Umsatzsteuer weist der Gebührentarif nirgends gesondert aus. Die genannten Beträge sind das, was die Angehörigen zahlen.

Friedhöfe in Würselen und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.