Würselen · Nordrhein-Westfalen · AGS 05334036
Friedhofsgebühren in Würselen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen, Ortsrecht 7-77, mit Anlage I Gebührentarif, vom 09.05.1997, Anlage I zuletzt geändert durch die XX. Änderungssatzung vom 22.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Würselen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Würselen, Baubetriebshof A 67, Friedhofsverwaltung.
- 1.121,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 5.093,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 19
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung
Urnenreihenerdgrabstätte, mit Beisetzung
Doppelwahlgrabstätte, mit Beisetzung
Paragraf 11 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Würselen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
9 Grabarten für die Erdbestattung in Würselen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Benutzungsgebühr deckt die gesamte Ruhefrist und schließt das Abräumen der Grabanlage ein. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 652,00 € | 491,00 € | 1.143,00 € | 30 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.10 und Ziffer 2.10 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Würselen. Die Benutzungsgebühr deckt die gesamte Ruhefrist von 30 Jahren und schließt das Abräumen der Grabanlage ein. | 1.356,00 € | 685,00 € | 2.041,00 € | 30 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.11 und Ziffer 2.11 |
| Anonyme ReihengrabstätteDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus. Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung bestätigt, dass der Friedhofsträger diese Pflege übernimmt und die Kosten für die gesamte Belegungszeit als Gebühr erhebt. | 2.008,00 € | 685,00 € | 2.693,00 € | 30 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.12 und Ziffer 2.12 |
| Reihengrabstätte auf Rasenflächen mit besonderen GestaltungsvorschriftenDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu. | 2.187,00 € | 1.620,00 € | 3.807,00 € | 30 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.16 und Ziffer 2.13 |
| Reihengrabstätte auf Rasenflächen mit Grabstele nach besonderen GestaltungsvorschriftenDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu. | 2.187,00 € | 1.620,00 € | 3.807,00 € | 30 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.17 und Ziffer 2.14 |
| EinzelwahlgrabstätteDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für 30 Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.31 je angefangenes Jahr 55,60 Euro. | 2.204,00 € | 685,00 € | 2.889,00 € | 30 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.30 und Ziffer 2.20 |
| DoppelwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.41 je angefangenes Jahr 111,17 Euro. | 4.408,00 € | 685,00 € | 5.093,00 € | 30 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.40 und Ziffer 2.20 |
| Mehrfachwahlgrabstätte mit mehr als zwei Wahlgrabstellen, je StelleDer Betrag gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.51 je angefangenes Jahr und Stelle 55,60 Euro. | 2.204,00 € | 685,00 € | 2.889,00 € | 30 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.50 und Ziffer 2.20 |
| Wahlgrabstätte auf Rasenflächen mit besonderen Gestaltungsvorschriften, je StelleDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.61 je angefangenes Jahr und Stelle 80,83 Euro. | 2.961,00 € | 685,00 € | 3.646,00 € | 30 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.60 und Ziffer 2.20 |
10 Grabarten für die Urne in Würselen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihenerdgrabstätteDie günstigste Grabart in Würselen. Ein Wiedererwerb des Belegungsrechts ist nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 3 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 864,00 € | 257,00 € | 1.121,00 € | 20 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.13 und Ziffer 2.30 |
| Anonyme UrnenreihenerdgrabstätteDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu. | 1.235,00 € | 257,00 € | 1.492,00 € | 20 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.14 und Ziffer 2.32 |
| Urnenreihengrabstätte in einer oberirdischen GrabsteleDas günstigste pflegefreie Grab in Würselen. Der Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich Pflege und Unterhaltung aus. | 1.119,00 € | 163,00 € | 1.282,00 € | 20 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.15 und Ziffer 2.33 |
| Urnenreihengrabstätte auf Rasenflächen mit besonderen GestaltungsvorschriftenDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu. | 1.219,00 € | 1.192,00 € | 2.411,00 € | 20 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.19 und Ziffer 2.40 |
| Urnenreihenbaumgrabstätte mit besonderen GestaltungsvorschriftenDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu. | 1.219,00 € | 1.192,00 € | 2.411,00 € | 20 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.20 und Ziffer 2.41 |
| Urnenreihenbaumgrabstätte mit der Möglichkeit der KennzeichnungDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu. | 1.219,00 € | 1.192,00 € | 2.411,00 € | 20 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.21 und Ziffer 2.42 |
| Urnenwahl-ErdgrabstätteDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung für 20 Jahre verliehen, die Grabstätte nimmt bis zu vier Urnen auf. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.71 je angefangenes Jahr 65,35 Euro. | 1.426,00 € | 257,00 € | 1.683,00 € | 20 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.70 und Ziffer 2.30 |
| Urnenwahlgrabstätte in einer oberirdischen GrabsteleDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich Pflege und Unterhaltung aus. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.81 je angefangenes Jahr 88,95 Euro. | 1.929,00 € | 163,00 € | 2.092,00 € | 20 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.80 und Ziffer 2.33 |
| UrnenwahlbaumgrabstätteDer Gebührentarif weist die Benutzungsgebühr ausdrücklich einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist aus, Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist diese Pflege dem Friedhofsträger zu. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.91 je angefangenes Jahr 80,10 Euro. | 1.705,00 € | 1.192,00 € | 2.897,00 € | 20 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.90 und Ziffer 2.43 |
| Urnenwahlbaumgrabstätte Blätter im WindNach Paragraf 25 Absatz 6 Buchstabe a der Friedhofssatzung nimmt der Friedhofsträger die Bepflanzung und deren Pflege vor, eine Bepflanzung durch den Nutzungsberechtigten ist nicht zulässig. Die Grabstätte ist für zwei Beisetzungen vorgesehen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.96 je angefangenes Jahr 88,20 Euro. | 1.832,00 € | 1.192,00 € | 3.024,00 € | 20 J. | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.95 und Ziffer 2.43 |
38 weitere Gebühren in der Satzung von Würselen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in eine Reihengrabstätte | 491,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.10 |
| Erdbestattung für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in eine Reihengrabstätte | 685,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.11 |
| Erdbestattung in eine anonyme Reihengrabstätte | 685,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.12 |
| Erdbestattung in eine Reihengrabstätte auf Rasenflächen mit besonderen Gestaltungsvorschriften | 1.620,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.13 |
| Erdbestattung in eine Reihengrabstätte auf Rasenflächen mit Grabstele nach besonderen Gestaltungsvorschriften | 1.620,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.14 |
| Erdbestattung in eine unbelegte Wahlgrabstätte | 685,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.20 |
| Erdbestattung in eine belegte Wahlgrabstätte | 685,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.21 |
| Urnenbeisetzung in eine vorhandene Wahlgrabstätte | 257,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.18 |
| Urnenbeisetzung in eine für Urnenbeisetzungen bestimmte Erdgrabstätte | 257,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.30 |
| Urnenbeisetzung in eine für Erdbestattungen bestimmte Grabstätte | 257,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.31 |
| Urnenbeisetzung in eine für Urnenbeisetzungen bestimmte anonyme Erdgrabstätte | 257,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.32 |
| Urnenbeisetzung in eine für Urnenbeisetzung bestimmte oberirdische Grabstele | 163,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.33 |
| Urnenbeisetzung in eine Urnenreihengrabstätte auf Rasenfläche mit besonderen Gestaltungsvorschriften | 1.192,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.40 |
| Urnenbeisetzung in eine Urnenreihenbaumgrabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften | 1.192,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.41 |
| Urnenbeisetzung in eine Urnenreihenbaumgrabstätte mit der Möglichkeit der Kennzeichnung | 1.192,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.42 |
| Urnenbeisetzung in eine Urnenwahlbaumgrabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften | 1.192,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.43 |
| Zuschlag für eine Urnenbestattung an einem Samstag | 150,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.5 und Ziffer 2.5.a |
| Zuschlag für eine Sargbestattung an einem Samstag | 250,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 2.5 und Ziffer 2.5.b |
| Benutzung der Trauerhalle | 150,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 3 |
| Benutzung einer Leichenzelle oder einer Leichenkühlzelle | 190,00 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 4 |
| Ausgrabung und Umbettung einer Urne | 100,00 € | Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.1 |
| Ausgrabung und Umbettung eines Sarges | 1.800,00 € | Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 1.2 |
| Genehmigung für die Errichtung von Grabanlagen | 30,00 € | Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 2.1 |
| Versagungsgebühr bei abgelehnter Genehmigung für die Errichtung von Grabanlagen | 15,00 € | Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 2.1.a |
| Abräumen und Einebnen von Grabstätten vor Ablauf der Ruhefrist, nur für bis einschließlich 31.12.2023 angelegte Gräber, ohne Pflegeaufwand für die Restruhezeit | Rahmengebühr von 68,00 bis 1.074,00 Euro je nach Art des Grabes | Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 3 |
| Genehmigung zum Befahren der Friedhofswege | 10,00 € | Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 4 |
| Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Berechtigungskarte für gewerbliche Betätigungen | 25,00 € | Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 5 |
| Berechtigungskarte für gewerbliche Betätigungen, Genehmigung für ein Jahr | 50,00 € | Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 5.a |
| Berechtigungskarte für gewerbliche Betätigungen, Ausnahmegenehmigung für nur eine Beisetzung | 25,00 € | Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 5.b |
| Gestellung eines Bahr- und Transportwagens | 15,00 € | Anlage I Gebührentarif Abschnitt III Ziffer 6 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelwahlgrabstätte, je angefangenes Jahr | 55,60 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.31 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Doppelwahlgrabstätte, je angefangenes Jahr | 111,17 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.41 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Mehrfachwahlgrabstätte, je angefangenes Jahr und Stelle | 55,60 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.51 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte auf Rasenflächen, je angefangenes Jahr und Stelle | 80,83 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.61 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahl-Erdgrabstätte, je angefangenes Jahr | 65,35 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.71 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte in einer oberirdischen Grabstele, je angefangenes Jahr | 88,95 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.81 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlbaumgrabstätte, je angefangenes Jahr | 80,10 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.91 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlbaumgrabstätte Blätter im Wind, je angefangenes Jahr | 88,20 € | Anlage I Gebührentarif Ziffer 1.96 |
Was ein Grab in Würselen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.943,00 €
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Würselen, über 30 Jahre, das sind 298,10 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeAnlage I Gebührentarif Ziffer 1.10 und Ziffer 2.10 | 652,00 € |
| BestattungAnlage I Gebührentarif Ziffer 2.10 | 491,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.143,00 € |
Die Benutzungsgebühr deckt die gesamte Ruhefrist und schließt das Abräumen der Grabanlage ein. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen, Ortsrecht 7-77, mit Anlage I Gebührentarif, vom 09.05.1997, Anlage I zuletzt geändert durch die XX. Änderungssatzung vom 22.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Würselen offenlässt
- Die Satzung gilt für die zehn kommunalen Friedhöfe der Stadt Würselen, die Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung einzeln aufzählt. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Für die Wahlgrabstätte auf Rasenflächen nach Ziffer 1.60 nennt Abschnitt II des Gebührentarifs keine eigene Bestattungsgebühr. Wir rechnen deshalb mit Ziffer 2.20, der Erdbestattung in eine unbelegte Wahlgrabstätte, weil das die einzige passende Position ist. Die Ziffern 2.13 und 2.14 betreffen ausdrücklich nur Reihengrabstätten auf Rasenflächen und liegen mit 1.620 Euro deutlich höher; sollte die Stadt sie auch auf das Wahlgrab anwenden, wäre unser Preis um 935 Euro zu niedrig.
- Die Doppelwahlgrabstätte nach Ziffer 1.40 kostet 4.408 Euro für die gesamte zweistellige Grabstätte, also genau das Doppelte der Einzelwahlgrabstätte. Ein Preis je Stelle steht nicht im Tarif.
- Ziffer 2.2 des Abschnitts III, die Genehmigung für die Änderung von Grabanlagen, steht ohne Betrag im Gebührentarif. Das ist keine Auslassung unsererseits, sondern eine Lücke des Tarifs, sowohl in der Lesefassung des Ortsrechts als auch im Text des Amtsblatts Nr. 29 vom 23.12.2025.
- Das Abräumen der Grabanlage nach Ablauf der Ruhefrist steckt bei jeder Grabart bereits in der Benutzungsgebühr, der Tarif sagt das je Ziffer ausdrücklich. Die Abräumgebühr des Abschnitts III Ziffer 3 fällt nur bei vorzeitiger Rückgabe und nur für Gräber an, die bis einschließlich 31.12.2023 angelegt wurden; sie ist eine Rahmengebühr von 68 bis 1.074 Euro und keiner Grabart zuzuordnen.
- Die Benutzung der Trauerhalle kostet 150 Euro, die Benutzung einer Leichenzelle 190 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil es nicht zwingend anfällt.
- Für Bestattungen an Samstagen erhebt die Stadt nach Ziffer 2.5 einen Zuschlag von 150 Euro bei Urnen- und 250 Euro bei Sargbestattungen. Unsere Beträge sind die Werktagssätze ohne diesen Zuschlag.
- Nachgesehen, ob eine jüngere Fassung besteht: Das Amtsblattarchiv der Stadt Würselen wurde vollständig durchgesehen, alle 38 abrufbaren Ausgaben von Nr. 7 vom 04.04.2025 bis Nr. 18 vom 28.07.2026 und damit sämtliche Ausgaben des laufenden Jahres 2026. Nur die Ausgabe Nr. 29 vom 23.12.2025 nennt eine Friedhofsangelegenheit. Eine XXI. Änderungssatzung gibt es nicht.
- Die Friedhofsverwaltung veröffentlicht keine eigenen Sprechzeiten. Wir nennen deshalb die Öffnungszeiten des Rathauses.
- Die Anschrift der Friedhofsverwaltung führt die Stadt ohne Hausnummer, das Serviceportal setzt an dieser Stelle einen Strich. Wir übernehmen die Angabe so, wie sie dort steht.
- Reihengrabstätten sind in Würselen nicht verlängerbar. Paragraf 14 Absatz 1 Satz 3 und Paragraf 17 Absatz 2 Satz 3 der Friedhofssatzung schließen einen Wiedererwerb ausdrücklich aus.
- Umsatzsteuer weist der Gebührentarif nirgends gesondert aus. Die genannten Beträge sind das, was die Angehörigen zahlen.
Friedhöfe in Würselen und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 10 Friedhöfe in WürselenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen, Ortsrecht 7-77, mit Anlage I Gebührentarif vom 09.05.1997, Anlage I zuletzt geändert durch die XX. Änderungssatzung vom 22.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Amtsblatt der Stadt Würselen Nr. 29, Jahrgang 2025, mit der Kommunalen Friedhofssatzung vom 22.12.2025 und der XX. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 22.12.2025 vom 23.12.2025, Artikel II der Änderungssatzung setzt das Inkrafttreten auf den 01.01.2026
- Kommunale Friedhofssatzung der Kommunalfriedhöfe der Stadt Würselen, Ortsrecht 7-76 vom 22.12.2025, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 29 vom 23.12.2025, löst die Friedhofssatzung vom 23.12.2023 ab
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.