Bünde · Nordrhein-Westfalen · AGS 05758004
Friedhofsgebühren in Bünde, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Friedhöfe der Stadt Bünde, vom 26.06.2023, gültig ab 01.07.2023. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bünde und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bünde, Friedhofsverwaltung.
- 1.001,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 6.640,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Verstorbene über 5 Jahre
Kindergrabstätte für eine Erdbestattung, Verstorbene bis 5 Jahre, mit Beisetzung
Familienbaum, Urnengrabstätte für bis zu sechs Urnen, mit Beisetzung
Paragraf 10 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Bünde kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Bünde
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegefreies Rasenreihengrab für eine Erdbestattung, Personen über 5 JahreDer Preis enthält die Grabplatte. Nach Paragraf 17 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung besteht die Graboberfläche ausschließlich aus Rasen, dessen Pflege durch die Friedhofsträgerin erfolgt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 nicht möglich; nur bei einem Doppelgrab wird die Ruhezeit der zweiten Beisetzung gegen 56,48 Euro je Jahr nachgekauft. | 1.979,00 € | 542,00 € | 2.521,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer I.1.1.1 und Ziffer I.2.1 |
| Wahlgrabstätte für einen Sarg und bis zu zwei Urnen, Erdbestattung für Personen über 5 JahreDie günstigste Erdbestattung in Bünde. Herrichtung und Pflege obliegen nach Paragraf 25 der Friedhofssatzung den Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet 56,48 Euro je Jahr und wird taggenau berechnet. | 1.694,00 € | 542,00 € | 2.236,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer I.1.2.1 und Ziffer I.2.1 |
| Pflegefreies Gemeinschaftsgrab für einen Sarg, gekennzeichnet mit KissensteinDer Preis enthält den Kissenstein. Nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung werden die Grabstätten in Gemeinschaftsanlagen im Auftrag der Friedhofsträgerin gärtnerisch gestaltet und gepflegt, und die dadurch entstehenden Kosten sind in den Benutzungsgebühren bereits enthalten. Ein Wiedererwerb ist nicht vorgesehen, nur bei Voraberwerb oder Doppelgrab wird die Ruhezeit gegen 110,56 Euro je Jahr nachgekauft. | 3.816,00 € | 542,00 € | 4.358,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer I.1.3.1 und Ziffer I.2.1 |
| Kindergrabstätte für eine Erdbestattung, Verstorbene bis 5 JahreDie Grabstätte misst nach Paragraf 12 Absatz 4 Buchstabe i der Friedhofssatzung 120 mal 60 Zentimeter. Herrichtung und Pflege obliegen den Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet 28,59 Euro je Jahr. | 714,00 € | 287,00 € | 1.001,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer I.1.4.4 und Ziffer I.2.2 |
9 Grabarten für die Urne in Bünde
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegefreies Rasenreihengrab für eine UrneDer Preis enthält die Grabplatte. Die Pflege des Rasens übernimmt nach Paragraf 17 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung die Friedhofsträgerin. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16 Absatz 2 Satz 2 nicht möglich; bei einem Doppelgrab kostet die Verlängerung 45,80 Euro je Jahr. | 1.430,00 € | 223,00 € | 1.653,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer I.1.1.2 und Ziffer I.2.3 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei UrnenDie Nutzungsgebühr gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 16 Absatz 3 Satz 4 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet 39,75 Euro je Jahr. | 993,00 € | 223,00 € | 1.216,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer I.1.2.2 und Ziffer I.2.3 |
| Familienbaum, Urnengrabstätte für bis zu sechs UrnenDie Nutzungsgebühr gilt für die gesamte Grabstätte von 24 Quadratmetern mit bis zu sechs Urnen, ein Preis je Urne steht nicht im Tarif. Nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung, überschrieben mit Pflegefreie Grabstätten, legt die Friedhofsträgerin die Grabstätten am Einzelbaum mit Blühwiese oder Rindenmulch an; die Grabarten-Preisliste der Friedhofsverwaltung führt den Familienbaum mit dem Zeichen für eine pflegefreie Grabart. Die Verlängerung kostet 232,91 Euro je Jahr. | 6.417,00 € | 223,00 € | 6.640,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer I.1.2.3 und Ziffer I.2.3 |
| Pflegefreies Urnengemeinschaftsgrab für eine Urne, gekennzeichnet mit KissensteinDer Preis enthält den Kissenstein. Gestaltung und Pflege obliegen nach Paragraf 16 Absatz 5 Satz 2 und Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung der Friedhofsträgerin. Die Verlängerung zur Einhaltung der Ruhezeit kostet 104,64 Euro je Jahr. | 2.991,00 € | 223,00 € | 3.214,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer I.1.3.2 und Ziffer I.2.3 |
| Pflegefreies Urnengemeinschaftsgrab für eine Urne an einer SteleDer Preis enthält die Grabplatte an der Stele. Gestaltung und Pflege obliegen nach Paragraf 16 Absatz 5 Satz 2 der Friedhofssatzung der Friedhofsträgerin. Die Verlängerung zur Einhaltung der Ruhezeit kostet 110,70 Euro je Jahr. | 3.107,00 € | 223,00 € | 3.330,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer I.1.3.3 und Ziffer I.2.3 |
| Pflegefreies Urnengemeinschaftsgrab in einer Urnen-Erdröhre für bis zu zwei UrnenDie Nutzungsgebühr gilt für die gesamte Erdröhre, die nach Paragraf 16 Absatz 5 Satz 1 der Friedhofssatzung nur als Doppel-Urnenplatz vergeben wird; sie enthält die Grabplatte und die Röhre. Die Beisetzungsgebühr von 111 Euro ist die eigene Ziffer für Urnen in Erdröhren, weil das Ausheben und Zufüllen der Gruft entfällt. Die Verlängerung kostet 98,19 Euro je Jahr. | 3.034,00 € | 111,00 € | 3.145,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer I.1.3.4 und Ziffer I.2.4 |
| Aschestreufeld zur Ausstreuung der TotenascheDie Asche wird nach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung auf einer Fläche von 1,5 Quadratmetern verstreut, und es wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. Eine einzelne Grabstelle, die zu pflegen wäre, entsteht dabei nicht. Das Aschestreufeld liegt auf dem Stadt- und dem Amtsfriedhof. | 1.438,00 € | 159,00 € | 1.597,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer I.1.4.1 und Ziffer I.2.5 |
| Anonyme Urnenreihengrabstätte für eine UrneDas günstigste Grab in Bünde. Die Urne wird nach Paragraf 16 Absatz 7 Satz 1 der Friedhofssatzung ohne Angehörige an einer nur der Friedhofsträgerin bekannten Stelle beigesetzt; nach Satz 3 sind Gestaltung und Pflege der Anlage Angelegenheit der Friedhofsträgerin. Eine Verlängerung sieht der Tarif nicht vor. | 946,00 € | 223,00 € | 1.169,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer I.1.4.2 und Ziffer I.2.3 |
| Pflegefreie Urnengrabstätte im Bestattungshain mit SteleDer Preis enthält das Namens-Blatt an der Stele am Rand des Hains. Nach Paragraf 17 Absatz 4 Satz 1 der Friedhofssatzung wird die Urne im Umfeld eines Baumes beigesetzt und die Pflege übernimmt die Friedhofsträgerin. Der Bestattungshain liegt in Bustedt. Die Verlängerung kostet 70,42 Euro je Jahr. | 2.239,00 € | 223,00 € | 2.462,00 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer I.1.4.3 und Ziffer I.2.3 |
20 weitere Gebühren in der Satzung von Bünde
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung Verstorbener über 5 Jahre, einschließlich Ausheben und Zufüllen der Gruft sowie Grabausschmückung | 542,00 € | Gebührentarif Ziffer I.2.1 |
| Bestattung Verstorbener bis 5 Jahre, einschließlich Ausheben und Zufüllen der Gruft sowie Grabausschmückung | 287,00 € | Gebührentarif Ziffer I.2.2 |
| Beisetzung einer Urne | 223,00 € | Gebührentarif Ziffer I.2.3 |
| Beisetzung einer Urne in einer Urnen-Erdröhre | 111,00 € | Gebührentarif Ziffer I.2.4 |
| Ascheausstreuung auf dem Aschestreufeld | 159,00 € | Gebührentarif Ziffer I.2.5 |
| Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals oder einer Grabplatte | 35,00 € | Gebührentarif Ziffer I.3.1 |
| Grabpflegegebühr bei vorzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechts in begründeten Ausnahmefällen, je Grabstelle und Jahr | 90,00 € | Gebührentarif Ziffer I.3.2 |
| Grababräumung durch die Friedhofsträgerin in Ausnahmefällen, je Grabstelle, zuzüglich der Entsorgungskosten für ein Grabmal | 218,00 € | Gebührentarif Ziffer I.3.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem pflegefreien Rasenreihengrab für einen Sarg, je Jahr | 56,48 € | Gebührentarif Ziffer I.1.1.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem pflegefreien Rasenreihengrab für eine Urne, je Jahr | 45,80 € | Gebührentarif Ziffer I.1.1.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte für einen Sarg, je Jahr | 56,48 € | Gebührentarif Ziffer I.1.2.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte, je Jahr | 39,75 € | Gebührentarif Ziffer I.1.2.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Familienbaum, je Jahr | 232,91 € | Gebührentarif Ziffer I.1.2.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Gemeinschaftsgrab für einen Sarg, je Jahr | 110,56 € | Gebührentarif Ziffer I.1.3.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnengemeinschaftsgrab mit Kissenstein, je Jahr | 104,64 € | Gebührentarif Ziffer I.1.3.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnengemeinschaftsgrab an einer Stele, je Jahr | 110,70 € | Gebührentarif Ziffer I.1.3.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Erdröhre, je Jahr | 98,19 € | Gebührentarif Ziffer I.1.3.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnengrabstätte im Bestattungshain, je Jahr | 70,42 € | Gebührentarif Ziffer I.1.4.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Kindergrabstätte, je Jahr | 28,59 € | Gebührentarif Ziffer I.1.4.4 |
| Leistungen, die der Gebührentarif nicht aufführt, etwa Handschachtungen, Ausgrabungen, Umbettungen und besonderer Aufwand bei Grababräumungen | tatsächlicher Arbeits- und Materialaufwand, gesondert in Rechnung gestellt | Gebührentarif Abschnitt II |
Was ein Grab in Bünde über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
10.321,00 €
Pflegefreies Rasenreihengrab für eine Erdbestattung, Personen über 5 Jahre in Bünde, über 30 Jahre, das sind 344,03 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer I.1.1.1 und Ziffer I.2.1 | 1.979,00 € |
| BestattungGebührentarif Ziffer I.2.1 | 542,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.521,00 € |
Der Preis enthält die Grabplatte. Nach Paragraf 17 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung besteht die Graboberfläche ausschließlich aus Rasen, dessen Pflege durch die Friedhofsträgerin erfolgt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 nicht möglich; nur bei einem Doppelgrab wird die Ruhezeit der zweiten Beisetzung gegen 56,48 Euro je Jahr nachgekauft.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Friedhöfe der Stadt Bünde, vom 26.06.2023, gültig ab 01.07.2023. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
10 Fragen, die die Satzung von Bünde offenlässt
- Die geltende Fassung ist der Gebührentarif vom 26.06.2023, gültig seit dem 01.07.2023, und damit gut drei Jahre alt. Wir haben in dieser Sitzung nachgesehen: im Ortsrecht der Stadt unter Rathaus und Politik, im Serviceportal Bünde bei der Dienstleistung Bestattungen, in den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt und in der Grabarten-Preisliste der Friedhofsverwaltung. Alle vier führen denselben Stand, und die Preisliste trägt Betrag für Betrag dieselben Zahlen wie der Tarif. Das Ratsinformationssystem der Stadt unter buende.ratsinfomanagement.net antwortet auf jede Anfrage mit HTTP 403 und war deshalb nicht einzusehen; eine dort verborgene jüngere Änderungssatzung können wir nicht ausschließen.
- Den Familienbaum nach Ziffer I.1.2.3 führen wir als pflegefrei. Der Beleg ist zweiteilig und nicht so eindeutig wie bei den übrigen pflegefreien Grabarten: Paragraf 17 der Friedhofssatzung ist mit Pflegefreie Grabstätten überschrieben und regelt den Familienbaum in seinem Absatz 3, dort aber nur das Anlegen durch die Friedhofsträgerin, nicht ausdrücklich die Pflege. Hinzu kommt, dass die Grabarten-Preisliste der Friedhofsverwaltung den Familienbaum mit dem Zeichen für eine pflegefreie Grabart versieht. Gegen die Einordnung spricht, dass Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur die Buchstaben a, d und g ausdrücklich pflegefrei nennt und der Familienbaum dort fehlt, und dass der Tarif ihn unter die Wahlgrabstätten stellt. Auf die günstigsten Preise wirkt sich die Entscheidung nicht aus, der Familienbaum ist mit Abstand die teuerste Grabart.
- Das Aschestreufeld führen wir als pflegefrei, weil nach Paragraf 16 Absatz 8 Satz 3 der Friedhofssatzung nicht gekennzeichnet wird, wer dort beigesetzt worden ist, und damit keine einzelne Grabstelle entsteht, die zu pflegen wäre. Eine Aussage der Satzung, dass die Stadt die Pflege des Feldes trägt, gibt es nicht.
- Die Nutzungsgebühren für den Familienbaum, für die Urnenwahlgrabstätte und für die Urnen-Erdröhre gelten jeweils für die gesamte Grabstätte mit sechs, zwei beziehungsweise zwei Urnenplätzen. Einen Preis je einzelner Urne nennt der Tarif nicht.
- Die Verlängerungsgebühren sind Jahressätze und in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil sie nur anfallen, wenn ein Nutzungsrecht tatsächlich verlängert wird. Bei den Rasenreihengräbern und den Gemeinschaftsgräbern ist ein Wiedererwerb nach Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung überhaupt nicht möglich; der Jahressatz dient dort nur dazu, bei einer zweiten Beisetzung in einem Doppelgrab die Ruhezeit einzuhalten. Wir führen diese Grabarten deshalb als nicht verlängerbar.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grab und Jahr, wie sie das benachbarte Gütersloh erhebt, kennt der Bünder Tarif nicht. Wir haben den vollständigen Tarif einschließlich Abschnitt II daraufhin durchgesehen.
- Für die Benutzung einer Leichenhalle oder einer Friedhofskapelle nennt der Tarif keine Gebühr. Nach Paragraf 28 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung obliegt die Nutzung der Leichenhallen den jeweiligen Erbbauberechtigten; die Stadt erhebt dafür also nichts.
- Zuschläge für Bestattungen an Samstagen oder außerhalb der üblichen Zeiten nennt der Tarif nicht. Für Leistungen, die er nicht aufführt, werden nach Abschnitt II die tatsächlichen Auslagen berechnet, deren Höhe nicht im Voraus feststeht.
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 Absatz 1 nur für die von der Stadt verwalteten Friedhöfe, darunter Feldmarkfriedhof, Amtsfriedhof, Stadtfriedhof und Friedhof Hunnebrock. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Nach Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung stehen nicht alle Grabarten auf jedem Friedhof zur Verfügung. Die Preisliste der Friedhofsverwaltung nennt für die Gemeinschaftsgräber und das anonyme Gräberfeld die Friedhöfe Feldmark und Ennigloh II, für den Bestattungshain Bustedt und für das Aschestreufeld Stadt- und Amtsfriedhof.
Friedhöfe in Bünde und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 14 Friedhöfe in BündeLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Friedhöfe der Stadt Bünde vom 26.06.2023, gültig ab 01.07.2023
- Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Stadt Bünde vom 24.09.2003 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 26.06.2023, in Kraft seit 01.07.2023
- Friedhofssatzung der Stadt Bünde, Ruhezeiten nach Paragraf 10 und Pflegeregeln nach Paragraf 16 und Paragraf 17 vom 26.06.2023, beschlossen am 20.06.2023
- Grabarten Preisliste der Friedhofsverwaltung Bünde, Übersicht Grabarten 2023 mit Kennzeichnung der pflegefreien Grabarten Stand 2023, abgerufen im Serviceportal der Stadt Bünde
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.