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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bünde · Nordrhein-Westfalen · AGS 05758004

Friedhofsgebühren in Bünde, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Friedhöfe der Stadt Bünde, vom 26.06.2023, gültig ab 01.07.2023. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bünde und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bünde, Friedhofsverwaltung.

1.001,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Kindergrabstätte für eine Erdbestattung, Verstorbene bis 5 Jahre, mit Beisetzung

6.640,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Familienbaum, Urnengrabstätte für bis zu sechs Urnen, mit Beisetzung

13
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Verstorbene über 5 Jahre

Paragraf 10 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Bünde kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Bünde führt 13 Grabarten. Die günstigste ist Kindergrabstätte für eine Erdbestattung, Verstorbene bis 5 Jahre mit 1.001,00 €, die teuerste Familienbaum, Urnengrabstätte für bis zu sechs Urnen mit 6.640,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Friedhöfe der Stadt Bünde, vom 26.06.2023, gültig ab 01.07.2023.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

4 Grabarten für die Erdbestattung in Bünde

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Pflegefreies Rasenreihengrab für eine Erdbestattung, Personen über 5 JahreDer Preis enthält die Grabplatte. Nach Paragraf 17 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung besteht die Graboberfläche ausschließlich aus Rasen, dessen Pflege durch die Friedhofsträgerin erfolgt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 nicht möglich; nur bei einem Doppelgrab wird die Ruhezeit der zweiten Beisetzung gegen 56,48 Euro je Jahr nachgekauft.1.979,00 €542,00 €2.521,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer I.1.1.1 und Ziffer I.2.1
Wahlgrabstätte für einen Sarg und bis zu zwei Urnen, Erdbestattung für Personen über 5 JahreDie günstigste Erdbestattung in Bünde. Herrichtung und Pflege obliegen nach Paragraf 25 der Friedhofssatzung den Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet 56,48 Euro je Jahr und wird taggenau berechnet.1.694,00 €542,00 €2.236,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer I.1.2.1 und Ziffer I.2.1
Pflegefreies Gemeinschaftsgrab für einen Sarg, gekennzeichnet mit KissensteinDer Preis enthält den Kissenstein. Nach Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung werden die Grabstätten in Gemeinschaftsanlagen im Auftrag der Friedhofsträgerin gärtnerisch gestaltet und gepflegt, und die dadurch entstehenden Kosten sind in den Benutzungsgebühren bereits enthalten. Ein Wiedererwerb ist nicht vorgesehen, nur bei Voraberwerb oder Doppelgrab wird die Ruhezeit gegen 110,56 Euro je Jahr nachgekauft.3.816,00 €542,00 €4.358,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer I.1.3.1 und Ziffer I.2.1
Kindergrabstätte für eine Erdbestattung, Verstorbene bis 5 JahreDie Grabstätte misst nach Paragraf 12 Absatz 4 Buchstabe i der Friedhofssatzung 120 mal 60 Zentimeter. Herrichtung und Pflege obliegen den Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet 28,59 Euro je Jahr.714,00 €287,00 €1.001,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I.1.4.4 und Ziffer I.2.2

9 Grabarten für die Urne in Bünde

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Pflegefreies Rasenreihengrab für eine UrneDer Preis enthält die Grabplatte. Die Pflege des Rasens übernimmt nach Paragraf 17 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung die Friedhofsträgerin. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16 Absatz 2 Satz 2 nicht möglich; bei einem Doppelgrab kostet die Verlängerung 45,80 Euro je Jahr.1.430,00 €223,00 €1.653,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I.1.1.2 und Ziffer I.2.3
Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei UrnenDie Nutzungsgebühr gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 16 Absatz 3 Satz 4 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet 39,75 Euro je Jahr.993,00 €223,00 €1.216,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I.1.2.2 und Ziffer I.2.3
Familienbaum, Urnengrabstätte für bis zu sechs UrnenDie Nutzungsgebühr gilt für die gesamte Grabstätte von 24 Quadratmetern mit bis zu sechs Urnen, ein Preis je Urne steht nicht im Tarif. Nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung, überschrieben mit Pflegefreie Grabstätten, legt die Friedhofsträgerin die Grabstätten am Einzelbaum mit Blühwiese oder Rindenmulch an; die Grabarten-Preisliste der Friedhofsverwaltung führt den Familienbaum mit dem Zeichen für eine pflegefreie Grabart. Die Verlängerung kostet 232,91 Euro je Jahr.6.417,00 €223,00 €6.640,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I.1.2.3 und Ziffer I.2.3
Pflegefreies Urnengemeinschaftsgrab für eine Urne, gekennzeichnet mit KissensteinDer Preis enthält den Kissenstein. Gestaltung und Pflege obliegen nach Paragraf 16 Absatz 5 Satz 2 und Paragraf 17 Absatz 2 Satz 1 der Friedhofssatzung der Friedhofsträgerin. Die Verlängerung zur Einhaltung der Ruhezeit kostet 104,64 Euro je Jahr.2.991,00 €223,00 €3.214,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I.1.3.2 und Ziffer I.2.3
Pflegefreies Urnengemeinschaftsgrab für eine Urne an einer SteleDer Preis enthält die Grabplatte an der Stele. Gestaltung und Pflege obliegen nach Paragraf 16 Absatz 5 Satz 2 der Friedhofssatzung der Friedhofsträgerin. Die Verlängerung zur Einhaltung der Ruhezeit kostet 110,70 Euro je Jahr.3.107,00 €223,00 €3.330,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I.1.3.3 und Ziffer I.2.3
Pflegefreies Urnengemeinschaftsgrab in einer Urnen-Erdröhre für bis zu zwei UrnenDie Nutzungsgebühr gilt für die gesamte Erdröhre, die nach Paragraf 16 Absatz 5 Satz 1 der Friedhofssatzung nur als Doppel-Urnenplatz vergeben wird; sie enthält die Grabplatte und die Röhre. Die Beisetzungsgebühr von 111 Euro ist die eigene Ziffer für Urnen in Erdröhren, weil das Ausheben und Zufüllen der Gruft entfällt. Die Verlängerung kostet 98,19 Euro je Jahr.3.034,00 €111,00 €3.145,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I.1.3.4 und Ziffer I.2.4
Aschestreufeld zur Ausstreuung der TotenascheDie Asche wird nach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung auf einer Fläche von 1,5 Quadratmetern verstreut, und es wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. Eine einzelne Grabstelle, die zu pflegen wäre, entsteht dabei nicht. Das Aschestreufeld liegt auf dem Stadt- und dem Amtsfriedhof.1.438,00 €159,00 €1.597,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I.1.4.1 und Ziffer I.2.5
Anonyme Urnenreihengrabstätte für eine UrneDas günstigste Grab in Bünde. Die Urne wird nach Paragraf 16 Absatz 7 Satz 1 der Friedhofssatzung ohne Angehörige an einer nur der Friedhofsträgerin bekannten Stelle beigesetzt; nach Satz 3 sind Gestaltung und Pflege der Anlage Angelegenheit der Friedhofsträgerin. Eine Verlängerung sieht der Tarif nicht vor.946,00 €223,00 €1.169,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I.1.4.2 und Ziffer I.2.3
Pflegefreie Urnengrabstätte im Bestattungshain mit SteleDer Preis enthält das Namens-Blatt an der Stele am Rand des Hains. Nach Paragraf 17 Absatz 4 Satz 1 der Friedhofssatzung wird die Urne im Umfeld eines Baumes beigesetzt und die Pflege übernimmt die Friedhofsträgerin. Der Bestattungshain liegt in Bustedt. Die Verlängerung kostet 70,42 Euro je Jahr.2.239,00 €223,00 €2.462,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer I.1.4.3 und Ziffer I.2.3

20 weitere Gebühren in der Satzung von Bünde

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Bestattung Verstorbener über 5 Jahre, einschließlich Ausheben und Zufüllen der Gruft sowie Grabausschmückung542,00 €Gebührentarif Ziffer I.2.1
Bestattung Verstorbener bis 5 Jahre, einschließlich Ausheben und Zufüllen der Gruft sowie Grabausschmückung287,00 €Gebührentarif Ziffer I.2.2
Beisetzung einer Urne223,00 €Gebührentarif Ziffer I.2.3
Beisetzung einer Urne in einer Urnen-Erdröhre111,00 €Gebührentarif Ziffer I.2.4
Ascheausstreuung auf dem Aschestreufeld159,00 €Gebührentarif Ziffer I.2.5
Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals oder einer Grabplatte35,00 €Gebührentarif Ziffer I.3.1
Grabpflegegebühr bei vorzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechts in begründeten Ausnahmefällen, je Grabstelle und Jahr90,00 €Gebührentarif Ziffer I.3.2
Grababräumung durch die Friedhofsträgerin in Ausnahmefällen, je Grabstelle, zuzüglich der Entsorgungskosten für ein Grabmal218,00 €Gebührentarif Ziffer I.3.3
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem pflegefreien Rasenreihengrab für einen Sarg, je Jahr56,48 €Gebührentarif Ziffer I.1.1.1
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem pflegefreien Rasenreihengrab für eine Urne, je Jahr45,80 €Gebührentarif Ziffer I.1.1.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte für einen Sarg, je Jahr56,48 €Gebührentarif Ziffer I.1.2.1
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte, je Jahr39,75 €Gebührentarif Ziffer I.1.2.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Familienbaum, je Jahr232,91 €Gebührentarif Ziffer I.1.2.3
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Gemeinschaftsgrab für einen Sarg, je Jahr110,56 €Gebührentarif Ziffer I.1.3.1
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnengemeinschaftsgrab mit Kissenstein, je Jahr104,64 €Gebührentarif Ziffer I.1.3.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnengemeinschaftsgrab an einer Stele, je Jahr110,70 €Gebührentarif Ziffer I.1.3.3
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnen-Erdröhre, je Jahr98,19 €Gebührentarif Ziffer I.1.3.4
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnengrabstätte im Bestattungshain, je Jahr70,42 €Gebührentarif Ziffer I.1.4.3
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Kindergrabstätte, je Jahr28,59 €Gebührentarif Ziffer I.1.4.4
Leistungen, die der Gebührentarif nicht aufführt, etwa Handschachtungen, Ausgrabungen, Umbettungen und besonderer Aufwand bei Grababräumungentatsächlicher Arbeits- und Materialaufwand, gesondert in Rechnung gestelltGebührentarif Abschnitt II
Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Friedhöfe der Stadt Bünde, vom 26.06.2023, gültig ab 01.07.2023.

Was ein Grab in Bünde über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

10.321,00 €

Pflegefreies Rasenreihengrab für eine Erdbestattung, Personen über 5 Jahre in Bünde, über 30 Jahre, das sind 344,03 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer I.1.1.1 und Ziffer I.2.11.979,00 €
BestattungGebührentarif Ziffer I.2.1542,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde2.521,00 €

Der Preis enthält die Grabplatte. Nach Paragraf 17 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung besteht die Graboberfläche ausschließlich aus Rasen, dessen Pflege durch die Friedhofsträgerin erfolgt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 Satz 2 nicht möglich; nur bei einem Doppelgrab wird die Ruhezeit der zweiten Beisetzung gegen 56,48 Euro je Jahr nachgekauft.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Friedhöfe der Stadt Bünde, vom 26.06.2023, gültig ab 01.07.2023. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

10 Fragen, die die Satzung von Bünde offenlässt

  • Die geltende Fassung ist der Gebührentarif vom 26.06.2023, gültig seit dem 01.07.2023, und damit gut drei Jahre alt. Wir haben in dieser Sitzung nachgesehen: im Ortsrecht der Stadt unter Rathaus und Politik, im Serviceportal Bünde bei der Dienstleistung Bestattungen, in den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt und in der Grabarten-Preisliste der Friedhofsverwaltung. Alle vier führen denselben Stand, und die Preisliste trägt Betrag für Betrag dieselben Zahlen wie der Tarif. Das Ratsinformationssystem der Stadt unter buende.ratsinfomanagement.net antwortet auf jede Anfrage mit HTTP 403 und war deshalb nicht einzusehen; eine dort verborgene jüngere Änderungssatzung können wir nicht ausschließen.
  • Den Familienbaum nach Ziffer I.1.2.3 führen wir als pflegefrei. Der Beleg ist zweiteilig und nicht so eindeutig wie bei den übrigen pflegefreien Grabarten: Paragraf 17 der Friedhofssatzung ist mit Pflegefreie Grabstätten überschrieben und regelt den Familienbaum in seinem Absatz 3, dort aber nur das Anlegen durch die Friedhofsträgerin, nicht ausdrücklich die Pflege. Hinzu kommt, dass die Grabarten-Preisliste der Friedhofsverwaltung den Familienbaum mit dem Zeichen für eine pflegefreie Grabart versieht. Gegen die Einordnung spricht, dass Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur die Buchstaben a, d und g ausdrücklich pflegefrei nennt und der Familienbaum dort fehlt, und dass der Tarif ihn unter die Wahlgrabstätten stellt. Auf die günstigsten Preise wirkt sich die Entscheidung nicht aus, der Familienbaum ist mit Abstand die teuerste Grabart.
  • Das Aschestreufeld führen wir als pflegefrei, weil nach Paragraf 16 Absatz 8 Satz 3 der Friedhofssatzung nicht gekennzeichnet wird, wer dort beigesetzt worden ist, und damit keine einzelne Grabstelle entsteht, die zu pflegen wäre. Eine Aussage der Satzung, dass die Stadt die Pflege des Feldes trägt, gibt es nicht.
  • Die Nutzungsgebühren für den Familienbaum, für die Urnenwahlgrabstätte und für die Urnen-Erdröhre gelten jeweils für die gesamte Grabstätte mit sechs, zwei beziehungsweise zwei Urnenplätzen. Einen Preis je einzelner Urne nennt der Tarif nicht.
  • Die Verlängerungsgebühren sind Jahressätze und in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil sie nur anfallen, wenn ein Nutzungsrecht tatsächlich verlängert wird. Bei den Rasenreihengräbern und den Gemeinschaftsgräbern ist ein Wiedererwerb nach Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung überhaupt nicht möglich; der Jahressatz dient dort nur dazu, bei einer zweiten Beisetzung in einem Doppelgrab die Ruhezeit einzuhalten. Wir führen diese Grabarten deshalb als nicht verlängerbar.
  • Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grab und Jahr, wie sie das benachbarte Gütersloh erhebt, kennt der Bünder Tarif nicht. Wir haben den vollständigen Tarif einschließlich Abschnitt II daraufhin durchgesehen.
  • Für die Benutzung einer Leichenhalle oder einer Friedhofskapelle nennt der Tarif keine Gebühr. Nach Paragraf 28 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung obliegt die Nutzung der Leichenhallen den jeweiligen Erbbauberechtigten; die Stadt erhebt dafür also nichts.
  • Zuschläge für Bestattungen an Samstagen oder außerhalb der üblichen Zeiten nennt der Tarif nicht. Für Leistungen, die er nicht aufführt, werden nach Abschnitt II die tatsächlichen Auslagen berechnet, deren Höhe nicht im Voraus feststeht.
  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 Absatz 1 nur für die von der Stadt verwalteten Friedhöfe, darunter Feldmarkfriedhof, Amtsfriedhof, Stadtfriedhof und Friedhof Hunnebrock. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Nach Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung stehen nicht alle Grabarten auf jedem Friedhof zur Verfügung. Die Preisliste der Friedhofsverwaltung nennt für die Gemeinschaftsgräber und das anonyme Gräberfeld die Friedhöfe Feldmark und Ennigloh II, für den Bestattungshain Bustedt und für das Aschestreufeld Stadt- und Amtsfriedhof.

Friedhöfe in Bünde und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.