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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Stade · Niedersachsen · AGS 03359038

Friedhofsgebühren in Stade, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen in der Hansestadt Stade, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht VII, vom 17.12.2024, beschlossen am 16.12.2024, gültig ab 01.01.2025, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 51 am 30.12.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Stade und nicht für einzelne. Träger ist Hansestadt Stade, Kommunale Betriebe Stade.

205,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Anonymer Urnengarten einschließlich Bestattung, Tiefengrab, mit Beisetzung

4.404,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Urnenwahlgrabstätte als Themengarten, unter anderem Rosengarten, einschließlich 25 Jahre Pflege und Eintrag auf dem Gemeinschaftsgrabstein, mit Beisetzung

17
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung, einheitlich für alle Grabarten und jedes Alter

Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Stade kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Stade führt 17 Grabarten. Die günstigste ist Anonymer Urnengarten einschließlich Bestattung, Tiefengrab mit 205,00 €, die teuerste Urnenwahlgrabstätte als Themengarten, unter anderem Rosengarten, einschließlich 25 Jahre Pflege und Eintrag auf dem Gemeinschaftsgrabstein mit 4.404,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen in der Hansestadt Stade, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht VII, vom 17.12.2024, beschlossen am 16.12.2024, gültig ab 01.01.2025, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 51 am 30.12.2024.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

6 Grabarten für die Erdbestattung in Stade

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum 10. LebensjahrDie Ruhezeit beträgt nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung einheitlich 25 Jahre, auch bei Kindern.546,00 €885,00 €1.431,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe a und Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer I
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem 10. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Stade. Ein Reihengrab wird nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung erst im Todesfall vergeben und ist nicht verlängerbar.728,00 €885,00 €1.613,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe b und Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer I
Anonyme Reihengrabstätte für Särge einschließlich 25 Jahre RasenpflegeDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Stade. Paragraf 21 Absatz 7 Buchstabe c der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der anonymen Grabfelder der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Die Lage der einzelnen Grabstelle wird nicht gekennzeichnet. Nach Paragraf 12 Absatz 10 der Friedhofssatzung wird je Sarg eine Fläche von 1,50 mal 2,50 Meter belegt, die Beisetzung erfolgt ohne die Angehörigen.1.458,00 €729,00 €2.187,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe b und Paragraf 6 Buchstabe C
Einzelgrabstätte für Särge inklusive Kissenstein und 25 Jahre RasenpflegeParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Grababteilungen mit Kissenstein der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Es ist eine Wahlgrabstätte nach Paragraf 13 Absatz 14 Buchstabe b der Friedhofssatzung; die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe D 70,70 Euro je Jahr.2.703,00 €1.041,00 €3.744,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe c und Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer II
Gemeinschaftsgrabfeld für Sargbestattungen einschließlich 25 Jahre Rasenpflege und Eintrag auf dem GemeinschaftsgrabsteinParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe b der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Gemeinschaftsgrabfelder der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Es ist eine Reihengrabstätte nach Paragraf 12 Absatz 7 Buchstabe b der Friedhofssatzung; die Beisetzung erfolgt nach Absatz 8 im Beisein der Angehörigen, die Lage der einzelnen Grabstelle wird nicht gekennzeichnet.1.575,00 €885,00 €2.460,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe l und Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer I
Wahlgrabstätte für Sargbestattungen als Themengarten, unter anderem Ginkobaum, einschließlich 25 Jahre Pflege, ohne GrabsteinParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe f der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Themengärten der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Pflege ausdrücklich im Preis. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist die Gestaltung dort allein Sache der Friedhofsverwaltung. Es gelten besondere Grabmalvorschriften. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe H 89,70 Euro je Stelle und Jahr.2.244,00 €1.041,00 €3.285,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe q und Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer II

11 Grabarten für die Urne in Stade

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrabstätte, Überlassung einer ReihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Stade. Über die Pflege sagt die Satzung für diese Grabart nichts, sie ist deshalb nicht pflegefrei.436,00 €208,00 €644,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe e und Paragraf 7 Buchstabe A
Urnenwahlgrabstätte, je StelleDie Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe B 18,40 Euro je Stelle und Jahr. Die Pflege bleibt nach Paragraf 13 Absatz 10 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten.461,00 €208,00 €669,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe f und Paragraf 7 Buchstabe A
Anonyme Urnenreihengrabstätte einschließlich 25 Jahre RasenpflegeParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe c der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der anonymen Grabfelder der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Die Lage der einzelnen Grabstelle wird nicht gekennzeichnet. Nach Paragraf 12 Absatz 9 der Friedhofssatzung wird je Urne eine Fläche von 0,25 mal 0,25 Meter belegt, die Beisetzung erfolgt ohne die Angehörigen.644,00 €104,00 €748,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe g und Paragraf 7 Buchstabe B
Einzelurnengrabstätte inklusive Kissenstein und 25 Jahre RasenpflegeParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Grababteilungen mit Kissenstein der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Es ist eine Wahlgrabstätte nach Paragraf 13 Absatz 14 Buchstabe f der Friedhofssatzung; die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe E 33,10 Euro je Jahr.1.649,00 €208,00 €1.857,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe h und Paragraf 7 Buchstabe A
Anonymer Urnengarten einschließlich Bestattung, TiefengrabDas mit Abstand günstigste Grab in Stade. Der Tarif nennt den Betrag ausdrücklich einschließlich der Bestattung, deshalb steht bei der Beisetzung keine weitere Gebühr. Paragraf 21 Absatz 7 Buchstabe d der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege des Urnengartens der Friedhofsverwaltung zu. Nach Paragraf 12 Absatz 9 können im Urnengarten mehrere Urnen übereinander beigesetzt werden, die Beisetzung erfolgt ohne die Angehörigen.205,00 €0,00 €205,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe i
Urnenfach im Kolumbarium als Doppelfach inklusive Verschlussplatte, ohne BeschriftungParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe e der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege des Kolumbariums der Friedhofsverwaltung zu. Der Betrag gilt für das ganze Doppelfach; die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe C 60,80 Euro je Doppelfach und Jahr.1.522,00 €208,00 €1.730,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe j und Paragraf 7 Buchstabe A
Gemeinschaftsgrabfeld für Urnenbeisetzung einschließlich 25 Jahre Rasenpflege und Eintrag auf dem GemeinschaftsgrabsteinParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe b der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Gemeinschaftsgrabfelder der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Es ist eine Reihengrabstätte nach Paragraf 12 Absatz 7 Buchstabe f der Friedhofssatzung.761,00 €208,00 €969,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe k und Paragraf 7 Buchstabe A
Anonymes Urnengrabfeld für bestattungspflichtige Tot- oder Frühgeburten einschließlich 25 Jahre RasenpflegeParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe c der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der anonymen Grabfelder der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Die Lage der einzelnen Grabstelle wird nicht gekennzeichnet. Die Beisetzungsgebühr ist die des Paragrafen 7 Buchstabe B für eine anonyme Urne; die 416 Euro des Paragrafen 6 Buchstabe B gelten für die Sargbestattung einer Tot- oder Frühgeburt.388,00 €104,00 €492,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe m und Paragraf 7 Buchstabe B
Gemeinschaftsgrabfeld für Urnenbeisetzungen als Themengarten, unter anderem Buchenbaum, einschließlich 25 Jahre Rasenpflege und Eintrag auf dem GemeinschaftsgrabsteinParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe f der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Themengärten der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Pflege ausdrücklich im Preis. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist die Gestaltung dort allein Sache der Friedhofsverwaltung. Als Gemeinschaftsgrabfeld ist es zugleich von Paragraf 21 Absatz 7 Buchstabe b erfasst und nach Paragraf 12 Absatz 7 Buchstabe f eine Reihengrabstätte.1.058,00 €208,00 €1.266,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe n und Paragraf 7 Buchstabe A
Urnenwahlgrabstätte als Themengarten, unter anderem Rosengarten, einschließlich 25 Jahre Pflege und Eintrag auf dem GemeinschaftsgrabsteinParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe f der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Themengärten der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Pflege ausdrücklich im Preis. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist die Gestaltung dort allein Sache der Friedhofsverwaltung. Die teuerste Grabart in Stade. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe F 122,40 Euro je Stelle und Jahr.4.196,00 €208,00 €4.404,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe o und Paragraf 7 Buchstabe A
Urnenwahlgrabstätte als Themengarten, unter anderem Ahornbaum, einschließlich 25 Jahre Pflege, ohne GrabsteinParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe f der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Themengärten der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Pflege ausdrücklich im Preis. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist die Gestaltung dort allein Sache der Friedhofsverwaltung. Es gelten besondere Grabmalvorschriften. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe G 72,90 Euro je Stelle und Jahr.1.823,00 €208,00 €2.031,00 €25 J.Paragraf 4 Buchstabe p und Paragraf 7 Buchstabe A

36 weitere Gebühren in der Satzung von Stade

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Sargbestattung in einer Reihengrabstätte, Montag bis Freitag, einschließlich Auslegen mit Gruftgrün und Aufsetzen des Grabhügels885,00 €Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer I
Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte, Montag bis Freitag1.041,00 €Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer II
Sargbestattung in einer Reihengrabstätte, Samstag1.328,00 €Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer III
Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte, Samstag1.562,00 €Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer IV
Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte bis 2,175 Quadratmeter, Montag bis Freitag416,00 €Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer V
Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte bis 2,175 Quadratmeter, Samstag624,00 €Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer VI
Bestattung einer Tot- oder Frühgeburt, Montag bis Freitag416,00 €Paragraf 6 Buchstabe B
Sargbestattung in einer anonymen Reihengrabstätte, Montag bis Freitag729,00 €Paragraf 6 Buchstabe C
Beisetzung einer Urne, Montag bis Freitag208,00 €Paragraf 7 Buchstabe A
Beisetzung einer anonymen Urne, Montag bis Freitag104,00 €Paragraf 7 Buchstabe B
Beisetzung einer Urne, Samstag312,00 €Paragraf 7 Buchstabe C
Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte, je Quadratmeter202,00 €Paragraf 4 Buchstabe d
Friedhofsunterhaltungsgebühr für Bestattungen bis einschließlich 30.06.2011, je Grabstelle und Jahr5,80 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a
Friedhofsunterhaltungsgebühr für Bestattungen bis einschließlich 30.06.2011, je Urnenplatz im anonymen Urnengarten und Jahr1,50 €Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b
Ausbettung aus dem Grab oder aus einer Urnenstättenach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage eines vorherigen Kostenvoranschlages der Kommunalen Betriebe StadeParagraf 8 Absatz 1
Wiedereinbettungnach dem Gebührensatz für eine Bestattung oder eine BeisetzungParagraf 8 Absatz 2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je Quadratmeter und Jahr8,00 €Paragraf 9 Buchstabe A
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlurnenstätte, je Stelle und Jahr18,40 €Paragraf 9 Buchstabe B
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenfach im Kolumbarium, je Doppelfach und Jahr60,80 €Paragraf 9 Buchstabe C
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelgrabstätte, je Jahr70,70 €Paragraf 9 Buchstabe D
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelurnengrabstätte, je Jahr33,10 €Paragraf 9 Buchstabe E
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlurnenstätte als Themengarten nach Paragraf 4 Buchstabe o, je Stelle und Jahr122,40 €Paragraf 9 Buchstabe F
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlurnenstätte als Themengarten nach Paragraf 4 Buchstabe p, je Stelle und Jahr72,90 €Paragraf 9 Buchstabe G
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte als Themengarten nach Paragraf 4 Buchstabe q, je Stelle und Jahr89,70 €Paragraf 9 Buchstabe H
Benutzung einer Leichenkammer, pauschal130,00 €Paragraf 10 Buchstabe A
Benutzung des Abschiedsraumes, pauschal112,00 €Paragraf 10 Buchstabe B
Benutzung des Abschiedsraumes für Trauerfeiern, pauschal169,00 €Paragraf 10 Buchstabe C
Benutzung der Trauerhalle für Trauerfeiern, bis zu zwei Stunden485,00 €Paragraf 11 Buchstabe A
Benutzung der Trauerhalle, je angefangene Stunde121,00 €Paragraf 11 Buchstabe B
Orgelbenutzung21,00 €Paragraf 11 Buchstabe C
Aufbewahrung einer Urne, je Woche18,00 €Paragraf 12 Buchstabe A
Genehmigung zur Aufstellung von Grabzeichen52,00 €Paragraf 12 Buchstabe B
Ausstellen einer Zulassungsbescheinigung für Steinmetze und Gärtner76,00 €Paragraf 12 Buchstabe C
Umschreibung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten24,00 €Paragraf 12 Buchstabe D
Entgelt für den Versand einer Urne48,00 €Paragraf 12 Buchstabe E
Entfernen von Grabmälern, Einfassungen, Umpflanzungen und alle sonstigen nicht besonders aufgeführten Leistungennach erforderlichen Arbeitsstunden, tarifmäßiger Stundenlohn zuzüglich lohngebundener Kosten und VerwaltungskostenParagraf 12, Schlussabsatz nach Buchstabe E
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen in der Hansestadt Stade, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht VII, vom 17.12.2024, beschlossen am 16.12.2024, gültig ab 01.01.2025, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 51 am 30.12.2024.

Was ein Grab in Stade über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.931,00 €

Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr in Stade, über 25 Jahre, das sind 317,24 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe a und Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer I546,00 €
BestattungParagraf 6 Buchstabe A Ziffer I885,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde1.431,00 €

Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung einheitlich 25 Jahre, auch bei Kindern.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen in der Hansestadt Stade, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht VII, vom 17.12.2024, beschlossen am 16.12.2024, gültig ab 01.01.2025, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 51 am 30.12.2024. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

16 Fragen, die die Satzung von Stade offenlässt

  • Für die Wahlgrabstätte nach Paragraf 4 Buchstabe d nennt der Tarif nur einen Quadratmeterpreis von 202 Euro. Weder die Gebührensatzung noch die Friedhofssatzung legt fest, wie groß eine Wahlgrabstelle ist. Wir führen das klassische Erdwahlgrab deshalb nicht als Grabart, sondern nur den Quadratmetersatz unter den weiteren Gebühren. Ein Grabpreis wäre an dieser Stelle gerechnet und nicht gelesen. Das Serviceportal der Hansestadt bestätigt das Verfahren: Die Kosten werden dort erst im Nachhinein nach dem Flächenverbrauch ermittelt.
  • Paragraf 6 Buchstabe A führt für die Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte zwei Sätze nebeneinander: 1.041 Euro allgemein nach Ziffer II und 416 Euro nach Ziffer V für eine Wahlgrabstätte bis 2,175 Quadratmeter. Welche Grabarten unter dieser Größe bleiben, sagt keine der beiden Satzungen. Wir setzen bei der Einzelgrabstätte mit Kissenstein und beim Themengarten Ginkobaum den allgemeinen Satz von 1.041 Euro an. Gilt dort Ziffer V, liegen diese beiden Grabarten bei uns um 625 Euro zu hoch.
  • Die Beisetzungsgebühr für das anonyme Urnengrabfeld für Tot- oder Frühgeburten nach Paragraf 4 Buchstabe m steht nicht ausdrücklich in der Satzung. Wir setzen die 104 Euro des Paragrafen 7 Buchstabe B für eine anonyme Urne an, weil das Grabfeld anonym ist und Urnen aufnimmt. Die 416 Euro des Paragrafen 6 Buchstabe B stehen unter der Überschrift Gebühren für Sargbestattungen und gelten damit für die Sargbestattung einer Tot- oder Frühgeburt.
  • Der anonyme Urnengarten nach Paragraf 4 Buchstabe i kostet 205 Euro einschließlich der Bestattung. Wir setzen die Beisetzungsgebühr deshalb auf null und nicht zusätzlich auf die 208 Euro des Paragrafen 7. Damit ist diese Grabart mit Abstand das günstigste Grab in Stade und zugleich günstiger als jedes gewöhnliche Grab.
  • Alle unsere Beträge sind Werktagssätze. Für Bestattungen am Samstag verlangt die Satzung nach Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer III und IV sowie nach Paragraf 7 Buchstabe C deutlich mehr, bei der Urnenbeisetzung 312 statt 208 Euro.
  • Die Gebühren für die Leichenhalle nach Paragraf 10 und für die Trauerhalle nach Paragraf 11 sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Eine Trauerfeier in der Trauerhalle kostet 485 Euro zusätzlich.
  • Die Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Paragraf 5 fällt nur für Bestattungen bis einschließlich 30.06.2011 an. Für alle heutigen Bestattungen sind die Unterhaltungskosten nach Paragraf 5 Absatz 3 in der Gebühr für die Grabstätte enthalten. Wir schlagen sie deshalb nicht auf.
  • Eine Dauergrabpflege über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen setzt Stade für keine Grabart voraus. Paragraf 21 Absatz 10 der Friedhofssatzung erlaubt der Friedhofsverwaltung, Herrichtung und Pflege gegen ein Entgelt als Jahresauftrag oder als Dauergrabpflege zu übernehmen; das ist ein freiwilliges Angebot und keine Bedingung für eine der hier erfassten Grabarten. Die als pflegefrei geführten Grabarten tragen die Pflege im Satzungspreis.
  • Die Hansestadt veröffentlicht die geltende Gebührensatzung nur als sechsseitigen Scan ohne Textebene. Wir haben die Seiten als Bild gelesen. Ein maschinenlesbarer Text der geltenden Fassung liegt nicht vor.
  • Das Serviceportal der Hansestadt Stade nennt unter der Dienstleistung Bestattung und Beisetzung weiterhin Beträge der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung, unter anderem 2.367 Euro für Nutzungsrechte bei Sargbestattungen und 1.491 Euro für Urnenplätze. Wir folgen dem Ortsrecht, in dem die am 16.12.2024 beschlossene Fassung steht.
  • Wir haben die 55 Ausgaben des Amtsblatts für den Landkreis Stade aus dem Jahr 2025 und die 34 Ausgaben aus dem Jahr 2026 auf eine neuere Fassung durchgesehen. Eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Stade steht in keiner dieser Ausgaben; die einzigen Friedhofsgebührensatzungen dort stammen von der Samtgemeinde Apensen. Auch die Seite mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Hansestadt führt keine neuere Fassung.
  • Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung verweist für die Wiedereinbettung auf die Gebührensätze nach Paragraf 5 beziehungsweise Paragraf 6. Gemeint sind ersichtlich Paragraf 6 für Sargbestattungen und Paragraf 7 für Urnenbeisetzungen; die Verweise sind um eine Nummer verrutscht.
  • Die Satzung gilt nur für die städtischen Friedhöfe Campe, Geestberg, Haddorf, Hagen und Wiepenkathen. Der Friedhof Hohenwedel ist nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung zum 31.12.2025 geschlossen. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Das Urnenfach im Kolumbarium ist ein Doppelfach für bis zu zwei Urnen. Einen Preis für ein einzelnes Fach nennt der Tarif nicht.
  • Eine Abräumgebühr nach Ablauf des Nutzungsrechts steht nicht im Tarif. Nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung trägt der Nutzungsberechtigte die Kosten, wenn die Friedhofsverwaltung abräumt; einen Betrag nennt die Satzung dafür nicht.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Hansestadt nicht. Wir nennen die Zeiten, zu denen die Friedhöfe Campe und Geestberg vor Ort telefonisch erreichbar sind.

Friedhöfe in Stade und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.