Stade · Niedersachsen · AGS 03359038
Friedhofsgebühren in Stade, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen in der Hansestadt Stade, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht VII, vom 17.12.2024, beschlossen am 16.12.2024, gültig ab 01.01.2025, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 51 am 30.12.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Stade und nicht für einzelne. Träger ist Hansestadt Stade, Kommunale Betriebe Stade.
- 205,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.404,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 17
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung und Urnenbeisetzung, einheitlich für alle Grabarten und jedes Alter
Anonymer Urnengarten einschließlich Bestattung, Tiefengrab, mit Beisetzung
Urnenwahlgrabstätte als Themengarten, unter anderem Rosengarten, einschließlich 25 Jahre Pflege und Eintrag auf dem Gemeinschaftsgrabstein, mit Beisetzung
Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Stade kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Stade
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum 10. LebensjahrDie Ruhezeit beträgt nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung einheitlich 25 Jahre, auch bei Kindern. | 546,00 € | 885,00 € | 1.431,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe a und Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer I |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem 10. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Stade. Ein Reihengrab wird nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung erst im Todesfall vergeben und ist nicht verlängerbar. | 728,00 € | 885,00 € | 1.613,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe b und Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer I |
| Anonyme Reihengrabstätte für Särge einschließlich 25 Jahre RasenpflegeDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Stade. Paragraf 21 Absatz 7 Buchstabe c der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der anonymen Grabfelder der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Die Lage der einzelnen Grabstelle wird nicht gekennzeichnet. Nach Paragraf 12 Absatz 10 der Friedhofssatzung wird je Sarg eine Fläche von 1,50 mal 2,50 Meter belegt, die Beisetzung erfolgt ohne die Angehörigen. | 1.458,00 € | 729,00 € | 2.187,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe b und Paragraf 6 Buchstabe C |
| Einzelgrabstätte für Särge inklusive Kissenstein und 25 Jahre RasenpflegeParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Grababteilungen mit Kissenstein der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Es ist eine Wahlgrabstätte nach Paragraf 13 Absatz 14 Buchstabe b der Friedhofssatzung; die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe D 70,70 Euro je Jahr. | 2.703,00 € | 1.041,00 € | 3.744,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe c und Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer II |
| Gemeinschaftsgrabfeld für Sargbestattungen einschließlich 25 Jahre Rasenpflege und Eintrag auf dem GemeinschaftsgrabsteinParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe b der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Gemeinschaftsgrabfelder der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Es ist eine Reihengrabstätte nach Paragraf 12 Absatz 7 Buchstabe b der Friedhofssatzung; die Beisetzung erfolgt nach Absatz 8 im Beisein der Angehörigen, die Lage der einzelnen Grabstelle wird nicht gekennzeichnet. | 1.575,00 € | 885,00 € | 2.460,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe l und Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer I |
| Wahlgrabstätte für Sargbestattungen als Themengarten, unter anderem Ginkobaum, einschließlich 25 Jahre Pflege, ohne GrabsteinParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe f der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Themengärten der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Pflege ausdrücklich im Preis. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist die Gestaltung dort allein Sache der Friedhofsverwaltung. Es gelten besondere Grabmalvorschriften. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe H 89,70 Euro je Stelle und Jahr. | 2.244,00 € | 1.041,00 € | 3.285,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe q und Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer II |
11 Grabarten für die Urne in Stade
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrabstätte, Überlassung einer ReihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Stade. Über die Pflege sagt die Satzung für diese Grabart nichts, sie ist deshalb nicht pflegefrei. | 436,00 € | 208,00 € | 644,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe e und Paragraf 7 Buchstabe A |
| Urnenwahlgrabstätte, je StelleDie Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe B 18,40 Euro je Stelle und Jahr. Die Pflege bleibt nach Paragraf 13 Absatz 10 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. | 461,00 € | 208,00 € | 669,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe f und Paragraf 7 Buchstabe A |
| Anonyme Urnenreihengrabstätte einschließlich 25 Jahre RasenpflegeParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe c der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der anonymen Grabfelder der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Die Lage der einzelnen Grabstelle wird nicht gekennzeichnet. Nach Paragraf 12 Absatz 9 der Friedhofssatzung wird je Urne eine Fläche von 0,25 mal 0,25 Meter belegt, die Beisetzung erfolgt ohne die Angehörigen. | 644,00 € | 104,00 € | 748,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe g und Paragraf 7 Buchstabe B |
| Einzelurnengrabstätte inklusive Kissenstein und 25 Jahre RasenpflegeParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe a der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Grababteilungen mit Kissenstein der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Es ist eine Wahlgrabstätte nach Paragraf 13 Absatz 14 Buchstabe f der Friedhofssatzung; die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe E 33,10 Euro je Jahr. | 1.649,00 € | 208,00 € | 1.857,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe h und Paragraf 7 Buchstabe A |
| Anonymer Urnengarten einschließlich Bestattung, TiefengrabDas mit Abstand günstigste Grab in Stade. Der Tarif nennt den Betrag ausdrücklich einschließlich der Bestattung, deshalb steht bei der Beisetzung keine weitere Gebühr. Paragraf 21 Absatz 7 Buchstabe d der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege des Urnengartens der Friedhofsverwaltung zu. Nach Paragraf 12 Absatz 9 können im Urnengarten mehrere Urnen übereinander beigesetzt werden, die Beisetzung erfolgt ohne die Angehörigen. | 205,00 € | 0,00 € | 205,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe i |
| Urnenfach im Kolumbarium als Doppelfach inklusive Verschlussplatte, ohne BeschriftungParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe e der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege des Kolumbariums der Friedhofsverwaltung zu. Der Betrag gilt für das ganze Doppelfach; die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe C 60,80 Euro je Doppelfach und Jahr. | 1.522,00 € | 208,00 € | 1.730,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe j und Paragraf 7 Buchstabe A |
| Gemeinschaftsgrabfeld für Urnenbeisetzung einschließlich 25 Jahre Rasenpflege und Eintrag auf dem GemeinschaftsgrabsteinParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe b der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Gemeinschaftsgrabfelder der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Es ist eine Reihengrabstätte nach Paragraf 12 Absatz 7 Buchstabe f der Friedhofssatzung. | 761,00 € | 208,00 € | 969,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe k und Paragraf 7 Buchstabe A |
| Anonymes Urnengrabfeld für bestattungspflichtige Tot- oder Frühgeburten einschließlich 25 Jahre RasenpflegeParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe c der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der anonymen Grabfelder der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Rasenpflege ausdrücklich im Preis. Die Lage der einzelnen Grabstelle wird nicht gekennzeichnet. Die Beisetzungsgebühr ist die des Paragrafen 7 Buchstabe B für eine anonyme Urne; die 416 Euro des Paragrafen 6 Buchstabe B gelten für die Sargbestattung einer Tot- oder Frühgeburt. | 388,00 € | 104,00 € | 492,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe m und Paragraf 7 Buchstabe B |
| Gemeinschaftsgrabfeld für Urnenbeisetzungen als Themengarten, unter anderem Buchenbaum, einschließlich 25 Jahre Rasenpflege und Eintrag auf dem GemeinschaftsgrabsteinParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe f der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Themengärten der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Pflege ausdrücklich im Preis. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist die Gestaltung dort allein Sache der Friedhofsverwaltung. Als Gemeinschaftsgrabfeld ist es zugleich von Paragraf 21 Absatz 7 Buchstabe b erfasst und nach Paragraf 12 Absatz 7 Buchstabe f eine Reihengrabstätte. | 1.058,00 € | 208,00 € | 1.266,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe n und Paragraf 7 Buchstabe A |
| Urnenwahlgrabstätte als Themengarten, unter anderem Rosengarten, einschließlich 25 Jahre Pflege und Eintrag auf dem GemeinschaftsgrabsteinParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe f der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Themengärten der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Pflege ausdrücklich im Preis. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist die Gestaltung dort allein Sache der Friedhofsverwaltung. Die teuerste Grabart in Stade. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe F 122,40 Euro je Stelle und Jahr. | 4.196,00 € | 208,00 € | 4.404,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe o und Paragraf 7 Buchstabe A |
| Urnenwahlgrabstätte als Themengarten, unter anderem Ahornbaum, einschließlich 25 Jahre Pflege, ohne GrabsteinParagraf 21 Absatz 7 Buchstabe f der Friedhofssatzung weist die Herrichtung und Pflege der Themengärten der Friedhofsverwaltung zu, und der Tarif nennt die 25 Jahre Pflege ausdrücklich im Preis. Nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist die Gestaltung dort allein Sache der Friedhofsverwaltung. Es gelten besondere Grabmalvorschriften. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Buchstabe G 72,90 Euro je Stelle und Jahr. | 1.823,00 € | 208,00 € | 2.031,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Buchstabe p und Paragraf 7 Buchstabe A |
36 weitere Gebühren in der Satzung von Stade
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sargbestattung in einer Reihengrabstätte, Montag bis Freitag, einschließlich Auslegen mit Gruftgrün und Aufsetzen des Grabhügels | 885,00 € | Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer I |
| Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte, Montag bis Freitag | 1.041,00 € | Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer II |
| Sargbestattung in einer Reihengrabstätte, Samstag | 1.328,00 € | Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer III |
| Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte, Samstag | 1.562,00 € | Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer IV |
| Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte bis 2,175 Quadratmeter, Montag bis Freitag | 416,00 € | Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer V |
| Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte bis 2,175 Quadratmeter, Samstag | 624,00 € | Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer VI |
| Bestattung einer Tot- oder Frühgeburt, Montag bis Freitag | 416,00 € | Paragraf 6 Buchstabe B |
| Sargbestattung in einer anonymen Reihengrabstätte, Montag bis Freitag | 729,00 € | Paragraf 6 Buchstabe C |
| Beisetzung einer Urne, Montag bis Freitag | 208,00 € | Paragraf 7 Buchstabe A |
| Beisetzung einer anonymen Urne, Montag bis Freitag | 104,00 € | Paragraf 7 Buchstabe B |
| Beisetzung einer Urne, Samstag | 312,00 € | Paragraf 7 Buchstabe C |
| Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte, je Quadratmeter | 202,00 € | Paragraf 4 Buchstabe d |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für Bestattungen bis einschließlich 30.06.2011, je Grabstelle und Jahr | 5,80 € | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr für Bestattungen bis einschließlich 30.06.2011, je Urnenplatz im anonymen Urnengarten und Jahr | 1,50 € | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b |
| Ausbettung aus dem Grab oder aus einer Urnenstätte | nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage eines vorherigen Kostenvoranschlages der Kommunalen Betriebe Stade | Paragraf 8 Absatz 1 |
| Wiedereinbettung | nach dem Gebührensatz für eine Bestattung oder eine Beisetzung | Paragraf 8 Absatz 2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je Quadratmeter und Jahr | 8,00 € | Paragraf 9 Buchstabe A |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlurnenstätte, je Stelle und Jahr | 18,40 € | Paragraf 9 Buchstabe B |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenfach im Kolumbarium, je Doppelfach und Jahr | 60,80 € | Paragraf 9 Buchstabe C |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelgrabstätte, je Jahr | 70,70 € | Paragraf 9 Buchstabe D |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Einzelurnengrabstätte, je Jahr | 33,10 € | Paragraf 9 Buchstabe E |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlurnenstätte als Themengarten nach Paragraf 4 Buchstabe o, je Stelle und Jahr | 122,40 € | Paragraf 9 Buchstabe F |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlurnenstätte als Themengarten nach Paragraf 4 Buchstabe p, je Stelle und Jahr | 72,90 € | Paragraf 9 Buchstabe G |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte als Themengarten nach Paragraf 4 Buchstabe q, je Stelle und Jahr | 89,70 € | Paragraf 9 Buchstabe H |
| Benutzung einer Leichenkammer, pauschal | 130,00 € | Paragraf 10 Buchstabe A |
| Benutzung des Abschiedsraumes, pauschal | 112,00 € | Paragraf 10 Buchstabe B |
| Benutzung des Abschiedsraumes für Trauerfeiern, pauschal | 169,00 € | Paragraf 10 Buchstabe C |
| Benutzung der Trauerhalle für Trauerfeiern, bis zu zwei Stunden | 485,00 € | Paragraf 11 Buchstabe A |
| Benutzung der Trauerhalle, je angefangene Stunde | 121,00 € | Paragraf 11 Buchstabe B |
| Orgelbenutzung | 21,00 € | Paragraf 11 Buchstabe C |
| Aufbewahrung einer Urne, je Woche | 18,00 € | Paragraf 12 Buchstabe A |
| Genehmigung zur Aufstellung von Grabzeichen | 52,00 € | Paragraf 12 Buchstabe B |
| Ausstellen einer Zulassungsbescheinigung für Steinmetze und Gärtner | 76,00 € | Paragraf 12 Buchstabe C |
| Umschreibung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten | 24,00 € | Paragraf 12 Buchstabe D |
| Entgelt für den Versand einer Urne | 48,00 € | Paragraf 12 Buchstabe E |
| Entfernen von Grabmälern, Einfassungen, Umpflanzungen und alle sonstigen nicht besonders aufgeführten Leistungen | nach erforderlichen Arbeitsstunden, tarifmäßiger Stundenlohn zuzüglich lohngebundener Kosten und Verwaltungskosten | Paragraf 12, Schlussabsatz nach Buchstabe E |
Was ein Grab in Stade über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.931,00 €
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr in Stade, über 25 Jahre, das sind 317,24 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe a und Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer I | 546,00 € |
| BestattungParagraf 6 Buchstabe A Ziffer I | 885,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.431,00 € |
Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung einheitlich 25 Jahre, auch bei Kindern.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen in der Hansestadt Stade, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht VII, vom 17.12.2024, beschlossen am 16.12.2024, gültig ab 01.01.2025, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 51 am 30.12.2024. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
16 Fragen, die die Satzung von Stade offenlässt
- Für die Wahlgrabstätte nach Paragraf 4 Buchstabe d nennt der Tarif nur einen Quadratmeterpreis von 202 Euro. Weder die Gebührensatzung noch die Friedhofssatzung legt fest, wie groß eine Wahlgrabstelle ist. Wir führen das klassische Erdwahlgrab deshalb nicht als Grabart, sondern nur den Quadratmetersatz unter den weiteren Gebühren. Ein Grabpreis wäre an dieser Stelle gerechnet und nicht gelesen. Das Serviceportal der Hansestadt bestätigt das Verfahren: Die Kosten werden dort erst im Nachhinein nach dem Flächenverbrauch ermittelt.
- Paragraf 6 Buchstabe A führt für die Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte zwei Sätze nebeneinander: 1.041 Euro allgemein nach Ziffer II und 416 Euro nach Ziffer V für eine Wahlgrabstätte bis 2,175 Quadratmeter. Welche Grabarten unter dieser Größe bleiben, sagt keine der beiden Satzungen. Wir setzen bei der Einzelgrabstätte mit Kissenstein und beim Themengarten Ginkobaum den allgemeinen Satz von 1.041 Euro an. Gilt dort Ziffer V, liegen diese beiden Grabarten bei uns um 625 Euro zu hoch.
- Die Beisetzungsgebühr für das anonyme Urnengrabfeld für Tot- oder Frühgeburten nach Paragraf 4 Buchstabe m steht nicht ausdrücklich in der Satzung. Wir setzen die 104 Euro des Paragrafen 7 Buchstabe B für eine anonyme Urne an, weil das Grabfeld anonym ist und Urnen aufnimmt. Die 416 Euro des Paragrafen 6 Buchstabe B stehen unter der Überschrift Gebühren für Sargbestattungen und gelten damit für die Sargbestattung einer Tot- oder Frühgeburt.
- Der anonyme Urnengarten nach Paragraf 4 Buchstabe i kostet 205 Euro einschließlich der Bestattung. Wir setzen die Beisetzungsgebühr deshalb auf null und nicht zusätzlich auf die 208 Euro des Paragrafen 7. Damit ist diese Grabart mit Abstand das günstigste Grab in Stade und zugleich günstiger als jedes gewöhnliche Grab.
- Alle unsere Beträge sind Werktagssätze. Für Bestattungen am Samstag verlangt die Satzung nach Paragraf 6 Buchstabe A Ziffer III und IV sowie nach Paragraf 7 Buchstabe C deutlich mehr, bei der Urnenbeisetzung 312 statt 208 Euro.
- Die Gebühren für die Leichenhalle nach Paragraf 10 und für die Trauerhalle nach Paragraf 11 sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Eine Trauerfeier in der Trauerhalle kostet 485 Euro zusätzlich.
- Die Friedhofsunterhaltungsgebühr nach Paragraf 5 fällt nur für Bestattungen bis einschließlich 30.06.2011 an. Für alle heutigen Bestattungen sind die Unterhaltungskosten nach Paragraf 5 Absatz 3 in der Gebühr für die Grabstätte enthalten. Wir schlagen sie deshalb nicht auf.
- Eine Dauergrabpflege über die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen setzt Stade für keine Grabart voraus. Paragraf 21 Absatz 10 der Friedhofssatzung erlaubt der Friedhofsverwaltung, Herrichtung und Pflege gegen ein Entgelt als Jahresauftrag oder als Dauergrabpflege zu übernehmen; das ist ein freiwilliges Angebot und keine Bedingung für eine der hier erfassten Grabarten. Die als pflegefrei geführten Grabarten tragen die Pflege im Satzungspreis.
- Die Hansestadt veröffentlicht die geltende Gebührensatzung nur als sechsseitigen Scan ohne Textebene. Wir haben die Seiten als Bild gelesen. Ein maschinenlesbarer Text der geltenden Fassung liegt nicht vor.
- Das Serviceportal der Hansestadt Stade nennt unter der Dienstleistung Bestattung und Beisetzung weiterhin Beträge der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung, unter anderem 2.367 Euro für Nutzungsrechte bei Sargbestattungen und 1.491 Euro für Urnenplätze. Wir folgen dem Ortsrecht, in dem die am 16.12.2024 beschlossene Fassung steht.
- Wir haben die 55 Ausgaben des Amtsblatts für den Landkreis Stade aus dem Jahr 2025 und die 34 Ausgaben aus dem Jahr 2026 auf eine neuere Fassung durchgesehen. Eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Stade steht in keiner dieser Ausgaben; die einzigen Friedhofsgebührensatzungen dort stammen von der Samtgemeinde Apensen. Auch die Seite mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Hansestadt führt keine neuere Fassung.
- Paragraf 8 Absatz 2 der Gebührensatzung verweist für die Wiedereinbettung auf die Gebührensätze nach Paragraf 5 beziehungsweise Paragraf 6. Gemeint sind ersichtlich Paragraf 6 für Sargbestattungen und Paragraf 7 für Urnenbeisetzungen; die Verweise sind um eine Nummer verrutscht.
- Die Satzung gilt nur für die städtischen Friedhöfe Campe, Geestberg, Haddorf, Hagen und Wiepenkathen. Der Friedhof Hohenwedel ist nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung zum 31.12.2025 geschlossen. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Das Urnenfach im Kolumbarium ist ein Doppelfach für bis zu zwei Urnen. Einen Preis für ein einzelnes Fach nennt der Tarif nicht.
- Eine Abräumgebühr nach Ablauf des Nutzungsrechts steht nicht im Tarif. Nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung trägt der Nutzungsberechtigte die Kosten, wenn die Friedhofsverwaltung abräumt; einen Betrag nennt die Satzung dafür nicht.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Hansestadt nicht. Wir nennen die Zeiten, zu denen die Friedhöfe Campe und Geestberg vor Ort telefonisch erreichbar sind.
Friedhöfe in Stade und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 10 Friedhöfe in StadeLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen in der Hansestadt Stade, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht VII vom 17.12.2024, beschlossen am 16.12.2024, gültig ab 01.01.2025, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 51 am 30.12.2024
- Friedhofssatzung der Hansestadt Stade, Ortsrecht VII 67.14 vom 21.12.2021, beschlossen am 20.12.2021
- 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Hansestadt Stade vom 21.12.2021 vom 17.12.2024, gültig ab 01.01.2025, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 51 am 30.12.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.