Hennef (Sieg) · Nordrhein-Westfalen · AGS 05382020
Friedhofsgebühren in Hennef (Sieg), jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hennef (Sieg) mit Gebührentarifblatt, Neufassung vom 27.04.2026, bekanntgemacht am 15.05.2026, in Kraft seit 16.05.2026, ersetzt die Friedhofsgebührenordnung vom 05.12.2022. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Hennef (Sieg) und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Hennef (Sieg).
- 0,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.565,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung
Wahlgrabstätte im Grabkammersystem, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Hennef (Sieg) kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Hennef (Sieg)
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| WahlgrabstätteDer Betrag gilt je Grabstelle. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für fünfundzwanzig Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Nummer 1.2 des Gebührentarifblatts 98 Euro je Jahr und Grabstelle. Nach Paragraf 15 Absatz 14 ergibt sich aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. | 2.452,00 € | 604,00 € | 3.056,00 € | 25 J. | Gebührentarifblatt Nummer 1.1 und Nummer 14.1.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Hennef. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. | 2.423,00 € | 604,00 € | 3.027,00 € | 25 J. | Gebührentarifblatt Nummer 4.1 und Nummer 14.1.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas Tarifblatt weist für dieses Grab keinen Betrag aus, sondern einen Strich. Nach Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung sind der Erwerb des Nutzungsrechts, die Grabbereitung, die Bestattung und selbst eine spätere Ausgrabung für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr gebührenfrei. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b fünfzehn Jahre. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 15 J. | Gebührentarifblatt Nummer 4.2 und Nummer 16.1 |
| Grabstätte für SternenkinderSternenkinder sind nach Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung Tot- und Fehlgeburten sowie Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen; für sie gelten die Vorschriften für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr und damit auch die Ruhezeit von fünfzehn Jahren. Auf dem Friedhof Hennef an der Steinstraße steht dafür nach Paragraf 14 Absatz 7 ein Rasenfeld mit Hecke und Denkmal bereit. Grabstelle und Beisetzung sind gebührenfrei. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 15 J. | Gebührentarifblatt Nummer 12.1 und Nummer 16.1 |
| Wahlgrabstätte im GrabkammersystemDer Betrag gilt je Beisetzung, die Grabstätte fasst höchstens zwei Grabstellen übereinander. Es handelt sich nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung um wiederverwendbare Beton-Fertigbaukammern, die eine verkürzte Ruhezeit von zwölf Jahren ermöglichen. Die Verlängerung kostet nach Nummer 3.2 des Gebührentarifblatts 261 Euro je Jahr. Urnenbeisetzungen sind dort nicht zulässig. | 3.134,00 € | 431,00 € | 3.565,00 € | 12 J. | Gebührentarifblatt Nummer 3.1 und Nummer 14.1.5 |
8 Grabarten für die Urne in Hennef (Sieg)
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die Grabstätte mit höchstens zwei Grabstellen. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung für fünfzehn Jahre verliehen, es können zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.2 des Gebührentarifblatts 152 Euro je Jahr. | 2.291,00 € | 423,00 € | 2.714,00 € | 15 J. | Gebührentarifblatt Nummer 2.1 und Nummer 14.1.3 |
| Urnenreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für fünfzehn Jahre verliehen, es kann eine Urne beigesetzt werden. | 2.275,00 € | 423,00 € | 2.698,00 € | 15 J. | Gebührentarifblatt Nummer 5.1 und Nummer 14.1.3 |
| Anonyme UrnenreihengrabstätteNach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung wird die Rasenfläche von Bediensteten der Stadt gepflegt. Grabmale, jede sonstige Kennzeichnung des Grabes und Blumenschmuck sind nicht gestattet, ebenso wenig die Teilnahme von Angehörigen an der Beisetzung. Die Grabstätten stehen nur auf dem Friedhof Hennef an der Steinstraße zur Verfügung. | 2.291,00 € | 423,00 € | 2.714,00 € | 15 J. | Gebührentarifblatt Nummer 6.1 und Nummer 14.1.3 |
| Pflegefreie RasenurnenreihengrabstätteNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung werden diese Grabstätten von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt; auch den Grabstein oder die Liegeplatte beschafft die Friedhofsverwaltung, die Kosten der Eintragung trägt der Gebührenpflichtige. Das Niederlegen von Grabschmuck ist nicht gestattet, und das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Angeboten wird die Grabart nur auf dem Friedhof Hennef an der Steinstraße. | 2.298,00 € | 423,00 € | 2.721,00 € | 15 J. | Gebührentarifblatt Nummer 7.1 und Nummer 14.1.3 |
| GemeinschaftsgrabstätteDer Betrag gilt je Beisetzung, an derselben Stelle ist durch Tieferlegung der ersten Urne ein zweiter Urnenplatz möglich. Nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung werden Gemeinschaftsgräber als Gesamtanlage von der Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten; eine eigene Bepflanzung über die städtisch angelegte hinaus ist nicht zulässig. Eine Verlängerung über die Ruhefrist hinaus ist nicht möglich. Die Reservierung eines Platzes ohne Belegung kostet nach Nummer 8.2 des Gebührentarifblatts 181 Euro je Jahr. | 2.724,00 € | 423,00 € | 3.147,00 € | 15 J. | Gebührentarifblatt Nummer 8.1 und Nummer 14.1.3 |
| Urnenreihengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im RuhewaldDas günstigste Grab in Hennef. Der Betrag gilt je Beisetzung, an einem Gemeinschaftsbaum finden nach Paragraf 4 Absatz 2 der Satzung für den Ruhewald bis zu zwölf Urnen Platz. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 7 derselben Satzung fünfzehn Jahre. Wir führen die Grabart nicht als pflegefrei: Paragraf 8 Absatz 2 verbietet lediglich jede herkömmliche Grabpflege, und die waldbauliche Unterhaltung nach Absatz 1 ist Forstwirtschaft, keine Pflege der Grabstätte. | 1.064,00 € | 423,00 € | 1.487,00 € | 15 J. | Gebührentarifblatt Nummer 9.1 und Nummer 14.1.3 |
| Urnenreihengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum auf einem FriedhofDer Betrag gilt je Beisetzung, an einem Gemeinschaftsbaum finden nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung bis zu achtzehn Urnen Platz. Derselbe Absatz bestimmt, dass die Gräber von der Friedhofsverwaltung angelegt sowie gepflegt werden. Grabschmuck, Einfassungen und Schrittplatten sind im Bereich der Gemeinschaftsbäume nicht gestattet, das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar. | 2.304,00 € | 423,00 € | 2.727,00 € | 15 J. | Gebührentarifblatt Nummer 10.1 und Nummer 14.1.3 |
| Urnenreihengrabstätte in einer Nische eines KolumbariumsDer Betrag gilt je Beisetzung, in einer Nische finden bis zu zwei Urnen Platz. Nach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung wird die Gesamtanlage von der Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten, auch die beschriftete Verschlussplatte beschafft sie; eigene Kennzeichnungen und Grabdekorationen sind nicht zulässig. Nach Ablauf des Nutzungsrechts entnimmt der Friedhofsträger die Urnen auf eigene Kosten und setzt sie im Erdreich des angrenzenden Friedhofs wieder bei. Die Reservierung ohne Belegung kostet nach Nummer 11.2 des Gebührentarifblatts 163 Euro je Jahr. | 2.449,00 € | 348,00 € | 2.797,00 € | 15 J. | Gebührentarifblatt Nummer 11.1 und Nummer 14.1.4 |
30 weitere Gebühren in der Satzung von Hennef (Sieg)
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grabbereitung und Erdbestattung, montags bis freitags | 604,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 14.1.1 |
| Vorbereitungen und Bestattung in einer Gruft, montags bis freitags | 406,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 14.1.2 |
| Grabbereitung und Urnenbeisetzung, allgemein, montags bis freitags | 423,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 14.1.3 |
| Vorbereitungen und Urnenbeisetzung im Kolumbarium, montags bis freitags | 348,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 14.1.4 |
| Vorbereitungen und Bestattung im Grabkammersystem, montags bis freitags | 431,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 14.1.5 |
| Grabbereitung und Erdbestattung, samstags | 653,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 14.2.1 |
| Vorbereitungen und Bestattung in einer Gruft, samstags | 455,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 14.2.2 |
| Grabbereitung und Urnenbeisetzung, allgemein, samstags | 472,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 14.2.3 |
| Vorbereitungen und Urnenbeisetzung im Kolumbarium, samstags | 398,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 14.2.4 |
| Vorbereitungen und Bestattung im Grabkammersystem, samstags | 480,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 14.2.5 |
| Erwerb des Nutzungsrechts, Grabbereitung, Bestattung oder Beisetzung und Ausgrabung für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 0,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 16.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je Jahr und Grabstelle | 98,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 1.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Gruft, je Jahr und Quadratmeter | 10,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 1.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte, je Jahr | 152,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 2.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte im Grabkammersystem, je Jahr | 261,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 3.2 |
| Reservierung eines Platzes im Gemeinschaftsgrab ohne Belegung, je Jahr und Aufstockung | 181,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 8.2 |
| Reservierung einer Kolumbariumsnische ohne Belegung, je Jahr und Aufstockung | 163,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 11.2 |
| Einrichtung einer Ehrengrabstätte, je Grabstelle | 0,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 13.1 |
| Ausgrabung eines Sarges bei Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, je Vorgang | 480,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 15.1 |
| Öffnung einer Gruft, je Vorgang | 381,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 15.2 |
| Ausgrabung einer Urne, je Vorgang | 381,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 15.3 |
| Öffnung eines Kolumbariums, je Vorgang | 332,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 15.4 |
| Öffnung einer Grabkammer, je Vorgang | 365,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 15.5 |
| Nutzung der Leichenhalle, bis zu vier Tage | 130,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 17.1 |
| Nutzung der Trauerhalle, je Benutzung | 375,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 17.2 |
| Kühlung, je Benutzung | 531,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 17.3 |
| Antrag auf Grabmalgenehmigung | 106,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 18.1 |
| Antrag auf Grabmalgenehmigung, erschwert | 239,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 18.2 |
| Antrag auf Genehmigung einer Einfassung oder von Schrittplatten | 106,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 18.3 |
| Berechtigungsnachweis | 319,00 € | Gebührentarifblatt Nummer 18.4 |
Was ein Grab in Hennef (Sieg) über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.556,00 €
Wahlgrabstätte in Hennef (Sieg), über 25 Jahre, das sind 382,24 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarifblatt Nummer 1.1 und Nummer 14.1.1 | 2.452,00 € |
| BestattungGebührentarifblatt Nummer 14.1.1 | 604,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.056,00 € |
Der Betrag gilt je Grabstelle. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für fünfundzwanzig Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Nummer 1.2 des Gebührentarifblatts 98 Euro je Jahr und Grabstelle. Nach Paragraf 15 Absatz 14 ergibt sich aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hennef (Sieg) mit Gebührentarifblatt, Neufassung vom 27.04.2026, bekanntgemacht am 15.05.2026, in Kraft seit 16.05.2026, ersetzt die Friedhofsgebührenordnung vom 05.12.2022. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Hennef (Sieg) offenlässt
- Wir rechnen mit den Sätzen für montags bis freitags nach Nummer 14.1 des Gebührentarifblatts. Für Samstage erhebt die Stadt nach Nummer 14.2 höhere Sätze, bei der Erdbestattung 653 statt 604 Euro und bei der Urnenbeisetzung 472 statt 423 Euro. Diese Beträge stehen bei den Bestattungsgebühren, gehen aber nicht in die Grabpreise ein.
- Das Baumgrab im Ruhewald ist mit 1.064 Euro Erwerbsgebühr das mit Abstand günstigste Grab und trotzdem nicht als pflegefrei geführt. Die Satzung für den Ruhewald verbietet in Paragraf 8 Absatz 2 lediglich jede herkömmliche Grabpflege und nennt in Absatz 1 nur die waldbauliche Unterhaltung des Waldes. Eine Zusage, dass die Stadt die Grabstätte pflegt, fehlt, und ein Pflegeverbot ist keine Pflegeübernahme. Auf den Friedhöfen sagt Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung für das gleichartige Baumgrab ausdrücklich das Gegenteil, dort wird angelegt und gepflegt.
- Für Gemeinschaftsgrab und Kolumbarium stützen wir die Pflegefreiheit auf Paragraf 16 Absatz 7 und Absatz 8 der Friedhofssatzung, wonach die Gesamtanlage von der Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten wird und eine eigene Gestaltung der Einzelstelle nicht zulässig ist. Das Wort Pflege verwenden diese beiden Absätze nicht, das Wort unterhalten schon.
- Die Erwerbsgebühren der Nummern 3.1, 8.1, 9.1, 10.1 und 11.1 gelten je Beisetzung, nicht je Grabstätte. Wer an derselben Stelle einen zweiten Platz belegt, zahlt sie erneut. Bei Wahlgrab und Reihengrab gilt der Betrag je Grabstelle, bei der Urnenwahlgrabstätte für die gesamte Grabstätte mit höchstens zwei Grabstellen.
- Grüfte führen wir nicht als Grabart. Nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist die Neuanlage von Grüften nicht zugelassen; das Gebührentarifblatt kennt für sie nur eine Verlängerung von 10 Euro je Jahr und Quadratmeter und die Bestattungsgebühr nach Nummer 14.1.2, aber keine Erwerbsgebühr. Die vorbereitenden und abschließenden Arbeiten an einer Gruft muss der Nutzungsberechtigte nach der Fußnote des Tarifblatts bei einer Fachfirma beauftragen; diese Kosten stehen nicht in der Satzung.
- Ehrengrabstätten führen wir nicht als Grabart, weil sie nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Rat der Stadt zuerkennt und niemand sie erwerben kann. Die Gebühr beträgt nach Nummer 13.1 des Gebührentarifblatts null Euro.
- Die Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr und die Grabstätte für Sternenkinder sind vollständig gebührenfrei. Das Tarifblatt weist unter den Nummern 4.2, 12.1 und 16.1 keinen Betrag aus, sondern einen Strich, und Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung bestätigt die Gebührenfreiheit im Wortlaut. Die Null ist also der Satzungswert, keine fehlende Angabe.
- Die Kosten für die Beschriftung von Grabstein, Liegeplatte oder Verschlussplatte bei Rasenurnengrab, Gemeinschaftsgrab, Baumgrab und Kolumbarium trägt nach Paragraf 16 Absätze 4, 6, 7 und 8 der Friedhofssatzung der Gebührenpflichtige. Die Höhe dieser Kosten steht weder in der Friedhofssatzung noch im Gebührentarifblatt.
- Die Nutzung der Trauerhalle kostet 375 Euro, die Kühlung 531 Euro und die Leichenhalle 130 Euro. Nichts davon ist in unseren Grabpreisen enthalten.
- Das Gebührentarifblatt nennt keine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit. Nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung tragen die Nutzungsberechtigten die Kosten der Entfernung selbst.
- Die Stadt betreibt neben den Friedhöfen auch den Ruhewald Hennef. Für Friedhöfe anderer Träger im Stadtgebiet gelten eigene Ordnungen, die wir hier nicht erfassen.
Friedhöfe in Hennef (Sieg) und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 13 Friedhöfe in Hennef (Sieg)Lage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hennef (Sieg) mit Gebührentarifblatt Neufassung vom 27.04.2026, bekanntgemacht am 15.05.2026, in Kraft seit 16.05.2026, ersetzt die Friedhofsgebührenordnung vom 05.12.2022
- Friedhofssatzung der Stadt Hennef mit den Ruhezeiten und den Regelungen zur Pflege der einzelnen Grabarten vom 05.12.2022
- Satzung für den Ruhewald Hennef vom 10.10.2011, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 05.12.2022, in Kraft seit 17.12.2022
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.