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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hennef (Sieg) · Nordrhein-Westfalen · AGS 05382020

Friedhofsgebühren in Hennef (Sieg), jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hennef (Sieg) mit Gebührentarifblatt, Neufassung vom 27.04.2026, bekanntgemacht am 15.05.2026, in Kraft seit 16.05.2026, ersetzt die Friedhofsgebührenordnung vom 05.12.2022. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Hennef (Sieg) und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Hennef (Sieg).

0,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung

3.565,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Wahlgrabstätte im Grabkammersystem, mit Beisetzung

13
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Hennef (Sieg) kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Hennef (Sieg) führt 13 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr mit 0,00 €, die teuerste Wahlgrabstätte im Grabkammersystem mit 3.565,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hennef (Sieg) mit Gebührentarifblatt, Neufassung vom 27.04.2026, bekanntgemacht am 15.05.2026, in Kraft seit 16.05.2026, ersetzt die Friedhofsgebührenordnung vom 05.12.2022.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

5 Grabarten für die Erdbestattung in Hennef (Sieg)

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
WahlgrabstätteDer Betrag gilt je Grabstelle. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für fünfundzwanzig Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Nummer 1.2 des Gebührentarifblatts 98 Euro je Jahr und Grabstelle. Nach Paragraf 15 Absatz 14 ergibt sich aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.2.452,00 €604,00 €3.056,00 €25 J.Gebührentarifblatt Nummer 1.1 und Nummer 14.1.1
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Hennef. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich.2.423,00 €604,00 €3.027,00 €25 J.Gebührentarifblatt Nummer 4.1 und Nummer 14.1.1
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas Tarifblatt weist für dieses Grab keinen Betrag aus, sondern einen Strich. Nach Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung sind der Erwerb des Nutzungsrechts, die Grabbereitung, die Bestattung und selbst eine spätere Ausgrabung für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr gebührenfrei. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b fünfzehn Jahre.0,00 €0,00 €0,00 €15 J.Gebührentarifblatt Nummer 4.2 und Nummer 16.1
Grabstätte für SternenkinderSternenkinder sind nach Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung Tot- und Fehlgeburten sowie Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen; für sie gelten die Vorschriften für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr und damit auch die Ruhezeit von fünfzehn Jahren. Auf dem Friedhof Hennef an der Steinstraße steht dafür nach Paragraf 14 Absatz 7 ein Rasenfeld mit Hecke und Denkmal bereit. Grabstelle und Beisetzung sind gebührenfrei.0,00 €0,00 €0,00 €15 J.Gebührentarifblatt Nummer 12.1 und Nummer 16.1
Wahlgrabstätte im GrabkammersystemDer Betrag gilt je Beisetzung, die Grabstätte fasst höchstens zwei Grabstellen übereinander. Es handelt sich nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung um wiederverwendbare Beton-Fertigbaukammern, die eine verkürzte Ruhezeit von zwölf Jahren ermöglichen. Die Verlängerung kostet nach Nummer 3.2 des Gebührentarifblatts 261 Euro je Jahr. Urnenbeisetzungen sind dort nicht zulässig.3.134,00 €431,00 €3.565,00 €12 J.Gebührentarifblatt Nummer 3.1 und Nummer 14.1.5

8 Grabarten für die Urne in Hennef (Sieg)

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die Grabstätte mit höchstens zwei Grabstellen. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung für fünfzehn Jahre verliehen, es können zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.2 des Gebührentarifblatts 152 Euro je Jahr.2.291,00 €423,00 €2.714,00 €15 J.Gebührentarifblatt Nummer 2.1 und Nummer 14.1.3
Urnenreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für fünfzehn Jahre verliehen, es kann eine Urne beigesetzt werden.2.275,00 €423,00 €2.698,00 €15 J.Gebührentarifblatt Nummer 5.1 und Nummer 14.1.3
Anonyme UrnenreihengrabstätteNach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung wird die Rasenfläche von Bediensteten der Stadt gepflegt. Grabmale, jede sonstige Kennzeichnung des Grabes und Blumenschmuck sind nicht gestattet, ebenso wenig die Teilnahme von Angehörigen an der Beisetzung. Die Grabstätten stehen nur auf dem Friedhof Hennef an der Steinstraße zur Verfügung.2.291,00 €423,00 €2.714,00 €15 J.Gebührentarifblatt Nummer 6.1 und Nummer 14.1.3
Pflegefreie RasenurnenreihengrabstätteNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung werden diese Grabstätten von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt; auch den Grabstein oder die Liegeplatte beschafft die Friedhofsverwaltung, die Kosten der Eintragung trägt der Gebührenpflichtige. Das Niederlegen von Grabschmuck ist nicht gestattet, und das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Angeboten wird die Grabart nur auf dem Friedhof Hennef an der Steinstraße.2.298,00 €423,00 €2.721,00 €15 J.Gebührentarifblatt Nummer 7.1 und Nummer 14.1.3
GemeinschaftsgrabstätteDer Betrag gilt je Beisetzung, an derselben Stelle ist durch Tieferlegung der ersten Urne ein zweiter Urnenplatz möglich. Nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung werden Gemeinschaftsgräber als Gesamtanlage von der Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten; eine eigene Bepflanzung über die städtisch angelegte hinaus ist nicht zulässig. Eine Verlängerung über die Ruhefrist hinaus ist nicht möglich. Die Reservierung eines Platzes ohne Belegung kostet nach Nummer 8.2 des Gebührentarifblatts 181 Euro je Jahr.2.724,00 €423,00 €3.147,00 €15 J.Gebührentarifblatt Nummer 8.1 und Nummer 14.1.3
Urnenreihengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im RuhewaldDas günstigste Grab in Hennef. Der Betrag gilt je Beisetzung, an einem Gemeinschaftsbaum finden nach Paragraf 4 Absatz 2 der Satzung für den Ruhewald bis zu zwölf Urnen Platz. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 7 derselben Satzung fünfzehn Jahre. Wir führen die Grabart nicht als pflegefrei: Paragraf 8 Absatz 2 verbietet lediglich jede herkömmliche Grabpflege, und die waldbauliche Unterhaltung nach Absatz 1 ist Forstwirtschaft, keine Pflege der Grabstätte.1.064,00 €423,00 €1.487,00 €15 J.Gebührentarifblatt Nummer 9.1 und Nummer 14.1.3
Urnenreihengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum auf einem FriedhofDer Betrag gilt je Beisetzung, an einem Gemeinschaftsbaum finden nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung bis zu achtzehn Urnen Platz. Derselbe Absatz bestimmt, dass die Gräber von der Friedhofsverwaltung angelegt sowie gepflegt werden. Grabschmuck, Einfassungen und Schrittplatten sind im Bereich der Gemeinschaftsbäume nicht gestattet, das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar.2.304,00 €423,00 €2.727,00 €15 J.Gebührentarifblatt Nummer 10.1 und Nummer 14.1.3
Urnenreihengrabstätte in einer Nische eines KolumbariumsDer Betrag gilt je Beisetzung, in einer Nische finden bis zu zwei Urnen Platz. Nach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung wird die Gesamtanlage von der Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten, auch die beschriftete Verschlussplatte beschafft sie; eigene Kennzeichnungen und Grabdekorationen sind nicht zulässig. Nach Ablauf des Nutzungsrechts entnimmt der Friedhofsträger die Urnen auf eigene Kosten und setzt sie im Erdreich des angrenzenden Friedhofs wieder bei. Die Reservierung ohne Belegung kostet nach Nummer 11.2 des Gebührentarifblatts 163 Euro je Jahr.2.449,00 €348,00 €2.797,00 €15 J.Gebührentarifblatt Nummer 11.1 und Nummer 14.1.4

30 weitere Gebühren in der Satzung von Hennef (Sieg)

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Grabbereitung und Erdbestattung, montags bis freitags604,00 €Gebührentarifblatt Nummer 14.1.1
Vorbereitungen und Bestattung in einer Gruft, montags bis freitags406,00 €Gebührentarifblatt Nummer 14.1.2
Grabbereitung und Urnenbeisetzung, allgemein, montags bis freitags423,00 €Gebührentarifblatt Nummer 14.1.3
Vorbereitungen und Urnenbeisetzung im Kolumbarium, montags bis freitags348,00 €Gebührentarifblatt Nummer 14.1.4
Vorbereitungen und Bestattung im Grabkammersystem, montags bis freitags431,00 €Gebührentarifblatt Nummer 14.1.5
Grabbereitung und Erdbestattung, samstags653,00 €Gebührentarifblatt Nummer 14.2.1
Vorbereitungen und Bestattung in einer Gruft, samstags455,00 €Gebührentarifblatt Nummer 14.2.2
Grabbereitung und Urnenbeisetzung, allgemein, samstags472,00 €Gebührentarifblatt Nummer 14.2.3
Vorbereitungen und Urnenbeisetzung im Kolumbarium, samstags398,00 €Gebührentarifblatt Nummer 14.2.4
Vorbereitungen und Bestattung im Grabkammersystem, samstags480,00 €Gebührentarifblatt Nummer 14.2.5
Erwerb des Nutzungsrechts, Grabbereitung, Bestattung oder Beisetzung und Ausgrabung für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr0,00 €Gebührentarifblatt Nummer 16.1
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je Jahr und Grabstelle98,00 €Gebührentarifblatt Nummer 1.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Gruft, je Jahr und Quadratmeter10,00 €Gebührentarifblatt Nummer 1.3
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte, je Jahr152,00 €Gebührentarifblatt Nummer 2.2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte im Grabkammersystem, je Jahr261,00 €Gebührentarifblatt Nummer 3.2
Reservierung eines Platzes im Gemeinschaftsgrab ohne Belegung, je Jahr und Aufstockung181,00 €Gebührentarifblatt Nummer 8.2
Reservierung einer Kolumbariumsnische ohne Belegung, je Jahr und Aufstockung163,00 €Gebührentarifblatt Nummer 11.2
Einrichtung einer Ehrengrabstätte, je Grabstelle0,00 €Gebührentarifblatt Nummer 13.1
Ausgrabung eines Sarges bei Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, je Vorgang480,00 €Gebührentarifblatt Nummer 15.1
Öffnung einer Gruft, je Vorgang381,00 €Gebührentarifblatt Nummer 15.2
Ausgrabung einer Urne, je Vorgang381,00 €Gebührentarifblatt Nummer 15.3
Öffnung eines Kolumbariums, je Vorgang332,00 €Gebührentarifblatt Nummer 15.4
Öffnung einer Grabkammer, je Vorgang365,00 €Gebührentarifblatt Nummer 15.5
Nutzung der Leichenhalle, bis zu vier Tage130,00 €Gebührentarifblatt Nummer 17.1
Nutzung der Trauerhalle, je Benutzung375,00 €Gebührentarifblatt Nummer 17.2
Kühlung, je Benutzung531,00 €Gebührentarifblatt Nummer 17.3
Antrag auf Grabmalgenehmigung106,00 €Gebührentarifblatt Nummer 18.1
Antrag auf Grabmalgenehmigung, erschwert239,00 €Gebührentarifblatt Nummer 18.2
Antrag auf Genehmigung einer Einfassung oder von Schrittplatten106,00 €Gebührentarifblatt Nummer 18.3
Berechtigungsnachweis319,00 €Gebührentarifblatt Nummer 18.4
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hennef (Sieg) mit Gebührentarifblatt, Neufassung vom 27.04.2026, bekanntgemacht am 15.05.2026, in Kraft seit 16.05.2026, ersetzt die Friedhofsgebührenordnung vom 05.12.2022.

Was ein Grab in Hennef (Sieg) über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.556,00 €

Wahlgrabstätte in Hennef (Sieg), über 25 Jahre, das sind 382,24 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarifblatt Nummer 1.1 und Nummer 14.1.12.452,00 €
BestattungGebührentarifblatt Nummer 14.1.1604,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde3.056,00 €

Der Betrag gilt je Grabstelle. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für fünfundzwanzig Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Nummer 1.2 des Gebührentarifblatts 98 Euro je Jahr und Grabstelle. Nach Paragraf 15 Absatz 14 ergibt sich aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hennef (Sieg) mit Gebührentarifblatt, Neufassung vom 27.04.2026, bekanntgemacht am 15.05.2026, in Kraft seit 16.05.2026, ersetzt die Friedhofsgebührenordnung vom 05.12.2022. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

11 Fragen, die die Satzung von Hennef (Sieg) offenlässt

  • Wir rechnen mit den Sätzen für montags bis freitags nach Nummer 14.1 des Gebührentarifblatts. Für Samstage erhebt die Stadt nach Nummer 14.2 höhere Sätze, bei der Erdbestattung 653 statt 604 Euro und bei der Urnenbeisetzung 472 statt 423 Euro. Diese Beträge stehen bei den Bestattungsgebühren, gehen aber nicht in die Grabpreise ein.
  • Das Baumgrab im Ruhewald ist mit 1.064 Euro Erwerbsgebühr das mit Abstand günstigste Grab und trotzdem nicht als pflegefrei geführt. Die Satzung für den Ruhewald verbietet in Paragraf 8 Absatz 2 lediglich jede herkömmliche Grabpflege und nennt in Absatz 1 nur die waldbauliche Unterhaltung des Waldes. Eine Zusage, dass die Stadt die Grabstätte pflegt, fehlt, und ein Pflegeverbot ist keine Pflegeübernahme. Auf den Friedhöfen sagt Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung für das gleichartige Baumgrab ausdrücklich das Gegenteil, dort wird angelegt und gepflegt.
  • Für Gemeinschaftsgrab und Kolumbarium stützen wir die Pflegefreiheit auf Paragraf 16 Absatz 7 und Absatz 8 der Friedhofssatzung, wonach die Gesamtanlage von der Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten wird und eine eigene Gestaltung der Einzelstelle nicht zulässig ist. Das Wort Pflege verwenden diese beiden Absätze nicht, das Wort unterhalten schon.
  • Die Erwerbsgebühren der Nummern 3.1, 8.1, 9.1, 10.1 und 11.1 gelten je Beisetzung, nicht je Grabstätte. Wer an derselben Stelle einen zweiten Platz belegt, zahlt sie erneut. Bei Wahlgrab und Reihengrab gilt der Betrag je Grabstelle, bei der Urnenwahlgrabstätte für die gesamte Grabstätte mit höchstens zwei Grabstellen.
  • Grüfte führen wir nicht als Grabart. Nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung ist die Neuanlage von Grüften nicht zugelassen; das Gebührentarifblatt kennt für sie nur eine Verlängerung von 10 Euro je Jahr und Quadratmeter und die Bestattungsgebühr nach Nummer 14.1.2, aber keine Erwerbsgebühr. Die vorbereitenden und abschließenden Arbeiten an einer Gruft muss der Nutzungsberechtigte nach der Fußnote des Tarifblatts bei einer Fachfirma beauftragen; diese Kosten stehen nicht in der Satzung.
  • Ehrengrabstätten führen wir nicht als Grabart, weil sie nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Rat der Stadt zuerkennt und niemand sie erwerben kann. Die Gebühr beträgt nach Nummer 13.1 des Gebührentarifblatts null Euro.
  • Die Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr und die Grabstätte für Sternenkinder sind vollständig gebührenfrei. Das Tarifblatt weist unter den Nummern 4.2, 12.1 und 16.1 keinen Betrag aus, sondern einen Strich, und Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung bestätigt die Gebührenfreiheit im Wortlaut. Die Null ist also der Satzungswert, keine fehlende Angabe.
  • Die Kosten für die Beschriftung von Grabstein, Liegeplatte oder Verschlussplatte bei Rasenurnengrab, Gemeinschaftsgrab, Baumgrab und Kolumbarium trägt nach Paragraf 16 Absätze 4, 6, 7 und 8 der Friedhofssatzung der Gebührenpflichtige. Die Höhe dieser Kosten steht weder in der Friedhofssatzung noch im Gebührentarifblatt.
  • Die Nutzung der Trauerhalle kostet 375 Euro, die Kühlung 531 Euro und die Leichenhalle 130 Euro. Nichts davon ist in unseren Grabpreisen enthalten.
  • Das Gebührentarifblatt nennt keine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit. Nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung tragen die Nutzungsberechtigten die Kosten der Entfernung selbst.
  • Die Stadt betreibt neben den Friedhöfen auch den Ruhewald Hennef. Für Friedhöfe anderer Träger im Stadtgebiet gelten eigene Ordnungen, die wir hier nicht erfassen.

Friedhöfe in Hennef (Sieg) und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.