Neustadt am Rübenberge · Niedersachsen · AGS 03241012
Friedhofsgebühren in Neustadt am Rübenberge, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Neustadt am Rübenberge, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2, vom Ratsbeschluss am 06.11.2025, ausgefertigt am 10.11.2025, gültig ab 01.01.2026, ersetzt die Fassung vom 13.02.2023. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Neustadt am Rübenberge und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Neustadt am Rübenberge.
- 1.059,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.641,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 11
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung im Sarg
Kinderwahlgrabstelle bis 0,80 Meter Grablänge, mit Beisetzung
Wahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Lüningsburg oder Poggenhagen, mit Beisetzung
Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Neustadt am Rübenberge kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
6 Grabarten für die Erdbestattung in Neustadt am Rübenberge
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ReihengrabstelleDas günstigste Erdgrab in Neustadt. Die Pflege liegt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 2.199,00 € | 931,00 € | 3.130,00 € | 25 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.1 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung |
| RasenreihengrabstellePflegefrei: Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, die Unterhaltung der Fläche übernehme während der gesamten Ruhezeit die Stadt, und Paragraf 13 Absatz 5 wiederholt, die Grabstellen würden ausnahmslos mit Rasen eingesät und durch die Stadt unterhalten. Erlaubt ist nur ein bündig mit dem Boden abschließender liegender Grabstein. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich. | 3.278,00 € | 931,00 € | 4.209,00 € | 25 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.2 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung |
| WahlgrabstelleDie Pflege liegt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 a) je Jahr Ruhefrist 96,61 Euro, mindestens sind nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung fünf Jahre zu verlängern. | 2.415,00 € | 931,00 € | 3.346,00 € | 25 J. | Paragraf 5 Ziffer 2.1 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung |
| Wahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Lüningsburg oder PoggenhagenPflegefrei: Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt, die Anlage und Pflege der gesamten Anlage erfolge durch die Stadt, und Paragraf 25 Absatz 1 nennt die Unterhaltung der Fläche während der gesamten Ruhezeit als Aufgabe der Stadt. Das Gedenken erfolgt auf Kissensteinen, eigener Blumenschmuck ist nicht zulässig. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.2 a) je Jahr Ruhefrist 148,42 Euro. | 3.710,00 € | 931,00 € | 4.641,00 € | 25 J. | Paragraf 5 Ziffer 2.2 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung |
| Kinderwahlgrabstelle bis 0,80 Meter GrablängeNach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung nur für Föten, Totgeburten und Kinder bis zum sechsten Lebensmonat. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Ruhezeit für Kinderwahlgrabstätten beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 fünfzehn Jahre, die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3 a) je Jahr 52,75 Euro. | 791,00 € | 268,00 € | 1.059,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.2 der Gebührensatzung |
| Kinderwahlgrabstelle bis 1,50 Meter GrablängeNach Paragraf 15 Absatz 6 und Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.4 a) je Jahr 69,63 Euro. | 1.044,00 € | 490,00 € | 1.534,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Ziffer 2.4 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.3 der Gebührensatzung |
5 Grabarten für die Urne in Neustadt am Rübenberge
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrabstelle im anonymen UrnenfeldDas günstigste Grab in Neustadt und zugleich das günstigste pflegefreie. Die Anlage liegt nach Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung innerhalb einer Rasenfläche, die durch die Stadt gepflegt wird; die Lage der einzelnen Grabstelle soll nicht erkennbar sein, eine Kennzeichnung ist nach Absatz 8 zu keiner Zeit möglich. Das Feld liegt nur auf dem Friedhof Lüningsburg. | 1.034,00 € | 63,00 € | 1.097,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 4 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.2 der Gebührensatzung |
| UrnenwahlgrabstelleDie Pflege liegt nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Je Grabstelle darf eine Urne beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.1 a) je Jahr Ruhezeit 61,36 Euro. | 1.227,00 € | 95,00 € | 1.322,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 5.1 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage mit Steinplatte an der StelePflegefrei: Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt, die Anlage und Pflege der gesamten Anlage erfolge durch die Stadt, Paragraf 25 Absatz 1 nennt die Unterhaltung der Fläche während der gesamten Ruhezeit als Aufgabe der Stadt. Das Gedenken erfolgt auf Namenstafeln an einer Stele. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.2 a) je Jahr 124,26 Euro. | 2.485,00 € | 95,00 € | 2.580,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 5.2 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage mit KissensteinPflegefrei aus denselben Gründen wie die Variante mit Stele: Paragraf 15 Absatz 4 und Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung weisen Anlage und Pflege der gesamten Anlage der Stadt zu. Der Unterschied zur Stele ist allein der individuelle Kissenstein. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3 a) je Jahr 144,12 Euro. | 2.882,00 € | 95,00 € | 2.977,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 5.3 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung |
| Baumwahlgrabstelle für eine UrnePflegefrei: Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung führt die Baumbestattung als Gemeinschaftsanlage und sagt, die Anlage und Pflege der gesamten Anlage erfolge durch die Stadt; Paragraf 25 Absatz 1 nennt die Grabstellen der Baumbestattungen ausdrücklich und weist die Unterhaltung der Fläche für die gesamte Ruhezeit der Stadt zu. Die Grabstellen dürfen außer im Beisetzungsfall nicht betreten werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4 a) je Jahr 102,08 Euro. | 2.041,00 € | 95,00 € | 2.136,00 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 5.4 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung |
29 weitere Gebühren in der Satzung von Neustadt am Rübenberge
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sarggrab | 931,00 € | Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung |
| Sarggrab als Tiefenbestattung in Poggenhagen | 1.104,00 € | Paragraf 7 Ziffer 1.1.b der Gebührensatzung |
| Kindergrab bis 0,80 Meter Länge | 268,00 € | Paragraf 7 Ziffer 1.2 der Gebührensatzung |
| Kindergrab bis 1,50 Meter Länge | 490,00 € | Paragraf 7 Ziffer 1.3 der Gebührensatzung |
| Urnengrab | 95,00 € | Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung |
| Urnengrab anonym | 63,00 € | Paragraf 7 Ziffer 3.2 der Gebührensatzung |
| Zusatzgebühr durch Mehraufwand bei Tuchbestattung im Sarggrab | 130,00 € | Paragraf 7 Ziffer 2.1 der Gebührensatzung |
| Zusatzgebühr durch Mehraufwand bei Tuchbestattung im Kindergrab | 87,00 € | Paragraf 7 Ziffer 2.2 der Gebührensatzung |
| Umbettung | nach den tatsächlich entstandenen Kosten | Paragraf 7 Ziffer 4 der Gebührensatzung |
| Zusätzliches Nutzungsrecht für einen Sarg auf einer bestehenden Grabstelle, 25 Jahre Ruhezeit | 1.120,00 € | Paragraf 5 Ziffer 3 der Gebührensatzung |
| Verlängerung des zusätzlichen Nutzungsrechts für einen Sarg, je Jahr Ruhezeit | 44,81 € | Paragraf 5 Ziffer 3 a) der Gebührensatzung |
| Zusätzliches Nutzungsrecht für eine Urne auf einer bestehenden Grabstelle, 20 Jahre Ruhezeit | 896,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6 der Gebührensatzung |
| Verlängerung des zusätzlichen Nutzungsrechts für eine Urne, je Jahr Ruhezeit | 44,81 € | Paragraf 5 Ziffer 6. a) der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstelle, je Jahr Ruhefrist | 96,61 € | Paragraf 5 Ziffer 2.1 a) der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage, je Jahr Ruhefrist | 148,42 € | Paragraf 5 Ziffer 2.2 a) der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Kinderwahlgrabstelle bis 0,80 Meter, je Jahr Ruhezeit | 52,75 € | Paragraf 5 Ziffer 2.3 a) der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Kinderwahlgrabstelle bis 1,50 Meter, je Jahr Ruhezeit | 69,63 € | Paragraf 5 Ziffer 2.4 a) der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstelle, je Jahr Ruhezeit | 61,36 € | Paragraf 5 Ziffer 5.1 a) der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage mit Steinplatte an der Stele, je Jahr Ruhezeit | 124,26 € | Paragraf 5 Ziffer 5.2 a) der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage mit Kissenstein, je Jahr Ruhezeit | 144,12 € | Paragraf 5 Ziffer 5.3 a) der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Baumwahlgrabstelle für eine Urne, je Jahr Ruhezeit | 102,08 € | Paragraf 5 Ziffer 5.4 a) der Gebührensatzung |
| Umsatzsteuer, soweit ein Nutzungsrecht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt | in Höhe der gesetzlichen Grundlage | Paragraf 5 Ziffer 7 der Gebührensatzung |
| Benutzung der Kapelle Lüningsburg, je Nutzung | 440,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1 der Gebührensatzung |
| Benutzung der Kapelle Poggenhagen, je Nutzung | 330,00 € | Paragraf 6 Ziffer 2 der Gebührensatzung |
| Benutzung der Kapelle Bevensen, Bordenau, Laderholz oder Lutter, je Nutzung | 230,00 € | Paragraf 6 Ziffer 3 der Gebührensatzung |
| Rückgabe einer Erdgrabstelle vor Ablauf der Ruhezeit, Pflege der Rasenfläche je Jahr | 74,75 € | Paragraf 8 Ziffer 1 der Gebührensatzung |
| Rückgabe einer Urnengrabstelle vor Ablauf der Ruhezeit, Pflege der Rasenfläche je Jahr | 36,24 € | Paragraf 8 Ziffer 2 der Gebührensatzung |
| Genehmigung einer Grabmalaufstellung oder einer vorzeitigen Grabrückgabe | 96,00 € | Paragraf 9 Ziffer 1 der Gebührensatzung |
| Genehmigung einer Um- oder Ausbettung | 321,00 € | Paragraf 9 Ziffer 2 der Gebührensatzung |
Was ein Grab in Neustadt am Rübenberge über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.630,00 €
Reihengrabstelle in Neustadt am Rübenberge, über 25 Jahre, das sind 385,20 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 5 Ziffer 1.1 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung | 2.199,00 € |
| BestattungParagraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung | 931,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.130,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Neustadt. Die Pflege liegt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Neustadt am Rübenberge, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2, vom Ratsbeschluss am 06.11.2025, ausgefertigt am 10.11.2025, gültig ab 01.01.2026, ersetzt die Fassung vom 13.02.2023. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Neustadt am Rübenberge offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für den Friedhof Lüningsburg in Neustadt und den Waldfriedhof Poggenhagen sowie für die städtisch verwalteten Friedhofskapellen Bevensen, Bordenau, Laderholz und Lutter. Die übrigen Friedhöfe in den Ortsteilen betreiben kirchliche Träger nach eigenen Gebührenordnungen, die wir nicht erfassen.
- Nach der geltenden Fassung habe ich an vier Stellen gesucht: im Ortsrecht der Stadt unter Friedhöfe, Wasser und Abwasser, auf der Dienstleistungsseite Friedhöfe und Bestattungen, in den Bekanntmachungen der Stadt und im Amtsblatt für die Region Hannover. Eine Änderungssatzung zur Fassung vom 06.11.2025 gibt es an keiner dieser Stellen. Die Dienstleistungsseite beschriftet ihren Link noch mit der Jahreszahl 2023, liefert aber dieselbe Datei wie das Ortsrecht, und in dieser Datei steht die Fassung von 2025.
- Paragraf 5 Ziffer 7 der Gebührensatzung erhebt Umsatzsteuer in Höhe der gesetzlichen Grundlage, soweit ein Nutzungsrecht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Welche Grabarten das betrifft und mit welchem Satz, sagt die Satzung nicht. Wir übernehmen deshalb die Beträge des Tarifs unverändert. Sollte die Stadt auf die pflegefreien Grabarten Umsatzsteuer erheben, lägen die tatsächlichen Preise darüber.
- Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung führt eine Urnenreihengrabstätte mit eigener Pflege durch den Nutzungsberechtigten auf, versehen mit dem Vermerk, diese Grabart entfalle ersatzlos, sobald das Grabfeld belegt ist. Der Gebührentarif kennt sie nicht mehr. Wir führen sie deshalb nicht.
- Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung unterscheidet eine Urnenwahlgrabstätte in der Gemeinschaftsanlage I von den beiden Varianten der Gemeinschaftsanlage II mit Steinplatte und Stele beziehungsweise mit individuellem Kissenstein. Der Tarif nennt nur die beiden Varianten der Anlage II. Ob die Anlage I noch belegt wird und zu welchem Preis, steht in keiner der beiden Satzungen.
- Die Ziffern 3 und 6 des Gebührentarifs betreffen ein zusätzliches Nutzungsrecht für einen weiteren Sarg oder eine weitere Urne auf einer bereits bestehenden Grabstelle. Das ist keine eigene Grabart, sondern eine zweite Belegung, deshalb steht der Betrag bei den weiteren Gebühren. Nach Paragraf 5 Absatz 1 der Gebührensatzung ist jede weitere Beisetzung auf einer bestehenden Grabstelle mit dem Erwerb eines solchen Rechts verbunden, die Beisetzungsgebühr nach Paragraf 7 fällt zusätzlich an.
- Als Beisetzungsgebühr für ein Sarggrab nehmen wir die 931 Euro der Ziffer 1.1.a. Die Tiefenbestattung auf dem Waldfriedhof Poggenhagen kostet nach Ziffer 1.1.b 1.104 Euro, also 173 Euro mehr; sie ist nach Paragraf 9 Absatz 6 der Friedhofssatzung nur dort und nur auf ausgewiesenen Flächen möglich. Eine Tuchbestattung kostet nach Ziffer 2.1 weitere 130 Euro, im Kindergrab nach Ziffer 2.2 weitere 87 Euro.
- Die Benutzung einer Friedhofskapelle kostet nach Paragraf 6 je nach Kapelle 230 bis 440 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Sie ist keine Pflichtleistung.
- Die Beisetzungsgebühr des Paragrafen 7 deckt das Ausheben und Schließen des Grabes einschließlich Nebenarbeiten. Einen gesonderten Posten für Träger gibt es nicht: Paragraf 7 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist das Überführen des Sarges von der Kapelle zur Grabstätte dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu, dessen Preis nicht in der Satzung steht.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit erhebt die Stadt nicht. Nach Paragraf 24 Absatz 10 der Friedhofssatzung müssen die Verantwortlichen bauliche Anlagen und Bepflanzungen binnen drei Monaten selbst beseitigen. Die Beträge des Paragrafen 8 gelten nur für die vorzeitige Rückgabe einer Grabstelle.
- Die Stadt veröffentlicht keine eigene Anschrift und keine eigene Rufnummer der Friedhofsverwaltung. Wir nennen die Anschrift der Stadtverwaltung, die Zentralrufnummer und die Sprechzeiten, die auf der Seite Friedhöfe und Bestattungen stehen.
Friedhöfe in Neustadt am Rübenberge und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 18 Friedhöfe in Neustadt am RübenbergeLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Neustadt am Rübenberge, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2 vom Ratsbeschluss am 06.11.2025, ausgefertigt am 10.11.2025, gültig ab 01.01.2026, ersetzt die Fassung vom 13.02.2023
- Friedhofssatzung der Stadt Neustadt a. Rbge., Ortsrecht 67-1, mit den Ruhezeiten in Paragraf 10 und den Pflegeregeln in den Paragrafen 12, 13, 15 und 25 Ratsbeschluss vom 04.08.2016, ausgefertigt am 15.08.2016, veröffentlicht am 24.08.2016, in Kraft seit 25.08.2016, ohne spätere Änderung
- Beschlussvorlage 2025/144 der Stadt Neustadt am Rübenberge über die betriebswirtschaftliche Friedhofsgebührenkalkulation, belegt den Kalkulationszeitraum 2026 bis 2028 vom 08.09.2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.