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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Neustadt am Rübenberge · Niedersachsen · AGS 03241012

Friedhofsgebühren in Neustadt am Rübenberge, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Neustadt am Rübenberge, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2, vom Ratsbeschluss am 06.11.2025, ausgefertigt am 10.11.2025, gültig ab 01.01.2026, ersetzt die Fassung vom 13.02.2023. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Neustadt am Rübenberge und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Neustadt am Rübenberge.

1.059,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Kinderwahlgrabstelle bis 0,80 Meter Grablänge, mit Beisetzung

4.641,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Wahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Lüningsburg oder Poggenhagen, mit Beisetzung

11
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung im Sarg

Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Neustadt am Rübenberge kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Neustadt am Rübenberge führt 11 Grabarten. Die günstigste ist Kinderwahlgrabstelle bis 0,80 Meter Grablänge mit 1.059,00 €, die teuerste Wahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Lüningsburg oder Poggenhagen mit 4.641,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Neustadt am Rübenberge, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2, vom Ratsbeschluss am 06.11.2025, ausgefertigt am 10.11.2025, gültig ab 01.01.2026, ersetzt die Fassung vom 13.02.2023.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

6 Grabarten für die Erdbestattung in Neustadt am Rübenberge

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
ReihengrabstelleDas günstigste Erdgrab in Neustadt. Die Pflege liegt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.2.199,00 €931,00 €3.130,00 €25 J.Paragraf 5 Ziffer 1.1 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung
RasenreihengrabstellePflegefrei: Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, die Unterhaltung der Fläche übernehme während der gesamten Ruhezeit die Stadt, und Paragraf 13 Absatz 5 wiederholt, die Grabstellen würden ausnahmslos mit Rasen eingesät und durch die Stadt unterhalten. Erlaubt ist nur ein bündig mit dem Boden abschließender liegender Grabstein. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich.3.278,00 €931,00 €4.209,00 €25 J.Paragraf 5 Ziffer 1.2 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung
WahlgrabstelleDie Pflege liegt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.1 a) je Jahr Ruhefrist 96,61 Euro, mindestens sind nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung fünf Jahre zu verlängern.2.415,00 €931,00 €3.346,00 €25 J.Paragraf 5 Ziffer 2.1 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung
Wahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage Lüningsburg oder PoggenhagenPflegefrei: Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt, die Anlage und Pflege der gesamten Anlage erfolge durch die Stadt, und Paragraf 25 Absatz 1 nennt die Unterhaltung der Fläche während der gesamten Ruhezeit als Aufgabe der Stadt. Das Gedenken erfolgt auf Kissensteinen, eigener Blumenschmuck ist nicht zulässig. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.2 a) je Jahr Ruhefrist 148,42 Euro.3.710,00 €931,00 €4.641,00 €25 J.Paragraf 5 Ziffer 2.2 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung
Kinderwahlgrabstelle bis 0,80 Meter GrablängeNach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung nur für Föten, Totgeburten und Kinder bis zum sechsten Lebensmonat. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Ruhezeit für Kinderwahlgrabstätten beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 fünfzehn Jahre, die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.3 a) je Jahr 52,75 Euro.791,00 €268,00 €1.059,00 €15 J.Paragraf 5 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.2 der Gebührensatzung
Kinderwahlgrabstelle bis 1,50 Meter GrablängeNach Paragraf 15 Absatz 6 und Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. Die Pflege liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.4 a) je Jahr 69,63 Euro.1.044,00 €490,00 €1.534,00 €15 J.Paragraf 5 Ziffer 2.4 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.3 der Gebührensatzung

5 Grabarten für die Urne in Neustadt am Rübenberge

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrabstelle im anonymen UrnenfeldDas günstigste Grab in Neustadt und zugleich das günstigste pflegefreie. Die Anlage liegt nach Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung innerhalb einer Rasenfläche, die durch die Stadt gepflegt wird; die Lage der einzelnen Grabstelle soll nicht erkennbar sein, eine Kennzeichnung ist nach Absatz 8 zu keiner Zeit möglich. Das Feld liegt nur auf dem Friedhof Lüningsburg.1.034,00 €63,00 €1.097,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 4 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.2 der Gebührensatzung
UrnenwahlgrabstelleDie Pflege liegt nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Je Grabstelle darf eine Urne beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.1 a) je Jahr Ruhezeit 61,36 Euro.1.227,00 €95,00 €1.322,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 5.1 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung
Urnenwahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage mit Steinplatte an der StelePflegefrei: Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt, die Anlage und Pflege der gesamten Anlage erfolge durch die Stadt, Paragraf 25 Absatz 1 nennt die Unterhaltung der Fläche während der gesamten Ruhezeit als Aufgabe der Stadt. Das Gedenken erfolgt auf Namenstafeln an einer Stele. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.2 a) je Jahr 124,26 Euro.2.485,00 €95,00 €2.580,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 5.2 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung
Urnenwahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage mit KissensteinPflegefrei aus denselben Gründen wie die Variante mit Stele: Paragraf 15 Absatz 4 und Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung weisen Anlage und Pflege der gesamten Anlage der Stadt zu. Der Unterschied zur Stele ist allein der individuelle Kissenstein. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.3 a) je Jahr 144,12 Euro.2.882,00 €95,00 €2.977,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 5.3 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung
Baumwahlgrabstelle für eine UrnePflegefrei: Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung führt die Baumbestattung als Gemeinschaftsanlage und sagt, die Anlage und Pflege der gesamten Anlage erfolge durch die Stadt; Paragraf 25 Absatz 1 nennt die Grabstellen der Baumbestattungen ausdrücklich und weist die Unterhaltung der Fläche für die gesamte Ruhezeit der Stadt zu. Die Grabstellen dürfen außer im Beisetzungsfall nicht betreten werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 5.4 a) je Jahr 102,08 Euro.2.041,00 €95,00 €2.136,00 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 5.4 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung

29 weitere Gebühren in der Satzung von Neustadt am Rübenberge

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Sarggrab931,00 €Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung
Sarggrab als Tiefenbestattung in Poggenhagen1.104,00 €Paragraf 7 Ziffer 1.1.b der Gebührensatzung
Kindergrab bis 0,80 Meter Länge268,00 €Paragraf 7 Ziffer 1.2 der Gebührensatzung
Kindergrab bis 1,50 Meter Länge490,00 €Paragraf 7 Ziffer 1.3 der Gebührensatzung
Urnengrab95,00 €Paragraf 7 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung
Urnengrab anonym63,00 €Paragraf 7 Ziffer 3.2 der Gebührensatzung
Zusatzgebühr durch Mehraufwand bei Tuchbestattung im Sarggrab130,00 €Paragraf 7 Ziffer 2.1 der Gebührensatzung
Zusatzgebühr durch Mehraufwand bei Tuchbestattung im Kindergrab87,00 €Paragraf 7 Ziffer 2.2 der Gebührensatzung
Umbettungnach den tatsächlich entstandenen KostenParagraf 7 Ziffer 4 der Gebührensatzung
Zusätzliches Nutzungsrecht für einen Sarg auf einer bestehenden Grabstelle, 25 Jahre Ruhezeit1.120,00 €Paragraf 5 Ziffer 3 der Gebührensatzung
Verlängerung des zusätzlichen Nutzungsrechts für einen Sarg, je Jahr Ruhezeit44,81 €Paragraf 5 Ziffer 3 a) der Gebührensatzung
Zusätzliches Nutzungsrecht für eine Urne auf einer bestehenden Grabstelle, 20 Jahre Ruhezeit896,00 €Paragraf 5 Ziffer 6 der Gebührensatzung
Verlängerung des zusätzlichen Nutzungsrechts für eine Urne, je Jahr Ruhezeit44,81 €Paragraf 5 Ziffer 6. a) der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstelle, je Jahr Ruhefrist96,61 €Paragraf 5 Ziffer 2.1 a) der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage, je Jahr Ruhefrist148,42 €Paragraf 5 Ziffer 2.2 a) der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Kinderwahlgrabstelle bis 0,80 Meter, je Jahr Ruhezeit52,75 €Paragraf 5 Ziffer 2.3 a) der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Kinderwahlgrabstelle bis 1,50 Meter, je Jahr Ruhezeit69,63 €Paragraf 5 Ziffer 2.4 a) der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstelle, je Jahr Ruhezeit61,36 €Paragraf 5 Ziffer 5.1 a) der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage mit Steinplatte an der Stele, je Jahr Ruhezeit124,26 €Paragraf 5 Ziffer 5.2 a) der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstelle in der Gemeinschaftsanlage mit Kissenstein, je Jahr Ruhezeit144,12 €Paragraf 5 Ziffer 5.3 a) der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Baumwahlgrabstelle für eine Urne, je Jahr Ruhezeit102,08 €Paragraf 5 Ziffer 5.4 a) der Gebührensatzung
Umsatzsteuer, soweit ein Nutzungsrecht der Umsatzsteuerpflicht unterliegtin Höhe der gesetzlichen GrundlageParagraf 5 Ziffer 7 der Gebührensatzung
Benutzung der Kapelle Lüningsburg, je Nutzung440,00 €Paragraf 6 Ziffer 1 der Gebührensatzung
Benutzung der Kapelle Poggenhagen, je Nutzung330,00 €Paragraf 6 Ziffer 2 der Gebührensatzung
Benutzung der Kapelle Bevensen, Bordenau, Laderholz oder Lutter, je Nutzung230,00 €Paragraf 6 Ziffer 3 der Gebührensatzung
Rückgabe einer Erdgrabstelle vor Ablauf der Ruhezeit, Pflege der Rasenfläche je Jahr74,75 €Paragraf 8 Ziffer 1 der Gebührensatzung
Rückgabe einer Urnengrabstelle vor Ablauf der Ruhezeit, Pflege der Rasenfläche je Jahr36,24 €Paragraf 8 Ziffer 2 der Gebührensatzung
Genehmigung einer Grabmalaufstellung oder einer vorzeitigen Grabrückgabe96,00 €Paragraf 9 Ziffer 1 der Gebührensatzung
Genehmigung einer Um- oder Ausbettung321,00 €Paragraf 9 Ziffer 2 der Gebührensatzung
Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Neustadt am Rübenberge, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2, vom Ratsbeschluss am 06.11.2025, ausgefertigt am 10.11.2025, gültig ab 01.01.2026, ersetzt die Fassung vom 13.02.2023.

Was ein Grab in Neustadt am Rübenberge über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.630,00 €

Reihengrabstelle in Neustadt am Rübenberge, über 25 Jahre, das sind 385,20 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 5 Ziffer 1.1 der Gebührensatzung und Paragraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung2.199,00 €
BestattungParagraf 7 Ziffer 1.1.a der Gebührensatzung931,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde3.130,00 €

Das günstigste Erdgrab in Neustadt. Die Pflege liegt nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Neustadt am Rübenberge, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht 67-2, vom Ratsbeschluss am 06.11.2025, ausgefertigt am 10.11.2025, gültig ab 01.01.2026, ersetzt die Fassung vom 13.02.2023. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

11 Fragen, die die Satzung von Neustadt am Rübenberge offenlässt

  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für den Friedhof Lüningsburg in Neustadt und den Waldfriedhof Poggenhagen sowie für die städtisch verwalteten Friedhofskapellen Bevensen, Bordenau, Laderholz und Lutter. Die übrigen Friedhöfe in den Ortsteilen betreiben kirchliche Träger nach eigenen Gebührenordnungen, die wir nicht erfassen.
  • Nach der geltenden Fassung habe ich an vier Stellen gesucht: im Ortsrecht der Stadt unter Friedhöfe, Wasser und Abwasser, auf der Dienstleistungsseite Friedhöfe und Bestattungen, in den Bekanntmachungen der Stadt und im Amtsblatt für die Region Hannover. Eine Änderungssatzung zur Fassung vom 06.11.2025 gibt es an keiner dieser Stellen. Die Dienstleistungsseite beschriftet ihren Link noch mit der Jahreszahl 2023, liefert aber dieselbe Datei wie das Ortsrecht, und in dieser Datei steht die Fassung von 2025.
  • Paragraf 5 Ziffer 7 der Gebührensatzung erhebt Umsatzsteuer in Höhe der gesetzlichen Grundlage, soweit ein Nutzungsrecht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Welche Grabarten das betrifft und mit welchem Satz, sagt die Satzung nicht. Wir übernehmen deshalb die Beträge des Tarifs unverändert. Sollte die Stadt auf die pflegefreien Grabarten Umsatzsteuer erheben, lägen die tatsächlichen Preise darüber.
  • Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung führt eine Urnenreihengrabstätte mit eigener Pflege durch den Nutzungsberechtigten auf, versehen mit dem Vermerk, diese Grabart entfalle ersatzlos, sobald das Grabfeld belegt ist. Der Gebührentarif kennt sie nicht mehr. Wir führen sie deshalb nicht.
  • Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung unterscheidet eine Urnenwahlgrabstätte in der Gemeinschaftsanlage I von den beiden Varianten der Gemeinschaftsanlage II mit Steinplatte und Stele beziehungsweise mit individuellem Kissenstein. Der Tarif nennt nur die beiden Varianten der Anlage II. Ob die Anlage I noch belegt wird und zu welchem Preis, steht in keiner der beiden Satzungen.
  • Die Ziffern 3 und 6 des Gebührentarifs betreffen ein zusätzliches Nutzungsrecht für einen weiteren Sarg oder eine weitere Urne auf einer bereits bestehenden Grabstelle. Das ist keine eigene Grabart, sondern eine zweite Belegung, deshalb steht der Betrag bei den weiteren Gebühren. Nach Paragraf 5 Absatz 1 der Gebührensatzung ist jede weitere Beisetzung auf einer bestehenden Grabstelle mit dem Erwerb eines solchen Rechts verbunden, die Beisetzungsgebühr nach Paragraf 7 fällt zusätzlich an.
  • Als Beisetzungsgebühr für ein Sarggrab nehmen wir die 931 Euro der Ziffer 1.1.a. Die Tiefenbestattung auf dem Waldfriedhof Poggenhagen kostet nach Ziffer 1.1.b 1.104 Euro, also 173 Euro mehr; sie ist nach Paragraf 9 Absatz 6 der Friedhofssatzung nur dort und nur auf ausgewiesenen Flächen möglich. Eine Tuchbestattung kostet nach Ziffer 2.1 weitere 130 Euro, im Kindergrab nach Ziffer 2.2 weitere 87 Euro.
  • Die Benutzung einer Friedhofskapelle kostet nach Paragraf 6 je nach Kapelle 230 bis 440 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Sie ist keine Pflichtleistung.
  • Die Beisetzungsgebühr des Paragrafen 7 deckt das Ausheben und Schließen des Grabes einschließlich Nebenarbeiten. Einen gesonderten Posten für Träger gibt es nicht: Paragraf 7 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist das Überführen des Sarges von der Kapelle zur Grabstätte dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu, dessen Preis nicht in der Satzung steht.
  • Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit erhebt die Stadt nicht. Nach Paragraf 24 Absatz 10 der Friedhofssatzung müssen die Verantwortlichen bauliche Anlagen und Bepflanzungen binnen drei Monaten selbst beseitigen. Die Beträge des Paragrafen 8 gelten nur für die vorzeitige Rückgabe einer Grabstelle.
  • Die Stadt veröffentlicht keine eigene Anschrift und keine eigene Rufnummer der Friedhofsverwaltung. Wir nennen die Anschrift der Stadtverwaltung, die Zentralrufnummer und die Sprechzeiten, die auf der Seite Friedhöfe und Bestattungen stehen.

Friedhöfe in Neustadt am Rübenberge und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.