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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Uelzen · Niedersachsen · AGS 03360025

Friedhofsgebühren in Uelzen, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Uelzen, vom Rat am 01.07.2019 beschlossen, in Kraft seit 01.07.2019, hier in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.09.2024, die seit dem 01.10.2024 gilt. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Uelzen und nicht für einzelne. Träger ist Hansestadt Uelzen.

198,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Urne im Bestattungswald Fischerhof am Sternchenbaum, mit Beisetzung

4.265,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Rasenreihengrab, mit Beisetzung

14
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Sarggräber auf allen Friedhöfen

Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Uelzen kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Uelzen führt 14 Grabarten. Die günstigste ist Urne im Bestattungswald Fischerhof am Sternchenbaum mit 198,00 €, die teuerste Rasenreihengrab mit 4.265,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Uelzen, vom Rat am 01.07.2019 beschlossen, in Kraft seit 01.07.2019, hier in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.09.2024, die seit dem 01.10.2024 gilt.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

6 Grabarten für die Erdbestattung in Uelzen

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
ReihengrabDas günstigste Erdgrab in Uelzen. Die Tarifzeile nennt eine Laufzeit von 25 Jahren, Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wiederholt sie. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Absatz 5 Satz 2 bei Reihengräbern nicht möglich.1.446,00 €595,00 €2.041,00 €25 J.Anlage A Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe b des Gebührentarifs
RasenreihengrabDas einzige pflegefreie Erdgrab in Uelzen und zugleich das teuerste Grab der Stadt. Nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung sät die Friedhofsverwaltung die Fläche nach der Bestattung mit Rasen ein; das Mähen des Rasens, das Auffüllen der Erde bei eingefallenen Gräbern und das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechtes übernimmt die Stadt Uelzen. Der Gebührentarif nennt in derselben Zeile inkl. Grabpflege. Eine Verlängerung ist über Paragraf 19 Absatz 1 und Paragraf 15 Absatz 5 Satz 2 nicht möglich.3.670,00 €595,00 €4.265,00 €25 J.Anlage A Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe c und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe b des Gebührentarifs
Wahlgrab für SargbestattungDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung für 30 Jahre verliehen. Der Wiedererwerb heißt in Uelzen Beweinkaufung und kostet nach Anlage A Abschnitt VI Nummer 1 für ein Einzelwahlgrab 58 Euro je Jahr und Grabstelle.1.764,00 €595,00 €2.359,00 €30 J.Anlage A Abschnitt I Nummer 2 und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe b des Gebührentarifs
Doppelwahlgrab für SargbestattungDer Betrag gilt für das ganze zweistellige Grab, nicht je Grabstelle. Die Beweinkaufung kostet nach Anlage A Abschnitt VI Nummer 2 siebzig Euro je Jahr und Grabstelle.2.115,00 €595,00 €2.710,00 €30 J.Anlage A Abschnitt I Nummer 2.1 und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe b des Gebührentarifs
Muslimisches GrabMuslimische Wahlgräber gibt es nach Paragraf 14 Buchstabe i der Friedhofssatzung nur auf dem Friedhof Westerweyhe. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 23 Absatz 1 dreißig Jahre. Nach Absatz 2 werden dort ausschließlich Angehörige des muslimischen Glaubens beigesetzt sowie deren Ehe- und Lebenspartner.1.764,00 €595,00 €2.359,00 €30 J.Anlage A Abschnitt I Nummer 4 und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe b des Gebührentarifs
Muslimisches DoppelwahlgrabDer Betrag gilt für das ganze zweistellige Grab. Er ist derselbe wie beim allgemeinen Doppelwahlgrab nach Abschnitt I Nummer 2.1.2.115,00 €595,00 €2.710,00 €30 J.Anlage A Abschnitt I Nummer 4.1 und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe b des Gebührentarifs

8 Grabarten für die Urne in Uelzen

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabDie Laufzeit von 20 Jahren steht in der Tarifzeile und in Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Eine Verlängerung ist über Paragraf 17 Absatz 2 und Paragraf 15 Absatz 5 Satz 2 ausgeschlossen.955,00 €78,00 €1.033,00 €20 J.Anlage A Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs
UrnenrasengrabUrnenrasenreihengräber sind nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten für die Beisetzung einer Asche, die der Reihe nach belegt werden. Nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung sät die Friedhofsverwaltung die Fläche nach der Bestattung mit Rasen ein; das Mähen des Rasens, das Auffüllen der Erde bei eingefallenen Gräbern und das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechtes übernimmt die Stadt Uelzen. Der Gebührentarif nennt in derselben Zeile inkl. Grabpflege.1.628,00 €78,00 €1.706,00 €20 J.Anlage A Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe d und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs
UrnenwahlgrabDas günstigste Grab in Uelzen überhaupt. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung für 20 Jahre verliehen; die Lage bestimmt die Friedhofsverwaltung. Die Beweinkaufung kostet nach Abschnitt VI Nummer 8 achtundvierzig Euro je Jahr und Grabstelle.963,00 €78,00 €1.041,00 €20 J.Anlage A Abschnitt I Nummer 3 und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs
UrnendoppelwahlgrabDer Betrag gilt für das ganze zweistellige Grab. Die Beweinkaufung kostet nach Abschnitt VI Nummer 9 einundfünfzig Euro je Jahr und Grabstelle.1.029,00 €78,00 €1.107,00 €20 J.Anlage A Abschnitt I Nummer 3.1 und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs
Urne im Heidegrabfeld in HoldenstedtNach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung bleiben Heidegräber naturnah und werden extensiv von der Friedhofsverwaltung gepflegt; die Tarifzeile nennt inkl. Grabpflege. Das Nutzungsrecht wird nach Absatz 2 für 30 Jahre verliehen und kann verlängert werden; die Beweinkaufung kostet nach Abschnitt VI Nummer 12 zweiundneunzig Euro je Jahr und Grabstelle. Grabsteine und Grabplatten sind nach Absatz 3 nicht gestattet.2.764,00 €78,00 €2.842,00 €30 J.Anlage A Abschnitt I Nummer 3.4 und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs
Urne im Gemeinschaftsgrabfeld in Holdenstedt und WesterweyheNach Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden die Gemeinschaftsgräber von der Friedhofsverwaltung angelegt und intensiv gepflegt; Paragraf 14 Buchstabe g sagt ausdrücklich, die Pflege erfolge durch die Friedhofsverwaltung, und die Tarifzeile nennt inkl. Grabpflege. Das teuerste Urnengrab in Uelzen. Die Beweinkaufung kostet nach Abschnitt VI Nummer 13 siebenundneunzig Euro je Jahr und Grabstelle.2.922,00 €78,00 €3.000,00 €30 J.Anlage A Abschnitt I Nummer 3.5 und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs
Urne im Bestattungswald Fischerhof am Gemeinschaftsbaum, je GrabstelleParagraf 9 Absatz 4 der Friedhofssatzung für den Bestattungswald nennt keine Laufzeit in Jahren, sondern verleiht das Nutzungsrecht an den registrierten Bäumen bis zum 31.05.2060. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 6 derselben Satzung mindestens 20 Jahre. An einem Gemeinschaftsbaum werden nach Paragraf 9 Absatz 3 bis zu zwölf Einzelnutzungsrechte vergeben. Die Rückgabe von Nutzungsrechten ist nach Absatz 4 nicht möglich, eine Verlängerung sieht die Satzung nicht vor.984,00 €198,00 €1.182,00 €-Anlage A Abschnitt I Nummer 3.2 und Abschnitt II Nummer 3 des Gebührentarifs
Urne im Bestattungswald Fischerhof am SternchenbaumParagraf 9 Absatz 4 der Friedhofssatzung für den Bestattungswald nennt keine Laufzeit in Jahren, sondern verleiht das Nutzungsrecht an den registrierten Bäumen bis zum 31.05.2060. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 6 derselben Satzung mindestens 20 Jahre. Das Nutzungsrecht am Sternchenbaum ist nach Paragraf 9 Absatz 2 den Angehörigen von Fehl- oder Totgeburten vorbehalten; an einem Sternchenbaum werden bis zu zwölf Urnen beigesetzt. Die Nutzungsgebühr beträgt null Euro, die Beisetzung kostet nach Abschnitt II Nummer 3 dennoch 198 Euro.0,00 €198,00 €198,00 €-Anlage A Abschnitt I Nummer 3.3 und Abschnitt II Nummer 3 des Gebührentarifs

36 weitere Gebühren in der Satzung von Uelzen

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Ausheben und Verfüllen der Grube für die Sargbestattung einer Person über 5 Jahre595,00 €Anlage A Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe b des Gebührentarifs
Ausheben und Verfüllen der Grube für die Sargbestattung einer Person bis zu 5 Jahren446,00 €Anlage A Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe a des Gebührentarifs
Ausheben und Verfüllen der Grube für eine Urnenbeisetzung78,00 €Anlage A Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs
Ausheben und Schließen des Urnenloches sowie Abräumen von Grabschmuck im Bestattungswald Fischerhof198,00 €Anlage A Abschnitt II Nummer 3 des Gebührentarifs
Entfernung von Bewuchs, Einfassung oder Fundament als Zusatzgebühr zur Beisetzung314,00 €Anlage A Abschnitt II Nummer 2 des Gebührentarifs
Namensplakette im Heidegrabfeld und im Bestattungswald mit Gravur, einschließlich Anbringung53,00 €Anlage A Abschnitt II Nummer 4 des Gebührentarifs
Namensplakette im Gemeinschaftsgrabfeld mit Gravur, einschließlich Anbringung78,00 €Anlage A Abschnitt II Nummer 5 des Gebührentarifs
Ausgrabung einer LeicheKostenerstattung nach der Rechnung des beauftragten Dritten, zuzüglich der Genehmigungsgebühr nach Abschnitt IV Nummer 2Anlage A Abschnitt III Nummer 1 des Gebührentarifs
Ausgrabung einer UrneKostenerstattung nach der Rechnung des beauftragten Dritten, zuzüglich der Genehmigungsgebühr nach Abschnitt IV Nummer 2Anlage A Abschnitt III Nummer 2 des Gebührentarifs
Genehmigung der Errichtung oder Änderung eines Grabmals, je Grabmal33,00 €Anlage A Abschnitt IV Nummer 1 des Gebührentarifs
Genehmigung von Umbettungen oder Ausgrabungen66,00 €Anlage A Abschnitt IV Nummer 2 des Gebührentarifs
Genehmigung der vorzeitigen Einebnung33,00 €Anlage A Abschnitt IV Nummer 3 des Gebührentarifs
Genehmigung der Zulassung eines Gewerbebetriebes16,00 €Anlage A Abschnitt IV Nummer 4 des Gebührentarifs
Laufende Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen während der Nutzungszeit, je Jahr3,00 €Anlage A Abschnitt V Nummer 1 des Gebührentarifs
Laufende Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen bei 25 Jahren Nutzungsrecht75,00 €Anlage A Abschnitt V Nummer 2 des Gebührentarifs
Laufende Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen bei 30 Jahren Nutzungsrecht90,00 €Anlage A Abschnitt V Nummer 3 des Gebührentarifs
Laufende Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen je Jahr der Verlängerung3,00 €Anlage A Abschnitt V Nummer 4 des Gebührentarifs
Beweinkaufung eines Einzelwahlgrabes, ein Jahr je Grabstelle58,00 €Anlage A Abschnitt VI Nummer 1 des Gebührentarifs
Beweinkaufung eines Doppelwahlgrabes, ein Jahr je Grabstelle70,00 €Anlage A Abschnitt VI Nummer 2 des Gebührentarifs
Beweinkaufung eines Dreifachwahlgrabes, ein Jahr je Grabstelle86,00 €Anlage A Abschnitt VI Nummer 3 des Gebührentarifs
Beweinkaufung eines Vierfachwahlgrabes, ein Jahr je Grabstelle119,00 €Anlage A Abschnitt VI Nummer 4 des Gebührentarifs
Beweinkaufung eines Sechsfachwahlgrabes, ein Jahr je Grabstelle151,00 €Anlage A Abschnitt VI Nummer 5 des Gebührentarifs
Beweinkaufung eines Achtfachwahlgrabes, ein Jahr je Grabstelle195,00 €Anlage A Abschnitt VI Nummer 6 des Gebührentarifs
Beweinkaufung eines Zehnfachwahlgrabes, ein Jahr je Grabstelle234,00 €Anlage A Abschnitt VI Nummer 7 des Gebührentarifs
Beweinkaufung eines Urneneinzelwahlgrabes, ein Jahr je Grabstelle48,00 €Anlage A Abschnitt VI Nummer 8 des Gebührentarifs
Beweinkaufung eines Urnendoppelwahlgrabes, ein Jahr je Grabstelle51,00 €Anlage A Abschnitt VI Nummer 9 des Gebührentarifs
Beweinkaufung eines Urnendreifachwahlgrabes, ein Jahr je Grabstelle54,00 €Anlage A Abschnitt VI Nummer 10 des Gebührentarifs
Beweinkaufung eines Urnenvierfachwahlgrabes, ein Jahr je Grabstelle58,00 €Anlage A Abschnitt VI Nummer 11 des Gebührentarifs
Beweinkaufung im Heidegrabfeld, ein Jahr je Grabstelle92,00 €Anlage A Abschnitt VI Nummer 12 des Gebührentarifs
Beweinkaufung in den Gemeinschaftsgrabfeldern, ein Jahr je Grabstelle97,00 €Anlage A Abschnitt VI Nummer 13 des Gebührentarifs
Anschreiben bei losen Grabsteinen11,00 €Anlage A Abschnitt VII Nummer 1 des Gebührentarifs
Adressermittlung von Nutzungsberechtigten, leichter Fall33,00 €Anlage A Abschnitt VII Nummer 2 des Gebührentarifs
Adressermittlung von Nutzungsberechtigten, schwerer Fall66,00 €Anlage A Abschnitt VII Nummer 3 des Gebührentarifs
Bereitstellung der Friedhofskapelle, Pauschale80,00 €Anlage A Abschnitt VII Nummer 4 des Gebührentarifs
Benutzung der Friedhofskapelle220,00 €Anlage A Abschnitt VII Nummer 5 des Gebührentarifs
Sonderzuschlag für gewünschte ArbeitenKostenerstattung nach der Rechnung des beauftragten DrittenAnlage A Abschnitt VII Nummer 6 des Gebührentarifs
Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Uelzen, vom Rat am 01.07.2019 beschlossen, in Kraft seit 01.07.2019, hier in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.09.2024, die seit dem 01.10.2024 gilt.

Was ein Grab in Uelzen über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.841,00 €

Reihengrab in Uelzen, über 30 Jahre, das sind 328,03 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeAnlage A Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a und Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe b des Gebührentarifs1.446,00 €
BestattungAnlage A Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe b des Gebührentarifs595,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde2.041,00 €

Das günstigste Erdgrab in Uelzen. Die Tarifzeile nennt eine Laufzeit von 25 Jahren, Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung wiederholt sie. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 15 Absatz 5 Satz 2 bei Reihengräbern nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Uelzen, vom Rat am 01.07.2019 beschlossen, in Kraft seit 01.07.2019, hier in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.09.2024, die seit dem 01.10.2024 gilt. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

14 Fragen, die die Satzung von Uelzen offenlässt

  • Die Gebührensatzung gilt nach Paragraf 1 Absatz 1 nur für die öffentliche Einrichtung Friedhöfe der Hansestadt Uelzen, und die besteht aus vier Teileinrichtungen: Friedhof Holdenstedt, Friedhof Klein Süstedt, Friedhof Westerweyhe und Bestattungswald Fischerhof. Die Stadt zählt auf ihrer eigenen Friedhofsseite daneben sieben Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft auf: Friedhof Uelzen, Groß Liedern, Oldenstadt und Veerßen gehören dem Evangelisch-lutherischen Friedhofsverband Uelzen, Kirchweyhe der Georgskirchengemeinde, Molzen der Marienkirchengemeinde, dazu kommt der jüdische Friedhof an der Niendorfer Straße. Deren Gebührenordnungen erfassen wir nicht. Wer auf einem dieser Friedhöfe bestattet wird, zahlt nicht die hier genannten Beträge.
  • Zur Fassung haben wir zwei Wege genommen. Das Ortsrecht der Stadt bietet unter 6.3.02 eine konsolidierte Datei an, die im Kopf eine Änderungshistorie führt. Weil ein Dateikopf kein Beleg ist, haben wir zusätzlich das amtliche Verkündungsblatt gelesen: Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Hauptsatzung werden Satzungen der Hansestadt im Amtsblatt für den Landkreis Uelzen verkündet. Wir haben die Ausgaben 17 des Jahres 2024 bis 15 des Jahres 2026 durchgesehen, das sind 45 Amtsblätter. Die einzige Änderung der Friedhofsgebührensatzung ist die 1. Änderungssatzung vom 16.09.2024, veröffentlicht im Amtsblatt 18 des Jahres 2024 auf Seite 89 und in Kraft seit dem 01.10.2024. Ihr Tarif stimmt Zeile für Zeile mit der konsolidierten Datei überein. Alle späteren Friedhofsbekanntmachungen im Amtsblatt betreffen kirchliche Träger.
  • Bei den Erdgräbern widersprechen sich zwei Vorschriften. Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung setzt die Ruhezeit für alle Sarggräber auf mindestens 30 Jahre. Paragraf 15 Absatz 1 gibt Reihengräber aber nur für 25 Jahre ab, und der Gebührentarif nennt bei Reihengrab und Rasenreihengrab ebenfalls 25 Jahre. Wir führen deshalb 25 Jahre als Nutzungsdauer und 30 Jahre als Ruhefrist. Die Gebühr für die Standsicherheitsprüfung in Abschnitt V bestätigt die 25 Jahre: Sie kennt genau die zwei Laufzeiten 25 und 30 Jahre.
  • Als pflegefrei führen wir vier Grabarten, und jede trägt den Beleg in der Tarifzeile selbst. Rasenreihengrab und Urnenrasengrab sind in Abschnitt I Nummer 1 Buchstaben c und d mit dem Zusatz inkl. Grabpflege ausgewiesen; Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt dazu, dass die Stadt Uelzen das Mähen des Rasens, das Auffüllen der Erde und das Abräumen nach Ablauf des Nutzungsrechtes übernimmt. Das Heidegrabfeld in Nummer 3.4 und das Gemeinschaftsgrabfeld in Nummer 3.5 tragen denselben Zusatz; Paragraf 21 Absatz 1 nennt die extensive Pflege durch die Friedhofsverwaltung, Paragraf 22 Absatz 1 die intensive, und Paragraf 14 Buchstabe g sagt für die Gemeinschaftsgrabanlage ausdrücklich, die Pflege erfolge durch die Friedhofsverwaltung.
  • Die beiden Grabarten im Bestattungswald Fischerhof führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung für den Bestattungswald sagt nur, dass Grabpflege im herkömmlichen Sinne nicht zulässig ist, und Absatz 2 erlaubt der Betreiberin Pflegeeingriffe an den registrierten Bäumen, wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht oder der Erhaltung geboten sind. Das ist eine Befugnis zur Verkehrssicherung, keine Zusage, die Grabpflege zu tragen. Der Gebührentarif bestätigt es: Er schreibt inkl. Grabpflege bei vier Zeilen und gerade nicht bei den beiden Waldzeilen.
  • Für die beiden Grabarten im Bestattungswald nennen weder der Gebührentarif noch die Satzung eine Laufzeit in Jahren. Paragraf 9 Absatz 4 der Friedhofssatzung für den Bestattungswald verleiht das Nutzungsrecht an den registrierten Bäumen bis zum 31.05.2060. Wir tragen deshalb keine Nutzungsdauer ein und nennen das Enddatum im Hinweis. Die Ruhezeit von mindestens 20 Jahren steht in Paragraf 6.
  • Die Urne am Sternchenbaum kostet nach Abschnitt I Nummer 3.3 null Euro Nutzungsgebühr. Das ist der Betrag der Satzung und keine Lücke. Für die Beisetzung nennt der Tarif keine Ausnahme: Abschnitt II Nummer 3 gilt für den Bestattungswald Fischerhof ohne Einschränkung, deshalb rechnen wir mit 198 Euro. Das Nutzungsrecht ist nach Paragraf 9 Absatz 2 den Angehörigen von Fehl- oder Totgeburten vorbehalten.
  • Die Gebühr für die laufende Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen nach Abschnitt V haben wir nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet. Die Überschrift schließt liegende Grabmale ausdrücklich aus, es zahlt also nur, wer ein stehendes Grabmal setzt. Ein Grabmal ist nicht vorgeschrieben, die Position ist damit abwählbar. Wer ein stehendes Grabmal will, zahlt bei 25 Jahren zusätzlich 75 Euro und bei 30 Jahren 90 Euro; beides steht unter den weiteren Gebühren.
  • Der Gebührentarif nennt Nutzungsgebühren nur für Einzel- und Doppelwahlgräber. Für Dreifach-, Vierfach-, Sechsfach-, Achtfach- und Zehnfachwahlgräber sowie für Urnendreifach- und Urnenvierfachwahlgräber gibt es in Abschnitt VI Sätze für die Beweinkaufung, in Abschnitt I aber keinen Erwerbspreis. Was der erste Erwerb eines solchen Grabes kostet, sagt die Satzung nicht.
  • Die Beträge für Doppelwahlgrab, Urnendoppelwahlgrab und muslimisches Doppelwahlgrab gelten für das ganze zweistellige Grab, nicht je Grabstelle. Die Sätze der Beweinkaufung in Abschnitt VI rechnen dagegen je Grabstelle.
  • Die Beisetzungsgebühr ist der schmalste Satz des Tarifs: Abschnitt II Nummer 1 deckt nur das Ausheben und Verfüllen der Grube. Die Zusatzgebühr von 314 Euro nach Nummer 2 fällt an, wenn Bewuchs, Einfassung oder Fundament zu entfernen sind, also in aller Regel bei einer zweiten Belegung. Die Friedhofskapelle kostet nach Abschnitt VII Nummern 4 und 5 zusammen 300 Euro. Beides ist in den Grabpreisen nicht enthalten.
  • Die Namensplaketten nach Abschnitt II Nummern 4 und 5 haben wir nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet. Paragraf 21 Absatz 3 und Paragraf 22 Absatz 7 der Friedhofssatzung sehen die Schilder nur auf Antrag vor. Wer sie will, zahlt im Heidegrabfeld und im Bestattungswald 53 Euro und im Gemeinschaftsgrabfeld 78 Euro.
  • Eine Abräumgebühr kennt der Tarif nicht. Bei Rasenreihengräbern übernimmt die Stadt das Abräumen nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung selbst. Bei allen übrigen Gräbern sind die Grabmale nach Paragraf 29 Absatz 2 nach Ablauf des Nutzungsrechtes von den Nutzungsberechtigten zu entfernen.
  • Die Stadt veröffentlicht keine festen Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung. Für das Rathaus steht auf jeder Seite der Hinweis, einen Termin zu vereinbaren. Wir nennen deshalb die Anschrift und die Durchwahl der auf der Friedhofsseite genannten Ansprechpartnerin im Bereich Grünflächen und Umwelt.

Friedhöfe in Uelzen und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.