Crailsheim · Baden-Württemberg · AGS 08127014
Friedhofsgebühren in Crailsheim, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren der Stadt Crailsheim, vom 31.10.2023, beschlossen am 26.10.2023, in Kraft seit 01.11.2023, keine Änderung ersichtlich. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Crailsheim und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Crailsheim, Sachgebiet Standesamt und Bestattungen.
- 0,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 8.312,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 16
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung von Verstorbenen über dem vollendeten 6. Lebensjahr
Anonymes Grabfeld für Tot- und Fehlgeburten, mit Beisetzung
Rasenwahlgrab, doppelt, Nutzungszeit 30 Jahre, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Crailsheim kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
11 Grabarten für die Erdbestattung in Crailsheim
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für ein Kind bis zu 6 JahrenDas Grab selbst ist nach Ziffer 3.1 gebührenfrei, für die Anfertigung des Grabes fallen nach Ziffer 2.1 dennoch 356 Euro an. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung 15 Jahre und kann nach Paragraf 14 Absatz 6 Buchstabe a auf höchstens 35 Jahre verlängert werden. | 0,00 € | 356,00 € | 356,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 3.1 und Ziffer 2.1 |
| Reihengrab für eine Person über 6 JahreDie günstigste Erdbestattung in Crailsheim. Die Ruhezeit eines Reihengrabes kann nach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung auf Antrag verlängert werden, bei Verstorbenen ab dem 26. Lebensjahr allerdings nur in besonderen Härtefällen. Berechnet wird die Verlängerung nach dem Gebührensatz für ein einstelliges Wahlgrab ohne Tieferlegungsmöglichkeit. | 1.641,00 € | 1.052,00 € | 2.693,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 3.3 und Ziffer 2.3 |
| RasenreihengrabParagraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt die Rasengräber ausdrücklich pflegefrei, Absatz 2 sagt, dass die Stadtverwaltung sie unterhält, also mäht und Setzungen ausgleicht. Nicht unterhalten wird der Grabstein samt Mähkante. Die Nutzungsgebühr besteht aus der Gebühr für das Reihengrab nach Ziffer 3.3 von 1.641 Euro und den Pflegekosten nach Ziffer 3.7 von 1.991 Euro für 25 Jahre. | 3.632,00 € | 1.052,00 € | 4.684,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 3.3, Ziffer 3.7 und Ziffer 2.3 |
| Anonymes Grabfeld für Tot- und FehlgeburtenZiffer 3.6 stellt die Bestattung im anonymen Grabfeld für Tot- und Fehlgeburten gebührenfrei. Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung nennt das Grabfeld pflegefrei und verweist auf die Regeln für anonyme Urnenreihengräber, deren Grabanlage die Stadtverwaltung nach Paragraf 19 Absatz 4 anlegt und unterhält. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 3.6 |
| Wahlgrab, einstellig, Nutzungszeit 30 JahreDie erneute Verleihung kostet nach Ziffer 4.4 je weiterem vollen Nutzungsjahr ein Dreißigstel des Betrags, also 80,57 Euro, und muss mindestens fünf Jahre umfassen. | 2.417,00 € | 710,00 € | 3.127,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1 und Ziffer 2.4 |
| Wahlgrab, einstellig, mit Tieferlegungsmöglichkeit, Nutzungszeit 30 JahreIn einem Tiefgrab sind nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Bestattungen übereinander zulässig. | 3.346,00 € | 834,00 € | 4.180,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.1 und Ziffer 2.5 |
| Wahlgrab, zweistellig, Nutzungszeit 30 JahreDie Nutzungsgebühr gilt für das ganze zweistellige Grab, nicht je Grabstelle. Die Anfertigung des Grabes nach Ziffer 2.4 fällt je Bestattung an. | 4.127,00 € | 710,00 € | 4.837,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.2 und Ziffer 2.4 |
| Wahlgrab, zweistellig, mit Tieferlegungsmöglichkeit, Nutzungszeit 30 JahreDie Nutzungsgebühr gilt für das ganze zweistellige Grab, nicht je Grabstelle. | 5.987,00 € | 834,00 € | 6.821,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.3 und Ziffer 2.5 |
| Wahlgrab, dreistellig, Nutzungszeit 30 JahreDie Nutzungsgebühr gilt für das ganze dreistellige Grab, nicht je Grabstelle. | 6.671,00 € | 710,00 € | 7.381,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.4 und Ziffer 2.4 |
| Rasenwahlgrab, einfach, Nutzungszeit 30 JahreParagraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung weist die Unterhaltung der Rasengräber der Stadtverwaltung zu. Die Nutzungsgebühr besteht aus dem Grabnutzungsrecht am einstelligen Wahlgrab nach Ziffer 4.1 von 2.417 Euro und den Pflegekosten nach Ziffer 4.6 von 2.307 Euro für 30 Jahre. | 4.724,00 € | 710,00 € | 5.434,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1, Ziffer 4.6 und Ziffer 2.4 |
| Rasenwahlgrab, doppelt, Nutzungszeit 30 JahreDie Nutzungsgebühr besteht aus dem Grabnutzungsrecht am zweistelligen Wahlgrab nach Ziffer 4.1.2 von 4.127 Euro und den Pflegekosten nach Ziffer 4.7 von 3.475 Euro für 30 Jahre. Sie gilt für das ganze doppelte Grab, nicht je Grabstelle. | 7.602,00 € | 710,00 € | 8.312,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.1.2, Ziffer 4.7 und Ziffer 2.4 |
5 Grabarten für die Urne in Crailsheim
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDie günstigste Grabart in Crailsheim, bei der die Angehörigen die Pflege selbst tragen. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung 15 Jahre. | 983,00 € | 185,00 € | 1.168,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 3.2 und Ziffer 2.2 |
| Anonymes UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Crailsheim überhaupt. Nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung wird die Grabanlage von der Stadtverwaltung angelegt und unterhalten, Grabmale dürfen die Hinterbliebenen nicht errichten. Die Nutzungsgebühr besteht aus der Gebühr nach Ziffer 3.5 von 581 Euro und den Pflegekosten nach Ziffer 3.8 von 295 Euro für 15 Jahre. | 876,00 € | 185,00 € | 1.061,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 3.5, Ziffer 3.8 und Ziffer 2.2 |
| Urnenwahlgrab für bis zu 2 Urnen, Nutzungszeit 30 JahreNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung nimmt die Grabstätte bis zu zwei Aschenbehälter von Verstorbenen einer Familie auf. Die Nutzungsgebühr gilt für die ganze Grabstätte. | 1.881,00 € | 185,00 € | 2.066,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.2 und Ziffer 2.2 |
| Urnenwahlgrab für bis zu 4 Urnen, Nutzungszeit 30 JahreDie Nutzungsgebühr gilt für die ganze Grabstätte, die bis zu vier Aschenbehälter aufnimmt. | 3.486,00 € | 185,00 € | 3.671,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.1 und Ziffer 2.2 |
| Baumgrab, einstelliges Urnenwahlgrab, Nutzungszeit 30 JahreNach Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofssatzung erfolgen Baumpflanzungen und Pflegemaßnahmen ausschließlich durch Friedhofspersonal, die Grabstätten werden nach Absatz 3 nicht gekennzeichnet. Die Nutzungsgebühr besteht aus dem Grabnutzungsrecht nach Ziffer 4.2.3 von 1.890 Euro und den Pflegekosten nach Ziffer 4.8 von 885 Euro für 30 Jahre. Für Baumgräber gilt derselbe Satz für Einheimische und Auswärtige. | 2.775,00 € | 185,00 € | 2.960,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 4.2.3, Ziffer 4.8 und Ziffer 2.2 |
56 weitere Gebühren in der Satzung von Crailsheim
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Anfertigung eines Grabes für ein Kind bis zu 6 Jahren | 356,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1 |
| Anfertigung eines Grabes für eine Urne | 185,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.2 |
| Anfertigung eines Reihengrabes für eine Person über 6 Jahre | 1.052,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.3 |
| Anfertigung eines Wahlgrabes für eine Person über 6 Jahre | 710,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.4 |
| Anfertigung eines Wahlgrabes mit Tieferlegung für eine Person über 6 Jahre | 834,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.5 |
| Leichenträger bei Trauerfeier und Beerdigung, je Träger | 154,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.1 |
| Leichenträger bei Trauerfeier, je Träger | 154,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.2 |
| Leichenträger bei Trauerfeier und Urnenbeisetzung, je Träger | 154,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.3 |
| Leichenträger bei Urnenbeisetzung, je Träger | 154,00 € | Paragraf 4 Ziffer 1.4 |
| Urnenreihengrab für eine auswärtige verstorbene Person | 1.129,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.2 |
| Reihengrab für eine auswärtige verstorbene Person über 6 Jahre | 1.953,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.3 |
| Zubettung einer Urne in ein bereits belegtes Reihengrab | 941,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.4 |
| Zubettung einer Urne in ein bereits belegtes Reihengrab, auswärtige verstorbene Person | 1.784,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.4 |
| Anonymes Urnenreihengrab für eine auswärtige verstorbene Person | 727,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.5 |
| Pflegekosten Rasenreihengrab für 25 Jahre | 1.991,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.7 |
| Pflegekosten anonymes Urnenreihengrab für 15 Jahre | 295,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.8 |
| Wahlgrab, einstellig, 30 Jahre, auswärtige verstorbene Person | 3.025,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.1 |
| Wahlgrab, einstellig, mit Tieferlegungsmöglichkeit, 30 Jahre, auswärtige verstorbene Person | 4.188,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.1.1 |
| Wahlgrab, zweistellig, 30 Jahre, auswärtige verstorbene Person | 5.165,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.1.2 |
| Wahlgrab, zweistellig, mit Tieferlegungsmöglichkeit, 30 Jahre, auswärtige verstorbene Person | 7.492,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.1.3 |
| Wahlgrab, dreistellig, 30 Jahre, auswärtige verstorbene Person | 7.306,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.1.4 |
| Urnenwahlgrab für bis zu 4 Urnen, 30 Jahre, auswärtige verstorbene Person | 4.363,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.2.1 |
| Urnenwahlgrab für bis zu 2 Urnen, 30 Jahre, auswärtige verstorbene Person | 3.199,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.2.2 |
| Zubettung einer Urne in eine bereits belegte Grabstelle | 941,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3 |
| Zubettung einer Urne in eine bereits belegte Grabstelle, auswärtige verstorbene Person | 1.784,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.3 |
| Erneute Verleihung eines Grabnutzungsrechts, je weiterem vollen Nutzungsjahr | ein Dreißigstel der Gebühr nach Ziffer 4.1 oder 4.2, mindestens 5 Jahre | Paragraf 4 Ziffer 4.4 |
| Zuschlag für die Vorabgewährung eines Grabnutzungsrechts | 10 Prozent der jeweiligen Nutzungsgebühr | Paragraf 4 Ziffer 4.5 |
| Pflegekosten Rasenwahlgrab einfach für 30 Jahre | 2.307,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.6 |
| Pflegekosten Rasenwahlgrab doppelt für 30 Jahre | 3.475,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.7 |
| Pflegekosten einstelliges Urnenwahlgrab als Baumgrab für 30 Jahre | 885,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.8 |
| Benutzung der Leichenhalle und der Trauerhalle bis zu 3 Tagen | 411,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.1 |
| Benutzung der Leichenhalle und der Trauerhalle, jeder weitere begonnene Tag | 49,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.1 |
| Benutzung nur der Trauerhalle | 264,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.2 |
| Benutzung nur der Leichenhalle bis zu 3 Tagen | 147,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.3 |
| Benutzung nur der Leichenhalle, jeder weitere begonnene Tag | 49,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.3 |
| Lagerung einer Urne | 29,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.4 |
| Benutzung der Orgel | 11,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.5 |
| Amtshandlungen bei Sterbefällen, Beratung der Hinterbliebenen, Überlassung eines Reihengrabes, Verleihung eines Grabnutzungsrechts | 56,00 € | Paragraf 4 Ziffer 6.1 |
| Verlängerung eines Grabnutzungsrechts | 73,00 € | Paragraf 4 Ziffer 6.2 |
| Übertragung eines Grabnutzungsrechts | 34,00 € | Paragraf 4 Ziffer 6.3 |
| Amtshandlungen bei der Umbettung einer Leiche | 78,00 € | Paragraf 4 Ziffer 6.4 |
| Amtshandlungen bei der Umbettung einer Urne | 56,00 € | Paragraf 4 Ziffer 6.5 |
| Zulassung zum gewerbsmäßigen Aufstellen von Grabmalen im Einzelfall | 50,00 € | Paragraf 4 Ziffer 6.6 |
| Zulassung zum gewerbsmäßigen Aufstellen von Grabmalen, befristet auf 5 Jahre | 150,00 € | Paragraf 4 Ziffer 6.6 |
| Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege im Einzelfall | 50,00 € | Paragraf 4 Ziffer 6.7 |
| Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege, befristet auf 5 Jahre | 150,00 € | Paragraf 4 Ziffer 6.7 |
| Amtshandlungen, für die kein Gebührensatz bestimmt ist | 1,00 bis 2.500,00 Euro | Paragraf 4 Ziffer 6.8 |
| Zuschlag Trittplatten, Einfachgrab vor dem Grab | 201,10 € | Paragraf 4 Ziffer 7.1 |
| Zuschlag Trittplatten, Einfachgrab neben dem Grab | 256,50 € | Paragraf 4 Ziffer 7.1 |
| Zuschlag Trittplatten, Zweifachgrab vor dem Grab | 402,20 € | Paragraf 4 Ziffer 7.1 |
| Zuschlag Trittplatten, Dreifachgrab vor dem Grab | 603,30 € | Paragraf 4 Ziffer 7.1 |
| Zuschlag Trittplatten, Urnenwahl- oder Urnenreihengrab vor dem Grab | 201,10 € | Paragraf 4 Ziffer 7.2 |
| Zuschlag Trittplatten, Urnenwahl- oder Urnenreihengrab neben dem Grab | 106,88 € | Paragraf 4 Ziffer 7.2 |
| Zuschlag Trittplatten, Kindergrab vor dem Grab | 86,19 € | Paragraf 4 Ziffer 7.3 |
| Zuschlag Trittplatten, Kindergrab neben dem Grab | 106,88 € | Paragraf 4 Ziffer 7.3 |
| Benutzung der mobilen Lautsprecheranlage | 40,00 € | Paragraf 4 Ziffer 8 |
Was ein Grab in Crailsheim über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
4.256,00 €
Reihengrab für ein Kind bis zu 6 Jahren in Crailsheim, über 15 Jahre, das sind 283,73 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Ziffer 3.1 und Ziffer 2.1 | 0,00 € |
| BestattungParagraf 4 Ziffer 2.1 | 356,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 356,00 € |
Das Grab selbst ist nach Ziffer 3.1 gebührenfrei, für die Anfertigung des Grabes fallen nach Ziffer 2.1 dennoch 356 Euro an. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung 15 Jahre und kann nach Paragraf 14 Absatz 6 Buchstabe a auf höchstens 35 Jahre verlängert werden.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren der Stadt Crailsheim, vom 31.10.2023, beschlossen am 26.10.2023, in Kraft seit 01.11.2023, keine Änderung ersichtlich. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Crailsheim offenlässt
- Die Gebührensatzung ist vom 31.10.2023 und damit knapp drei Jahre alt. Nachgesehen haben wir im Ortsrecht der Stadt unter crailsheim.de und unter crailsheim.komm.one, Gruppe 11 Friedhofswesen, und in den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt. Beide führen die Satzung unverändert mit dem Beschlussdatum vom 31.10.2023. Die hinterlegte Datei trägt im Dateinamen das Datum 09.07.2024, im Dokument selbst steht jedoch der Beschluss des Gemeinderats vom 26.10.2023 und das Inkrafttreten am 01.11.2023. Eine Änderungssatzung zu den Bestattungsgebühren war nicht auffindbar.
- Für die Rasengräber und für das Baumgrab nennt der Tarif nur Pflegekosten, keine eigene Grundgebühr. Wir rechnen deshalb die Grundgebühr der zugehörigen Grabart hinzu: beim Rasenreihengrab die Reihengrabgebühr nach Ziffer 3.3, beim einfachen Rasenwahlgrab das einstellige Wahlgrab nach Ziffer 4.1, beim doppelten Rasenwahlgrab das zweistellige Wahlgrab nach Ziffer 4.1.2. Das ist unsere Lesart, denn ein Grabnutzungsrecht muss auch für ein Rasengrab erworben werden und andere Sätze bietet der Tarif nicht an. Beim anonymen Urnenreihengrab und beim Baumgrab steht die Grundgebühr dagegen ausdrücklich daneben, unter Ziffer 3.5 und unter Ziffer 4.2.3.
- Ziffer 3 und Ziffer 4 unterscheiden zwischen einheimischen und auswärtigen Verstorbenen. Wir führen durchweg den Satz für Einheimische, weil er der Regelfall ist; die auswärtigen Sätze stehen vollständig unter den weiteren Gebühren. Nach dem Schlussabsatz von Paragraf 4 gilt der Satz für Einheimische auch für Personen, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Wegzug aus Crailsheim verstorben sind, und für Personen, die ihre Wohnung wegen der Aufnahme in ein auswärtiges Heim aufgegeben haben.
- Die Gebühr für Leichenträger nach Ziffer 1 beträgt 154 Euro je Träger. Wie viele Träger die Stadt stellt, steht weder in der Gebührensatzung noch in der Friedhofssatzung. Wir rechnen sie deshalb nicht in die Beisetzungsgebühr ein; die tatsächlichen Kosten einer Bestattung liegen dadurch höher.
- Der Zuschlag für Trittplatten nach Ziffer 7 fällt nur an, soweit die Stadt die Grabzwischenwege im jeweiligen Grabfeld mit Trittplatten belegt. Weil das nicht für jedes Grabfeld gilt, ist er nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet.
- Die Benutzung der Trauerhalle nach Ziffer 5 kostet je nach Umfang zwischen 147 und 411 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ebenso wenig die Verwaltungsgebühr von 56 Euro nach Ziffer 6.1, die bei jedem Sterbefall anfällt.
- Paragraf 4a der Satzung bestimmt, dass zu den Gebühren die Umsatzsteuer hinzutritt, soweit die zugrunde liegenden Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Welche Positionen das betrifft und mit welchem Satz, sagt die Satzung nicht. Unsere Beträge sind die Tarifbeträge ohne einen solchen Zuschlag.
- Das Rasenreihengrab führen wir als Erdgrab. Der Tarif bemisst die Pflegekosten nach Ziffer 3.7 auf 25 Jahre, und 25 Jahre ist nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung genau die Ruhezeit einer Erdbestattung; für Aschen wären es 15 Jahre. Ob in einem Rasenreihengrab auch eine Urne beigesetzt werden kann, sagt Paragraf 17 der Friedhofssatzung nicht ausdrücklich.
- Für Wahlgräber mit mehreren Grabstellen und für die Urnenwahlgräber mit bis zu zwei oder vier Urnen gilt die Nutzungsgebühr jeweils für die ganze Grabstätte, nicht je Grabstelle. Die Gebühr für die Anfertigung des Grabes nach Ziffer 2 fällt dagegen je Bestattung an.
- Auf den Feldern 1 bis 4 des Stadtteilfriedhofs Triensbach beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung noch 30 statt 25 Jahre. Einen abweichenden Gebührensatz für diese Felder nennt der Tarif nicht.
- Die Verlängerung der Ruhezeit eines Reihengrabes ist nach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung möglich, bei Verstorbenen ab dem 26. Lebensjahr allerdings nur in besonderen Härtefällen. Wir führen die Reihengräber trotzdem als verlängerbar, weil die Satzung den Weg vorsieht und einen Gebührensatz dafür festlegt. Für die Pflegekosten der Rasengräber, des Baumgrabes und des anonymen Urnenreihengrabes nennt der Tarif keinen Fortsetzungssatz über die genannten 15, 25 beziehungsweise 30 Jahre hinaus.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die Öffnungszeiten des Rathauses, in dem das Sachgebiet Standesamt und Bestattungen sitzt. Der Hauptfriedhof liegt in der Blaufelder Straße 33.
Friedhöfe in Crailsheim und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in CrailsheimLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren der Stadt Crailsheim vom 31.10.2023, beschlossen am 26.10.2023, in Kraft seit 01.11.2023, keine Änderung ersichtlich
- Friedhofssatzung der Stadt Crailsheim, konsolidierte Fassung mit Ruhezeiten und Grabarten vom 21.04.2016, zuletzt geändert am 05.06.2025, in Kraft seit 16.06.2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.