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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Hückelhoven · Nordrhein-Westfalen · AGS 05370020

Friedhofsgebühren in Hückelhoven, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen in der Stadt Hückelhoven, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Nummer 18, vom 11.12.2009 in der Fassung der 15. Änderungssatzung vom 10.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Hückelhoven und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Hückelhoven, Standesamt, Friedhofsabteilung.

224,09 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld, mit Beisetzung

3.020,84 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Wiesenwahlgrabstätte mit Gestaltungsstreifen für eine Erdbestattung, mit Beisetzung

16
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Leichen, Regelfall

Paragraf 11 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Hückelhoven kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Hückelhoven führt 16 Grabarten. Die günstigste ist Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld mit 224,09 €, die teuerste Wiesenwahlgrabstätte mit Gestaltungsstreifen für eine Erdbestattung mit 3.020,84 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen in der Stadt Hückelhoven, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Nummer 18, vom 11.12.2009 in der Fassung der 15. Änderungssatzung vom 10.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

9 Grabarten für die Erdbestattung in Hückelhoven

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und für LeibesfrüchteDie Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 25 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte ist nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.424,37 €179,06 €603,43 €25 J.Paragraf 2 Absatz 1 und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, ohne angrenzenden WegDas günstigste Erdgrab in Hückelhoven. Die Herrichtung und Pflege ist nach Paragraf 31 Absatz 2 der Friedhofssatzung Sache des Inhabers der Grabnummernkarte.732,02 €478,76 €1.210,78 €30 J.Paragraf 2 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, mit angrenzendem WegGrabstätten an einem Weg kosten 75,84 Euro mehr als die Grabstätten der Reihe. Ein Unterschied in der Leistung nennt die Satzung nicht; die Lage ist der einzige Unterschied.807,86 €478,76 €1.286,62 €30 J.Paragraf 2 Absatz 3 und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b
Wiesenreihengrabstätte für eine ErdbestattungDer Tarif nennt den Betrag ausdrücklich einschließlich der Kosten für Pflege und die Beseitigung von Absackungen. Paragraf 19 der Friedhofssatzung bezeichnet die Wiesengrabstätten als pflegefreie Grabstätten, Paragraf 26 Absatz 1 Buchstabe f weist die Pflege der Wiesengrabfelder ausschließlich der Friedhofsverwaltung zu.2.032,79 €478,76 €2.511,55 €30 J.Paragraf 2 Absatz 5 und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b
Anonyme Reihengrabstätte für eine ErdbestattungDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Hückelhoven, und es kostet genauso viel wie das gewöhnliche Reihengrab. Nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird die Grabstätte ohne Kennzeichnung als Wiesenfläche angelegt; die Bestattung wird nach Absatz 3 nur genehmigt, wenn sie schriftlich bestimmt worden ist.732,02 €478,76 €1.210,78 €30 J.Paragraf 2a Absatz 1 und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b
Wahlgrabstätte ohne Pflegestreifen als Flachgrab mit einer oder als Tiefgrab mit zwei BestattungsmöglichkeitenFlachgrab und Tiefgrab kosten dieselbe Nutzungsgebühr, das Tiefgrab nimmt aber zwei Bestattungen auf. Die Beerdigungsgebühr fällt je Bestattung erneut an und beträgt für das untere Grab eines Tiefgrabes nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c 493,91 Euro. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 2 je vollem Jahr ein Dreißigstel der Nutzungsgebühr, also 45,37 Euro.1.361,05 €478,76 €1.839,81 €30 J.Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a
Wahlgrabstätte mit Pflegestreifen als Flachgrab mit einer oder als Tiefgrab mit zwei BestattungsmöglichkeitenDer Pflegestreifen ist keine Pflegeübernahme durch die Stadt, sondern eine Abstandsfläche von je 15 Zentimetern links und rechts der Grabstätte nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung. Nach Paragraf 31 Absatz 1 umfasst die Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten bei diesen Gräbern auch die Abstandsfläche.1.682,25 €478,76 €2.161,01 €30 J.Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a
Wiesenwahlgrabstätte ohne Gestaltungsstreifen für eine ErdbestattungDer Tarif nennt den Betrag ausdrücklich einschließlich der Kosten für Pflege und die Beseitigung von Absackungen. Paragraf 19 der Friedhofssatzung bezeichnet die Wiesengrabstätten als pflegefreie Grabstätten. Nach Paragraf 26 Absatz 1 darf die Grabstätte nicht gärtnerisch gestaltet werden und wird von der Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät.2.496,75 €478,76 €2.975,51 €30 J.Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe d und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a
Wiesenwahlgrabstätte mit Gestaltungsstreifen für eine ErdbestattungAuf dem Gestaltungsstreifen ist nach Paragraf 26 Absatz 1 Buchstabe e der Friedhofssatzung als einziger Stelle das Ablegen von Grabschmuck erlaubt. Die Pflege bleibt nach Buchstabe f auch hier ausschließlich Sache der Friedhofsverwaltung, und der Tarif weist die Pflegekosten ausdrücklich als enthalten aus.2.542,08 €478,76 €3.020,84 €30 J.Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe e und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a

7 Grabarten für die Urne in Hückelhoven

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrabstätte für eine AscheDie Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 25 Jahre. In einer Urnenreihengrabstätte kann nach Paragraf 17 Absatz 1 nur eine Asche bestattet werden, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.432,01 €148,18 €580,19 €25 J.Paragraf 2 Absatz 4 und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3
Wiesenurnenreihengrabstätte für eine AscheDer Tarif nennt den Betrag ausdrücklich einschließlich der Kosten für die Pflege. Paragraf 19 der Friedhofssatzung bezeichnet die Wiesengrabstätten als pflegefreie Grabstätten.744,12 €148,18 €892,30 €25 J.Paragraf 2 Absatz 6 und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3
Anonyme UrnenreihengrabstätteNach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung werden bis zu vier Urnen innerhalb einer Fläche von 0,80 mal 0,80 Meter beigesetzt, ohne Kennzeichnung der einzelnen Grabstätte und als Wiesenfläche angelegt.291,62 €148,18 €439,80 €25 J.Paragraf 2a Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3
Verstreuung der Asche auf einem AschestreufeldDas günstigste Grab in Hückelhoven überhaupt. Am Aschestreufeld wird nach Paragraf 22 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig. Eine eigene Nutzungszeit nennt die Satzung dafür nicht; wir setzen die Ruhezeit für Aschen von 25 Jahren nach Paragraf 11 an.137,53 €86,56 €224,09 €25 J.Paragraf 2a Absatz 3 und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4
Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier AschenIn einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung bis zu vier Aschen bestattet werden; die Beerdigungsgebühr fällt je Beisetzung erneut an. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Absatz 2 je vollem Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Nutzungsgebühr, also 24,77 Euro.619,20 €148,18 €767,38 €25 J.Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3
WiesenurnenwahlgrabstätteDer Tarif nennt den Betrag ausdrücklich einschließlich der Kosten für die Pflege, und er ist derselbe wie beim Wiesenurnenreihengrab. Paragraf 19 der Friedhofssatzung bezeichnet die Wiesengrabstätten als pflegefreie Grabstätten.744,12 €148,18 €892,30 €25 J.Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe f und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3
Baumurnenwahlgrabstätte für bis zu zwei AschenDer Tarif nennt den Betrag ausdrücklich einschließlich der Kosten für die Pflege. Nach Paragraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung obliegen die Gestaltung und die Pflege der Grabstätte sowie das Verlegen der ebenerdigen Namensplatte der Stadt; beschafft und beschriftet wird die Platte vom Nutzungsberechtigten.916,42 €148,18 €1.064,60 €25 J.Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe g und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3

24 weitere Gebühren in der Satzung von Hückelhoven

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Beerdigung in einem Reihengrab, Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Leibesfrüchte179,06 €Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a
Beerdigung in einem Reihengrab, Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr478,76 €Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b
Beerdigung in einem Wahlgrab als Flachgrab478,76 €Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a
Beerdigung in einem Wahlgrab als Tiefgrab, oberes Grab478,76 €Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b
Beerdigung in einem Wahlgrab als Tiefgrab, unteres Grab493,91 €Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c
Herstellung einer Urnengrabstätte148,18 €Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 3
Aschenverstreuung auf einem Aschestreufeld86,56 €Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4
Zuschlag auf die Beerdigungsgebühr bei Beerdigungen an Samstagen100,00 €Paragraf 6 Absatz 2
Zuschlag auf die Beerdigungsgebühr bei Beerdigungen an Sonn- und Feiertagen150,00 €Paragraf 6 Absatz 2
Einmalige Verwaltungsgebühr für die Überlassung einer Wahlgrabstätte außerhalb der Nummernfolge des Belegungsplanes100,00 €Paragraf 3 Absatz 3
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte, je volles Jahrein Dreißigstel der Nutzungsgebühr, bei Urnenwahlgräbern ein Fünfundzwanzigstel; ein angefangenes Jahr wird taggenau berechnetParagraf 5 Absatz 2
Neuverleihung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte für weitere 30 Jahre, bei Urnenwahlgrabstätten für weitere 25 Jahredie gleiche Gebühr wie für eine ErstverleihungParagraf 4
Ausgleichsbetrag bei der Umwandlung einer Wahlgrabstätte in eine Wiesenwahlgrabstättefür die Restnutzungszeit die Differenz zwischen der Nutzungsgebühr für ein Wahlgrab und der für ein WiesenwahlgrabParagraf 5 Absatz 2
Verwaltungsgebühr für die Umwandlung einer Wahlgrabstätte in eine Wiesenwahlgrabstätte150,00 €Paragraf 11 a
Benutzung der Friedhofshalle180,00 €Paragraf 7 Absatz 1
Benutzung der Feierhalle100,00 €Paragraf 7 Absatz 2
Verwaltungsgebühr für die Zustimmung zu einer Ausgrabung oder Umbettung einer Leiche samt Überwachung75,00 €Paragraf 8 Absatz 1
Ausgrabung einer Ascheurne25,00 €Paragraf 9 Absatz 1
Umbettung einer Ascheurne75,00 €Paragraf 9 Absatz 2
Verwaltungsgebühr für die Einebnung einer Grabstätte vor Ablauf des Ruherechtes150,00 €Paragraf 11
Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales50,00 €Paragraf 12 Absatz 1
Genehmigung zur Verlegung einer massiven Teil- oder Vollabdeckung40,00 €Paragraf 12 Absatz 2
Genehmigung zur Verlegung einer Gedenkplatte25,00 €Paragraf 12 Absatz 3
Genehmigung zur Verlegung einer massiven Einfassung30,00 €Paragraf 12 Absatz 4
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen in der Stadt Hückelhoven, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Nummer 18, vom 11.12.2009 in der Fassung der 15. Änderungssatzung vom 10.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.

Was ein Grab in Hückelhoven über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.103,43 €

Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und für Leibesfrüchte in Hückelhoven, über 25 Jahre, das sind 284,14 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Absatz 1 und Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a424,37 €
BestattungParagraf 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a179,06 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde603,43 €

Die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung 25 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte ist nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen in der Stadt Hückelhoven, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Nummer 18, vom 11.12.2009 in der Fassung der 15. Änderungssatzung vom 10.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

12 Fragen, die die Satzung von Hückelhoven offenlässt

  • Hückelhoven ändert seine Friedhofsgebühren fast jährlich; die Schlussliste der Satzung zählt fünfzehn Änderungssatzungen auf, jede zum 1. Januar in Kraft. Wir haben nicht nur die Lesefassung des Ortsrechts genommen, sondern zusätzlich die amtlich bekannt gemachte 15. Änderungssatzung vom 10.12.2025 aus dem Bekanntmachungsarchiv gelesen und alle Beträge verglichen; sie stimmen überein. Durchgesehen wurden ferner die Bekanntmachungen der Jahrgänge 2025 und 2026 bis zum jüngsten Eintrag vom 30.06.2026. Eine 16. Änderungssatzung ist darin nicht bekannt gemacht worden.
  • Der Tarif kennt beim Reihengrab für Erwachsene zwei Preise: 732,02 Euro ohne und 807,86 Euro mit angrenzendem Weg. Einen Unterschied in der Leistung nennt die Satzung nicht, nur die Lage. Wir führen beide als eigene Grabarten und rechnen die Kennzahl mit der günstigeren Lage.
  • Das Wahlgrab mit Pflegestreifen führen wir nicht als pflegefrei, obwohl der Name das nahelegt. Der Pflegestreifen ist nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung eine Abstandsfläche von je 15 Zentimetern neben der Grabstätte, und Paragraf 31 Absatz 1 erstreckt die Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten ausdrücklich auf diese Fläche. Der Zuschlag von 321,20 Euro erkauft also mehr Fläche und mehr Pflichten, keine Pflegeübernahme.
  • Bei den Wahlgräbern kostet das Tiefgrab dieselbe Nutzungsgebühr wie das Flachgrab, nimmt aber zwei Bestattungen auf. Wir führen deshalb eine Grabart und nennen als Beisetzungsgebühr den Satz für das Flachgrab beziehungsweise das obere Grab. Für das untere Grab eines Tiefgrabes verlangt Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c 493,91 Euro.
  • Für das Aschestreufeld nennt die Satzung keine eigene Nutzungszeit. Wir setzen die Ruhezeit für Aschen von 25 Jahren nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung an.
  • Die Verlängerung des Nutzungsrechtes kostet nach Paragraf 5 Absatz 2 je vollem Jahr ein Dreißigstel, bei Urnenwahlgräbern ein Fünfundzwanzigstel der Nutzungsgebühr. Ein fester Betrag steht nicht im Tarif, weil er von der jeweiligen Grabart abhängt.
  • Wer eine Wahlgrabstätte außerhalb der Nummernfolge des Belegungsplanes wünscht, also die Lage selbst wählt, zahlt nach Paragraf 3 Absatz 3 einmalig 100 Euro Verwaltungsgebühr zusätzlich. Diese Gebühr ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil sie sich vermeiden lässt.
  • Die Benutzung der Friedhofshalle für 180 Euro und der Feierhalle für 100 Euro ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ebenso wenig die Zuschläge von 100 Euro für Beerdigungen an Samstagen und 150 Euro an Sonn- und Feiertagen.
  • Paragraf 10 der Gebührensatzung ist entfallen und trägt keinen Inhalt mehr. Die Nummerierung der Paragrafen 11 bis 15 ist dadurch unverändert geblieben.
  • Die Wiesenurnenreihengrabstätte und die Wiesenurnenwahlgrabstätte kosten beide 744,12 Euro. Das ist kein Übertragungsfehler, sondern steht so in Paragraf 2 Absatz 6 und in Paragraf 3 Absatz 1 Buchstabe f. Verlängerbar ist nur die Wahlgrabvariante.
  • Die Satzung gilt nur für die Friedhöfe der Stadt Hückelhoven. Für Friedhöfe kirchlicher Träger im Stadtgebiet gelten eigene Ordnungen, die wir nicht erfassen.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsabteilung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung.

Friedhöfe in Hückelhoven und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.