Korschenbroich · Nordrhein-Westfalen · AGS 05162020
Friedhofsgebühren in Korschenbroich, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich mit Gebührentarif, Ortsrecht 67, vom 28.09.2018, beschlossen am 27.09.2018, in Kraft seit 01.10.2018, hebt die Fassung vom 13.07.2018 auf. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Korschenbroich und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Korschenbroich, Amt 67 Grünpflege und Baubetrieb, Friedhofsverwaltung.
- 978,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.375,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 20
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Leichen Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Erdreihengrabstätte für Verstorbene unter fünf Jahren, mit Beisetzung
Rasenwahlgrabstätte, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Korschenbroich kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
9 Grabarten für die Erdbestattung in Korschenbroich
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ErdreihengrabstätteDas günstigste Erdgrab in Korschenbroich. Die Laufzeit von dreißig Jahren entspricht der Ruhezeit für Leichen nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Inhaber der Grabnummernkarte verantwortlich. | 1.236,00 € | 997,00 € | 2.233,00 € | 30 J. | Ziffer 4.1.1 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs |
| ErdrasenreihengrabstätteDer Tarif schreibt in die Zeile selbst "einschließlich Pflege für 30 Jahre". Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt dazu, das Einsäen und die Pflege der Erdrasenreihengrabstätten oblägen ausschließlich der Friedhofsverwaltung und Angehörige hätten auf Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Die Grabplatte aus Naturstein legt die Stadt ein, die Kosten dafür erstattet der Verfügungsberechtigte; ihre Höhe steht nicht im Tarif. | 2.605,00 € | 997,00 € | 3.602,00 € | 30 J. | Ziffer 4.1.2 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs |
| Erdreihengrabstätte für Verstorbene unter fünf JahrenDie Laufzeit von fünfundzwanzig Jahren entspricht der Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Das Grabfeld nimmt nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten auf. | 497,00 € | 481,00 € | 978,00 € | 25 J. | Ziffer 4.1.3 und Ziffer 2.1.2 des Gebührentarifs |
| Wahlgrabstätte, je StelleDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre und kann nach Absatz 3 unbeschränkt wiedererworben werden. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 7.1 des Tarifs jahrgenau die dann geltende Gebühr. Je Stelle können nach Paragraf 15 Absatz 4 zusätzlich zur Erdbestattung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. | 1.728,00 € | 997,00 € | 2.725,00 € | 30 J. | Ziffer 4.2.1.1 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs |
| Wahlgrabstätte in einem Feld mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften, je StelleWie die einfache Wahlgrabstätte, jedoch in einem Grabfeld ohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften nach Paragraf 31 der Friedhofssatzung. Angeboten auf den Friedhöfen Breitacker und Liedberg-neu. | 1.992,00 € | 997,00 € | 2.989,00 € | 30 J. | Ziffer 4.2.1.2 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs |
| Wald- und Familiengrabstätte, je StelleNach Paragraf 13 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung eine Sonderform der Wahlgrabstätte, ein- oder mehrstellig. Weder der Tarif noch die Satzung nennen für sie eine Pflege durch die Stadt, es bleibt bei der Verantwortung des Nutzungsberechtigten nach Paragraf 30 Absatz 3. | 2.622,00 € | 997,00 € | 3.619,00 € | 30 J. | Ziffer 4.2.2 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs |
| Erdwahlgrabstätte für Verstorbene unter fünf JahrenNach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für fünfundzwanzig Jahre verliehen. Bestattet werden dürfen Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten. | 497,00 € | 481,00 € | 978,00 € | 25 J. | Ziffer 4.2.3 und Ziffer 2.1.2 des Gebührentarifs |
| RasenwahlgrabstätteDer Tarif schreibt "einschließlich Pflege für 30 Jahre" in die Zeile. Die Friedhofssatzung nennt diese Grabart in Paragraf 15 Absatz 13 Pflanzwahlgrabstätte und sagt, das Einsäen und die Pflege oblägen ausschließlich der Friedhofsverwaltung; Angehörige haben auf Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Die Grabplatte aus Naturstein ist binnen sechs Monaten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb einzulegen, ihr Preis steht nicht im Tarif. | 3.378,00 € | 997,00 € | 4.375,00 € | 30 J. | Ziffer 4.2.4 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs |
| Rasenwahlgrabstätte mit PflanzstreifenKostet genauso viel wie die Rasenwahlgrabstätte ohne Pflanzstreifen und trägt in der Tarifzeile ebenfalls den Zusatz "einschließlich Pflege für 30 Jahre". Die Friedhofssatzung kennt den Zusatz mit Pflanzstreifen nicht eigens; Paragraf 15 Absatz 13 sieht für den Fall, dass eine Raseneinsaat nicht möglich ist, eine an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Bepflanzung vor und weist auch diese der Friedhofsverwaltung zu. | 3.378,00 € | 997,00 € | 4.375,00 € | 30 J. | Ziffer 4.2.5 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs |
11 Grabarten für die Urne in Korschenbroich
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Urnengrab in Korschenbroich. In jedem Urnenreihengrab darf nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur eine Urne beigesetzt werden, ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 17 Absatz 13 nicht möglich. | 929,00 € | 783,00 € | 1.712,00 € | 25 J. | Ziffer 4.3.1 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs |
| UrnenrasenreihengrabstätteDer Tarif schreibt "einschließlich Pflege für 25 Jahre" in die Zeile. Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt, das Einsäen und die Pflege oblägen ausschließlich der Friedhofsverwaltung und Angehörige hätten auf Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Die Grabplatte legt die Stadt ein, die Kosten erstattet der Verfügungsberechtigte. | 1.651,00 € | 783,00 € | 2.434,00 € | 25 J. | Ziffer 4.3.2 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs |
| UrnengemeinschaftsanlageAuf dem Friedhof Breitacker. Die Urnen werden nach Paragraf 17 Absatz 10 der Friedhofssatzung auf der Rasenfläche hinter den Stelen beigesetzt, die Grablage wird nicht bekannt gegeben, Angehörige dürfen bei der Beisetzung anwesend sein. Anlage und Unterhaltung des Grabfeldes obliegen nach Paragraf 17 Absatz 12 der Stadt, und der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit. Der Edelstahlschriftzug auf der Stele ist kostenpflichtig, sein Preis steht nicht im Tarif. | 1.312,00 € | 783,00 € | 2.095,00 € | 25 J. | Ziffer 4.3.3 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs |
| Urnengemeinschaftsanlage für BaumbestattungenAuf dem Waldfriedhof. Nach Paragraf 17 Absatz 11 der Friedhofssatzung eine naturbelassene Fläche, auf der die Urnen im Wurzelbereich von Bäumen beigesetzt werden; die Grabpflege wird von der Natur und teilweise von der Friedhofsverwaltung vorgenommen. Anlage und Unterhaltung obliegen nach Absatz 12 der Stadt, und der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit. | 1.299,00 € | 783,00 € | 2.082,00 € | 25 J. | Ziffer 4.3.4 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs |
| Anonyme UrnengrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Korschenbroich. Auf dem Friedhof Glehn-alt. Nach Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung werden die Urnen unter Ausschluss der Angehörigen bestattet und die Grablage wird nicht bekannt gegeben. Anlage und Unterhaltung des Grabfeldes obliegen nach Absatz 12 der Stadt, und der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit. | 1.140,00 € | 693,00 € | 1.833,00 € | 25 J. | Ziffer 4.3.5 und Ziffer 2.2.2 des Gebührentarifs |
| UrnenwahlgrabstätteNach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung können je Stelle bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 7.1 des Tarifs jahrgenau die dann geltende Gebühr, für ein bis fünfundzwanzig weitere Jahre. | 1.918,00 € | 783,00 € | 2.701,00 € | 25 J. | Ziffer 4.4.1 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs |
| UrnenrasenwahlgrabstätteDer Tarif schreibt "einschließlich Pflege für 25 Jahre" in die Zeile. Die Friedhofssatzung nennt diese Grabart in Paragraf 17 Absatz 5 Urnenpflanzwahlgrabstätte und weist Einsäen und Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung zu. Je Stelle können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. | 2.702,00 € | 783,00 € | 3.485,00 € | 25 J. | Ziffer 4.4.2 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs |
| BaumfamiliengrabstätteNach Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung eine Urnenwahlgrabstätte am Fuße von Bäumen auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Pesch, für bis zu zwei Urnen. Der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit, und die Satzung sagt, Angehörige hätten auf Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Auf dem Friedhof Pesch ist ein Wiedererwerb nach Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 5a ausgeschlossen, auf dem Waldfriedhof gelten die Regeln für Urnenwahlgräber. | 2.322,00 € | 783,00 € | 3.105,00 € | 25 J. | Ziffer 4.4.3 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs |
| Urnenkammer im Haus der ErinnerungNach Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung Kammern in Stelen oder Urnenwänden innerhalb der Urnen- und Trauerhalle Liedberg-neu, für zwei Aschekapseln. Der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit. Eine Beisetzung schließt die dort stattfindende Trauerfeier ein. Weitere Beisetzungen und ein Wiedererwerb sind ausgeschlossen. | 2.889,00 € | 443,00 € | 3.332,00 € | 25 J. | Ziffer 4.4.4 und Ziffer 2.2.3 des Gebührentarifs |
| Urnenkammer in einer Urnenstele im FreienNach Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung Kammern in Stelen oder Urnenwänden im Freien, für zwei Aschekapseln. Der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit. Weitere Beisetzungen und ein Wiedererwerb sind ausgeschlossen. Die Gravur der Verschlussplatte kostet nach Ziffer 9.2 neunundneunzig Euro. | 2.816,00 € | 443,00 € | 3.259,00 € | 25 J. | Ziffer 4.4.5 und Ziffer 2.2.3 des Gebührentarifs |
| Urnengrabstätte im HochbeetNach Paragraf 17 Absatz 5a der Friedhofssatzung obliegt die gärtnerische Gestaltung und Pflege der Urnengrabstätten im Hochbeet ausschließlich der Friedhofsverwaltung; Absatz 12 wiederholt das für die Anlage und Unterhaltung des Grabfeldes, und der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit. Bis zu zwei Urnen übereinander, weitere Beisetzungen und ein Wiedererwerb sind ausgeschlossen. | 2.645,00 € | 443,00 € | 3.088,00 € | 25 J. | Ziffer 4.4.6 und Ziffer 2.2.3 des Gebührentarifs |
23 weitere Gebühren in der Satzung von Korschenbroich
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung einer Person ab dem 5. Lebensjahr | 997,00 € | Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs |
| Erdbestattung einer Person bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie von Tot- und Fehlgeburten | 481,00 € | Ziffer 2.1.2 des Gebührentarifs |
| Urnenbestattung | 783,00 € | Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs |
| Anonyme Urnenbestattung | 693,00 € | Ziffer 2.2.2 des Gebührentarifs |
| Beisetzung in einer Urnenstele und Beisetzung einer Urne im Hochbeet | 443,00 € | Ziffer 2.2.3 des Gebührentarifs |
| Beisetzung einer Urne im Gärtnerbetreuten Grabfeld | 478,00 € | Ziffer 2.2.4 des Gebührentarifs |
| Gestellung von Sargträgern oder Urnenträgern, je Träger, bei Erdbestattungen sechs und bei Urnenbeisetzungen zwei Träger | 36,00 € | Ziffer 2.3 des Gebührentarifs |
| Zuschlag für Beerdigungen an Samstagen | 78,00 € | Ziffer 2.4 des Gebührentarifs |
| Unterbringung eines Verstorbenen in einer Leichenzelle | 232,00 € | Ziffer 1.1 des Gebührentarifs |
| Benutzung des Kapellenraumes | 234,00 € | Ziffer 1.2 des Gebührentarifs |
| Urnenpartnergrabstätte im Gärtnerbetreuten Grabfeld für 25 Jahre, nur mit externem Dauergrabpflegevertrag | 962,00 € | Ziffer 4.4.7 des Gebührentarifs |
| Wiederbestattung bei Umbettung eines Sarges einer Person ab dem 5. Lebensjahr | 880,00 € | Ziffer 3.1 des Gebührentarifs |
| Wiederbestattung bei Umbettung einer Urne | 693,00 € | Ziffer 3.1 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung bei Urnenumbettungen | 367,00 € | Ziffer 3.2 des Gebührentarifs |
| Zusätzliches Bestattungsrecht auf derselben Grabstelle einer Erdwahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte | 671,00 € | Ziffer 5.1 des Gebührentarifs |
| Umwandlung einer Wahlgrabstätte in eine Rasenwahlgrabstätte, einschließlich Pflege für 30 Jahre | 1.436,00 € | Ziffer 6.1 des Gebührentarifs |
| Umwandlung einer Wahlgrabstätte in eine Rasenwahlgrabstätte mit Pflanzstreifen, einschließlich Pflege für 30 Jahre | 1.436,00 € | Ziffer 6.2 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb oder Vorerwerb des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte um 1 bis 30 und an einer Urnenwahlgrabstätte um 1 bis 25 weitere Jahre | jahrgenau nach den Ziffern 4.2 und 4.4 der jeweils geltenden Gebührensatzung | Ziffer 7.1 des Gebührentarifs |
| Nachzahlung zur Wahrung der Ruhefrist, wenn die restliche Nutzungsfrist bei der Bestattung kürzer ist als die Ruhefrist | taggenau für den fehlenden Zeitraum nach den Ziffern 4.2 und 4.4 | Ziffer 7.2 des Gebührentarifs |
| Ausstellung einer Urkunde für Wahlgrabstätten | 22,00 € | Ziffer 8.1 des Gebührentarifs |
| Genehmigung eines Umbettungsantrags | 187,00 € | Ziffer 9.1 des Gebührentarifs |
| Genehmigung für die Errichtung baulicher Anlagen wie Grabmale, Liegeplatten, Einfassungen und Kantsteine sowie Gravur oder Sandstrahlung von Verschlussplatten an Urnenstelen | 99,00 € | Ziffer 9.2 des Gebührentarifs |
| Zulassungsgenehmigung für Gewerbetreibende | 77,00 € | Ziffer 9.3 des Gebührentarifs |
Was ein Grab in Korschenbroich über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
10.033,00 €
Erdreihengrabstätte in Korschenbroich, über 30 Jahre, das sind 334,43 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 4.1.1 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs | 1.236,00 € |
| BestattungZiffer 2.1.1 des Gebührentarifs | 997,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.233,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Korschenbroich. Die Laufzeit von dreißig Jahren entspricht der Ruhezeit für Leichen nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Inhaber der Grabnummernkarte verantwortlich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich mit Gebührentarif, Ortsrecht 67, vom 28.09.2018, beschlossen am 27.09.2018, in Kraft seit 01.10.2018, hebt die Fassung vom 13.07.2018 auf. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
14 Fragen, die die Satzung von Korschenbroich offenlässt
- Das Serviceportal der Stadt hängt sowohl unter Bestattungswesen als auch unter Friedhöfe der Stadt Korschenbroich die Friedhofsgebührensatzung vom 13.07.2018 an. Die galt nur zwei Monate: Paragraf 7 der Fassung vom 28.09.2018 hebt sie zum 01.10.2018 auf. Wir folgen der jüngeren Fassung aus der Sammlung Rechtstexte des Ratsinformationssystems. Der Unterschied sind zwei zusätzliche Tarifzeilen für das Gärtnerbetreute Grabfeld, die Ziffern 2.2.4 und 4.4.7; alle übrigen Beträge sind gleich.
- Die geltende Fassung ist von 2018 und damit älter als drei Jahre. Nach einer jüngeren haben wir an drei Stellen gesucht: in der Sammlung Rechtstexte des Ratsinformationssystems, die gepflegt wird und unter 67 Grünflächen und Friedhöfe genau zwei Dokumente führt, im Serviceportal der Stadt und in der Liste der Amtsblätter, die online nur bis Februar 2026 zurückreicht. Eine Änderungssatzung nach dem 28.09.2018 war nicht auffindbar.
- Die Urnenpartnergrabstätte im Gärtnerbetreuten Grabfeld nach Ziffer 4.4.7 führen wir nicht als Grabart. Sie kostet 962 Euro, aber Paragraf 17 Absatz 5b und Paragraf 21 Absatz 6 der Friedhofssatzung binden den Erwerb des Nutzungsrechts an einen Dauerpflegevertrag mit einem externen Vertragspartner, dessen Preis nirgends in der Satzung steht. Mit 962 plus 478 Euro Beisetzungsgebühr wäre sie mit 1.440 Euro das günstigste Urnengrab der Stadt geworden, und das aus einem unvollständigen Preis. Der Betrag steht unter den weiteren Gebühren.
- Die Gestellung von Sarg- oder Urnenträgern kostet nach Ziffer 2.3 sechsunddreißig Euro je Träger, bei Erdbestattungen sechs und bei Urnenbeisetzungen zwei Träger, also 216 beziehungsweise 72 Euro. Weder der Tarif noch die Friedhofssatzung schreiben vor, dass die Stadt die Träger stellt; Paragraf 10 Absatz 1 weist ihr nur die Grabbereitung zu. Wir nehmen deshalb den schmalsten Satz und führen die Trägergebühr getrennt.
- Ebenfalls nicht in unseren Grabpreisen enthalten sind der Kapellenraum mit 234 Euro nach Ziffer 1.2, die Leichenzelle mit 232 Euro nach Ziffer 1.1 und der Samstagszuschlag von 78 Euro nach Ziffer 2.4.
- Der Tarif und die Friedhofssatzung benennen dieselben Grabarten verschieden. Was der Tarif unter den Ziffern 4.2.4 und 4.4.2 Rasenwahlgrabstätte und Urnenrasenwahlgrabstätte nennt, heißt in Paragraf 15 Absatz 13 und Paragraf 17 Absatz 5 der Satzung Pflanzwahlgrabstätte und Urnenpflanzwahlgrabstätte. Die Rasenwahlgrabstätte mit Pflanzstreifen nach Ziffer 4.2.5 kommt in der Satzung gar nicht vor; sie kostet dasselbe wie die ohne und trägt denselben Zusatz "einschließlich Pflege".
- Für die beiden Urnengemeinschaftsanlagen nach den Ziffern 4.3.3 und 4.3.4 rechnen wir mit der allgemeinen Urnenbestattungsgebühr von 783 Euro nach Ziffer 2.2.1, nicht mit der anonymen von 693 Euro nach Ziffer 2.2.2. Paragraf 13 Absatz 3 Nummer 6 der Friedhofssatzung nennt sie teilanonyme Reihengrabstätten für Urnen, anonym im Sinne des Tarifs ist nach Paragraf 17 Absatz 9 nur das Urnengrabfeld auf dem Friedhof Glehn-alt. Der Tarif sagt dazu nichts, das ist unsere Zuordnung.
- Die Erdwahlgrabstätten und die Wald- und Familiengrabstätte sind im Tarif ausdrücklich je Stelle ausgepreist. Bei den Urnenwahlgrabstätten fehlt diese Angabe; nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung können je Stelle bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
- Bei den Rasen- und Pflanzgrabarten kommt die Grabplatte aus Naturstein hinzu, die binnen sechs Monaten einzulegen ist. Bei den Reihengrabstätten legt die Stadt sie ein und lässt sich die Kosten vom Verfügungsberechtigten erstatten, bei den Wahlgrabstätten und der Baumfamiliengrabstätte ist sie durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb einzulegen. Die Höhe steht in keinem Fall im Tarif. Dasselbe gilt für die Edelstahlschriftzüge auf den Stelen, die kostenpflichtig im Auftrag der Stadt befestigt werden.
- Das Schmetterlingsfeld auf dem Waldfriedhof für Früh-, Tot- und Fehlgeburten nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung führen wir nicht als Grabart. Absatz 2 sagt, die Bestattung erfolge kostenlos; eine Gebühr für die Verleihung des Nutzungsrechts nennt der Tarif dafür nicht.
- Die Anlage der Friedhofssatzung führt auf dem Waldfriedhof zusätzlich Urnenreihengrabstätten im Gärtnerbetreuten Grabfeld auf. Weder Paragraf 17 noch der Gebührentarif kennen diese Grabart, deshalb erfassen wir sie nicht.
- Ehrengrabstätten nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung haben keine Tarifzeile und sind nicht erfasst.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Erreichbar ist sie über die genannte Rufnummer und über friedhof@korschenbroich.de.
- Die Satzung gilt für die sechs belegten kommunalen Friedhöfe Waldfriedhof Korschenbroich, Pesch, Breitacker in Kleinenbroich, Glehn-alt, Glehn-neu und Liedberg-neu sowie für die beiden geschlossenen Friedhöfe Liedberg-alt und Kleinenbroich-alt. Nicht jede Grabart gibt es auf jedem Friedhof; die Anlage der Friedhofssatzung führt je Friedhof auf, was angeboten wird. Die Beträge des Tarifs gelten überall gleich.
Friedhöfe in Korschenbroich und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in KorschenbroichLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich mit Gebührentarif, Ortsrecht 67 vom 28.09.2018, beschlossen am 27.09.2018, in Kraft seit 01.10.2018, hebt die Fassung vom 13.07.2018 auf
- Satzung für Friedhöfe der Stadt Korschenbroich, Friedhofssatzung, mit Anlagen vom 13.07.2018, in Kraft seit 01.08.2018
- Sammlung Rechtstexte des Ratsinformationssystems der Stadt Korschenbroich, Abschnitt 67 Grünflächen und Friedhöfe, geprüft auf eine jüngere Fassung Stand der Abfrage am 04.09.2026, führt genau zwei Dokumente, die Friedhofssatzung 2018 und die Friedhofsgebührensatzung 2018
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.