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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Korschenbroich · Nordrhein-Westfalen · AGS 05162020

Friedhofsgebühren in Korschenbroich, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich mit Gebührentarif, Ortsrecht 67, vom 28.09.2018, beschlossen am 27.09.2018, in Kraft seit 01.10.2018, hebt die Fassung vom 13.07.2018 auf. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Korschenbroich und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Korschenbroich, Amt 67 Grünpflege und Baubetrieb, Friedhofsverwaltung.

978,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Erdreihengrabstätte für Verstorbene unter fünf Jahren, mit Beisetzung

4.375,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Rasenwahlgrabstätte, mit Beisetzung

20
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Leichen Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Korschenbroich kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Korschenbroich führt 20 Grabarten. Die günstigste ist Erdreihengrabstätte für Verstorbene unter fünf Jahren mit 978,00 €, die teuerste Rasenwahlgrabstätte mit 4.375,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich mit Gebührentarif, Ortsrecht 67, vom 28.09.2018, beschlossen am 27.09.2018, in Kraft seit 01.10.2018, hebt die Fassung vom 13.07.2018 auf.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

9 Grabarten für die Erdbestattung in Korschenbroich

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
ErdreihengrabstätteDas günstigste Erdgrab in Korschenbroich. Die Laufzeit von dreißig Jahren entspricht der Ruhezeit für Leichen nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Inhaber der Grabnummernkarte verantwortlich.1.236,00 €997,00 €2.233,00 €30 J.Ziffer 4.1.1 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs
ErdrasenreihengrabstätteDer Tarif schreibt in die Zeile selbst "einschließlich Pflege für 30 Jahre". Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt dazu, das Einsäen und die Pflege der Erdrasenreihengrabstätten oblägen ausschließlich der Friedhofsverwaltung und Angehörige hätten auf Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Die Grabplatte aus Naturstein legt die Stadt ein, die Kosten dafür erstattet der Verfügungsberechtigte; ihre Höhe steht nicht im Tarif.2.605,00 €997,00 €3.602,00 €30 J.Ziffer 4.1.2 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs
Erdreihengrabstätte für Verstorbene unter fünf JahrenDie Laufzeit von fünfundzwanzig Jahren entspricht der Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Das Grabfeld nimmt nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten auf.497,00 €481,00 €978,00 €25 J.Ziffer 4.1.3 und Ziffer 2.1.2 des Gebührentarifs
Wahlgrabstätte, je StelleDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre und kann nach Absatz 3 unbeschränkt wiedererworben werden. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 7.1 des Tarifs jahrgenau die dann geltende Gebühr. Je Stelle können nach Paragraf 15 Absatz 4 zusätzlich zur Erdbestattung bis zu vier Urnen beigesetzt werden.1.728,00 €997,00 €2.725,00 €30 J.Ziffer 4.2.1.1 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs
Wahlgrabstätte in einem Feld mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften, je StelleWie die einfache Wahlgrabstätte, jedoch in einem Grabfeld ohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften nach Paragraf 31 der Friedhofssatzung. Angeboten auf den Friedhöfen Breitacker und Liedberg-neu.1.992,00 €997,00 €2.989,00 €30 J.Ziffer 4.2.1.2 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs
Wald- und Familiengrabstätte, je StelleNach Paragraf 13 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung eine Sonderform der Wahlgrabstätte, ein- oder mehrstellig. Weder der Tarif noch die Satzung nennen für sie eine Pflege durch die Stadt, es bleibt bei der Verantwortung des Nutzungsberechtigten nach Paragraf 30 Absatz 3.2.622,00 €997,00 €3.619,00 €30 J.Ziffer 4.2.2 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs
Erdwahlgrabstätte für Verstorbene unter fünf JahrenNach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für fünfundzwanzig Jahre verliehen. Bestattet werden dürfen Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten.497,00 €481,00 €978,00 €25 J.Ziffer 4.2.3 und Ziffer 2.1.2 des Gebührentarifs
RasenwahlgrabstätteDer Tarif schreibt "einschließlich Pflege für 30 Jahre" in die Zeile. Die Friedhofssatzung nennt diese Grabart in Paragraf 15 Absatz 13 Pflanzwahlgrabstätte und sagt, das Einsäen und die Pflege oblägen ausschließlich der Friedhofsverwaltung; Angehörige haben auf Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Die Grabplatte aus Naturstein ist binnen sechs Monaten durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb einzulegen, ihr Preis steht nicht im Tarif.3.378,00 €997,00 €4.375,00 €30 J.Ziffer 4.2.4 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs
Rasenwahlgrabstätte mit PflanzstreifenKostet genauso viel wie die Rasenwahlgrabstätte ohne Pflanzstreifen und trägt in der Tarifzeile ebenfalls den Zusatz "einschließlich Pflege für 30 Jahre". Die Friedhofssatzung kennt den Zusatz mit Pflanzstreifen nicht eigens; Paragraf 15 Absatz 13 sieht für den Fall, dass eine Raseneinsaat nicht möglich ist, eine an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Bepflanzung vor und weist auch diese der Friedhofsverwaltung zu.3.378,00 €997,00 €4.375,00 €30 J.Ziffer 4.2.5 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs

11 Grabarten für die Urne in Korschenbroich

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstätteDas günstigste Urnengrab in Korschenbroich. In jedem Urnenreihengrab darf nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur eine Urne beigesetzt werden, ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 in Verbindung mit Paragraf 17 Absatz 13 nicht möglich.929,00 €783,00 €1.712,00 €25 J.Ziffer 4.3.1 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs
UrnenrasenreihengrabstätteDer Tarif schreibt "einschließlich Pflege für 25 Jahre" in die Zeile. Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt, das Einsäen und die Pflege oblägen ausschließlich der Friedhofsverwaltung und Angehörige hätten auf Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Die Grabplatte legt die Stadt ein, die Kosten erstattet der Verfügungsberechtigte.1.651,00 €783,00 €2.434,00 €25 J.Ziffer 4.3.2 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs
UrnengemeinschaftsanlageAuf dem Friedhof Breitacker. Die Urnen werden nach Paragraf 17 Absatz 10 der Friedhofssatzung auf der Rasenfläche hinter den Stelen beigesetzt, die Grablage wird nicht bekannt gegeben, Angehörige dürfen bei der Beisetzung anwesend sein. Anlage und Unterhaltung des Grabfeldes obliegen nach Paragraf 17 Absatz 12 der Stadt, und der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit. Der Edelstahlschriftzug auf der Stele ist kostenpflichtig, sein Preis steht nicht im Tarif.1.312,00 €783,00 €2.095,00 €25 J.Ziffer 4.3.3 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs
Urnengemeinschaftsanlage für BaumbestattungenAuf dem Waldfriedhof. Nach Paragraf 17 Absatz 11 der Friedhofssatzung eine naturbelassene Fläche, auf der die Urnen im Wurzelbereich von Bäumen beigesetzt werden; die Grabpflege wird von der Natur und teilweise von der Friedhofsverwaltung vorgenommen. Anlage und Unterhaltung obliegen nach Absatz 12 der Stadt, und der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit.1.299,00 €783,00 €2.082,00 €25 J.Ziffer 4.3.4 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs
Anonyme UrnengrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Korschenbroich. Auf dem Friedhof Glehn-alt. Nach Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung werden die Urnen unter Ausschluss der Angehörigen bestattet und die Grablage wird nicht bekannt gegeben. Anlage und Unterhaltung des Grabfeldes obliegen nach Absatz 12 der Stadt, und der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit.1.140,00 €693,00 €1.833,00 €25 J.Ziffer 4.3.5 und Ziffer 2.2.2 des Gebührentarifs
UrnenwahlgrabstätteNach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung können je Stelle bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 7.1 des Tarifs jahrgenau die dann geltende Gebühr, für ein bis fünfundzwanzig weitere Jahre.1.918,00 €783,00 €2.701,00 €25 J.Ziffer 4.4.1 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs
UrnenrasenwahlgrabstätteDer Tarif schreibt "einschließlich Pflege für 25 Jahre" in die Zeile. Die Friedhofssatzung nennt diese Grabart in Paragraf 17 Absatz 5 Urnenpflanzwahlgrabstätte und weist Einsäen und Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung zu. Je Stelle können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.2.702,00 €783,00 €3.485,00 €25 J.Ziffer 4.4.2 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs
BaumfamiliengrabstätteNach Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung eine Urnenwahlgrabstätte am Fuße von Bäumen auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Pesch, für bis zu zwei Urnen. Der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit, und die Satzung sagt, Angehörige hätten auf Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Auf dem Friedhof Pesch ist ein Wiedererwerb nach Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 5a ausgeschlossen, auf dem Waldfriedhof gelten die Regeln für Urnenwahlgräber.2.322,00 €783,00 €3.105,00 €25 J.Ziffer 4.4.3 und Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs
Urnenkammer im Haus der ErinnerungNach Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung Kammern in Stelen oder Urnenwänden innerhalb der Urnen- und Trauerhalle Liedberg-neu, für zwei Aschekapseln. Der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit. Eine Beisetzung schließt die dort stattfindende Trauerfeier ein. Weitere Beisetzungen und ein Wiedererwerb sind ausgeschlossen.2.889,00 €443,00 €3.332,00 €25 J.Ziffer 4.4.4 und Ziffer 2.2.3 des Gebührentarifs
Urnenkammer in einer Urnenstele im FreienNach Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung Kammern in Stelen oder Urnenwänden im Freien, für zwei Aschekapseln. Der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit. Weitere Beisetzungen und ein Wiedererwerb sind ausgeschlossen. Die Gravur der Verschlussplatte kostet nach Ziffer 9.2 neunundneunzig Euro.2.816,00 €443,00 €3.259,00 €25 J.Ziffer 4.4.5 und Ziffer 2.2.3 des Gebührentarifs
Urnengrabstätte im HochbeetNach Paragraf 17 Absatz 5a der Friedhofssatzung obliegt die gärtnerische Gestaltung und Pflege der Urnengrabstätten im Hochbeet ausschließlich der Friedhofsverwaltung; Absatz 12 wiederholt das für die Anlage und Unterhaltung des Grabfeldes, und der Tarif führt die Pflege für fünfundzwanzig Jahre in der Zeile mit. Bis zu zwei Urnen übereinander, weitere Beisetzungen und ein Wiedererwerb sind ausgeschlossen.2.645,00 €443,00 €3.088,00 €25 J.Ziffer 4.4.6 und Ziffer 2.2.3 des Gebührentarifs

23 weitere Gebühren in der Satzung von Korschenbroich

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung einer Person ab dem 5. Lebensjahr997,00 €Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs
Erdbestattung einer Person bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie von Tot- und Fehlgeburten481,00 €Ziffer 2.1.2 des Gebührentarifs
Urnenbestattung783,00 €Ziffer 2.2.1 des Gebührentarifs
Anonyme Urnenbestattung693,00 €Ziffer 2.2.2 des Gebührentarifs
Beisetzung in einer Urnenstele und Beisetzung einer Urne im Hochbeet443,00 €Ziffer 2.2.3 des Gebührentarifs
Beisetzung einer Urne im Gärtnerbetreuten Grabfeld478,00 €Ziffer 2.2.4 des Gebührentarifs
Gestellung von Sargträgern oder Urnenträgern, je Träger, bei Erdbestattungen sechs und bei Urnenbeisetzungen zwei Träger36,00 €Ziffer 2.3 des Gebührentarifs
Zuschlag für Beerdigungen an Samstagen78,00 €Ziffer 2.4 des Gebührentarifs
Unterbringung eines Verstorbenen in einer Leichenzelle232,00 €Ziffer 1.1 des Gebührentarifs
Benutzung des Kapellenraumes234,00 €Ziffer 1.2 des Gebührentarifs
Urnenpartnergrabstätte im Gärtnerbetreuten Grabfeld für 25 Jahre, nur mit externem Dauergrabpflegevertrag962,00 €Ziffer 4.4.7 des Gebührentarifs
Wiederbestattung bei Umbettung eines Sarges einer Person ab dem 5. Lebensjahr880,00 €Ziffer 3.1 des Gebührentarifs
Wiederbestattung bei Umbettung einer Urne693,00 €Ziffer 3.1 des Gebührentarifs
Ausgrabung bei Urnenumbettungen367,00 €Ziffer 3.2 des Gebührentarifs
Zusätzliches Bestattungsrecht auf derselben Grabstelle einer Erdwahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte671,00 €Ziffer 5.1 des Gebührentarifs
Umwandlung einer Wahlgrabstätte in eine Rasenwahlgrabstätte, einschließlich Pflege für 30 Jahre1.436,00 €Ziffer 6.1 des Gebührentarifs
Umwandlung einer Wahlgrabstätte in eine Rasenwahlgrabstätte mit Pflanzstreifen, einschließlich Pflege für 30 Jahre1.436,00 €Ziffer 6.2 des Gebührentarifs
Wiedererwerb oder Vorerwerb des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte um 1 bis 30 und an einer Urnenwahlgrabstätte um 1 bis 25 weitere Jahrejahrgenau nach den Ziffern 4.2 und 4.4 der jeweils geltenden GebührensatzungZiffer 7.1 des Gebührentarifs
Nachzahlung zur Wahrung der Ruhefrist, wenn die restliche Nutzungsfrist bei der Bestattung kürzer ist als die Ruhefristtaggenau für den fehlenden Zeitraum nach den Ziffern 4.2 und 4.4Ziffer 7.2 des Gebührentarifs
Ausstellung einer Urkunde für Wahlgrabstätten22,00 €Ziffer 8.1 des Gebührentarifs
Genehmigung eines Umbettungsantrags187,00 €Ziffer 9.1 des Gebührentarifs
Genehmigung für die Errichtung baulicher Anlagen wie Grabmale, Liegeplatten, Einfassungen und Kantsteine sowie Gravur oder Sandstrahlung von Verschlussplatten an Urnenstelen99,00 €Ziffer 9.2 des Gebührentarifs
Zulassungsgenehmigung für Gewerbetreibende77,00 €Ziffer 9.3 des Gebührentarifs
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich mit Gebührentarif, Ortsrecht 67, vom 28.09.2018, beschlossen am 27.09.2018, in Kraft seit 01.10.2018, hebt die Fassung vom 13.07.2018 auf.

Was ein Grab in Korschenbroich über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

10.033,00 €

Erdreihengrabstätte in Korschenbroich, über 30 Jahre, das sind 334,43 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 4.1.1 und Ziffer 2.1.1 des Gebührentarifs1.236,00 €
BestattungZiffer 2.1.1 des Gebührentarifs997,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde2.233,00 €

Das günstigste Erdgrab in Korschenbroich. Die Laufzeit von dreißig Jahren entspricht der Ruhezeit für Leichen nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Inhaber der Grabnummernkarte verantwortlich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich mit Gebührentarif, Ortsrecht 67, vom 28.09.2018, beschlossen am 27.09.2018, in Kraft seit 01.10.2018, hebt die Fassung vom 13.07.2018 auf. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

14 Fragen, die die Satzung von Korschenbroich offenlässt

  • Das Serviceportal der Stadt hängt sowohl unter Bestattungswesen als auch unter Friedhöfe der Stadt Korschenbroich die Friedhofsgebührensatzung vom 13.07.2018 an. Die galt nur zwei Monate: Paragraf 7 der Fassung vom 28.09.2018 hebt sie zum 01.10.2018 auf. Wir folgen der jüngeren Fassung aus der Sammlung Rechtstexte des Ratsinformationssystems. Der Unterschied sind zwei zusätzliche Tarifzeilen für das Gärtnerbetreute Grabfeld, die Ziffern 2.2.4 und 4.4.7; alle übrigen Beträge sind gleich.
  • Die geltende Fassung ist von 2018 und damit älter als drei Jahre. Nach einer jüngeren haben wir an drei Stellen gesucht: in der Sammlung Rechtstexte des Ratsinformationssystems, die gepflegt wird und unter 67 Grünflächen und Friedhöfe genau zwei Dokumente führt, im Serviceportal der Stadt und in der Liste der Amtsblätter, die online nur bis Februar 2026 zurückreicht. Eine Änderungssatzung nach dem 28.09.2018 war nicht auffindbar.
  • Die Urnenpartnergrabstätte im Gärtnerbetreuten Grabfeld nach Ziffer 4.4.7 führen wir nicht als Grabart. Sie kostet 962 Euro, aber Paragraf 17 Absatz 5b und Paragraf 21 Absatz 6 der Friedhofssatzung binden den Erwerb des Nutzungsrechts an einen Dauerpflegevertrag mit einem externen Vertragspartner, dessen Preis nirgends in der Satzung steht. Mit 962 plus 478 Euro Beisetzungsgebühr wäre sie mit 1.440 Euro das günstigste Urnengrab der Stadt geworden, und das aus einem unvollständigen Preis. Der Betrag steht unter den weiteren Gebühren.
  • Die Gestellung von Sarg- oder Urnenträgern kostet nach Ziffer 2.3 sechsunddreißig Euro je Träger, bei Erdbestattungen sechs und bei Urnenbeisetzungen zwei Träger, also 216 beziehungsweise 72 Euro. Weder der Tarif noch die Friedhofssatzung schreiben vor, dass die Stadt die Träger stellt; Paragraf 10 Absatz 1 weist ihr nur die Grabbereitung zu. Wir nehmen deshalb den schmalsten Satz und führen die Trägergebühr getrennt.
  • Ebenfalls nicht in unseren Grabpreisen enthalten sind der Kapellenraum mit 234 Euro nach Ziffer 1.2, die Leichenzelle mit 232 Euro nach Ziffer 1.1 und der Samstagszuschlag von 78 Euro nach Ziffer 2.4.
  • Der Tarif und die Friedhofssatzung benennen dieselben Grabarten verschieden. Was der Tarif unter den Ziffern 4.2.4 und 4.4.2 Rasenwahlgrabstätte und Urnenrasenwahlgrabstätte nennt, heißt in Paragraf 15 Absatz 13 und Paragraf 17 Absatz 5 der Satzung Pflanzwahlgrabstätte und Urnenpflanzwahlgrabstätte. Die Rasenwahlgrabstätte mit Pflanzstreifen nach Ziffer 4.2.5 kommt in der Satzung gar nicht vor; sie kostet dasselbe wie die ohne und trägt denselben Zusatz "einschließlich Pflege".
  • Für die beiden Urnengemeinschaftsanlagen nach den Ziffern 4.3.3 und 4.3.4 rechnen wir mit der allgemeinen Urnenbestattungsgebühr von 783 Euro nach Ziffer 2.2.1, nicht mit der anonymen von 693 Euro nach Ziffer 2.2.2. Paragraf 13 Absatz 3 Nummer 6 der Friedhofssatzung nennt sie teilanonyme Reihengrabstätten für Urnen, anonym im Sinne des Tarifs ist nach Paragraf 17 Absatz 9 nur das Urnengrabfeld auf dem Friedhof Glehn-alt. Der Tarif sagt dazu nichts, das ist unsere Zuordnung.
  • Die Erdwahlgrabstätten und die Wald- und Familiengrabstätte sind im Tarif ausdrücklich je Stelle ausgepreist. Bei den Urnenwahlgrabstätten fehlt diese Angabe; nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung können je Stelle bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
  • Bei den Rasen- und Pflanzgrabarten kommt die Grabplatte aus Naturstein hinzu, die binnen sechs Monaten einzulegen ist. Bei den Reihengrabstätten legt die Stadt sie ein und lässt sich die Kosten vom Verfügungsberechtigten erstatten, bei den Wahlgrabstätten und der Baumfamiliengrabstätte ist sie durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb einzulegen. Die Höhe steht in keinem Fall im Tarif. Dasselbe gilt für die Edelstahlschriftzüge auf den Stelen, die kostenpflichtig im Auftrag der Stadt befestigt werden.
  • Das Schmetterlingsfeld auf dem Waldfriedhof für Früh-, Tot- und Fehlgeburten nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung führen wir nicht als Grabart. Absatz 2 sagt, die Bestattung erfolge kostenlos; eine Gebühr für die Verleihung des Nutzungsrechts nennt der Tarif dafür nicht.
  • Die Anlage der Friedhofssatzung führt auf dem Waldfriedhof zusätzlich Urnenreihengrabstätten im Gärtnerbetreuten Grabfeld auf. Weder Paragraf 17 noch der Gebührentarif kennen diese Grabart, deshalb erfassen wir sie nicht.
  • Ehrengrabstätten nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung haben keine Tarifzeile und sind nicht erfasst.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Erreichbar ist sie über die genannte Rufnummer und über friedhof@korschenbroich.de.
  • Die Satzung gilt für die sechs belegten kommunalen Friedhöfe Waldfriedhof Korschenbroich, Pesch, Breitacker in Kleinenbroich, Glehn-alt, Glehn-neu und Liedberg-neu sowie für die beiden geschlossenen Friedhöfe Liedberg-alt und Kleinenbroich-alt. Nicht jede Grabart gibt es auf jedem Friedhof; die Anlage der Friedhofssatzung führt je Friedhof auf, was angeboten wird. Die Beträge des Tarifs gelten überall gleich.

Friedhöfe in Korschenbroich und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.