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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nettetal · Nordrhein-Westfalen · AGS 05166016

Friedhofsgebühren in Nettetal, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung der Stadt Nettetal über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Friedhofsgebührensatzung, mit Gebührentarif, vom 18.12.2015 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 18.12.2025, bekannt gemacht am 23.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Nettetal und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Nettetal, NetteBetrieb, Betriebsbereich Zentrale Dienste.

714,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Grabstelle im pflegefreien Aschenbeisetzungsfeld, mit Beisetzung

3.721,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Pflegefreies Wahlgrab in sonstiger Lage, mit Beisetzung

12
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Leichen und Aschen, Regelfall

Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Nettetal kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Nettetal führt 12 Grabarten. Die günstigste ist Grabstelle im pflegefreien Aschenbeisetzungsfeld mit 714,00 €, die teuerste Pflegefreies Wahlgrab in sonstiger Lage mit 3.721,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung der Stadt Nettetal über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Friedhofsgebührensatzung, mit Gebührentarif, vom 18.12.2015 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 18.12.2025, bekannt gemacht am 23.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

7 Grabarten für die Erdbestattung in Nettetal

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
ErwachsenenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Nettetal. Nach Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist das Grab binnen drei Monaten nach der Bestattung herzurichten und bis zum Ablauf der Ruhezeit selbst zu unterhalten. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich.1.481,00 €706,00 €2.187,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt I, Position Nutzungsgebühr für ein Erwachsenenreihengrab, und Abschnitt II, Position Bestattung in ein Reihengrab
Pflegefreies ErwachsenenreihengrabDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Nettetal. Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, diese Gräber lägen in besonders dafür vorgesehenen Grabfeldern, die insgesamt und ausschließlich von der Stadt unterhalten werden. Zulässig ist nach Absatz 2 nur eine bündig im Boden versenkte Liegeplatte, damit die Stadt ungehindert pflegen kann.1.839,00 €706,00 €2.545,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt I, Position Nutzungsgebühr für ein pflegefreies Erwachsenenreihengrab, und Abschnitt II, Position Bestattung in ein Reihengrab
Kinderreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung auch für Tot- und Fehlgeburten bestimmt. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 zwanzig Jahre, bei Tot- und Fehlgeburten ab der 20. Schwangerschaftswoche nach Absatz 2 nur zehn Jahre.766,00 €397,00 €1.163,00 €20 J.Gebührentarif Abschnitt I, Position Nutzungsgebühr für ein Kinderreihengrab, und Abschnitt II, Position Bestattung in ein Kinderreihengrab
Wahlgrab in sonstiger LageNach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung hat der Nutzungsberechtigte das Recht und die Pflicht, die Grabstätte bis zum Ablauf der Nutzungszeit zu pflegen. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt I des Gebührentarifs 88 Euro je Jahr. In einem einstelligen Grab können nach Absatz 3 zwei Särge übereinander bestattet werden.2.177,00 €971,00 €3.148,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt I, Position Erwerb Nutzungsrecht für ein Wahlgrab sonstige Lage, und Abschnitt II, Position Bestattung in ein Wahlgrab
Wahlgrab in SonderlageSonderlage bezeichnet die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof; die Pflege obliegt wie beim Wahlgrab in sonstiger Lage nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung dem Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt I des Gebührentarifs 105 Euro je Jahr. Die tiefe Bestattung in Sonderlage kostet nach Abschnitt II 1.147 statt 971 Euro.2.607,00 €971,00 €3.578,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt I, Position Erwerb Nutzungsrecht für ein Wahlgrab Sonderlage, und Abschnitt II, Position Bestattung in ein Wahlgrab
Pflegereduziertes WahlgrabNicht pflegefrei. Nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt etwa zwei Drittel der Grabfläche als Rasenfläche an und pflegt sie; im oberen Bereich verbleibt eine frei zu gestaltende Grabfläche, die der Nutzungsberechtigte zu pflegen hat.2.463,00 €971,00 €3.434,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt I, Position Erwerb Nutzungsrecht für ein Wahlgrab pflegereduziert, und Abschnitt II, Position Bestattung in ein Wahlgrab
Pflegefreies Wahlgrab in sonstiger LageParagraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung führt das pflegefreie Wahlgrab als eigene Grabart neben dem pflegereduzierten, bei dem die Stadt nur zwei Drittel der Fläche pflegt. Paragraf 24 Absatz 3 verbietet bei pflegefreien Grabformen Einfassungen, weil sie die Pflege der Grabstätten behindern. Der Aufschlag von 573 Euro gegenüber dem Wahlgrab in sonstiger Lage entspricht dem Aufschlag beim pflegefreien Reihengrab. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt I des Gebührentarifs 110 Euro je Jahr.2.750,00 €971,00 €3.721,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt I, Position Erwerb Nutzungsrecht für ein Wahlgrab sonstige Lage, pflegefrei, und Abschnitt II, Position Bestattung in ein Wahlgrab

5 Grabarten für die Urne in Nettetal

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Grabstelle im pflegefreien AschenbeisetzungsfeldDie günstigste Grabart in Nettetal und das günstigste pflegefreie Grab. Nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird die Asche auf einer Fläche von rund 50 mal 50 Zentimetern direkt unter der Grasnarbe beigesetzt, eine Kennzeichnung auf der Rasenfläche findet nicht statt; der Name kann an einer zentral aufgestellten Stele angebracht werden. Eine Einzelgrabstelle zum Pflegen gibt es damit nicht. Paragraf 20 nennt keine eigene Nutzungszeit, es gilt die Ruhezeit für Aschen von 25 Jahren nach Paragraf 10 Absatz 1.537,00 €177,00 €714,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt I, Position Nutzungsgebühr pflegefreies Aschenstreufeld, und Abschnitt II, Position Bestattung Aschenstreufeld
Pflegefreies UrnenreihengrabParagraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, diese Gräber lägen in besonders dafür vorgesehenen Grabfeldern, die insgesamt und ausschließlich von der Stadt unterhalten werden. Sie werden erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit vergeben, ein Wiedererwerb ist nicht möglich.1.289,00 €265,00 €1.554,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt I, Position Nutzungsgebühr für ein Urnenreihengrab, pflegefrei, und Abschnitt II, Position Bestattung Urne
BaumgrabParagraf 15 der Friedhofssatzung behandelt Baumgräber ausdrücklich als pflegefreie Urnenreihengräber; die Grabfelder werden insgesamt und ausschließlich von der Stadt unterhalten. Jede Beisetzung ist nach Paragraf 24 Absatz 10 durch eine Musterplatte oder einen Musterstein zu kennzeichnen, eine abweichende Gestaltung ist nicht gestattet. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.1.647,00 €265,00 €1.912,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt I, Position Nutzungsgebühr für ein Baumgrab, und Abschnitt II, Position Bestattung Urne
Urnenwahlgrab für zwei UrnenDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Nettetal. Nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung einstellig vergeben, mit Platz für zwei Urnen; die Beisetzungsgebühr von 265 Euro fällt je Urne an. Die Pflege obliegt nach Paragraf 28 Absatz 1 dem Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt I des Gebührentarifs 80 Euro je Jahr.1.988,00 €265,00 €2.253,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt I, Position Erwerb Nutzungsrecht für ein Urnenwahlgrab, und Abschnitt II, Position Bestattung Urne
Urnenkammer in einer Urnenstele für zwei UrnenNach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung können je Kammer zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verschlussplatte stellt die Stadt und bleibt in ihrem Besitz, beschriftet wird sie nach Paragraf 24 Absatz 11 auf Kosten des Nutzungsberechtigten. Die zweite Bestattung verlängert das Nutzungsrecht und kostet nach Abschnitt I des Gebührentarifs 111 Euro je Jahr. Wir führen die Urnenstele nicht als pflegefrei, weil die Satzung dazu nichts sagt.2.767,00 €177,00 €2.944,00 €25 J.Gebührentarif Abschnitt I, Position Erwerb Nutzungsrecht für eine Urnenstele, und Abschnitt II, Position Bestattung in einer Urnenstele

23 weitere Gebühren in der Satzung von Nettetal

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Bestattung in ein Reihengrab706,00 €Gebührentarif Abschnitt II, Reihengräber
Bestattung in ein Doppelreihengrab706,00 €Gebührentarif Abschnitt II, Reihengräber
Bestattung in ein Kinderreihengrab397,00 €Gebührentarif Abschnitt II, Reihengräber
Bestattung in ein Wahlgrab971,00 €Gebührentarif Abschnitt II, Wahlgräber
Bestattung in ein Wahlgrab, tief1.147,00 €Gebührentarif Abschnitt II, Wahlgräber
Bestattung in ein Wahlgrab in Sonderlage, tief1.147,00 €Gebührentarif Abschnitt II, Wahlgräber
Bestattung Urne265,00 €Gebührentarif Abschnitt II, Urnengräber
Bestattung Aschenstreufeld177,00 €Gebührentarif Abschnitt II, Urnengräber
Bestattung in einer Urnenstele177,00 €Gebührentarif Abschnitt II, Urnengräber
Verlängerung des Nutzungsrechts für ein Wahlgrab in Sonderlage, je Jahr105,00 €Gebührentarif Abschnitt I, Verlängerungen
Verlängerung des Nutzungsrechts für ein Wahlgrab in sonstiger Lage, je Jahr88,00 €Gebührentarif Abschnitt I, Verlängerungen
Verlängerung des Nutzungsrechts für ein Wahlgrab in sonstiger Lage, pflegefrei, je Jahr110,00 €Gebührentarif Abschnitt I, Verlängerungen
Verlängerung des Nutzungsrechts für ein Urnenwahlgrab, je Jahr80,00 €Gebührentarif Abschnitt I, Verlängerungen
Verlängerung des Nutzungsrechts für eine Urnenstele bei der zweiten Bestattung, je Jahr111,00 €Gebührentarif Abschnitt I, Verlängerungen
Benutzung einer Friedhofskapelle383,00 €Gebührentarif Abschnitt III
Benutzung eines Aufbahrungsraumes, je Tag250,00 €Gebührentarif Abschnitt III
Grabsteingenehmigung einschließlich Standfestigkeitsprüfung49,00 €Gebührentarif Abschnitt IV
Grabsteinentfernung bis 0,5 Quadratmeter40,00 €Gebührentarif Abschnitt V
Grabsteinentfernung bis 1,5 Quadratmeter156,00 €Gebührentarif Abschnitt V
Grabsteinentfernung über 1,5 Quadratmeternach AufwandGebührentarif Abschnitt V
Grabpflege vor Ablauf der Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung, je Jahr und Stelle, fällig in einer Summe155,00 €Gebührentarif Abschnitt VI
Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Dienstzeitenin Höhe der angefallenen PersonalkostenParagraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung
Im Gebührentarif nicht aufgeführte Sonderleistungen, etwa Ausgrabungen und Umbettungennach den entstandenen KostenParagraf 6 Absatz 1 der Gebührensatzung
Satzung der Stadt Nettetal über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Friedhofsgebührensatzung, mit Gebührentarif, vom 18.12.2015 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 18.12.2025, bekannt gemacht am 23.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Was ein Grab in Nettetal über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.687,00 €

Erwachsenenreihengrab in Nettetal, über 25 Jahre, das sind 347,48 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt I, Position Nutzungsgebühr für ein Erwachsenenreihengrab, und Abschnitt II, Position Bestattung in ein Reihengrab1.481,00 €
BestattungGebührentarif Abschnitt II, Reihengräber706,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde2.187,00 €

Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Nettetal. Nach Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist das Grab binnen drei Monaten nach der Bestattung herzurichten und bis zum Ablauf der Ruhezeit selbst zu unterhalten. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung der Stadt Nettetal über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Friedhofsgebührensatzung, mit Gebührentarif, vom 18.12.2015 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 18.12.2025, bekannt gemacht am 23.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

13 Fragen, die die Satzung von Nettetal offenlässt

  • Die Satzung gilt nur für die sechs städtischen Friedhöfe Breyell, Hinsbeck, Kaldenkirchen, Leuth, Lobberich und Schaag. Für den katholischen Friedhof Leutherheide und die jüdischen Friedhöfe in Kaldenkirchen gelten eigene Regelungen, die wir nicht erfassen.
  • Ob eine jüngere Fassung besteht, haben wir in der Ortsrechtsübersicht der Stadt geprüft, die nur diese Lesefassung führt, sowie in ihrer Anmerkung, die alle zehn Änderungssatzungen seit 2015 einzeln mit Beschlussdatum, Bekanntmachung und Inkrafttreten aufzählt, und im Ratsinformationssystem der Stadt. Die letzte ist die 10. Änderungssatzung vom 18.12.2025. Eine elfte gibt es nicht; Nettetal beschließt die Änderung jedes Jahr im Dezember.
  • Das pflegefreie Wahlgrab nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung führen wir als pflegefrei, obwohl die Satzung dort den Unterhaltungssatz der Paragrafen 14 und 15 nicht wiederholt. Dafür sprechen drei Stellen: Paragraf 17 Absatz 1 stellt es als eigene Grabart neben das pflegereduzierte Wahlgrab, bei dem die Stadt ausdrücklich zwei Drittel der Fläche pflegt; Paragraf 24 Absatz 3 verbietet bei pflegefreien Grabformen Einfassungen, weil sie die Pflege der Grabstätten behindern; und der Aufschlag von 573 Euro auf das Wahlgrab in sonstiger Lage entspricht der Größenordnung des Aufschlags von 358 Euro beim pflegefreien Reihengrab. Dagegen spricht, dass Paragraf 17 Absatz 2 und Paragraf 28 Absatz 1 die Pflegepflicht allgemein für Wahlgräber aussprechen, ohne die pflegefreie Form auszunehmen. Auf den günstigsten Preis wirkt sich die Einordnung nicht aus, weil das pflegefreie Reihengrab mit 2.545 Euro deutlich darunter liegt.
  • Das pflegereduzierte Wahlgrab führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung weist die Rasenfläche der Stadt und den oberen Bereich dem Nutzungsberechtigten zu. Das ist derselbe Fall wie das Rasengrab mit Beet in Kiel.
  • Die Urnenstele führen wir nicht als pflegefrei. Die Friedhofssatzung sagt in Paragraf 19 nichts über die Pflege, und die Sätze aus den Paragrafen 14 und 15 gelten ausdrücklich nur für Reihengräber. Schweigen ist kein Beleg.
  • Der Gebührentarif nennt bei den Verlängerungen keine Einheit. Dass es sich um einen Satz je Jahr handelt, folgt aus Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung, wonach alle Verlängerungen für volle Jahre erteilt werden, und aus der Rechnung: 110 Euro mal 25 Jahre ergeben exakt die 2.750 Euro des pflegefreien Wahlgrabs, bei den übrigen Positionen liegt das Ergebnis nahe am Erwerbspreis.
  • Die Gebühr für Grabpflege vor Ablauf der Ruhezeit von 155 Euro je Jahr und Stelle in Abschnitt VI ist kein Zuschlag auf jedes Grab. Sie greift nach Paragraf 28 Absatz 1 der Friedhofssatzung, wenn eine Grabstätte trotz Aufforderung nicht hergerichtet oder gepflegt wird und die Friedhofsverwaltung die Pflege bis zum Ablauf der Ruhezeit übernimmt. Wir rechnen sie deshalb keiner Grabart zu.
  • Wir setzen bei den Wahlgräbern durchgehend den Satz für die flache Bestattung von 971 Euro an. Die tiefe Bestattung kostet nach Abschnitt II 1.147 Euro; das Wahlgrab kann nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Särge übereinander aufnehmen.
  • Doppelreihengräber werden nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung nicht mehr angeboten. Der Gebührentarif führt für sie zwar noch eine Bestattungsgebühr von 706 Euro, aber keine Nutzungsgebühr mehr. Wir führen sie deshalb nicht als Grabart.
  • Für die Grabstelle im Aschenbeisetzungsfeld nennt Paragraf 20 der Friedhofssatzung keine eigene Nutzungszeit. Wir setzen die Ruhezeit für Aschen von 25 Jahren nach Paragraf 10 Absatz 1 an. Eine Verlängerung sieht weder die Friedhofssatzung noch der Gebührentarif vor.
  • Ein einzelner Preis für eine Urne steht bei Urnenwahlgrab und Urnenstele nicht im Tarif. Beide nehmen nach den Paragrafen 18 und 19 der Friedhofssatzung zwei Urnen auf; die Nutzungsgebühr gilt für die ganze Stelle, die Bestattungsgebühr fällt je Beisetzung an.
  • Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 6 Absatz 1 der Gebührensatzung werden sie nach den entstandenen Kosten berechnet, ebenso jede andere nicht aufgeführte Sonderleistung. Für Bestattungen außerhalb der Dienstzeiten kommt nach Absatz 2 ein Zuschlag in Höhe der angefallenen Personalkosten hinzu.
  • Eine Abräumgebühr nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Über das Abräumen von Reihengräbern entscheidet nach Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung die Friedhofsverwaltung.

Friedhöfe in Nettetal und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.