Deggendorf · Bayern · AGS 09271119
Friedhofsgebühren in Deggendorf, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht IV-93, vom 04.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Deggendorf Nr. 13 vom 12.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, ersetzt die Gebührensatzung vom 21.12.2021. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Deggendorf und nicht für einzelne. Träger ist Große Kreisstadt Deggendorf, Friedhofsverwaltung im Standesamt.
- 342,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 5.159,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 21
- Grabarten in der Satzung
- 16 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung auf den Friedhöfen I bis VII
Anonyme Grabstätte, mit Beisetzung
Sechsfachgrab oder Sechsfachgruft, mit Beisetzung
Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Deggendorf kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
11 Grabarten für die Erdbestattung in Deggendorf
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelgrab oder EinzelgruftDas günstigste Erdgrab in Deggendorf. Die Grabnutzungsgebühr beträgt 48 Euro je Jahr, für die sechzehn Jahre Ruhefrist der Friedhöfe I bis VII und Rettenbach also 768 Euro. Auf den Friedhöfen VI und VII sind es 62 Euro je Jahr. Dieselbe Ziffer gilt für die Einzelgruft, dort kostet die Beisetzung eines Sarges nach Paragraf 5 Nummer 4 Buchstabe a jedoch 247 statt 711 Euro. | 768,00 € | 711,00 € | 1.479,00 € | 16 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe a |
| Doppelgrab oder DoppelgruftDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte. Grabnutzungsgebühr 96 Euro je Jahr, auf den Friedhöfen VI und VII 124 Euro je Jahr. | 1.536,00 € | 711,00 € | 2.247,00 € | 16 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe b |
| Dreifachgrab oder DreifachgruftDer Betrag gilt für die ganze dreistellige Grabstätte. Grabnutzungsgebühr 144 Euro je Jahr, auf den Friedhöfen VI und VII 186 Euro je Jahr. | 2.304,00 € | 711,00 € | 3.015,00 € | 16 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe c |
| Vierfachgrab oder VierfachgruftDer Betrag gilt für die ganze vierstellige Grabstätte. Grabnutzungsgebühr 200 Euro je Jahr, auf den Friedhöfen VI und VII 248 Euro je Jahr. | 3.200,00 € | 711,00 € | 3.911,00 € | 16 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe d |
| Fünffachgrab oder FünffachgruftDer Betrag gilt für die ganze fünfstellige Grabstätte. Grabnutzungsgebühr 232 Euro je Jahr. Für diese Größe nennt der Tarif keinen abweichenden Satz für die Friedhöfe VI und VII. | 3.712,00 € | 711,00 € | 4.423,00 € | 16 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe e |
| Sechsfachgrab oder SechsfachgruftDer Betrag gilt für die ganze sechsstellige Grabstätte. Grabnutzungsgebühr 278 Euro je Jahr, auf den Friedhöfen VI und VII 372 Euro je Jahr. | 4.448,00 € | 711,00 € | 5.159,00 € | 16 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe f |
| EinzelwandgrabGrabnutzungsgebühr 62 Euro je Jahr. In Wandgrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung Erdbeisetzungen von Leichen und Urnen möglich, je Grabstelle zwei Leichen und zusätzlich bis zu fünf Urnen. | 992,00 € | 711,00 € | 1.703,00 € | 16 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe g |
| DoppelwandgrabDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Wandgrabstätte. Grabnutzungsgebühr 124 Euro je Jahr. | 1.984,00 € | 711,00 € | 2.695,00 € | 16 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe h |
| DreifachwandgrabDer Betrag gilt für die ganze dreistellige Wandgrabstätte. Grabnutzungsgebühr 186 Euro je Jahr. | 2.976,00 € | 711,00 € | 3.687,00 € | 16 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe i |
| VierfachwandgrabDer Betrag gilt für die ganze vierstellige Wandgrabstätte. Grabnutzungsgebühr 248 Euro je Jahr. | 3.968,00 € | 711,00 € | 4.679,00 € | 16 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe j |
| Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrGrabnutzungsgebühr 38 Euro je Jahr, für die sechs Jahre Ruhefrist des Paragrafen 6 Absatz 1 Nummer 5 der Friedhofssatzung also 228 Euro. Kindergräber sind nach Paragraf 14 Absatz 8 der Friedhofssatzung nur zur Bestattung von Kindern bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres zulässig. Die Bestattungsgebühr des Paragrafen 5 Nummer 1 Buchstabe b gilt für Kindergrabstätten bis zehn Jahre und beträgt 247 Euro. | 228,00 € | 247,00 € | 475,00 € | 6 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe k |
10 Grabarten für die Urne in Deggendorf
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Deggendorf. Grabnutzungsgebühr 54 Euro je Jahr, für die zehn Jahre Ruhefrist also 540 Euro. In einem Urnengrab können nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. | 540,00 € | 293,00 € | 833,00 € | 10 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe l |
| Urnengrab mit Stele, viertel AnteilIn einem Urnengrab mit Stele können nach Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung bis zu acht Urnen beigesetzt werden, das Nutzungsrecht ist anteilig zu erwerben, der kleinste Anteil ist ein Viertel. Grabnutzungsgebühr 68 Euro je Jahr. Die Rasenfläche bei den Stelen pflegt nach Paragraf 22 Absatz 8 der Friedhofssatzung die Stadt, Anpflanzungen und Ausschmückungen sind dort nicht gestattet. | 680,00 € | 293,00 € | 973,00 € | 10 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe m |
| Urnengrab mit Stele, halber AnteilGrabnutzungsgebühr 137 Euro je Jahr. Die Rasenfläche bei den Stelen pflegt nach Paragraf 22 Absatz 8 der Friedhofssatzung die Stadt. | 1.370,00 € | 293,00 € | 1.663,00 € | 10 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe n |
| Urnengrab mit Stele, ganzer AnteilDer ganze Anteil umfasst acht Urnenplätze. Grabnutzungsgebühr 273 Euro je Jahr. Die Rasenfläche bei den Stelen pflegt nach Paragraf 22 Absatz 8 der Friedhofssatzung die Stadt. | 2.730,00 € | 293,00 € | 3.023,00 € | 10 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe o |
| Urnennische für zwei UrnenGrabnutzungsgebühr 63 Euro je Jahr. Die Beisetzung in einer Urnennische kostet nach Paragraf 5 Nummer 3 Buchstabe b 247 Euro. Die Abdeckplatte ist nach Paragraf 21 Absatz 5 der Friedhofssatzung bei der Stadt zu beziehen; einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht. | 630,00 € | 247,00 € | 877,00 € | 10 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe p |
| Urnennische für drei UrnenNischen für drei Urnen gibt es nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur im Friedhof VI. Grabnutzungsgebühr 66 Euro je Jahr. | 660,00 € | 247,00 € | 907,00 € | 10 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe q |
| Urnengemeinschaftsgrabstätte unter einem BaumUnter einem Baum können nach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung höchstens acht Urnen beigesetzt werden; die Grabplätze werden einzeln vergeben, weil es sich um eine Urnengemeinschaftsgrabstätte handelt. Grabnutzungsgebühr 64 Euro je Jahr. Die Rasenfläche bei den Urnengemeinschaftsgrabstätten pflegt nach Paragraf 22 Absatz 8 der Friedhofssatzung die Stadt, und auch an den Bäumen dürfen keine Gegenstände befestigt werden. | 640,00 € | 293,00 € | 933,00 € | 10 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe r |
| WiesengrabIn Wiesengräbern wird nach Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung nur eine Urne je Platte aufgenommen; die Grabplatte ist nach Paragraf 21 Absatz 7 bei der Stadt zu beziehen. Grabnutzungsgebühr 64 Euro je Jahr. Die Rasenfläche bei den Wiesengräbern pflegt nach Paragraf 22 Absatz 8 die Stadt, Anpflanzungen und Ausschmückungen sind dort nicht gestattet. | 640,00 € | 293,00 € | 933,00 € | 10 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe s |
| UrnengemeinschaftsgrabGrabnutzungsgebühr 64 Euro je Jahr. Die Rasenfläche bei den Urnengemeinschaftsgrabstätten pflegt nach Paragraf 22 Absatz 8 der Friedhofssatzung die Stadt. Das Schild an der Urnengemeinschaftsgrabstätte beschafft die Stadt nach Paragraf 21 Absatz 6 auf Kosten des Nutzungsberechtigten; einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht. | 640,00 € | 293,00 € | 933,00 € | 10 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe t |
| Anonyme GrabstätteDas mit Abstand günstigste Grab in Deggendorf und das einzige pflegefreie unter 500 Euro. Die Stadt hält nach Paragraf 11 Absatz 4 der Friedhofssatzung eine Sammelgrabstätte für anonyme Bestattungen vor; an ihr kann kein Nutzungsrecht begründet werden, es gibt also auch keine Einzelgrabstelle zu pflegen und keine Verlängerung. Grabnutzungsgebühr 17 Euro je Jahr, Beisetzung 172 Euro nach Paragraf 5 Nummer 3 Buchstabe c. | 170,00 € | 172,00 € | 342,00 € | 10 J. | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe u |
28 weitere Gebühren in der Satzung von Deggendorf
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattungsgebühr für eine Erwachsenengrabstätte einschließlich Ausheben und Verfüllen des Grabes, erstem Erdhügel, Beisetzung und Trägern | 711,00 € | Paragraf 5 Nummer 1 Buchstabe a |
| Bestattungsgebühr für eine Kindergrabstätte bis zehn Jahre | 247,00 € | Paragraf 5 Nummer 1 Buchstabe b |
| Zuschlag bei einer Übergröße des Sarges über 0,7 mal 2 Meter | 56,00 € | Paragraf 5 Nummer 1 Buchstabe c |
| Zuschlag bei einer Bestattung im Leichentuch ohne Sarg | 26,00 € | Paragraf 5 Nummer 1 Buchstabe d |
| Tieferlegen der Grabsohle | 186,00 € | Paragraf 5 Nummer 2 |
| Beisetzung einer Urne in die Erde | 293,00 € | Paragraf 5 Nummer 3 Buchstabe a |
| Zuschlag für Urnen über 25 Zentimeter Durchmesser | 46,00 € | Paragraf 5 Nummer 3 Buchstabe a |
| Beisetzung einer Urne in einer Urnennische | 247,00 € | Paragraf 5 Nummer 3 Buchstabe b |
| Beisetzung einer Urne in der anonymen Grabstätte | 172,00 € | Paragraf 5 Nummer 3 Buchstabe c |
| Beisetzung eines Sarges in einer Gruft | 247,00 € | Paragraf 5 Nummer 4 Buchstabe a |
| Beisetzung einer Urne in einer Gruft | 214,00 € | Paragraf 5 Nummer 4 Buchstabe b |
| Benutzung der Aussegnungshalle | 105,00 € | Paragraf 6 Nummer 4 |
| Graberwerbsgebühr | 45,00 € | Paragraf 6 Nummer 6 |
| Grabnutzungsgebühr je Jahr für ein Einzelgrab oder eine Einzelgruft auf den Friedhöfen VI und VII | 62,00 € | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe a |
| Grabnutzungsgebühr je Jahr für ein Doppelgrab oder eine Doppelgruft auf den Friedhöfen VI und VII | 124,00 € | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe b |
| Grabnutzungsgebühr je Jahr für ein Dreifachgrab oder eine Dreifachgruft auf den Friedhöfen VI und VII | 186,00 € | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe c |
| Grabnutzungsgebühr je Jahr für ein Vierfachgrab oder eine Vierfachgruft auf den Friedhöfen VI und VII | 248,00 € | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe d |
| Grabnutzungsgebühr je Jahr für ein Sechsfachgrab oder eine Sechsfachgruft auf den Friedhöfen VI und VII | 372,00 € | Paragraf 4 Nummer 1 Buchstabe f |
| Ausbettung einer Urne aus der Erde | 177,00 € | Paragraf 5 Nummer 5 Buchstabe a |
| Ausbettung einer Urne aus einer Urnennische | 130,00 € | Paragraf 5 Nummer 5 Buchstabe b |
| Ausgrabung von Leichen, Leichenresten oder Gebeinen | 432,00 € | Paragraf 5 Nummer 6 |
| Umbettung einer Urne, eines Sarges oder von Leichen, Leichenresten oder Gebeinen innerhalb des Friedhofes | neben den Ausbettungsgebühren fallen zusätzlich die Bestattungsgebühren nach Paragraf 5 Nummer 1 bis 4 an | Paragraf 5 Nummer 7 |
| Beisetzung von Totgeburten und Sternenkindern in der dafür vorgesehenen Sammelgrabstätte | gebührenfrei | Paragraf 5 Nummer 8 |
| Überwachungstätigkeit des städtischen Leichenwärters im Krankenhaus | 90,00 € | Paragraf 6 Nummer 1 |
| Benutzung des Aufbahrungsraumes im Leichenhaus je angefangenem Tag | 94,00 € | Paragraf 6 Nummer 2 |
| Benutzung des Kühlraumes je angefangenem Tag | 49,00 € | Paragraf 6 Nummer 3 |
| Transport und Entsorgung des Grabschmucks je Kranz oder Schale | 8,00 € | Paragraf 6 Nummer 5 |
| Ermäßigung der Gebühren nach Paragraf 6 Nummer 1 bis 4 | für Kinderleichen bis zum vollendeten 10. Lebensjahr um 50 Prozent, bei Totgeburten um 100 Prozent | Paragraf 6 Nummer 7 |
Was ein Grab in Deggendorf über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
5.639,00 €
Einzelgrab oder Einzelgruft in Deggendorf, über 16 Jahre, das sind 352,44 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Nummer 1 Buchstabe a | 768,00 € |
| BestattungParagraf 5 Nummer 1 Buchstabe a | 711,00 € |
| Grabpflege über 16 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 4.160,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.479,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Deggendorf. Die Grabnutzungsgebühr beträgt 48 Euro je Jahr, für die sechzehn Jahre Ruhefrist der Friedhöfe I bis VII und Rettenbach also 768 Euro. Auf den Friedhöfen VI und VII sind es 62 Euro je Jahr. Dieselbe Ziffer gilt für die Einzelgruft, dort kostet die Beisetzung eines Sarges nach Paragraf 5 Nummer 4 Buchstabe a jedoch 247 statt 711 Euro.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht IV-93, vom 04.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Deggendorf Nr. 13 vom 12.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, ersetzt die Gebührensatzung vom 21.12.2021. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Deggendorf offenlässt
- Alle Grabgebühren des Paragrafen 4 Nummer 1 sind Jahressätze. Wir haben sie mit der Ruhefrist multipliziert, weil Paragraf 4 Nummer 2 die Grabgebühr für die Dauer der Ruhefrist im Voraus erhebt und Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung das Nutzungsrecht erst nach Zahlung der für die volle Ruhefrist entsprechenden Nutzungsgebühr verleiht. Der Jahressatz steht bei jeder Grabart im Hinweis.
- Die Ruhefrist für Erdbestattungen hängt in Deggendorf vom Friedhof ab: sechzehn Jahre auf den Friedhöfen I bis VII und in Rettenbach Alt und Neu, zwölf Jahre in Mietraching, zehn Jahre in Greising. Wir haben mit sechzehn Jahren gerechnet, weil das die Frist der sieben Deggendorfer Stadtfriedhöfe ist. Auf den beiden kleineren Friedhöfen liegt dieselbe Grabart entsprechend niedriger, in Greising bei 480 statt 768 Euro Grabnutzung für das Einzelgrab.
- Auf den Friedhöfen VI und VII verlangt Paragraf 4 Nummer 1 für dieselbe Grabart einen höheren Jahressatz, beim Einzelgrab 62 statt 48 Euro. Wir haben durchweg den niedrigeren Satz gerechnet und die höheren Sätze unter den weiteren Gebühren aufgeführt. Das Einzelgrab kostet dort 992 statt 768 Euro Grabnutzung.
- Die Graberwerbsgebühr von 45 Euro nach Paragraf 6 Nummer 6 fällt bei jedem Erwerb eines Nutzungsrechts an. Sie ist eine Verwaltungsgebühr und steht deshalb unter den weiteren Gebühren, nicht in der Nutzungsgebühr. Wer die Gesamtkosten überschlägt, muss sie hinzurechnen.
- Die Urnennischen führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 22 Absatz 7 der Friedhofssatzung sagt nur, dass die Blumenbeete vor den Urnenmauern von der Stadt angelegt und unterhalten werden und dass das Ausschmücken vor oder an der Urnenmauer nicht gestattet ist. Über die Nische selbst und ihre Abdeckplatte sagt die Satzung nichts, und die Herrichtungs- und Instandhaltungspflicht des Paragrafen 22 Absatz 2 gilt für alle Grabstätten. Anders als bei den Stelen, den Urnengemeinschaftsgrabstätten und den Wiesengräbern fehlt hier der ausdrückliche Satz, dass die Stadt pflegt.
- Für die Beisetzung von Totgeburten und Sternenkindern in der dafür vorgesehenen Sammelgrabstätte fallen nach Paragraf 5 Nummer 8 keine Gebühren an. Paragraf 4 Nummer 1 nennt für diese Sammelgrabstätte keine Grabnutzungsgebühr und die Friedhofssatzung keine eigene Nutzungsdauer. Wir erfassen sie deshalb nicht als Grabart.
- Der Tarif führt Gräber und Grüfte in einer gemeinsamen Ziffer, obwohl die Beisetzung unterschiedlich viel kostet: 711 Euro für die Erdbestattung nach Paragraf 5 Nummer 1 Buchstabe a, aber 247 Euro für einen Sarg und 214 Euro für eine Urne in einer Gruft nach Paragraf 5 Nummer 4. Wir rechnen mit der Erdbestattung, weil sie der Regelfall ist.
- Soll in einem Grabplatz während der Ruhefrist eine zweite Leiche beigesetzt werden, ist nach Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofssatzung schon bei der ersten Belegung eine Tieferlegung vorzunehmen. Sie kostet nach Paragraf 5 Nummer 2 zusätzlich 186 Euro und steckt in keiner unserer Nutzungsgebühren.
- Die Benutzung der Aussegnungshalle kostet 105 Euro und ist in unseren Beisetzungsbeträgen nicht enthalten. Wir führen den schmalsten Satz, also die reine Bestattungsgebühr des Paragrafen 5. Dasselbe gilt für den Aufbahrungsraum mit 94 Euro und den Kühlraum mit 49 Euro je angefangenem Tag.
- Abdeckplatten für Urnennischen, Schriftplatten für Stelen, Grabplatten für Wiesengräber und die Schilder an den Urnengemeinschaftsgrabstätten sind nach Paragraf 21 Absatz 5 bis 7 der Friedhofssatzung bei der Stadt zu beziehen oder werden von ihr auf Kosten des Nutzungsberechtigten beschafft. Einen Betrag dafür nennt die Gebührensatzung nicht.
- Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung mindestens für die Dauer der Ruhefrist und längstens für die Dauer einer doppelten Ruhefrist begründet. Wir setzen die Mindestdauer an, weil Paragraf 13 Absatz 2 die Gebühr an die volle Ruhefrist knüpft. Wer länger erwirbt, zahlt den Jahressatz entsprechend länger.
- Aktualität geprüft am 04.09.2026: Alle 19 Amtsblätter der Jahrgänge 2025 und 2026, von Nr. 1 vom 30.01.2025 bis Nr. 8 vom 24.07.2026, wurden im Volltext auf Friedhof, Bestattung und Grabnutzung durchsucht. Der einzige Treffer ist der Bebauungsplan Nr. 180 Stiller Wald Rusel im Amtsblatt Nr. 4 vom 22.05.2025, mit dem die Stadt einen Naturfriedhof vorbereitet; einen Gebührensatz dafür gibt es noch nicht. Eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung nach dem 04.12.2024 ist nicht ersichtlich.
- Die beiden Satzungen liegen auf anmelden.deggendorf.de und sind von der Ortsrechtsseite über zwei Weiterleitungen unter /formular-pdf/ verlinkt. Suchmaschinen liefern zu denselben Titeln Adressen unter www.deggendorf.de/media/, die mit HTML statt mit einem PDF antworten. Wir haben den Weiterleitungen der Ortsrechtsseite gefolgt.
Friedhöfe in Deggendorf und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 10 Friedhöfe in DeggendorfLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht IV-93 vom 04.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Deggendorf Nr. 13 vom 12.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, ersetzt die Gebührensatzung vom 21.12.2021
- Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Deggendorf, Ortsrecht IV-75, mit den Ruhefristen, den Grabarten und den Pflegeregeln vom 21.12.2021, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Deggendorf Nr. 11 vom 23.12.2021, in Kraft seit 01.01.2022, ersetzt die Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 10.12.1980
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.