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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Erftstadt · Nordrhein-Westfalen · AGS 05362020

Friedhofsgebühren in Erftstadt, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt vom 16.07.2026 mit dem Gebührentarif ab 01.09.2026, bekannt gemacht als Bekanntmachung 48/26 im Amtsblatt der Stadt Erftstadt Nummer 15, 40. Jahrgang, vom 16.07.2026, beschlossen vom Rat am 15.07.2026, in Kraft seit 01.09.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Erftstadt und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Erftstadt, Rechts- und Bauverwaltungsamt, Friedhofsverwaltung.

728,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Kindergrab, Laufzeit 15 Jahre, mit Beisetzung

12.094,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Zweistelliges Wahlgrab im Sondergrabfeld Platanenhain oder Ruhegarten, Laufzeit 25 Jahre, mit Beisetzung

32
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Sargbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr auf den Friedhöfen Lechenich, Bliesheim, Friesheim, Kierdorf und Dirmerzheim

Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026

Was ein Grab in Erftstadt kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Erftstadt führt 32 Grabarten. Die günstigste ist Kindergrab, Laufzeit 15 Jahre mit 728,00 €, die teuerste Zweistelliges Wahlgrab im Sondergrabfeld Platanenhain oder Ruhegarten, Laufzeit 25 Jahre mit 12.094,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt vom 16.07.2026 mit dem Gebührentarif ab 01.09.2026, bekannt gemacht als Bekanntmachung 48/26 im Amtsblatt der Stadt Erftstadt Nummer 15, 40. Jahrgang, vom 16.07.2026, beschlossen vom Rat am 15.07.2026, in Kraft seit 01.09.2026.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

17 Grabarten für die Erdbestattung in Erftstadt

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Kindergrab, Laufzeit 15 JahreFünfzehn Jahre gelten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 auf den Friedhöfen mit zwanzigjähriger Ruhezeit. In den Kinderreihengrabfeldern werden nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten bestattet.273,00 €455,00 €728,00 €15 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 1, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 50
Kindergrab, Laufzeit 25 JahreFünfundzwanzig Jahre gelten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 auf den Friedhöfen Lechenich, Bliesheim, Friesheim, Kierdorf und Dirmerzheim.455,00 €455,00 €910,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 1, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 50
Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr, Laufzeit 20 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Erftstadt. Zwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 die Ruhezeit auf allen Friedhöfen außer Lechenich, Bliesheim, Friesheim, Kierdorf und Dirmerzheim. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16 Absatz 1 nicht möglich.2.180,00 €1.007,00 €3.187,00 €20 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 2, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr, Laufzeit 30 JahreDreißig Jahre gelten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 auf den Friedhöfen Lechenich, Bliesheim, Friesheim, Kierdorf und Dirmerzheim.2.430,00 €1.007,00 €3.437,00 €30 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 3, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Anonymes Reihengrab, Laufzeit 20 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Erftstadt. Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 führt die anonyme Erdreihengrabstätte als eigene Grabart; eine einzelne Grabstelle, die zu pflegen wäre, wird nicht gekennzeichnet.2.680,00 €1.007,00 €3.687,00 €20 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 4, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Anonymes Reihengrab, Laufzeit 30 JahreDreißig Jahre gelten auf den Friedhöfen mit dreißigjähriger Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026.3.180,00 €1.007,00 €4.187,00 €30 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 5, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Reihengrab im Sondergrabfeld Platanenhain oder Ruhegarten, Laufzeit 20 JahreParagraf 15 Absatz 2 Buchstabe i der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 führt Sarggräber als Reihen- und Wahlgräber in Sondergrabfeldern wie Platanenhain und Ruhegarten. Paragraf 20 Satz 1 bestimmt für die pflegefreien Grabstätten, dazu zählen ausdrücklich auch Grabfelder für Erdbestattungen, dass Bepflanzung und Gestaltung ausschließlich der Friedhofsträgerin obliegen. Der Aufpreis gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab ist nach Paragraf 1 Absatz 3 der Gebührensatzung genau diese Pflege.4.680,00 €1.007,00 €5.687,00 €20 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 6, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Halbanonymes Reihengrab im Sondergrabfeld, Laufzeit 30 JahreDer Tarif nennt diese Grabart halbanonym, die Friedhofssatzung verwendet das Wort nicht. Sie liegt im Sondergrabfeld, für das Paragraf 20 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 die Bepflanzung und Gestaltung ausschließlich der Friedhofsträgerin zuweist. Die Laufzeit von 30 Jahren zeigt, dass es sich um ein Sarggrab handelt; Urnen ruhen nach Paragraf 11 Absatz 2 überall nur 20 Jahre.3.930,00 €1.007,00 €4.937,00 €30 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 14, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Einstelliges Erdwahlgrab, Laufzeit 25 JahreWahlgräber haben nach Paragraf 3 Absatz 3 der Gebührensatzung bei Erstverkauf eine fünf Jahre höhere Laufzeit als Reihengräber. Die Verlängerung kostet nach laufender Nummer 32 je Monat 11,30 Euro, der Wiedererwerb je Jahr 135,60 Euro.3.385,00 €1.007,00 €4.392,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 15, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Einstelliges Erdwahlgrab, Laufzeit 35 JahreFünfunddreißig Jahre gelten auf den Friedhöfen mit dreißigjähriger Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026.4.066,00 €1.007,00 €5.073,00 €35 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 16, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Zweistelliges Erdwahlgrab, Laufzeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach laufender Nummer 33 je Monat 18,70 Euro.5.600,00 €1.007,00 €6.607,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 17, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Zweistelliges Erdwahlgrab, Laufzeit 35 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte.7.167,00 €1.007,00 €8.174,00 €35 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 18, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Dreistelliges Erdwahlgrab, Laufzeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte dreistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach laufender Nummer 34 je Monat 26,10 Euro.7.815,00 €1.007,00 €8.822,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 19, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Dreistelliges Erdwahlgrab, Laufzeit 35 JahreDer Betrag gilt für die gesamte dreistellige Grabstätte.10.269,00 €1.007,00 €11.276,00 €35 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 20, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Einstelliges Wahlgrab im Sondergrabfeld Platanenhain oder Ruhegarten, Laufzeit 25 JahreParagraf 15 Absatz 2 Buchstabe i der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 führt Sarggräber als Reihen- und Wahlgräber in Sondergrabfeldern wie Platanenhain und Ruhegarten. Paragraf 20 Satz 1 weist Bepflanzung und Gestaltung der pflegefreien Grabfelder, ausdrücklich auch derer für Erdbestattungen, ausschließlich der Friedhofsträgerin zu.5.770,00 €1.007,00 €6.777,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 29, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Zweistelliges Wahlgrab im Sondergrabfeld Platanenhain oder Ruhegarten, Laufzeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte und ist die teuerste Position des Tarifs. Die Verlängerung kostet nach laufender Nummer 48 je Monat 36,96 Euro.11.087,00 €1.007,00 €12.094,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 30, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51
Halbanonymes Wahlgrab im Sondergrabfeld, Laufzeit 35 JahreDer Tarif nennt diese Grabart halbanonym, die Friedhofssatzung verwendet das Wort nicht. Sie liegt im Sondergrabfeld, für das Paragraf 20 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 die Bepflanzung und Gestaltung ausschließlich der Friedhofsträgerin zuweist. Die Laufzeit von 35 Jahren weist sie als Sarggrab aus, denn Urnenwahlgräber laufen in Erftstadt 25 Jahre.4.543,00 €1.007,00 €5.550,00 €35 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 31, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51

15 Grabarten für die Urne in Erftstadt

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrab, Laufzeit 20 JahreDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Erftstadt. Die Ruhezeit für Urnen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 überall 20 Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 19 Absatz 2 nicht möglich.1.908,00 €337,00 €2.245,00 €20 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 7, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Urnenreihengrab Mensch und Tier, Laufzeit 20 JahreIn dieser Grabart darf die Asche eines Haustiers beigesetzt werden. Die Tierbeilegung selbst rechnet die Stadt nach Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung nicht als Gebühr ab, sondern als privatrechtliches Entgelt in Höhe des tatsächlichen Fremdaufwandes zuzüglich zehn Prozent Verwaltungskosten.1.908,00 €337,00 €2.245,00 €20 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 8, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Anonymes Urnenreihengrab, Laufzeit 20 JahreDas günstigste pflegefreie Grab in Erftstadt und zugleich günstiger als das gewöhnliche Urnenreihengrab. Nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 erfolgt die Beisetzung der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Meter; eine gekennzeichnete Einzelgrabstelle gibt es nicht.1.794,00 €337,00 €2.131,00 €20 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 9, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Urnenreihengrab an der Stele, Laufzeit 20 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe c der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 werden diese Gräber von der Friedhofsträgerin angelegt und ausschließlich von dieser gepflegt und unterhalten. Die Namenstafel an der gemeinschaftlichen Gedenkstele bezahlt der Nutzungsberechtigte, angebracht wird sie von der Friedhofsträgerin.1.967,00 €337,00 €2.304,00 €20 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 10, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Urnenreihengrab Baum, Laufzeit 20 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe d der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 pflanzt und pflegt die Friedhofsträgerin die Bäume, und Unterhaltung und Pflege der Rasenflächen obliegen ihr ebenfalls. Die Namenstafel aus Nero Impala beschafft der Nutzungsberechtigte selbst.1.967,00 €337,00 €2.304,00 €20 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 11, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Urnenreihengrab im Sondergrabfeld Platanenhain oder Ruhegarten, Laufzeit 20 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 werden die Urnengräber in Gemeinschaftsgrabfeldern von der Friedhofsträgerin angelegt und ausschließlich von dieser gepflegt und unterhalten.2.447,00 €337,00 €2.784,00 €20 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 12, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Urnenreihengrab Rasen, Laufzeit 20 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 erfolgt die Grünflächen- und Rasenpflege durch die Friedhofsträgerin, und eine gesonderte Pflegegebühr wird dafür nicht erhoben. Der bodenbündige Liegestein aus Granit ist vorgeschrieben und vom Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten verlegen zu lassen.1.919,00 €337,00 €2.256,00 €20 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 13, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Zweistelliges Urnenwahlgrab Rasen, Laufzeit 25 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 erfolgt die Grünflächen- und Rasenpflege durch die Friedhofsträgerin, eine gesonderte Pflegegebühr wird dafür nicht erhoben. Der Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte.2.277,00 €337,00 €2.614,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 21, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Zweistelliges Urnenwahlgrab, Laufzeit 25 JahreIn einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach laufender Nummer 39 je Monat 7,50 Euro.2.249,00 €337,00 €2.586,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 22, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Zweistelliges Urnenwahlgrab Mensch und Tier, Laufzeit 25 JahreDie Tierbeilegung rechnet die Stadt nach Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung als privatrechtliches Entgelt ab, nicht als Gebühr.2.249,00 €337,00 €2.586,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 23, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Zweistelliges Urnenwahlgrab im Sondergrabfeld Platanenhain oder Ruhegarten, Laufzeit 25 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 werden die Urnengräber in Gemeinschaftsgrabfeldern von der Friedhofsträgerin angelegt und ausschließlich von dieser gepflegt und unterhalten.3.385,00 €337,00 €3.722,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 24, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Zweistelliges Urnenwahlgrab Baum, Laufzeit 25 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe e der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 pflanzt und pflegt die Friedhofsträgerin die Bäume; Unterhaltung und Pflege der Rasenflächen obliegen ihr ebenfalls.2.533,00 €337,00 €2.870,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 25, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Zweistelliges Urnenwahlgrab Gemeinschaftsfamilienbaum, Laufzeit 25 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe f der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 obliegen die Pflanzung und Pflege der Bäume sowie die gärtnerisch aufwertende Bepflanzung des Grabfeldes ausschließlich der Friedhofsträgerin. Die Beisetzung erfolgt in einer Erdröhre im Baumwurzelbereich.2.794,00 €337,00 €3.131,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 26, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Vierstelliges Urnenwahlgrab Gemeinschaftsfamilienbaum, Laufzeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte vierstellige Erdröhre. Die Pflege obliegt nach Paragraf 20 Buchstabe f der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 ausschließlich der Friedhofsträgerin.3.072,00 €337,00 €3.409,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 27, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53
Sechsstelliges Urnenwahlgrab Einzelfamilienbaum, Laufzeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte sechsstellige Grabstätte an einem selbst ausgesuchten Baum. Nach Paragraf 20 Buchstabe g der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 werden die Bäume ausschließlich von der Friedhofsträgerin gepflanzt und gepflegt. Innerhalb der Baumscheibe darf der Nutzungsberechtigte zusätzlich selbst gestalten und pflegen; das ist ausdrücklich freigestellt.7.202,00 €337,00 €7.539,00 €25 J.Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 28, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53

46 weitere Gebühren in der Satzung von Erftstadt

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung bis zum 5. Lebensjahr455,00 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II laufende Nummer 50
Erdbestattung ab dem 5. Lebensjahr1.007,00 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II laufende Nummer 51
Tiefenbestattung1.223,00 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II laufende Nummer 52
Urnenbestattung337,00 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II laufende Nummer 53
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem einstelligen Erdwahlgrab, je Monat11,30 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 32
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Erdwahlgrab, je Monat18,70 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 33
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem dreistelligen Erdwahlgrab, je Monat26,10 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 34
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem vierstelligen Erdwahlgrab, je Monat33,40 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 35
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem fünfstelligen Erdwahlgrab, je Monat40,80 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 36
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem sechsstelligen Erdwahlgrab, je Monat48,20 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 37
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Rasen, je Monat7,59 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 38
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab, je Monat7,50 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 39
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Mensch und Tier, je Monat7,50 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 40
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Platanenhain und Ruhegarten, je Monat11,28 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 41
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem vierstelligen Urnenwahlgrab, je Monat8,00 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 42
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Baum, je Monat8,44 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 43
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Gemeinschaftsfamilienbaum, je Monat9,31 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 44
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem vierstelligen Urnenwahlgrab Gemeinschaftsfamilienbaum, je Monat10,24 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 45
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem sechsstelligen Urnenwahlgrab Einzelfamilienbaum, je Monat24,00 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 46
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem einstelligen Wahlgrab Platanenhain und Ruhegarten, je Monat19,23 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 47
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Wahlgrab Platanenhain und Ruhegarten, je Monat36,96 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 48
Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem halbanonymen Wahlgrab im Sondergrabfeld, je Monat10,82 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 49
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem einstelligen Erdwahlgrab, je Jahr135,60 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 32
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Erdwahlgrab, je Jahr224,40 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 33
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem dreistelligen Erdwahlgrab, je Jahr313,20 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 34
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem vierstelligen Erdwahlgrab, je Jahr400,80 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 35
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem fünfstelligen Erdwahlgrab, je Jahr489,60 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 36
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem sechsstelligen Erdwahlgrab, je Jahr578,40 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 37
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Rasen, je Jahr91,08 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 38
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab, je Jahr90,00 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 39
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Mensch und Tier, je Jahr90,00 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 40
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Platanenhain und Ruhegarten, je Jahr135,40 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 41
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem vierstelligen Urnenwahlgrab, je Jahr96,00 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 42
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Baum, je Jahr101,32 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 43
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Gemeinschaftsfamilienbaum, je Jahr111,76 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 44
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem vierstelligen Urnenwahlgrab Gemeinschaftsfamilienbaum, je Jahr122,88 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 45
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem sechsstelligen Urnenwahlgrab Einzelfamilienbaum, je Jahr288,04 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 46
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem einstelligen Wahlgrab Platanenhain und Ruhegarten, je Jahr230,80 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 47
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Wahlgrab Platanenhain und Ruhegarten, je Jahr443,48 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 48
Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem halbanonymen Wahlgrab im Sondergrabfeld, je Jahr129,80 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 49
Benutzung der Trauerhalle, je Benutzung271,00 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt III laufende Nummer 54
Pflegeaufwand als Ablösegebühr bei vorzeitiger Rückgabe einer Sarggrabstätte, je Jahr und Stelle40,00 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt IV laufende Nummer 55
Pflegeaufwand als Ablösegebühr bei vorzeitiger Rückgabe einer Urnengrabstätte, je Jahr20,00 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt IV laufende Nummer 56
Grabmalgenehmigung35,00 €Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt IV laufende Nummer 57
Umbettung, Tieferbettung und Beilegung einer Tierurnetatsächlicher Fremdaufwand einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich 10 Prozent VerwaltungskostenzuschlagParagraf 1 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung
Sonstige Verwaltungsleistungen in Friedhofsangelegenheitenim Einzelfall nach der Verwaltungsgebührensatzung festzulegenGebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt V laufende Nummer 58
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt vom 16.07.2026 mit dem Gebührentarif ab 01.09.2026, bekannt gemacht als Bekanntmachung 48/26 im Amtsblatt der Stadt Erftstadt Nummer 15, 40. Jahrgang, vom 16.07.2026, beschlossen vom Rat am 15.07.2026, in Kraft seit 01.09.2026.

Was ein Grab in Erftstadt über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

4.628,00 €

Kindergrab, Laufzeit 15 Jahre in Erftstadt, über 15 Jahre, das sind 308,53 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 1, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 50273,00 €
BestattungGebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II laufende Nummer 50455,00 €
Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung3.900,00 €
Davon an die Gemeinde728,00 €

Fünfzehn Jahre gelten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 auf den Friedhöfen mit zwanzigjähriger Ruhezeit. In den Kinderreihengrabfeldern werden nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten bestattet.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt vom 16.07.2026 mit dem Gebührentarif ab 01.09.2026, bekannt gemacht als Bekanntmachung 48/26 im Amtsblatt der Stadt Erftstadt Nummer 15, 40. Jahrgang, vom 16.07.2026, beschlossen vom Rat am 15.07.2026, in Kraft seit 01.09.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

15 Fragen, die die Satzung von Erftstadt offenlässt

  • Das Ortsrecht der Stadt Erftstadt führt unter der Nummer 7.4 weiterhin die Friedhofsgebührensatzung vom 08.04.2020 mit dem Tarif ab 01.05.2020 und unter 7.3 die Friedhofssatzung vom 22.12.2020. Beide sind überholt. Wir haben stattdessen die Neufassungen vom 16.07.2026 genommen, die im Amtsblatt Nummer 15 vom 16.07.2026 bekannt gemacht wurden und deren Gebührentarif seit dem 01.09.2026 gilt. Paragraf 6 der neuen Gebührensatzung setzt die Fassung von 2020 ausdrücklich außer Kraft.
  • Gefunden haben wir die geltende Fassung, indem wir alle 254 im Amtsblattarchiv verzeichneten Ausgaben der Jahrgänge 2020 bis 2026 nach dem Wort Friedhofsgebühren durchsucht und die Treffer im Ratsinformationssystem bis zur Beschlussvorlage 31/2026 zurückverfolgt haben. Der Vorgang lief zweimal durch die Gremien: Der Rat verwies ihn am 24.03.2026 an den Fachausschuss zurück und beschloss ihn erst am 15.07.2026 mit 37 gegen 14 Stimmen.
  • Die Preise sind deutlich gestiegen. Zum Vergleich der alte Tarif von 2020: Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr mit 20 Jahren Laufzeit 1.684 statt heute 2.180 Euro, Urnenreihengrab 1.395 statt 1.908 Euro, Erdbestattung eines Erwachsenen 768 statt 1.007 Euro, Urnenbestattung 325 statt 337 Euro. Die Verwaltung begründet das in der Vorlage mit gestiegenen Kosten der beauftragten Pflegefirmen und der Baumpflege.
  • Eine gesonderte Pflegegebühr gibt es in dieser Fassung nicht mehr. Der Tarif von 2020 führte für Platanenhain, Ruhegarten und die Familienbaumgräber eine eigene Spalte mit Pflegegebühren, die zusätzlich zur Grabgebühr anfielen. Paragraf 1 Absatz 3 der neuen Satzung bestimmt stattdessen, dass die Mehrkosten pflegefreier Grabstätten in den Grabnutzungsgebühren enthalten sind. Unsere Nutzungsgebühren sind deshalb der volle Preis.
  • Die Kosten der Grababräumung sind nach Paragraf 1 Absatz 1 der Gebührensatzung bereits in den Grabnutzungsgebühren enthalten. Eine zusätzliche Abräumgebühr am Ende der Ruhezeit fällt nicht an.
  • Die beiden Grabarten, die der Tarif unter den laufenden Nummern 14 und 31 halbanonymes Reihengrab und halbanonymes Wahlgrab im Sondergrabfeld nennt, kennt die Friedhofssatzung unter diesem Namen nicht. Wir ordnen sie den Sondergrabfeldern des Paragrafen 20 zu und führen sie als Erdgräber, weil ihre Laufzeiten von 30 und 35 Jahren nur zu Sargbestattungen passen; Urnen ruhen in Erftstadt nach Paragraf 11 Absatz 2 überall 20 Jahre.
  • Die Sarggräber in den Sondergrabfeldern Platanenhain und Ruhegarten führen wir als pflegefrei, obwohl die Buchstaben a bis g des Paragrafen 20 der Friedhofssatzung nur Urnengräber einzeln beschreiben. Der Beleg steht im ersten Satz desselben Paragrafen: Pflegefreie Grabstätten sind besondere Grabfelder mit Reihen- und Wahlgrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, deren Bepflanzung und Gestaltung ausschließlich der Friedhofsträgerin zukommt und obliegt. Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe i führt die Sarggräber in Sondergrabfeldern als eigene Grabart, und die Fassung von 2020 nannte sie in Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe h noch ausdrücklich pflegefreie Sarggräber.
  • Beim sechsstelligen Urnenwahlgrab Einzelfamilienbaum lässt Paragraf 20 Buchstabe g der Friedhofssatzung innerhalb der Baumscheibe eine eigene Bepflanzung und deren Pflege durch den Nutzungsberechtigten zu. Wir führen die Grabart trotzdem als pflegefrei, weil die Satzung sie selbst so überschreibt, die Bäume ausschließlich von der Friedhofsträgerin gepflanzt und gepflegt werden und die eigene Gestaltung ausdrücklich freigestellt ist.
  • Die Grabarten Mensch und Tier nach den laufenden Nummern 8 und 23 erlauben die Beisetzung einer Tierurne. Der Preis dafür steht nicht im Tarif: Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung rechnet Tierbeilegungen als privatrechtliches Entgelt in Höhe des tatsächlichen Fremdaufwandes zuzüglich zehn Prozent Verwaltungskosten ab.
  • Der Preis für ein mehrstelliges Wahlgrab gilt jeweils für die gesamte Grabstätte, nicht je Grabstelle. Ein Preis je einzelner Stelle steht nicht im Tarif.
  • Die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten ist nach der Beschlussvorlage 31/2026 gebührenfrei, gestützt auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2002. Im Tarif steht dafür keine eigene Position; die Kinderreihengrabfelder nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung nehmen sie mit auf.
  • Für Handschachtung erhebt Paragraf 1 Absatz 1 der Gebührensatzung einen Zuschlag von 25 oder 100 Prozent, bei Tiefenbestattung einen Abschlag von 25 Prozent. Ob eine Handschachtung nötig wird, hängt vom Grab ab; unsere Beträge sind die Tarifsätze ohne diesen Zuschlag.
  • Die Benutzung der Trauerhalle kostet nach laufender Nummer 54 einmalig 271 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
  • Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt auf ihrer Seite nicht. Wir tragen deshalb keine ein und nennen nur die Anschrift und die Rufnummer aus dem Verwaltungsverzeichnis.
  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die von der Stadt verwalteten Friedhöfe in den Stadtteilen Ahrem, Blessem, Bliesheim, Borr, Dirmerzheim, Erp, Friesheim, Gymnich, Herrig, Kierdorf, Lechenich, Liblar und Niederberg. Für die jüdischen Friedhöfe im Stadtgebiet gilt sie nicht.

Friedhöfe in Erftstadt und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.