Erftstadt · Nordrhein-Westfalen · AGS 05362020
Friedhofsgebühren in Erftstadt, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt vom 16.07.2026 mit dem Gebührentarif ab 01.09.2026, bekannt gemacht als Bekanntmachung 48/26 im Amtsblatt der Stadt Erftstadt Nummer 15, 40. Jahrgang, vom 16.07.2026, beschlossen vom Rat am 15.07.2026, in Kraft seit 01.09.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Erftstadt und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Erftstadt, Rechts- und Bauverwaltungsamt, Friedhofsverwaltung.
- 728,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 12.094,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 32
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Sargbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr auf den Friedhöfen Lechenich, Bliesheim, Friesheim, Kierdorf und Dirmerzheim
Kindergrab, Laufzeit 15 Jahre, mit Beisetzung
Zweistelliges Wahlgrab im Sondergrabfeld Platanenhain oder Ruhegarten, Laufzeit 25 Jahre, mit Beisetzung
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026
Was ein Grab in Erftstadt kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
17 Grabarten für die Erdbestattung in Erftstadt
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Kindergrab, Laufzeit 15 JahreFünfzehn Jahre gelten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 auf den Friedhöfen mit zwanzigjähriger Ruhezeit. In den Kinderreihengrabfeldern werden nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten bestattet. | 273,00 € | 455,00 € | 728,00 € | 15 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 1, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 50 |
| Kindergrab, Laufzeit 25 JahreFünfundzwanzig Jahre gelten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 auf den Friedhöfen Lechenich, Bliesheim, Friesheim, Kierdorf und Dirmerzheim. | 455,00 € | 455,00 € | 910,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 1, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 50 |
| Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr, Laufzeit 20 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Erftstadt. Zwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 die Ruhezeit auf allen Friedhöfen außer Lechenich, Bliesheim, Friesheim, Kierdorf und Dirmerzheim. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16 Absatz 1 nicht möglich. | 2.180,00 € | 1.007,00 € | 3.187,00 € | 20 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 2, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr, Laufzeit 30 JahreDreißig Jahre gelten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 auf den Friedhöfen Lechenich, Bliesheim, Friesheim, Kierdorf und Dirmerzheim. | 2.430,00 € | 1.007,00 € | 3.437,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 3, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Anonymes Reihengrab, Laufzeit 20 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Erftstadt. Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 führt die anonyme Erdreihengrabstätte als eigene Grabart; eine einzelne Grabstelle, die zu pflegen wäre, wird nicht gekennzeichnet. | 2.680,00 € | 1.007,00 € | 3.687,00 € | 20 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 4, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Anonymes Reihengrab, Laufzeit 30 JahreDreißig Jahre gelten auf den Friedhöfen mit dreißigjähriger Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026. | 3.180,00 € | 1.007,00 € | 4.187,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 5, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Reihengrab im Sondergrabfeld Platanenhain oder Ruhegarten, Laufzeit 20 JahreParagraf 15 Absatz 2 Buchstabe i der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 führt Sarggräber als Reihen- und Wahlgräber in Sondergrabfeldern wie Platanenhain und Ruhegarten. Paragraf 20 Satz 1 bestimmt für die pflegefreien Grabstätten, dazu zählen ausdrücklich auch Grabfelder für Erdbestattungen, dass Bepflanzung und Gestaltung ausschließlich der Friedhofsträgerin obliegen. Der Aufpreis gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab ist nach Paragraf 1 Absatz 3 der Gebührensatzung genau diese Pflege. | 4.680,00 € | 1.007,00 € | 5.687,00 € | 20 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 6, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Halbanonymes Reihengrab im Sondergrabfeld, Laufzeit 30 JahreDer Tarif nennt diese Grabart halbanonym, die Friedhofssatzung verwendet das Wort nicht. Sie liegt im Sondergrabfeld, für das Paragraf 20 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 die Bepflanzung und Gestaltung ausschließlich der Friedhofsträgerin zuweist. Die Laufzeit von 30 Jahren zeigt, dass es sich um ein Sarggrab handelt; Urnen ruhen nach Paragraf 11 Absatz 2 überall nur 20 Jahre. | 3.930,00 € | 1.007,00 € | 4.937,00 € | 30 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 14, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Einstelliges Erdwahlgrab, Laufzeit 25 JahreWahlgräber haben nach Paragraf 3 Absatz 3 der Gebührensatzung bei Erstverkauf eine fünf Jahre höhere Laufzeit als Reihengräber. Die Verlängerung kostet nach laufender Nummer 32 je Monat 11,30 Euro, der Wiedererwerb je Jahr 135,60 Euro. | 3.385,00 € | 1.007,00 € | 4.392,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 15, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Einstelliges Erdwahlgrab, Laufzeit 35 JahreFünfunddreißig Jahre gelten auf den Friedhöfen mit dreißigjähriger Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026. | 4.066,00 € | 1.007,00 € | 5.073,00 € | 35 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 16, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Zweistelliges Erdwahlgrab, Laufzeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach laufender Nummer 33 je Monat 18,70 Euro. | 5.600,00 € | 1.007,00 € | 6.607,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 17, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Zweistelliges Erdwahlgrab, Laufzeit 35 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. | 7.167,00 € | 1.007,00 € | 8.174,00 € | 35 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 18, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Dreistelliges Erdwahlgrab, Laufzeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte dreistellige Grabstätte. Die Verlängerung kostet nach laufender Nummer 34 je Monat 26,10 Euro. | 7.815,00 € | 1.007,00 € | 8.822,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 19, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Dreistelliges Erdwahlgrab, Laufzeit 35 JahreDer Betrag gilt für die gesamte dreistellige Grabstätte. | 10.269,00 € | 1.007,00 € | 11.276,00 € | 35 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 20, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Einstelliges Wahlgrab im Sondergrabfeld Platanenhain oder Ruhegarten, Laufzeit 25 JahreParagraf 15 Absatz 2 Buchstabe i der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 führt Sarggräber als Reihen- und Wahlgräber in Sondergrabfeldern wie Platanenhain und Ruhegarten. Paragraf 20 Satz 1 weist Bepflanzung und Gestaltung der pflegefreien Grabfelder, ausdrücklich auch derer für Erdbestattungen, ausschließlich der Friedhofsträgerin zu. | 5.770,00 € | 1.007,00 € | 6.777,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 29, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Zweistelliges Wahlgrab im Sondergrabfeld Platanenhain oder Ruhegarten, Laufzeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte und ist die teuerste Position des Tarifs. Die Verlängerung kostet nach laufender Nummer 48 je Monat 36,96 Euro. | 11.087,00 € | 1.007,00 € | 12.094,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 30, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Halbanonymes Wahlgrab im Sondergrabfeld, Laufzeit 35 JahreDer Tarif nennt diese Grabart halbanonym, die Friedhofssatzung verwendet das Wort nicht. Sie liegt im Sondergrabfeld, für das Paragraf 20 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 die Bepflanzung und Gestaltung ausschließlich der Friedhofsträgerin zuweist. Die Laufzeit von 35 Jahren weist sie als Sarggrab aus, denn Urnenwahlgräber laufen in Erftstadt 25 Jahre. | 4.543,00 € | 1.007,00 € | 5.550,00 € | 35 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 31, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 51 |
15 Grabarten für die Urne in Erftstadt
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrab, Laufzeit 20 JahreDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Erftstadt. Die Ruhezeit für Urnen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 überall 20 Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 19 Absatz 2 nicht möglich. | 1.908,00 € | 337,00 € | 2.245,00 € | 20 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 7, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Urnenreihengrab Mensch und Tier, Laufzeit 20 JahreIn dieser Grabart darf die Asche eines Haustiers beigesetzt werden. Die Tierbeilegung selbst rechnet die Stadt nach Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung nicht als Gebühr ab, sondern als privatrechtliches Entgelt in Höhe des tatsächlichen Fremdaufwandes zuzüglich zehn Prozent Verwaltungskosten. | 1.908,00 € | 337,00 € | 2.245,00 € | 20 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 8, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Anonymes Urnenreihengrab, Laufzeit 20 JahreDas günstigste pflegefreie Grab in Erftstadt und zugleich günstiger als das gewöhnliche Urnenreihengrab. Nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 erfolgt die Beisetzung der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Meter; eine gekennzeichnete Einzelgrabstelle gibt es nicht. | 1.794,00 € | 337,00 € | 2.131,00 € | 20 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 9, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Urnenreihengrab an der Stele, Laufzeit 20 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe c der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 werden diese Gräber von der Friedhofsträgerin angelegt und ausschließlich von dieser gepflegt und unterhalten. Die Namenstafel an der gemeinschaftlichen Gedenkstele bezahlt der Nutzungsberechtigte, angebracht wird sie von der Friedhofsträgerin. | 1.967,00 € | 337,00 € | 2.304,00 € | 20 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 10, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Urnenreihengrab Baum, Laufzeit 20 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe d der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 pflanzt und pflegt die Friedhofsträgerin die Bäume, und Unterhaltung und Pflege der Rasenflächen obliegen ihr ebenfalls. Die Namenstafel aus Nero Impala beschafft der Nutzungsberechtigte selbst. | 1.967,00 € | 337,00 € | 2.304,00 € | 20 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 11, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Urnenreihengrab im Sondergrabfeld Platanenhain oder Ruhegarten, Laufzeit 20 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 werden die Urnengräber in Gemeinschaftsgrabfeldern von der Friedhofsträgerin angelegt und ausschließlich von dieser gepflegt und unterhalten. | 2.447,00 € | 337,00 € | 2.784,00 € | 20 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 12, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Urnenreihengrab Rasen, Laufzeit 20 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 erfolgt die Grünflächen- und Rasenpflege durch die Friedhofsträgerin, und eine gesonderte Pflegegebühr wird dafür nicht erhoben. Der bodenbündige Liegestein aus Granit ist vorgeschrieben und vom Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten verlegen zu lassen. | 1.919,00 € | 337,00 € | 2.256,00 € | 20 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 13, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Zweistelliges Urnenwahlgrab Rasen, Laufzeit 25 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 erfolgt die Grünflächen- und Rasenpflege durch die Friedhofsträgerin, eine gesonderte Pflegegebühr wird dafür nicht erhoben. Der Betrag gilt für die gesamte zweistellige Grabstätte. | 2.277,00 € | 337,00 € | 2.614,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 21, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Zweistelliges Urnenwahlgrab, Laufzeit 25 JahreIn einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach laufender Nummer 39 je Monat 7,50 Euro. | 2.249,00 € | 337,00 € | 2.586,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 22, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Zweistelliges Urnenwahlgrab Mensch und Tier, Laufzeit 25 JahreDie Tierbeilegung rechnet die Stadt nach Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung als privatrechtliches Entgelt ab, nicht als Gebühr. | 2.249,00 € | 337,00 € | 2.586,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 23, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Zweistelliges Urnenwahlgrab im Sondergrabfeld Platanenhain oder Ruhegarten, Laufzeit 25 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe b der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 werden die Urnengräber in Gemeinschaftsgrabfeldern von der Friedhofsträgerin angelegt und ausschließlich von dieser gepflegt und unterhalten. | 3.385,00 € | 337,00 € | 3.722,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 24, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Zweistelliges Urnenwahlgrab Baum, Laufzeit 25 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe e der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 pflanzt und pflegt die Friedhofsträgerin die Bäume; Unterhaltung und Pflege der Rasenflächen obliegen ihr ebenfalls. | 2.533,00 € | 337,00 € | 2.870,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 25, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Zweistelliges Urnenwahlgrab Gemeinschaftsfamilienbaum, Laufzeit 25 JahreNach Paragraf 20 Buchstabe f der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 obliegen die Pflanzung und Pflege der Bäume sowie die gärtnerisch aufwertende Bepflanzung des Grabfeldes ausschließlich der Friedhofsträgerin. Die Beisetzung erfolgt in einer Erdröhre im Baumwurzelbereich. | 2.794,00 € | 337,00 € | 3.131,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 26, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Vierstelliges Urnenwahlgrab Gemeinschaftsfamilienbaum, Laufzeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte vierstellige Erdröhre. Die Pflege obliegt nach Paragraf 20 Buchstabe f der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 ausschließlich der Friedhofsträgerin. | 3.072,00 € | 337,00 € | 3.409,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 27, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Sechsstelliges Urnenwahlgrab Einzelfamilienbaum, Laufzeit 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte sechsstellige Grabstätte an einem selbst ausgesuchten Baum. Nach Paragraf 20 Buchstabe g der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 werden die Bäume ausschließlich von der Friedhofsträgerin gepflanzt und gepflegt. Innerhalb der Baumscheibe darf der Nutzungsberechtigte zusätzlich selbst gestalten und pflegen; das ist ausdrücklich freigestellt. | 7.202,00 € | 337,00 € | 7.539,00 € | 25 J. | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 28, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 53 |
46 weitere Gebühren in der Satzung von Erftstadt
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung bis zum 5. Lebensjahr | 455,00 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II laufende Nummer 50 |
| Erdbestattung ab dem 5. Lebensjahr | 1.007,00 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II laufende Nummer 51 |
| Tiefenbestattung | 1.223,00 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II laufende Nummer 52 |
| Urnenbestattung | 337,00 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II laufende Nummer 53 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem einstelligen Erdwahlgrab, je Monat | 11,30 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 32 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Erdwahlgrab, je Monat | 18,70 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 33 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem dreistelligen Erdwahlgrab, je Monat | 26,10 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 34 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem vierstelligen Erdwahlgrab, je Monat | 33,40 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 35 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem fünfstelligen Erdwahlgrab, je Monat | 40,80 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 36 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem sechsstelligen Erdwahlgrab, je Monat | 48,20 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 37 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Rasen, je Monat | 7,59 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 38 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab, je Monat | 7,50 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 39 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Mensch und Tier, je Monat | 7,50 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 40 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Platanenhain und Ruhegarten, je Monat | 11,28 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 41 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem vierstelligen Urnenwahlgrab, je Monat | 8,00 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 42 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Baum, je Monat | 8,44 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 43 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Gemeinschaftsfamilienbaum, je Monat | 9,31 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 44 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem vierstelligen Urnenwahlgrab Gemeinschaftsfamilienbaum, je Monat | 10,24 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 45 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem sechsstelligen Urnenwahlgrab Einzelfamilienbaum, je Monat | 24,00 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 46 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem einstelligen Wahlgrab Platanenhain und Ruhegarten, je Monat | 19,23 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 47 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Wahlgrab Platanenhain und Ruhegarten, je Monat | 36,96 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 48 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem halbanonymen Wahlgrab im Sondergrabfeld, je Monat | 10,82 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 49 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem einstelligen Erdwahlgrab, je Jahr | 135,60 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 32 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Erdwahlgrab, je Jahr | 224,40 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 33 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem dreistelligen Erdwahlgrab, je Jahr | 313,20 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 34 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem vierstelligen Erdwahlgrab, je Jahr | 400,80 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 35 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem fünfstelligen Erdwahlgrab, je Jahr | 489,60 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 36 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem sechsstelligen Erdwahlgrab, je Jahr | 578,40 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 37 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Rasen, je Jahr | 91,08 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 38 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab, je Jahr | 90,00 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 39 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Mensch und Tier, je Jahr | 90,00 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 40 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Platanenhain und Ruhegarten, je Jahr | 135,40 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 41 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem vierstelligen Urnenwahlgrab, je Jahr | 96,00 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 42 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Baum, je Jahr | 101,32 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 43 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Urnenwahlgrab Gemeinschaftsfamilienbaum, je Jahr | 111,76 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 44 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem vierstelligen Urnenwahlgrab Gemeinschaftsfamilienbaum, je Jahr | 122,88 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 45 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem sechsstelligen Urnenwahlgrab Einzelfamilienbaum, je Jahr | 288,04 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 46 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem einstelligen Wahlgrab Platanenhain und Ruhegarten, je Jahr | 230,80 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 47 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem zweistelligen Wahlgrab Platanenhain und Ruhegarten, je Jahr | 443,48 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 48 |
| Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einem halbanonymen Wahlgrab im Sondergrabfeld, je Jahr | 129,80 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 49 |
| Benutzung der Trauerhalle, je Benutzung | 271,00 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt III laufende Nummer 54 |
| Pflegeaufwand als Ablösegebühr bei vorzeitiger Rückgabe einer Sarggrabstätte, je Jahr und Stelle | 40,00 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt IV laufende Nummer 55 |
| Pflegeaufwand als Ablösegebühr bei vorzeitiger Rückgabe einer Urnengrabstätte, je Jahr | 20,00 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt IV laufende Nummer 56 |
| Grabmalgenehmigung | 35,00 € | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt IV laufende Nummer 57 |
| Umbettung, Tieferbettung und Beilegung einer Tierurne | tatsächlicher Fremdaufwand einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich 10 Prozent Verwaltungskostenzuschlag | Paragraf 1 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Sonstige Verwaltungsleistungen in Friedhofsangelegenheiten | im Einzelfall nach der Verwaltungsgebührensatzung festzulegen | Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt V laufende Nummer 58 |
Was ein Grab in Erftstadt über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
4.628,00 €
Kindergrab, Laufzeit 15 Jahre in Erftstadt, über 15 Jahre, das sind 308,53 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I laufende Nummer 1, Beisetzung nach Abschnitt II laufende Nummer 50 | 273,00 € |
| BestattungGebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II laufende Nummer 50 | 455,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 728,00 € |
Fünfzehn Jahre gelten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 16.07.2026 auf den Friedhöfen mit zwanzigjähriger Ruhezeit. In den Kinderreihengrabfeldern werden nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a auch Tot- und Fehlgeburten bestattet.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt vom 16.07.2026 mit dem Gebührentarif ab 01.09.2026, bekannt gemacht als Bekanntmachung 48/26 im Amtsblatt der Stadt Erftstadt Nummer 15, 40. Jahrgang, vom 16.07.2026, beschlossen vom Rat am 15.07.2026, in Kraft seit 01.09.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
15 Fragen, die die Satzung von Erftstadt offenlässt
- Das Ortsrecht der Stadt Erftstadt führt unter der Nummer 7.4 weiterhin die Friedhofsgebührensatzung vom 08.04.2020 mit dem Tarif ab 01.05.2020 und unter 7.3 die Friedhofssatzung vom 22.12.2020. Beide sind überholt. Wir haben stattdessen die Neufassungen vom 16.07.2026 genommen, die im Amtsblatt Nummer 15 vom 16.07.2026 bekannt gemacht wurden und deren Gebührentarif seit dem 01.09.2026 gilt. Paragraf 6 der neuen Gebührensatzung setzt die Fassung von 2020 ausdrücklich außer Kraft.
- Gefunden haben wir die geltende Fassung, indem wir alle 254 im Amtsblattarchiv verzeichneten Ausgaben der Jahrgänge 2020 bis 2026 nach dem Wort Friedhofsgebühren durchsucht und die Treffer im Ratsinformationssystem bis zur Beschlussvorlage 31/2026 zurückverfolgt haben. Der Vorgang lief zweimal durch die Gremien: Der Rat verwies ihn am 24.03.2026 an den Fachausschuss zurück und beschloss ihn erst am 15.07.2026 mit 37 gegen 14 Stimmen.
- Die Preise sind deutlich gestiegen. Zum Vergleich der alte Tarif von 2020: Reihengrab ab dem 5. Lebensjahr mit 20 Jahren Laufzeit 1.684 statt heute 2.180 Euro, Urnenreihengrab 1.395 statt 1.908 Euro, Erdbestattung eines Erwachsenen 768 statt 1.007 Euro, Urnenbestattung 325 statt 337 Euro. Die Verwaltung begründet das in der Vorlage mit gestiegenen Kosten der beauftragten Pflegefirmen und der Baumpflege.
- Eine gesonderte Pflegegebühr gibt es in dieser Fassung nicht mehr. Der Tarif von 2020 führte für Platanenhain, Ruhegarten und die Familienbaumgräber eine eigene Spalte mit Pflegegebühren, die zusätzlich zur Grabgebühr anfielen. Paragraf 1 Absatz 3 der neuen Satzung bestimmt stattdessen, dass die Mehrkosten pflegefreier Grabstätten in den Grabnutzungsgebühren enthalten sind. Unsere Nutzungsgebühren sind deshalb der volle Preis.
- Die Kosten der Grababräumung sind nach Paragraf 1 Absatz 1 der Gebührensatzung bereits in den Grabnutzungsgebühren enthalten. Eine zusätzliche Abräumgebühr am Ende der Ruhezeit fällt nicht an.
- Die beiden Grabarten, die der Tarif unter den laufenden Nummern 14 und 31 halbanonymes Reihengrab und halbanonymes Wahlgrab im Sondergrabfeld nennt, kennt die Friedhofssatzung unter diesem Namen nicht. Wir ordnen sie den Sondergrabfeldern des Paragrafen 20 zu und führen sie als Erdgräber, weil ihre Laufzeiten von 30 und 35 Jahren nur zu Sargbestattungen passen; Urnen ruhen in Erftstadt nach Paragraf 11 Absatz 2 überall 20 Jahre.
- Die Sarggräber in den Sondergrabfeldern Platanenhain und Ruhegarten führen wir als pflegefrei, obwohl die Buchstaben a bis g des Paragrafen 20 der Friedhofssatzung nur Urnengräber einzeln beschreiben. Der Beleg steht im ersten Satz desselben Paragrafen: Pflegefreie Grabstätten sind besondere Grabfelder mit Reihen- und Wahlgrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, deren Bepflanzung und Gestaltung ausschließlich der Friedhofsträgerin zukommt und obliegt. Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe i führt die Sarggräber in Sondergrabfeldern als eigene Grabart, und die Fassung von 2020 nannte sie in Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe h noch ausdrücklich pflegefreie Sarggräber.
- Beim sechsstelligen Urnenwahlgrab Einzelfamilienbaum lässt Paragraf 20 Buchstabe g der Friedhofssatzung innerhalb der Baumscheibe eine eigene Bepflanzung und deren Pflege durch den Nutzungsberechtigten zu. Wir führen die Grabart trotzdem als pflegefrei, weil die Satzung sie selbst so überschreibt, die Bäume ausschließlich von der Friedhofsträgerin gepflanzt und gepflegt werden und die eigene Gestaltung ausdrücklich freigestellt ist.
- Die Grabarten Mensch und Tier nach den laufenden Nummern 8 und 23 erlauben die Beisetzung einer Tierurne. Der Preis dafür steht nicht im Tarif: Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührensatzung rechnet Tierbeilegungen als privatrechtliches Entgelt in Höhe des tatsächlichen Fremdaufwandes zuzüglich zehn Prozent Verwaltungskosten ab.
- Der Preis für ein mehrstelliges Wahlgrab gilt jeweils für die gesamte Grabstätte, nicht je Grabstelle. Ein Preis je einzelner Stelle steht nicht im Tarif.
- Die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten ist nach der Beschlussvorlage 31/2026 gebührenfrei, gestützt auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2002. Im Tarif steht dafür keine eigene Position; die Kinderreihengrabfelder nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung nehmen sie mit auf.
- Für Handschachtung erhebt Paragraf 1 Absatz 1 der Gebührensatzung einen Zuschlag von 25 oder 100 Prozent, bei Tiefenbestattung einen Abschlag von 25 Prozent. Ob eine Handschachtung nötig wird, hängt vom Grab ab; unsere Beträge sind die Tarifsätze ohne diesen Zuschlag.
- Die Benutzung der Trauerhalle kostet nach laufender Nummer 54 einmalig 271 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
- Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt auf ihrer Seite nicht. Wir tragen deshalb keine ein und nennen nur die Anschrift und die Rufnummer aus dem Verwaltungsverzeichnis.
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die von der Stadt verwalteten Friedhöfe in den Stadtteilen Ahrem, Blessem, Bliesheim, Borr, Dirmerzheim, Erp, Friesheim, Gymnich, Herrig, Kierdorf, Lechenich, Liblar und Niederberg. Für die jüdischen Friedhöfe im Stadtgebiet gilt sie nicht.
Friedhöfe in Erftstadt und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 10 Friedhöfe in ErftstadtLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erftstadt vom 16.07.2026 mit dem Gebührentarif ab 01.09.2026, bekannt gemacht als Bekanntmachung 48/26 im Amtsblatt der Stadt Erftstadt Nummer 15, 40. Jahrgang vom 16.07.2026, beschlossen vom Rat am 15.07.2026, in Kraft seit 01.09.2026
- Dieselbe Neufassung als Anlage zur Beschlussvorlage 31/2026 im Ratsinformationssystem der Stadt Erftstadt, wortgleich mit der Bekanntmachung Stand 08.07.2026, beschlossen am 15.07.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Erftstadt vom 16.07.2026, bekannt gemacht als Bekanntmachung 49/26 im selben Amtsblatt, Quelle der Ruhezeiten und der Pflegeregeln nach Paragraf 20 vom 16.07.2026, beschlossen vom Rat am 15.07.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.