Walsrode · Niedersachsen · AGS 03358024
Friedhofsgebühren in Walsrode, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Walsrode (Friedhofsgebührensatzung), beschlossen vom Rat am 17.12.2024, ausgefertigt am 19.12.2024, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2025 Nr. 2 vom 28.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Walsrode und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Walsrode, Friedhofsverwaltung.
- 940,90 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.319,72 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 9
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Leichen
Rasengrabstelle für Urnenbestattung, mit Beisetzung
Rasen- und Baumgrabstelle sowie Sarggemeinschaftsanlage für Sargbestattung, mit Beisetzung
Paragraf 10 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Walsrode kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Walsrode
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstelle für SargbestattungDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Walsrode. Die Grabstelle wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit verliehen; ein Wiedererwerb ist ausdrücklich nicht möglich. Der Tarif führt hier kein Wort Grabpflege, die Pflicht zur Anlage und Pflege bleibt nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. | 1.720,00 € | 699,72 € | 2.419,72 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Rasen- und Baumgrabstelle sowie Sarggemeinschaftsanlage für SargbestattungDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Walsrode. Der Tarif nennt in derselben Zeile Ruhezeit und Grabpflege, die Gebühr kauft also beides zusammen. Für die Gemeinschaftsanlagen sagt es Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung im Wortlaut: Sie werden vom Friedhofsträger gärtnerisch angelegt, und das alleinige Pflege- und Gestaltungsrecht liegt bei der Stadt Walsrode. Bei der Baumbestattung dürfen nach Paragraf 15a Absatz 3 weder Blumenschmuck noch Grablichter oder Gedenkmale niedergelegt werden. Der Aufpreis gegenüber der Reihengrabstelle beträgt 900 Euro. | 2.620,00 € | 699,72 € | 3.319,72 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 2 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung |
| Anonyme Grabstelle für SargbestattungDer Tarif nennt in derselben Zeile Ruhezeit und Grabpflege. Nach Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Beisetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Grablage wird nicht bekanntgegeben und nach Absatz 5 unterbleibt jede namentliche Nennung. Das Pflege- und Gestaltungsrecht liegt nach Absatz 4 allein bei der Stadt. | 2.620,00 € | 699,72 € | 3.319,72 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 3 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 17 Absätze 4 und 6 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstelle für SargbestattungDie Lage wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung im Benehmen mit der erwerbenden Person bestimmt, das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre. In einem bereits belegten Wahlgrab dürfen nach Paragraf 12 Absatz 6 zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden; jede kostet nach Paragraf 5 Ziffer 10 weitere 670 Euro. Einen eigenen Verlängerungssatz nennt der Tarif nicht, Paragraf 5 Satz 1 erhebt die Gebühren für Erwerb und Verlängerung nach denselben Tarifen. | 1.900,00 € | 699,72 € | 2.599,72 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 4 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
5 Grabarten für die Urne in Walsrode
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Rasengrabstelle für UrnenbestattungDas günstigste Grab in Walsrode überhaupt und zugleich pflegefrei. Der Tarif nennt in derselben Zeile die Ruhezeit von 20 Jahren und die Grabpflege; die Gebühr deckt beides. Paragraf 12 Absatz 1 Ziffer 3 der Friedhofssatzung führt die Rasengrabstätten als eigene Grabart. | 810,00 € | 130,90 € | 940,90 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung |
| Anonyme Grabstelle für UrnenbestattungDerselbe Betrag wie die Rasengrabstelle, ebenfalls mit Grabpflege im Tarif. Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Grablage wird nicht bekanntgegeben. | 810,00 € | 130,90 € | 940,90 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 6 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 17 Absätze 4 und 6 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstelle für UrnenbestattungDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Walsrode. Die Zahl der Urnen richtet sich nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nach der Größe der Grabstätte; jede weitere Urne kostet nach Paragraf 5 Ziffer 10 zusätzlich 670 Euro. Der Tarif führt hier kein Wort Grabpflege. | 990,00 € | 130,90 € | 1.120,90 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 7 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Grabstelle in einer UrnengemeinschaftsanlageDer Tarif nennt Ruhezeit, Grabpflege und ausdrücklich die Verlängerbarkeit. Nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung wird die Anlage vom Friedhofsträger gärtnerisch angelegt, das alleinige Pflege- und Gestaltungsrecht liegt bei der Stadt Walsrode. Bei der teilanonymen Anlage errichtet der Träger nach Absatz 5 einen Gedenkstein mit den Namen der Bestatteten; Anpflanzungen durch Angehörige sind nicht zulässig. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Ziffer 8.a je Jahr 60 Euro. | 1.670,00 € | 130,90 € | 1.800,90 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 8 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 17 Absätze 2 und 4 der Friedhofssatzung |
| Baumgrabstelle für UrnenbestattungDer Tarif nennt Ruhezeit, Grabpflege und die Verlängerbarkeit. Die Urne wird nach Paragraf 15a Absatz 2 der Friedhofssatzung in unmittelbarer Nähe eines Baumes beigesetzt, zugelassen sind nur selbstauflösende Urnen. Blumenschmuck, Grablichter und sonstige Gedenkmale dürfen nach Absatz 3 nicht niedergelegt oder aufgestellt werden, eine Umbettung ist nach Absatz 4 nicht gestattet. Der Wiedererwerb nach Ablauf der 20-jährigen Ruhefrist ist nach Absatz 5 möglich und kostet nach Paragraf 5 Ziffer 9.a je Jahr 75 Euro. | 1.520,00 € | 130,90 € | 1.650,90 € | 20 J. | Paragraf 5 Ziffer 9 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 15a der Friedhofssatzung |
14 weitere Gebühren in der Satzung von Walsrode
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ausheben und Schließen eines Grabes einschließlich Nebenarbeiten für Personen ab 5 Jahren | 699,72 € | Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2026 nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2026 Nr. 10 |
| Ausheben und Schließen eines Grabes einschließlich Nebenarbeiten für Urnen | 130,90 € | Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2026 nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2026 Nr. 10 |
| Ausheben und Schließen eines Grabes einschließlich Nebenarbeiten für Kinder bis zu 5 Jahren | 0,00 € | Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2026 nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2026 Nr. 10 |
| Erwerb eines zusätzlichen Nutzungsrechts für eine weitere Urne auf einer bestehenden Grabstelle, 20 Jahre Ruhezeit | 670,00 € | Paragraf 5 Ziffer 10 der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage, je Jahr | 60,00 € | Paragraf 5 Ziffer 8.a der Friedhofsgebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Baumgrabstelle für Urnen, je Jahr | 75,00 € | Paragraf 5 Ziffer 9.a der Friedhofsgebührensatzung |
| Umsatzsteuer, soweit ein Nutzungsrecht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt | in Höhe der gesetzlichen Grundlage | Paragraf 5 Ziffer 11 der Friedhofsgebührensatzung |
| Benutzung einer Friedhofskapelle, je Nutzung | 300,00 € | Paragraf 6 Ziffer 1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Benutzung einer Kühlkammer, je Nutzung | 130,00 € | Paragraf 6 Ziffer 2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Umbettung | nach den tatsächlich anfallenden Kosten | Paragraf 7 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Genehmigung eines Grabmals | 48,00 € | Paragraf 8 Ziffer 1 der Friedhofsgebührensatzung |
| Anfertigung einer Urkunde über ein Nutzungsrecht | 24,00 € | Paragraf 8 Ziffer 2 der Friedhofsgebührensatzung |
| Umschreibung eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstelle | 36,00 € | Paragraf 8 Ziffer 3 der Friedhofsgebührensatzung |
| Sonstige Leistungen, die die Satzung nicht aufführt | in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten | Paragraf 1 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung |
Was ein Grab in Walsrode über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
10.219,72 €
Reihengrabstelle für Sargbestattung in Walsrode, über 30 Jahre, das sind 340,66 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 5 Ziffer 1 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung | 1.720,00 € |
| BestattungBeschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2026 nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2026 Nr. 10 | 699,72 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.419,72 € |
Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Walsrode. Die Grabstelle wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit verliehen; ein Wiedererwerb ist ausdrücklich nicht möglich. Der Tarif führt hier kein Wort Grabpflege, die Pflicht zur Anlage und Pflege bleibt nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Walsrode (Friedhofsgebührensatzung), beschlossen vom Rat am 17.12.2024, ausgefertigt am 19.12.2024, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2025 Nr. 2 vom 28.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Walsrode offenlässt
- Die Beisetzungsgebühr ist kein Satzungsbetrag. Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung erhebt sie nach den tatsächlich anfallenden Kosten des wirtschaftlichsten Anbieters, lässt sie vom zuständigen Gremium beschließen und im elektronischen Amtsblatt bekannt machen. Wir haben den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2026 genommen, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2026 Nr. 10 vom 27.03.2026 und ausdrücklich gültig vom 01.01. bis 31.12.2026. Zum 01.01.2027 werden die Sätze neu beschlossen.
- Das Ortsrecht der Stadt verlinkt unter dem Stichwort Friedhof weiterhin die Beisetzungsgebühren 2025 vom 19.12.2024, und dieselbe Datei liegt auf der Seite der Friedhofsverwaltung. Sie nennt 654,50 Euro für Personen ab 5 Jahren, 190,40 Euro für Urnen und 77,35 Euro für Kinder bis zu 5 Jahren und sagt selbst, dass sie nur bis zum 31.12.2025 gilt. Wir haben sie deshalb nicht verwendet. Der Unterschied ist beträchtlich: Die Erdbestattung ist 2026 um 45,22 Euro teurer, die Urnenbeisetzung um 59,50 Euro billiger und die Beisetzung eines Kindes bis zu 5 Jahren kostenfrei.
- Wir haben in derselben Sitzung das vollständige Elektronische Amtsblatt der Stadt Walsrode durchgesehen, alle fünf Jahrgänge von 2022 bis 2026. Zum städtischen Friedhofsrecht stehen dort nur die drei Bekanntmachungen 2025 Nr. 1 bis Nr. 3 vom 28.12.2024 (Friedhofssatzung, Gebührensatzung, Beisetzungsgebühren 2025) und die Bekanntmachung 2026 Nr. 10 vom 27.03.2026 mit den Beisetzungsgebühren 2026. Eine Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung von 2025 oder 2026 gibt es nicht. Alle übrigen Friedhofsbekanntmachungen dieser Jahre betreffen die Friedhöfe evangelisch-lutherischer Kirchengemeinden in Bommelsen, Walsrode, Meinerdingen und Düshorn-Ostenholz; sie gehören nicht in diesen Bestand.
- Pflegefrei sind die sechs Grabarten, deren Tarifzeile in Paragraf 5 zwischen der Ruhezeit und dem Betrag das Wort Grabpflege trägt: die Rasen- und Baumgrabstelle mit den Sarggemeinschaftsanlagen (Ziffer 2), die anonyme Sarggrabstelle (Ziffer 3), die Urnenrasengrabstelle (Ziffer 5), die anonyme Urnengrabstelle (Ziffer 6), die Urnengemeinschaftsanlage (Ziffer 8) und die Baumgrabstelle für Urnen (Ziffer 9). Das Nutzungsrecht kauft dort Ruhezeit und Grabpflege zusammen. Für die Gemeinschaftsanlagen bestätigt es Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung: Das alleinige Pflege- und Gestaltungsrecht liegt bei der Stadt Walsrode.
- Nicht pflegefrei sind die Reihengrabstelle (Ziffer 1), die Wahlgrabstelle für Sargbestattung (Ziffer 4) und die Urnenwahlgrabstelle (Ziffer 7). Ihre Tarifzeilen nennen keine Grabpflege, und nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung ergibt sich aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte. Paragraf 18 Absatz 2 macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 3 verlangt die Herrichtung binnen sechs Monaten nach Belegung.
- Als verlängerbar führen wir nur die vier Grabarten, für die die Quellen es sagen: die Urnengemeinschaftsanlage und die Baumgrabstelle, die der Tarif in den Ziffern 8 und 9 ausdrücklich verlängerbar nennt und für die die Ziffern 8.a und 9.a einen Jahressatz von 60 und 75 Euro festsetzen, sowie die beiden Wahlgrabstellen, weil Paragraf 5 Satz 1 die Gebühren für Erwerb und Verlängerung nach denselben Tarifen erhebt und Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom Wiedererwerb spricht. Für die Reihengrabstellen schließt Paragraf 13 Absatz 1 den Wiedererwerb aus, für die Urnenreihengrabstellen Paragraf 15 Absatz 2.
- Der Erwerb eines Nutzungsrechts schließt nach Paragraf 5 Satz 2 das Recht zur erstmaligen Beisetzung ein. Jede weitere Beisetzung auf einer bestehenden Grabstelle ist mit dem Erwerb eines weiteren Nutzungsrechts verbunden und kostet nach Ziffer 10 zusätzlich 670 Euro für 20 Jahre Ruhezeit. Diese Position ist keine eigene Grabart, sondern ein Zusatz zu einer bestehenden Grabstelle, und steht deshalb unter den weiteren Gebühren.
- Die Satzung erhebt keine Friedhofsunterhaltungsgebühr und keine Jahresumlage. Paragraf 30 der Friedhofssatzung erwähnt zwar Gebühren und jährliche Umlagen nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung, die Gebührensatzung selbst setzt aber keine Umlage fest. Unsere Nutzungsgebühren sind deshalb die vollständigen Beträge für die ganze Ruhezeit.
- Die Benutzung einer Friedhofskapelle mit 300 Euro je Nutzung und der Kühlkammer mit 130 Euro je Nutzung ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Wir setzen durchweg den schmalsten Satz an, damit die Beträge mit anderen Gemeinden vergleichbar bleiben.
- Die Satzung nennt keine eigene Grabart für Kinder. Der Tarif in Paragraf 5 unterscheidet Sarg- und Urnengrab, nicht das Alter; nur die jährlich beschlossene Beisetzungsgebühr kennt einen eigenen Satz für Kinder bis zu 5 Jahren, der 2026 bei null Euro liegt. Nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung gilt für Personen unter 6 Jahren die kürzere Ruhezeit von 20 Jahren.
- Der Tarif gilt für alle 21 Friedhöfe, die Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung aufzählt: Altenboitzen, Ahrsen, Benefeld, Benzen, Bockhorn, Bomlitz, Borg, Ebbingen, Groß Eilstorf, Hamwiede, Hollige, Idsingen, Klein Eilstorf, Krelingen, Nordkampen, Schneeheide, Sieverdingen, Stellichte, Südkampen, Vethem und Westerharl. Nach Friedhöfen gestaffelte Beträge gibt es nicht. Der Friedhof der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Walsrode und die übrigen kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet haben eigene Gebührenordnungen und fallen nicht unter diese Satzung.
- Die Umsatzsteuer erhebt Paragraf 5 Ziffer 11 zusätzlich, soweit ein Nutzungsrecht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Einen Satz nennt die Satzung nicht, sie verweist auf die gesetzliche Grundlage. Unsere Beträge sind die Tarifbeträge ohne einen solchen Zuschlag.
- Eine gesonderte Abräumgebühr erhebt die Satzung nicht. Paragraf 18 Absatz 8 der Friedhofssatzung erlaubt dem Friedhofsträger aber, vom Nutzungsberechtigten das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts zu verlangen; die Kosten trägt dann der Nutzungsberechtigte. Die vorzeitige Einebnung ist nach Paragraf 18 Absatz 5 frühestens nach 25 Jahren Ruhezeit möglich und geht ebenfalls zu seinen Lasten.
Friedhöfe in Walsrode und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in WalsrodeLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Walsrode (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen vom Rat am 17.12.2024, ausgefertigt am 19.12.2024, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2025 Nr. 2 vom 28.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Beisetzungsgebühren auf städtischen Friedhöfen, Elektronisches Amtsblatt der Stadt Walsrode 2026 Nr. 10 beschlossen vom Verwaltungsausschuss am 19.03.2026, ausgefertigt am 20.03.2026, ausgegeben am 27.03.2026, wirksam ab 28.03.2026, gültig vom 01.01. bis 31.12.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Walsrode mit den Ruhezeiten, den Grabarten und der Pflegezuständigkeit beschlossen vom Rat am 17.12.2024, ausgefertigt am 19.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025, ersetzt die Friedhofssatzung vom 01.01.2023
- Stadt Walsrode, Seite der Friedhofsverwaltung mit den 21 städtischen Friedhöfen und den drei Dateien zum Friedhofsrecht Stand der Abfrage am 04.09.2026, verlinkt unverändert die Beisetzungsgebühren des Jahres 2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.