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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Walsrode · Niedersachsen · AGS 03358024

Friedhofsgebühren in Walsrode, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Walsrode (Friedhofsgebührensatzung), beschlossen vom Rat am 17.12.2024, ausgefertigt am 19.12.2024, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2025 Nr. 2 vom 28.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Walsrode und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Walsrode, Friedhofsverwaltung.

940,90 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Rasengrabstelle für Urnenbestattung, mit Beisetzung

3.319,72 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Rasen- und Baumgrabstelle sowie Sarggemeinschaftsanlage für Sargbestattung, mit Beisetzung

9
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Leichen

Paragraf 10 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Walsrode kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Walsrode führt 9 Grabarten. Die günstigste ist Rasengrabstelle für Urnenbestattung mit 940,90 €, die teuerste Rasen- und Baumgrabstelle sowie Sarggemeinschaftsanlage für Sargbestattung mit 3.319,72 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Walsrode (Friedhofsgebührensatzung), beschlossen vom Rat am 17.12.2024, ausgefertigt am 19.12.2024, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2025 Nr. 2 vom 28.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

4 Grabarten für die Erdbestattung in Walsrode

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstelle für SargbestattungDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Walsrode. Die Grabstelle wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit verliehen; ein Wiedererwerb ist ausdrücklich nicht möglich. Der Tarif führt hier kein Wort Grabpflege, die Pflicht zur Anlage und Pflege bleibt nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten.1.720,00 €699,72 €2.419,72 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Rasen- und Baumgrabstelle sowie Sarggemeinschaftsanlage für SargbestattungDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Walsrode. Der Tarif nennt in derselben Zeile Ruhezeit und Grabpflege, die Gebühr kauft also beides zusammen. Für die Gemeinschaftsanlagen sagt es Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung im Wortlaut: Sie werden vom Friedhofsträger gärtnerisch angelegt, und das alleinige Pflege- und Gestaltungsrecht liegt bei der Stadt Walsrode. Bei der Baumbestattung dürfen nach Paragraf 15a Absatz 3 weder Blumenschmuck noch Grablichter oder Gedenkmale niedergelegt werden. Der Aufpreis gegenüber der Reihengrabstelle beträgt 900 Euro.2.620,00 €699,72 €3.319,72 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 2 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Anonyme Grabstelle für SargbestattungDer Tarif nennt in derselben Zeile Ruhezeit und Grabpflege. Nach Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Beisetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Grablage wird nicht bekanntgegeben und nach Absatz 5 unterbleibt jede namentliche Nennung. Das Pflege- und Gestaltungsrecht liegt nach Absatz 4 allein bei der Stadt.2.620,00 €699,72 €3.319,72 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 3 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 17 Absätze 4 und 6 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstelle für SargbestattungDie Lage wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung im Benehmen mit der erwerbenden Person bestimmt, das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre. In einem bereits belegten Wahlgrab dürfen nach Paragraf 12 Absatz 6 zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden; jede kostet nach Paragraf 5 Ziffer 10 weitere 670 Euro. Einen eigenen Verlängerungssatz nennt der Tarif nicht, Paragraf 5 Satz 1 erhebt die Gebühren für Erwerb und Verlängerung nach denselben Tarifen.1.900,00 €699,72 €2.599,72 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 4 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung

5 Grabarten für die Urne in Walsrode

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Rasengrabstelle für UrnenbestattungDas günstigste Grab in Walsrode überhaupt und zugleich pflegefrei. Der Tarif nennt in derselben Zeile die Ruhezeit von 20 Jahren und die Grabpflege; die Gebühr deckt beides. Paragraf 12 Absatz 1 Ziffer 3 der Friedhofssatzung führt die Rasengrabstätten als eigene Grabart.810,00 €130,90 €940,90 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 5 der Friedhofsgebührensatzung
Anonyme Grabstelle für UrnenbestattungDerselbe Betrag wie die Rasengrabstelle, ebenfalls mit Grabpflege im Tarif. Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Grablage wird nicht bekanntgegeben.810,00 €130,90 €940,90 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 6 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 17 Absätze 4 und 6 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstelle für UrnenbestattungDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Walsrode. Die Zahl der Urnen richtet sich nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nach der Größe der Grabstätte; jede weitere Urne kostet nach Paragraf 5 Ziffer 10 zusätzlich 670 Euro. Der Tarif führt hier kein Wort Grabpflege.990,00 €130,90 €1.120,90 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 7 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Grabstelle in einer UrnengemeinschaftsanlageDer Tarif nennt Ruhezeit, Grabpflege und ausdrücklich die Verlängerbarkeit. Nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung wird die Anlage vom Friedhofsträger gärtnerisch angelegt, das alleinige Pflege- und Gestaltungsrecht liegt bei der Stadt Walsrode. Bei der teilanonymen Anlage errichtet der Träger nach Absatz 5 einen Gedenkstein mit den Namen der Bestatteten; Anpflanzungen durch Angehörige sind nicht zulässig. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 5 Ziffer 8.a je Jahr 60 Euro.1.670,00 €130,90 €1.800,90 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 8 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 17 Absätze 2 und 4 der Friedhofssatzung
Baumgrabstelle für UrnenbestattungDer Tarif nennt Ruhezeit, Grabpflege und die Verlängerbarkeit. Die Urne wird nach Paragraf 15a Absatz 2 der Friedhofssatzung in unmittelbarer Nähe eines Baumes beigesetzt, zugelassen sind nur selbstauflösende Urnen. Blumenschmuck, Grablichter und sonstige Gedenkmale dürfen nach Absatz 3 nicht niedergelegt oder aufgestellt werden, eine Umbettung ist nach Absatz 4 nicht gestattet. Der Wiedererwerb nach Ablauf der 20-jährigen Ruhefrist ist nach Absatz 5 möglich und kostet nach Paragraf 5 Ziffer 9.a je Jahr 75 Euro.1.520,00 €130,90 €1.650,90 €20 J.Paragraf 5 Ziffer 9 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 15a der Friedhofssatzung

14 weitere Gebühren in der Satzung von Walsrode

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Ausheben und Schließen eines Grabes einschließlich Nebenarbeiten für Personen ab 5 Jahren699,72 €Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2026 nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2026 Nr. 10
Ausheben und Schließen eines Grabes einschließlich Nebenarbeiten für Urnen130,90 €Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2026 nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2026 Nr. 10
Ausheben und Schließen eines Grabes einschließlich Nebenarbeiten für Kinder bis zu 5 Jahren0,00 €Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2026 nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2026 Nr. 10
Erwerb eines zusätzlichen Nutzungsrechts für eine weitere Urne auf einer bestehenden Grabstelle, 20 Jahre Ruhezeit670,00 €Paragraf 5 Ziffer 10 der Friedhofsgebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstelle in einer Urnengemeinschaftsanlage, je Jahr60,00 €Paragraf 5 Ziffer 8.a der Friedhofsgebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Baumgrabstelle für Urnen, je Jahr75,00 €Paragraf 5 Ziffer 9.a der Friedhofsgebührensatzung
Umsatzsteuer, soweit ein Nutzungsrecht der Umsatzsteuerpflicht unterliegtin Höhe der gesetzlichen GrundlageParagraf 5 Ziffer 11 der Friedhofsgebührensatzung
Benutzung einer Friedhofskapelle, je Nutzung300,00 €Paragraf 6 Ziffer 1 der Friedhofsgebührensatzung
Benutzung einer Kühlkammer, je Nutzung130,00 €Paragraf 6 Ziffer 2 der Friedhofsgebührensatzung
Umbettungnach den tatsächlich anfallenden KostenParagraf 7 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung
Genehmigung eines Grabmals48,00 €Paragraf 8 Ziffer 1 der Friedhofsgebührensatzung
Anfertigung einer Urkunde über ein Nutzungsrecht24,00 €Paragraf 8 Ziffer 2 der Friedhofsgebührensatzung
Umschreibung eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstelle36,00 €Paragraf 8 Ziffer 3 der Friedhofsgebührensatzung
Sonstige Leistungen, die die Satzung nicht aufführtin Höhe der tatsächlich entstandenen KostenParagraf 1 Absatz 3 der Friedhofsgebührensatzung
Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Walsrode (Friedhofsgebührensatzung), beschlossen vom Rat am 17.12.2024, ausgefertigt am 19.12.2024, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2025 Nr. 2 vom 28.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025.

Was ein Grab in Walsrode über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

10.219,72 €

Reihengrabstelle für Sargbestattung in Walsrode, über 30 Jahre, das sind 340,66 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 5 Ziffer 1 der Friedhofsgebührensatzung sowie Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung1.720,00 €
BestattungBeschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2026 nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2026 Nr. 10699,72 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde2.419,72 €

Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Walsrode. Die Grabstelle wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit verliehen; ein Wiedererwerb ist ausdrücklich nicht möglich. Der Tarif führt hier kein Wort Grabpflege, die Pflicht zur Anlage und Pflege bleibt nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Walsrode (Friedhofsgebührensatzung), beschlossen vom Rat am 17.12.2024, ausgefertigt am 19.12.2024, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2025 Nr. 2 vom 28.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

13 Fragen, die die Satzung von Walsrode offenlässt

  • Die Beisetzungsgebühr ist kein Satzungsbetrag. Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung erhebt sie nach den tatsächlich anfallenden Kosten des wirtschaftlichsten Anbieters, lässt sie vom zuständigen Gremium beschließen und im elektronischen Amtsblatt bekannt machen. Wir haben den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2026 genommen, bekannt gemacht im Elektronischen Amtsblatt 2026 Nr. 10 vom 27.03.2026 und ausdrücklich gültig vom 01.01. bis 31.12.2026. Zum 01.01.2027 werden die Sätze neu beschlossen.
  • Das Ortsrecht der Stadt verlinkt unter dem Stichwort Friedhof weiterhin die Beisetzungsgebühren 2025 vom 19.12.2024, und dieselbe Datei liegt auf der Seite der Friedhofsverwaltung. Sie nennt 654,50 Euro für Personen ab 5 Jahren, 190,40 Euro für Urnen und 77,35 Euro für Kinder bis zu 5 Jahren und sagt selbst, dass sie nur bis zum 31.12.2025 gilt. Wir haben sie deshalb nicht verwendet. Der Unterschied ist beträchtlich: Die Erdbestattung ist 2026 um 45,22 Euro teurer, die Urnenbeisetzung um 59,50 Euro billiger und die Beisetzung eines Kindes bis zu 5 Jahren kostenfrei.
  • Wir haben in derselben Sitzung das vollständige Elektronische Amtsblatt der Stadt Walsrode durchgesehen, alle fünf Jahrgänge von 2022 bis 2026. Zum städtischen Friedhofsrecht stehen dort nur die drei Bekanntmachungen 2025 Nr. 1 bis Nr. 3 vom 28.12.2024 (Friedhofssatzung, Gebührensatzung, Beisetzungsgebühren 2025) und die Bekanntmachung 2026 Nr. 10 vom 27.03.2026 mit den Beisetzungsgebühren 2026. Eine Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung von 2025 oder 2026 gibt es nicht. Alle übrigen Friedhofsbekanntmachungen dieser Jahre betreffen die Friedhöfe evangelisch-lutherischer Kirchengemeinden in Bommelsen, Walsrode, Meinerdingen und Düshorn-Ostenholz; sie gehören nicht in diesen Bestand.
  • Pflegefrei sind die sechs Grabarten, deren Tarifzeile in Paragraf 5 zwischen der Ruhezeit und dem Betrag das Wort Grabpflege trägt: die Rasen- und Baumgrabstelle mit den Sarggemeinschaftsanlagen (Ziffer 2), die anonyme Sarggrabstelle (Ziffer 3), die Urnenrasengrabstelle (Ziffer 5), die anonyme Urnengrabstelle (Ziffer 6), die Urnengemeinschaftsanlage (Ziffer 8) und die Baumgrabstelle für Urnen (Ziffer 9). Das Nutzungsrecht kauft dort Ruhezeit und Grabpflege zusammen. Für die Gemeinschaftsanlagen bestätigt es Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung: Das alleinige Pflege- und Gestaltungsrecht liegt bei der Stadt Walsrode.
  • Nicht pflegefrei sind die Reihengrabstelle (Ziffer 1), die Wahlgrabstelle für Sargbestattung (Ziffer 4) und die Urnenwahlgrabstelle (Ziffer 7). Ihre Tarifzeilen nennen keine Grabpflege, und nach Paragraf 12 Absatz 4 der Friedhofssatzung ergibt sich aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte. Paragraf 18 Absatz 2 macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, Absatz 3 verlangt die Herrichtung binnen sechs Monaten nach Belegung.
  • Als verlängerbar führen wir nur die vier Grabarten, für die die Quellen es sagen: die Urnengemeinschaftsanlage und die Baumgrabstelle, die der Tarif in den Ziffern 8 und 9 ausdrücklich verlängerbar nennt und für die die Ziffern 8.a und 9.a einen Jahressatz von 60 und 75 Euro festsetzen, sowie die beiden Wahlgrabstellen, weil Paragraf 5 Satz 1 die Gebühren für Erwerb und Verlängerung nach denselben Tarifen erhebt und Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom Wiedererwerb spricht. Für die Reihengrabstellen schließt Paragraf 13 Absatz 1 den Wiedererwerb aus, für die Urnenreihengrabstellen Paragraf 15 Absatz 2.
  • Der Erwerb eines Nutzungsrechts schließt nach Paragraf 5 Satz 2 das Recht zur erstmaligen Beisetzung ein. Jede weitere Beisetzung auf einer bestehenden Grabstelle ist mit dem Erwerb eines weiteren Nutzungsrechts verbunden und kostet nach Ziffer 10 zusätzlich 670 Euro für 20 Jahre Ruhezeit. Diese Position ist keine eigene Grabart, sondern ein Zusatz zu einer bestehenden Grabstelle, und steht deshalb unter den weiteren Gebühren.
  • Die Satzung erhebt keine Friedhofsunterhaltungsgebühr und keine Jahresumlage. Paragraf 30 der Friedhofssatzung erwähnt zwar Gebühren und jährliche Umlagen nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung, die Gebührensatzung selbst setzt aber keine Umlage fest. Unsere Nutzungsgebühren sind deshalb die vollständigen Beträge für die ganze Ruhezeit.
  • Die Benutzung einer Friedhofskapelle mit 300 Euro je Nutzung und der Kühlkammer mit 130 Euro je Nutzung ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Wir setzen durchweg den schmalsten Satz an, damit die Beträge mit anderen Gemeinden vergleichbar bleiben.
  • Die Satzung nennt keine eigene Grabart für Kinder. Der Tarif in Paragraf 5 unterscheidet Sarg- und Urnengrab, nicht das Alter; nur die jährlich beschlossene Beisetzungsgebühr kennt einen eigenen Satz für Kinder bis zu 5 Jahren, der 2026 bei null Euro liegt. Nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung gilt für Personen unter 6 Jahren die kürzere Ruhezeit von 20 Jahren.
  • Der Tarif gilt für alle 21 Friedhöfe, die Paragraf 1 Absatz 1 der Friedhofssatzung aufzählt: Altenboitzen, Ahrsen, Benefeld, Benzen, Bockhorn, Bomlitz, Borg, Ebbingen, Groß Eilstorf, Hamwiede, Hollige, Idsingen, Klein Eilstorf, Krelingen, Nordkampen, Schneeheide, Sieverdingen, Stellichte, Südkampen, Vethem und Westerharl. Nach Friedhöfen gestaffelte Beträge gibt es nicht. Der Friedhof der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Walsrode und die übrigen kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet haben eigene Gebührenordnungen und fallen nicht unter diese Satzung.
  • Die Umsatzsteuer erhebt Paragraf 5 Ziffer 11 zusätzlich, soweit ein Nutzungsrecht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Einen Satz nennt die Satzung nicht, sie verweist auf die gesetzliche Grundlage. Unsere Beträge sind die Tarifbeträge ohne einen solchen Zuschlag.
  • Eine gesonderte Abräumgebühr erhebt die Satzung nicht. Paragraf 18 Absatz 8 der Friedhofssatzung erlaubt dem Friedhofsträger aber, vom Nutzungsberechtigten das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts zu verlangen; die Kosten trägt dann der Nutzungsberechtigte. Die vorzeitige Einebnung ist nach Paragraf 18 Absatz 5 frühestens nach 25 Jahren Ruhezeit möglich und geht ebenfalls zu seinen Lasten.

Friedhöfe in Walsrode und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.