Kehl · Baden-Württemberg · AGS 08317057
Friedhofsgebühren in Kehl, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofssatzung der Stadt Kehl mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, konsolidierter Satzungstext nach der 3. Änderungssatzung, vom 10.11.2021, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung, beschlossen am 28.01.2026 und ausgefertigt am 30.01.2026, gültig ab 01.02.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Kehl und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Kehl.
- 1.239,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.465,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung, Ruhezeit der Leichen
Anonymes Urnenreihengrab, mit Beisetzung
Tiefgrab, einstellig, mit Beisetzung
Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Kehl kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
7 Grabarten für die Erdbestattung in Kehl
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab, NormalgrabDie günstigste Erdbestattung in Kehl. Die Gebühr nach Ziffer 3.1 schließt die Abräumung und Entsorgung nach Ablauf der Ruhezeit ein. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist bei Reihengräbern nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 2.357,00 € | 955,00 € | 3.312,00 € | 20 J. | Ziffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.1 |
| Erdrasengrab, ReihengrabRasengräber nennt Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung ausdrücklich. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet. An der Rasengrabstelle bringt die Friedhofsverwaltung nach Absatz 3 eine einheitlich vorgegebene Gedenkplatte an; die Namenstafel dafür kostet nach Ziffer 3.6 zwischen 45 und 150 Euro und ist hier nicht eingerechnet. | 2.927,00 € | 955,00 € | 3.882,00 € | 20 J. | Ziffer 3.1.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.1 |
| Reihengrab für Kinder und FehlgeburtenFür Kinder gilt die Ruhezeit der Leichen von 20 Jahren, für Fehl- und Totgeburten nach Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofssatzung dagegen nur sechs Jahre. Der Tarif nennt für beide denselben Betrag. | 1.250,00 € | 514,00 € | 1.764,00 € | 20 J. | Ziffer 3.1.3 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.1 |
| Anonymes ErdreihengrabDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Kehl. Grabstätten für anonyme Beisetzungen werden nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht gekennzeichnet. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet. | 2.543,00 € | 955,00 € | 3.498,00 € | 20 J. | Ziffer 3.1.7.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.1 |
| Gemeinschaftsgrabstätte für Fehl- und TotgeburtenIn Gemeinschaftsgrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung keine Einzelgräber angelegt oder markiert. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 8 Absatz 2 sechs Jahre. | 1.212,00 € | 267,00 € | 1.479,00 € | 6 J. | Ziffer 3.1.8 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2 |
| Wahlgrab, einstelligDie Verlängerung kostet nach Ziffer 3.7.1 je Stelle und Jahr 137 Euro und wird je angefangenem Monat berechnet. Die Abräumung nach Ablauf des Nutzungsrechts kostet nach Ziffer 1.5.1 zusätzlich 457 Euro. | 2.741,00 € | 955,00 € | 3.696,00 € | 20 J. | Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.1 |
| Tiefgrab, einstelligIn einem Tiefgrab sind nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung zwei Bestattungen übereinander zulässig. Für die tiefere Bestattung kommt nach Ziffer 2.1.2 ein Zuschlag von 95 Euro hinzu. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.7.2 je Stelle und Jahr 176 Euro. | 3.510,00 € | 955,00 € | 4.465,00 € | 20 J. | Ziffer 3.2.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.1 |
11 Grabarten für die Urne in Kehl
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDie Ruhezeit der Aschen beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung 15 Jahre. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist bei Reihengräbern nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 1.131,00 € | 267,00 € | 1.398,00 € | 15 J. | Ziffer 3.1.4 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2 |
| Urnenrasengrab, ReihengrabNach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet. Die Namenstafel für die Gedenkplatte nach Ziffer 3.6 ist nicht eingerechnet. | 1.237,00 € | 267,00 € | 1.504,00 € | 15 J. | Ziffer 3.1.5 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2 |
| Urnenreihengrab in besonders gestalteten FlächenDie Satzung sagt zur Pflege in den besonders gestalteten Flächen nichts. Paragraf 16 sieht dort eine Dienstleistungskonzession mit Pflicht zum Dauergrabpflegevertrag vor, und die Stadt nennt auf ihrer Seite zu den Bestattungstrends die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner als Vertragspartner. Der Preis dieses Vertrags steht nicht in der Satzung, das Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.300,00 € | 267,00 € | 1.567,00 € | 15 J. | Ziffer 3.1.6 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2 |
| Anonymes UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Kehl überhaupt. Anonyme Beisetzungen finden nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung ohne Beisein von Angehörigen statt, die Grabstätte wird nicht gekennzeichnet. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet. | 972,00 € | 267,00 € | 1.239,00 € | 15 J. | Ziffer 3.1.7.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2 |
| Urnenwahlgrab für vier UrnenIn einem Urnenwahlgrab können nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.7.3 je Stelle und Jahr 114 Euro. | 1.713,00 € | 267,00 € | 1.980,00 € | 15 J. | Ziffer 3.2.3 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2 |
| Urnenröhre für zwei UrnenDie Verlängerung kostet nach Ziffer 3.7.4 je Stelle und Jahr 73 Euro. | 1.098,00 € | 267,00 € | 1.365,00 € | 15 J. | Ziffer 3.2.4 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2 |
| Urneneinzelwahlgrab in besonders gestalteten Flächen oder an BäumenDie Satzung sagt zur Pflege in den besonders gestalteten Flächen nichts. Paragraf 16 sieht dort eine Dienstleistungskonzession mit Pflicht zum Dauergrabpflegevertrag vor, und die Stadt nennt auf ihrer Seite zu den Bestattungstrends die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner als Vertragspartner. Der Preis dieses Vertrags steht nicht in der Satzung, das Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Handelt es sich um ein Baumgrab, träfe Paragraf 14 Absatz 6 zu, wonach die Friedhofsverwaltung die Baumgrabanlagen pflegt; der Tarif trennt beide Fälle nicht. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.8.1 je Stelle und Jahr 134 Euro. | 2.015,00 € | 267,00 € | 2.282,00 € | 15 J. | Ziffer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2 |
| Urnenröhre für zwei Urnen in besonders gestalteten Flächen oder an BäumenDie Satzung sagt zur Pflege in den besonders gestalteten Flächen nichts. Paragraf 16 sieht dort eine Dienstleistungskonzession mit Pflicht zum Dauergrabpflegevertrag vor, und die Stadt nennt auf ihrer Seite zu den Bestattungstrends die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner als Vertragspartner. Der Preis dieses Vertrags steht nicht in der Satzung, das Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.8.2 je Stelle und Jahr 76 Euro. | 1.142,00 € | 267,00 € | 1.409,00 € | 15 J. | Ziffer 3.3.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2 |
| Urnenröhre für vier Urnen in besonders gestalteten Flächen oder an BäumenDie Satzung sagt zur Pflege in den besonders gestalteten Flächen nichts. Paragraf 16 sieht dort eine Dienstleistungskonzession mit Pflicht zum Dauergrabpflegevertrag vor, und die Stadt nennt auf ihrer Seite zu den Bestattungstrends die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner als Vertragspartner. Der Preis dieses Vertrags steht nicht in der Satzung, das Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.8.3 je Stelle und Jahr 79 Euro. | 1.185,00 € | 267,00 € | 1.452,00 € | 15 J. | Ziffer 3.3.3 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2 |
| Urnenrasenwahlgrab für zwei UrnenEin Rasengrab im Sinne von Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.8.4 je Stelle und Jahr 134 Euro. | 2.015,00 € | 267,00 € | 2.282,00 € | 15 J. | Ziffer 3.3.4 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2 |
| Urnenrasenwahlgrab für vier UrnenEin Rasengrab im Sinne von Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.8.5 je Stelle und Jahr 148 Euro. | 2.217,00 € | 267,00 € | 2.484,00 € | 15 J. | Ziffer 3.3.5 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2 |
32 weitere Gebühren in der Satzung von Kehl
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ausheben und Schließen eines Grabes einschließlich Vorbereitung | 955,00 € | Ziffer 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausheben und Schließen eines Kindergrabes | 514,00 € | Ziffer 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenbeisetzung sowie Beisetzung von Tot- und Fehlgeburten ohne Sarg | 267,00 € | Ziffer 2.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenbeisetzung durch einen Bestatter | 222,00 € | Ziffer 2.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Leistungen des Friedhofpersonals, je angefangene Stunde | 67,00 € | Ziffer 1.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Überlassung des Sargtransportanhängers im Stadtgebiet | 29,00 € | Ziffer 1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Benutzung einer Leichenhalle oder Leichenzelle mit Leichenbetreuung, Aufbahrung je Tag | 49,00 € | Ziffer 1.3.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Aufbahrung je Tag, wenn sich die Benutzung ohne Verschulden des Gebührenpflichtigen verlängert | 25,00 € | Ziffer 1.3.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Aussegnung, Trauerfeier und Nutzung der Friedhofskapelle | 437,00 € | Ziffer 1.4.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Nutzung des Aufbahrungsraums oder des Vorraums für eine Trauerzeremonie | 75,00 € | Ziffer 1.4.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Religiöse Waschung | 112,00 € | Ziffer 1.4.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Abräumung und Entsorgung eines Wahlgrabes, Einzelgrab | 457,00 € | Ziffer 1.5.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Abräumung und Entsorgung eines Wahlgrabes, Mehrfachgrab | 688,00 € | Ziffer 1.5.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Abräumung und Entsorgung eines Wahlgrabes, Urnengrab | 257,00 € | Ziffer 1.5.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Unterhaltung des Grabes bei Verzicht auf das Nutzungsrecht, je volles Jahr bis zum Ablauf der letzten Ruhezeit | 153,00 € | Ziffer 1.6 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag für die tiefere Bestattung in einem Tiefgrab | 95,00 € | Ziffer 2.1.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausheben und Schließen eines Grabes für eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit | das 2,5-fache der Gebühr nach Ziffer 2.1 | Ziffer 2.4.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Ausgrabung oder Wiedereinbettung einer Urne | das Einfache der Gebühr nach Ziffer 2.2 | Ziffer 2.4.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Zuschlag für Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen | 50 Prozent der Gebühr nach Ziffer 1 und den Ziffern 2.1 bis 2.4 | Ziffer 2.5 des Gebührenverzeichnisses |
| Abräumung von Reihengräbern bei Bestattungen vor dem 02.12.2011 | Gebühr nach Ziffer 1.5 | Ziffer 3.1.9 des Gebührenverzeichnisses |
| Namenstafel für Rasen- und Urnengräber, einfache Ausführung | 45,00 € | Ziffer 3.6.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Namenstafel für Rasen- und Urnengräber, mittlere Ausführung | 90,00 € | Ziffer 3.6.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Namenstafel für Rasen- und Urnengräber, gehobene und große Ausführung | 150,00 € | Ziffer 3.6.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts am einstelligen Wahlgrab, je Stelle und Jahr | 137,00 € | Ziffer 3.7.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts am einstelligen Tiefgrab, je Stelle und Jahr | 176,00 € | Ziffer 3.7.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts am Urnenwahlgrab für vier Urnen, je Stelle und Jahr | 114,00 € | Ziffer 3.7.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an der Urnenröhre für zwei Urnen, je Stelle und Jahr | 73,00 € | Ziffer 3.7.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts am Urneneinzelwahlgrab in besonders gestalteten Flächen oder an Bäumen, je Stelle und Jahr | 134,00 € | Ziffer 3.8.1 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an der Urnenröhre für zwei Urnen in besonders gestalteten Flächen oder an Bäumen, je Stelle und Jahr | 76,00 € | Ziffer 3.8.2 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an der Urnenröhre für vier Urnen in besonders gestalteten Flächen oder an Bäumen, je Stelle und Jahr | 79,00 € | Ziffer 3.8.3 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts am Urnenrasenwahlgrab für zwei Urnen, je Stelle und Jahr | 134,00 € | Ziffer 3.8.4 des Gebührenverzeichnisses |
| Verlängerung des Nutzungsrechts am Urnenrasenwahlgrab für vier Urnen, je Stelle und Jahr | 148,00 € | Ziffer 3.8.5 des Gebührenverzeichnisses |
Was ein Grab in Kehl über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.512,00 €
Reihengrab, Normalgrab in Kehl, über 20 Jahre, das sind 425,60 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.1 | 2.357,00 € |
| BestattungZiffer 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses | 955,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.312,00 € |
Die günstigste Erdbestattung in Kehl. Die Gebühr nach Ziffer 3.1 schließt die Abräumung und Entsorgung nach Ablauf der Ruhezeit ein. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist bei Reihengräbern nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofssatzung der Stadt Kehl mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, konsolidierter Satzungstext nach der 3. Änderungssatzung, vom 10.11.2021, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung, beschlossen am 28.01.2026 und ausgefertigt am 30.01.2026, gültig ab 01.02.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Kehl offenlässt
- Die Suchmaschine liefert für Kehl zuerst die Fassung nach der 1. Änderungssatzung, die unter einer eigenen Adresse weiter abrufbar ist. Nachgesehen haben wir im Ortsrecht der Stadt unter kehl.de; dort steht nur noch der konsolidierte Satzungstext nach der 3. Änderungssatzung, gültig ab 01.02.2026. Die Satzung selbst listet auf ihrer letzten Textseite alle drei Änderungssatzungen vom 19.03.2025, 10.12.2025 und 28.01.2026 auf. Wir haben diese konsolidierte Fassung erfasst.
- Für das Urnenreihengrab in besonders gestalteten Flächen nach Ziffer 3.1.6 und für die Wahlgräber nach Ziffer 3.3.1 bis 3.3.3 sagt die Satzung nichts über die Pflege. Paragraf 16 sieht für gärtnerisch gestaltete und gepflegte Grabfelder eine Dienstleistungskonzession vor und lässt Gräber dort nur gegen den Nachweis eines Dauergrabpflegevertrags für die gesamte Nutzungsdauer zu. Auf ihrer Seite zu den Bestattungstrends nennt die Stadt die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner als Vertragspartner. Der Preis dieses Vertrags steht nicht in der Satzung. Wir führen diese Gräber deshalb nicht als pflegefrei.
- Die Überschrift von Ziffer 3.3 fasst Wahlgräber in besonders gestalteten Flächen und Wahlgräber an Bäumen in einem Block zusammen, ohne die einzelnen Positionen einer der beiden Gruppen zuzuordnen. Wären die Positionen 3.3.1 bis 3.3.3 Baumgräber, wären sie nach Paragraf 14 Absatz 6 pflegefrei, denn dort pflegt die Friedhofsverwaltung. Weil der Tarif das nicht hergibt, haben wir die vorsichtigere Zuordnung gewählt. Eine eigene Tarifzeile, die ausdrücklich Baumgrab heißt, gibt es nicht.
- Paragraf 15 Absatz 3 und Paragraf 14 Absatz 3 der Satzung schreiben für Rasengrabstellen und Baumgrabstellen eine von der Friedhofsverwaltung angebrachte Gedenkplatte vor. Die zugehörige Namenstafel kostet nach Ziffer 3.6 je nach Ausführung 45, 90 oder 150 Euro, und der Tarif sagt, dass die angebotenen Tafeln je Friedhof verschieden sind. Weil sich daraus kein eindeutiger Betrag ergibt, ist die Tafel in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
- Die Bestattungsgebühr für eine Urne beträgt nach Ziffer 2.2 267 Euro, wenn die Stadt beisetzt, und nach Ziffer 2.3 nur 222 Euro, wenn ein Bestatter die Beisetzung vornimmt. Wir rechnen mit 267 Euro, weil das die Leistung der Stadt ist; die Kosten des Bestatters stehen nicht in der Satzung.
- Die Gebühr für die Abräumung eines Wahlgrabes nach Ziffer 1.5 zwischen 257 und 688 Euro fällt erst nach Ablauf des Nutzungsrechts an und ist deshalb nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet. Bei den Reihengräbern ist die Abräumung dagegen nach dem Wortlaut von Ziffer 3.1 bereits im Betrag enthalten.
- Das Gebührenverzeichnis weist oben darauf hin, dass ab dem 01.01.2027 nach Paragraf 2b Umsatzsteuergesetz öffentliche Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, die auch private Dienstleister erbringen können. Welche Positionen das betrifft und ob die Beträge dann steigen, sagt die Satzung nicht. Unsere Beträge sind die heute geltenden Tarifbeträge.
- Die Trauerfeier in der Friedhofskapelle kostet nach Ziffer 1.4.1 zusätzlich 437 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ebenso wenig der Zuschlag von 50 Prozent nach Ziffer 2.5 für Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
- Das Reihengrab für Kinder und Fehlgeburten nach Ziffer 3.1.3 deckt zwei Fälle mit derselben Gebühr ab, für die die Satzung verschiedene Ruhezeiten festsetzt: 20 Jahre für Leichen nach Paragraf 8 Absatz 1 und sechs Jahre für Fehl- und Totgeburten nach Paragraf 8 Absatz 2. Wir führen die längere Frist.
- Die Positionen 3.1.10, 3.4 und 3.5 des Gebührenverzeichnisses sind mit dem Vermerk entfallen versehen und tragen keinen Betrag mehr.
- Eine eigene Anschrift und eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die Anschrift des Rathauses und dessen Sprechzeiten sowie die Durchwahl, die die Stadt für Fragen zu Bestattungen angibt. Kommerzielle Verzeichnisse führen daneben das Weinbrennerhaus in der Hauptstraße 22; belegen lässt sich das auf den Seiten der Stadt nicht.
Friedhöfe in Kehl und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 8 Friedhöfe in KehlLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofssatzung der Stadt Kehl mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, konsolidierter Satzungstext nach der 3. Änderungssatzung vom 10.11.2021, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung, beschlossen am 28.01.2026 und ausgefertigt am 30.01.2026, gültig ab 01.02.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.