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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Kehl · Baden-Württemberg · AGS 08317057

Friedhofsgebühren in Kehl, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Friedhofssatzung der Stadt Kehl mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, konsolidierter Satzungstext nach der 3. Änderungssatzung, vom 10.11.2021, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung, beschlossen am 28.01.2026 und ausgefertigt am 30.01.2026, gültig ab 01.02.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Kehl und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Kehl.

1.239,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Anonymes Urnenreihengrab, mit Beisetzung

4.465,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Tiefgrab, einstellig, mit Beisetzung

18
Grabarten in der Satzung
20 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung, Ruhezeit der Leichen

Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Kehl kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Kehl führt 18 Grabarten. Die günstigste ist Anonymes Urnenreihengrab mit 1.239,00 €, die teuerste Tiefgrab, einstellig mit 4.465,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofssatzung der Stadt Kehl mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, konsolidierter Satzungstext nach der 3. Änderungssatzung, vom 10.11.2021, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung, beschlossen am 28.01.2026 und ausgefertigt am 30.01.2026, gültig ab 01.02.2026.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

7 Grabarten für die Erdbestattung in Kehl

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab, NormalgrabDie günstigste Erdbestattung in Kehl. Die Gebühr nach Ziffer 3.1 schließt die Abräumung und Entsorgung nach Ablauf der Ruhezeit ein. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist bei Reihengräbern nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.2.357,00 €955,00 €3.312,00 €20 J.Ziffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.1
Erdrasengrab, ReihengrabRasengräber nennt Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung ausdrücklich. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet. An der Rasengrabstelle bringt die Friedhofsverwaltung nach Absatz 3 eine einheitlich vorgegebene Gedenkplatte an; die Namenstafel dafür kostet nach Ziffer 3.6 zwischen 45 und 150 Euro und ist hier nicht eingerechnet.2.927,00 €955,00 €3.882,00 €20 J.Ziffer 3.1.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.1
Reihengrab für Kinder und FehlgeburtenFür Kinder gilt die Ruhezeit der Leichen von 20 Jahren, für Fehl- und Totgeburten nach Paragraf 8 Absatz 2 der Friedhofssatzung dagegen nur sechs Jahre. Der Tarif nennt für beide denselben Betrag.1.250,00 €514,00 €1.764,00 €20 J.Ziffer 3.1.3 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.1
Anonymes ErdreihengrabDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Kehl. Grabstätten für anonyme Beisetzungen werden nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht gekennzeichnet. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet.2.543,00 €955,00 €3.498,00 €20 J.Ziffer 3.1.7.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.1
Gemeinschaftsgrabstätte für Fehl- und TotgeburtenIn Gemeinschaftsgrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung keine Einzelgräber angelegt oder markiert. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 8 Absatz 2 sechs Jahre.1.212,00 €267,00 €1.479,00 €6 J.Ziffer 3.1.8 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2
Wahlgrab, einstelligDie Verlängerung kostet nach Ziffer 3.7.1 je Stelle und Jahr 137 Euro und wird je angefangenem Monat berechnet. Die Abräumung nach Ablauf des Nutzungsrechts kostet nach Ziffer 1.5.1 zusätzlich 457 Euro.2.741,00 €955,00 €3.696,00 €20 J.Ziffer 3.2.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.1
Tiefgrab, einstelligIn einem Tiefgrab sind nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung zwei Bestattungen übereinander zulässig. Für die tiefere Bestattung kommt nach Ziffer 2.1.2 ein Zuschlag von 95 Euro hinzu. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.7.2 je Stelle und Jahr 176 Euro.3.510,00 €955,00 €4.465,00 €20 J.Ziffer 3.2.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.1

11 Grabarten für die Urne in Kehl

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabDie Ruhezeit der Aschen beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung 15 Jahre. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist bei Reihengräbern nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.1.131,00 €267,00 €1.398,00 €15 J.Ziffer 3.1.4 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2
Urnenrasengrab, ReihengrabNach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet. Die Namenstafel für die Gedenkplatte nach Ziffer 3.6 ist nicht eingerechnet.1.237,00 €267,00 €1.504,00 €15 J.Ziffer 3.1.5 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2
Urnenreihengrab in besonders gestalteten FlächenDie Satzung sagt zur Pflege in den besonders gestalteten Flächen nichts. Paragraf 16 sieht dort eine Dienstleistungskonzession mit Pflicht zum Dauergrabpflegevertrag vor, und die Stadt nennt auf ihrer Seite zu den Bestattungstrends die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner als Vertragspartner. Der Preis dieses Vertrags steht nicht in der Satzung, das Grab ist deshalb nicht pflegefrei.1.300,00 €267,00 €1.567,00 €15 J.Ziffer 3.1.6 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2
Anonymes UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Kehl überhaupt. Anonyme Beisetzungen finden nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung ohne Beisein von Angehörigen statt, die Grabstätte wird nicht gekennzeichnet. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet.972,00 €267,00 €1.239,00 €15 J.Ziffer 3.1.7.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2
Urnenwahlgrab für vier UrnenIn einem Urnenwahlgrab können nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.7.3 je Stelle und Jahr 114 Euro.1.713,00 €267,00 €1.980,00 €15 J.Ziffer 3.2.3 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2
Urnenröhre für zwei UrnenDie Verlängerung kostet nach Ziffer 3.7.4 je Stelle und Jahr 73 Euro.1.098,00 €267,00 €1.365,00 €15 J.Ziffer 3.2.4 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2
Urneneinzelwahlgrab in besonders gestalteten Flächen oder an BäumenDie Satzung sagt zur Pflege in den besonders gestalteten Flächen nichts. Paragraf 16 sieht dort eine Dienstleistungskonzession mit Pflicht zum Dauergrabpflegevertrag vor, und die Stadt nennt auf ihrer Seite zu den Bestattungstrends die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner als Vertragspartner. Der Preis dieses Vertrags steht nicht in der Satzung, das Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Handelt es sich um ein Baumgrab, träfe Paragraf 14 Absatz 6 zu, wonach die Friedhofsverwaltung die Baumgrabanlagen pflegt; der Tarif trennt beide Fälle nicht. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.8.1 je Stelle und Jahr 134 Euro.2.015,00 €267,00 €2.282,00 €15 J.Ziffer 3.3.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2
Urnenröhre für zwei Urnen in besonders gestalteten Flächen oder an BäumenDie Satzung sagt zur Pflege in den besonders gestalteten Flächen nichts. Paragraf 16 sieht dort eine Dienstleistungskonzession mit Pflicht zum Dauergrabpflegevertrag vor, und die Stadt nennt auf ihrer Seite zu den Bestattungstrends die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner als Vertragspartner. Der Preis dieses Vertrags steht nicht in der Satzung, das Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.8.2 je Stelle und Jahr 76 Euro.1.142,00 €267,00 €1.409,00 €15 J.Ziffer 3.3.2 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2
Urnenröhre für vier Urnen in besonders gestalteten Flächen oder an BäumenDie Satzung sagt zur Pflege in den besonders gestalteten Flächen nichts. Paragraf 16 sieht dort eine Dienstleistungskonzession mit Pflicht zum Dauergrabpflegevertrag vor, und die Stadt nennt auf ihrer Seite zu den Bestattungstrends die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner als Vertragspartner. Der Preis dieses Vertrags steht nicht in der Satzung, das Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.8.3 je Stelle und Jahr 79 Euro.1.185,00 €267,00 €1.452,00 €15 J.Ziffer 3.3.3 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2
Urnenrasenwahlgrab für zwei UrnenEin Rasengrab im Sinne von Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.8.4 je Stelle und Jahr 134 Euro.2.015,00 €267,00 €2.282,00 €15 J.Ziffer 3.3.4 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2
Urnenrasenwahlgrab für vier UrnenEin Rasengrab im Sinne von Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Grabanlagen durch die Friedhofsverwaltung, Eingriffe ohne ihren Auftrag sind nicht gestattet. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.8.5 je Stelle und Jahr 148 Euro.2.217,00 €267,00 €2.484,00 €15 J.Ziffer 3.3.5 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.2

32 weitere Gebühren in der Satzung von Kehl

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Ausheben und Schließen eines Grabes einschließlich Vorbereitung955,00 €Ziffer 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses
Ausheben und Schließen eines Kindergrabes514,00 €Ziffer 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses
Urnenbeisetzung sowie Beisetzung von Tot- und Fehlgeburten ohne Sarg267,00 €Ziffer 2.2 des Gebührenverzeichnisses
Urnenbeisetzung durch einen Bestatter222,00 €Ziffer 2.3 des Gebührenverzeichnisses
Leistungen des Friedhofpersonals, je angefangene Stunde67,00 €Ziffer 1.1 des Gebührenverzeichnisses
Überlassung des Sargtransportanhängers im Stadtgebiet29,00 €Ziffer 1.2 des Gebührenverzeichnisses
Benutzung einer Leichenhalle oder Leichenzelle mit Leichenbetreuung, Aufbahrung je Tag49,00 €Ziffer 1.3.1 des Gebührenverzeichnisses
Aufbahrung je Tag, wenn sich die Benutzung ohne Verschulden des Gebührenpflichtigen verlängert25,00 €Ziffer 1.3.2 des Gebührenverzeichnisses
Aussegnung, Trauerfeier und Nutzung der Friedhofskapelle437,00 €Ziffer 1.4.1 des Gebührenverzeichnisses
Nutzung des Aufbahrungsraums oder des Vorraums für eine Trauerzeremonie75,00 €Ziffer 1.4.2 des Gebührenverzeichnisses
Religiöse Waschung112,00 €Ziffer 1.4.3 des Gebührenverzeichnisses
Abräumung und Entsorgung eines Wahlgrabes, Einzelgrab457,00 €Ziffer 1.5.1 des Gebührenverzeichnisses
Abräumung und Entsorgung eines Wahlgrabes, Mehrfachgrab688,00 €Ziffer 1.5.2 des Gebührenverzeichnisses
Abräumung und Entsorgung eines Wahlgrabes, Urnengrab257,00 €Ziffer 1.5.3 des Gebührenverzeichnisses
Unterhaltung des Grabes bei Verzicht auf das Nutzungsrecht, je volles Jahr bis zum Ablauf der letzten Ruhezeit153,00 €Ziffer 1.6 des Gebührenverzeichnisses
Zuschlag für die tiefere Bestattung in einem Tiefgrab95,00 €Ziffer 2.1.2 des Gebührenverzeichnisses
Ausheben und Schließen eines Grabes für eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeitdas 2,5-fache der Gebühr nach Ziffer 2.1Ziffer 2.4.1 des Gebührenverzeichnisses
Ausgrabung oder Wiedereinbettung einer Urnedas Einfache der Gebühr nach Ziffer 2.2Ziffer 2.4.2 des Gebührenverzeichnisses
Zuschlag für Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen50 Prozent der Gebühr nach Ziffer 1 und den Ziffern 2.1 bis 2.4Ziffer 2.5 des Gebührenverzeichnisses
Abräumung von Reihengräbern bei Bestattungen vor dem 02.12.2011Gebühr nach Ziffer 1.5Ziffer 3.1.9 des Gebührenverzeichnisses
Namenstafel für Rasen- und Urnengräber, einfache Ausführung45,00 €Ziffer 3.6.1 des Gebührenverzeichnisses
Namenstafel für Rasen- und Urnengräber, mittlere Ausführung90,00 €Ziffer 3.6.2 des Gebührenverzeichnisses
Namenstafel für Rasen- und Urnengräber, gehobene und große Ausführung150,00 €Ziffer 3.6.3 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung des Nutzungsrechts am einstelligen Wahlgrab, je Stelle und Jahr137,00 €Ziffer 3.7.1 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung des Nutzungsrechts am einstelligen Tiefgrab, je Stelle und Jahr176,00 €Ziffer 3.7.2 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung des Nutzungsrechts am Urnenwahlgrab für vier Urnen, je Stelle und Jahr114,00 €Ziffer 3.7.3 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung des Nutzungsrechts an der Urnenröhre für zwei Urnen, je Stelle und Jahr73,00 €Ziffer 3.7.4 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung des Nutzungsrechts am Urneneinzelwahlgrab in besonders gestalteten Flächen oder an Bäumen, je Stelle und Jahr134,00 €Ziffer 3.8.1 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung des Nutzungsrechts an der Urnenröhre für zwei Urnen in besonders gestalteten Flächen oder an Bäumen, je Stelle und Jahr76,00 €Ziffer 3.8.2 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung des Nutzungsrechts an der Urnenröhre für vier Urnen in besonders gestalteten Flächen oder an Bäumen, je Stelle und Jahr79,00 €Ziffer 3.8.3 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung des Nutzungsrechts am Urnenrasenwahlgrab für zwei Urnen, je Stelle und Jahr134,00 €Ziffer 3.8.4 des Gebührenverzeichnisses
Verlängerung des Nutzungsrechts am Urnenrasenwahlgrab für vier Urnen, je Stelle und Jahr148,00 €Ziffer 3.8.5 des Gebührenverzeichnisses
Friedhofssatzung der Stadt Kehl mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, konsolidierter Satzungstext nach der 3. Änderungssatzung, vom 10.11.2021, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung, beschlossen am 28.01.2026 und ausgefertigt am 30.01.2026, gültig ab 01.02.2026.

Was ein Grab in Kehl über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.512,00 €

Reihengrab, Normalgrab in Kehl, über 20 Jahre, das sind 425,60 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 3.1.1 des Gebührenverzeichnisses und Ziffer 2.1.12.357,00 €
BestattungZiffer 2.1.1 des Gebührenverzeichnisses955,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde3.312,00 €

Die günstigste Erdbestattung in Kehl. Die Gebühr nach Ziffer 3.1 schließt die Abräumung und Entsorgung nach Ablauf der Ruhezeit ein. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist bei Reihengräbern nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofssatzung der Stadt Kehl mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, konsolidierter Satzungstext nach der 3. Änderungssatzung, vom 10.11.2021, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung, beschlossen am 28.01.2026 und ausgefertigt am 30.01.2026, gültig ab 01.02.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

11 Fragen, die die Satzung von Kehl offenlässt

  • Die Suchmaschine liefert für Kehl zuerst die Fassung nach der 1. Änderungssatzung, die unter einer eigenen Adresse weiter abrufbar ist. Nachgesehen haben wir im Ortsrecht der Stadt unter kehl.de; dort steht nur noch der konsolidierte Satzungstext nach der 3. Änderungssatzung, gültig ab 01.02.2026. Die Satzung selbst listet auf ihrer letzten Textseite alle drei Änderungssatzungen vom 19.03.2025, 10.12.2025 und 28.01.2026 auf. Wir haben diese konsolidierte Fassung erfasst.
  • Für das Urnenreihengrab in besonders gestalteten Flächen nach Ziffer 3.1.6 und für die Wahlgräber nach Ziffer 3.3.1 bis 3.3.3 sagt die Satzung nichts über die Pflege. Paragraf 16 sieht für gärtnerisch gestaltete und gepflegte Grabfelder eine Dienstleistungskonzession vor und lässt Gräber dort nur gegen den Nachweis eines Dauergrabpflegevertrags für die gesamte Nutzungsdauer zu. Auf ihrer Seite zu den Bestattungstrends nennt die Stadt die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner als Vertragspartner. Der Preis dieses Vertrags steht nicht in der Satzung. Wir führen diese Gräber deshalb nicht als pflegefrei.
  • Die Überschrift von Ziffer 3.3 fasst Wahlgräber in besonders gestalteten Flächen und Wahlgräber an Bäumen in einem Block zusammen, ohne die einzelnen Positionen einer der beiden Gruppen zuzuordnen. Wären die Positionen 3.3.1 bis 3.3.3 Baumgräber, wären sie nach Paragraf 14 Absatz 6 pflegefrei, denn dort pflegt die Friedhofsverwaltung. Weil der Tarif das nicht hergibt, haben wir die vorsichtigere Zuordnung gewählt. Eine eigene Tarifzeile, die ausdrücklich Baumgrab heißt, gibt es nicht.
  • Paragraf 15 Absatz 3 und Paragraf 14 Absatz 3 der Satzung schreiben für Rasengrabstellen und Baumgrabstellen eine von der Friedhofsverwaltung angebrachte Gedenkplatte vor. Die zugehörige Namenstafel kostet nach Ziffer 3.6 je nach Ausführung 45, 90 oder 150 Euro, und der Tarif sagt, dass die angebotenen Tafeln je Friedhof verschieden sind. Weil sich daraus kein eindeutiger Betrag ergibt, ist die Tafel in unseren Grabpreisen nicht enthalten.
  • Die Bestattungsgebühr für eine Urne beträgt nach Ziffer 2.2 267 Euro, wenn die Stadt beisetzt, und nach Ziffer 2.3 nur 222 Euro, wenn ein Bestatter die Beisetzung vornimmt. Wir rechnen mit 267 Euro, weil das die Leistung der Stadt ist; die Kosten des Bestatters stehen nicht in der Satzung.
  • Die Gebühr für die Abräumung eines Wahlgrabes nach Ziffer 1.5 zwischen 257 und 688 Euro fällt erst nach Ablauf des Nutzungsrechts an und ist deshalb nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet. Bei den Reihengräbern ist die Abräumung dagegen nach dem Wortlaut von Ziffer 3.1 bereits im Betrag enthalten.
  • Das Gebührenverzeichnis weist oben darauf hin, dass ab dem 01.01.2027 nach Paragraf 2b Umsatzsteuergesetz öffentliche Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, die auch private Dienstleister erbringen können. Welche Positionen das betrifft und ob die Beträge dann steigen, sagt die Satzung nicht. Unsere Beträge sind die heute geltenden Tarifbeträge.
  • Die Trauerfeier in der Friedhofskapelle kostet nach Ziffer 1.4.1 zusätzlich 437 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ebenso wenig der Zuschlag von 50 Prozent nach Ziffer 2.5 für Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
  • Das Reihengrab für Kinder und Fehlgeburten nach Ziffer 3.1.3 deckt zwei Fälle mit derselben Gebühr ab, für die die Satzung verschiedene Ruhezeiten festsetzt: 20 Jahre für Leichen nach Paragraf 8 Absatz 1 und sechs Jahre für Fehl- und Totgeburten nach Paragraf 8 Absatz 2. Wir führen die längere Frist.
  • Die Positionen 3.1.10, 3.4 und 3.5 des Gebührenverzeichnisses sind mit dem Vermerk entfallen versehen und tragen keinen Betrag mehr.
  • Eine eigene Anschrift und eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die Anschrift des Rathauses und dessen Sprechzeiten sowie die Durchwahl, die die Stadt für Fragen zu Bestattungen angibt. Kommerzielle Verzeichnisse führen daneben das Weinbrennerhaus in der Hauptstraße 22; belegen lässt sich das auf den Seiten der Stadt nicht.

Friedhöfe in Kehl und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.