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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Bautzen · Sachsen · AGS 14625020

Friedhofsgebühren in Bautzen, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht der Stadt Bautzen, vom 27.11.2009, Neufassung vom 04.12.2018 in Kraft ab 01.01.2019, Anlage zuletzt geändert am 06.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27 vom 20.12.2024, Gebührenverzeichnis mit Stand November 2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bautzen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bautzen, Bauverwaltungsamt; verwaltet durch die Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft Bautzen mbH, Bereich Umwelt.

1.177,20 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Erdreihengrabstätte für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, mit Beisetzung

3.686,32 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Grabstätte in der Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung, mit Beisetzung

11
Grabarten in der Satzung
10 Jahre
Ruhefrist, Fehlgeborene sowie Leichen und Aschen von Kindern, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind

Paragraf 10 Absatz 2 und Absatz 3 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Bautzen kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Bautzen führt 11 Grabarten. Die günstigste ist Erdreihengrabstätte für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit 1.177,20 €, die teuerste Grabstätte in der Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung mit 3.686,32 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht der Stadt Bautzen, vom 27.11.2009, Neufassung vom 04.12.2018 in Kraft ab 01.01.2019, Anlage zuletzt geändert am 06.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27 vom 20.12.2024, Gebührenverzeichnis mit Stand November 2024.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

5 Grabarten für die Erdbestattung in Bautzen

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Erdreihengrabstätte für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. LebensjahrDie Grabstättengebühr beträgt 25 Euro für zehn Jahre. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 71,12 Euro je Grabstätte und Jahr, für zehn Jahre also 711,20 Euro.736,20 €441,00 €1.177,20 €10 J.Gebührenverzeichnis Ziffer II.1 a in Verbindung mit Abschnitt III
Erdreihengrabstätte für Personen ab dem vollendeten 2. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Bautzen. Die Grabstättengebühr beträgt 64 Euro für zwanzig Jahre. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 71,12 Euro je Grabstätte und Jahr, für zwanzig Jahre also 1.422,40 Euro.1.486,40 €874,00 €2.360,40 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer II.1 b in Verbindung mit Abschnitt III
Einstellige Erdwahlgrabstätte für eine Sargbestattung und eine weitere UrnenbeisetzungDie Grabstättengebühr beträgt 83 Euro für zwanzig Jahre, dazu kommen 1.422,40 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II.3 a vier Euro je Jahr, die Friedhofsunterhaltungsgebühr läuft dabei weiter.1.505,40 €874,00 €2.379,40 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer II.2 a in Verbindung mit Abschnitt III
Zweistellige Erdwahlgrabstätte ab dem vollendeten 2. LebensjahrDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte. Die Grabstättengebühr beträgt 119 Euro für zwanzig Jahre, dazu kommen 1.422,40 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II.3 b fünf Euro je Jahr.1.541,40 €874,00 €2.415,40 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer II.2 b in Verbindung mit Abschnitt III
Erdwahlgrabstätte für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. LebensjahrDie Nutzungszeit beträgt nach dem Tarif zwanzig Jahre, die Ruhezeit nach Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur zehn. Die Grabstättengebühr beträgt 64 Euro, dazu kommen 1.422,40 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr für die zwanzig Jahre des Nutzungsrechts. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II.3 g drei Euro je Jahr.1.486,40 €441,00 €1.927,40 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer II.2 e in Verbindung mit Abschnitt III

6 Grabarten für die Urne in Bautzen

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Bautzen überhaupt. Die Grabstättengebühr beträgt 51 Euro für zwanzig Jahre, dazu kommen 1.422,40 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr.1.473,40 €259,67 €1.733,07 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer II.1 c in Verbindung mit Abschnitt III
Zweistellige UrnenwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte. Die Grabstättengebühr beträgt 70 Euro für zwanzig Jahre, dazu kommen 1.422,40 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II.3 e drei Euro je Jahr.1.492,40 €259,67 €1.752,07 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer II.2 c in Verbindung mit Abschnitt III
Vierstellige UrnenwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die ganze vierstellige Grabstätte. Die Grabstättengebühr beträgt 83 Euro für zwanzig Jahre, dazu kommen 1.422,40 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II.3 f vier Euro je Jahr.1.505,40 €259,67 €1.765,07 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer II.2 d in Verbindung mit Abschnitt III
Grabstätte in der BaumgrabanlageIn der Baumgrabanlage werden nach Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung Urnen in einer einstelligen Grabstätte in der Nähe eines Baumes beigesetzt, wahlweise mit oder ohne Namensnennung. Gemeinschaftsgrabanlagen werden nach Paragraf 20 Absatz 3 von der Stadt Bautzen angelegt, gestaltet und gepflegt. Der Betrag enthält nach dem Tarif die Pflege und die Friedhofsunterhaltungsgebühr.1.743,07 €259,67 €2.002,74 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer II.4 a
Grabstätte in der anonymen UrnengemeinschaftsanlageDas günstigste pflegefreie Grab in Bautzen. Auf der Urnengemeinschaftsanlage ohne Namensnennung gibt es nach Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung keinen Hinweis auf den Verstorbenen. Anlage, Gestaltung und Pflege obliegen nach Paragraf 20 Absatz 3 der Stadt Bautzen. Der Betrag enthält nach dem Tarif die Pflege und die Friedhofsunterhaltungsgebühr.1.538,67 €259,67 €1.798,34 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer II.4 b
Grabstätte in der Urnengemeinschaftsanlage mit NamensnennungDer Betrag setzt sich aus 2.343,92 Euro Grabstättengebühr und 1.082,73 Euro für die Herstellung der Urnengemeinschaftsanlage zusammen. Der Tarif verlangt die zweite Position ausdrücklich zuzüglich zur ersten; darin steckt ein Grabsteinanteil von 718,24 Euro. Anlage, Gestaltung und Pflege obliegen nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bautzen.3.426,65 €259,67 €3.686,32 €20 J.Gebührenverzeichnis Ziffer II.4 c in Verbindung mit Ziffer II.5

27 weitere Gebühren in der Satzung von Bautzen

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr441,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer I.1 a
Erdbestattung für Personen ab dem vollendeten 2. Lebensjahr874,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer I.1 b
Urnenbeisetzung259,67 €Gebührenverzeichnis Ziffer I.2
Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grabstätte und Jahr für Reihen- und Wahlgrabstätten71,12 €Gebührenverzeichnis Abschnitt III
Verlängerung der Nutzungszeit an einer einstelligen Erdwahlgrabstätte, je Jahr4,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 a
Verlängerung der Nutzungszeit an einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte, je Jahr5,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 b
Verlängerung der Nutzungszeit an einer vierstelligen Erdwahlgrabstätte, je Jahr8,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 c
Verlängerung der Nutzungszeit an einer sechsstelligen Erdwahlgrabstätte, je Jahr11,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 d
Verlängerung der Nutzungszeit an einer zweistelligen Urnenwahlgrabstätte, je Jahr3,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 e
Verlängerung der Nutzungszeit an einer vierstelligen Urnenwahlgrabstätte, je Jahr4,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 f
Verlängerung der Nutzungszeit an einer Erdwahlgrabstätte für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, je Jahr3,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 g
Herstellung einer Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung, einschließlich Grabsteinanteil von 718,24 Euro1.082,73 €Gebührenverzeichnis Ziffer II.5
Benutzung der Trauerhallen einschließlich Dekoration195,54 €Gebührenverzeichnis Ziffer IV.1
Abschiednahme ohne Trauerfeier einschließlich Dekoration109,65 €Gebührenverzeichnis Ziffer IV.2
Leichenaufbewahrung in der Kühlzelle Taucherfriedhof, je 24 Stunden einschließlich Reinigungskosten83,67 €Gebührenverzeichnis Ziffer IV.3
Umbettung einer Urne innerhalb des städtischen Friedhofes358,56 €Gebührenverzeichnis Ziffer V.1
Umbettung einer Urne nach außerhalb des städtischen Friedhofes433,22 €Gebührenverzeichnis Ziffer V.2
Umbettung einer Urne von außerhalb des städtischen Friedhofes, Wiederbeisetzung234,42 €Gebührenverzeichnis Ziffer V.3
Genehmigung für die Überlassung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte107,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer VI.1 a
Genehmigung für die Überlassung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte141,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer VI.1 b
Genehmigung für die Überlassung des Nutzungsrechts an einer Gemeinschaftsgrabanlage107,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer VI.1 c
Genehmigung einer Zubettung41,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer VI.2
Umschreibung des Nutzungsrechts74,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer VI.3
Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung von Grabmälern, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabstätten57,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer VI.4
Genehmigung einer Ausgrabung oder Umbettung107,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer VI.5
Genehmigung für die Verlängerung des Nutzungsrechts74,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer VI.6
Exemplar der Friedhofssatzung2,00 €Gebührenverzeichnis Ziffer VI.7
Satzung der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht der Stadt Bautzen, vom 27.11.2009, Neufassung vom 04.12.2018 in Kraft ab 01.01.2019, Anlage zuletzt geändert am 06.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27 vom 20.12.2024, Gebührenverzeichnis mit Stand November 2024.

Was ein Grab in Bautzen über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

3.777,20 €

Erdreihengrabstätte für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr in Bautzen, über 10 Jahre, das sind 377,72 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Ziffer II.1 a in Verbindung mit Abschnitt III736,20 €
BestattungGebührenverzeichnis Ziffer I.1 a441,00 €
Grabpflege über 10 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung2.600,00 €
Davon an die Gemeinde1.177,20 €

Die Grabstättengebühr beträgt 25 Euro für zehn Jahre. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 71,12 Euro je Grabstätte und Jahr, für zehn Jahre also 711,20 Euro.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht der Stadt Bautzen, vom 27.11.2009, Neufassung vom 04.12.2018 in Kraft ab 01.01.2019, Anlage zuletzt geändert am 06.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27 vom 20.12.2024, Gebührenverzeichnis mit Stand November 2024. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

13 Fragen, die die Satzung von Bautzen offenlässt

  • Die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 71,12 Euro je Grabstätte und Jahr ist in jeder Nutzungsgebühr für Reihen- und Wahlgrabstätten enthalten, gerechnet mit der Nutzungszeit der jeweiligen Grabart. Abschnitt III des Gebührenverzeichnisses erhebt sie ausdrücklich von Nutzungsberechtigten an Reihen- und Wahlgrabstätten für die Dauer des Nutzungsrechts. Ohne sie läge das günstigste Erdgrab bei 64 statt bei 1.486,40 Euro Grabnutzung.
  • Für die Grabstätten in Gemeinschaftsgrabanlagen rechnen wir die Friedhofsunterhaltungsgebühr nicht hinzu. Abschnitt III nimmt deren Nutzungsberechtigte ausdrücklich von der jährlichen Zahlung aus und stellt fest, ihr Anteil an den Unterhaltungskosten sei in der Grabnutzungsgebühr enthalten.
  • Die Genehmigung für die Überlassung des Nutzungsrechts kostet nach Ziffer VI.1 zwischen 107 und 141 Euro und fällt bei jedem Grab an. Sie ist eine Verwaltungsgebühr und steht deshalb bei den weiteren Gebühren, nicht in der Nutzungsgebühr. Wer die Gesamtkosten überschlägt, muss sie hinzurechnen.
  • Das Gebührenverzeichnis nennt in Ziffer II.3 Verlängerungssätze für vierstellige und sechsstellige Erdwahlgrabstätten, führt aber unter Ziffer II.2 keine Grabstättengebühr für diese Größen auf. Was der erste Erwerb einer solchen Grabstätte kostet, gibt der Tarif nicht her. Wir erfassen sie deshalb nicht als Grabart.
  • Die Friedhofssatzung kennt in Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe d die Erdwahlgrabstätte als gemauerte Grabstätte, also die Gruft. Einen Gebührensatz dafür nennt das Verzeichnis nicht, und nach Paragraf 16 Absatz 4 dürfen Grüfte ohnehin nicht neu errichtet werden.
  • Bei der Erdwahlgrabstätte für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr weichen Nutzungszeit und Ruhezeit voneinander ab: Der Tarif setzt zwanzig Jahre Nutzungszeit an, Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung zehn Jahre Ruhezeit. Wir rechnen die Friedhofsunterhaltungsgebühr über zwanzig Jahre, weil Abschnitt III sie an die Dauer des Nutzungsrechts knüpft.
  • Die Baumgrabanlage lässt sich nach Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung mit oder ohne Namensnennung wählen. Der Tarif kennt nur einen Betrag für beide Varianten. Ob für die Natursteinplatte mit dem Namen zusätzlich die Genehmigungsgebühr der Ziffer VI.4 von 57 Euro anfällt, sagt die Satzung nicht ausdrücklich.
  • Die Ruhezeit staffelt in Bautzen allein nach dem Alter, nicht nach Erd- und Urnenbestattung. Paragraf 10 Absatz 3 erklärt die Fristen des Absatzes 2 für Aschen ausdrücklich für entsprechend anwendbar.
  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die sechs städtischen Friedhöfe Michaelisfriedhof, Protschenberg-Friedhof, Teichnitz, Salzenforst, Großwelka und Kleinwelka. Der Taucherfriedhof gehört der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde St. Petri Bautzen und hat eine eigene Gebührenordnung, die wir nicht erfassen. Die städtische Kühlzelle steht allerdings auf dem Taucherfriedhof, deshalb taucht er in Ziffer IV.3 des städtischen Tarifs auf.
  • Nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist die Stadt nicht verpflichtet, alle Grabstättenarten auf jedem Friedhof anzubieten.
  • Das Ortsrecht der Stadt hält drei verschiedene Dateien derselben Gebührensatzung bereit, die auf den Ständen 2011, 2019 und 2024 stehen. Wir haben die Datei genommen, die auf der Ortsrechtsseite verlinkt ist und deren Änderungsregister die Änderung vom 06.12.2024 führt.
  • Aktualität geprüft am 04.09.2026: Alle 50 Ausgaben des Amtsblatts der Stadt Bautzen aus 2025 und 2026 wurden im Volltext auf Bekanntmachungen zur Friedhofsgebührensatzung und zur Friedhofssatzung durchsucht. Es gab keine. Die Änderung vom 06.12.2024 ist die geltende Fassung.
  • Die Benutzung der Trauerhalle kostet 195,54 Euro und steckt in keiner unserer Bestattungsgebühren. Wir führen den schmalsten Satz, also die reine Bestattungsgebühr des Abschnitts I.

Friedhöfe in Bautzen und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.