Bautzen · Sachsen · AGS 14625020
Friedhofsgebühren in Bautzen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht der Stadt Bautzen, vom 27.11.2009, Neufassung vom 04.12.2018 in Kraft ab 01.01.2019, Anlage zuletzt geändert am 06.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27 vom 20.12.2024, Gebührenverzeichnis mit Stand November 2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bautzen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bautzen, Bauverwaltungsamt; verwaltet durch die Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft Bautzen mbH, Bereich Umwelt.
- 1.177,20 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.686,32 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 11
- Grabarten in der Satzung
- 10 Jahre
- Ruhefrist, Fehlgeborene sowie Leichen und Aschen von Kindern, die tot geboren oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind
Erdreihengrabstätte für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, mit Beisetzung
Grabstätte in der Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung, mit Beisetzung
Paragraf 10 Absatz 2 und Absatz 3 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Bautzen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
5 Grabarten für die Erdbestattung in Bautzen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrabstätte für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. LebensjahrDie Grabstättengebühr beträgt 25 Euro für zehn Jahre. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 71,12 Euro je Grabstätte und Jahr, für zehn Jahre also 711,20 Euro. | 736,20 € | 441,00 € | 1.177,20 € | 10 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer II.1 a in Verbindung mit Abschnitt III |
| Erdreihengrabstätte für Personen ab dem vollendeten 2. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Bautzen. Die Grabstättengebühr beträgt 64 Euro für zwanzig Jahre. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 71,12 Euro je Grabstätte und Jahr, für zwanzig Jahre also 1.422,40 Euro. | 1.486,40 € | 874,00 € | 2.360,40 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer II.1 b in Verbindung mit Abschnitt III |
| Einstellige Erdwahlgrabstätte für eine Sargbestattung und eine weitere UrnenbeisetzungDie Grabstättengebühr beträgt 83 Euro für zwanzig Jahre, dazu kommen 1.422,40 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II.3 a vier Euro je Jahr, die Friedhofsunterhaltungsgebühr läuft dabei weiter. | 1.505,40 € | 874,00 € | 2.379,40 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer II.2 a in Verbindung mit Abschnitt III |
| Zweistellige Erdwahlgrabstätte ab dem vollendeten 2. LebensjahrDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte. Die Grabstättengebühr beträgt 119 Euro für zwanzig Jahre, dazu kommen 1.422,40 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II.3 b fünf Euro je Jahr. | 1.541,40 € | 874,00 € | 2.415,40 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer II.2 b in Verbindung mit Abschnitt III |
| Erdwahlgrabstätte für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. LebensjahrDie Nutzungszeit beträgt nach dem Tarif zwanzig Jahre, die Ruhezeit nach Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung nur zehn. Die Grabstättengebühr beträgt 64 Euro, dazu kommen 1.422,40 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr für die zwanzig Jahre des Nutzungsrechts. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II.3 g drei Euro je Jahr. | 1.486,40 € | 441,00 € | 1.927,40 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer II.2 e in Verbindung mit Abschnitt III |
6 Grabarten für die Urne in Bautzen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Bautzen überhaupt. Die Grabstättengebühr beträgt 51 Euro für zwanzig Jahre, dazu kommen 1.422,40 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr. | 1.473,40 € | 259,67 € | 1.733,07 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer II.1 c in Verbindung mit Abschnitt III |
| Zweistellige UrnenwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die ganze zweistellige Grabstätte. Die Grabstättengebühr beträgt 70 Euro für zwanzig Jahre, dazu kommen 1.422,40 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II.3 e drei Euro je Jahr. | 1.492,40 € | 259,67 € | 1.752,07 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer II.2 c in Verbindung mit Abschnitt III |
| Vierstellige UrnenwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die ganze vierstellige Grabstätte. Die Grabstättengebühr beträgt 83 Euro für zwanzig Jahre, dazu kommen 1.422,40 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II.3 f vier Euro je Jahr. | 1.505,40 € | 259,67 € | 1.765,07 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer II.2 d in Verbindung mit Abschnitt III |
| Grabstätte in der BaumgrabanlageIn der Baumgrabanlage werden nach Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung Urnen in einer einstelligen Grabstätte in der Nähe eines Baumes beigesetzt, wahlweise mit oder ohne Namensnennung. Gemeinschaftsgrabanlagen werden nach Paragraf 20 Absatz 3 von der Stadt Bautzen angelegt, gestaltet und gepflegt. Der Betrag enthält nach dem Tarif die Pflege und die Friedhofsunterhaltungsgebühr. | 1.743,07 € | 259,67 € | 2.002,74 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer II.4 a |
| Grabstätte in der anonymen UrnengemeinschaftsanlageDas günstigste pflegefreie Grab in Bautzen. Auf der Urnengemeinschaftsanlage ohne Namensnennung gibt es nach Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung keinen Hinweis auf den Verstorbenen. Anlage, Gestaltung und Pflege obliegen nach Paragraf 20 Absatz 3 der Stadt Bautzen. Der Betrag enthält nach dem Tarif die Pflege und die Friedhofsunterhaltungsgebühr. | 1.538,67 € | 259,67 € | 1.798,34 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer II.4 b |
| Grabstätte in der Urnengemeinschaftsanlage mit NamensnennungDer Betrag setzt sich aus 2.343,92 Euro Grabstättengebühr und 1.082,73 Euro für die Herstellung der Urnengemeinschaftsanlage zusammen. Der Tarif verlangt die zweite Position ausdrücklich zuzüglich zur ersten; darin steckt ein Grabsteinanteil von 718,24 Euro. Anlage, Gestaltung und Pflege obliegen nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bautzen. | 3.426,65 € | 259,67 € | 3.686,32 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis Ziffer II.4 c in Verbindung mit Ziffer II.5 |
27 weitere Gebühren in der Satzung von Bautzen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr | 441,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1 a |
| Erdbestattung für Personen ab dem vollendeten 2. Lebensjahr | 874,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer I.1 b |
| Urnenbeisetzung | 259,67 € | Gebührenverzeichnis Ziffer I.2 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grabstätte und Jahr für Reihen- und Wahlgrabstätten | 71,12 € | Gebührenverzeichnis Abschnitt III |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einer einstelligen Erdwahlgrabstätte, je Jahr | 4,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 a |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einer zweistelligen Erdwahlgrabstätte, je Jahr | 5,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 b |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einer vierstelligen Erdwahlgrabstätte, je Jahr | 8,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 c |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einer sechsstelligen Erdwahlgrabstätte, je Jahr | 11,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 d |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einer zweistelligen Urnenwahlgrabstätte, je Jahr | 3,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 e |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einer vierstelligen Urnenwahlgrabstätte, je Jahr | 4,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 f |
| Verlängerung der Nutzungszeit an einer Erdwahlgrabstätte für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, je Jahr | 3,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II.3 g |
| Herstellung einer Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung, einschließlich Grabsteinanteil von 718,24 Euro | 1.082,73 € | Gebührenverzeichnis Ziffer II.5 |
| Benutzung der Trauerhallen einschließlich Dekoration | 195,54 € | Gebührenverzeichnis Ziffer IV.1 |
| Abschiednahme ohne Trauerfeier einschließlich Dekoration | 109,65 € | Gebührenverzeichnis Ziffer IV.2 |
| Leichenaufbewahrung in der Kühlzelle Taucherfriedhof, je 24 Stunden einschließlich Reinigungskosten | 83,67 € | Gebührenverzeichnis Ziffer IV.3 |
| Umbettung einer Urne innerhalb des städtischen Friedhofes | 358,56 € | Gebührenverzeichnis Ziffer V.1 |
| Umbettung einer Urne nach außerhalb des städtischen Friedhofes | 433,22 € | Gebührenverzeichnis Ziffer V.2 |
| Umbettung einer Urne von außerhalb des städtischen Friedhofes, Wiederbeisetzung | 234,42 € | Gebührenverzeichnis Ziffer V.3 |
| Genehmigung für die Überlassung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte | 107,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer VI.1 a |
| Genehmigung für die Überlassung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte | 141,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer VI.1 b |
| Genehmigung für die Überlassung des Nutzungsrechts an einer Gemeinschaftsgrabanlage | 107,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer VI.1 c |
| Genehmigung einer Zubettung | 41,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer VI.2 |
| Umschreibung des Nutzungsrechts | 74,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer VI.3 |
| Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung von Grabmälern, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen auf Grabstätten | 57,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer VI.4 |
| Genehmigung einer Ausgrabung oder Umbettung | 107,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer VI.5 |
| Genehmigung für die Verlängerung des Nutzungsrechts | 74,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer VI.6 |
| Exemplar der Friedhofssatzung | 2,00 € | Gebührenverzeichnis Ziffer VI.7 |
Was ein Grab in Bautzen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
3.777,20 €
Erdreihengrabstätte für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr in Bautzen, über 10 Jahre, das sind 377,72 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis Ziffer II.1 a in Verbindung mit Abschnitt III | 736,20 € |
| BestattungGebührenverzeichnis Ziffer I.1 a | 441,00 € |
| Grabpflege über 10 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 2.600,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.177,20 € |
Die Grabstättengebühr beträgt 25 Euro für zehn Jahre. Dazu kommt die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 71,12 Euro je Grabstätte und Jahr, für zehn Jahre also 711,20 Euro.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht der Stadt Bautzen, vom 27.11.2009, Neufassung vom 04.12.2018 in Kraft ab 01.01.2019, Anlage zuletzt geändert am 06.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27 vom 20.12.2024, Gebührenverzeichnis mit Stand November 2024. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Bautzen offenlässt
- Die Friedhofsunterhaltungsgebühr von 71,12 Euro je Grabstätte und Jahr ist in jeder Nutzungsgebühr für Reihen- und Wahlgrabstätten enthalten, gerechnet mit der Nutzungszeit der jeweiligen Grabart. Abschnitt III des Gebührenverzeichnisses erhebt sie ausdrücklich von Nutzungsberechtigten an Reihen- und Wahlgrabstätten für die Dauer des Nutzungsrechts. Ohne sie läge das günstigste Erdgrab bei 64 statt bei 1.486,40 Euro Grabnutzung.
- Für die Grabstätten in Gemeinschaftsgrabanlagen rechnen wir die Friedhofsunterhaltungsgebühr nicht hinzu. Abschnitt III nimmt deren Nutzungsberechtigte ausdrücklich von der jährlichen Zahlung aus und stellt fest, ihr Anteil an den Unterhaltungskosten sei in der Grabnutzungsgebühr enthalten.
- Die Genehmigung für die Überlassung des Nutzungsrechts kostet nach Ziffer VI.1 zwischen 107 und 141 Euro und fällt bei jedem Grab an. Sie ist eine Verwaltungsgebühr und steht deshalb bei den weiteren Gebühren, nicht in der Nutzungsgebühr. Wer die Gesamtkosten überschlägt, muss sie hinzurechnen.
- Das Gebührenverzeichnis nennt in Ziffer II.3 Verlängerungssätze für vierstellige und sechsstellige Erdwahlgrabstätten, führt aber unter Ziffer II.2 keine Grabstättengebühr für diese Größen auf. Was der erste Erwerb einer solchen Grabstätte kostet, gibt der Tarif nicht her. Wir erfassen sie deshalb nicht als Grabart.
- Die Friedhofssatzung kennt in Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe d die Erdwahlgrabstätte als gemauerte Grabstätte, also die Gruft. Einen Gebührensatz dafür nennt das Verzeichnis nicht, und nach Paragraf 16 Absatz 4 dürfen Grüfte ohnehin nicht neu errichtet werden.
- Bei der Erdwahlgrabstätte für Fehlgeborene, Totgeburten und Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr weichen Nutzungszeit und Ruhezeit voneinander ab: Der Tarif setzt zwanzig Jahre Nutzungszeit an, Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung zehn Jahre Ruhezeit. Wir rechnen die Friedhofsunterhaltungsgebühr über zwanzig Jahre, weil Abschnitt III sie an die Dauer des Nutzungsrechts knüpft.
- Die Baumgrabanlage lässt sich nach Paragraf 20 Absatz 4 der Friedhofssatzung mit oder ohne Namensnennung wählen. Der Tarif kennt nur einen Betrag für beide Varianten. Ob für die Natursteinplatte mit dem Namen zusätzlich die Genehmigungsgebühr der Ziffer VI.4 von 57 Euro anfällt, sagt die Satzung nicht ausdrücklich.
- Die Ruhezeit staffelt in Bautzen allein nach dem Alter, nicht nach Erd- und Urnenbestattung. Paragraf 10 Absatz 3 erklärt die Fristen des Absatzes 2 für Aschen ausdrücklich für entsprechend anwendbar.
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die sechs städtischen Friedhöfe Michaelisfriedhof, Protschenberg-Friedhof, Teichnitz, Salzenforst, Großwelka und Kleinwelka. Der Taucherfriedhof gehört der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde St. Petri Bautzen und hat eine eigene Gebührenordnung, die wir nicht erfassen. Die städtische Kühlzelle steht allerdings auf dem Taucherfriedhof, deshalb taucht er in Ziffer IV.3 des städtischen Tarifs auf.
- Nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist die Stadt nicht verpflichtet, alle Grabstättenarten auf jedem Friedhof anzubieten.
- Das Ortsrecht der Stadt hält drei verschiedene Dateien derselben Gebührensatzung bereit, die auf den Ständen 2011, 2019 und 2024 stehen. Wir haben die Datei genommen, die auf der Ortsrechtsseite verlinkt ist und deren Änderungsregister die Änderung vom 06.12.2024 führt.
- Aktualität geprüft am 04.09.2026: Alle 50 Ausgaben des Amtsblatts der Stadt Bautzen aus 2025 und 2026 wurden im Volltext auf Bekanntmachungen zur Friedhofsgebührensatzung und zur Friedhofssatzung durchsucht. Es gab keine. Die Änderung vom 06.12.2024 ist die geltende Fassung.
- Die Benutzung der Trauerhalle kostet 195,54 Euro und steckt in keiner unserer Bestattungsgebühren. Wir führen den schmalsten Satz, also die reine Bestattungsgebühr des Abschnitts I.
Friedhöfe in Bautzen und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in BautzenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht der Stadt Bautzen vom 27.11.2009, Neufassung vom 04.12.2018 in Kraft ab 01.01.2019, Anlage zuletzt geändert am 06.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27 vom 20.12.2024, Gebührenverzeichnis mit Stand November 2024
- Friedhofssatzung der Stadt Bautzen, Ortsrecht der Stadt Bautzen vom 01.04.2010, Neufassung vom 04.12.2018 in Kraft ab 01.01.2019, zuletzt geändert am 06.12.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27 vom 20.12.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.