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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Meppen · Niedersachsen · AGS 03454035

Friedhofsgebühren in Meppen, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Meppen, vom Rat am 27.03.2014 beschlossen, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, hier in der Fassung der Ersten Änderungssatzung. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Meppen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Meppen.

440,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Urnenreihengrabstätte mit Gestaltungsmöglichkeit, mit Beisetzung

2.542,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Reihengrabstätte als Rasengrab, mit Beisetzung

9
Grabarten in der Satzung
10 Jahre
Ruhefrist, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Meppen kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Meppen führt 9 Grabarten. Die günstigste ist Urnenreihengrabstätte mit Gestaltungsmöglichkeit mit 440,00 €, die teuerste Reihengrabstätte als Rasengrab mit 2.542,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Meppen, vom Rat am 27.03.2014 beschlossen, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, hier in der Fassung der Ersten Änderungssatzung.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

4 Grabarten für die Erdbestattung in Meppen

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Meppen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Buchstabe b der Friedhofssatzung 20 Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 4 der Friedhofssatzung grundsätzlich nicht möglich.416,00 €560,00 €976,00 €20 J.Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 5 Buchstabe a der Gebührensatzung, letztere in der Fassung des Artikels 1 der Ersten Änderungssatzung
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung zehn Jahre. Sie kann nach derselben Vorschrift und nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a gebührenpflichtig um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Beisetzungsgebühr gilt auch für Tot- und Fehlgeburten.232,00 €276,00 €508,00 €10 J.Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 5 Buchstabe b der Gebührensatzung
Reihengrabstätte als RasengrabDas einzige pflegefreie Erdgrab in Meppen. Die Gebührensatzung nennt die Ruhezeit von 20 Jahren in der Tarifzeile selbst, Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung wiederholt sie. Nach Paragraf 16a Absatz 3 der Friedhofssatzung werden diese Grabstätten von der Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und gepflegt; Bepflanzung, Blumenschmuck und anderer Grabschmuck sind nicht zulässig. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16a Absatz 2 Satz 3 möglich und kostet nach Paragraf 1 Nummer 4 der Gebührensatzung so viel wie die Vergabe.1.982,00 €560,00 €2.542,00 €20 J.Paragraf 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 5 Buchstabe a der Gebührensatzung, letztere in der Fassung des Artikels 1 der Ersten Änderungssatzung
Wahlgrabstätte, je BeisetzungsstelleDie Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, die Ruhezeit dagegen nach Paragraf 11 Buchstabe b nur 20 Jahre. Der Betrag gilt je Beisetzungsstelle; Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 3 grundsätzlich zwei- bis vierstellig vergeben. Der Wiedererwerb kostet nach Paragraf 1 Nummer 4 der Gebührensatzung so viel wie die Vergabe.624,00 €560,00 €1.184,00 €30 J.Paragraf 1 Nummer 3 und Nummer 5 Buchstabe a der Gebührensatzung, letztere in der Fassung des Artikels 1 der Ersten Änderungssatzung

5 Grabarten für die Urne in Meppen

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrabstätte mit GestaltungsmöglichkeitDas günstigste Grab in Meppen überhaupt. Die Ruhezeit richtet sich über Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung nach Paragraf 11 Buchstabe b und beträgt 20 Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16 Absatz 2 Satz 3 möglich.216,00 €224,00 €440,00 €20 J.Paragraf 1 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 5 Buchstabe c der Gebührensatzung
Urnengrabstätte als RasengrabDas günstigste pflegefreie Grab in Meppen. Nach Paragraf 16a Absatz 3 der Friedhofssatzung werden diese Grabstätten von der Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und gepflegt; Bepflanzung, Blumenschmuck und anderer Grabschmuck sind nicht zulässig. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16a Absatz 2 Satz 3 möglich.991,00 €224,00 €1.215,00 €20 J.Paragraf 1 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 5 Buchstabe c der Gebührensatzung
Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald Meppen-Roheide, Wertungsstufe 1, Stammdurchmesser bis 30 ZentimeterDer Friedhofswald ist nach Paragraf 2 der Friedhofswaldsatzung eine öffentliche Einrichtung der Stadt Meppen. Erhoben werden nach Paragraf 6 privatrechtliche Entgelte, keine Gebühren. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 7 Absatz 1 zwanzig Jahre. Die Verlängerung kostet 25 Euro je Grabstelle und Jahr.500,00 €134,00 €634,00 €20 J.Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt II Wertungsstufe 1 und Abschnitt IV
Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald Meppen-Roheide, Wertungsstufe 2, Stammdurchmesser bis 50 ZentimeterDie Wertungsstufe richtet sich nach dem Stammdurchmesser des Baumes. Die Verlängerung kostet 33 Euro je Grabstelle und Jahr.660,00 €134,00 €794,00 €20 J.Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt II Wertungsstufe 2 und Abschnitt IV
Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald Meppen-Roheide, Wertungsstufe 3, Stammdurchmesser über 50 ZentimeterDie teuerste Wertungsstufe am Gemeinschaftsbaum. Die Verlängerung kostet 42 Euro je Grabstelle und Jahr.830,00 €134,00 €964,00 €20 J.Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt II Wertungsstufe 3 und Abschnitt IV

20 weitere Gebühren in der Satzung von Meppen

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Bestattung von Personen ab 5 Jahren im Wahlgrab oder Reihengrab560,00 €Paragraf 1 Nummer 5 Buchstabe a der Gebührensatzung in der Fassung des Artikels 1 der Ersten Änderungssatzung vom 22.06.2026
Bestattung von Personen unter 5 Jahren sowie von Tot- und Fehlgeburten im Wahlgrab oder Reihengrab276,00 €Paragraf 1 Nummer 5 Buchstabe b der Gebührensatzung
Bestattung in Urnengrabstätten224,00 €Paragraf 1 Nummer 5 Buchstabe c der Gebührensatzung
Bestattung im Friedhofswald Meppen-Roheide, je Bestattung, ohne Kosten für Bestatter und Urne134,00 €Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt IV
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte auf den Friedhöfen Groß Fullen und Rühlein der Höhe, in der sie für eine Vergabe entstehtParagraf 1 Nummer 4 der Gebührensatzung
Benutzung der Leichenhalle anlässlich einer Beisetzung auf den Friedhöfen der Stadt Meppen153,00 €Paragraf 1 Nummer 6 Buchstabe a der Gebührensatzung
Aufbewahrung von Leichen, die außerhalb der Friedhöfe der Stadt Meppen beigesetzt werden sollen, je angefangenem Tag51,00 €Paragraf 1 Nummer 6 Buchstabe b der Gebührensatzung
Ausbettung und Herrichten des Grabes bei Personen ab 5 Jahren461,00 €Paragraf 1 Nummer 7 Buchstabe a der Gebührensatzung
Wiederbeisetzung und Herrichtung des Grabes bei Personen ab 5 Jahren461,00 €Paragraf 1 Nummer 7 Buchstabe b der Gebührensatzung
Ausbettung und Herrichten des Grabes bei Personen bis 5 Jahren sowie bei Tot- und Fehlgeburten276,00 €Paragraf 1 Nummer 7 Buchstabe c der Gebührensatzung
Wiederbeisetzung und Herrichtung des Grabes bei Personen bis 5 Jahren276,00 €Paragraf 1 Nummer 7 Buchstabe d der Gebührensatzung
Ausbettung und Herrichten des Grabes bei Urnengrabstätten224,00 €Paragraf 1 Nummer 7 Buchstabe e der Gebührensatzung
Wiederbeisetzung und Herrichtung des Grabes bei Urnengrabstätten224,00 €Paragraf 1 Nummer 7 Buchstabe f der Gebührensatzung
Besondere zusätzliche Leistungen, die der Gebührentarif nicht vorsiehtnach dem tatsächlichen Aufwand im EinzelfallParagraf 1 Nummer 8 der Gebührensatzung
Familien- oder Freundschaftsbaum im Friedhofswald für eine Einzelperson, eine Familie oder einen Freundeskreis mit je 12 Bestattungsplätzen, Wertungsstufe 12.820,00 €Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt I Wertungsstufe 1
Familien- oder Freundschaftsbaum im Friedhofswald mit je 12 Bestattungsplätzen, Wertungsstufe 24.030,00 €Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt I Wertungsstufe 2
Familien- oder Freundschaftsbaum im Friedhofswald mit je 12 Bestattungsplätzen, Wertungsstufe 35.270,00 €Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt I Wertungsstufe 3
Verlängerung des Nutzungsrechts im Friedhofswald, Wertungsstufe 1, je Grabstelle und Jahr25,00 €Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt III
Verlängerung des Nutzungsrechts im Friedhofswald, Wertungsstufe 2, je Grabstelle und Jahr33,00 €Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt III
Verlängerung des Nutzungsrechts im Friedhofswald, Wertungsstufe 3, je Grabstelle und Jahr42,00 €Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt III
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Meppen, vom Rat am 27.03.2014 beschlossen, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, hier in der Fassung der Ersten Änderungssatzung.

Was ein Grab in Meppen über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

6.176,00 €

Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in Meppen, über 20 Jahre, das sind 308,80 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 5 Buchstabe a der Gebührensatzung, letztere in der Fassung des Artikels 1 der Ersten Änderungssatzung416,00 €
BestattungParagraf 1 Nummer 5 Buchstabe a der Gebührensatzung in der Fassung des Artikels 1 der Ersten Änderungssatzung vom 22.06.2026560,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde976,00 €

Das günstigste Erdgrab in Meppen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Buchstabe b der Friedhofssatzung 20 Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 4 der Friedhofssatzung grundsätzlich nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Meppen, vom Rat am 27.03.2014 beschlossen, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, hier in der Fassung der Ersten Änderungssatzung. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

13 Fragen, die die Satzung von Meppen offenlässt

  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die städtischen Friedhöfe Groß Fullen und Rühle. Hinzu kommt der Friedhofswald Meppen-Roheide, dessen Träger nach Paragraf 2 der Friedhofswaldsatzung ebenfalls die Stadt Meppen ist. Alle übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet stehen in kirchlicher Trägerschaft, und die Stadt zählt sie auf ihrer eigenen Friedhofsseite auf: Apeldorn und Teglingen die Katholische Kirchengemeinde St. Antonius, Bokeloh und Helte die Katholische Kirchengemeinde St. Vitus, Esterfeld und Markstiege die Katholische Propsteigemeinde St. Vitus, Hemsen die Katholische Kirchengemeinde St. Marien, Hüttenstraße das Evangelisch-Lutherische Kirchenkreisamt Meppen und den jüdischen Friedhof An der Hütte der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen. Deren Gebührenordnungen erfassen wir nicht. Wer in der Kernstadt bestattet wird, zahlt daher in aller Regel nicht die hier genannten Beträge.
  • Das Ortsrecht der Stadt bietet die Gebührensatzung von 2014 und daneben die Erste Änderungssatzung an. Wir haben beide gelesen. Die Änderungssatzung wurde am 18.06.2026 beschlossen, am 22.06.2026 ausgefertigt und ändert allein Paragraf 1 Nummer 5 Buchstabe a von 461,00 auf 560,00 Euro. Wer nur die naheliegende Datei nimmt, rechnet die Bestattung Erwachsener um 99 Euro zu niedrig. Die Friedhofsseite der Stadt verlinkt die Änderungssatzung nicht, nur das Ortsrecht führt sie.
  • Die Änderungssatzung liegt als Scan ohne Textebene vor. Wir haben die Seite als Bild gelesen. Der Wortlaut ist eindeutig: Paragraf 1 Nummer 5 a wird geändert in 560,00 Euro.
  • Die Umbettungsgebühren nach Paragraf 1 Nummer 7 Buchstaben a und b nennen weiterhin 461,00 Euro. Die Änderungssatzung fasst nur Nummer 5 Buchstabe a neu, deshalb bleiben diese Beträge unverändert.
  • Als pflegefrei führen wir allein die beiden Rasengrabarten. Paragraf 16a Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt ausdrücklich, dass die Friedhofsverwaltung diese Grabstätten mit Rasen einsät und pflegt. Für alle übrigen Grabarten ist nach Paragraf 27 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
  • Die Gräber im Friedhofswald führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofswaldsatzung untersagt Angehörigen und Dritten zwar jede Pflegemaßnahme, und Absatz 1 verbietet Grabmale, Grabschmuck und Anpflanzungen. Absatz 4 sagt aber nur, dass die Stadt Pflegemaßnahmen durchführen kann, wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherung oder anlässlich einer Beisetzung erforderlich sind. Das ist eine Befugnis zur Verkehrssicherung, keine Zusage, die Grabpflege zu tragen.
  • Das Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald trägt den Stand Dezember 2009 und ist damit deutlich älter als drei Jahre. Wir haben im Ortsrecht der Stadt und auf der Friedhofsseite nachgesehen; beide verlinken genau dieses Verzeichnis als das geltende, ein neueres ist nicht auffindbar. Nach Paragraf 6 der Friedhofswaldsatzung sind es privatrechtliche Entgelte, keine Gebühren.
  • Beim Familien- oder Freundschaftsbaum im Friedhofswald deckt der Betrag nach Abschnitt I des Entgeltverzeichnisses einen ganzen Baum mit zwölf Bestattungsplätzen ab. Einen Preis je einzelner Stelle nennt das Verzeichnis nicht, deshalb führen wir den Familienbaum nur unter den weiteren Gebühren und nicht als Grabart.
  • Bei der Wahlgrabstätte fallen Nutzungszeit und Ruhezeit auseinander: Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, die Ruhezeit nach Paragraf 11 Buchstabe b nur 20 Jahre. Der Preis von 624 Euro gilt je Beisetzungsstelle, vergeben werden Wahlgrabstätten aber grundsätzlich zwei- bis vierstellig.
  • Nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung dürfen Aschen auch in Wahlgrabstätten beigesetzt werden. Ob dafür die Bestattungsgebühr für Urnengrabstätten nach Paragraf 1 Nummer 5 Buchstabe c oder die für Wahlgräber nach Buchstabe a gilt, sagt die Gebührensatzung nicht. Wir führen deshalb keine eigene Grabart für die Urnenbeisetzung im Wahlgrab.
  • Die Verlängerung des Nutzungsrechts auf den Friedhöfen Groß Fullen und Rühle kostet nach Paragraf 1 Nummer 4 der Gebührensatzung so viel wie die Vergabe. Einen Jahressatz gibt es dort nicht; nur der Friedhofswald rechnet die Verlängerung nach Jahren ab.
  • Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nennt die Satzung nicht. Nach Paragraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung müssen die Nutzungsberechtigten Grabmale selbst entfernen; räumt die Friedhofsverwaltung ab, trägt der letzte Nutzungsberechtigte die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand.
  • Die Stadt veröffentlicht keine eigenen Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung. Wir nennen deshalb die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und die Durchwahl der auf der Friedhofsseite genannten Ansprechpartnerin.

Friedhöfe in Meppen und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.