Meppen · Niedersachsen · AGS 03454035
Friedhofsgebühren in Meppen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Meppen, vom Rat am 27.03.2014 beschlossen, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, hier in der Fassung der Ersten Änderungssatzung. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Meppen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Meppen.
- 440,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 2.542,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 9
- Grabarten in der Satzung
- 10 Jahre
- Ruhefrist, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Urnenreihengrabstätte mit Gestaltungsmöglichkeit, mit Beisetzung
Reihengrabstätte als Rasengrab, mit Beisetzung
Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Meppen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Meppen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Meppen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Buchstabe b der Friedhofssatzung 20 Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 4 der Friedhofssatzung grundsätzlich nicht möglich. | 416,00 € | 560,00 € | 976,00 € | 20 J. | Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 5 Buchstabe a der Gebührensatzung, letztere in der Fassung des Artikels 1 der Ersten Änderungssatzung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung zehn Jahre. Sie kann nach derselben Vorschrift und nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a gebührenpflichtig um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Beisetzungsgebühr gilt auch für Tot- und Fehlgeburten. | 232,00 € | 276,00 € | 508,00 € | 10 J. | Paragraf 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 5 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte als RasengrabDas einzige pflegefreie Erdgrab in Meppen. Die Gebührensatzung nennt die Ruhezeit von 20 Jahren in der Tarifzeile selbst, Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung wiederholt sie. Nach Paragraf 16a Absatz 3 der Friedhofssatzung werden diese Grabstätten von der Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und gepflegt; Bepflanzung, Blumenschmuck und anderer Grabschmuck sind nicht zulässig. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16a Absatz 2 Satz 3 möglich und kostet nach Paragraf 1 Nummer 4 der Gebührensatzung so viel wie die Vergabe. | 1.982,00 € | 560,00 € | 2.542,00 € | 20 J. | Paragraf 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 5 Buchstabe a der Gebührensatzung, letztere in der Fassung des Artikels 1 der Ersten Änderungssatzung |
| Wahlgrabstätte, je BeisetzungsstelleDie Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, die Ruhezeit dagegen nach Paragraf 11 Buchstabe b nur 20 Jahre. Der Betrag gilt je Beisetzungsstelle; Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 3 grundsätzlich zwei- bis vierstellig vergeben. Der Wiedererwerb kostet nach Paragraf 1 Nummer 4 der Gebührensatzung so viel wie die Vergabe. | 624,00 € | 560,00 € | 1.184,00 € | 30 J. | Paragraf 1 Nummer 3 und Nummer 5 Buchstabe a der Gebührensatzung, letztere in der Fassung des Artikels 1 der Ersten Änderungssatzung |
5 Grabarten für die Urne in Meppen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrabstätte mit GestaltungsmöglichkeitDas günstigste Grab in Meppen überhaupt. Die Ruhezeit richtet sich über Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung nach Paragraf 11 Buchstabe b und beträgt 20 Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16 Absatz 2 Satz 3 möglich. | 216,00 € | 224,00 € | 440,00 € | 20 J. | Paragraf 1 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 5 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Urnengrabstätte als RasengrabDas günstigste pflegefreie Grab in Meppen. Nach Paragraf 16a Absatz 3 der Friedhofssatzung werden diese Grabstätten von der Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und gepflegt; Bepflanzung, Blumenschmuck und anderer Grabschmuck sind nicht zulässig. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16a Absatz 2 Satz 3 möglich. | 991,00 € | 224,00 € | 1.215,00 € | 20 J. | Paragraf 1 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 5 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald Meppen-Roheide, Wertungsstufe 1, Stammdurchmesser bis 30 ZentimeterDer Friedhofswald ist nach Paragraf 2 der Friedhofswaldsatzung eine öffentliche Einrichtung der Stadt Meppen. Erhoben werden nach Paragraf 6 privatrechtliche Entgelte, keine Gebühren. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 7 Absatz 1 zwanzig Jahre. Die Verlängerung kostet 25 Euro je Grabstelle und Jahr. | 500,00 € | 134,00 € | 634,00 € | 20 J. | Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt II Wertungsstufe 1 und Abschnitt IV |
| Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald Meppen-Roheide, Wertungsstufe 2, Stammdurchmesser bis 50 ZentimeterDie Wertungsstufe richtet sich nach dem Stammdurchmesser des Baumes. Die Verlängerung kostet 33 Euro je Grabstelle und Jahr. | 660,00 € | 134,00 € | 794,00 € | 20 J. | Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt II Wertungsstufe 2 und Abschnitt IV |
| Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald Meppen-Roheide, Wertungsstufe 3, Stammdurchmesser über 50 ZentimeterDie teuerste Wertungsstufe am Gemeinschaftsbaum. Die Verlängerung kostet 42 Euro je Grabstelle und Jahr. | 830,00 € | 134,00 € | 964,00 € | 20 J. | Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt II Wertungsstufe 3 und Abschnitt IV |
20 weitere Gebühren in der Satzung von Meppen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung von Personen ab 5 Jahren im Wahlgrab oder Reihengrab | 560,00 € | Paragraf 1 Nummer 5 Buchstabe a der Gebührensatzung in der Fassung des Artikels 1 der Ersten Änderungssatzung vom 22.06.2026 |
| Bestattung von Personen unter 5 Jahren sowie von Tot- und Fehlgeburten im Wahlgrab oder Reihengrab | 276,00 € | Paragraf 1 Nummer 5 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Bestattung in Urnengrabstätten | 224,00 € | Paragraf 1 Nummer 5 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Bestattung im Friedhofswald Meppen-Roheide, je Bestattung, ohne Kosten für Bestatter und Urne | 134,00 € | Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt IV |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte auf den Friedhöfen Groß Fullen und Rühle | in der Höhe, in der sie für eine Vergabe entsteht | Paragraf 1 Nummer 4 der Gebührensatzung |
| Benutzung der Leichenhalle anlässlich einer Beisetzung auf den Friedhöfen der Stadt Meppen | 153,00 € | Paragraf 1 Nummer 6 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Aufbewahrung von Leichen, die außerhalb der Friedhöfe der Stadt Meppen beigesetzt werden sollen, je angefangenem Tag | 51,00 € | Paragraf 1 Nummer 6 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Ausbettung und Herrichten des Grabes bei Personen ab 5 Jahren | 461,00 € | Paragraf 1 Nummer 7 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Wiederbeisetzung und Herrichtung des Grabes bei Personen ab 5 Jahren | 461,00 € | Paragraf 1 Nummer 7 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Ausbettung und Herrichten des Grabes bei Personen bis 5 Jahren sowie bei Tot- und Fehlgeburten | 276,00 € | Paragraf 1 Nummer 7 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Wiederbeisetzung und Herrichtung des Grabes bei Personen bis 5 Jahren | 276,00 € | Paragraf 1 Nummer 7 Buchstabe d der Gebührensatzung |
| Ausbettung und Herrichten des Grabes bei Urnengrabstätten | 224,00 € | Paragraf 1 Nummer 7 Buchstabe e der Gebührensatzung |
| Wiederbeisetzung und Herrichtung des Grabes bei Urnengrabstätten | 224,00 € | Paragraf 1 Nummer 7 Buchstabe f der Gebührensatzung |
| Besondere zusätzliche Leistungen, die der Gebührentarif nicht vorsieht | nach dem tatsächlichen Aufwand im Einzelfall | Paragraf 1 Nummer 8 der Gebührensatzung |
| Familien- oder Freundschaftsbaum im Friedhofswald für eine Einzelperson, eine Familie oder einen Freundeskreis mit je 12 Bestattungsplätzen, Wertungsstufe 1 | 2.820,00 € | Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt I Wertungsstufe 1 |
| Familien- oder Freundschaftsbaum im Friedhofswald mit je 12 Bestattungsplätzen, Wertungsstufe 2 | 4.030,00 € | Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt I Wertungsstufe 2 |
| Familien- oder Freundschaftsbaum im Friedhofswald mit je 12 Bestattungsplätzen, Wertungsstufe 3 | 5.270,00 € | Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt I Wertungsstufe 3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts im Friedhofswald, Wertungsstufe 1, je Grabstelle und Jahr | 25,00 € | Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt III |
| Verlängerung des Nutzungsrechts im Friedhofswald, Wertungsstufe 2, je Grabstelle und Jahr | 33,00 € | Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt III |
| Verlängerung des Nutzungsrechts im Friedhofswald, Wertungsstufe 3, je Grabstelle und Jahr | 42,00 € | Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Abschnitt III |
Was ein Grab in Meppen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
6.176,00 €
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in Meppen, über 20 Jahre, das sind 308,80 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 5 Buchstabe a der Gebührensatzung, letztere in der Fassung des Artikels 1 der Ersten Änderungssatzung | 416,00 € |
| BestattungParagraf 1 Nummer 5 Buchstabe a der Gebührensatzung in der Fassung des Artikels 1 der Ersten Änderungssatzung vom 22.06.2026 | 560,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 976,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Meppen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Buchstabe b der Friedhofssatzung 20 Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Satz 4 der Friedhofssatzung grundsätzlich nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Meppen, vom Rat am 27.03.2014 beschlossen, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, hier in der Fassung der Ersten Änderungssatzung. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
13 Fragen, die die Satzung von Meppen offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die städtischen Friedhöfe Groß Fullen und Rühle. Hinzu kommt der Friedhofswald Meppen-Roheide, dessen Träger nach Paragraf 2 der Friedhofswaldsatzung ebenfalls die Stadt Meppen ist. Alle übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet stehen in kirchlicher Trägerschaft, und die Stadt zählt sie auf ihrer eigenen Friedhofsseite auf: Apeldorn und Teglingen die Katholische Kirchengemeinde St. Antonius, Bokeloh und Helte die Katholische Kirchengemeinde St. Vitus, Esterfeld und Markstiege die Katholische Propsteigemeinde St. Vitus, Hemsen die Katholische Kirchengemeinde St. Marien, Hüttenstraße das Evangelisch-Lutherische Kirchenkreisamt Meppen und den jüdischen Friedhof An der Hütte der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen. Deren Gebührenordnungen erfassen wir nicht. Wer in der Kernstadt bestattet wird, zahlt daher in aller Regel nicht die hier genannten Beträge.
- Das Ortsrecht der Stadt bietet die Gebührensatzung von 2014 und daneben die Erste Änderungssatzung an. Wir haben beide gelesen. Die Änderungssatzung wurde am 18.06.2026 beschlossen, am 22.06.2026 ausgefertigt und ändert allein Paragraf 1 Nummer 5 Buchstabe a von 461,00 auf 560,00 Euro. Wer nur die naheliegende Datei nimmt, rechnet die Bestattung Erwachsener um 99 Euro zu niedrig. Die Friedhofsseite der Stadt verlinkt die Änderungssatzung nicht, nur das Ortsrecht führt sie.
- Die Änderungssatzung liegt als Scan ohne Textebene vor. Wir haben die Seite als Bild gelesen. Der Wortlaut ist eindeutig: Paragraf 1 Nummer 5 a wird geändert in 560,00 Euro.
- Die Umbettungsgebühren nach Paragraf 1 Nummer 7 Buchstaben a und b nennen weiterhin 461,00 Euro. Die Änderungssatzung fasst nur Nummer 5 Buchstabe a neu, deshalb bleiben diese Beträge unverändert.
- Als pflegefrei führen wir allein die beiden Rasengrabarten. Paragraf 16a Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt ausdrücklich, dass die Friedhofsverwaltung diese Grabstätten mit Rasen einsät und pflegt. Für alle übrigen Grabarten ist nach Paragraf 27 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
- Die Gräber im Friedhofswald führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 8 Absatz 3 der Friedhofswaldsatzung untersagt Angehörigen und Dritten zwar jede Pflegemaßnahme, und Absatz 1 verbietet Grabmale, Grabschmuck und Anpflanzungen. Absatz 4 sagt aber nur, dass die Stadt Pflegemaßnahmen durchführen kann, wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherung oder anlässlich einer Beisetzung erforderlich sind. Das ist eine Befugnis zur Verkehrssicherung, keine Zusage, die Grabpflege zu tragen.
- Das Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald trägt den Stand Dezember 2009 und ist damit deutlich älter als drei Jahre. Wir haben im Ortsrecht der Stadt und auf der Friedhofsseite nachgesehen; beide verlinken genau dieses Verzeichnis als das geltende, ein neueres ist nicht auffindbar. Nach Paragraf 6 der Friedhofswaldsatzung sind es privatrechtliche Entgelte, keine Gebühren.
- Beim Familien- oder Freundschaftsbaum im Friedhofswald deckt der Betrag nach Abschnitt I des Entgeltverzeichnisses einen ganzen Baum mit zwölf Bestattungsplätzen ab. Einen Preis je einzelner Stelle nennt das Verzeichnis nicht, deshalb führen wir den Familienbaum nur unter den weiteren Gebühren und nicht als Grabart.
- Bei der Wahlgrabstätte fallen Nutzungszeit und Ruhezeit auseinander: Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, die Ruhezeit nach Paragraf 11 Buchstabe b nur 20 Jahre. Der Preis von 624 Euro gilt je Beisetzungsstelle, vergeben werden Wahlgrabstätten aber grundsätzlich zwei- bis vierstellig.
- Nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung dürfen Aschen auch in Wahlgrabstätten beigesetzt werden. Ob dafür die Bestattungsgebühr für Urnengrabstätten nach Paragraf 1 Nummer 5 Buchstabe c oder die für Wahlgräber nach Buchstabe a gilt, sagt die Gebührensatzung nicht. Wir führen deshalb keine eigene Grabart für die Urnenbeisetzung im Wahlgrab.
- Die Verlängerung des Nutzungsrechts auf den Friedhöfen Groß Fullen und Rühle kostet nach Paragraf 1 Nummer 4 der Gebührensatzung so viel wie die Vergabe. Einen Jahressatz gibt es dort nicht; nur der Friedhofswald rechnet die Verlängerung nach Jahren ab.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nennt die Satzung nicht. Nach Paragraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung müssen die Nutzungsberechtigten Grabmale selbst entfernen; räumt die Friedhofsverwaltung ab, trägt der letzte Nutzungsberechtigte die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand.
- Die Stadt veröffentlicht keine eigenen Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung. Wir nennen deshalb die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und die Durchwahl der auf der Friedhofsseite genannten Ansprechpartnerin.
Friedhöfe in Meppen und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 10 Friedhöfe in MeppenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Meppen vom Rat am 27.03.2014 beschlossen, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, hier in der Fassung der Ersten Änderungssatzung
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Meppen über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Meppen vom Rat am 18.06.2026 beschlossen, ausgefertigt am 22.06.2026, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, ändert Paragraf 1 Nummer 5 Buchstabe a in 560,00 Euro
- Friedhofssatzung der Stadt Meppen Stand 27.03.2014, in Kraft am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung
- Satzung für den Friedhofswald Meppen-Roheide, Friedhofswaldsatzung vom Rat am 18.11.2009 beschlossen, Stand 18.11.2009
- Entgeltverzeichnis für den Friedhofswald Meppen-Roheide Stand Dezember 2009, von der Stadt Meppen weiterhin als geltendes Verzeichnis veröffentlicht
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.