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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Seelze · Niedersachsen · AGS 03241015

Friedhofsgebühren in Seelze, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Seelze, Ortsrecht 67.10.02, Lesefassung in der Fassung der 6. Änderungssatzung, Grundsatzung vom 19.12.2011, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 01.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Seelze und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Seelze, Abteilung 32.1 Umwelt, Klima und Friedhöfe.

1.506,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Urnenreihengrabstätte, mit Beisetzung

4.181,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Rasenwahlgrabstätte, je Grabstelle, mit Beisetzung

9
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Leichen und Aschen, alle Grabarten und alle Friedhöfe

Paragraf 12 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Seelze kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Seelze führt 9 Grabarten. Die günstigste ist Urnenreihengrabstätte mit 1.506,00 €, die teuerste Rasenwahlgrabstätte, je Grabstelle mit 4.181,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Seelze, Ortsrecht 67.10.02, Lesefassung in der Fassung der 6. Änderungssatzung, Grundsatzung vom 19.12.2011, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 01.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

5 Grabarten für die Erdbestattung in Seelze

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Wahlgrabstätte, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle; Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung ein- oder mehrstellig vergeben. Auf jeder Grabstelle dürfen zusätzlich zum Sarg bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Die Pflege liegt nach Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 21 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 der Gebührensatzung 104 Euro je Jahr und Grabstelle.2.605,00 €882,00 €3.487,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.1 und Paragraf 3 Ziffer 1.1
Rasenwahlgrabstätte, je GrabstelleDie Stadt schreibt auf ihrer Seite Grabgestaltung: Die Anlage und Pflege der anonymen Gräber, Rasenreihengräber sowie der Rasenwahlgräber, mit Ausnahme des Grabbeets, obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Auf der Seite Grabarten heißt es zu den Rasenreihengräbern: Das Rasengrabfeld wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt, auch die Kränze nach der Bestattung werden von ihr abgeräumt und entsorgt. Paragraf 17a Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt es ebenfalls: Die gärtnerische Pflege und Gestaltung außerhalb der Grabbeete obliegt ausschließlich der Stadt. Der Vorbehalt steht im selben Absatz: Wer sich für ein Grabbeet entscheidet, pflegt dieses samt Grabmal und Einfassung selbst. Ein Grabbeet ist jedoch nicht vorgeschrieben, die Grabstätte kann nach Paragraf 17a Absatz 2 auch nur als Raseneinsaat angelegt werden, und der Tarif kennt für beide Varianten nur diesen einen Betrag. Die Grabart gibt es auf den Friedhöfen Letter, Lohnde und Seelze, sie hat eine oder zwei Grabstellen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 131 Euro je Jahr und Grabstelle.3.299,00 €882,00 €4.181,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.2 und Paragraf 3 Ziffer 1.1
ReihengrabstätteDas günstigste Erdgrab in Seelze. In jeder Reihengrabstätte darf nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur eine Leiche bestattet werden. Die Pflege liegt nach Paragraf 21 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 16 Absatz 1 nicht möglich.1.215,00 €882,00 €2.097,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.1 und Paragraf 3 Ziffer 1.1
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, KindergrabEigene Kindergrabfelder gibt es nach den Angaben der Stadt auf den Friedhöfen Letter und Seelze, auf den übrigen Friedhöfen richtet die Stadt bei Bedarf einzelne Kindergräber ein. Die gärtnerische Herrichtung und Pflege des Grabbeets erfolgt nach den Angaben der Stadt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Dritten. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.982,00 €554,00 €1.536,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.2 und Paragraf 3 Ziffer 1.2
RasenreihengrabstätteDie Stadt schreibt auf ihrer Seite Grabgestaltung: Die Anlage und Pflege der anonymen Gräber, Rasenreihengräber sowie der Rasenwahlgräber, mit Ausnahme des Grabbeets, obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Auf der Seite Grabarten heißt es zu den Rasenreihengräbern: Das Rasengrabfeld wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt, auch die Kränze nach der Bestattung werden von ihr abgeräumt und entsorgt. Das günstigste pflegefreie Erdgrab in Seelze. Nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung unterhält die Stadt die Rasenreihengrabfelder auf den Friedhöfen Letter, Seelze und Lohnde; zulässig ist ausschließlich eine liegende Grabplatte aus Naturstein von 30 mal 40 Zentimetern, bündig mit der Rasenfläche. Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck auf der Rasenfläche sind untersagt, Blumenschmuck gehört auf den zentralen Gedenkplatz. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.2.474,00 €882,00 €3.356,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.3 und Paragraf 3 Ziffer 1.1

4 Grabarten für die Urne in Seelze

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Urnen Platz finden; in den Urnenwahlgrababteilungen 2 und 5 auf dem Friedhof Letter sind es bis zu vier. Die gärtnerische Gestaltung und Pflege liegt nach den Angaben der Stadt und nach Paragraf 21 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 der Gebührensatzung 59 Euro je Jahr.1.476,00 €378,00 €1.854,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.3 und Paragraf 3 Ziffer 1.3
UrnenreihengrabstätteDie Grabart kostet dasselbe wie das anonyme Urnenreihengrab und teilt sich mit ihm den günstigsten Platz in Seelze. Die Pflege liegt hier aber nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung beim Nutzungsberechtigten. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 17 Absatz 2 nicht möglich.1.128,00 €378,00 €1.506,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.4 und Paragraf 3 Ziffer 1.3
UrnenrasenreihengrabstätteDie Stadt schreibt auf ihrer Seite Grabgestaltung: Die Anlage und Pflege der anonymen Gräber, Rasenreihengräber sowie der Rasenwahlgräber, mit Ausnahme des Grabbeets, obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Auf der Seite Grabarten heißt es zu den Rasenreihengräbern: Das Rasengrabfeld wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt, auch die Kränze nach der Bestattung werden von ihr abgeräumt und entsorgt. Nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung unterhält die Stadt diese Grabstätten auf den Friedhöfen Almhorst, Harenberg, Letter, Lohnde, Seelze und Velber, ihre Grabfläche ist eingesät. Zulässig ist ausschließlich eine liegende Grabplatte aus Naturstein von 30 mal 40 Zentimetern, bündig mit der Rasenfläche; Einfassungen, Bepflanzungen und Grabschmuck auf der Rasenfläche sind untersagt. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.1.736,00 €378,00 €2.114,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.5 und Paragraf 3 Ziffer 1.3
Anonymes UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Seelze und zugleich das günstigste pflegefreie. Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt zur Gemeinschaftsanlage auf dem neuen Friedhof Seelze: Das Feld liegt innerhalb einer Rasenfläche, die durch die Stadt gepflegt wird. Grabschmuck, ein Grabstein oder eine andere Kennzeichnung der Beisetzungsstelle ist zu keiner Zeit möglich, es gibt also keine Einzelgrabstelle zu pflegen. Die Beisetzung nehmen Bedienstete der Stadt unter Ausschluss der Trauergemeinde und der Öffentlichkeit vor. Eine Überurne ist nicht zulässig. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 17 Absatz 2 nicht möglich.1.128,00 €378,00 €1.506,00 €25 J.Paragraf 2 Absatz 2 Ziffer 2.6 und Paragraf 3 Ziffer 1.3

22 weitere Gebühren in der Satzung von Seelze

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattungen von Särgen882,00 €Paragraf 3 Ziffer 1.1
Erdbestattungen von Kindersärgen554,00 €Paragraf 3 Ziffer 1.2
Urnenerdbestattungen378,00 €Paragraf 3 Ziffer 1.3
Erdbestattungen von Sargkistchen378,00 €Paragraf 3 Ziffer 1.4
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, je Jahr und Grabstelle104,00 €Paragraf 6 Absätze 1 und 2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Rasenwahlgrab, je Jahr und Grabstelle131,00 €Paragraf 6 Absätze 1 und 2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Jahr59,00 €Paragraf 6 Absätze 1 und 2
Ausbettung von Urnen567,00 €Paragraf 4 Absatz 1
Ausbettung von Leichen und Überresten von Leichennach AufwandParagraf 4 Absatz 2
Benutzung der Leichenhalle87,00 €Paragraf 5 Ziffer 1.1
Kapellenbenutzung zur Trauerfeier482,00 €Paragraf 5 Ziffer 1.2
Kapellenbenutzung zur Trauerfeier mit kurzer Nutzungsdauer bis 15 Minuten, etwa zur Abschiednahme106,00 €Paragraf 5 Ziffer 1.3
Umschreibung bei Übertragung des Nutzungsrechts ohne Anlass einer Beisetzung26,00 €Paragraf 7 Absatz 1
Prüfung des Grabmalgenehmigungsantrags für eine Einfassung26,00 €Paragraf 7 Absatz 2 Ziffer 2.1
Prüfung des Grabmalgenehmigungsantrags für ein stehendes Grabmal einschließlich Einfassung und Fundament188,00 €Paragraf 7 Absatz 2 Ziffer 2.2
Prüfung des Grabmalgenehmigungsantrags für ein liegendes Grabmal einschließlich Einfassung46,00 €Paragraf 7 Absatz 2 Ziffer 2.3
Standfestigkeitskontrolle bei stehenden Grabmalen17,00 €Paragraf 7 Absatz 2 Ziffer 2.4
Bearbeitung eines Antrages auf Aus- oder Umbettung von Leichen, Überresten von Leichen sowie von Aschen173,00 €Paragraf 7 Absatz 3
Bearbeitung eines Antrags auf Grabverkleinerung oder auf besondere Vereinbarung zum künftigen Nutzungsrecht übergroßer Wahlgrabstätten121,00 €Paragraf 7 Absatz 4
Erfassung und schriftliche Bestätigung einer Reservierung oder ihrer Verlängerung bei Wahlgrabstätten173,00 €Paragraf 7 Absatz 5
Rücknahme eines Antrags, nachdem mit der Ausführung begonnen worden istdie tatsächlichen Aufwendungen, mindestens eine Arbeitsstunde zu 74 Euro für die Verwaltung oder 59 Euro für den BetriebshofParagraf 12
Sonderleistungen, die in der Gebührensatzung nicht vorgesehen sindnach dem tatsächlichen AufwandParagraf 1 Absatz 2
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Seelze, Ortsrecht 67.10.02, Lesefassung in der Fassung der 6. Änderungssatzung, Grundsatzung vom 19.12.2011, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 01.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Was ein Grab in Seelze über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

9.987,00 €

Wahlgrabstätte, je Grabstelle in Seelze, über 25 Jahre, das sind 399,48 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 2 Absatz 1 Ziffer 1.1 und Paragraf 3 Ziffer 1.12.605,00 €
BestattungParagraf 3 Ziffer 1.1882,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde3.487,00 €

Der Betrag gilt je Grabstelle; Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung ein- oder mehrstellig vergeben. Auf jeder Grabstelle dürfen zusätzlich zum Sarg bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Die Pflege liegt nach Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 21 Absatz 2 beim Nutzungsberechtigten. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 der Gebührensatzung 104 Euro je Jahr und Grabstelle.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Seelze, Ortsrecht 67.10.02, Lesefassung in der Fassung der 6. Änderungssatzung, Grundsatzung vom 19.12.2011, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 01.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

12 Fragen, die die Satzung von Seelze offenlässt

  • Die Satzung gilt für die neun kommunalen Friedhöfe der Stadt Seelze in Almhorst, Dedensen, Döteberg, Harenberg, Letter, Lohnde, Seelze und Velber sowie für die Friedhofskapelle Gümmer. Der alte Friedhof Letter an der Straße Im Sande ist außer Dienst gestellt, dort sind keine Bestattungen mehr möglich. Die Friedhöfe in Gümmer, Kirchwehren und Lathwehren, der alte Friedhof Seelze und der nördliche Teil des Friedhofs Dedensen werden von den Kirchengemeinden selbst verwaltet und haben eigene Gebührenordnungen, die wir nicht erfassen.
  • Das Amtsblatt für die Region Hannover Nummer 24 vom 11.12.2025 kündigt für Seelze zwei Satzungsänderungen an, und die naheliegende ist die falsche: Die dort genannte 12. Änderung betrifft die Entwässerungsabgabensatzung, nicht die Friedhofsgebühren. Für die Friedhöfe gilt die 6. Änderung auf den Seiten 469 und 470 desselben Heftes. Wir haben beide Texte gelesen und die Beträge des Amtsblatts mit der Lesefassung auf seelze.de abgeglichen; sie stimmen Ziffer für Ziffer überein. Nach einer noch jüngeren Fassung haben wir auf der Seite Friedhofsrecht und in der Dokumentenliste der Seite Friedhöfe gesehen, wo die Stadt eine Übersicht der Friedhofsgebühren ab 01.01.2026 führt.
  • Die Rasenwahlgrabstätte nach Ziffer 1.2 führen wir als pflegefrei, obwohl Paragraf 17a Absatz 2 der Friedhofssatzung sie aufteilt: Die gärtnerische Pflege und Gestaltung außerhalb der Grabbeete obliegt ausschließlich der Stadt, für Pflege und Unterhaltung des Grabbeets sowie der Grabmalanlage einschließlich Einfassung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Der Unterschied zum Rasengrab mit Beet in Kiel ist, dass das Grabbeet hier nicht zur Grabart gehört, sondern eine Wahl ist: Derselbe Absatz lässt die Grabstätte wahlweise nur als Raseneinsaat anlegen, die Stadt schreibt auf ihrer Seite Grabarten ausdrücklich, es bestehe keine Verpflichtung, ein Grabbeet oder ein Grabmal anzulegen, und sie überschreibt die Grabart selbst mit pflegefrei. Der Tarif kennt für beide Varianten nur einen Betrag. Wer sich für ein Grabbeet entscheidet, hat dort Pflegeaufwand; auf den günstigsten pflegefreien Preis wirkt sich die Zuordnung nicht aus, weil das Rasenreihengrab in jedem Fall günstiger ist.
  • Weder die Gebührensatzung noch die Friedhofssatzung kennt einen städtischen Posten für das Tragen des Sarges oder für die Überführung von der Kapelle zur Grabstätte. Paragraf 3 der Gebührensatzung zählt abschließend auf, was die Beisetzungsgebühr abgilt: das Ausheben und Verfüllen des Grabes in Normalgröße, nötigenfalls den Grabverbau, die Beseitigung des nicht benötigten Erdaushubs und das Anlegen eines provisorischen Hügels mit Auflegen der Kränze, dazu Verwaltungskosten und Kapitaleinsatz. Diese Leistungen beauftragen die Angehörigen beim Bestatter, ihr Preis steht nicht in der Satzung.
  • Paragraf 3 Ziffer 1.4 nennt eine Gebühr von 378 Euro für die Erdbestattung von Sargkistchen. Eine eigene Grabart dafür führt Paragraf 2 nicht auf. Nach Paragraf 15a der Friedhofssatzung sind Totgeborene und Ungeborene als Leichen zu bestatten, Fehlgeborene auf Wunsch. Wir führen den Betrag deshalb nur unter den Bestattungsgebühren und rechnen ihn keiner Grabart zu.
  • Die Verlängerungsgebühren des Paragrafen 6 stehen zweimal mit denselben Beträgen da, einmal für die jahresweise Verlängerung nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung und einmal für die Verlängerung im Bestattungsfall nach Buchstabe b. Der Unterschied liegt nur darin, dass im zweiten Fall jedes angefangene Jahr zählt.
  • Der Betrag für die Urnenwahlgrabstätte gilt für die gesamte Grabstätte. Dort finden nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Urnen Platz, in den Urnenwahlgrababteilungen 2 und 5 auf dem Friedhof Letter bis zu vier. Die Beträge für Wahlgrabstätte und Rasenwahlgrabstätte gelten dagegen je Grabstelle.
  • Auf mehreren Friedhöfen sind Teilflächen für Sarg-Erdbeisetzungen außer Dienst gestellt, zuletzt in Döteberg durch die Allgemeinverfügung vom 01.12.2025, die im selben Amtsblatt steht wie die 6. Änderung. Weitere Teilaußerdienststellungen betreffen Harenberg und Velber sowie die städtische Fläche in Dedensen. Welche Grabart auf welchem Friedhof noch zu haben ist, sagt die Übersicht der Verfügbarkeit auf der Seite Friedhöfe, nicht die Satzung.
  • Die Kapellenbenutzung zur Trauerfeier kostet 482 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, ebenso wenig die Benutzung der Leichenhalle für 87 Euro. Zuschläge für Bestattungen an Samstagen oder außerhalb der üblichen Zeiten kennt die Satzung nicht; Bestattungstermine gibt es nach den Angaben der Stadt montags bis donnerstags um 10, 12 und 14 Uhr und freitags um 9:30 und 11 Uhr.
  • Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist oder der Nutzungszeit erhebt die Stadt nicht. Nach Paragraf 20 Absatz 6 der Friedhofssatzung entfernt und entsorgt sie Grabmale, Einfassungen und Grabzubehör selbst, falls nichts anderes vereinbart wurde.
  • Die Friedhofssatzung ist von 2011 und zuletzt 2019 geändert worden, also älter als drei Jahre. Für die Gebühren ist das ohne Bedeutung, weil diese in der eigenen Gebührensatzung stehen, die seit dem 01.01.2026 gilt. Die Friedhofssatzung liefert hier nur die Ruhefrist, die Grabartenbeschreibungen und die Pflegeregeln.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb die allgemeinen Sprechzeiten des Rathauses; ein Besuch ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Für die Anmeldung einer Beerdigung nennt die Stadt die Nummern 05137 828-416 und 05137 828-413.

Friedhöfe in Seelze und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.